[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14631
17. Wahlperiode 26. 08. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. August 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Bas, Elke Ferner,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14357 –
Versorgungslage chronisch schmerzkranker Menschen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland leiden mehrere Millionen Menschen an chronischen Schmerzen.
Gleichzeitig fehlt es an einer ausdifferenzierten, flächendeckenden Versorgung.
Die Wartezeiten bis zur richtigen Diagnose sind lang, oftmals weit über ein Jahr,
teilweise sogar sechs Jahre. Neben den speziellen Problemen einer adäquaten
Versorgung im Bereich Akutschmerz stellt die chronische Schmerzerkrankung
für Patientinnen und Patienten eine große individuelle Belastung dar. Schmerz
tritt hier neben der Grunderkrankung als eigenständiges Krankheitsbild in den
Vordergrund und bedarf dringend einer spezialisierten Therapie. Die
Versorgungslage hingegen ist noch immer extrem lückenhaft.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Schmerzen stellen ein sehr komplexes, auch mit starken psychischen
Komponenten verbundenes Phänomen mit unterschiedlichen Qualitäten, Stärken und
Formen dar, das von kurzzeitigen und begrenzten Schmerzen (akuter Schmerz)
über länger anhaltende Schmerzzustände bis hin zu chronischen Schmerzen und
chronischen Schmerzsyndromen im Sinne eigenständiger Krankheitsbilder
reichen kann. Eine einheitliche Definition des chronischen Schmerzes gibt es aber
nicht.
Chronische Schmerzen führen nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der
Lebensqualität des Betroffenen, sie sind auch volkswirtschaftlich relevant, da
sie nicht selten zu Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung führen.
Eine besondere Aufgabe unseres Gesundheitswesens ist es daher, Patientinnen
und Patienten durch eine bestmögliche medizinische Versorgung unnötige
Schmerzen zu ersparen. Es gehört nach der Berufsordnung zu den Pflichten der
Ärztinnen und Ärzte, Leiden der Patientinnen und Patienten zu lindern. Daher
gehört es auch zu ihren Aufgaben, Schmerzen zu erkennen und angemessen zu
behandeln. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften hat für verschiedene Bereiche der schmerztherapeutischen
Versorgung hochwertige Leitlinien veröffentlicht, die den aktuellen Stand der
medizinischen Erkenntnisse auch im Bereich der Schmerztherapie darstellen.
An diesen Leitlinien können sich die Ärztinnen und Ärzte bei der jeweiligen
Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten orientieren.
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Schmerztherapie bzw. der
Schmerz- und Palliativmedizin auf unterschiedliche Weise ein. Um bereits die
angehenden Ärztinnen und Ärzte besser in der Schmerzmedizin auszubilden, ist
Schmerzmedizin künftig ausdrücklich als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im
Medizinstudium vorgegeben. Chronische Schmerzen und Schmerzmedizin
stellen Querschnittsbereiche der Medizin dar, sodass auch diese Aspekte bei der
gesundheitspolitischen Gesetzgebung der vergangenen Jahre, beispielsweise
durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, mit berücksichtigt sind (unter
anderem bei den Neuregelungen zur Vergütung, Bedarfsplanung, Verbesserung der
sektorenübergreifenden Versorgung).
Initiativen und Projekte zum Ausbau der Schmerztherapie in Deutschland
werden finanziell gefördert. So enthält beispielsweise die vom Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) unterstützte Plattform Nationale Gesundheitsziele mit
dem neuen Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ einen wichtigen Baustein
zur Verbesserung der Schmerzsituation im Alter. Die Bundesregierung fördert
unter dem Dach des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung verschiedene
Forschungsvorhaben im Bereich Schmerz. Die Schmerzforschung wird dabei
querschnitthaft in unterschiedlichen Fördermaßnahmen unterstützt. Es ist
beabsichtigt, Forschung zu Ursachen und Therapiemöglichkeiten von
Schmerzerkrankungen auch zukünftig über das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
zu fördern.
Das Thema „Schmerz und chronische (Schmerz-)Erkrankungen“ muss im
Versorgungskontext gesehen werden. Dabei spielen verschiedene Bereiche wie
z. B. die Facharztversorgung, die Arzneimittelversorgung, die
Palliativversorgung oder die Selbsthilfe eine Rolle. In diesem Kontext ist das angesprochene
Themenfeld seit langem regelmäßiger Bestandteil der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des BMG.
1. Wie viele Menschen leiden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland an chronischen Schmerzen?
Auf welche Diagnosegruppen verteilen sich die Leiden der chronischen
Schmerzkranken?
Bei welchen Erkrankungen spielt Schmerz eine große Rolle?
Wie hoch ist die Zahl chronisch schmerzkranker Kinder und Jugendlicher
bzw. Seniorinnen und Senioren?
Die exakte Ermittlung der Prävalenz von chronischen Schmerzen, also der
Häufigkeit und Verbreitung in der Bevölkerung, ist aufgrund der unterschiedlichen
Erhebungsmethoden, der angewandten diagnostischen Instrumente, der
unterschiedlichen Schmerzdefinitionen und einer nicht verbindlich abgestimmten
Einteilung der Schweregrade schwierig. Die Prävalenz chronischer Schmerzen
liegt in Deutschland laut Europäischem Weißbuch Schmerz zwischen 10 und 20
Prozent; betroffen wären damit etwa zwischen 6,7 und 13 Millionen Personen
im Alter über 18 Jahren. Eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2011 nennt
ebenfalls Prävalenzen in diesem Bereich, verweist aber auch auf Studien, wo die
Prävalenz deutlich niedriger oder höher lag. Eine internationale, 2003
durchgeführte Befragungsstudie zu chronischen Schmerzen ergab für Deutschland eine
Prävalenz chronischer Schmerzen von 17 Prozent. Die Prävalenz lag damit
niedriger als im Durchschnitt der 16 untersuchten europäischen Länder (19 Prozent)
und niedriger als in vergleichbaren Ländern wie den Niederlanden, Schweden
oder Österreich.
Häufigste Ursachen für chronische Schmerzen sind Erkrankungen des
Bewegungsapparates, Schmerzen durch Gefäß- und Nervenerkrankungen sowie
Tumorschmerzen. In einer auf Grundlage von Sekundärdaten (Versichertendaten
der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK)) durchgeführten
quantitativen Analyse zum Zusammenhang zwischen bestimmten Krankheitsdiagnosen
und chronischen Schmerzzuständen konnten 77 Prozent der
Schmerzpatientinnen und -patienten insgesamt neun Hauptgruppen von Krankheitsdiagnosen
zugeordnet werden. Der höchste Anteil entfiel mit 26 Prozent auf arthrosebedingte
Schmerzen, gefolgt von Schmerzen bei Bandscheibenleiden zu 18 Prozent,
anderen spezifischen Rückenschmerzen zu 13 Prozent, neuropathischen
Schmerzen zu 7 Prozent, nichtspezifischen Rückenschmerzen zu 5 Prozent und
Kopfschmerzen zu 4 Prozent.
Repräsentative Daten zu chronischen Schmerzen bei Kindern und Jugendlichen
in Deutschland liegen nicht vor. Laut Deutscher Schmerzgesellschaft (DGSS)
leiden in Deutschland 300 000 bis 350 000 Kinder und Jugendliche im Alter von
8 bis 18 Jahren unter chronischen Schmerzen.
Zur Anzahl chronisch schmerzkranker Seniorinnen und Senioren in
Deutschland liegen keine exakten Zahlen vor. Ältere Gesamtschätzungen von
mindestens 5 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen beruhen auf
Extrapolationen von Daten aus den USA.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Versorgungslage im
Bereich Akutschmerz?
Welche Daten zur Versorgungssituation bestehen?
Welche Erkenntnisse über Qualitätsunterschiede in der Versorgung zwischen
den Krankenhäusern sind der Bundesregierung bekannt?
Eine Studie in deutschen Facharztpraxen aus den Jahren 2005/2006 kommt
zu dem Ergebnis, dass 42 Prozent der Patienten am Untersuchungstag akute
oder chronische Schmerzen als Grund für den Arztbesuch angaben. 40 Prozent
der Befragten litten seit mehr als sechs Monaten unter chronischen Schmerzen.
14 Prozent der Berufstätigen fielen wegen der Schmerzen tageweise aus.
Im Jahr 2011 veröffentlichten Auswertungen von Daten der gesetzlichen
Krankenkassen zufolge liegt die mittlere Anzahl der Arztkontakte pro Jahr für
chronische Schmerzpatienten in allen Altersgruppen und für beide Geschlechter
deutlich höher als in der Vergleichsgruppe der Versicherten (insgesamt 44
Arztkontakte im Vergleich zu 16,4 Arztkontakten im Durchschnitt für das Jahr
2004). Valide Daten über die stationäre Versorgungssituation liegen der
Bundesregierung nicht vor (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 17).
Nach dem vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) herausgegebenen HTA-Bericht (HTA: Health Technology
Assessment) „Akutschmerztherapie auf operativen und konservativen Stationen“
aus dem Jahr 2013 (
http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta346_bericht_de.
pdf) konnte – auf Grundlage von Daten aus Studien von 2005 bis 2012 – unter
einer Akutschmerztherapie die Anzahl der Patienten mit moderaten oder
schweren Schmerzen gegenüber dem Jahr 2000 reduziert werden. Allerdings fanden
die Autoren heraus, dass häufig noch keine optimale Akutschmerztherapie in die
Routineversorgung integriert sei.
Die Autoren des HTA-Berichts haben daraus geschlussfolgert, dass die
Akutschmerztherapie auf den postoperativen und konservativen Stationen
wirksam und kosteneffektiv ist (durch Verkürzung der Liegezeiten), aber noch weiter
verbessert werden könnte. Dazu empfahlen sie unter anderem den weiteren
systematischen Ausbau der Akutschmerzdienste, regelmäßige Schulungen des
Personals zur Akutschmerztherapie sowie eine umfassende und regelmäßige
Dokumentation der durchgeführten Schmerzerfassung sowie der medikamentösen
Behandlung einschließlich Nebenwirkungen.
Spezifische Erkenntnisse über Qualitätsunterschiede in der
akutschmerztherapeutischen Versorgung zwischen den Krankenhäusern liegen der
Bundesregierung nicht vor. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass
Krankenhäuser, die das gesetzlich geforderte systematische Qualitätsmanagement
sachgerecht eingeführt haben, ihr internes Behandlungsmanagement so gestalten, dass
auch Schmerzpatienten adäquat erkannt und deren Behandlung fachlich
kompetent gesichert wird.
3. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Dimension der
Schmerzbelastung der Bevölkerung, das heißt vor allem zur
schmerzbedingten Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Einrichtungen, zur
schmerzbedingten Arbeitsunfähigkeit, zur schmerzbedingten Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit und Frühverrentung?
Zu den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen über die
Dimension der Schmerzbelastung der Bevölkerung und der schmerzbedingten
Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Einrichtungen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Mit Schmerzen einhergehende Beschwerdebilder sind für die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) vermutlich die häufigste Ursache für Rehabilitationen und
Berentungen wegen Erwerbsminderung, wobei sich die tatsächliche Zahl der
Betroffenen im Versorgungsbereich der DRV nicht genau beziffern lässt. In
der Mehrzahl der Fälle liegt bereits eine Chronifizierung der Beschwerden vor,
so dass im Falle von Begutachtungen wegen Schmerzen meist von einem
„chronischen Schmerzsyndrom“ auszugehen ist. Mit chronischen Schmerzen
assoziierte Krankheitsbilder finden sich in der ICD-10-Klassifikation an
diversen Stellen. Sie müssen aber nicht zwangsläufig als renten- oder
rehabilitationsbegründende Diagnose genannt werden. In den Reha- und Rentenstatistiken der
Rentenversicherung können stattdessen die ursächlichen somatischen oder
psychischen Grunderkrankungen vor den „Schmerzdiagnosen“ genannt werden.
Die Angaben konzentrieren sich auf die in der Tabelle 1 (siehe S. 5) genannten
Erstdiagnosen („Schmerzdiagnosen“), wohl wissend, dass hierdurch die
tatsächliche Anzahl der „Schmerzpatienten“ in der Rehabilitation und bei
Erwerbsminderungsrente nicht adäquat abgebildet werden kann.
Im Jahr 2012 erfolgten knapp 100 000 medizinische Rehabilitationen (ca. 10
Prozent aller Rehabilitationen) mit einer unmittelbar schmerzbezogen Erstdiagnose.
Die überwiegende Mehrheit (87 Prozent) dieser Rehabilitanden litt an
chronischen „Rückenschmerzen“ (ICD-10 M54, siehe Tabelle 1).
Des Weiteren finden sich 7 600 Rehabilitanden mit der Erstdiagnose
„Anhaltende Schmerzstörung“ (ICD-10 F45.4) und knapp 2 900 Rehabilitanden mit
einem sogenannten Fibromyalgiesyndrom (ICD-10 M79.7).
Bezüglich des Reha-Zugangs wird von den Trägern der Rentenversicherung
stets geprüft, in welchem Umfang und in welcher Einrichtung die Leistung für
chronisch schmerzkranke Menschen am sinnvollsten und umfassendsten
erbracht werden kann. Hierfür ist es erforderlich, dass der behandelnde Arzt im
Befundbericht auf den Grund und Verlauf der Beschwerden des Patienten
detailliert eingeht. Demnach entscheidet der sozialmedizinische Dienst des
Rentenversicherungsträgers, ob vorrangig eine somatische oder psychosomatische
Rehabilitation des Versicherten notwendig ist. Während eine Rehabilitation mit
Fokus auf die somatische Grunderkrankung im Schnitt für drei bis vier Wochen
bewilligt wird, kann eine Rehabilitation mit psychosomatischem Schwerpunkt
für fünf bis sechs Wochen bewilligt werden. Bei medizinischer Erfordernis
können beide Maßnahmen durch den Träger auch verlängert werden. Die DRV kann
auf viele Reha-Zentren mit entsprechender Expertise zurückgreifen (siehe
Tabelle 2). Im Rahmen der Zuweisung wird durch die Sonderanforderungen
„spezielle Schmerztherapie“ und „psychologische Schmerztherapie“, die bei
gegebener Qualifikation und konzeptioneller Einbindung für die jeweilige
Einrichtung hinterlegt sind, sichergestellt, dass der Versicherte in eine für sein
Krankheitsbild adäquate Einrichtung eingewiesen wird.
Tabelle 1: Medizinische Rehabilitation der DRV bei ausgewählten „Schmerzdiagnosen“ 2012
ICD-10 Code Diagnose Männer und Frauen
F45.4 Anhaltende Schmerzstörung 7 610
F62.80 Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom 62
G44 Sonstige Kopfschmerzsyndrome 335
G50 Trigeminusneuralgie 160
G54.6 Phantomschmerz 3
G56.4 Kausalgie 22
G57.8 Neuropathie untere Extremität 19
M54 Rückenschmerz 87 103
M79.7 Fibromyalgie 2 878
M89.0 Neurodystrophie [Algodystrophie] 532
R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz 80
R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz 1 020
Gesamt 99 824
Tabelle 2: Reha-Einrichtungen mit Expertise auf dem Gebiet der Schmerztherapie
Indikation Anzahl der Einrichtungen
Orthopädie + spezielle Schmerztherapie 130
Orthopädie + psychologische Schmerztherapie 8
Psychosomatik + spezielle Schmerztherapie 32
Psychosomatik + psychologische Schmerztherapie 14
andere Indikationen + spezielle Schmerztherapie (überwiegend Neurologie) ca. 100
andere Indikationen + psychologische Schmerztherapie 4
Alle genannten Einrichtungen sind auf die Behandlung von chronisch
schmerzkranken Menschen vorbereitet, sie verfügen über entsprechend qualifiziertes
therapeutisches Personal und die geeignete räumliche Ausstattung. Die Zentren
sind durch ihre multimodalen Therapiekonzepte gut geeignet, die
Grunderkrankung zu behandeln bzw. deren Voranschreiten zu verzögern und resultierende
somatische und seelische Beeinträchtigungen zu mindern. Durch diverse
Nachsorgeleistungen soll unter anderem der Rehabilitationserfolg verstetigt oder
ausgebaut werden. Neben Funktionstraining und Rehabilitationssport kann die
Rehabilitation ambulant am Heimatort fortgesetzt werden. Hierzu kann
beispielsweise IRENA (intensivierte Rehabilitationsnachsorge) verordnet werden.
Bezüglich der Erhaltung der Mobilität und Erwerbsfähigkeit wurden in den
letzten Jahrzehnten für die Betroffenen vielfältige Leistungen zur beruflichen
Rehabilitation bewilligt. Vor allem für Versicherte mit chronischen
Rückenschmerzen wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) verordnet
und bewilligt. Insgesamt wurden für die in Tabelle 1 genannten Rehabilitanden
knapp 23 000 Leistungen bewilligt. Das waren 18 Prozent aller durchgeführten
LTA im genannten Jahr.
Soweit chronische Schmerzen als Folge anerkannter Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten auftreten, sind in der Dokumentation der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., dem Spitzenverband der gesetzlichen
Unfallversicherungsträger, die Rentenfälle ausgewiesen, bei denen als
Verletzungsfolge Schmerzen angegeben sind. Die Unterteilung nach bestimmten
„Schmerzformen“ ist in der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
Ob und inwieweit die Schmerzen im Einzelfall für den Grad der
Erwerbsminderung (mit) relevant waren, ist nicht gesondert erfasst.
Zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die nicht zu einem Rentenanspruch
geführt haben, liegen keine statistischen Daten vor.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über besonders erfolgreiche
Programme der Integration von Schmerzpatienten in den Arbeitsmarkt vor?
Gibt es hierzu einen koordinierten Fachdialog zwischen dem
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesministerium für
Gesundheit und den Behörden in den Geschäftsbereichen der beiden Häuser?
Wie sehen die Maßnahmen und Ergebnisse dieser Zusammenarbeit aus?
Tabelle 3: Rentenfälle 2011 mit Schmerzen als Verletzungsfolge
Verletzungsfolge Rentenfälle mit Schmerzen als
Verletzungsfolge einer Verletzung
davon Fälle mit Schmerzen als
Verletzungsfolge der schwersten
Verletzung und keine weiteren
Verletzungsfolgen
Schmerzzustand an Stümpfen 611 86
Phantomschmerz 407 21
Neuralgie 489 77
Neurombildung 92 8
Gelenkschmerzen 1 526 151
chronisches Kopfschmerzsyndrom 1 159 137
sonstige Schmerzzustände 4 487 729
Gesamt 8 771 1 209
Die zur Qualitätssicherung und aus epidemiologischen Gründen durchgeführte
Auswertung von Rehabilitationsverläufen erlaubt eine ungefähre Abschätzung
des sozialmedizinischen Verbleibs der Versicherten zwei Jahre nach der
Leistung zur Teilhabe. Die Auswertung der Daten von 2010 (Rehabilitanden aus
2008) ergab die folgende Tabelle 4.
Tabelle 4 zeigt, dass die überwiegende Mehrheit (79 Prozent der Rehabilitanden
mit einer „Schmerzdiagnose“) nach einer Rehabilitation erwerbsfähig blieb
beziehungsweise wieder in das Erwerbsleben integriert werden konnte. Dabei ist
zu bedenken, dass die Beitragszahlungen zum Teil und zeitlich begrenzt
beispielsweise auch von anderen Trägern der Sozialversicherung stammen können.
Tabelle 4: Sozialmedizinischer Verlauf 24 Monate nach Reha-Ende 2008
Spaltennummer 1 2 3 4 5 6 7 8
Status des Versichertenkontos im Zwei-Jahres-Verlauf
nach Reha in 2008. Anteil in Prozent von Spalte 3
Diagnose ICD-10
Code
Rehabilitanden
2008
Lückenloser
Beitragseingang
(inklusive
Beiträge aus
AU, AL
und AG)
Lückenhafter
Beitragseingang
Erwerbsminde
rungsrente
Altersrente
Tod
Anhaltende
Schmerzstörung F45.4 4 483 56 18 23 2 0,2
Persönlichkeitsänderung
bei chronischem
Schmerzsyndrom F62.80 88 44 19 32 5 0,0
Sonstige
Kopfschmerzsyndrome G44 275 71 16 12 1 0,4
Trigeminusneuralgie G50 120 68 17 14 2 0,0
Phantomschmerz G54.6 6 83 17 0 0 0,0
Kausalgie G56.4 8 75 0 25 0 0,0
Neuropathie
untere Extremität G57.8 9 78 22 0 0 0,0
Rückenschmerz M54 84 255 81 11 4 4 0,3
Fibromyalgie M79.7 2 222 71 14 12 4 0,0
Neurodystrophie
(Algodystrophie) M89.0 352 59 17 20 3 0,9
Chronischer
unbeeinflussbarer Schmerz R52.1 89 58 15 22 3 1,1
Sonstiger
chronischer Schmerz R52.2 875 64 17 16 2 0,3
Gesamt 92 782 79 12 5 4 0,3
AU = Arbeitsunfähigkeit (Beiträge von Krankenkasse), AL = Arbeitslosigkeit (Beiträge von Arbeitsagentur),
AG = Beitragszahlungen von Arbeitgeber und anderen
Nur bei 5 Prozent der Rehabilitanden wurde eine Berentung wegen
Erwerbsminderung nötig. 4 Prozent erreichten im Zweijahresverlauf die reguläre
Altersrente. Die Rehabilitanden mit einer somatoformen Störung (F-Diagnosen)
hatten – bezogen auf den sozialmedizinischen Verlauf – die ungünstigste Prognose.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung werden chronische
Schmerzpatienten, insbesondere Personen mit einem komplexen regionalen
Schmerzsyndrom, im Reha-Management der Unfallversicherungsträger betreut. Eine
große Rolle bei der Steuerung dieser Fälle spielen die schmerzmedizinischen
und schmerztherapeutischen Angebote der speziellen
berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken. Diese Kliniken verfügen über spezialisierte
Schmerzambulanzen mit entsprechenden Sprechstunden sowie über stationäre
schmerztherapeutische Angebote. Aufgrund der großen versorgungspolitischen Bedeutung
des Themas plant die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung noch in diesem
Jahr mit dem Klinikverbund, die Anforderungen an eine schmerztherapeutische
Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung zu definieren und
gemeinsame Behandlungsstandards abzustimmen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bereits im Februar 2012 mit dem
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung eine
Kooperationsvereinbarung zum Thema „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ abgeschlossen.
Schwerpunktthema der Kooperation in 2013 ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Gesundheitsprävention mit dem Ziel, erleichterte Zugangsvoraussetzungen für
sozial Benachteiligte zu Präventionskursen der gesetzlichen Krankenkassen zu
vereinbaren.
Soweit die BA als Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben zuständig ist, ist darauf hinzuweisen, dass auf die konkreten
Auswirkungen einer Behinderung im Einzelfall und den daraus resultierenden
individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf abzustellen ist. Im Hinblick auf diese
individuelle Ausrichtung der Integrationsstrategie sind zielgruppenspezifische
Programme nicht vorgesehen.
5. Welche epidemiologischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Themenzusammenhänge „Kinder und Schmerz“ sowie „Senioren und
Schmerz“ vor?
Bereits Kinder und Jugendliche sind häufig von Schmerzen betroffen. Nach
Daten der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
(KiGGS), erhoben in den Jahren 2003 bis 2006, haben 71 Prozent der 3- bis
17-Jährigen innerhalb von drei Monaten mindestens einmal Schmerzen, 47
Prozent sogar wiederkehrende Schmerzen, 55 Prozent Schmerzen an mindestens
zwei Lokalisationen und 27 Prozent wiederkehrende Schmerzen an mindestens
zwei Lokalisationen. Kopf- und Bauchschmerzen wurden am häufigsten
berichtet. Mit zunehmendem Alter werden häufiger Schmerzen angegeben. In allen
Altersgruppen berichten Mädchen häufiger über wiederkehrende Schmerzen als
gleichaltrige Jungen. Die Arztinanspruchnahme wegen Schmerzen nimmt mit
steigendem Alter ab, dagegen nimmt die Medikamenteneinnahme wegen
Schmerzen mit dem Alter zu.
In der ersten Erhebungswelle der Studie zur Gesundheit Erwachsener in
Deutschland (DEGS1) 2008 bis 2011 des Robert Koch-Instituts (RKI) gab etwa
ein Drittel (Männer: 31 Prozent; Frauen 30 Prozent) im Alter von 18 bis 79 Jahren
sehr leichte und leichte Schmerzen in den letzten vier Wochen an. Stärkere
Schmerzen wurden häufiger von Frauen als von Männern angegeben.
Die Prävalenz von Schmerzen, insbesondere von mäßigen und starken oder sehr
starken Schmerzen, steigt bei beiden Geschlechtern mit zunehmendem
Lebensalter bis zum 60. Lebensjahr an.
In der bundesweiten, vom RKI regelmäßig durchgeführten Befragungsstudie
„Gesundheit in Deutschland Aktuell“ (GEDA) 2009 und 2010 wurde die
Häufigkeit chronischer Rückenschmerzen erhoben. Die so erfasste
Lebenszeitprävalenz chronischer Rückenschmerzen stieg im Altersverlauf bei Frauen
signifikant und kontinuierlich von 15 Prozent in der Altersgruppe 18 bis 29 Jahre auf
35 Prozent in der Altersgruppe 65 bis 74 Jahre an, um bei Frauen ab 75 Jahren
mit 35 Prozent stabil auf diesem Niveau zu bleiben. Bei Männern wurde ein
signifikanter Anstieg bis zur Altersgruppe 50 bis 64 Jahre mit einem Anteil von
22 Prozent beobachtet. In den höheren Altersgruppen fand sich keine weitere
Zunahme. In allen Altersgruppen lag die Prävalenz bei Frauen signifikant höher
als bei Männern.
Die Schmerzprävalenz bei älteren Menschen in Pflegeheimen wird mit 49 bis
86 Prozent als besonders hoch eingeschätzt; gleichzeitig gibt es Hinweise auf
eine unzureichende Schmerzbehandlung in dieser vulnerablen
Seniorenpopulation. Die Datenlage für Deutschland ist in einem jüngst vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Forschungsschwerpunkts
„Gesundheit im Alter“ geförderten Forschungsvorhaben (siehe dazu Antwort zu
Frage 30) näher beleuchtet worden. Erste Ergebnisse in einer Stichprobe von
217 Personen, die umfassend befragt und untersucht werden konnten, ergaben,
dass 65 Prozent von Schmerzen betroffen waren und 31 Prozent sowohl
Schmerzen angaben als auch eine Schmerzdauermedikation erhielten. Detaillierte
Bewertungen der Qualität der Schmerzbehandlung von Pflegeheimbewohnerinnen
und -bewohnern wurden sowohl in direkter Befragung und Analyse von
Krankenakten als auch auf der Basis von Sekundärdatenanalysen (Daten der
Deutschen Betriebskrankenkasse) durchgeführt und zeigten erhebliche Defizite auf.
Vor diesem Hintergrund ist von den Autoren eine interdisziplinäre
Handlungsempfehlung zum Management von Schmerzen bei älteren Menschen in
Pflegeheimen erarbeitet worden.
6. Welche epidemiologischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Themenzusammenhänge „Gender und Schmerz“ sowie „Migranten und
Schmerz“ vor?
Über alle Schmerzlokalisationen und Altersgruppen hinweg zeigen Frauen
durchgängig die größere Prävalenz von Schmerzen. Während bei jüngeren
Frauen über eine längere Zeit bis etwa zu dem Alter von 40 Jahren
Kopfschmerzen die am häufigsten genannten Schmerzen darstellen, sind bei Männern
Rückenschmerzen dominierend. Die höhere Schmerzprävalenz von Frauen im
Vergleich zu Männern zeigt sich auch bei chronischen Rückenschmerzen, die in
GEDA 2009 und 2010 detailliert erfasst wurden.
Zur Gesundheit von Erwachsenen mit Migrationshintergrund sind nur wenige
Daten verfügbar. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund waren in
der KiGGS entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten. Insgesamt
scheinen sich sowohl die Prävalenz von Schmerzen als auch die
Medikamenteneinnahme und Arztbesuche aufgrund von Schmerzen bei Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund nicht von Gleichaltrigen ohne
Migrationshintergrund zu unterscheiden. Auch eine Differenzierung nach Herkunftsland
ergibt so gut wie keine Unterschiede. Allerdings waren die Anzahl der
Arztbesuche und in der Tendenz auch Medikamenteneinnahmen wegen Schmerzen
etwas häufiger bei Kindern mit Migrationshintergrund, trotz gleich hoher oder
sogar etwas niedrigerer Schmerzprävalenzen und zwar auch, wenn noch weitere
Parameter wie Alter, Geschlecht und Sozialstatus gleichzeitig berücksichtigt
werden.
7. Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung den
verschiedenen Formen der Schmerzprävention zu?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Prävention im Vorfeld
der Schmerzkrankheit zur Vermeidung von Chronifizierung und zur
erfolgreichen Rehabilitation bei?
Die Prävention zur Vermeidung der Entwicklung einer Schmerzkrankheit hat
zweifellos eine hohe Bedeutung im Rahmen der Schmerztherapie. Neue
Therapieansätze stellen dabei auf die Problematik des „Schmerzlernens“ ab. Es gibt
Hinweise, dass z. B. eine suboptimale Schmerzversorgung in der unmittelbaren
Nachsorge von Operationen zur Entwicklung chronischer Schmerzen, zum
„Schmerzlernen“ führen kann. Dies soll durch einen verbesserten und
konsequenten Einsatz von Schmerzmitteln im Anschluss an operative Eingriffe
verhindert werden.
8. Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung die
Schmerztherapie bei der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in
der Bundesrepublik Deutschland, und wie bewertet sie diesen im Vergleich
zu dem Rang, den diese in Staaten der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. EU-Mitgliedsländern einnimmt?
Die Schmerztherapie hat in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung
einen hohen Stellenwert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Therapie
chronischer Schmerzen und die Schmerzmedizin Querschnittsbereiche der Medizin
darstellen, die in allen medizinischen Disziplinen mitberücksichtigt werden und
somit auch in der Erforschung unterschiedlicher Krankheitsbilder relevant sind.
Eine internationale, 2006 publizierte Studie, die in 13 EU-Mitgliedstaaten
(darunter Dänemark, Deutschland, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Österreich
und Frankreich) sowie in den OECD-Mitgliedstaaten (OECD: Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Norwegen, Schweiz und
Israel mittels Telefoninterviews durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis,
dass in Deutschland die Zufriedenheit mit der Schmerzbehandlung
vergleichsweise hoch ist. Während im Durchschnitt etwa 40 Prozent der Befragten von einer
unzureichenden Schmerzbehandlung berichten sind es in Deutschland nur 29
Prozent.
9. Welche Maßnahmen, Programme und Initiativen werden auf EU-Ebene
unter Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt?
In welchem Maß wird die Bundesregierung das Thema Schmerz zum
Gegenstand der EU-Gesundheitspolitik sowie EU-Forschungspolitik machen?
Welche nationalen Initiativen der EU-Mitgliedsländer sind der
Bundesregierung bezüglich des Themas Schmerz bekannt?
Die Bundesregierung ist durch das BMBF an zwei europäischen Maßnahmen
beteiligt, die das Thema „Schmerz“ aufgreifen: an der Gemeinsamen
Technologieinitiative „Innovative Medicines Initiative (IMI)“ sowie an der Europäischen
Innovationspartnerschaft „Active and Healthy Ageing“ (EIP-AHA). Weiterhin
hat die Bundesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung des 7. EU-
Forschungsrahmenprogramms mitgewirkt, durch das auch Vorhaben zum Thema
„Schmerz“ gefördert wurden. Im Spezifischen Programm des 8. EU-
Forschungsrahmenprogramms (Horizon 2020) ist das Thema „chronischer Schmerz“
innerhalb der so genannten Challenge 1 („Health, Demographic Change und Well-
Being“) angesiedelt. Das spezifische Programm wird durch Arbeitsprogramme
umgesetzt werden, an deren inhaltlicher Gestaltung die Bundesregierung
mitwirkt.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über nationale Initiativen in anderen
EU-Mitgliedsländern.
10. Von welchen, durch die Schmerzkrankheit verursachten,
volkswirtschaftlichen Kosten geht die Bundesregierung aus?
Auf welche Quellen stützt sie sich dabei?
Die durch chronische Schmerzen entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten in
Deutschland sind hoch, verlässliche Angaben zur genauen Höhe sind aber
schwierig. Die Angaben bewegen sich zwischen 20,5 und knapp 29 Mrd. Euro,
bestehend aus direkten Kosten wie etwa für Behandlung, Rehabilitation oder
Medikamente und indirekten Kosten durch vorzeitige Verrentung oder
Arbeitsunfähigkeit. Es gibt auch höhere Schätzungen bis zu 38 Mrd Euro. Die Angaben
sind dem HTA-Bericht des DIMDI zur „Versorgungssituation in der
Schmerztherapie in Deutschland im internationalen Vergleich hinsichtlich Über-,
Unteroder Fehlversorgung“ entnommen sowie einer Publikation von Nobis, Rolke
und Baumann aus dem Jahr 2012.
11. Wie viele schmerztherapeutische Einrichtungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität dieser Einrichtungen?
Welche Kriterien sind der Bundesregierung bekannt, um Verbrauchern und
Patienten eine Wahlentscheidung bei ihrer Suche nach einer besonders
qualifizierten Einrichtung zur Schmerzbehandlung zu unterstützten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der Zahl der stationären
schmerztherapeutischen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die
Krankenhauspläne weisen in der Regel keine rein schmerzmedizinisch
ausgerichteten Einrichtungen aus.
Laut der Deutschen Schmerzgesellschaft, die im Rahmen der Erstellung des
HTA-Berichts zur „Versorgungssituation in der Schmerztherapie in Deutschland
im internationalen Vergleich hinsichtlich Über-, Unter- oder Fehlversorgung“
vom DIMDI angefragt wurde, gab es 2010 in Deutschland 1 479 niedergelassene
Schmerztherapeuten. Eine Erfassung aller auf Schmerztherapie spezialisierten
Ärztinnen und Ärzte oder Einrichtungen in der vertragsärztlichen Versorgung
liegt der Bundesregierung nicht vor.
Nach Angaben des Qualitätsberichts 2012 der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) nehmen insgesamt 1 043 Ärztinnen und Ärzte an der
Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch
schmerzkranker Patienten auf Grundlage des § 135 Absatz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) teil. In dem Bericht ist auch dargelegt, welche
Qualitätssicherungsmaßnahmen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
durchgeführt haben.
Patientinnen und Patienten können bei ihrer Suche nach einer stationären
Einrichtung in der Schmerzbehandlung auch auf die Qualitätsberichte der
Krankenhäuser zurückgreifen, da OPS-Kodes (OPS: Operationen- und
Prozedurenschlüssel) auch in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zu veröffentlichen
sind. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nicht jede Schmerztherapie
kodierbar und in den Qualitätsberichten auffindbar ist. Die Schmerztherapie gehört
grundsätzlich zur allgemeinen Krankenhausbehandlung und wird nur dann
gesondert kodiert, wenn es sich um eine darüber hinausgehende spezielle
Behandlungsform handelt, wie z. B. die direkte Injektion von Schmerztherapeutika im
Bereich der Nervenbahnen. In der amtlichen Klassifikation des DIMDI für
Operationen und Prozeduren (OPS 2013) werden verschiedene dieser
Behandlungsformen (unter anderem multimodale Schmerztherapie, komplexe
Akutschmerzbehandlung, multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung,
teilstationäre multimodale Schmerztherapie) in einem eigenen Kodebereich
aufgeführt, zusammen mit Hinweisen und Mindestmerkmalen (z. B. mindestens
drei Fachdisziplinen bei der multimodalen schmerztherapeutischen
Kurzzeitbehandlung), die für eine Kodierung zu erfüllen sind.
Darüber hinaus wird in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zur besseren
Transparenz für die Patientinnen und Patienten angegeben, welche speziellen
Leistungsangebote z. B. zur Schmerztherapie und zum Schmerzmanagement
sowie welche Zusatz-Weiterbildungsqualifikationen vorliegen.
Im Übrigen werden den Patientinnen und Patienten teilweise in den Ländern
spezifische „Schmerztherapieratgeber“ zur Verfügung gestellt, in denen
Adressen von therapeutischen Einrichtungen und Selbsthilfegruppen im Land
sowie Informationen über Schmerzarten und Behandlungsmöglichkeiten
aufgeführt werden. Zudem unterliegen die Kostenträger auch gegenüber den
Schmerzpatienten einer Beratung- und Auskunftspflicht im Hinblick auf die
Suche nach einer geeigneten schmerztherapeutischen Behandlung.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Qualitätssicherung in der
Schmerztherapie?
Welche Handlungsfelder der Qualitätssicherung im Bereich
Schmerztherapie sind nach Ansicht der Bundesregierung prioritär?
Welche Instrumente und Maßnahmen stehen dabei derzeit den
Vertragspartnern und dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
zur Verfügung?
13. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Schmerztherapie in
Deutschland zu verbessern?
Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung zur Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung in der Schmerztherapie an die jeweiligen Akteure?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Qualitätssicherung hat in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung einen
hohen Stellenwert. Für alle Leistungserbringer in der ambulanten, stationären
und rehabilitativen Versorgung besteht nach §135a SGB V ein gesetzliches
Gebot zur Qualitätssicherung, das ihnen die Verantwortung für die Qualität ihrer
Leistungen ausdrücklich überträgt. Vertragsärzte, Krankenhäuser sowie die
ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind
gesetzlich zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet. Dazu
gehört auch, die interne Organisation in einer Einrichtung so zu gestalten, dass
Schmerzpatienten adäquat erkannt und deren Behandlung fachlich kompetent
gesichert wird. Durch das Instrument der Patientenbefragung können sich die
Einrichtungen darüber informieren, ob und welcher Verbesserungsbedarf bei der
Versorgung der Patienten besteht. Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen
betreffen auch die schmerztherapeutischen Behandlungen in den jeweiligen
Einrichtungen.
Es gehört nach den Vorgaben des SGB V zu den Aufgaben der gemeinsamen
Selbstverwaltung, insbesondere des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
und der Bundesmantelvertragspartner (Kassenärztliche Bundesvereinigung und
GKV-Spitzenverband), die spezifischen Anforderungen an die
Leistungserbringer zur Qualitätssicherung festzulegen. Der G-BA legt nach einem
strukturierten Verfahren fest, in welchen Bereichen der Versorgung spezifische
Maßnahmen der Qualitätssicherung entwickelt werden müssen und bestimmt das
Nähere hierzu.
Eine Reihe von Richtlinien des G-BA berücksichtigen schmerztherapeutische
Aspekte und treffen Vorgaben zur Qualitätssicherung. So beinhalten
beispielsweise die Regelungen zur externen stationären Qualitätssicherung in mehreren
Leistungsbereichen auch die Erhebung präoperativer Schmerzen. Neben den
Richtlinien des G-BA haben die Bundesmantelvertragspartner in
Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Absatz 2 SGB V, insbesondere in der
Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch
schmerzkranker Patienten (Schmerztherapievereinbarung) nähere Vorgaben zur
Qualitätssicherung geregelt.
Die Entscheidung darüber, ob und wie in einer stationären Einrichtung
schmerztherapeutische Maßnahmen angeboten sowie gegebenenfalls spezifisch
weitergebildete Ärzte für Schmerztherapie eingesetzt werden, obliegt dem jeweiligen
Träger einer Einrichtung. Er hat auch die Verantwortung dafür, dass die
Voraussetzungen dafür vorliegen, um eine gute Therapie zu ermöglichen.
Darüber hinaus tragen etablierte freiwillige Maßnahmen der Qualitätssicherung
z. B. durch eine Zertifizierung dazu bei, die Versorgung der Patientinnen und
Patienten mit Schmerzen zu verbessern.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Verbesserung der Schmerztherapie
in Deutschland ein und fördert Initiativen und Forschungsprojekte zur
Verbesserung der Schmerztherapie. Beispielhaft sei hier auf ein Modellvorhaben zur
Verbesserung der Ergebnisqualität der postoperativen Schmerztherapie
hingewiesen sowie auf die Forschungsförderung durch die Forschungsverbünde zu
Kopfschmerz, Rückenschmerz und neuropathischem Schmerz.
14. Welche Initiativen zur Einführung standardisierter Methoden zur
Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle von Schmerzdiagnostik und -
therapie sind der Bundesregierung bekannt und werden von ihr unterstützt?
15. In welchem Ausmaß werden nach Kenntnis der Bundesregierung
standardisierte Instrumente der Dokumentation, Qualität und insbesondere
Therapieergebniskontrolle in schmerztherapeutischen Einrichtungen routinemäßig
eingesetzt, und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bzw.
Handlungsbedarf der Selbstverwaltungspartner sieht die Bundesregierung?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das „Aktionsbündnis Schmerzfreie Stadt Münster“ analysiert in einem auf drei
Jahre angelegten Projekt die komplexen Zusammenhänge in der Versorgung von
Schmerzpatienten innerhalb eines städtischen Gesundheitssystems. Dabei wird
eine Überprüfung des Schmerzmanagements insbesondere in Palliativstationen,
Hospizen und Pflegeeinrichtungen der Stadt Münster durchgeführt. Ziel ist es,
diesbezügliche Wissens- und Versorgungslücken an den Schnittstellen von
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schmerzpraxen und
Hospizen zu erkennen und zu schließen. Auf der Basis dieser Ergebnisse sollen
Verbesserungsvorschläge für eine vernetzte Schmerzbetreuung erarbeitet werden.
In dem vom DIMDI herausgegebenen HTA-Bericht „Akutschmerztherapie auf
operativen und konservativen Stationen“ wurde dargelegt, dass in Deutschland
die Initiativen des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) Rheinland zur
Zertifizierung zur „Schmerzfreien Klinik“, das Benchmarkingsystem QUIPS
sowie die Zertifizierung durch das Unternehmen PainCert bestehen. Alle drei
Ansätze zielen auf ein verbessertes Schmerzmanagement, indem systematisch
ausgewählte Qualitätsindikatoren zur Bewertung herangezogen werden.
Als ein Beispiel zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der
Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen
Leistungserbringung ist darüber hinaus die „Qualitätssicherungsvereinbarung zur
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem.
§ 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie)“ zu
nennen. In § 7 dieser Vereinbarung finden sich Vorgaben zur standardisierten
Dokumentation, die der KV auf Verlangen vorzulegen ist.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die den Selbstverwaltungspartnern
bzw. dem G-BA die Gestaltungsverantwortung übertragen, sind geeignet, eine
gute Qualität der Schmerztherapie sicherzustellen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Deckung des
schmerztherapeutischen Bedarfs im Rahmen der ambulanten Bedarfsplanung nach dem
Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)?
Was wird sie unternehmen, um den schmerztherapeutischen Bedarf im
Rahmen der ambulanten Bedarfsplanung zu decken?
Schmerztherapeutische Leistungen fallen in das Leistungsspektrum
unterschiedlicher Arztgruppen. Im Rahmen der Bedarfsplanung werden auf
Schmerztherapie spezialisierte Ärztinnen und Ärzte daher nicht gesondert beplant,
sondern werden bei dem Versorgungsbedarf der jeweiligen Arztgruppen
berücksichtigt. Der G-BA hat zudem im Rahmen seiner am 1. Januar 2013 in Kraft
getretenen Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) ausdrücklich
geregelt, dass bei der Neubesetzung von Arztsitzen für Anästhesie insbesondere
Bewerber Berücksichtigung finden sollen, deren Versorgungsschwerpunkte in
der Schmerztherapie oder der Palliativmedizin liegen.
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und damit auch der
schmerztherapeutischen Versorgung obliegt den KVen und der KBV. Die
jeweilige KV hat entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und
sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern (vergleiche § 105
SGB V). § 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V sieht zudem die Möglichkeit vor, bei
Vorliegen regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und
Morbidität, bei der Aufstellung des Bedarfsplans auf Landesebene von der BPL-
RL abzuweichen, wenn dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich
ist. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen eines entsprechenden
Versorgungsbedarfs auch die Möglichkeit, unbeschadet der Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen so genannte Sonderbedarfszulassungen zu erteilen.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Grad der
Spezifizierung der Landeskrankenhauspläne im Bereich der Schmerzversorgung
der Kliniken bezüglich der Akutschmerztherapie und bezüglich einer
multimodalen Schmerztherapie?
Wie ist die Versorgungslage im Detail?
Plant die Bundesregierung eine versorgungsorientierte Darstellung der
Versorgungslage?
Das BMG hat im Juli 2013 eine Umfrage bei den Ländern zur Spezifizierung der
Krankenhauspläne im Hinblick auf die Schmerztherapie durchgeführt. Die
Krankenhausplanung in den Ländern orientiert sich hier an den
Fachgebietsbezeichnungen der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer
und nicht an Therapieangeboten. Da die Schmerztherapie kein solches
Fachgebiet darstellt, wird sie als solche auch nicht ausdrücklich beplant. Die
Krankenhauspläne weisen demnach in der Regel keine rein schmerzmedizinisch
ausgerichteten Einrichtungen aus.
Die Behandlung akuter und chronischer Schmerzen ist jedoch im Ergebnis
regelmäßig in die stationäre Krankenhausversorgung in den Ländern
eingebettet. Eine dezidierte Darstellung der schmerztherapeutischen Kapazitäten der
Krankenhäuser in den Ländern ist hingegen auf der Grundlage der
Landeskrankenhauspläne insgesamt nicht möglich. Die Versorgung in der Schmerztherapie
ist durch eine ausgeprägte Interdisziplinarität gekennzeichnet sowie in hohem
Maß sektorübergreifend ausgestaltet. Soweit gleichwohl in den Ländern
Defizite bestehen könnten, kann dies in dem gemeinsamen Landesgremium nach
§ 90a SGB V auch unter Berücksichtigung regionaler Aspekte sachlich
aufgegriffen werden. Hier können gegebenenfalls auch Empfehlungen zu diesem
sektorenübergreifenden Aspekt abgegeben werden.
18. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine schmerztherapeutische
Unteroder Fehlversorgung akut und chronisch Schmerzkranker, und wie
beabsichtigt die Bundesregierung diese gegebenenfalls zu beheben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 13 und 15 verwiesen.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 unternommen, um
die Versorgung von Schmerzpatienten zu verbessern?
Wo und wann hat sie dazu mit den Bundesländern, den Krankenkassen
oder anderen beteiligten Akteuren gesprochen?
Die gesundheitspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren war auf die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung –
einschließlich der Versorgung der Schmerzpatienten – ausgerichtet.
Exemplarisch kann im Hinblick auf eine Verbesserung der Versorgung von
chronischen Schmerzpatienten auch auf die mit dem GKV-
Versorgungsstrukturgesetz erfolgte Einführung des Versorgungsbereichs der ambulanten
spezialfachärztlichen Versorgung verwiesen werden. Die in § 116b SGB V enthaltene
Auflistung von Krankheiten und hochspezialisierten Leistungen umfasst das
bisherige gesetzliche Spektrum des § 116b SGB V und die vom G-BA in seiner
Richtlinie vorgenommenen Erweiterungen. Soweit es um spezifische
Leistungen der Schmerztherapie geht, können diese auch als hochspezialisierte
Leistungen aufgenommen werden. Derzeit sind bereits z. B. CT/MRT-gestützte
interventionelle schmerztherapeutische Leistungen im gesetzlichen Katalog des
§ 116b SGB V als hochspezialisierte Leistungen enthalten. Hierzu hat der G-BA
mit Beschluss vom 19. Mai 2011 bereits in seiner Richtlinie gemäß der alten
Fassung des § 116b SGB V die Konkretisierung der hochspezialisierten
Leistungen einschließlich der diagnostischen und therapeutischen Begleitmaßnahmen,
der sächlichen sowie der personellen Anforderungen und des
Überweisungserfordernisses ergänzt, auf deren Grundlage er die zukünftige Ausgestaltung
gemäß den Neuregelungen des § 116b SGB V neue Fassung vornehmen kann.
Zudem wurde die Fortentwicklung des §-116b-Katalogs dem G-BA übertragen,
der auf Antrag das Leistungs- und Krankheitsspektrum erweitern und
gleichzeitig den Behandlungsumfang konkretisieren und die nötigen
Qualitätsanforderungen festlegen kann. Dies bedeutet, dass auch hinsichtlich der chronischen
Schmerztherapie der G-BA im Rahmen der Weiterentwicklung des
Versorgungsbereichs entsprechende Regelungen aufnehmen kann, entweder unter den
jeweiligen Grundkrankheiten und Krankheitsbildern (z. B. Rheuma, Onkologie)
oder als eine eigenständige Ergänzung seiner Richtlinie für chronisch
schmerzkranke Patienten.
Im Bereich der ärztlichen Ausbildung ist durch die Erste Verordnung zur
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2013 Schmerzmedizin
ausdrücklich als Pflichtlehr- und Prüfungsfach vorgegeben worden.
In einem dreistufigen Konzept wurde die Versorgung ambulanter
Palliativpatienten mit Betäubungsmitteln – also vor allem mit starken Schmerzmitteln –
seit 2009 entscheidend verbessert.
Zunächst wurde mit der Fünfundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts-
Änderungsverordnung vom 11. Mai 2011 die Möglichkeit geschaffen, in Hospizen
und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Betäubungsmittelnotfallvorräte bereitzuhalten und somit die Voraussetzungen
für eine unverzügliche Schmerzmittelbehandlung in Akutsituationen verbessert.
Daneben wurden die in Alten- und Pflegeheimen sowie Hospizen bestehenden
Möglichkeiten zur Weiterverwendung nicht mehr benötigter, aber
weiterverwendungsfähiger Betäubungsmittel auf die Einrichtungen der SAPV
ausgedehnt. Hierdurch wurde ein Beitrag zur bedarfsgerechten und wirtschaftlichen
Versorgung mit Betäubungsmitteln geleistet.
In einem nächsten Schritt wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung vom 5. Juni 2012 die
Betäubungsmittelvorratshaltung in Apotheken ergänzt, so dass zur Schmerztherapie benötigte
Betäubungsmittel jederzeit bereitstehen beziehungsweise kurzfristig beschafft werden
können.
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012 wurde das Betäubungsmittelgesetz
geändert. Danach darf der Arzt einem ambulant versorgten Palliativpatienten in
eng begrenzten Ausnahmefällen Betäubungsmittel zur Überbrückung einer
absehbaren palliativmedizinischen Krisensituation überlassen, wenn das
Betäubungsmittel aus der Apotheke nicht rechtzeitig besorgt werden kann.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich Schmerz im
Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) angeregt?
Plant die Bundesregierung, das Thema Unter-/Fehlversorgung bei
Schmerzen im Rahmen eines Gutachtens des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen behandeln zu lassen?
Falls nein, warum nicht?
Das Thema „Schmerz“ ist als gesonderter Tagesordnungspunkt in den letzten
Jahren nicht auf der Gesundheitsministerkonferenz behandelt worden.
Allerdings haben die von der GMK gefassten Beschlüsse zur Verbesserung der
palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung in den Jahren 2006 und
2008 Aspekte der Schmerzversorgung berührt.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen hat sich zuletzt in seinem Gutachten aus dem Jahr 2009 „Koordination
und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren
Lebens“ im Kontext spezieller Versorgungsanforderungen bei älteren und alten
Menschen mit dem Thema „chronischer Schmerz“ beschäftigt. Dabei standen
die Bedeutung chronischer Schmerzzustände bei Mehrfacherkrankungen, die
Spezifik der Arzneimitteltherapie im Alter sowie die Vermeidung der
Chronifizierung von Schmerz zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und auch die
Berücksichtigung von Schmerzen in entsprechenden Leitlinien im Mittelpunkt.
Auch in künftigen Gutachten dürfte die Versorgung bei Schmerzen eine Rolle
spielen, weil eine bestmöglich koordinierte, integrierte und ganzheitliche
Versorgung gerade auch bei Mehrfacherkrankungen ein Grundanliegen des
Sachverständigenrates ist.
21. Welche besonderen Initiativen oder Verträge der Krankenkassen im
Bereich der multimodalen Schmerztherapie sind der Bundesregierung
bekannt?
Es existieren mehrere zum Teil bundesweite Verträge zur
schmerztherapeutischen Versorgung. Zudem haben die Krankenkassen zur Umsetzung des auch
die Schmerzbehandlung umfassenden Anspruchs der Versicherten auf
spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V) bundesweit 224 Verträge
abgeschlossen.
22. Welche Modellprogramme zur multimodalen Schmerztherapie fördert die
Bundesregierung in welchem Umfang, und welche Modellprogramme
beabsichtigt sie zu fördern?
Eine Förderung von Modellprogrammen zur multimodalen Schmerztherapie
findet nicht statt und ist derzeit auch nicht geplant.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die spezielle Schmerztherapie im
Bereich der kassenärztlichen Versorgung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie lange es
dauert, bis Patientinnen und Patienten erstmals einem Schmerzspezialisten
vorgestellt werden?
Die spezielle Schmerztherapie im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung ist
in der Qualitätssicherungsvereinbarung der Bundesmantelvertragspartner zur
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten
gemäß § 135 Absatz 2 SGB V (Schmerztherapievereinbarung) geregelt. Diese
Vereinbarung dient der Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der
Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen
Leistungserbringung. Die Vereinbarung regelt die Anforderungen an die fachliche
Befähigung, die Organisation sowie die räumliche und apparative Ausstattung als
Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach dem
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Ziel ist es, die Behandlung von
Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen leitliniengerecht und
evidenzbasiert zu gestalten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die
Qualitätssicherungsvereinbarung.
Es obliegt dabei den Bundesmantelvertragspartnern zu prüfen, inwieweit
Veränderungen im Versorgungsgeschehen Anlass für eine Anpassung der
Qualitätsvereinbarung geben.
Valide Daten über die Wartezeiten in der schmerztherapeutischen Versorgung
liegen dem BMG nicht vor.
24. Welche Anreize bestehen aus Sicht der Bundesregierung im
Gesundheitswesen, um ein umfassendes ambulantes und stationäres Angebot einer
multimodalen schmerztherapeutischen Versorgung aufzubauen?
In der ambulanten Versorgung bestehen auf Bundes-, Landes- und
Krankenkassenebene diverse Fördermöglichkeiten auch zum Aufbau einer multimodalen
schmerztherapeutischen Versorgung. Auf Bundesebene ist hier insbesondere die
bereits in der Antwort zu Frage 23 erwähnte Schmerztherapievereinbarung
gemäß § 135 Absatz 2 SGB V sowie die Bestimmung und Bewertung
abrechnungsfähiger Leistungen im EBM, der im so genannten Bewertungsausschuss
von Vertretern der KBV und Vertretern des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen beschlossen wird, zu nennen. Der EBM sieht neben der
Zusatzpauschale für die Einleitung oder Fortführung einer umfassenden
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten, die auch eine
konsiliarische Beratung der kooperierenden Ärzte umfasst, insbesondere eine
Zuschlagsposition für die Leistungserbringung in hochspezialisierten
schmerztherapeutischen Zentren vor. Auch für die Durchführung multidisziplinärer
Fallkonferenzen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung können die
teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte eine gesonderte EBM-Ziffer berechnen. Nach dem
EBM dürfen zudem CT-gesteuerte schmerztherapeutische Interventionen bei
akutem oder chronischem Schmerz im Rahmen eines multimodalen
Schmerztherapiekonzeptes erbracht werden. Die Gesamtvertragspartner entscheiden
darüber hinaus im Rahmen von § 87a SGB V gemeinsam und einheitlich über
die Notwendigkeit weiterer Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung regionaler
Besonderheiten der Versorgungsstrukturen und zur Verbesserung der regionalen
Versorgung der Versicherten. Dies gilt insbesondere auch für die Möglichkeit
zur extrabudgetären Vergütung qualitätsgesichert erbrachter besonders
förderungswürdiger vertragsärztlicher Leistungen zu den Preisen der Euro-
Gebührenordnung auf Grundlage der vom Bewertungsausschuss hierzu zu
beschließenden Empfehlungen. Zusätzlich zum Kollektivvertragsrecht hat der
Gesetzgeber den Krankenkassen die Kompetenz übertragen, auch einzelne
Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung zum Gegenstand von
Versorgungsaufträgen nach den §§ 73c, 140a SGB V zu machen.
Auch im stationären Bereich besteht die Möglichkeit zur Abrechnung der
multimodalen Schmerztherapie. Der Entgeltkatalog für das Jahr 2013 sieht hierfür
verschiedene Fallpauschalen vor.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das
Entlassungsmanagement von Schmerzpatienten vor, und wie beurteilt sie diese?
Welche Kosten entstehen den Leistungsträgern der Sozialversicherung
durch abgerochene oder falsch fortgesetzte Schmerzbehandlungen nach
stationären Behandlungen oder Reha-Behandlungen oder auf Grund von
fehlenden Strukturen zur ambulanten Weiterbehandlung?
Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) wurden die Regelungen zum
Entlassmanagement effektiver ausgestaltet. § 39 Absatz 1 Satz 4 SGB V regelt
ausdrücklich, dass die Krankenhausbehandlung auch ein Entlassmanagement
zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der
Krankenhausbehandlung enthalten muss. In den zweiseitigen Verträgen über
Krankenhausbehandlung, die zwischen den Verbänden der Krankenkassen auf
Landesebene und den Vertretern der Krankenhäuser auf Landesebene abzuschließen
sind, sind die Einzelheiten des Entlassmanagements zu regeln (§ 112 SGB V).
Gesonderte Erkenntnisse über ein Entlassmanagement von Schmerzpatienten
liegen der Bundesregierung nicht vor. Ausgaben, die der gesetzlichen
Krankenversicherung durch abgebrochene oder falsch fortgesetzte Therapien entstehen,
sind in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
gesondert erfasst.
26. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die
Schmerztherapie für die unterschiedlichen Formen der Hospizversorgung, und in
welchem Umfang wird sie dort nach Kenntnis der Bundesregierung im
ambulanten und stationären Bereich praktiziert?
Die Schmerztherapie ist für die ambulante und stationäre Hospiz- und
Palliativversorgung, unabhängig davon, wie diese regional gestaltet ist, von hoher
Bedeutung.
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben nach § 39a
Absatz 1 SGB V Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer
Versorgung in Hospizen, in denen palliativmedizinische Behandlung erbracht
wird. Zu der palliativmedizinischen Versorgung gehört auch eine
schmerztherapeutische Behandlung.
Die Krankenkasse hat nach § 39a Absatz 2 SGB V ambulante Hospizdienste zu
fördern, die für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner
stationären oder teilstationären Versorgung an einem Hospiz bedürfen, qualifizierte
ehrenamtliche Sterbebegleitung erbringen. Voraussetzung der Förderung
ambulanter Hospizdienste ist nach § 39a Absatz 2 SGB V unter anderem, dass der
ambulante Hospizdienst mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegediensten und
Ärzten zusammenarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Partner
der Zusammenarbeit auch eine schmerztherapeutische Behandlung erbringen.
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Stand der Vorbereitungen der Medizinischen Fakultäten auf die
Anforderungen der Ausbildung im Bereich des bei der letzten Novelle der
Ärztlichen Approbationsordnung neu eingeführten Querschnittsbereichs
Schmerzmedizin Q14?
Wie will die Bundesregierung die Bundesländer bei der Einführung eines
entsprechenden innovativen Lehrangebots und dem Erfahrungsaustausch
unterstützen?
Die Bundesregierung hat mit der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
im Bundesrecht die Grundlagen dafür geschaffen, das Lehrangebot im Bereich
der Schmerzmedizin zu verstärken. Es ist nun die Aufgabe der Hochschulen,
diese Vorgaben umzusetzen und ihre Curricula entsprechend auszugestalten.
Hierzu liegt z. B. ein von den Fachgesellschaften empfohlenes Curriculum
Schmerztherapie vor, das von verschiedenen medizinischen Fakultäten auch
schon implementiert wurde.
28. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Bundesländer dabei zu
unterstützen, das Problemfeld Schmerz in der universitären und nach-universitären
Ausbildung zum Psychologen entsprechend seiner Bedeutung für die
Schmerztherapie im Curriculum zu verankern bzw. zu verstärken?
Psychologen werden aufgrund eines Hochschulstudiums der Psychologie
qualifiziert. Eine Reglementierung der Ausbildung gibt es nicht. Vielmehr sind
die Hochschulen aufgrund der Kultushoheit der Länder und der Freiheit von
Forschung und Lehre für die Inhalte zuständig. Der Bund hat hierauf keinen
Einfluss.
Soweit die Frage auf eine Verankerung des Problemfeldes Schmerztherapie in
der bundesrechtlich geregelten Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abzielt, wird darauf
verwiesen, dass bereits heute die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in
der Psychotherapeutenausbildung zu vermitteln sind, die erforderlich sind, um
unter anderem „bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen
und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich
erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des
Patienten auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der
Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können“. Damit ist
auch das Problemfeld Schmerz, soweit ausbildungsrelevant, bereits erfasst. Für
die Gestaltung der curricularen Inhalte der Ausbildung sind die Länder bzw. die
Ausbildungsinstitute verantwortlich.
Die Bundesregierung wird bei der vorgesehenen Überarbeitung der
Psychotherapeutenausbildung sicherstellen, dass das Problemfeld „Schmerz“ weiterhin
inhaltlich berücksichtigt wird.
29. Wird sich die Bundesregierung bei den Bundesländern für die Schaffung
von zusätzlichen Lehrstühlen für Schmerztherapie einsetzen?
Die Entscheidung über die Einrichtung von Lehrstühlen bestimmter
Fachrichtung obliegt den Ländern bzw. Hochschulen, die dann auch für die finanzielle
Ausstattung zu sorgen haben.
30. Mit welchen Programmen fördert die Bundesregierung derzeit
a) die experimentelle Forschung,
b) die klinische Forschung,
c) die sozialwissenschaftliche Forschung,
d) die Versorgungsforschung und
e) die epidemiologische Forschung im Bereich Schmerz?
Die Bundesregierung fördert Schmerzforschung unter dem Dach des
Rahmenprogramms Gesundheitsforschung. Es ist thematisch in Aktionsfelder
gegliedert, die nicht einzelnen Krankheitsbildern zuzuordnen sind. Die
Schmerzforschung wird daher querschnitthaft in unterschiedlichen Maßnahmen gefördert.
Je nach Fragestellung der jeweiligen Fördermaßnahme können die einzelnen
Forschungsvorhaben ihren Schwerpunkt in den unter Frage 30a bis 30e
genannten Bereichen haben.
Daneben erfolgen epidemiologische Erhebungen zu Schmerz regelmäßig im
Rahmen des kontinuierlichen Gesundheitsmonitorings am RKI, das aus
jährlichen Befragungen (GEDA) und den abwechselnd durchgeführten
Untersuchungssurveys an Erwachsenen (DEGS) und an Kindern und Jugendlichen
(KiGGS) besteht.
31. Wie verhält sich der Umfang der von der Bundesregierung geförderten
Programme im Vergleich zu anderen Förderprogrammen der
Bundesregierung mit Medizinbezug?
Die Bundesregierung fördert unter dem Dach des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung derzeit laufende Forschungsvorhaben im Bereich „Schmerz“ in
Höhe von rund 12 Mio. Euro. Im Zeitraum von 2002 bis 2013 durchgeführte
oder begonnene Forschungsvorhaben zum Thema „Schmerz“ wurden mit
insgesamt 44 Mio. Euro unterstützt. Im gleichen Zeitraum wurde etwa die
Depressionsforschung ebenfalls mit 44 Mio. Euro gefördert.
32. In welchem Umfang wird die Bundesregierung ihre Forschungsförderung
im Bereich Schmerztherapie und Ursachen von Schmerz ausbauen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Forschung zu Ursachen und
Therapiemöglichkeiten von Schmerzerkrankungen auch zukünftig über das
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung zu fördern. Forschungsvorhaben zum Thema
„Schmerz“ stehen hier in direktem Wettbewerb mit Forschungsvorhaben zu
anderen Krankheitsbildern. Da für eine Förderung die wissenschaftliche Exzellenz
der Vorhaben ausschlaggebend ist, ist eine Abschätzung der zukünftigen
Forschungsförderung im gesamten Bereich der Ursachen und Therapien von
Schmerzerkrankungen nicht möglich.
Derzeit befindet sich eine Fördermaßnahme des BMBF („Forschungsnetz
muskuloskelettale Erkrankungen“), zu der explizit auch Anträge zur
Schmerzforschung eingereicht werden konnten, in der Begutachtungsphase.
Ferner werden Fragen der Schmerzforschung auch im wissenschaftlichen
Konzept der Langzeitgesundheitsstudie „Nationale Kohorte“ aufgegriffen. Das
BMBF fördert das Forschungsvorhaben „Gemeinsam forschen für eine
gesündere Zukunft – die Nationale Kohorte“ in der ersten Hauptphase 2013 bis 2018
gemeinsam mit den Ländern mit Fördermitteln in Höhe von ca. 84 Mio. Euro.
33. Wann wird die Bundesregierung ein „Nationales Aktionsprogramm
Schmerz“ auflegen, um Maßnahmen ressort- und akteursübergreifend zu
bündeln und zu verstärken?
Die Bundesregierung plant gegenwärtig kein „Nationales Aktionsprogramm
Schmerz“.
34. Welche Bedeutung kommt im schmerztherapeutischen Kontext nach
Auffassung der Bundesregierung der Selbsthilfe der Betroffenen zu?
Durch welche politischen und rechtlichen Schritte plant die
Bundesregierung, das Selbsthilfepotential bei Schmerzpatienten in der
Allgemeinbevölkerung sowie infrastrukturell über das bestehende Maß hinaus zu stärken?
In den letzten Jahren ist die Selbsthilfe immer mehr zu einer wichtigen Säule im
System gesundheitlicher Versorgung herangewachsen und leistet einen
wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung und Problembewältigung, insbesondere auch
für chronisch Kranke und für Menschen mit Behinderung und psychosozialen
Problemen.
Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen ist ein fester Bestandteil der
gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2008 wurde diese mit der
Schaffung des neuen § 20c SGB V erneut verbessert. Das BMG fördert im
Bereich der Selbsthilfe modellhafte Projekte von Selbsthilfeverbänden und -
organisationen.
35. Durch welche Publikationen oder Maßnahmen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit informiert die Bundesregierung über Ergebnisse der
Schmerztherapie, Schmerzforschung sowie Therapie-, Selbsthilfe- und
Präventionsmöglichkeiten?
Das BMG informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Fachöffentlichkeit
im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedliche Weise. Im
Mittelpunkt seiner Informationsmaßnahmen stehen dabei sogenannte
Informationskampagnen, welche detailliert über herausragende und aktuelle Gesetze,
Gesetzgebungsvorhaben oder Reformthemen aufklären. Darüber hinaus werden
standardisierte Kommunikationsinstrumente genutzt, welche in der Regel
allgemeinere Informationen zu Einzelthemen beinhalten. Dies sind beispielsweise
Ratgeberpublikationen, Periodika, elektronische Newsletter oder das
persönliche Beratungsangebot beim Bürgertelefon des BMG.
In den letzten Jahren wurden im Rahmen von Kampagnen und
Standardinstrumenten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums vielfältige
Informationsangebote mit inhaltlichem Bezug zum Thema „Schmerz“ herausgegeben.
Beispielsweise wurden kontinuierlich in den „Gesundheitspolitischen
Informationen (GP)“ des Bundesministeriums entsprechende Beiträge und
weiterführende Informationsangebote veröffentlicht. Die GP werden inzwischen von über
20 000 Empfängern abonniert und können kostenlos bezogen werden.
Eine Übersicht einiger Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der letzten Jahre,
in denen das Thema „Schmerz“ thematisiert wurde, enthält die nachfolgende
Zusammenstellung:
A. Informationskampagnen zum
1. Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der
Arzneimittelversorgung (AVWG, 2006),
2. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG, 2007),
3. Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG, 2010),
4. GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG, 2012).
B. Standardinstrumente der Öffentlichkeitsarbeit
1. Bericht: Nationales Gesundheitsziel – Brustkrebs. Mortalität vermindern,
Lebensqualität erhöhen (2003),
2. Broschüre: Nationales Gesundheitsziel: Depressive Erkrankungen:
verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln (2006),
3. Broschüre: Nationales Gesundheitsziel – Gesundheitliche Kompetenz
erhöhen, Patient(inn)ensouveränität stärken (2006),
4. Broschüre: Nationales Gesundheitsziel: Gesund älter werden (2012),
5. Flyer: Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie (2009),
6. Flyer: Seltene Erkrankungen – viele Betroffene (2009),
7. Studie: Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von
Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland (2009),
8. Bericht: Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der
Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe (2011),
9. Pressemitteilung und Projektbericht: Fit für ein besonderes Leben:
Modulares Schulungsprogramm für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
sowie deren Familien „ModuS“ (2011),
10. Bericht: EDV-gestützte kooperative Betreuung bei nierentransplantierten
Patienten zur Förderung der Compliance bei immunsuppressiver Therapie
unter Berücksichtigung der Komedikation (2012),
11. Nationaler Krebsplan. Handlungsfelder, Ziele und
Umsetzungsempfehlungen (2012),
12. elektronischer Newsletter Nr. 12/2013 „Mitführung von Schmerzmitteln
auf Reisen“ (2013).
Darüber hinaus wurde das Themenfeld auch in der Schriftenreihe des BMG,
welche in Kooperation mit dem Nomos-Verlag herausgegeben wurde,
aufgegriffen. Beispielsweise ist dies in den folgenden Publikationen der Fall:
• Bericht: Chronische Sarkoidose, Studie zur Erfassung der Lebensqualität und
Krankheitsbewältigung (1997),
• Bericht: Hemmfaktoren bei der Durchführung einer wirksamen
Schmerztherapie nach WHO-Stufenschema (1998),
• Bericht: Modelle zur Versorgung schwer behandelbarer Epilepsien (2000).
Aktuell ist auf den Internetseiten des BMG der Projektbericht „Fit für ein
besonderes Leben: Modulares Schulungsprogramm für chronisch kranke Kinder und
Jugendliche sowie deren Familien (ModuS)“ sowohl auf der Seite
„Kindergesundheit“ als auch auf den Broschürenseiten veröffentlicht. Weitere
Informationen sind unter den Glossarbegriffen „Strukturierte Behandlungsprogramme“
und „Palliativversorgung“ zu finden.
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) sind zwei
Einzelpublikationen erschienen und zwar das GBE-Heft 7 zu chronischen
Schmerzen und das GBE-Heft 53 zu Rückenschmerzen. Außerdem finden sich kurze
Abhandlungen zu Schmerzen oder zu bestimmten Schmerzproblematiken in den
GBE-Publikationen „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, „Migration
und Gesundheit“ und „Gesundheit in Deutschland“ ( 2006).
Darüber hinaus informiert das RKI aus dem Bereich der
Gesundheitsberichterstattung die Fachöffentlichkeit auch in Form wissenschaftlicher
Veröffentlichungen über Erkenntnisse zum Thema „Schmerz“.
Über aktuelle Ergebnisse der Forschung sowie über Therapie- und
Präventionsmöglichkeiten informiert die Bundesregierung im Rahmen der
Fachkommunikation des BMBF. Instrumente sind unter anderem ein Newsletter mit aktuellen
Ergebnissen der Gesundheitsforschung, regelmäßig publizierte
Informationsbroschüren zu bestimmten Krankheitsbildern oder Themen sowie die Website
der Gesundheitsforschung (
www.gesundheitsforschung-bmbf.de/).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]