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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes auf weitere Rechtsbereiche

Weitere Implementierung des Prostitutionsgesetzes, Einbeziehung von Prostituierten und entsprechenden Nichtregierungsorganisationen, Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Steuereinnahmen von Prostituierten, Einrichtung einer Berufskennziffer bei den Finanzämtern, Aufhebung des Werbeverbots für Prostitution im Ordnungswidrigkeitengesetz, Folgen des Urteils des Bundesfinanzhofes für die Gewerbeordnung, Betriebskonzessionen, Berücksichtigung von bordellartigen Betrieben im Bau- bzw. Baunutzungsrecht<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

31.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1439211. 07. 2013

Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes auf weitere Rechtsbereiche

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Caren Lay, Yvonne Ploetz, Sabine Stüber, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hatte das Ziel, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Mit der Beseitigung der Sittenwidrigkeit zivilrechtlicher Verträge über sexuelle Dienstleistungen erhielten die Prostituierten einen einklagbaren Anspruch auf ein Honorar. Zugleich sollte ihnen bei einer abhängigen Beschäftigung der Zugang zur Sozialversicherung eröffnet werden. Zudem wurde die Strafgesetzgebung dahingehend geändert, dass nicht mehr die Förderung von Prostitution, sondern die Ausbeutung von Prostituierten bestraft wird.

Wie eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4146) ergab, konnten die ursprünglichen Ziele nur sehr begrenzt erreicht werden. Es zeigte sich, dass die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern bis hinunter zu den Kommunen sehr unterschiedlich erfolgte. Vor allem fehlte es an den notwendigen Nachbesserungen im Gaststätten- und Gewerberecht, aber auch im Baurecht bis hin zum Polizei- und Ordnungsrecht. Die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, erklärte daher, dass sie entsprechende Regelungen im Gaststätten- und Gewerberecht vornehmen lassen wolle. Sie wollte sich für Konzessionen einsetzen und entsprechende Absprachen mit den Ländern treffen (www.bmfsfj.de „Bundesministerin von der Leyen: Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere – Ausstieg ist das Ziel“ vom 24. Januar 2007).

Nachdem es in den letzten Jahren mehrfach zu Gerichtsverfahren zwischen Finanzämtern und selbständig arbeitenden Prostituierten kam, die deren Tätigkeit als Gewerbe einstuften und entsprechend besteuern wollten, fasste nun der Große Senat des Bundesfinanzhofes am 20. Februar 2013 den Beschluss, dass selbständig tätige Prostituierte Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen (GrS 1/12). Damit wurde die Gesetzgebung von 1964 aufgehoben, nach der aus „gewerbsmäßiger Unzucht“ sonstige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz erzielt werden. Damit ist eine wichtige Reform eingeleitet worden, der nun auch die anderen notwendigen Nachbesserungen folgen sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung in den vergangenen mehr als zehn Jahren unternommen, um das Prostitutionsgesetz bei den Behörden, den Betroffenen sowie einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen?

2

Geht die Bundesregierung von einer geschätzten Anzahl von 400 000 Prostituierten in Deutschland aus, und wenn ja, wie entstand diese geschätzte Zahl?

3

Welche Folgen hat das Urteil des Bundesfinanzhofes für die Gewerbeordnung, und in welchen Schritten werden diese vollzogen?

4

Wurde bei den Finanzämtern inzwischen eine Berufskennziffer eingerichtet, um gezielt festzustellen, welche Steuereinnahmen von Bordellbetrieben und welche von selbständigen Prostituierten erzielt wurden?

5

In welcher Höhe liegen jeweils Steuereinnahmen von Prostituierten für die letzten fünf Jahre vor (bitte einzeln aufführen)?

6

Welche Anstrengungen wurden unternommen, um das Werbeverbot für Prostitution im Ordnungswidrigkeitengesetz aufzuheben?

7

Welche Schritte wurden bisher eingeleitet, um im Gaststätten- und Gewerberecht Konzessionen für bordellartige Betriebe einzurichten, und liegen hier weitere Planungen und Konzepte vor?

8

Ist eine Berücksichtigung von bordellartigen Betrieben im Bau- bzw. Baunutzungsrecht vorgesehen?

9

Gibt es Überlegungen, wie bei einer weiteren Implementierung des Prostitutionsgesetzes und einer evtl. Regelung für bordellartige Betriebe sowohl Prostituierte (bzw. Vertreterinnen und Vertreter ihrer Selbstorganisationen) als auch die entsprechenden Nichtregierungsorganisationen einbezogen werden können?

Berlin, den 11. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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