Generell wird die Höhe der EEG-Umlage durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die sich teilweise überlagern oder wechselseitig beeinflussen. Ein weiteres grundsätzliches Problem bei der Analyse der Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage in den einzelnen Jahren stellt der Umstand dar, dass die Festsetzung der EEG-Umlage stets auf einer Prognose basiert. Dementsprechend werden bei einer solchen Ursachenanalyse zwei Prognosen miteinander verglichen, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) jeweils im Herbst eines Jahres für die Festsetzung der EEG-Umlage des Folgejahres erstellt werden. Es erfolgt somit kein Vergleich von Ist-Daten. Vielmehr basieren solche Analysen auf Annahmen, die im Rahmen der Prognosen zur Festsetzung der EEG-Umlage getroffen wurden. Unter anderem werden durchschnittliche Terminmarktpreise zur Abschätzung zukünftiger Erlöse aus der Vermarktung des Stroms herangezogen.
Vor dem Hintergrund dieser methodischen Schwierigkeiten existieren in der öffentlichen Diskussion verschiedene Erklärungsansätze für den Anstieg der EEG-Umlage. Die nachfolgenden Angaben zu den Einflussfaktoren des Anstiegs der EEG-Umlage in den Jahren 2011 bis 2014 basieren auf einer Analyse, welche jeweils den für den Anstieg im Betrachtungsjahr relevanten Vergleich der Prognosen der ÜNB zur Festsetzung der EEG-Umlage zum Gegenstand hat und die Interdependenzen zwischen den Einflussfaktoren umfassend berücksichtigt.
Der Anstieg der EEG-Umlage 2014 um 0,96 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2013 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,42 ct/kWh (44 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2014 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,38 ct/kWh (40 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2014 mit 0,14 ct/kWh (15 Prozent) beigetragen. Des Weiteren entfallen 0,01 ct/kWh (1 Prozent) des Anstiegs auf sogenannte sonstige Kosten. Hierunter fallen die Veränderungen beim Kontoausgleich, bei der Liquiditätsreserve, dem Grünstromprivileg und den weiteren Kosten. Dabei stellen der Kontoausgleich und die Liquiditätsreserve keine originären Kosten dar. Mit diesen Instrumenten werden lediglich Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung aufgefangen. Insofern können diese Größen im Endeffekt auch auf Abweichungen bei den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber infolge geringerer Börsenerlöse bzw. erhöhter Vergütungszahlungen zurückgeführt werden.
Der Anstieg der EEG-Umlage 2013 um 1,68 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2012 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,12 ct/kWh (7 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2013 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,72 ct/kWh (43 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2013 mit 0,11 ct/kWh (7 Prozent) beigetragen. Auf die sonstigen Kosten entfallen 0,73 ct/kWh (43 Prozent), die im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Kontoausgleich und der Anhebung der Liquiditätsreserve resultieren.
Der Anstieg der EEG-Umlage 2012 um 0,06 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2011 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind –0,22 ct/kWh (–367 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2012 zurückzuführen, d. h. der höhere Terminpreis hat zu einer Entlastung der EEG-Umlage 2012 beigetragen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,39 ct/kWh (650 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2012 mit 0,09 ct/kWh (150 Prozent) beigetragen. Die sonstigen Kosten haben sich im Vergleich zur EEG-Umlage 2012 um 0,20 ct/kWh verringert (–333 Prozent). Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe von relativen Werten bei gegenläufigen Effekten und einem daraus resultierenden absoluten Anstieg von lediglich 0,06 ct/kWh nur eine geringe Aussagekraft besitzt.
Der Anstieg der EEG-Umlage 2011 um 1,48 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2010 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,06 ct/kWh (4 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2011 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,97 ct/kWh (66 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2011 mit 0,03 ct/kWh (2 Prozent) beigetragen. Auf die sonstigen Kosten entfallen 0,42 ct/kWh (28 Prozent), die im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr höheren Kontoausgleich und dem Grünstromprivileg resultieren.
Der Einfluss des vom Terminmarktpreis abweichenden Spotmarktpreises findet sich im Kontoausgleich wieder. Die Mindereinnahmen infolge des in den letzten Jahren regelmäßig geringeren Spotmarktpreises im Vergleich zum in der Prognose verwendeten Terminmarktpreis haben in den einzelnen Jahren folgendermaßen zum Defizit auf dem EEG-Konto zum 30. September des jeweiligen Jahres beigetragen: 2010: 0,8 Mrd. Euro 2011: 0,1 Mrd. Euro 2012: 1,2 Mrd. Euro 2013: 1.7 Mrd. Euro.