Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium des Innern
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14021)
In der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14021) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13781) zeigt sich die Bundesregierung darüber verwundert, dass ihr weniger Glauben geschenkt werde als Presseberichten, die u. a. auf einer Eidesstattlichen Versicherung beruhen. Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung drängen sich jedoch geradezu durch die nach Auffassung der Fragesteller offensichtlich unvollständigen Antworten zu den Fragen 7 und 8 der Nachfrage (Bundestagsdrucksache 17/13781). Obwohl es denkgesetzlich zwingend ist, dass aus einer Gruppe von Personen, die alle Ausschreibungskriterien erfüllen, eine willkürfreie Auswahl auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen nur möglich ist, wenn Einzelkriterien gewichtet werden, verweigert die Bundesregierung hierzu die Auskunft. Die Fragesteller müssen deshalb davon ausgehen, dass die tatsächlichen Kriterien, nach denen die Einladung zum sog. Assessment-Center erfolgte, verschwiegen werden, weil sie den Grundsatz der Bestenauslese verletzen. Dazu besteht umso mehr Anlass, als nach den Antworten zu den Fragen 9 bis 12 feststeht, dass von den 77 Bewerberinnen und Bewerbern mit den besten Noten in beiden Staatsprüfungen die Mehrheit nicht zum Auswahlverfahren eingeladen wurde, nämlich 44 Personen, darunter die beiden bestbenoteten Frauen, wie die nachstehende Tabelle zeigt, die sich aus den Antworten der Bundesregierung ergibt.
Drucksache 17/14660 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie wurden welche Ausschreibungskriterien gewichtet, um aus der Gruppe der formell geeigneten, also alle Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerberinnen und Bewerber diejenigen auszuwählen, die zum sog. Assessment-Center eingeladen wurden, und wann, wo, und durch wen wurde diese Gewichtung aktenkundig gemacht?
Warum verweigert die Bundesregierung die Beantwortung der Frage 13 zur Nachfrage unter Hinweis auf Datenschutzgründe, obwohl bei der anonymisierten Angabe der einzelnen Prüfungsnoten von etwa 20 Personen ein Rückschluss auf bestimmte Personen nur möglich wäre, wenn alle die gleichen Prüfungsnoten hätten, was nach den diesbezüglichen Angaben der Bundesregierung nicht der Fall ist?
Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung die Note „vollbefriedigend“ und in der anderen die Note „befriedigend“ erzielten, hatten sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, und wie viele erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen die Note „befriedigend“ erzielten, hatten sich auf die Ausschreibung beworben, und wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, und wie viele erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
Wie viele Frauen und Männer gehörten der Auswahlkommission an (ohne nicht stimmberechtigte Anwesende), und, falls sie nicht zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt war, welche triftigen Hinderungsgründe wurden gemäß § 7 Absatz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) aktenkundig gemacht.
Weshalb wurden, obwohl ca. zwei Drittel aller formell geeigneten Bewerberinnen und Bewerber Frauen waren und 47 davon zu den 77 Bestbenoteten zählten, nur ebenso viele Frauen wie Männer eingeladen und damit nur die Mindestanforderung des § 7 Absatz 1 BGleiG bei Unterrepräsentation von Frauen erfüllt?
Trifft es zu, dass eine oder mehrere Presseanfragen an das Bundesministerium des Innern (BMI) zum Juristenauswahlverfahren nicht von der Pressestelle oder der Zentralabteilung des BMI, sondern von einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des BMI beantwortet wurden, und gegebenenfalls, um welche Presseanfragen handelte es sich?
Weshalb hat die Pressestelle des BMI diese Anfragen gegebenenfalls nicht selbst auf der Grundlage von Angaben der Zentralabteilung beantwortet?
Falls die Rechtsanwaltskanzlei mit einer rechtlichen Prüfung im Zusammenhang mit der Presseanfrage beauftragt war, hat das Justiziariat oder ein sonstiges Fachreferat im BMI vorher bereits eine rechtliche Prüfung, gegebenenfalls mit welchem Ergebnis, vorgenommen, und falls nicht, warum nicht?
Hat die Rechtsanwaltskanzlei in diesem Fall ein Widerrufs- oder Unterlassungsbegehren oder nur einen Anspruch auf eine – unabhängig vom Wahrheitsgehalt kostenfrei zu veröffentlichende – Gegendarstellung geltend gemacht, oder welche Leistungen waren sonst zu erbringen außer der bloßen Übermittlung vom BMI zugelieferter Angaben?
Welchen Betrag hat das BMI insgesamt und für welche einzelnen Leistungen gegebenenfalls an die Rechtsanwaltskanzlei für dieses Mandat zu entrichten, wurde mit der Rechtsanwaltskanzlei eine Gebührenvereinbarung getroffen, und wie hoch wären gegebenenfalls sonst die gesetzlichen Gebühren gewesen?
Wie rechtfertigt das BMI nach dem „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip“ bei der Ausführung des Haushaltsplans (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Nummer 1 zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung), gegebenenfalls in diesem Fall eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen und gegebenenfalls mit dieser, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, angesichts eines hauseigenen Justiziariats und von ca. 600 Angehörigen des höheren Dienstes, von denen sicher ein Großteil über die Befähigung zum Richteramt verfügt?
Hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, gegebenenfalls selbst die Weisung erteilt, die Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, und wenn nicht, auf welcher Funktionsebene ist die Entscheidung getroffen worden?
In welchen anderen Fällen hat das BMI in der 17. Wahlperiode Presseanfragen durch Rechtsanwaltskanzleien beantworten lassen oder im Zusammenhang mit Presseberichten Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden?