Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
I. Sachstand Aufklärung: Kenntnisstand der Bundesregierung und Ergebnisse der Kommunikation mit den US-Behörden
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen129
Seit wann kennt die Bundesregierung die Existenz von PRISM?
Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bunderegierung hinsichtlich der Aktivitäten der NSA (National Security Agency)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zwischenzeitlich zu PRISM, TEMPORA und vergleichbaren Programmen?
Um welche Dokumente bzw. welche Informationen handelt es sich bei den eingestuften Dokumenten, bei denen nach Aussagen der Bundesregierung eine Deklassifizierung vereinbart wurde, um entsprechende Auskünfte erteilen zu können, und durch wen sollen diese deklassifiziert werden?
Bis wann soll diese Deklassifizierung erfolgen?
Gibt es eine verbindliche Zusage der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, bis wann die diversen Fragenkataloge deutscher Regierungsmitglieder beantwortet werden sollen?
Welche Gespräche haben seit Anfang des Jahres zwischen Mitgliedern der Bundesregierung mit Mitgliedern der US-Regierung und mit führenden Mitarbeitern der US-Geheimdienste stattgefunden?
Welche Gespräche sind für die Zukunft geplant?
Wann, und durch wen?
Gab es seit Anfang des Jahres Gespräche zwischen dem Geheimdienstkoordinator James Clapper und dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes?
Wenn nicht, warum nicht?
Sind solche geplant?
Gab es in den vergangenen Wochen Gespräche mit der NSA/mit NSA Chef General Keith Alexander und dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes?
Wenn nicht, warum nicht?
Sind solche geplant?
Welche Gespräche gab es seit Anfang des Jahres zwischen den Spitzen der Bundesministerien, BND (Bundesnachrichtendienst), BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) oder BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einerseits und NSA andererseits, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?
War PRISM Gegenstand der Gespräche?
Waren die Mitglieder der Bundesregierung über diese Gespräche informiert?
Und wenn ja, inwieweit?
Gibt es eine Zusage der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass die flächendeckende Überwachung deutscher und europäischer Staatsbürger ausgesetzt wird?
Hat die Bundesregierung dies gefordert?
II. Umfang der Überwachung und Tätigkeit der US-Nachrichtendienste auf deutschem Hoheitsgebiet
Hält die Bundesregierung eine Überwachung von 500 Millionen Daten in Deutschland pro Monat für unverhältnismäßig?
Hat die Bundesregierung gegenüber den USA erklärt, dass eine solche Überwachung unverhältnismäßig ist?
Wie haben die Vertreter der USA reagiert?
War es Gegenstand der Gespräche der Bundesregierung, zu klären, wo und auf welche Weise die amerikanischen Dienste diese Daten erheben bzw. abgreifen?
Haben die Ergebnisse der Gespräche zweifelsfrei ergeben, dass diese Daten nicht auf deutschem Hoheitsgebiet abgegriffen werden?
Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass die NSA oder andere Dienste hier Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur, beispielsweise an den zentralen Internetknoten, haben?
Wenn ja, auf welche Art und Weise können die Dienste nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb von Deutschland auf Kommunikationsdaten in einem solchen Umfang zugreifen?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, ob und inwieweit deutsche oder europäische staatliche Institutionen oder diplomatische Vertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren?
Inwieweit wurde die deutsche und europäische Regierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht?
Konnten die Ergebnisse der Gespräche der Bundesregierung dieses ausschließen?
III. Abkommen mit den USA
Welche Gültigkeit haben die Rechtsgrundlagen für die nachrichtendienstliche Tätigkeit der USA in Deutschland, insbesondere das Zusatzabkommen zum Truppenstatut und die Verwaltungsvereinbarung von 1968?
Treffen die Aussagen der Bundesregierung zu, dass das Zusatzabkommen zum Truppenstatut – welches dem Militärkommandeur das Recht zusichert, „im Fall einer unmittelbaren Bedrohung“ seiner Streitkräfte „angemessene Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen, das das Sammeln von Nachrichten einschließt – seit der Wiedervereinigung nicht mehr angewendet wird?
Trifft es zu, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968, die den Alliierten das Recht gibt, deutsche Dienste um Aufklärungsmaßnahmen zu bitten, nur bis 1990 genutzt wurde?
Kann die USA auf dieser Grundlage in Deutschland legal tätig werden?
Sieht Bundesregierung noch andere Rechtsgrundlagen?
Auf welcher Grundlage internationalen oder deutschen Rechts erheben nach Kenntnis der Bundesregierung amerikanische Dienste aus US-Sicht Kommunikationsdaten in Deutschland?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Abkommen zu kündigen?
Bis wann sollen welche Abkommen gekündigt werden?
Gibt es weitere Vereinbarungen der USA mit der Bundesrepublik Deutschland oder dem BND, nach denen in Deutschland Daten erhoben oder ausgeleitet werden können?
Welche sind das, und was legen sie im Detail fest?
IV. Zusicherung der NSA im Jahr 1999
Wie wurde die Einhaltung der Zusicherung der amerikanischen Regierung bzw. der NSA aus dem Jahr 1999, derzufolge Bad Aibling „weder gegen deutsche Interessen noch gegen deutsches Recht gerichtet“ und eine „Weitergabe von Informationen an US-Konzerne“ ausgeschlossen ist, durch die Bundesregierung überwacht?
Gab es Konsultationen mit der NSA bezüglich der Zusicherung?
Hat die Bundesregierung den Justizminister Eric Holder bzw. den Vizepräsidenten Joe Biden auf die Zusicherung hingewiesen?
Wenn ja, wie stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Amerikaner zu der Vereinbarung?
War dem Bundeskanzleramt die Zusicherung überhaupt bekannt?
V. Gegenwärtige Überwachungsstationen von US-Nachrichtendiensten in Deutschland
Welche Überwachungsstationen in Deutschland werden nach Einschätzung der Bundesregierung von der NSA bis heute genutzt/mit genutzt?
Welche Funktion hat nach Einschätzung der Bundesregierung der geplante Neubau in Wiesbaden (Consolidated Intelligence Center)?
Inwieweit wird die NSA diesen Neubau nach Einschätzung der Bundesregierung auch zur Überwachungstätigkeit nutzen?
Auf welcher deutschen oder internationalen Rechtsgrundlage wird das geschehen?
Was hat die Bundesregierung dafür getan, dass die US-Regierung und die US-Nachrichtendienste die Zusicherung geben, sich an die Gesetze in Deutschland zu halten?
VI. Vereinigte Anschläge
Wie viele Anschläge sind durch PRISM in Deutschland verhindert worden?
Um welche Vorgänge hat es sich hierbei jeweils gehandelt?
Welche deutschen Behörden waren beteiligt?
Sind die Informationen in deutsche Ermittlungsverfahren eingeflossen?
VII. PRISM und Einsatz von PRISM in Afghanistan
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass der Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz am 17. Juli erläutert hat, dass das in Afghanistan genutzte Programm „PRISM“ nicht mit dem bekannten Programm „PRISM“ des NSA identisch sei und es sich stattdessen um ein NATO/ISAF-Programm handele, und der Tatsache, dass das Bundesministerium der Verteidigung danach eingeräumt hat, die Programme seien doch identisch?
Welche Darstellung stimmt?
Kann die Bundesregierung nach der Erklärung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), sie nutze PRISM in Afghanistan, ihre Auffassung aufrechterhalten, sie habe von PRISM der NSA nichts gewusst?
Auf welche Datenbanken greift das in Afghanistan eingesetzte Programm PRISM zu?
VIII. Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA und Zusammenarbeit der Behörden
In welchem Umfang stellen die USA (bitte nach Diensten aufschlüsseln) welchen deutschen Diensten Daten zur Verfügung?
In welchem Umfang stellt Deutschland (bitte nach Diensten aufschlüsseln) welchen amerikanischen und britischen Sicherheitsbehörden (bitte aufschlüsseln) Daten in welchem Umfang zur Verfügung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass die USA über Kommunikationsdaten verfügt, die in Krisensituationen, beispielsweise bei Entführungen, abgefragt werden könnten?
Werden auch andere Partnerdienste in vergleichbaren Situationen angefragt, oder nur gezielt die US-Behörden?
Kann es nach Einschätzung der Bundesregierung sein, dass die USA deutschen Diensten neben Einzelmeldungen auch vorgefilterte Metadaten zur Analyse übermitteln?
Zu welchem anderen Zweck werden sonst die von den USA zur Verfügung gestellten Analysetools nach Einschätzung der Bundesregierung benötigt?
Nach welchen Kriterien werden gegebenenfalls diese Metadaten nach Einschätzung der Bundesregierung vorgefiltert?
Um welche Datenvolumina handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls?
In welcher Form hat der BND gegebenenfalls Zugang zu diesen Daten (Schnittstelle oder regelmäßige Übermittlung von Datenpaketen durch die USA)?
In welcher Form haben die NSA oder andere amerikanische Dienste nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland?
Haben sie Zugang (Schnittstellen) in Deutschland, beispielsweise am DECIX?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, wie die Dienste Kommunikationsdaten in diesem Umfang ausleiten können?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass keine ausländischen Dienste Zugang zum DECIX oder anderen zentralen Knotenpunkten haben, und wie belegt sie diese Aussage angesichts der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Kommunikationsdatensätze?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass, beispielsweise auf Basis des Patriot Acts, amerikanische Unternehmen wie Google, Facebook oder Akamai, verpflichtet werden, ihre am DECIX ansetzende Schnittstelle für amerikanische Dienste zu öffnen bzw. die Kommunikationsinhalte auszuleiten?
Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Ausleitung aus rechtlicher Sicht?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung dabei um einen Rechtsbruch deutscher Gesetze?
Werden die Ergebnisse der deutschen Analysen (egal ob aus US-Analysetools oder anderweitig) an die USA rückübermittelt?
Werden vom BND oder BfV Daten für die NSA oder andere Dienste erhoben oder ausgeleitet, und wenn ja, wo, in welchem Umfang, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie viele für den BND oder das BfV ausgeleitete Datensätze werden gegebenenfalls anschließend auch der NSA oder anderen Diensten übermittelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, in welchem Umfang die amerikanischen Internetunternehmen wie Apple, Google, Facebook und Microsoft amerikanischen Diensten Zugriff auf ihre Systeme gewähren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Vereinbarungen deutsche Unternehmen, die auch in den USA tätig sind, mit den amerikanischen Nachrichtendiensten treffen, und inwieweit diese in die Überwachungspraxis einbezogen sind?
Unterstützen das BfV und der BND die NSA oder andere amerikanische Dienste bei dieser Überwachungspraxis, und wenn ja, in welcher Form?
Welchem Ziel dienten die Treffen und Schulungen zwischen der NSA und dem BND bzw. dem BfV?
Welchen Inhalt hatten die Gespräche mit der NSA im Bundeskanzleramt, und welche konkreten Vereinbarungen wurden durch wen getroffen?
Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung darunter zu verstehen, dass die NSA den BND und das BSI als „Schlüsselpartner“ bezeichnet hat?
Wie trägt das BSI zur Zusammenarbeit mit der NSA bei?
IX. Nutzung des Programms „XKeyscore“
Wann hat die Bundesregierung davon erfahren, dass das BfV das Programm „XKeyscore“ von der NSA erhalten hat?
War der Erhalt von „Xkeyscore“ an Bedingungen geknüpft?
Ist der BND auch im Besitz von „XKeyscore“?
Wenn ja, testet oder nutzt der BND „XKeyscore“?
Wenn ja, seit wann nutzt oder testet der BND „XKeyscore“?
Seit wann testet das BfV das Programm „XKeyscore“?
Wer hat den Test von „XKeyscore“ autorisiert?
Hat das BfV das Programm „XKeyscore“ jemals im laufenden Betrieb eingesetzt?
Falls bisher kein Einsatz im laufenden Betrieb stattfand, ist eine Nutzung von „XKeyscore“ in Zukunft geplant?
Wenn ja, ab wann?
Wer entscheidet, ob „XKeyscore“ in Zukunft genutzt werden soll?
Können die deutschen Nachrichtendienste mit „XKeyscore“ auf NSA-Datenbanken zugreifen?
Leiten deutsche Nachrichtendienste Daten über „XKeyscore“ an NSA-Datenbanken weiter (bitte nach Diensten und Art der Daten bzw. Informationen aufschlüsseln)?
Wie funktioniert „XKeystore“?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es in diesem Programm „Hintertüren“ für den Zugang amerikanischer Sicherheitsbehörden gibt?
Wo und wie wurden die nach Medienberichten (vgl. dazu DER SPIEGEL 30/2013) im Dezember 2012 erfassten 180 Millionen Datensätze über „Xkeyscore“ erfasst?
Wie wurden die anderen 320 Millionen der insgesamt erfassten 500 Millionen Datensätze erhoben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang auch Kommunikationsinhalte durch „Xkeyscore“ rückwirkend bzw. in Echtzeit erhoben werden können?
Wäre nach Meinung des Bundeskanzleramts eine Nutzung von „X Keyscore“, das laut Medienberichten einen „full take“ durchführen kann, mit dem G 10-Gesetz vereinbar?
Falls nein, wird eine Änderung des G 10-Gesetzes angestrebt?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass die NSA „XKeyscore“ zur Erfassung und Analyse von Daten in Deutschland nutzt?
Wenn ja, liegen auch Informationen vor, ob zweitweise ein „full take“, also eine Totalüberwachung des deutschen Datenverkehrs, durch die NSA stattfindet?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob „XKeyscore“ Bestandteil des amerikanischen Überwachungsprogramms PRISM ist?
X. G 10-Gesetz
Inwieweit hat die deutsche Regierung dem BND „mehr Flexibilität“ bei der Weitergabe geschützter Daten an ausländische Partner eingeräumt?
Wie sieht diese „Flexibilität“ aus?
Welche Datensätze haben die deutschen Nachrichtendienste zwischen 2010 und 2012 an US-Geheimdienste übermittelt?
Hat das Bundeskanzleramt diese Übermittlung genehmigt?
Ist das G 10-Gremium darüber unterrichtet worden, und wenn nein, warum nicht?
Ist nach der Auslegung der Bundesregierung von § 7a des Artikel-10-Gesetzes – G10 eine Übermittlung von „finishe intelligente“ gemäß § 7a des Artikel-10-Gesetzes – G10 zulässig?
Entspricht diese Auslegung der des BND?
XI. Strafbarkeit
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, welche und wie viele Anzeigen in Deutschland zu den berichteten massenhaften Ausspähungen eingegangen sind und insbesondere dazu, ob und welche Ermittlungen aufgenommen wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht die Strafbarkeit einer solchen berichteten massenhaften Datenausspähung, wenn diese durch die NSA oder andere Behörden in Deutschland erfolgt, bzw. wenn diese von den USA oder von anderen Ländern aus erfolgt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung hier eine Lücke im Strafgesetzbuch, und wo sieht sie konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die Bundesanwaltschaft oder andere Ermittlungsbehörden Ermittlungen aufgenommen haben oder aufnehmen werden, und wie viele Mitarbeiter an den Ermittlungen arbeiten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Strafbarkeit bei amerikanischen Unternehmen, wenn diese aufgrund amerikanischer Rechtsvorschriften flächendeckenden Zugang zu den Kommunikationsdaten ihrer deutschen und europäischen Nutzer gewähren?
XII. Cyberabwehr
Was tun deutsche Dienste, insbesondere BND, MAD (Militärischer Abschirmdienst) und BfV, um gegen ausländische Datenausspähungen vorzugehen?
Was unternehmen die deutschen Dienste, insbesondere der BND und das BfV, um derartige Ausspähungen zukünftig zu unterbinden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kommunikationsinfrastruktur insgesamt, insbesondere aber die kritischen Infrastrukturen gegen derartige Ausspähungen zu schützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Vertraulichkeit der Regierungskommunikation, der diplomatischen Vertretungen oder anderer öffentlicher Einrichtungen auf Bundesebene zu schützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um entsprechende Überwachungstechnik in diesen Bereichen zu erkennen?
Inwieweit sind deutsche Sicherheitsbehörden in Deutschland fündig geworden?
Was unternehmen die deutschen Sicherheitsbehörden, um die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen deutscher Unternehmer sicherzustellen bzw. diese hierbei zu unterstützen?
XIII. Wirtschaftsspionage
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglicher Wirtschaftsspionage durch fremde Staaten auf deutschem Boden und/oder deutschen Firmen vor?
Welche neuen Erkenntnisse gibt es zu den Aktivitäten der USA und Großbritanniens?
Welche Schadenssumme ist nach Einschätzung der Bundesregierung entstanden?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Wirtschaftsverbänden und einzelnen Unternehmen zu diesem Thema geführt, seitdem die Enthüllungen Edward Snowdens publik wurden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen, um Wirtschaftsspionage zu bekämpfen?
Welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BSI in der Informationstechnik seit Jahren eng mit der NSA zusammenarbeitet (Spiegel 30/2013)?
Wenn dem so ist, welche Auswirkungen hat das auf die Fähigkeit des BSI, Datenüberwachung (und potenzielles Ausspähen von Wirtschaftsdaten) durch befreundete Staaten wirksam zu verhindern?
Welche Maßnahmen auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung ergriffen, um Vorwürfe der Wirtschaftsspionage gegen unsere EU-Partner Großbritannien und Frankreich aufzuklären (Quelle: www.zeit.de)?
Gibt es eine Übereinkunft, auf wechselseitige Wirtschaftsspionage zumindest in der EU zu verzichten?
Wann wird sie über Ergebnisse auf EU-Ebene berichten?
Welcher Bundesminister übernimmt die federführende Verantwortung in diesem Themenfeld: der Bundesminister des Innern, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie oder der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes?
Ist dieses Problemfeld bei den Verhandlungen über eine transatlantische Freihandelszone seitens der Bundesregierung als vordringlich thematisiert worden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Belege gibt es für die Aussage (Quelle: www.spiegel.de/politik/ausland/innenminister-friedrich-reist-wegen-nsa-affaere-und-prism-in-die-usa-a-910918.html), dass die NSA und andere Dienste keine Wirtschaftsspionage in Deutschland betreiben?
XIV. EU und internationale Ebene
Welche Konsequenzen hätten sich für den Einsatz von PRISM und TEMPORA ergeben, wenn der von der Kommission vorgelegte Entwurf für eine EU-Datenschutzgrundverordnung bereits verabschiedet worden wäre?
Hält die Bundesregierung restriktive Vorgaben für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in das nichteuropäische Ausland und eine Auskunftsverpflichtung der amerikanischen Unternehmen wie Facebook oder Google über die Weitergabe der Nutzerdaten für zwingend erforderlich?
Wird sie diese Forderung als conditio-sine-qua-non in den Verhandlungen vertreten?
Wie will die Bundesregierung auf europäischer Ebene und im Rahmen der NATO-Partnerstaaten verbindlich sicherstellen, dass eine gegenseitige Ausspähung und Wirtschaftsspionage unterbleiben?
XV. Information der Bundeskanzlerin und Tätigkeit des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Wie oft hat der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes in den letzten vier Jahren nicht an der nachrichtendienstlichen Lage teilgenommen (bitte mit Angabe des Datums au auflisten)?
Wie oft hat der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes in den letzten vier Jahren nicht an der Präsidentenlage teilgenommen (bitte mit Angabe des Datums auflisten)?
Wie oft war das Thema Kooperation von BND, BfV und BSI mit der NSA Thema der nachrichtendienstlichen Lage (bitte mit Angabe des Datums auflisten)?
Wie und in welcher Form unterrichtet der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes die Bundeskanzlerin über die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste?
Hat der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes die Bundeskanzlerin in den letzten vier Jahren über die Zusammenarbeit der deutschen Nachrichtendienste mit der NSA informiert?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie häufig?