Forschungsprojekte zum sogenannten Linksextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Diana Golze, Jutta Krellmann, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen seiner „Initiative Demokratie Stärken“ unter anderem zwei Forschungsprojekte zum sogenannten Linksextremismus.
Dazu gehört ein Vorhaben mit dem Titel „Demokratiegefährdende Potentiale des Linksextremismus in Deutschland“ an der Freien Universität (FU) Berlin sowie ein Vorhaben „Zwischen Gesellschaftskritik und Militanz“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 104 der Abgeordneten Diana Golze auf Bundestagsdrucksache 17/12304). Für die beiden Projekte, die noch bis Ende 2014 laufen, sind allein im Jahr 2012 über 190 000 Euro bewilligt worden.
Während auf der Homepage der FU Berlin über das Projekt kaum etwas zu erfahren ist, außer, dass es vom Forschungsverbund SED-Staat betrieben wird, gehen aus der Homepage der HWR Berlin mehr Informationen hervor.
Demzufolge will man dort „40 problemzentrierte Interviews in ausgewählten Städten Ost- und Westdeutschlands“ führen, als Interviewpartner sind Engagierte „in Neuen sozialen Bewegungen und linksaffinen Szenen“ anvisiert. Von den Interviews verspricht man sich offenbar Aufschluss über die Zusammenhänge von politischem Engagement, biographischen Verläufen und Handlungsorientierungen. Ein Zusammenhang mit dem sogenannten Linksextremismus drängt sich hier allerdings nicht auf, es sei denn, man wollte neue soziale Bewegungen pauschal als „linksextrem“ abstempeln oder den Begriff „linksaffin“ mit „linksextrem“ gleichsetzen.
Die Fragesteller sind von Studierenden der Universität Leipzig darüber unterrichtet worden, dass Anfang Juni 2013 zwei Frauen im Plenum des Studentenrates erschienen seien, die für eine Studie Interviewpartner aus „Protestbewegungen“ und „linksaffinen Szenen“ suchten. Später habe sich herausgestellt, dass es um die Studie an der HWR Berlin gehe. Die Studierenden werfen den Projektmitarbeiterinnen intransparentes Verhalten vor. Diese Kritik beinhaltet auch ein Bericht in der Tageszeitung „junge Welt“ vom 2. April 2013, in dem es über die Anschreiben, mit denen Projektmitarbeiter Interviewpartner suchen, heißt: „Statt des offiziellen Titels erfährt man darin, dass an der Universität Luxemburg ein ‚soziologisches Forschungsprojekt durchgeführt wird, das sich mit politischem Engagement von jungen Erwachsenen beschäftigt‘“. Die Studie solle „unter ihren jugendlichen Forschungsobjekten anhand biographischer Merkmale Risikogruppen“ identifizieren und dem Staat bzw. den Geheimdiensten auf diese Weise Informationen zu ihrer „Behandlung“ übermitteln. Welcher Art die Zusammenarbeit mit der Universität Luxemburg ist, geht aus der Homepage der HWR Berlin nicht hervor.
Die Fragesteller haben schon in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der Begriff „Linksextremismus“ weder wissenschaftlich noch politisch klar definiert ist. Die Praxis der Verfassungsschutzämter, politisches Engagement gegen Krieg, Ausbeutung und Rassismus als „extremistisch“ zu bezeichnen und bereits beim Benutzen eines Zitates von Karl Marx das Prädikat „linksextremistisch“ zu vergeben, kann aus Sicht der Fragesteller kaum eine tragbare Basis für wissenschaftliche Projekte sein. Insofern ist es bemerkenswert, dass die HWR Berlin den Begriff gar nicht erst verwendet, sondern ihn durch den – nicht minder unpräzisen – Terminus „linksaffin“ ersetzt. Damit bleibt allerdings unklar, welchen konkreten Zweck sich das BMFSFJ letztlich von diesem Projekt erhofft und nach welchen Kriterien die Interviewpartner ausgesucht werden. Nicht zuletzt drängt sich die Frage auf, warum ein Projekt, das letztlich gerade einmal 40 Interviews anstrebt, weit über 100 000 Euro kosten soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Gesamtkosten (bis zum Projektende 2014) sind für die beiden Projekte beantragt, wie viele sind davon bewilligt, und auf welche Einzelposten teilen sich diese Gesamtkosten auf (bitte möglichst vollständig angeben)?
Hält die Bundesregierung diesen Mittelansatz, insbesondere für die HWR Berlin, für angemessen, angesichts der Tatsache, dass damit lediglich 40 Interviews geführt werden sollen (bitte begründen)?
Welche Angaben haben die Antragsteller oder welche Vorgaben hat das BMFSFJ gemacht, wie die Begriffe „linksaffin“ und „Neue soziale Bewegungen“ zu verstehen sind?
Nach welchen Kriterien will die Projektleitung an der HWR Berlin die 40 für ein Interview in Frage kommenden „linksaffinen“ jungen Erwachsenen auswählen?
a) Welche Orte, Szenen usw. sind bisher aufgesucht worden, um in Vorgesprächen potentielle Interviewpartner ausfindig zu machen?
b) Anhand welcher politischer Merkmale sollen sie ausgewählt werden?
c) Sollen dabei schwerpunktmäßig Angehörige vom Verfassungsschutz beobachteter oder als „linksextremistisch“ bezeichneter Organisationen oder Strömungen ausgewählt werden?
d) Sollen dabei schwerpunktmäßig solche Personen ausgewählt werden, die nach Eigenangaben gewaltbereit oder nicht gewaltbereit sind?
e) Anhand welcher biographischer Merkmale sollen die Jugendlichen ausgewählt werden?
f) Inwiefern ist eine repräsentative Auswahl hinsichtlich der sozialen Herkunft bzw. beruflichen Situation der Interviewpartner angestrebt?
g) Welche Kriterien wurden genannt für die Auswahl der Städte, in denen Interviews erfolgen sollen?
Sind bereits Anschlussprojekte erörtert worden, und wenn ja, welche?
Welche Relevanz hat es für die Stärkung der Demokratie, zu erfahren, welche „Prozesse der sozialen und individuellen Identität“ Jugendliche erfahren haben?
Welchen konkreten Beitrag zur „Stärkung der Demokratie“ verspricht sich die Bundesregierung von den 40 Interviews mit „linksaffinen“ jungen Erwachsenen?
Welche Vorstellungen hat sie davon, wie die Ergebnisse operationalisierbar gemacht werden, um zur Bekämpfung des angeblichen „Linksextremismus“ zu taugen?
Inwiefern trifft es zu, dass die Studie „Risikogruppen“ identifizieren soll, welches Risiko ist damit gemeint, wie soll ihre Identifizierung erfolgen, und welche möglichen Schlussfolgerungen sind damit verbunden?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Vorwürfen machen, dass Projektmitarbeiter bei der Suche nach Interviewpartnern nicht offen darüber aufklären, wer das Projekt durchführt und dass es Teil des Anti-„Linksextremismus“-Projekts der Bundesregierung ist, und inwiefern will sie gegenüber der HWR Berlin deutlich machen, dass eine solche offene Aufklärung notwendig ist?
Welcher Art ist die Zusammenarbeit mit der Universität Luxemburg?
a) Welches Institut, welcher Fachbereich oder sonstige Abteilung ist dort federführend?
b) Was sind die Beiträge aus Luxemburg?
c) Inwiefern beteiligt sich die Universität Luxemburg an der Finanzierung?
Um welche „zentralen Protestereignisse“ handelt es sich, die mit einer Online-Inhaltsanalyse ausgewertet werden sollen?
Inwiefern ist inzwischen bereits ein Fragebogen erarbeitet worden, und welche Fragen enthält dieser (bitte ggf. auch einen Zwischenstand angeben)?
Inwiefern ist beabsichtigt, im Rahmen der Interviews Daten zu allfälligen Straftaten zu erheben, und welche Vorgaben gelten hierbei hinsichtlich der Anonymität?
Was geschieht mit personengebundenen Daten, die im Laufe des Projekts erhoben werden, wo und wie lange werden diese aufbewahrt?
Wer hat Zugriff auf diese Daten?
Welche Ziele verfolgt das Projekt an der FU Berlin, und welches methodische Vorgehen wird dabei verfolgt?
Welche Angaben hat die Projektleitung darüber gemacht, was sie jeweils unter „linksextremen Ideologien“ sowie „linksextremen Parteien und Gruppen“ versteht?
a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass die Projektleitung sich dabei weitgehend an die Praxis des Bundesamtes für Verfassungsschutz hält?
b) Welche Ideologien, Parteien, Gruppen und ggf. Strömungen, Einzelpersonen usw. stehen konkret im Focus des Projekts?
Welche Art von Daten über Organisationen und Personen sollen während des Projektes erhoben werden, inwiefern gehören dazu personengebundene Daten, wo werden diese aufbewahrt und für wie lange, und wer hat Zugriff auf diese Daten?
Inwiefern hält die Bunderegierung Fragestellungen zur „Verführungskraft“ angeblicher „Linksextremisten“ sowie Fragen, „über welche Themen und Aktionsfelder Linksextreme vorrangig ihren Nachwuchs rekrutieren“ (Zitate aus der FU-Projektbeschreibung), für hinreichend wissenschaftlich, um Ausgaben von mehreren zehntausend Euro zu rechtfertigen, obwohl damit aus Sicht der Fragesteller suggeriert wird, Jugendliche würden weniger aus eigenem Entschluss, sondern durch „Verführung“ von linken politischen Gruppen „rekrutiert“?
Welche Relevanz erwartet die Bundesregierung von der Studie für die Stärkung der Demokratie, und welche Vorstellungen hat sie davon, wie die Ergebnisse Arbeit operationalisierbar gemacht werden, um zur Bekämpfung des angeblichen „Linksextremismus“ zu taugen?