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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reformpläne der Bundesregierung zur strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterziehung

Mögliche Abschaffung und Argumente für die Beibehaltung, Folgen für Steuerpflichtige, Zahl der Steuerhinterzieher und öffentliche Haushalte; verfassungsrechtliche Bedenken, internationale vergleichbare Regelungen, mögliche Änderungen betr. Verjährungsfristen, Beitragsgrenzen, Zuschlägen, Vollständigkeitsgebot, Anmeldesteuern, Festsetzungsverjährung u.a.; keine finanzielle Schlechterstellung steuerehrlicher Bürger; Selbstanzeigen, Strafbefreiungen, Steuerstrafverfahren und geschätzte Mehrsteuern 2009 bis 2014; Kauf sogen. Steuer-CDs, neue Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen; weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/55114.02.2014

Reformpläne der Bundesregierung zur strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterziehung

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch die öffentlich gewordenen Fälle von Steuerhinterziehung einzelner öffentlicher Personen und die Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten durch diese Personen ist eine breite öffentliche Debatte über die Sinnhaftigkeit und die Ausgestaltung dieses Instruments in Gang gesetzt worden (Regelungen zu den §§ 371, 398 und 398a der Abgabenordnung – AO). Gleichzeitig haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige angekündigt (vgl. Koalitionsvertrag S. 92). Auf Ebene der Bundesländer gibt es ebenfalls Überlegungen zur Weiterentwicklung der Selbstanzeige, die auf Ebene der Finanzministerkonferenz diskutiert werden und vom Bundesministerium der Finanzen aufgegriffen werden sollen (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/steuerhinterziehung-finanzministerium-will-selbstanzeigen-erschweren-a-951582.html.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Plant und befürwortet die Bundesregierung die Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten, wie sie von Teilen der SPD gefordert wird (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article124507462/SPD-plant-Offensive-gegen-Steuerbetrueger.html) (bitte mit Begründung)?

2

Welche Argumente sprechen nach Meinung der Bundesregierung neben den fiskalischen Mehreinnahmen durch die strafbefreiende Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten für den Beibehalt dieses Instruments?

3

Welche Folgen hätte eine (Teil-)Abschaffung der Selbstanzeige für das Besteuerungsverfahren im Hinblick auf Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen?

4

Welche Fiskalwirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätte nach Ansicht der Bundesregierung die ersatzlose Streichung des § 398a AO (bitte begründen)?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerhinterzieher, und wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung die Bereitschaft, eine Steuerstraftat zu begehen, verändern, wenn das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nicht zur Verfügung stünde?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen wegen Steuerstraftaten gegen Mitglieder dieser und früherer Bundesregierungen, und wie verfährt die Bundesregierung, wenn sie von solchen Ermittlungen Kenntnis erhält (bitte Anzahl der Verdachtsfälle angeben)?

7

Wie viele Disziplinarverfahren wurden bislang gegen Mitglieder der Leitungsebene von obersten Bundesbehörden aufgrund nachgewiesener Steuerstraftaten durchgeführt (sofern möglich, bitte Anzahl der Verfahren nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Ist es nach Meinung der Bundesregierung verfassungsrechtlich möglich, die Selbstanzeige in Steuerangelegenheiten komplett abzuschaffen, oder sieht die Bundesregierung andersherum verfassungsrechtliche Bedenken in der Beibehaltung der Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige (bitte begründen)?

9

In welchen anderen Staaten existiert ein ähnliches Instrument wie die strafbefreiende Selbstanzeige, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jeweiligen Ausgestaltung?

10

Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der strafrechtlichen und/oder der steuerrechtlichen Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung (wenn ja, welche)?

Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine einheitliche Verjährungsfrist für beide Tatbestände für sinnvoll, und welche Verjährungsfristen (sowohl straf- wie steuerrechtlich) hält die Bundesregierung für schwere Steuerhinterziehung für sinnvoll?

11

Ist es nach Meinung der Bundesregierung gerechtfertigt, dass Steuerhinterzieher trotz Zusatzzahlungen auf die hinterzogenen Steuern auf nicht verjährte Delikte durch Verjährungsfristen ggf. trotz Selbstanzeige weniger Steuern zahlen, als steuerehrliche Bürgerinnen und Bürger?

12

Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, Hinterziehung generell steuerrechtlich nicht verjähren zu lassen?

13

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Absenkung der Beitragsgrenze für schwere Steuerhinterziehung, und wenn ja, welche Grenze hält die Bundesregierung für sinnvoll?

Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine gesetzliche Absenkung der Grenze für schwere Steuerhinterziehung?

14

Plant die Bundesregierung, den Zuschlag auf hinterzogene Steuern zu erhöhen, der entrichtet werden muss, um eine Selbstanzeige wirksam zu machen?

Wenn ja, welchen Zuschlag hält die Bundesregierung für angemessen?

15

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung insgesamt sichergestellt werden, dass steuerehrliche Bürgerinnen und Bürger in keinem Fall finanziell schlechter gestellt werden als Steuerhinterzieher?

16

Plant die Bundesregierung eine restriktivere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in Bezug auf das Vollständigkeitsgebot einer Selbstanzeige – etwa eine Ausweitung des Vollständigkeitsgebots auf sämtliche Steuerarten (bitte begründen)?

17

Plant die Bundesregierung andere Restriktionen im Hinblick auf die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige?

18

Wie viele Selbstanzeigen in Steuerangelegenheiten wurden in den Jahren 2009 bis 2014 getätigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und bei wie vielen trat die strafbefreiende Wirkung ein?

19

Wie viele Steuerstrafverfahren wurden in den Jahren 2009 bis 2014 eröffnet, denen eine Selbstanzeige ohne strafbefreiende Wirkung vorausging (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Wie viele Steuerstrafverfahren wurden in den Jahren 2009 bis 2014 eröffnet, denen keine Selbstanzeige vorausging (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

21

Wie hoch waren die geschätzten Mehrsteuern durch strafbefreiende Selbstanzeigen in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Anmeldesteuern in Bezug auf die strafbefreiende Selbstanzeige in Steuersachen, und wenn ja, welche Änderungen mit welchen Zielsetzungen sind geplant?

23

Wie viele sogenannte Steuer-CDs wurden seit dem Jahr 2009 vom Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern erworben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

24

Am Kauf wie vieler Steuer-CDs hat sich der Bund seit dem Jahr 2009 finanziell beteiligt, und wie hoch war die jeweilige Beteiligung (bitte auch die Gesamtkosten der jeweiligen CD angeben)?

25

Wird die Bundesregierung sich weiter am Kauf von Steuer-CDs beteiligen, und befürwortet die Bundesregierung den Ankauf derartiger CDs durch die Bundesländer?

26

Welche Veränderungen plant die Bundesregierung im Bereich der Festsetzungsverjährung bei Auslandssachverhalten, und ist es nach Auffassung der Bundesregierung verfassungs- und europarechtlich möglich, Auslandssachverhalte im Bereich der Steuerhinterziehung schärfer zu ahnden, als Inlandssachverhalte?

27

Plant die Bundesregierung neue Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen?

Wenn ja, gab oder gibt es Gespräche mit Regierungsvertretern der Schweiz über ein neues Abkommen?

28

Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung bei Verhandlungen über ein mögliches neues Steuerabkommen, und welchen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang eine Abkehr von der anonymen Steuerzahlung durch die Vorschriften der Abgeltungsteuer hin zu einem automatischen Informationsaustausch?

29

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um effektiver gegen Steuerhinterziehung und -betrug vorzugehen?

Berlin, den 14. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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