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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr einschließlich Werbung an Schulen im Jahr 2012 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14703)

Gründe für die erheblichen Mehrausgaben der Bundeswehr für Personalwerbung in verschiedenen Medien, Erklärung der unterschiedlichen Angaben zum Kostenvolumen, Erhöhung der Ausgaben für TV-Werbung, personalwerbliche Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen, Anwesenheitspflicht der Schüler, Karriereberater und sogenannte Multiplikatoren, Daten zu Einsätzen der Jugendoffiziere<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.11.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/3205.11.2013

Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr einschließlich Werbung an Schulen im Jahr 2012 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14703)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander Neu, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Umfang der Reklametätigkeit der Bundeswehr hat sich im Jahr 2012 um mehr als das Doppelte erhöht. Wurden im Jahr 2011 noch Anzeigen für rund 8,5 Mio. Euro geschaltet, waren es im Jahr 2012 über 20 Mio. Euro. Nach der derzeitigen Planung sollen die Ausgaben für das Jahr 2013 zwar leicht zurückgehen, mit fast 18 Mio. Euro aber immer noch doppelt so hoch ausfallen wie im Jahr 2011. Hintergrund für die immens gesteigerten Ausgaben sind offensichtlich zunehmende Rekrutierungsschwierigkeiten der Bundeswehr.

Addiert man zu den reinen Werbekosten des Jahres 2012 noch die Kosten für Messebeteiligungen, die Zeitschrift „infopost“ und Medienkooperationen, ergeben sich Gesamtausgaben für den Bereich Personalwerbung von rund 24 Mio. Euro. Diese Kosten sind noch ohne Personalkosten, die alleine für Karriereberater über 22 Mio. Euro betragen.

Teurer geworden sind auch die Messebeteiligungen (von 2,1 auf 3,5 Mio. Euro). Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist hauptsächlich die Personalwerbung des Zentralen Messe- und Eventmanagements der Bundeswehr (ZeMEMBw), das seine Aktivitäten von 43 auf 80 Veranstaltungsbeteiligungen erhöhte, wofür sich die Kosten von 1,3 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro erhöht haben.

Die Fragesteller kritisieren diese Reklameanstrengungen nicht zuletzt deswegen, weil der Dienst bei der Bundeswehr von Seiten der Nachwuchswerbung immer wieder mit Attributen wie „Sport, Spaß und Technik“ angepriesen wird. Den Realitäten des Kriegseinsatzes, bei dem es letztlich ums Töten und Getötetwerden geht, wird diese Reklame nicht gerecht.

Bei einer deutlichen Reduzierung der Bundeswehr und dem Verzicht auf Kriegseinsätze bräuchte es keine solchen Reklamekampagnen. Damit würde sowohl Geld gespart als auch Tote vermieden.

Die im Folgenden angegebenen Zahlen stammen, wenn nicht anders angegeben, aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14703 bzw. für das Jahr 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/9501.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die im Jahr 2012 real getätigten Ausgaben für personalwerbliche Reklame in Printmedien, Radio und Fernsehen zwischen 50 und 100 Prozent höher liegen als die Kalkulation, die noch auf Bundestagsdrucksache 17/9501 (Antwort zu Frage 15) angegeben worden war, und welche Überlegungen führten zu diesen erheblichen Mehrausgaben?

2

Welchen Grund gibt es grundsätzlich dafür, dass die Werbekosten im Jahr 2012 um mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2011 (von 8,5 auf 20,3 Mio. Euro) angestiegen sind?

3

Wodurch erklären sich im Einzelnen die hohen Kosten für den Bereich des ZeMEMBw, das für gerade einmal 80 Veranstaltungen die Summe von 2,4 Mio. Euro verausgabt?

a) Welche konkreten Erfahrungen und Überlegungen stehen hinter der Entscheidung, hierfür so viel Geld auszugeben?

b) Wie viele Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen sieht die Planung für das Jahr 2013 vor, und welche Kosten sind bislang dafür eingeplant?

4

Wie erklärt sich, dass das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bzw. das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr im Jahr 2012 zwar nur noch ein Drittel der Teilnahme von 2011 durchführten (30 statt 93), die Kosten aber dennoch von 138 000 Euro auf 150 000 Euro angestiegen sind (bitte wesentliche Gründe für die Kostensteigerung nennen)?

5

Wie erklärt sich, dass die Anzahl der Veranstaltungsbeteiligungen der Zentren für Nachwuchsgewinnung zwar im Vergleich zum Jahr 2011 zurückgingen (von 1 511 auf 1 300), aber dennoch teurer waren – Kostensteigerung von 812 070 Euro auf 950 000 Euro – (bitte differenziert angeben)?

Was sieht die Planung für das Jahr 2013 bezüglich Veranstaltungsbeteiligungen und Kosten vor?

6

Welche bisherigen Erfahrungen bzw. welche sonstigen Überlegungen führten zu der Entscheidung, bei der Kalkulation für die Reklameausgaben für das Jahr 2013 bei insgesamt leichtem Rückgang der Gesamtkosten die Ausgaben für TV-Werbung noch einmal signifikant (von 4,6 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 7 Mio. Euro im Jahr 2013) zu erhöhen?

Welche Auswirkungen hat dies auf die eingekaufte Sendezeit (bitte in Minuten angeben)?

7

Warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, Angaben zum Kreis der sogenannten Multiplikatoren zu machen, mit denen die Karriereberater Kontakt aufnehmen?

a) Sind die Karriereberater nicht gehalten, Berichte über ihre Tätigkeit vorzulegen, so dass sich rekonstruieren lässt, was sie außer Anwesenheiten auf Messen und ihrer Tätigkeiten in Schulen noch machen, zumal die Zahl von über 80 000 Multiplikatoren kaum „nebenbei“ erreicht werden kann, sondern nach Auffassung der Fragesteller offenkundig zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gerechnet werden muss?

b) Welche allgemeinen Angaben kann die Bundesregierung zur Zusammensetzung dieses Multiplikatorenkreises machen?

8

Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Rechtsauffassung der Fragesteller, dass es bei personalwerblichen Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen keine Anwesenheitspflicht der Schüler geben darf?

a) Sind der Bundesregierung, auch wenn keine diesbezügliche Datenerhebung stattfindet, Einzelberichte bekannt, denen zufolge bei Schulveranstaltungen von Wehrdienst- bzw. Karriereberatern Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler galt, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass einladende Lehrkräfte (ggf. irrtümlich) von einer Anwesenheitspflicht ausgehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

9

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/14703, also eine Aufschlüsselung der Einsätze der Jugendoffiziere in den einzelnen Bundesländern, unterbleibt, obwohl sie eine solche Aufschlüsselung noch ein Jahr zuvor (Bundestagsdrucksache 17/11224) vornehmen bzw. die Daten soweit rekonstruieren konnte?

Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Rekonstruktion auch für das Jahr 2012 vorzunehmen (wenn ja, bitte veranlassen, wenn nein, bitte begründen)?

10

In welchem Verhältnis stehen die 28 „mit der originären Aufgabe der Personalwerbung“ eingesetzten Personen (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/14703) zum Personal in den 110 Karriereberatungsbüros und dem Personal auf den 551 Dienstposten der Karriereberatung?

a) Welche Personalkosten entstehen durch diese 28 Beschäftigten?

b) Zählt die Bundesregierung die Aufgaben der Karriereberatung nicht unter Personalwerbung, und wenn doch, warum ist die Zahl der Karriereberater nicht in die Zahl jener Beschäftigten mit eingeflossen, die sich mit Personalwerbung beschäftigen?

c) Wie viele der Dienstposten der Karriereberater sind derzeit besetzt (bitte ggf. Vollzeit- und Teilzeitstellen getrennt nennen)?

11

Wie erklärt sich die Differenz in den Angaben zum Kostenvolumen der personalwerblichen Anzeigen zwischen den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4973 (Antwort zu Frage 8) und auf Bundestagsdrucksache 17/14703 (Antwort zu Frage 1; zu den Jahren 2009 und 2010 werden jeweils unterschiedliche Zahlen für die einzelnen Formate sowie unterschiedliche Gesamtsummen genannt), und welche dieser Angaben trifft zu?

Inwiefern besteht Korrekturbedarf bei weiteren diesbezüglichen Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/14703?

Berlin, den 5. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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