[Deutscher Bundestag Drucksache 18/734
18. Wahlperiode 07.03.2014
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. März
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Cornelia Möhring, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/525 –
Steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre anhaltende Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die in den vergangenen Jahren gestiegene Erwerbsbeteiligung geht zu großen
Teilen auf eine zunehmende Beschäftigung von Frauen zurück. Allerdings
deutet viel darauf hin, dass diese Entwicklung nicht genutzt wurde, bestehende
Ungleichheiten und systematische Benachteiligungen von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt abzubauen.
Auch in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD finden sich
wenig verbindliche Maßnahmen zur Gleichstellung. Es soll eine Frauenquote von
30 Prozent in bestimmten Aufsichtsräten gesetzlich geregelt werden. Für die
große Masse der abhängig beschäftigten Frauen gibt es jedoch kaum
verbindliche Maßnahmen – so wird z. B. weder das Problem der Minijobs angegangen
noch gibt es gesetzliche Initiativen zur Aufwertung klassischer Frauenberufe,
etwa durch eine bessere Finanzierung des Personals und entsprechende
Personalschlüssel im Gesundheits- und Sozialwesen. Nur vom Mindestlohn, wenn
er denn für alle kommt, werden insbesondere Frauen profitieren, weil sie
überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen sind.
Ohne eine andere Weichenstellung in der Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik, besteht die Gefahr, dass sich mit der steigenden Erwerbstätigkeit von
Frauen bestehende Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt weiter zementieren.
Im Umfeld des bevorstehenden Internationalen Frauentages am 8. März 2014
und dem Equal Pay Day am 21. März 2014 werden Gewerkschaften und
zahlreiche Frauenorganisationen gleichstellungspolitische Anliegen in die
Öffentlichkeit bringen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ist
ein zentrales Ziel der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In ihrem
Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD dokumentiert,
dass sie der Gleichstellungspolitik gerade im Bereich des Erwerbslebens einen
großen Stellenwert einräumen. Vorgesehen sind gesetzliche Maßnahmen wie die
Einführung eines allgemeinen Mindestlohns, einer Geschlechterquote in
Aufsichtsräten in voll mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen,
verbindlicher Zielgrößen für die Aufsichtsräte, Vorstände und obersten
Managementebenen von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen in
der Privatwirtschaft sowie zur besseren Durchsetzung des Prinzips „Gleicher
Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“. Darüber hinaus hat sich die
Regierungskoalition u. a. auch darauf verständigt, gemeinsam mit den Tarifpartnern
die Bewertung von Arbeit insbesondere in weiblich konnotierten Berufen auf
den Prüfstand zu stellen und voranzubringen.
Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Förderung von Frauen in allen
Betriebshierarchien in der Privatwirtschaft, zur Erhöhung des Anteils von Frauen
in Führungspositionen und in Gremien im öffentlichen Sektor sowie zum Abbau
der geschlechtsspezifischen Lohnlücke, aber auch Vereinbarungen zur
Verbesserung einer geschlechtersensiblen Berufs- und Studienberatung. Damit hat sich
die Regierungskoalition auf wichtige Schritte verständigt, um bei der
Herstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer im Erwerbsverlauf
entscheidend voranzukommen.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen
Bereichen erfordert Rahmenbedingungen, die ein selbstbestimmtes Leben
ermöglichen, die Frauen und Männer nicht mehr länger vor die Wahl „entweder
Beruf oder Familie“ stellen, sondern ein partnerschaftliches Miteinander im
Beruf und beim beruflichen Aufstieg einerseits und bei der familiären Sorge
andererseits ermöglichen. Hierbei sind Infrastruktur, Zeit und Geld Ressourcen
von entscheidender Bedeutung, um Frauen und Männern echte
Wahlmöglichkeiten im Lebensverlauf zu eröffnen. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld
sieht die Bundesregierung deshalb auch in der Entwicklung einer stärker
lebensverlaufsorientieren Politik für Frauen und Männer. Denn die Aufteilung von Zeit
unter den Geschlechtern wirkt ganz wesentlich auf deren Erwerbs- und
Lebensverläufe.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen auf dem
Arbeitsmarkt?
2. In welchen Bereichen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine
Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Die Erwerbstätigkeit der Frauen ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten stetig
gestiegen und lag im Jahr 2012 nach Angaben von Eurostat mit einer Quote
von 71,5 Prozent (20- bis 64-jährige Frauen) so hoch wie noch nie (Männer:
81,8 Prozent). Im europäischen Vergleich hat Deutschland zu den
skandinavischen Ländern aufgeschlossen und nimmt mittlerweile Rang 5 hinter
Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden ein.
Frauen stellen mittlerweile nicht nur 46 Prozent aller Erwerbstätigen in
Deutschland. Sie haben in den letzten zehn Jahren auch überproportional zum
Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beigetragen (vgl.
auch die Antwort zu Frage 5).
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung erfreulich. Denn sie ist
zum einen Ausweis des Wunsches nicht nur junger Frauen, einen Beruf zu
ergreifen und auf Dauer erwerbstätig zu sein. Zum anderen belegt sie, dass die
Nachfrage nach den Kompetenzen weiblicher Arbeits- und Fachkräfte auf dem
Arbeitsmarkt groß ist.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ist
allerdings noch nicht realisiert. Dies zeigt sich in dem hohen Anteil an
Beschäftigungsverhältnissen mit einem geringen Stundenumfang bei Frauen, die nicht
immer auf einer freiwilligen Entscheidung beruhen, in der Unterrepräsentanz
von Frauen in Führungspositionen sowie dem gesamtwirtschaftlichen
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. Insoweit ist die Tatsache, dass Frauen in
der Bildung mit den Männern zwischenzeitlich etwa gleichgezogen haben (vgl.
hierzu auch die Antwort zu Frage 27), auf dem Arbeitsmarkt noch nicht in
entsprechender Weise umgesetzt.
Nach Auffassung der Bundesregierung muss an den Ursachen für
Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben angesetzt werden, um
für beide Geschlechter gleiche Voraussetzungen für eine existenzsichernde,
eigenständige Erwerbsarbeit über den gesamten Erwerbsverlauf hinweg und
damit auch für eine hinreichende Absicherung im Alter zu gewährleisten.
Gleichzeitig stellt die Nutzung des weiblichen Erwerbspersonenpotenzials nicht nur in
quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht eine Kernaufgabe für die
Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland dar.
Entscheidende Weichenstellungen für den Erwerbsverlauf von Frauen erfolgen
bereits durch die Berufswahl, später durch familienbedingte
Erwerbsunterbrechungen und den beruflichen Wiedereinstieg mit in der Regel verkürzter
Arbeitszeit und geringeren Chancen auf berufliche Karriere. Diese kritischen
Übergänge im Lebensverlauf sowie die strukturellen Hemmnisse, die an diesen
Übergängen Erwerbsentscheidungen beeinflussen, nimmt die Bundesregierung
in den Fokus.
3. Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die wichtigsten politischen
Handlungsfelder, um bestehende Benachteiligungen von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt abzubauen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es für die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen erforderlich,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ein selbstbestimmtes
und wirtschaftlich unabhängiges Leben dahin gehend ermöglichen, dass beiden
Geschlechtern ihren Wünschen entsprechend Spielräume für die Ausübung von
Erwerbsarbeit, Karriere und familiärer Sorge eröffnet werden. Hierfür sind Zeit
und Geld Ressourcen von entscheidender Bedeutung.
Die wichtigsten politischen Handlungsfelder in dieser Legislaturperiode sieht
die Bundesregierung deshalb in den umfassenden Maßnahmen zur Verringerung
der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern sowie zur signifikanten
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Wirtschaft wie auch im
Bereich der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung. Nicht zuletzt gilt es
im Sinne einer lebensverlaufsorientierten Zeitpolitik für Frauen und Männer,
bessere Anreize für die Beteiligung am Arbeitsmarkt unter Stärkung einer
vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen. Alle Frauen und Männer sollen in dem
zeitlichen Umfang arbeiten, der ihren Wünschen entspricht.
Damit geht die Bundesregierung gezielt die Handlungsfelder an, die auch die
Sachverständigenkommission für den Ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung als zentral benannt hat.
Näheres zu den konkreten von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen
kann den Antworten zu den Fragen 4, 25 und 30 bis 35 entnommen werden.
4. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung spezifische
Belastungen der Frauen innerhalb der Familie und unzureichende
gesellschaftliche Kapazitäten bei der Kinderbetreuung oder Pflege Angehöriger auf die
Arbeitsmarktsituation von Frauen, und wie will die Bunderegierung auf
mögliche Probleme reagieren?
Der Einfluss spezifischer Belastungen aufgrund von Familienaufgaben auf die
Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen lässt sich nicht beziffern. Klar ist, dass eine
ungleiche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frauen und
Männern die Erwerbsbeteiligung von Frauen über die Erwerbsbiografie hinweg
beeinträchtigen kann.
Die Bundesregierung hat sich daher eine moderne Zeitpolitik für Familien und
die Stärkung von Partnerschaftlichkeit vorgenommen. 60 Prozent der Eltern mit
Kindern zwischen einem und drei Jahren würden sich gerne ihre Aufgaben in
Familie und Beruf partnerschaftlich teilen und wünschen, dass beide Partner in
gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und
Familie kümmern, aber nur 14 Prozent können dies auch umsetzen (siehe dazu
DIW Wochenbericht 46/2013). Dabei spielt auch die ungleiche Bezahlung von
Frauen und Männern eine Rolle. Für viele Paare könnte eine partnerschaftliche
Arbeitsteilung bei jeweils vollzeitnaher Erwerbstätigkeit ein attraktives Modell
sein: Wenn beide Partner statt Vollzeit jeweils in einer großen Teilzeit arbeiten,
bleibt mehr Zeit für ein gemeinsames Familienleben und die wirtschaftliche
Stabilität der Familie trotz reduzierter Arbeitszeiten gewährleistet. Zeitliche
Engpässe können besser aufgefangen werden und beide Partner haben die
Chance, Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf zu verfolgen.
Die Bundesregierung wird dazu unter anderem das Elterngeld flexibler gestalten
und mit dem so genannten ElterngeldPlus die Inanspruchnahme des
Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen
und damit den Wiedereinstieg für Mütter erleichtern. Mit dem ElterngeldPlus
wird die Bundesregierung auch einen Partnerschaftsbonus einführen, der eine
partnerschaftliche Arbeitsteilung von Müttern und Vätern zwischen Familie und
Erwerbstätigkeit unterstützt. Auch die Rolle des aktiven Vaters in der
Kindererziehung und Familie soll weiter gestärkt werden. Mit dem weiteren Ausbau
guter Angebote an Kinderbetreuungsmöglichkeiten werden die
Voraussetzungen vor allem für Mütter verbessert, ihre bislang häufig zurückgestellten
Erwerbswünsche besser in die Realität umzusetzen. Flexibilität bei der Pflege
von Angehörigen, insbesondere bezahlte Pflegezeit und Verbindlichkeit bei der
Familienpflegezeit, verbessern zudem die Vereinbarkeit auch von Pflege und
Beruf. Gerade die Familienpflegezeit ermöglicht es, nahe Angehörige in
häuslicher Umgebung zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein. Dies gilt
gleichermaßen für weibliche wie männliche pflegende Angehörige.
5. Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die Erwerbstätigkeit von
Frauen und Männern entwickelt (bitte jährlich absolute und relative
Entwicklung sowohl insgesamt und nach Geschlecht benennen als auch jeweils
nach verschiedener Beschäftigungsform: sozialversicherungspflichtige
Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung sowie Selbständige)?
Informationen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit liegen dem Statistischen
Bundesamt aus den Ergebnissen des Mikrozensus vor. Demnach gab es im
Jahr 2012 insgesamt knapp 40,2 Millionen Erwerbstätige. Davon waren etwa
18,5 Millionen weiblich und 21,7 Millionen männlich. Von den Erwerbstätigen
waren rund 35,5 Millionen abhängig beschäftigt und etwa 4,4 Millionen
selbstständig tätig. Zudem gab es noch etwa 217 000 mithelfende
Familienangehörige.
Von der Zunahme der Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren konnten sowohl
Frauen als auch Männer profitieren. So stieg die Zahl der weiblichen
Erwerbstätigen in den letzten zehn Jahren um etwa 2,3 Millionen bzw. 14,1 Prozent. Die
Zahl der männlichen Erwerbstätigen, die lediglich während der Wirtschafts- und
Finanzkrise 2009 kurzzeitig Rückgänge zu verzeichnen hatte, erhöhte sich im
gleichen Zeitraum um 1,3 Millionen bzw. 6,6 Prozent.
Die nach Geschlecht differenzierten Angaben zu Erwerbstätigen, darunter
abhängig und selbstständig Erwerbstätige, können der folgenden Tabelle 1
entnommen werden.
Tabelle 1: Entwicklung der Zahl erwerbstätiger Frauen und Männer in Deutschland
Angaben in 1000
*) Ab 2005: Jahresdurchschnitt
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus.
Amtliche Informationen zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigten liegen bei der Bundesagentur für Arbeit vor. Im Internetangebot
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können unter der Rubrik „Statistik
nach Themen/Beschäftigung/Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw.
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)“ entsprechende Zeitreihen abgerufen
werden.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat zwischen den
Jahren 2003 und 2013 insgesamt um rund 2,3 Millionen bzw. fast 9 Prozent
zugenommen (siehe Tabelle 2). Zu einem großen Teil ist dieser Anstieg auf die
Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse von Frauen
zurückzuführen: Waren im Jahr 2003 noch rund 12,2 Millionen Frauen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so waren es im Jahr 2013 bereits 13,5
Millionen Frauen. Dies ist ein Zuwachs von fast 11 Prozent und zeigt deutlich die
steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen, die auf der Zunahme der
Teilzeitarbeit beruht. Der Anteil der weiblichen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nun bei etwa
46 Prozent. Von allen weiblichen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
gingen rund 55 Prozent einer Vollzeittätigkeit nach.
männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt
2002 20.336 16.200 36.536 17 615 14 853 32 469 2628 1026 3654 93 321 414
2003 19.996 16.176 36.172 17 225 14 818 32 043 2678 1066 3744 93 292 385
2004 19.681 15.978 35.659 16 846 14 559 31 405 2740 1112 3852 95 307 402
2005 20.135 16.432 36.566 17 181 14 885 32 066 2852 1228 4080 102 318 421
2006 20.477 16.867 37.344 17 520 15 310 32 830 2867 1264 4131 89 293 382
2007 20.890 17.272 38.163 17 927 15 680 33 606 2873 1287 4160 90 305 396
2008 21.188 17.546 38.734 18 245 15 997 34 241 2858 1285 4143 85 264 349
2009 20.972 17.690 38.662 18 004 16 199 34 203 2904 1311 4215 64 180 245
2010 21.048 17.891 38.938 18 070 16 389 34 459 2916 1343 4259 62 159 221
2011 21.499 18.370 39.869 18 415 16 813 35 228 3009 1395 4405 75 161 236
2012 21.670 18.490 40.161 18 571 16 951 35 522 3026 1396 4422 72 144 217
Jahr *)
Mithelfende Familienangeh.Abhängig Erwerbstätige SelbstständigeErwerbstätige
Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Arbeitszeit, 2003 bis 2013
* Wegen der Neugestaltung des Tätigkeitsschlüssels wurde eine Schätzung für Juni 2012 durchgeführt, um eine Vergleichbarkeit mit den Werten ab
Juni 2012 herzustellen. Vergleiche mit früheren Angaben sind nicht sinnvoll.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten stieg seit der Reform der geringfügigen
Beschäftigung im Jahr 2003 deutlich an (siehe Tabelle 3). Der Zuwachs geht
zum Großteil auf ein Plus bei den geringfügig entlohnt Beschäftigten im
Nebenjob zurück, ihre Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren um fast 1,5 Millionen
erhöht (Stichtag 30. Juni 2003 zu 30. Juni 2013). Die Zahl der ausschließlich
geringfügig entlohnt Beschäftigten ist im gleichen Zeitraum um etwa 443 000
gestiegen.
Tabelle 3: Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Geschlecht, 2003 bis 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob hat sich bei Frauen und
Männern in den letzten Jahren weitgehend ähnlich entwickelt. Für beide
Geschlechter sind kontinuierliche Anstiege zu verzeichnen. Bei den ausschließlich
geringfügig entlohnt Beschäftigten sind seit dem Jahr 2009 insgesamt
Rückgänge zu verzeichnen. Diese gehen auf eine sinkende Zahl bei den weiblichen
ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2003 Juni 26.954.686 14.773.376 12.181.310 22.657.574 14.116.383 8.541.191 4.287.928 652.035 3.635.893
2004 Juni 26.523.982 14.540.851 11.983.131 22.201.871 13.877.188 8.324.683 4.311.320 657.797 3.653.523
2005 Juni 26.178.266 14.286.258 11.892.008 21.802.121 13.622.758 8.179.363 4.364.644 657.081 3.707.563
2006 Juni 26.354.336 14.423.814 11.930.522 21.814.511 13.696.820 8.117.691 4.529.714 721.328 3.808.386
2007 Juni 26.854.566 14.769.842 12.084.724 22.070.081 13.986.362 8.083.719 4.773.168 776.851 3.996.317
2008 Juni 27.457.715 15.063.590 12.394.125 22.442.697 14.234.381 8.208.316 5.002.792 822.277 4.180.515
2009 Juni 27.380.096 14.829.273 12.550.823 22.165.271 13.959.646 8.205.625 5.201.759 862.416 4.339.343
2010 Juni 27.710.487 14.975.593 12.734.894 22.306.043 14.052.339 8.253.704 5.388.630 914.497 4.474.133
2011 Juni 28.381.343 15.355.644 13.025.699 22.683.279 14.351.108 8.332.171 5.669.748 990.501 4.679.247
2012 Juni 28.920.588 15.625.855 13.294.733 21.622.802 14.250.893 7.371.909 7.297.161 1.374.703 5.922.458
2013 Juni 29.268.918 15.755.755 13.513.163 21.761.856 14.325.120 7.436.736 7.496.087 1.424.488 6.071.599
Sozialversicherungspflichtig
Teilzeitbeschäftigte
Sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Ende des
Monats
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2003 Juni 5.532.842 1.860.988 3.671.854 4.375.325 1.366.565 3.008.760 1.157.517 494.423 663.094
2004 Juni 6.465.645 2.298.306 4.167.339 4.802.866 1.570.843 3.232.023 1.662.779 727.463 935.316
2005 Juni 6.491.964 2.312.831 4.179.133 4.746.883 1.559.473 3.187.410 1.745.081 753.358 991.723
2006 Juni 6.750.892 2.409.011 4.341.881 4.853.596 1.590.142 3.263.454 1.897.296 818.869 1.078.427
2007 Juni 6.917.770 2.471.500 4.446.270 4.881.535 1.585.326 3.296.209 2.036.235 886.174 1.150.061
2008 Juni 7.078.025 2.544.728 4.533.297 4.882.173 1.589.296 3.292.877 2.195.852 955.432 1.240.420
2009 Juni 7.191.748 2.593.049 4.598.699 4.931.783 1.637.616 3.294.167 2.259.965 955.433 1.304.532
2010 Juni 7.274.398 2.658.658 4.615.740 4.916.487 1.656.334 3.260.153 2.357.911 1.002.324 1.355.587
2011 Juni 7.386.881 2.738.732 4.648.149 4.894.322 1.668.056 3.226.266 2.492.559 1.070.676 1.421.883
2012 Juni 7.406.900 2.767.577 4.639.323 4.834.061 1.668.984 3.165.077 2.572.839 1.098.593 1.474.246
2013 Juni 7.446.850 2.811.757 4.635.093 4.818.510 1.691.722 3.126.788 2.628.340 1.120.035 1.508.305
Im Nebenjob geringfügig entlohnte
Beschäftigte
Ausschließlich geringfügig entlohnte
Beschäftigte
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Ende des
Monats
6. Wie hat sich gemessen in Vollzeitäquivalenten in den zurückliegenden zehn
Jahren die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern entwickelt (bitte
jährlich absolute und relative Entwicklung insgesamt benennen sowie nach
Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung differenzieren)?
Die Frage zur Entwicklung der Vollzeitäquivalenten (VZÄ) kann mit Hilfe der
Ergebnisse der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) beantwortet werden. Die Erwerbstätigkeit in
Vollzeitäquivalenten gibt an, wie hoch hypothetisch die Erwerbstätigkeit wäre, wenn alle
Erwerbstätigen in Vollzeit arbeiten würden.
Für die Ermittlung von VZÄ gibt es unterschiedliche Berechnungskonzepte. In
der IAB-Arbeitszeitrechnung bezieht sich das VZÄ auf die tarifliche bzw.
betriebsübliche Arbeitszeit. Die Zahl der VZÄ entspricht der Zahl der auf die
tarifliche oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit (Vollzeit) umgerechneten
Beschäftigungsverhältnisse und ergibt sich, indem das tarifliche oder
betriebsübliche Arbeitsvolumen aller Erwerbstätigen durch die Stundenzahl dividiert wird,
die tariflich/betriebsüblich im Durchschnitt je Vollzeitarbeitsplatz im
Wirtschaftsgebiet geleistet wird.
Die folgende Tabelle 4 zeigt die geschlechtsspezifische Entwicklung der
Erwerbstätigenzahlen absolut sowie nach VZÄ von 2004 bis 2013 für
Deutschland. Dabei wird auch nach Erwerbsform differenziert.
Im Betrachtungszeitraum ist sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen
die Erwerbstätigkeit in VZÄ deutlich gestiegen (Männer +3,6 Prozent, Frauen
+9,0 Prozent). Der Abstand zwischen Erwerbstätigkeit (absolut) und der
Erwerbstätigkeit in VZÄ ist im Betrachtungszeitraum aufgrund der Zunahme der
Zahl der Teilzeitbeschäftigten weiter auseinandergedriftet. Diese hat sich zuletzt
allerdings verlangsamt, da der Rückgang bei den geringfügig Beschäftigten die
Entwicklung insgesamt gedämpft hat.
Bei den Männern ist die Teilzeitquote laut IAB-Arbeitszeitrechnung zwischen
den Jahren 2004 und 2013 um 2,4 Prozentpunkte auf 17,9 Prozent gestiegen, bei
den Frauen um 2,9 Prozentpunkte auf 51,6 Prozent. Obwohl der Frauenanteil an
den Beschäftigten mit fast 48 Prozent fast gleichauf mit dem Männeranteil liegt,
besteht in Stunden gemessen noch ein deutlicher Abstand (Frauenanteil an der
Erwerbstätigkeit nach VZÄ rund 40 Prozent).
Tabelle 4: Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen absolut und in Vollzeitäquivalenten
(VZÄ), 2004 bis 2013
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung nach Geschlecht und Altersgruppen (abgestimmt auf VGR-Eckwerte), Stand Februar 2014
* Das Jahr 2013 beruht auf vorläufigen Ergebnissen. Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich.
7. Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die Erwerbstätigenquote
von Frauen und Männern entwickelt (bitte jährlich Daten benennen und
auch nach Ost und West aufgliedern)?
Die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im
entsprechenden Alter) ist in den vergangenen zehn Jahren sowohl bei Frauen als
auch bei Männern gestiegen. Während bei Frauen nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes ein Anstieg von 9 Prozentpunkten zu verzeichnen war, ist
die Erwerbstätigenquote der Männer deutlich weniger stark um 5,4
Prozentpunkte gestiegen (siehe Tabelle 5). Die Erwerbstätigenquote (15 bis 64 Jahre)
der Männer lag jedoch im Jahr 2012 mit 77,3 Prozent noch über der der Frauen
mit 67,8 Prozent.
Tabelle 5: Entwicklung der Erwerbstätigenquoten von Frauen und Männern im Alter von 15 bis 64 Jahren
Quoten in Prozent
*) Ab 2005: Früheres Bundesgebiet ohne Berlin; Neue Länder einschließlich Berlin.
Bis 2004 gehörte Berlin-West zum Früheren Bundesgebiet und Berlin-Ost zu den Neuen Ländern
Quelle: Statistisches Bundesamt
8. Wie stark sind Frauen und Männer von atypischer Beschäftigung betroffen
(bitte entsprechende Zahlen nennen)?
9. In welchem Ausmaß beruht die wachsende Erwerbstätigkeit von Frauen auf
einer Zunahme atypischer Beschäftigung (bitte konkrete Zahlen nennen)?
Die Auswertungen des Mikrozensus zu den Normalarbeitsverhältnissen und
atypischen Beschäftigungsverhältnissen basieren auf den so genannten
Kernerwerbstätigen. Zu den Kernerwerbstätigen werden alle Erwerbstätigen im Alter
von 15 bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung oder Ausbildung (Schüler,
Studenten, Auszubildende) und ohne Wehr-, Zivil- sowie
Freiwilligendienstleistende gezählt. Zu den atypischen Beschäftigungsformen gehören – in
Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder
weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügig entlohnte Beschäftigungen,
befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse. Zeitarbeit als Form
der atypischen Beschäftigung wird im Mikrozensus erst seit dem Jahr 2006
erfasst. Damit wäre ein Vergleich der Jahre vor 2006 mit den Zeitreihen der
„Normalarbeitnehmer/-innen“ und der „atypisch Beschäftigte insgesamt“ für
die Jahre ab 2006 verzerrt.
Die Zahl der abhängig beschäftigten Kernerwerbstätigen ist zwischen den
Jahren 2002 und 2012 um knapp 2,5 Millionen gestiegen (siehe Tabelle 6).
Vergleicht man die Entwicklung zwischen zwischen den Jahren 2006 und 2012, so
fällt der Anstieg mit gut 2,4 Millionen ähnlich stark aus. Davon entfallen fast
2,1 Millionen auf die Zunahme der Normalarbeitsverhältnisse. Ihre Zahl stieg
von rund 22,2 Millionen in 2006 auf 24,2 Millionen in 2012. Die Zahl der
atypisch Beschäftigten stieg in dieser Zeit um etwa 317 000 von rund 7,6
Millionen auf knapp 7,9 Millionen Im Jahr 2012 waren knapp 75 Prozent aller
abhängigen Beschäftigungsverhältnisse Normalarbeitsverhältnisse. Auch bei den
Frauen stieg die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse mit einem Plus von knapp
1,3 Millionen gegenüber dem Jahr 2006 deutlich stärker als die Zahl der
atypischen Beschäftigungsverhältnisse, die um etwa 167 000 anstieg. Im Jahr 2012
waren rund 9,9 Millionen Frauen in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt,
das waren etwa 64 Prozent aller abhängig Beschäftigten Frauen. Rund 5,5
Millionen Frauen bzw. 36 Prozent waren in einem atypischen
Beschäftigungsverhältnis beschäftigt.
Q
männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt
2002 73,6 58,9 66,3 64,5 58,1 61,4 71,9 58,8 65,4
2003 72,5 58,9 65,8 64,0 58,3 61,2 70,9 58,8 64,9
2004 71,7 58,5 65,1 62,9 58,1 60,5 70,1 58,4 64,3
2005 73,3 59,7 66,5 63,5 58,8 61,2 71,2 59,5 65,4
2006 74,5 61,5 68,1 65,9 60,8 63,4 72,7 61,4 67,1
2007 76,0 63,1 69,6 68,9 63,0 66,0 74,5 63,1 68,9
2008 77,0 64,1 70,6 70,6 64,9 67,8 75,7 64,2 70,0
2009 76,3 64,7 70,5 71,3 66,8 69,1 75,3 65,1 70,2
2010 76,6 65,5 71,1 72,8 68,2 70,6 75,9 66,0 71,0
2011 77,8 67,1 72,5 74,0 69,3 71,7 77,1 67,6 72,4
2012 78,1 67,5 72,8 74,3 69,1 71,8 77,3 67,8 72,6
Früheres Bundesgebiet Neue Länder Deutschland
Jahr *)
Tabelle 6: Kernerwerbstätige1) im Alter von 15 bis 64 Jahren nach einzelnen Erwerbsformen
Angaben in 1000
– = nichts vorhanden
1) Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren und ohne Personen in Bildung oder Ausbildung; ohne Zeit- und Berufssoldat/-innen sowie Grundwehr-
und Zivildienstleistende
2) Bis 2004 feste Bezugswoche im Frühjahr; ab 2005 Jahresdurchschnittswerte, sowie geänderte Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren.
3) Mehrfachnennungen möglich
4) Zeitliche Vergleichbarkeit wegen geänderter Erfassung des Erwerbsstatus eingeschränkt
5) atypische Beschäftigung vor 2006 ohne Zeitarbeitnemer/-innen, Vergleich der Jahre vor 2006 mit Jahren nach 2006 innerhalb der Reihen
„Normalarbeitnerhmer/-innen“ und „atypisch Beschäftigte insgesamt“ verzerrt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
2002 29 670 23 620 1 818 6 050 2 052 4 221 1 852 -
2003 29 133 22 903 1 824 6 229 2 069 4 407 1 943 -
2004 28 613 22 436 1 868 6 177 2 051 4 376 1 971 -
2005 28 992 22 138 1 979 6 854 2 498 4 673 2 416 -
2006 29 747 22 173 2 278 7 574 2 725 4 861 2 661 563
2007 30 338 22 554 2 309 7 785 2 752 4 946 2 766 616
2008 30 825 22 981 2 382 7 845 2 827 4 920 2 578 636
2009 30 755 23 057 2 486 7 699 2 734 4 915 2 574 560
2010 31 076 23 131 2 571 7 945 2 858 4 942 2 517 743
20114) 31 765 23 728 2 647 8 037 2 905 5 044 2 672 778
2012 32 124 24 232 2 763 7 891 2 735 5 017 2 548 745
2002 16 033 14 547 151 1 485 1 084 434 275 -
2003 15 597 14 048 150 1 549 1 103 494 309 -
2004 15 279 13 719 152 1 560 1 103 513 317 -
2005 15 463 13 615 173 1 848 1 327 591 448 -
2006 15 815 13 560 288 2 255 1 444 646 569 376
2007 16 133 13 806 263 2 327 1 435 654 592 410
2008 16 345 13 985 257 2 360 1 442 650 569 440
2009 16 098 13 869 285 2 229 1 340 651 590 375
2010 16 223 13 821 296 2 402 1 411 670 575 504
20114) 16 559 14 125 297 2 434 1 442 711 595 520
2012 16 751 14 346 318 2 405 1 374 726 571 515
2002 13 638 9 072 1 668 4 565 968 3 787 1 576 -
2003 13 536 8 856 1 674 4 680 966 3 913 1 634 -
2004 13 334 8 717 1 717 4 617 948 3 863 1 654 -
2005 13 529 8 523 1 806 5 006 1 171 4 082 1 968 -
2006 13 932 8 613 1 990 5 319 1 281 4 216 2 092 187
2007 14 205 8 747 2 047 5 458 1 317 4 292 2 174 206
2008 14 481 8 996 2 126 5 485 1 385 4 270 2 009 196
2009 14 658 9 188 2 202 5 469 1 394 4 264 1 984 185
2010 14 853 9 309 2 274 5 543 1 447 4 272 1 942 238
20114) 15 206 9 603 2 349 5 604 1 463 4 332 2 078 258
2012 15 372 9 886 2 444 5 486 1 362 4 291 1 977 230
Insgesamt
Männer
Frauen
Zusammen
5)
und zwar 3)
Befristet
Beschäftigte
Teilzeitbeschäftigte bis
zu 20
Wochenstd.
Geringfügig
Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/
-innen
Jahr2)
Abhängig Beschäftigte
Zusammen
Normalarbeitnehmer/-innen Atypisch Beschäftigte
Zusammen
Teilzeitbeschäftigte über
20
Wochenstd.
10. Wie hat sich in den zurückliegenden Jahren die durchschnittliche
Arbeitszeit von Frauen und Männern entwickelt (bitte konkret Zahlen bundesweit
sowie nach Ost und West aufgliedern)?
Die folgende Tabelle 7 gibt die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten
von Frauen und Männern wieder, wie sie von Erwerbstätigen (abhängig
Beschäftigte, Selbstständige) in der jeweiligen Berichtswoche für die Mikrozensen
2005 bis 2012 selbst als tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit angegeben
wurden. In die Angaben sind erwerbstätige Frauen und Männer im Lebensalter
von 20 bis einschließlich 64 Jahren einbezogen.
Tabelle 7: Durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitsstunden von erwerbstätigen Frauen und
Männern, 2005 bis 2012
Hinweis: Ein Vergleich mit Angaben aus den Mikrozensen vor 2005 ist nur eingeschränkt möglich.
Quelle: Mikrozensus.
Nach diesen Angaben hat sich die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der
erwerbstätigen Frauen und Männer im Durchschnitt während des
Betrachtungszeitraums nur unwesentlich geändert. Ausgewiesen wird in der Tabelle das
arithmetische Mittel der Wochenstunden. Demnach hatten Frauen im Jahr 2005
eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 30,3 Stunden, im Jahr 2012 lag
der Durchschnitt mit 30,8 Stunden leicht höher. Bei den Männern lag die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit 2005 bei 40,6 Stunden; diese Arbeitsstunden
waren im Jahr 2012 mit 40,4 Stunden etwas niedriger.
Als Ergänzung können aus der aktuellen Arbeitszeitrechnung des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Angaben über die Entwicklung der
Jahresarbeitszeit aller abhängig Beschäftigten (durchschnittliche Arbeitszeit der
Teilzeit- und der Vollzeitbeschäftigten) herangezogen werden (siehe Tabelle 8).
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Männer 40,7 40,7 40,7 40,7 40,8 40,7 40,7 40,6
Frauen 29,3 29,3 29,4 29,6 29,8 29,8 29,8 29,9
Männer 40,0 39,7 39,5 39,6 39,7 39,6 39,7 39,6
Frauen 34,3 33,9 33,7 33,8 34,0 34,1 34,0 34,0
Männer 40,6 40,5 40,4 40,5 40,6 40,5 40,5 40,4
Frauen 30,3 30,3 30,3 30,5 30,6 30,7 30,7 30,8
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Männer 100 100 100 100 100,2 100,0 100 99,8
Frauen 100 100 100,3 101,0 101,7 101,7 101,7 102,0
Männer 100 99,3 98,8 99,0 99,3 99,0 99,3 99,0
Frauen 100 98,8 98,3 98,5 99,1 99,4 99,1 99,1
Männer 100 99,8 99,5 99,8 100,0 99,8 99,8 99,5
Frauen 100 100 100 100,7 101,0 101,3 101,3 101,7
Westdeutschland
Ostdeutschland
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
Deutschland
Indexwerte (2005 = 100)
Wochenarbeitszeiten
Tabelle 8: Entwicklung der Jahresarbeitszeit von abhängig beschäftigten Frauen und Männern, 2004 bis 2013
*) Die West-Ost-Differenzierung sowie das Jahr 2013 beruhen auf vorläufigen Ergebnissen.
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand Februar 2014).
Bei den Frauen wird die Entwicklung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten
im Wesentlichen von der Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung beeinflusst.
Der anhaltende Trend zur Teilzeitbeschäftigung verringert die durchschnittliche
Arbeitszeit, wenn auch weniger stark als in zurückliegenden Jahren, da die Zahl
der Beschäftigungsverhältnisse mit sehr niedrigen Arbeitszeiten rückläufig war.
Für die beschäftigten Frauen ergibt sich eine durchschnittliche tatsächliche
Jahresarbeitszeit von 1 128 Stunden, das ist ein halbes Prozent weniger als 2004.
Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit aller beschäftigten Frauen lag bei rund
drei Viertel der Arbeitszeit der Männer. Insgesamt betrug im Jahr 2013 die
effektive Jahresarbeitszeit der beschäftigten Männer 1 492 Stunden und ist seit
dem Jahr 2004 um 3,5 Prozent gesunken.
Während die Jahresarbeitszeiten der Männer in Ostdeutschland im Jahr 2013 um
fast 2 Prozent höher lagen als in Westdeutschland, arbeiteten die Frauen im
Osten durchschnittlich 13 Prozent länger als die im Westen. Darin drücken sich der
größere Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen und die etwas höheren Arbeitszeiten
der Teilzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern aus.
11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem
unfreiwilliger Teilzeitarbeit bei Frauen, welche Arbeitszeitwünsche von
Frauen gibt es diesbezüglich, und wie will die Bundesregierung auf dieses
Problem reagieren?
Teilzeitbeschäftigte, die gerne Vollzeit arbeiten würden, aber keine
entsprechende Stelle finden können, werden auch als Beschäftigte in unfreiwilliger
Teilzeitarbeit bezeichnet. Zur Abschätzung des Ausmaßes von unfreiwilliger
Teilzeitarbeit gibt der Mikrozensus Auskunft. Hier wird regelmäßig nach dem
Hauptgrund für die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung gefragt, unter
anderem auch danach, ob anstelle der ausgeübten Teilzeit keine Vollzeitstelle zu
finden war.
Die nachfolgende Tabelle 9 weist die Anteile der teilzeitbeschäftigten Frauen
und Männer, die nach eigener Auskunft eine Teilzeitstelle wegen einer nicht
gefundenen Vollzeitstelle ausüben, an jeweils allen weiblichen und männlichen
Teilzeitbeschäftigten aus. Über die betrachteten Jahre ist der Anteil der
unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten unter den Männern stets höher als unter den Frauen.
Über die spezifischen Arbeitszeitwünsche der aktuell unfreiwillig in Teilzeit
arbeitenden Frauen jenseits der Aussage, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben,
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 *)
Männer 1.542 1.521 1.525 1.524 1.522 1.463 1.502 1.504 1.490 1.488
Frauen 1.094 1.108 1.101 1.107 1.112 1.085 1.103 1.106 1.102 1.101
Männer 1.563 1.562 1.560 1.555 1.551 1.508 1.526 1.532 1.523 1.513
Frauen 1.303 1.303 1.296 1.291 1.283 1.245 1.265 1.262 1.254 1.244
Männer 1.546 1.529 1.531 1.529 1.527 1.471 1.506 1.509 1.496 1.492
Frauen 1.134 1.145 1.138 1.142 1.145 1.115 1.134 1.135 1.131 1.128
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 *)
Männer 100 98,6 98,9 98,8 98,7 94,9 97,4 97,5 96,6 96,5
Frauen 100 101,3 100,6 101,2 101,6 99,2 100,8 101,1 100,7 100,6
Männer 100 99,9 99,8 99,5 99,2 96,5 97,6 98,0 97,4 96,8
Frauen 100 100,0 99,5 99,1 98,5 95,5 97,1 96,9 96,2 95,5
Männer 100 98,9 99,0 98,9 98,8 95,1 97,4 97,6 96,8 96,5
Frauen 100 101,0 100,4 100,7 101,0 98,3 100,0 100,1 99,7 99,5
Westdeutschland
Ostdeutschland
Deutschland
Jahresarbeitszeit in Stunden
Indexwerte (2004 = 100)
Westdeutschland
Ostdeutschland
Deutschland
liegen der Bundesregierung keine einschlägigen Analysen vor. Zu den
Arbeitszeitwünschen von beschäftigten Frauen insgesamt hingegen gibt es diverse
Studien. So hat beispielsweise zuletzt das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) eine Auswertung mit dem Sozio-Ökonomischen Panel (SOEP)
im Jahr 2012 vorgenommen, wonach in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit
beschäftigte Frauen ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt um
rund drei Stunden verlängern würden, Teilzeitbeschäftigte in Minijobs sogar um
rund sieben Stunden (siehe Presseinformation des IAB vom 3. Februar 2014,
Onlinepublikation).
Es ist daher generelles Ziel der Zeitpolitik der Bundesregierung, die Anreize für
die Ausübung vollzeitnaher Beschäftigung zu stärken (siehe auch die Antwort
zu Frage 3).
Tabelle 9: Anteile der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten unter Frauen und Männern, 2002 bis 2012
Hinweis: Erwerbstätige im Alter von 20 bis 64 Jahren
Quelle: Mikrozensus.
12. Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung das
Ehegattensplitting im Einkommenssteuerrecht auf den hohen Anteil von
Teilzeitarbeit unter Frauen, und sieht die Bundesregierung hier politischen
Handlungsbedarf?
Zusammenveranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner werden durch das
Splitting-Verfahren so gestellt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen zu
versteuernden Einkommens erzielt und als Alleinstehender nach dem für jeden
Steuerpflichtigen geltenden Einkommensteuertarif zu versteuern hätte. Damit
hängt die einkommensteuerliche Belastung von Ehegatten/Lebenspartnern nicht
von der Verteilung der Erwerbstätigkeit in der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft
ab. Ist jedoch die Anwendung des Splitting-Verfahrens von den Ehegatten oder
Lebenspartnern nicht gewünscht, wird auf Antrag eine Einzelveranlagung der
Ehegatten bzw. Lebenspartner zur Einkommensteuer durchgeführt.
Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) unter
dem besonderen Schutz des Staates. Dem muss im Zusammenspiel mit den sich
aus Artikel 3 GG ergebenden Anforderungen auch bei der Ehegattenbesteuerung
Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 61, 319 [345 ff.] aus dem Jahr 1982
sowie Beschluss vom 7. Mai 2013 (2 BvR 909/06 u. a.) Rn. 82 und Rn. 93 f.).
Jahr Teilzeitbeschäftigte
Anteil der unfreiwillig
Teilzeitbeschäftigten
(keine Vollzeitstelle gefunden)
an allen Teilzeitbeschäftigten
Frauen Männer Frauen Männer
in 1.000 in 1.000 in Prozent in Prozent
2002 6.093 958 11,6 22,1
2003 6.240 981 13,6 26,7
2004 5.998 959 15,7 31,2
2005 6.910 1.286 18,4 37,3
2006 7.145 1.426 20,1 38,5
2007 7.363 1.501 19,6 37,3
2008 7.770 1.712 19,8 37,5
2009 7.633 1.509 18,8 38,6
2010 7.671 1.553 18,7 37,8
2011 7.859 1.605 14,7 28,4
2012 7.738 1.701 14,4 26,6
Es besteht seit 2010 mit dem Faktorverfahren die Möglichkeit, die
Steuerabzugsbeträge zwischen den Ehegatten insbesondere bei großen
Einkommensunterschieden individueller und gerechter zu verteilen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode
wurde vereinbart, die Akzeptanz des Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer für
Ehegatten zu stärken. Der Faktor soll künftig nicht mehr jährlich, sondern für
mehrere Jahre festgelegt werden. Zudem soll das Faktorverfahren durch
geeignete Maßnahmen bekannter gemacht werden.
13. Inwiefern sind Frauen besonders von Befristungen betroffen (bitte
konkrete Zahlen nennen)?
Welche Erklärungen hat die Bundesregierung dafür, und was will sie
dagegen tun?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhebt nach dem
Geschlecht differenzierte Informationen über die Anzahl befristeter
Arbeitsverhältnisse im IAB Betriebspanel, einer jährlichen repräsentativen Panelerhebung.
Der Befristungsanteil an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung lag demnach
zum 30. Juni 2013 bei Frauen mit fast 9 Prozent höher als bei Männern, die zu
rund 6 Prozent in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiteten (siehe Tabelle 10).
Tabelle 10: Entwicklung der Befristungsquoten von Frauen und Männern, 2001 bis 2013
* Die betriebliche Gesamtbeschäftigung umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden auch
nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie
geringfügige und sonstige Beschäftigte.
** Auszubildende sind bei den befristet Beschäftigten sowie bei befristeten Neueinstellungen nicht enthalten.
Quelle: IAB-Betriebspanel (hochgerechnete Werte).
Frauenanteil
an der betrieblichen
Gesamtbeschäftigung
zum 30.6.*
Frauenanteil
an allen befristeten
Arbeitsverträgen
zum 30.6.
Befristungsanteil an der
betrieblichen Gesamtbeschäftigung
zum 30.6.*
Gesamt Frauen Männer
2001 43 51 5,0 6,0 4,3
2002 43 52 4,9 5,9 4,2
2003 43 52 5,0 6,0 4,2
2004 44 52 5,6 6,6 4,8
2005 44 52 6,1 7,1 5,3
2006 44 52 6,4 7,5 5,6
2007 44 52 7,0 8,3 6,0
2008 44 54 7,2 8,7 6,0
2009 45 56 7,0 8,7 5,6
2010 46 54 7,1 8,5 6,0
2011 45 53 7,6 9,0 6,5
2012 46 55 7,6 9,1 6,3
2013 46 54 7,5 8,8 6,3
Ta
be
ll
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11
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B
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ng
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A
us
zu
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eb
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an
el
(
ho
ch
ge
re
ch
ne
te
W
er
te
).
Demnach sind Frauen insgesamt zwar häufiger befristet beschäftigt als Männer.
Deutliche Unterschiede ergeben sich jedoch dann, wenn man eine Betrachtung
nach Branchen hinzuzieht (siehe dazu Tabelle 11). Gerade in Branchen, in denen
befristete Arbeitsverhältnisse eine große Rolle spielen, sind
überdurchschnittlich häufig Frauen beschäftigt. Dies gilt beispielsweise für den
Wirtschaftsbereich „Erziehung und Unterricht“ mit 68 Prozent Frauenanteil und
„Gesundheit und Sozialwesen“ mit 78 Prozent Frauenanteil. Die Befristungsquoten von
Frauen liegen hier beispielsweise jedoch unterhalb derjenigen der Männer.
Nach Analysen des IAB unterscheidet sich das Befristungsrisiko von Männern
und Frauen nicht, wenn man individuelle Merkmale sowie den branchen- und
berufsspezifischen Beschäftigungskontext berücksichtigt. Frauen stehen
hinsichtlich der Häufigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse also nicht systematisch
schlechter da als Männer. Vielmehr sind Frauen in den Branchen und Berufen,
in denen häufiger befristet wird, überproportional stark vertreten (siehe dazu
IAB-Forum 1/2012, S. 65). Nach Einschätzung des IAB lässt sich auf Basis der
vorliegenden deskriptiven Statistiken eine geschlechtsspezifische
Diskriminierung im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen jedenfalls nicht
nachweisen.
Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussagen zur Änderung der
befristungsrechtlichen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
14. Wie hoch ist der Anteil der Frauen und Männer, die zu Niedriglöhnen
arbeiten (bitte relative und absolute Zahlen nennen und auch nach
Bundesländern sowie nach Ost und West aufgliedern)?
Für den Begriff „Niedriglohn“ besteht keine einheitliche Definition. Neben
absoluten Stundenlöhnen werden oft auch aus der statistischen Verteilung der
Löhne abgeleitete Schwellen verwendet. Die nachfolgenden Angaben beziehen
sich auf eine Konvention der OECD, die Niedriglohn definiert als einen
Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt.
Für das Jahr 2011 lag die so definierte Niedriglohnschwelle nach Berechnungen
des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) auf Basis des Sozio-
Oekonomischen Panels (SOEP) bei einem Stundenlohn von 9,14 Euro. Für höchstens
diesen Stundenlohn arbeiteten im Jahr 2011 deutschlandweit rund 8,1 Millionen
Menschen, davon 3,2 Millionen Männer und 4,9 Millionen Frauen. Die
Niedriglohnquote lag damit insgesamt bei 23,9 Prozent. Die Niedriglohnquote der
Frauen lag mit 29,6 Prozent deutlicher höher als die der Männer (18,6 Prozent).
Nach den SOEP-Angaben arbeiteten in Westdeutschland 5,9 Millionen
Menschen (21,1 Prozent) im so definierten Niedriglohnbereich, in Ostdeutschland
waren es 2,2 Millionen (37,7 Prozent). Entsprechende Berechnungen für
einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
15. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass
Frauen überdurchschnittlich oft von niedrig entlohnter Beschäftigung
betroffen sind?
Der überdurchschnittlich hohe Frauenanteil in niedrig entlohnter Beschäftigung
hat vielschichtige Ursachen. Einerseits ist er auf erwerbsbiografische
Entscheidungen im Lebensverlauf zurückzuführen, die vor dem Hintergrund nachhaltig
wirkender, traditioneller Rollenbilder und bestehender Rahmenbedingungen für
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf getroffen werden. Andererseits gibt es
strukturelle Gründe auf dem Arbeitsmarkt selbst: So arbeiten Frauen häufiger in
kleineren, teilweise nicht tarifgebundenen Betrieben, in Teilzeit und
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Die Berufs- und Studienfachwahl von jungen Frauen und Männern ist nach wie
vor von traditionellen Rollenbildern geprägt. Die drei häufigsten begonnenen
Ausbildungsberufe von Frauen waren 2011 Verkäuferin, Kauffrau im
Einzelhandel und Bürokauffrau (siehe BMFSFJ, 5. Bilanz Chancengleichheit, Berlin
2013, S. 20). Frauen sind zudem besonders häufig in Branchen wie z. B. im
Friseurhandwerk, in personennahen Dienstleistungen, im Gesundheits-, Pflege-
und Sozialbereich sowie in Betreuung und frühkindlicher Bildung beschäftigt.
Viele der in diesen Wirtschaftsbereichen beruflichen Tätigkeiten sind mit
vergleichsweise niedrigen Löhnen verbunden. Einige Berufe werden schon
während ihrer schulisch geregelten Ausbildungen nicht vergütet. Andere Berufe
wiederum bieten geringe Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (vgl. Irene
Pimminger, Junge Frauen und Männer im Übergang von der Schule in den
Beruf, Berlin 2012, S. 23).
Im schulischen Ausbildungssystem haben Frauen einen Anteil von 72 Prozent.
Zu den Nachteilen des schulischen Ausbildungssystems gegenüber dem
betrieblichen gehört u. a. auch, dass der Ersteinstieg in den Beruf durchschnittlich
länger dauert.
Weiterhin stellt insbesondere der berufliche Wiedereinstieg nach einer
(längeren) familienbedingten Erwerbsunterbrechung eine Herausforderung für das
Zeitmanagement und für die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit dar.
Durch verschiedene Studien (Wippermann/BMFSFJ, Frauen in Minijobs, 2012;
IAB/ BMFSFJ: Beruflicher Wiedereinstieg von Frauen nach längerer
familienbedingter Erwerbsunterbrechung – Ergebnisse der Evaluation des ESF-
Programms „Perspektive Wiedereinstieg“, 2013) ist belegt, dass der Wiedereinstieg
gerade mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Personen im Haushalt häufig
lediglich in geringfügiger Beschäftigung oder in geringer Teilzeit-
Erwerbstätigkeit realisiert wird – auch in der Hoffnung, später mehr Stunden pro Woche
arbeiten zu können. Dabei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse mit
oftmals eingeschränkten Perspektiven für die berufliche Weiterentwicklung und
Aufstiegsmöglichkeiten. Nicht selten wird in diesen Fällen eine Beschäftigung
ausgeübt, die nicht dem erlernten Beruf und der erworbenen Qualifikation
entspricht (siehe auch die Antwort zu Frage 28).
16. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von erwerbstätigen Frauen, die
aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
erhalten, und wie stellen sich diese Zahlen verglichen mit ihrem Anteil an
allen Erwerbstätigen dar?
Im Juni 2013 gab es insgesamt etwa 1,3 Millionen erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die über ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügten. Davon
waren knapp 717 000 bzw. 54,5 Prozent weiblich (siehe Tabelle 12). Der Anteil
der erwerbstätigen Frauen an allen Erwerbstätigen lag nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes im Jahr 2012 bei rund 46 Prozent.
Tabelle 12: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach Geschlecht
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
17. In welchem Ausmaß könnten Frauen von einem gesetzlichen Mindestlohn
in Höhe von 8,50 Euro und in Höhe von 10 Euro profitieren (bitte relative
und absolute Zahlen nennen)?
Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis
des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) verdienten im Jahr 2012 etwa
15 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro
pro Stunde, dies entspricht ungefähr 5,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern. Bei der Gruppe der Frauen waren es 20 Prozent, die für
Stundenlöhne unter 8,50 Euro arbeiteten. Eine absolute Zahl wird in der Studie nicht
ausgewiesen. Entsprechende Berechnungen zu Stundenlöhnen von weniger als
10 Euro liegen ebenfalls nicht vor. Wie viele Frauen letztendlich von einem
gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren würden, hängt auch
von der bis zur Einführung des Mindestlohns noch stattfindenden Entwicklung
des allgemeinen Entgeltniveaus ab.
18. Wie haben sich die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern seit
dem Jahr 2006 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten insgesamt sowie
nach Ost und West benennen)?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf Basis der
Verdienststrukturerhebung und ihrer Fortschreibung über die vierteljährliche Verdiensterhebung
Jahresangaben zu den Unterschieden im Bruttostundenverdienst zwischen Männern
und Frauen (unbereinigter Gender Pay Gap). Die Daten liegen ab dem Jahr 1995
vor und werden ab dem Jahr 2006 getrennt für die Gebietsstände West/Ost
ausgewiesen (siehe nachfolgende Tabelle 13). Im Jahr 2012 lag der
Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bundesweit bei durchschnittlich
22 Prozent. Der Unterschied liegt dabei im alten Bundesgebiet einschließlich
Berlin mit 24 Prozent beträchtlich höher als in den neuen Bundesländern
(8 Prozent).
Anteil in %
1 2 3
Insgesamt 4.454.266 1.317.360 100,0
Männer 2.163.055 599.862 45,5
Frauen 2.291.211 717.498 54,5
Anzahl
Geschlecht
eLb
erwerbstätige
AlgII-Bezieher
Tabelle 13: Durchschnittlicher Unterschied zwischen Bruttostundenverdiensten von Männern und Frauen
(Gender Pay Gap) in Prozent, 1995 bis 2012
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung; fortgeschrieben mit Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung.
19. Wie stellen sich die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern in
Deutschland im europäischen Vergleich dar (bitte konkrete Zahlen
nennen), und wie erklären sich die Unterschiede?
Ein aussagekräftiger europäischer Vergleich der geschlechtsspezifischen
Verdienstunterschiede ist ohne Beachtung weiterer länderspezifischer Faktoren
nicht möglich. Werden die europäischen Vergleichszahlen betrachtet, lässt sich
ein Zusammenhang zur geschlechtsspezifischen Beschäftigungslücke (Abstand
zwischen der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern) erkennen.
Insgesamt nimmt die Beschäftigungslücke zwischen Frauen und Männern in
Europa mit steigendem Bildungsniveau ab: Gut qualifizierte Frauen sind relativ
stärker am Erwerbsleben beteiligt. Somit partizipieren hoch qualifizierte Frauen
in den Mitgliedstaaten generell stärker am Erwerbsleben. Während
beispielsweise die Beschäftigungslücke zwischen Frauen und Männern im
hochqualifizierten Segment in Schweden sehr gering ist, ist der Abstand in der
Tschechischen Republik weitaus höher. Auch in Deutschland ist dieser
Beschäftigungsabstand recht hoch, während die Beschäftigungslücke in Deutschland
über alle Qualifikationsniveaus hinweg im Ländervergleich eher gering ausfällt.
Dieser Befund legt nahe, dass in Deutschland gerade auch hochqualifizierte
Frauen familienbedingt stärker aus dem Erwerbsleben ausscheiden als in
anderen Ländern – mit den entsprechenden Effekten auf die Entgeltgleichheit.
Jahr Deutschland Altes
Bundesgebiet
(inkl. Berlin)
Neue
Bundesländer
(ohne Berlin)
1995 21
1996 21
1997 21
1998 22
1999 19
2000 21
2001 21
2002 22
2003 23
2004 23
2005 22
2006 23 24 6
2007 23 24 6
2008 23 25 6
2009 23 24 7
2010 22 24 7
2011 22 24 7
2012 22 24 8
Tabelle 14: Durchschnittlicher Unterschied zwischen Bruttostundenverdiensten von Männern und Frauen
(Gender Pay Gap) in Prozent im Europäischen Vergleich, 2009 und 2010
Quelle: Eurostat,
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/structural_indicators/indicators/employment
Die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern in Deutschland im
europäischen Vergleich können der Tabelle 14 entnommen werden. Dabei stehen
Eurostat derzeit lediglich Zahlen bis 2010 zur Verfügung. Bei der Interpretation
der Verdienstlücke ist zu berücksichtigen, dass diese auch von
geschlechtsspezifischen Besonderheiten zum Beispiel bei der Berufswahl herrühren
können (vgl. auch die Antwort zu Frage 21). Für weitere Informationen und
Erläuterungen der Tabelle können die Metadaten und die Erläuterungen auf der
Internetseite
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/structural_indi-
cators/indicators/employment herangezogen werden.
Land 2009 2010
Belgien 8,8 :
Bulgarien 15,3 :
Tschechische Republik 25,9 25,5
Dänemark 16,8 :
Deutschland 23,2 23,1
Estland : :
Irland 12,6 :
Griechenland : :
Spanien 16,7 16,7
Frankreich 16 :
Italien 5,5 :
Zypern 21 21
Lettland 14,9 17,6
Litauen 15,3 14,6
Luxemburg 12,5 12
Ungarn 17,1 17,6
Malta 6,9 :
Niederlande 19,2 18,5
Österreich 25,4 25,5
Polen 9,8 :
Portugal 10 12,8
Rumänien 8,1 12,5
Slovenien 3,2 4,4
Slovakien 21,9 20,7
Finnland 20,1 19,4
Schweden 16 15,8
Großbritannien 20,6 19,5
20. Wie hoch ist der Anteil der Betriebe, in denen es Maßnahmen zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit gibt?
Über den Anteil der Betriebe mit Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und zur Förderung der Chancengleichheit berichtet seit dem Jahr 2004
in einem Turnus von vier Jahren das repräsentative Betriebspanel des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die aktuell daraus vorliegenden
Angaben beziehen sich auf das Jahr 2012; sie sind wegen eines zuletzt
erweiterten Fragenprogramms nicht direkt mit den Jahren 2004 und 2008 vergleichbar
(siehe Bechmann u. a., Beschäftigungsmuster von Frauen und Männern.
Auswertungen des IAB-Betriebspanels 2012, IAB-Forschungsbericht 14/2013,
S. 58 ff.). Demnach gab es bundesweit in 29 Prozent aller Betriebe spezifische
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der
Chancengleichheit, die gleichermaßen auf Frauen und Männer gerichtet waren.
Die Verbreitung solcher Maßnahmen ist in größeren Betrieben häufiger (siehe
Tabelle 15), weshalb potenziell 61 Prozent aller Beschäftigten Zugang zu diesen
Maßnahmen hatten. Die IAB-Analyse der Betriebsangaben weist darauf hin,
dass Branchen mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von
Frauen und Männern auch häufiger entsprechende Maßnahmen auf Ebene des
Betriebs oder der Dienststelle aufweisen.
Über alle Betriebe 2012 betrachtet nehmen unter den gleichstellungsrelevanten
Angeboten Maßnahmen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, die den
Bedürfnissen von Beschäftigten mit Betreuungspflichten entgegenkommen, die größte
Bedeutung ein: Rund 23 Prozent aller Betriebe haben entsprechende
Arbeitszeitregelungen. Hierbei geht es nach den Angaben des IAB-Betriebspanels um
betriebliche Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten, Telearbeit
und familienfreundliche Teilzeitmodelle. Alle anderen Maßnahmen hingegen
bewegen sich im einstelligen Prozentbereich. So unterbreiteten 2012 7 Prozent
der Betriebe ihren weiblichen wie männlichen Beschäftigten in Elternzeit
entsprechende Angebote, z. B. in Form von Weiterbildung. 6 Prozent der Betriebe
unterstützten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung und
4 Prozent im Falle pflegebedürftiger Angehöriger. Gezielte Frauenförderung
wurde von 2 Prozent der Betriebe angegeben, in entsprechende Netzwerke war
1 Prozent einbezogen. Die entsprechenden Anteilswerte liegen gemäß der
vorliegenden IAB-Analyse dann höher, wenn die befragten Betriebe dem
öffentlichen Dienst angehören und/oder überdurchschnittlich viele Frauen
beschäftigen.
Tabelle 15: Anteil der Betriebe mit Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern, nach Branchen und Betriebsgrößenklassen 2012, in Prozent
Quelle: IAB-Betriebspanel 2012.
Neben diesem von der großen Zahl der kleineren und mittleren Einheiten in der
deutschen Betriebslandschaft geprägten Bild lassen sich zum Stand der
Familienfreundlichkeit in der deutschen Wirtschaft weitere Hinweise aus dem
„Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ gewinnen, einer
Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2003, 2006, 2010,
2013). Demnach schätzen über 80 Prozent der befragten Unternehmen die
Bedeutung von Familienfreundlichkeit für sich mittlerweile als wichtig oder eher
wichtig ein; das waren im Jahr 2003 mit knapp 47 Prozent noch deutlich
weniger. Nach diesen Angaben ist seit dem Jahr 2003 die Zahl der Unternehmen mit
besonders vielen verschiedenen familienfreundlichen Maßnahmen deutlich
gestiegen: Der Anteil der Unternehmen, die 13 oder mehr Maßnahmen anbieten,
ist mit gut acht Prozent deutlich höher als im Jahr 2003 (etwas mehr als
2 Prozent). Gut 15 Prozent der Unternehmen führen zehn bis zwölf Maßnahmen
durch (2009: 17 Prozent; 2006: 15 Prozent; 2003: etwas über 3 Prozent) und
weitere 27 Prozent sieben bis neun Maßnahmen (2009: 30 Prozent; 2006:
23 Prozent; 2003: etwas über 9 Prozent).
Die Bundesregierung fördert die Unternehmen bei Maßnahmen der
Gleichstellung im Betrieb. Knapp 100 Unternehmen beteiligen sich an dem vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Programm
„Mehr Frauen in Führungspositionen – Regionale Bündnisse für
Chancengleichheit“. Politik und Wirtschaft legen hierbei in zehn regionalen Bündnissen
regionsspezifische Ziele fest und etablieren konkrete personalpolitische
Instrumente und Maßnahmen, um die Karriereentwicklung von Frauen zu fördern und
Strukturen für mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Anteil der Betriebe mit
Maßnahmen
in Prozent
Öffentliche Verwaltung 64
Erziehung und Unterricht 56
Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 47
Organisation ohne Erwerbszweck 44
Gesundheits- und Sozialwesen 44
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall 38
Information und Kommunikation 35
Unternehmensnahe Dienstleistungen 33
Verarbeitendes Gewerbe 26
Handel und Reparatur 25
Sonstige Personennahe Dienstleistungen 23
Beherbergung und Gastronomie 20
Verkehr und Lagerei 20
Land- und Forstwirtschaft 20
Baugewerbe 15
1 bis 9 Beschäftigte 22
10 bis 49 Beschäftigte 42
50 bis 249 Beschäftigte 67
ab 250 Beschäftigte 86
Insgesamt 29
21. Zu welchem Anteil geht die bestehende allgemeine Verdienstlücke
zwischen Frauen und Männern auf die geringfügige Beschäftigung zurück
(von der Frauen überproportional betroffen sind)?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Für 2010 hat das Statistische Bundesamt die Bereinigung der Lohnlücke auf der
Basis der Verdienststrukturerhebung 2010 ermittelt. Diese
Verdienststrukturerhebung wird nur alle vier Jahre durchgeführt. Danach verdienten Frauen bei
vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 7 Prozent
weniger als Männer. Die genaue Komponentenzerlegung des Statistischen
Bundeamtes zeigt, dass 2 Prozentpunkte (von 22) des Verdienstunterschieds (Gender
Pay Gap) auf die geringfügige Beschäftigung und den Beschäftigungsumfang
zurückzuführen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes Betriebe mit weniger als zehn
Mitarbeitern nicht erfasst. Frauen sind überproportional in solchen kleinen Betrieben
– und dort überproportional nur geringfügig – beschäftigt.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Übergänge aus geringfügiger
in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern (vgl. die
Antwort zu Frage 32).
22. Was sind die zwölf Branchen und Berufsgruppen, in denen derzeit absolut
und relativ die meisten Frauen arbeiten?
Wie stellt sich in diesen Branchen bzw. Berufsgruppen das Lohnniveau
dar verglichen mit dem allgemeinen Durchschnittslohn und gemessen am
Niedriglohnanteil?
Differenziert nach Wirtschaftsabteilungen (aus der Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2008) arbeiteten im Juni 2013 die meisten
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen im Gesundheitswesen (rund 1 781 000 oder
13 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen). Weitere
Informationen können der folgenden Tabelle 16 entnommen werden.
Tabelle 16: Die zwölf Wirtschaftsabteilungen mit der höchsten Anzahl an sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Frauen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bei einer Darstellung nach ausgeübter Tätigkeit (Berufshauptgruppen aus der
Klassifikation der Berufe 2010) werden die höchsten Werte für Berufe der
Unternehmensführung und -organisation ausgewiesen (rund 2 518 000 oder
19 Prozent). Weitere Informationen können der folgenden Tabelle 17
entnommen werden.
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2013
Insgesamt
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte am
30.06.2013
Anteil
beschäftigte
Frauen in
Wirtschaftsabteilung an
beschäftigten
Frauen
insgesamt
Insgesamt 13.513.163 29.268.918 -
darunter
1 86 Gesundheitswesen 1.780.955 2.193.762 13,2%
2 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1.564.194 2.219.650 11,6%
3
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung 1.059.754 1.681.256 7,8%
4 85 Erziehung und Unterricht 782.266 1.125.037 5,8%
5 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 718.633 898.176 5,3%
6 88 Sozialwesen (ohne Heime) 525.358 669.646 3,9%
7 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 476.710 1.338.376 3,5%
8 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 372.589 654.169 2,8%
9
81 Gebäudebetreuung; Garten- und
Landschaftsbau 347.051 647.698 2,6%
10 56 Gastronomie 345.267 644.023 2,6%
11 69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 330.378 422.656 2,4%
12 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 301.112 584.948 2,2%
Branche 1 - 12 insgesamt 8.604.267 13.079.397 63,7%
Rang
Branche mit größtem Anteil Frauen nach den
Abteilungen der WZ 08 am 30.06.2013
1 2 3
Tabelle 17: Die zwölf Berufshauptgruppen mit der höchsten Anzahl an sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Frauen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Als Grundlage für die Beantwortung des zweiten Teils der Frage kann das
Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen derzeit bis 2012 vor. Das im
Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur so genannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden
jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt.
Umfassende methodische Informationen zur Entgeltstatistik der Bundesagentur für
Arbeit können der Veröffentlichung „Sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland“ auf den Seiten der BA-Statistik (statistik.arbeits-
agentur.de) in der Rubrik „Statistik nach Themen“ → „Beschäftigung“ →
„Entgelt“ entnommen werden.
In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als geringverdienend, wer als
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende)
weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Die Einschränkung auf
Vollzeitbeschäftigte muss erfolgen, weil in der Beschäftigungsstatistik nur Angaben zu
Bruttomonatsentgelten und keine Angaben zu Stundenlöhnen vorliegen. Durch
die Beschränkung werden somit Vergleiche zwischen verschiedenen Stichtagen
in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäf-
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2013
Insgesamt
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte am
30.06.2013
Anteil
beschäftigte
Frauen in
Berufshauptgruppe an
beschäftigten
Frauen
insgesamt
Insgesamt 13.513.163 29.268.918 -
darunter
1 71 Berufe Unternehmensführung,-organisation 2.518.373 3.895.088 18,6%
2 81 Medizinische Gesundheitsberufe 1.836.065 2.205.286 13,6%
3 62 Verkaufsberufe 1.446.262 1.966.113 10,7%
4 83 Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 1.129.230 1.334.525 8,4%
5 72 Finanzdienstl.Rechnungsw.,Steuerberatung 838.475 1.367.007 6,2%
6 73 Berufe in Recht und Verwaltung 718.443 955.545 5,3%
7 82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 628.322 764.421 4,6%
8 54 Reinigungsberufe 578.137 746.056 4,3%
9 51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) 497.392 1.716.661 3,7%
10 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 455.077 663.003 3,4%
11 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 324.610 882.356 2,4%
12 29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 323.310 760.141 2,4%
1 - 12 insgesamt 11.293.696 17.256.202 83,6%
Rang
Berufshauptgruppen mit größtem Anteil Frauen
nach der KldB 2010 am 30.06.2013
1 2 3
tigten oder Auszubildenden beeinträchtigt. Diese Schwelle des unteren
Lohnbereichs ist eine statistische Kennziffer der Entgeltverteilung, die keine
Aussagen über die Lebenssituation oder gar Bedürftigkeit zulässt, da weder sonstige
Einkommen noch der Haushaltskontext berücksichtigt sind. Bei der
Interpretation der Werte ist zudem zu beachten, dass der untere Lohnbereich unabhängig
von ggf. entgeltrelevanten Merkmalen wie beispielsweise der Qualifikation,
Alter, Beruf, Branche definiert wird.
Tabelle 18 Die zwölf Wirtschaftsabteilungen mit der höchsten Anzahl an sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Frauen – Medianentgelte und Anteil am unteren Lohnbereich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Der bundeseinheitliche Schwellenwert für den unteren Lohnbereich lag zum
Stichtag 31. Dezember 2012 bei 1 926 Euro.
In Vollzeit beschäftigte Frauen (ohne Auszubildende) im Gesundheitswesen
erzielten im Jahr 2012 im Mittel (Median) ein Bruttomonatsentgelt von 2 507
Euro, im Vergleich zu einem wirtschaftsabteilungsübergreifenden Wert von
2 558 Euro. Für Frauen in Berufen der Unternehmensführung und -organisation
wird ein Medianentgelt von 2 830 Euro ausgewiesen. Der Anteil der
vollzeitbeschäftigten Frauen im unteren Entgeltbereich betrug im Gesundheitswesen
29,8 Prozent und bei Berufen der Unternehmensführung und -organisation
21,1 Prozent. Weitere Informationen können den Tabellen 18 und 19
entnommen werden.
Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig
beschäftigten
Frauen in Vollzeit
im Dezember
2012 in €
Medianentgelt
insgesamt bzw.
Vergleich mit
allgemeinem
Durchschnittsentgelt ( in
Prozent)
Anteil Frauen im
unteren
Entgeltbereich
(Schwelle: 1926
€)
Insgesamt 2.558 2.889 30,0%
darunter
1 86 Gesundheitswesen 2.507 86,8% 29,8%
2 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 2.013 69,7% 45,4%
3
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung 3.074 106,4% 4,2%
4 85 Erziehung und Unterricht 3.037 105,1% 10,9%
5 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 2.498 86,5% 26,2%
6 88 Sozialwesen (ohne Heime) 2.418 83,7% 30,8%
7 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 2.597 89,9% 23,8%
8 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 3.706 128,3% 2,7%
9
81 Gebäudebetreuung; Garten- und
Landschaftsbau 1.543 53,4% 69,1%
10 56 Gastronomie 1.419 49,1% 80,7%
11 69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 2.351 81,4% 32,2%
12 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 1.705 59,0% 62,9%
Branche 1 - 12 insgesamt 2.515 85,5% 42,0%
1 2 3
Rang
Branche mit größtem Anteil Frauen nach den
Abteilungen der WZ 08 am 30.06.2013
Tabelle 19: Die zwölf Berufshauptgruppen mit der höchsten Anzahl an sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Frauen – Medianentgelte und Anteil am unteren Lohnbereich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
23. Was waren die zwölf Branchen, in denen in den zurückliegenden Jahren
absolut als auch relativ die stärksten Beschäftigungszuwächse von Frauen
zu verzeichnen waren (bitte jeweils konkrete Zahlen absolut und relativ
nennen)?
Wie stellt sich in diesen Branchen das Lohnniveau dar verglichen mit dem
allgemeinen Durchschnittslohn und gemessen am Niedriglohnanteil?
Differenziert nach Wirtschaftsabteilungen (aus der Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2008) gab es für Frauen zwischen Juni 2008 und Juni 2013 die
größte absolute Zunahme an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im
Gesundheitswesen (+181 000 oder +11,3 Prozent). Weitere Informationen
können der folgenden Tabelle 20 entnommen werden.
Medianentgelt
der
sozialversicherungspflichtig
beschäftigten
Frauen in Vollzeit
(€)
Medianentgelt
insgesamt bzw.
Vergleich mit
allgemeinem
Durchschnittsentgelt ( in
Prozent)
Anteil Frauen im
unteren
Entgeltbereich
(Schwelle: 1926
€)
Insgesamt 2.558 2.889 30,0%
darunter
1 71 Berufe Unternehmensführung,-organisation 2.830 97,9% 21,1%
2 81 Medizinische Gesundheitsberufe 2.479 85,8% 30,4%
3 62 Verkaufsberufe 1.834 63,5% 54,7%
4 83 Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 2.749 95,2% 18,3%
5 72 Finanzdienstl.Rechnungsw.,Steuerberatung 3.347 115,9% 10,7%
6 73 Berufe in Recht und Verwaltung 2.963 102,6% 10,9%
7 82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 1.792 62,0% 55,4%
8 54 Reinigungsberufe 1.475 51,1% 75,5%
9 51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) 2.084 72,1% 42,8%
10 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 1.643 56,9% 66,3%
11 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 3.148 109,0% 12,2%
12 29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 1.679 58,1% 63,3%
1 - 12 insgesamt 2.548 88,2% 38,1%
Rang
Berufshauptgruppen mit größtem Anteil Frauen
nach der KldB 2010 am 30.06.2013
1 2 3
Tabelle 20: Die zwölf Wirtschaftsabteilungen mit dem höchsten Zuwachs bei der Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen – Anstieg seit Juni 2008 (absolut)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die größte relative Zunahme an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
gab es im Bereich „Herstellung von Waren und Erbringung von
Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt“, hier stieg die Zahl der weiblichen Beschäftigten um über 200 Prozent.
Absolut betrachtet ist das jedoch lediglich ein Anstieg um 166 auf 237
Beschäftigte. Weitere Informationen können der folgenden Tabelle 21 entnommen
werden.
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2008
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2013
Zuwachs 5 Jahre
Zuwachs 5 Jahre
in v.H.
Insgesamt 12.394.125 13.513.163 1.119.038 9,0%
darunter
1 86 Gesundheitswesen 1.600.111 1.780.955 180.844 11,3%
2 88 Sozialwesen (ohne Heime) 381.431 525.358 143.927 37,7%
3 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 1.458.533 1.564.194 105.661 7,2%
4 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 615.054 718.633 103.579 16,8%
5 85 Erziehung und Unterricht 688.290 782.266 93.976 13,7%
6 70 Verw.u.Führ. v.Untern.u.Betr.;Unt.berat. 172.076 259.852 87.776 51,0%
7 81 Gebäudebetreuung;Garten-u.Landschaftsbau 284.904 347.051 62.147 21,8%
8 84 Öffentl. Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 1.004.617 1.059.754 55.137 5,5%
9 56 Gastronomie 305.953 345.267 39.314 12,8%
10 82 Dienstleistg.f.Untern.u.Privatpers.ang 121.344 159.630 38.286 31,6%
11 71 Architektur-, Ingenieurbüros; Labore 138.335 166.848 28.513 20,6%
12 62 DL der Informationstechnologie 124.796 153.076 28.280 22,7%
1 - 12 insgesamt 6.895.444 7.862.884 967.440 14,0%
Rang
Branche mit größtem Zuwachs Frauen nach den
Abteilungen der WZ 08 am 30.06.2013
1 2 3 4
Tabelle 21: Die zwölf Wirtschaftsabteilungen mit dem höchstem Zuwachs bei der Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen – Anstieg seit Juni 2008 (in %)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Betrachtung des Medianentgelts und des unteren Lohnbereichs wird anhand
der absoluten Rechnung vorgenommen. Vollzeitbeschäftigte Frauen (ohne
Auszubildende) im Gesundheitswesen erzielten im Jahr 2012 im Mittel (Median) ein
Bruttomonatsentgelt von 2 507 Euro, im Vergleich zu einem
wirtschaftsabteilungsübergreifenden Wert von 2 558 Euro. Der Anteil der vollzeitbeschäftigten
Frauen im unteren Entgeltbereich betrug im Gesundheitswesen 29,8 Prozent.
Weitere Informationen können der folgenden Tabelle 22 entnommen werden.
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2008
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte
Frauen am
30.06.2013
Zuwachs 5 Jahre
Zuwachs 5 Jahre
in v.H.
Insgesamt 12.394.125 13.513.163 1.119.038 9,0%
darunter
1 98 H.v.Waren,Dienstl.d.priv. Haushalte oaS 71 237 166 233,8%
2 70 Verw.u.Führ. v.Untern.u.Betr.;Unt.berat. 172.076 259.852 87.776 51,0%
3 74 Sonst.freiberufl., wiss.u.techn. Tätigk. 20.810 29.136 8.326 40,0%
4 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 24.804 34.591 9.787 39,5%
5 88 Sozialwesen (ohne Heime) 381.431 525.358 143.927 37,7%
6 09 DL f.Bergbau u.Gew.v.Steine u.Erden 1.437 1.942 505 35,1%
7 82 Dienstleistg.f.Untern.u.Privatpers.ang 121.344 159.630 38.286 31,6%
8 66 M.Finanz-u.Versicherungs-DL verb.Tätigk. 80.249 101.985 21.736 27,1%
9 75 Veterinärwesen 18.088 22.759 4.671 25,8%
10 21 Herstellung v. pharmazeut. Erzeugnissen 54.530 67.264 12.734 23,4%
11 62 DL der Informationstechnologie 124.796 153.076 28.280 22,7%
12 30 Sonstiger Fahrzeugbau 18.373 22.536 4.163 22,7%
1 - 12 insgesamt 1.018.009 1.378.366 360.357 35,4%
Rang
Branche mit größtem Zuwachs Frauen nach
den Abteilungen der WZ 08 am 30.06.2013
1 2 3 4
Tabelle 22: Die zwölf Wirtschaftsabteilungen mit dem höchsten Zuwachs (absolut) bei der Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen – Medianentgelte und Anteil am unteren Lohnbereich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
24. Was waren die zwölf Berufsgruppen, in denen in den zurückliegenden
Jahren absolut als auch relativ die stärksten Beschäftigungszuwächse von
Frauen zu verzeichnen waren (bitte jeweils konkrete Zahlen absolut und
relativ nennen)?
Wie stellt sich in diesen Berufsgruppen das Lohnniveau verglichen mit
dem allgemeinem Durchschnittslohn und gemessen am Niedriglohnanteil
dar?
Seit Berichtsmonat Dezember 2012 erfolgt die Berichterstattung der
Beschäftigungsstatistik zu Berufen auf Basis der „Klassifikation der Berufe 2010“
(KldB 2010). Eine Darstellung älterer Stichtage ist anhand der KldB 2010 nicht
möglich. Ein Vergleich mit früheren Stichtagen auf Basis der Klassifizierung der
Berufe 1988 (KldB 1988) ist ebenfalls nicht sinnvoll möglich. Die gewünschte
Entwicklung kann daher nicht abgebildet werden.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um auf die sehr
geschlechtsspezifische Berufswahl Einfluss zu nehmen, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Erwerbsmöglichkeiten
von Frauen zu erweitern. Da die Karriereentwicklung von der Wahl des
Ausbildungsberufs oder des Studienfachs abhängt, ist es erforderlich,
Genderaspekte konsequent auch in der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und der
Jobcenter zu berücksichtigen.
Zuwachs 5 Jahre
Medianentgelt
der
sozialversicherungspflichtig
beschäftigten
Frauen in Vollzeit
in €
Medianentgelt
insgesamt bzw.
Vergleich mit
allgemeinem
Durchschnittsentgelt ( in
Prozent)
Anteil Frauen im
unteren
Entgeltbereich
(Schwelle: 1926
€)
Insgesamt 1.119.038 2.558 2.889 30,0%
darunter
1 86 Gesundheitswesen 180.844 2.507 86,8% 29,8%
2 88 Sozialwesen (ohne Heime) 143.927 2.418 83,7% 30,8%
3 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 105.661 2.013 69,7% 45,4%
4 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 103.579 2.498 86,5% 26,2%
5 85 Erziehung und Unterricht 93.976 3.037 105,1% 10,9%
6 70 Verw.u.Führ. v.Untern.u.Betr.;Unt.berat. 87.776 3.390 117,4% 13,5%
7 81 Gebäudebetreuung;Garten-u.Landschaftsbau 62.147 1.543 53,4% 69,1%
8 84 Öffentl. Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 55.137 3.074 106,4% 4,2%
9 56 Gastronomie 39.314 1.419 49,1% 80,7%
10 82 Dienstleistg.f.Untern.u.Privatpers.ang 38.286 1.980 68,5% 47,8%
11 71 Architektur-, Ingenieurbüros; Labore 28.513 2.733 94,6% 20,7%
12 62 DL der Informationstechnologie 28.280 3.371 116,7% 16,5%
1 - 12 insgesamt 967.440 2.548 88,2% 40,5%
Rang
Branche mit größtem Zuwachs Frauen nach den
Abteilungen der WZ 08 am 30.06.2013
1 2 3 4
Die Bundesregierung unterstützt daher u. a. den Ansatz der Bundesagentur für
Arbeit (BA), die Qualität der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung stetig zu
verbessern und die Beratungspraxis für alle Kundinnen und Kunden zu
professionalisieren. Die BA hat mit der Beratungskonzeption bundesweit
einheitliche Standards in der Qualität der Beratung erarbeitet und seit 2010 im
Rechtskreis SGB III implementiert. Derzeit erfolgt die Einführung der
Beratungskonzeption SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen. Die
Beratungskonzeption beschreibt die Struktur des Beratungsprozesses und ergänzt das 4-Phasen-
Modell der Integrationsarbeit um die notwendigen beraterischen Methoden und
Konzepte. Dabei setzt die Beratung präventiv und systematisch, orientiert an
den individuellen Bedürfnissen, an. Zusätzlich dienen die
Dienstleistungsangebote des Berufspsychologischen Service der BA zur Kompetenzfeststellung
als gute Unterstützung der Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte bei der
Stärkenanalyse im Rahmen des Profiling. Durch eine umfassende Erhebung von
Stärken im Profiling können die Kundinnen und Kunden der Agenturen für
Arbeit bzw. der gemeinsamen Einrichtungen in vielen Fällen dabei unterstützt
werden, eine bislang noch eher als geschlechtsuntypisch wahrgenommene
Berufswahl zu treffen.
Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte können bei Fragen zur
geschlechtergerechten Beratung von den Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Auf der Grundlage des aktuellen Koalitionsvertrages prüft die Bundesregierung
zudem, welche Maßnahmen zusätzlich geeignet sind, perspektivisch die
Segregation des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes nach Geschlecht aufzuheben.
26. Sind Frauen besonders von dem Problem der unzureichenden
Tarifbindung betroffen, und würden von einem erleichterten Verfahren der
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen besonders profitieren?
Das Statistische Bundesamt hat für die Tarifbindung im Rahmen der
Verdienststrukturerhebung 2010 ermittelt, dass 57 Prozent der Frauen und 54 Prozent der
Männer in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten arbeiten, die an einen
Branchen- oder Firmentarifverträge gebunden sind.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Voraussetzungen der
Allgemeinverbindlicherklärung zeitgemäß an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, um die
Zukunftsfähigkeit des Instruments zu sichern. Die
Allgemeinverbindlicherklärung ist ein wichtiges Instrument, das die von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen
abstützen soll. Die Reform der Allgemeinverbindlicherklärung wird die
Tarifautonomie stärken und damit auch die Belange der Unternehmen sowie der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
27. Inwiefern schlägt sich der steigende Bildungsstand von Frauen auch in
hochwertigeren Berufsabschlüssen bzw. einer besseren
Beschäftigungsstruktur nieder?
Die Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik
Deutschland steigt, die Zahl der Personen ohne Bildungsabschluss sinkt. Die
Erhebungen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass immer mehr Frauen
einen beruflichen Bildungsabschluss erwerben. Die Anzahl der Frauen, die
erfolgreich eine Lehre bzw. eine Berufsausbildung im dualen System absolvieren
oder einen Fachschulabschluss, einen Fachhochschulabschluss oder einen
Hochschulabschluss erwerben oder eine Promotion erlangen, steigt.
Mädchen und Frauen nutzen ihre Chancen im Bildungssystem seit Jahren mit
großem Erfolg. Sie scheitern seltener in der Schule, haben oft die besseren
Schulabschlüsse und ihr Anteil im Übergangssystem ist geringer als ihre
männlichen Altersgenossen. In der Berufsausbildung wählen sie aber nach wie vor in
der Mehrzahl Berufe, die nur schulisch ausgebildet werden und auf junge Frauen
oftmals eine höhere Attraktivität ausüben als auf junge Männer und insofern
eine Alternative zu einer dualen Berufsausbildung darstellen. Ein Beispiel ist die
schulische Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens. Deshalb lag in den
vergangenen Jahren der Anteil der mit jungen Frauen neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge stets unter dem der Neuabschlüsse mit jungen Männern. Dies
wird unter anderem daran deutlich, dass sie sich in ihrer Berufswahl auf ein
deutlich kleineres Spektrum an Berufsfeldern beschränken. Im Jahre 2013
begannen 65,5 Prozent aller weiblichen Ausbildungsanfänger in 15 überwiegend
kaufmännischen Berufen ihre Ausbildung (siehe Bundesinstitut für
Berufsbildung [BIBB], Berufsbildungsbericht, 2014).
Auch im tertiären Bildungsbereich ist eine Steigerung der jeweiligen
Frauenanteile zu verzeichnen. So hat sich im Zeitraum von 1992 bis 2011 an den
Hochschulen der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl
– der Erstimmatrikulierten von 43,3 auf 46,6 Prozent,
– der Studienabschlüsse von 39,6 auf 51,0 Prozent,
– der Promotionen von 28,9 auf 44,9 Prozent,
– der Habilitationen von 12,9 auf 25,5 Prozent und
– der Professuren von 6,5 auf 19,9 Prozent
erhöht. Auch der Frauenanteil an den Führungspositionen in den
außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e. V. [FhG], Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e. V. [HGF], Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V. [MPG], Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e. V. [WGL]) ist im Zeitraum von 1992 bis 2012 gestiegen, und zwar
von 2,0 auf 13,0 Prozent. Der Frauenanteil bei den Promovierenden liegt seit
2004 konstant über 40 Prozent (2012: 44,7 Prozent), so dass ein hinreichend
adäquat qualifiziertes, weibliches Potenzial für den Aufstieg in
Führungsfunktionen vorhanden ist (siehe Gemeinsame Wissenschaftskonferenz [GWK],
Heft 34: „Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung. 17.
Fortschreibung des Datenmaterials [2011/2012] zu Frauen in Hochschulen und
außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“, 2013).
Diese Entwicklung spiegelt sich auch bei den Erwerbstätigen wider (siehe
Tabellen 23 und 24). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil
der weiblichen Erwerbstätigen (Erwerbstätige mit Angabe zum
Bildungsabschluss), die die allgemeine Schulausbildung mit Fachhochschul- oder
Hochschulreife abgeschlossen haben, im Jahr 2002 noch bei rund 25 Prozent. Im Jahr
2012 verfügten bereits rund 35 Prozent über die Fachhochschul- oder
Hochschulreife.
Auch der Anteil der erwerbstätigen Frauen mit einem tertiären
Bildungsabschluss (Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, einschließlich
Ingenieurschulabschluss, Verwaltungsfachhochschulabschluss sowie Promotion) hat sich
in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Hatten im Jahr 2002 noch rund
13 Prozent der weiblichen Erwerbstätigen (Erwerbstätige mit Angabe zum
Bildungsabschluss) einen entsprechenden Abschluss vorzuweisen, waren es im
Jahr 2012 gut 17 Prozent.
Tabelle 23: Erwerbstätige (15 und älter) im April 2002 nach Bildungsabschluss*) – in 1 000
*) Ergebnis des Mikrozensus. – Personen im Alter von 15 Jahren und mehr.
1) Für Personen im Alter von 51 Jahren und mehr war die Beantwortung der Fragen zum Bildungsabschluss freiwillig.
*) Ergebnis des Mikrozensus. – Personen im Alter von 15 Jahren und mehr.
1) Für Personen im Alter von 51 Jahren und mehr war die Beantwortung der Fragen zum beruflichen Bildungsabschluss freiwillig.
2) Einschl. eines gleichwertigen Berufsfachschulabschlusses, Berufsvorbereitungsjahres oder eines beruflichen Praktikums.
3) Einschl. einer Meister-/Technikerausbildung, Abschluss einer Schule de s Gesundheitswesens.
4) Einschl. Ingenieurschulabschluss.
5) Einschl. Lehrerausbildung.
Darunter mit Angaben zur allgemeinen Schulausbildung 1)
mit allgemeinem Schulabschluss
Haupt-
(Volks-)
schulabschluss
Abschluss
der
polytechnischen
Oberschule
Realschuloder
gleichwertiger
Abschluss
Fachhochschul- oder
Hochschulreife
ohne
Angabe zur
Art des
Abschlusses
Männlich
Erwerbstätige (15 und älter) 20 336 19 749 74 7 632 1 899 4 239 5 387 177 341
Anteil in % 100,0 0,4 38,6 9,6 21,5 27,3 0,9 1,7
Weiblich
Erwerbstätige (15 und älter) 16 200 15 752 75 5 019 1 764 4 564 3 979 127 224
Anteil in % 100,0 0,5 31,9 11,2 29,0 25,3 0,8 1,4
Insgesamt
Erwerbstätige (15 und älter) 36 536 35 501 149 12 651 3 663 8 803 9 366 304 565
Anteil in % 100,0 0,4 35,6 10,3 24,8 26,4 0,9 1,6
Insgesamt zusammen
noch in
schulischer
Ausbildung
ohne
allgemeinen
Schulabschluss
Darunter mit Angaben zum beruflichen Bildungsabschluss 1)
mit beruflichem Bildungsabschluss
Lehr-/
Anlernausbildung 2)
Fachschulabschluss 3)
Fachschulabschluss
in der
ehem. DDR
Abschluss
einer
Verwaltungsfachhochschule
Fachhochschulabschluss
4)
Hochschulabschluss
5)
Promotion
ohne Angabe
zur Art des
Abschlusses
Männlich
Erwerbstätige (15 und älter) 20 336 19 506 10 577 1 911 201 249 1 308 1 598 329 381 2 954
Anteil in % 100,0 54,2 9,8 1,0 1,3 6,7 8,2 1,7 2,0 15,1
Weiblich
Erwerbstätige (15 und älter) 16 200 15 557 9 060 822 416 143 626 1 182 114 304 2 889
Anteil in % 100,0 58,2 5,3 2,7 0,9 4,0 7,6 0,7 2,0 18,6
Insgesamt
Erwerbstätige (15 und älter) 36 536 35 063 19 637 2 733 618 392 1 934 2 780 442 685 5 842
Anteil in % 100,0 56,0 7,8 1,8 1,1 5,5 7,9 1,3 2,0 16,7
ohne
beruflichen
Bildungsabschluss
Insgesamt
zusammen
Tabelle 24: Erwerbstätige (15 und älter) in 2012 nach Bildungsabschluss*) – in 1 000
*) Ergebnis des Mikrozensus. Personen im Alter von 15 Jahren und mehr.
1) Einschl. 265 Tsd. Personen, die keine Angaben zur allgemeinen Schulausbildung gemacht haben.
2) Einschl. Personen mit Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch.
*) Ergebnis des Mikrozensus. Personen im Alter von 15 Jahren und mehr.
1) Einschl. 409 Tsd. Personen, die keine Angaben zum beruflichen Bildungsabschluss gemacht haben.
2) Einschl. eines gleichwertigen Berufsfachschulabschlusses, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, sowie
440 Tsd. Personen mit Anlernausbildung.
3) Einschl. einer Meister-/Technikerausbildung, Fachschulabschluss in der ehemaligen DDR sowie Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens.
4) Einschl. Ingenieurschulabschluss, Verwaltungsfachhochschulabschluss sowie Promotion.
5) Einschl. Berufsvorbereitungsjahr und berufliches Praktikum, da durch diese keine berufsqualifizierenden Abschlüsse erworben werden.
6) Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung keine Schule oder Hochschule besucht haben.
Hinweis: Durch geänderte Frage-/bzw. Filterführung ab der
Mikrozensuserhebung 2011 sind die Daten von 2012 und 2002 nicht unmittelbar miteinander
vergleichbar.
Davon
mit allgemeinem Schulabschluss
Haupt-
(Volks-)
schulabschluss
Abschluss
der
polytechnischen
Oberschule
Realschuloder
gleichwertiger
Abschluss
Fachhochschul- oder
Hochschulreife
ohne Angabe
zur Art des
Abschlusses
Erwerbstätige (15 und älter) 21 670 113 6 387 1 699 5 386 7 448 42 571
Anteil in % 100,0 0,5 29,5 7,8 24,9 34,4 0,2 2,6
Erwerbstätige (15 und älter) 18 490 115 4 089 1 619 5 779 6 455 30 385
Anteil in % 100,0 0,6 22,1 8,8 31,3 34,9 0,2 2,1
Erwerbstätige (15 und älter) 40 161 228 10 476 3 318 11 166 13 903 72 956
Anteil in % 100,0 0,6 26,1 8,3 27,8 34,6 0,2 2,4
Insgesamt1 noch in
schulischer
Ausbildung
ohne
allgemeinen
Schulabschluss2
Insgesamt
Weiblich
Männlich
Davon
mit beruflichem Bildungsabschluss
Lehre/
Berufsausbildung im
dualen
System2
Fachschulabschluss3
Fachhochschul und
Hochschulabschluss4
ohne Angabe
zur Art des
Abschlusses
zusammen
darunter
nicht in
Ausbildung6
Erwerbstätige (15 und älter) 21 670 11 425 2 354 4 237 42 3 564 2 374
Anteil in % 100,0 52,7 10,9 19,6 0,2 16,4
Erwerbstätige (15 und älter) 18 490 10 114 1 903 3 153 36 3 248 2 258
Anteil in % 100,0 54,7 10,3 17,1 0,2 17,6
Erwerbstätige (15 und älter) 40 161 21 539 4 257 7 391 78 6 812 4 632
Anteil in % 100,0 53,6 10,6 18,4 0,2 17,0
Insgesamt
Insgesamt1
ohne beruflichen
Bildungsabschluss5
Männlich
Weiblich
28. Inwiefern sind Frauen besonders von dem Problem unterwertiger
Beschäftigung betroffen, gehen also Tätigkeiten nach, die unterhalb ihrer
Ausbildung liegen oder gar keine Ausbildung voraussetzen (bitte soweit
möglich Zahlen nennen), und was bedeutet das für die persönlichen
Anforderungen und Verdienstsituationen?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lässt sich der Anteil der Frauen,
die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die unterhalb ihres Bildungsabschlusses
liegt, mit den Daten der amtlichen Statistik derzeit allenfalls näherungsweise
bestimmen.
Eine Möglichkeit bestünde darin, entsprechende Daten aus einer
Kreuztabellierung der Ergebnisse zum höchsten allgemeinbildenden oder beruflichen
Bildungsabschluss gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das
Bildungswesen (ISCED-97) und des ausgeübten Berufs gemäß der
Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) zu ermitteln. Da die
Berufsangaben nach ISCO näherungsweise hinsichtlich des erforderlichen
Qualifikationsniveaus gemäß ISCED angeordnet werden, lässt sich so der Anteil der
Erwerbstätigen abschätzen, die ein höheres Bildungsniveau aufweisen als es die
gegenwärtige Haupterwerbstätigkeit erfordert. Diese Art der Berechnung ist
allerdings aufgrund des konzeptionellen Aufbaus der ISCO-08 nur wenig
differenziert und mit erheblichen Unschärfen versehen. Aus diesem Grund
veröffentlicht das Statistische Bundesamt gegenwärtig keine entsprechenden Indikatoren.
Eine andere Möglichkeit zur Erfassung von Erwerbstätigen, die eine höhere
Qualifikation aufweisen als für die jeweilige Erwerbstätigkeit erforderlich, ist
die Verwendung einer Selbsteinschätzung der Befragten. Eine entsprechende
Frage wird derzeit für die Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund
im Rahmen des Ad-hoc-Moduls 2014 der Arbeitskräfteerhebung erhoben. Erste
Ergebnisse hierzu werden im Frühjahr 2015 vorliegen.
Auch mit Hilfe der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit können
lediglich näherungsweise Informationen geliefert werden. Mit der neuen
„Klassifikation der Berufe 2010“ (KldB 2010), die in der Beschäftigungsstatistik ab
Berichtsmonat Dezember 2012 ausgewertet werden kann, ist es möglich, das
Anforderungsniveau der von Beschäftigten ausgeübten Tätigkeiten darzustellen
und in Kombination mit dem beruflichen Bildungsabschluss der Beschäftigten
abzubilden.
Das Anforderungsniveau wird gekennzeichnet durch die Stelle 5 des
Tätigkeitsschlüssels nach der KldB 2010. Das Anforderungsniveau ist also üblicherweise
mit dem ausgewählten Beruf verbunden. Es ist jedoch nicht zu verwechseln mit
dem beruflichen Bildungsabschluss einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters,
sondern steht für die Komplexität oder Schwierigkeit der ausgeübten
beruflichen Tätigkeit:
● 1 (Helfer) kennzeichnet Berufe mit Helfer- und Anlerntätigkeiten. Es handelt
sich dabei um einfache und meist wenig komplexe Tätigkeiten, für die in der
Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind.
● 2 (Fachkräfte) kennzeichnet Berufe mit fachlich ausgerichteten Tätigkeiten.
Fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer Fachkraft werden
vorausgesetzt. Üblicherweise liegt der Abschluss einer zwei- bis dreijährigen
Berufsausbildung oder eines vergleichbaren berufsqualifizierenden
Abschlusses vor.
● 3 (Spezialisten) kennzeichnet Berufe mit komplexen Spezialistentätigkeiten.
Die Anforderungen an das Fachwissen sind höher als bei Ziffer 2 einzustufen
und befähigen häufig auch zur Bewältigung gehobener Fach- und
Führungsaufgaben. Es handelt sich um berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise
eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger
Fachschuloder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird.
● 4 (Experten) kennzeichnet Berufe mit hoch komplexen Tätigkeiten, die ein
entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen
z. B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten,
Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen)
Unternehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens
vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende
Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss
ist ein Hochschulabschluss (Master, Diplom, Staatsexamen, Promotion etc.).
Es ist zu beachten, dass die Übergänge zwischen den Anforderungsniveaus
fließend sind. So dürfte es z. B. für Akademiker „angemessen“ sein, als Experte
oder als Spezialist zu arbeiten. Zur näherungsweisen Beantwortung der Frage
hat die Statistik der Bundesagentur für Arbeit folgenden Kombinationen von
Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeit und Berufsabschluss
identifiziert, bei denen das Anforderungsniveau der Tätigkeit einen „niedrigeren“
Berufsabschluss als den tatsächlich vorliegenden voraussetzen dürfte.
Als Beschäftigte, die im Sinne der Fragestellung „unterwertig“ beschäftigt sind,
gelten dabei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit akademischem
Berufsabschluss, die als Helfer oder Fachkraft arbeiten, sowie
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss, die als Helfer arbeiten.
Für Frauen wird im Juni 2013 für die Summe dieser Kombinationen von
Merkmalsausprägungen ein Wert von etwa 1 263 000 ausgewiesen, was einem Anteil
von 9 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen
entspricht (zum Vergleich Männer: 1 213 000 oder 8 Prozent). Was die Gründe für
eine „unterwertige“ Beschäftigung sind, lässt sich mit Mitteln der Statistik
jedoch nicht beantworten.
Das Anforderungsniveau einer Tätigkeit hat Einfluss auf die Entgelthöhe.
Beispielsweise zeigt sich: Vollzeitbeschäftigte Frauen (ohne Auszubildende) mit
akademischem Berufsabschluss erzielten im Jahr 2012 im Mittel (Median) ein
Bruttomonatsentgelt von 3 845 Euro. Übten sie dabei aber eine Tätigkeit als
Helferin oder als Fachkraft aus, so wird dieser Wert mit durchschnittlich 1 822
Euro bzw. 3 217 Euro deutlich unterschritten.
29. Inwiefern sind Frauen besonders von bestimmten Arbeitsbelastungen
betroffen (bitte soweit möglich konkrete Zahlen nennen), und was sind die
Gründe dafür?
Zur Beschreibung der Arbeitsbelastungen von Frauen werden drei wesentliche
Bereiche betrachtet:
1. besondere Arbeitszeitformen
2. physische Arbeits- und Umgebungsbedingungen
3. psychische Arbeitsanforderungen.
Eine wesentliche Ursache für die im Folgenden beschriebenen Unterschiede
zwischen den Geschlechtern ist die horizontale Segregation des Arbeitsmarktes:
Frauen arbeiten in anderen Berufen bzw. Wirtschaftszweigen als Männer. Das
bringt andere Rahmen- und Arbeitsbedingungen mit sich. Frauen arbeiten zu
großen Teilen im Dienstleistungsbereich, z. B. im Gesundheitswesen, im
Einzelhandel und in Erziehungs- oder Sozialberufen. In produzierenden Berufen sind
sie hingegen seltener vertreten.
Diese Unterschiede zwischen Frauen und Männern in den ausgeübten Berufen
bzw. in der Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen gehen auch mit
unterschiedlichen Arbeitszeitmustern einher. Die folgende Tabelle 25 zeigt, dass Frauen
häufiger an Wochenenden arbeiten (z. B. in Gesundheitsberufen oder im
Einzelhandel), Männer hingegen häufiger abends, nachts und/oder in Schichten.
Tabelle 25: Anteil der Erwerbstätigen, die ständig oder regelmäßig in besonderen Arbeitszeitformen arbeiten,
in Prozent
Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012
Bei den physischen Arbeits- und Umgebungsbedingungen (siehe Tabelle 26)
sind deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern erkennbar, die aber
wiederum auf die unterschiedlichen Arbeitsbereiche zurückzuführen sind.
Männer arbeiten z. T. deutlich häufiger unter körperlich belastenden
Arbeitsbedingungen (z. B. in der Produktion oder der Baubranche). Die einzige physische
Arbeitsbedingung, die von Frauen häufiger angegeben wird als von Männern, ist
das Arbeiten mit Mikroorganismen, die insbesondere im Gesundheitsbereich
eine Rolle spielen.
Schaut man sich Geschlechterunterschiede innerhalb eines Berufszweiges an
(z. B. Männern und Frauen, die Vollzeit in Pflegeberufen arbeiten), zeigen sich
tendenziell bei den in diesem Berufszweig relevanten physischen Belastungen
deutlich weniger Unterschiede (exakte Auswertungen sind aufgrund kleiner
Fallzahlen allerdings statistisch nicht statthaft, so dass nur auf diese Tendenzen
verwiesen werden kann).
Betrachtet man psychische Anforderungen (siehe Tabelle 27), geben Frauen
häufiger als Männer Merkmale an, die man dem Bereich der Arbeitsintensität
zurechnet (schnelles Arbeiten, verschiedene Aufgaben gleichzeitig betreuen,
Störungen/Unterbrechungen). Etwas mehr Männer als Frauen geben an, dass sie
häufig neue Aufgaben bekommen. Dass sich Arbeitsgänge bis in Einzelheiten
wiederholen, wird hingegen häufiger von Frauen genannt. Gefühlsmäßig
belastende Situationen werden von Frauen wesentlich häufiger berichtet als von
Männern.
Arbeitszeitform Männer Frauen
Samstagsarbeit 22,0 26,2
Sonn- und Feiertagsarbeit 13,4 14,5
Abendarbeit (zwischen 18 und 23 Uhr) 26,9 23,6
Nachtarbeit (zwischen 23 und 6 Uhr) 12,6 6,3
Schichtarbeit 17,7 14,0
Tabelle 26: Anteil vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger, die häufig unter den genannten physischen Arbeits-
und Umgebungsbedingungen arbeiten, in Prozent
Quelle: Wittig, Nöllenheidt, Brenscheidt (2013): Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 – Männer/Frauen in Vollzeit
(
www.baua.de/arbeitsbedingungen)
Tabelle 27: Anteil vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger, die häufig unter den genannten psychischen
Anforderungen arbeiten, in Prozent
Quelle: Wittig, Nöllenheidt, Brenscheidt (2013): Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 – Männer/Frauen in Vollzeit
(
www.baua.de/arbeitsbedingungen)
Physische Arbeits- und Umgebungsbedingungen Männer Frauen
Stehen 56,4 48,6
Schwere Lasten
(Männer 20 kg; Frauen 10 kg)
24,1 21,8
Zwangshaltungen 19,2 14,1
Arbeiten mit den Händen, die eine hohe Geschicklichkeit,
schnelle Bewegungsabfolge oder große Kraft erfordern
43,5 40,5
Lärm 31,3 19,3
grelle bzw. schlechte Beleuchtung 10,1 8,6
Starke Erschütterungen 7,0 1,4
Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft 26,2 13,1
Öl, Fett, Schmutz, Dreck 23,4 9,1
Rauch, Staub, Gase, Dämpfe 16,5 9,2
gefährliche Stoffe 13,6 7,9
Mikroorganismen 5,7 14,2
Psychische Belastungen und Anforderungen Männer Frauen
Arbeit unter Termin- und Leistungsdruck 56,4 55,9
schnell arbeiten 37,3 44,9
Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen 58,1 67,8
Störungen bzw. Unterbrechungen der Arbeit 41,7 52,3
bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit 17,3 20,4
neue Aufgaben 45,5 39,1
nicht Beherrschtes wird verlangt 8,4 7,5
Verfahren verbessern, Neues ausprobieren 30,0 29,4
Arbeitsdurchführung bis in Einzelheiten
vorgeschrieben
25,1 25,2
Arbeitsgang wiederholt sich bis in Einzelheiten 43,0 52,2
Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben 31,9 28,7
gefühlsmäßig belastende Situationen 9,8 16,7
30. Welche konkreten Maßnahmen für kürzere und familiengerechtere
Arbeitszeiten strebt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode an?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Familien mehr
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben zu
ermöglichen. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb festgelegt, sich verstärkt für eine
moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik einzusetzen, die Frauen und Männer
unterstützt, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren. Dazu gehört u. a.
das ElterngeldPlus, mit dem Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des
Elterngelds in Kombination mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit ermöglicht
werden soll. Außerdem soll das Elterngeld um einen Partnerschaftsbonus ergänzt
werden, um die partnerschaftliche Inanspruchnahme des Elterngeldes stärker
anzuerkennen. Darüber hinaus will die Bundesregierung mit einer flexibleren
Elternzeit die Zeitsouveränität von Familien stärken und den Wiedereinstieg ins
Berufsleben erleichtern. So soll die Übertragungsmöglichkeit von bisher zwölf
Monaten Elternzeit auf 24 Monate ausgeweitet werden und der Teilzeitanspruch
im Rahmen der Elternzeit gestärkt werden. Nicht zuletzt soll ein Anspruch auf
befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden (siehe die Antwort zu Frage 31).
31. Welche konkreten Maßnahmen in Hinblick auf das Teilzeit- und
Befristungsrecht plant die Bundesregierung, um den in der
Koalitionsvereinbarung angekündigten „Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit“
(Rückkehrrecht) zu schaffen, und inwiefern sollen bestehende
Ausnahmenregelungen, wie auf Betriebe mit weniger als 15 Beschäftigten,
aufrechterhalten werden?
Um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit
(Rückkehrrecht) zu schaffen, plant die Bundesregierung, das Teilzeit- und
Befristungsgesetz zu ändern. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
32. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihre
Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, geringfügig
Beschäftigte besser über ihre Rechte zu informieren und die Übergänge aus
geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
erleichtern?
Will die Bundesregierung die geringfügige Beschäftigung in
vollsozialversicherungspflichtige Arbeit überführen, und wenn nein, warum nicht?
Die geringfügig Beschäftigten werden bereits heute von der Minijob-Zentrale
umfassend über ihre Rechte informiert. Die Bundesregierung wird prüfen, auf
welchem Wege diese Beschäftigten noch zielgerichteter erreicht werden
können. Überdies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrags, dass
keine „Überführung“ der geringfügigen Beschäftigung im Sinne einer
Abschaffung vereinbart wurde. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Minijobs
häufig dem Bedarf am Arbeitsmarkt entsprechen, indem sie insbesondere für
Unternehmen die Flexibilität erhöhen und den Beschäftigten
Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten. Gleichwohl gilt es zu verhindern, dass sich eine
geringfügige Beschäftigung als berufliche Sackgasse darstellt. Mit Blick auf die
Erleichterung der Übergänge von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung erprobt die Bundesagentur für Arbeit derzeit in lokal begrenzten
Projekten z. B. in Nordrhein-Westfalen, wie die Übergänge unterstützt werden
können. Auch werden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive
Wiedereinstieg“ Frauen, die während oder nach ihrem beruflichen Wiedereinstieg eine
geringfügige Beschäftigung ausüben, in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung integriert. Dieser Ansatz soll in der nun beginnenden ESF-Förderperiode
weiterverfolgt und intensiviert werden. Im Übrigen wurde die soziale
Absicherung der geringfügig Beschäftigten mit der Einführung der grundsätzlichen
Rentenversicherungspflicht zum 1. Januar 2013 verbessert.
33. Plant die Bundesregierung ein Entgeltgleichheitsgesetz, das in allen
Betrieben gilt?
Wenn ja, bis wann, und mit welchen konkreten Ausgestaltungen soll
dieses kommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sind sich in ihrem
Koalitionsvertrag einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen
nicht zu akzeptieren ist. Gemeinsam mit den Tarifpartnern will die
Bundesregierung daher die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von
Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen
voranbringen. Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege,
Betreuung und frühkindlicher Bildung weiter aufzuwerten.
Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser
zur Geltung zu bringen, will die Bundesregierung mehr Transparenz herstellen.
Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
individueller Auskunftsanspruch festgelegt. Unternehmen werden dazu aufgefordert,
mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und
unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb
in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.
Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Initiative gemeinsam mit den
Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in
Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden. Die konkrete Ausgestaltung der
gesetzlichen Maßnahmen wird innerhalb der Bundesregierung geprüft, Eckpunkte
werden voraussichtlich Ende des Jahres vorgelegt.
34. Welche konkreten Probleme und politischen Handlungsanforderungen
sieht die Bundesregierung speziell für die Gruppe der mehrheitlich
weiblichen alleinerziehenden Erwerbstätigen vor?
In den letzten Jahren ist bei der Erwerbstätigkeit weiblicher Alleinerziehender
eine gute Entwicklung zu verzeichnen. Im Jahr 2012 betrug die
Erwerbstätigenquote der weiblichen Alleinerziehenden (im Alter von 20 bis einschließlich
64 Jahren) mit mindestens einem minderjährigen Kind gemäß Mikrozensus
69,9 Prozent – und lag somit fast drei Prozentpunkte höher als noch fünf Jahre
zuvor (Erwerbstätigenquote laut Mikrozensus 2008: 67,1 Prozent). Diese
Erwerbstätigenquote bewegte sich zudem im Jahr 2012 nur leicht unter der von
Müttern aus Paargemeinschaften mit minderjährigen Kindern, die 71,2 Prozent
aufwies. Bei näherer Differenzierung ist die Zunahme der Erwerbstätigkeit der
weiblichen Alleinerziehenden einmal von deren sich verbessernden
Qualifikationsstruktur beeinflusst – der Anteil der alleinerziehenden Mütter mit mittlerer
oder hoher Qualifikation ist gestiegen –, zum anderen hat die Erwerbstätigkeit
auch insbesondere bei Müttern mit Kleinkindern deutlich zugenommen. So
betrug die Erwerbstätigenquote der alleinerziehenden Mütter mit einem jüngsten
Kind von unter drei Jahren gemäß Mikrozensus 2008 noch 34,2 Prozent,
hingegen im Jahr 2012 bereits 40,9 Prozent. Beim ausgeübten Arbeitsumfang ist
ebenfalls ein positiver Trend anzuführen: Während im Jahr 2008 noch 42,4
Prozent aller erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern
nach eigener Selbstauskunft in Vollzeit erwerbstätig waren, so betrug dieser
Vollzeitanteil im Jahr 2012 schon 44,8 Prozent (Mikrozensus 2008 und 2012;
Altersabgrenzung 20 bis einschließlich 64 Jahre).
Die hier nur skizzierten Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung von weiblichen
Alleinerziehenden weisen darauf hin, dass der seit dem Jahr 2007 forcierte
Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere auch den Alleinerziehenden zugute
gekommen ist. Dennoch ist der Umstand, dass ein relativ hoher Anteil von
Alleinerziehenden wegen der Sorgearbeit nicht ohne weiteres vollzeitnah
arbeiten kann, nicht zu vernachlässigen. Infolgedessen ist auch bei Erwerbstätigkeit
eine hohe Abhängigkeit von Sozialleistungen von alleinerziehenden Familien
gegeben, die auch bei sich verbessernden Rahmenbedingungen für ein
hinreichendes Arbeitsangebot nicht auf das Niveau anderer Familien mit potenziell
zwei erwerbsbeteiligten Elternteilen abzusenken sein wird. Deshalb gilt es auch,
die finanzielle Unterstützung von alleinerziehenden Familien gezielt
auszubauen. Gemäß Koalitionsvereinbarung sollen die steuerlichen
Rahmenbedingungen durch Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende (Steuerklasse II) verbessert werden.
35. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Gestaltung
und Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen,
a) damit diese als legale, sozialversicherungspflichtige und finanzierbare
Beschäftigungsverhältnisse angeboten und nachgefragt werden
können,
b) um gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten (z. B. Anspruch auf
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anwendung von Tarifverträgen
und -löhnen, …) ebenso zu gewährleisten, wie hochwertige Qualität
und bezahlbare Preise für Familien?
Im Koalitionsvertrag ist der Aufbau einer Dienstleistungsplattform vereinbart,
auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützender
Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in
Anspruch zu nehmen sind. Der Zugang zu legalen haushaltsnahen
Dienstleistungen soll transparenter gestaltet werden, indem die bundesweite
Internetplattform über Angebote informiert und dazu beiträgt, diese zu vermitteln.
Aufgabe des an der Justus Liebig-Universität Gießen angesiedelten
Kompetenzzentrums „Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher
Dienstleistungen“ ist die Entwicklung von Qualifizierungsmodellen für
Dienstleistungen im Privathaushalt, mit denen ein berufspraktisches Profil vermittelt sowie
Perspektiven im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen geschaffen
werden sollen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]