Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen für eine strukturelle Reform des Emissionshandels
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Anja Hajduk, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrem Weißbuch für die Ziele der Europäischen Union (EU) im Bereich der Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2030 hat die Europäische Kommission am 22. Januar 2014 auch verschiedene Vorschläge für eine strukturelle Reform des Emissionshandels vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen will die Europäische Kommission der Problematik des Preisverfalls durch ein Überangebot von CO2-Zertifikaten begegnen und somit auch die Preisgestaltung beeinflussen.
Von 2013 bis 2020 soll in der dritten Phase des Emissionshandels eine CO2-Reduktion von 21 Prozent zum Referenzjahr 2005 erreicht werden. Auf europäischer Ebene hat man sich darauf verständigen können, während der laufenden Phase das bestehende Überangebot an Zertifikaten durch das sog. Backloading zu verkleinern und 900 Millionen Zertifikate vorübergehend vom Markt zu nehmen. Nach Expertenmeinung (Stellungnahme von Dr. Felix Matthes zur Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des 17. Deutschen Bundestages vom 24. Juni 2013) reicht diese Entnahme jedoch nicht aus, um langfristig zu einer Preisstabilisierung zu kommen und die gewünschten Lenkungseffekte für eine ambitionierte Emissionsreduktion zu erzielen.
Die Reform des Emissionshandels soll gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission erst ab dem Jahr 2021 greifen und sieht unter anderem die zunehmende Versteigerung von Zertifikaten vor der kostenlosen Verteilung und eine sog. Marktstabilitätsreserve überzähliger Emissionsrechte vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Hält die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Emissionshandels für die Zeit nach dem Jahr 2020 für geeignet, um den Zertifikatepreis zu stabilisieren, und gibt es Berechnungen der Bundesregierung hinsichtlich der zu erwartenden Preis- und Mengenwirkung durch den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Mechanismus einer „Market Stability Reserve“?
Hat die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform des Emissionshandels u. a. durch die Einführung einer „Market Stability Reserve“ eigene und gegebenenfalls weitergehende Reformvorschläge, und wenn ja, welche?
Wird sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mechanismus einer „Market Stability Reserve“ schon vor dem Jahr 2020, also gegebenenfalls schon im Jahr 2016 zur Anwendung kommt?
Mit gegebenenfalls welchen weiteren konkreten Maßnahmen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU den Emissionshandel schon vor dem Jahr 2020 strukturell reformiert, strebt sie dafür die Novellierung der „Emissionshandelsrichtlinie“ an, und wenn nein, welches Legislativverfahren bevorzugt die Bundesregierung für die strukturelle Reform des Emissionshandels noch vor dem Jahr 2020?
Wird sich die Bundesregierung außerdem dafür einsetzen, dass die Entscheidung über die Reform des Emissionshandels (COM(2014) 20/2) im Rat der Europäischen Union angenommen wird, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Einnahmen für den Energie- und Klimafonds (EKF) rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 angesichts des derzeit geringen CO2-Preises im Emissionshandel, und wie plant die Bundesregierung für die genannten Jahre die im Rahmen des EKF vorgesehenen Klimaschutzprojekte in der bislang geplanten Höhe zu finanzieren?
Welche Einnahmen für den EKF erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reform in Form einer „Market Stability Reserve“ bereits ab dem Jahr 2016, und wie verhalten sich diese im Verhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen durch die Einführung eines CO2-Mindestpreises von 15 Euro je Tonne CO2?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit dem Vereinigten Königreich zu deren Erfahrungen mit dem nationalen CO2-Mindestpreises geführt, und wenn ja, welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises dem Aus-/Neubau von Atomkraftwerken dienlich ist, und wenn ja, wieso?
Würden diese Gründe auch in Deutschland zutreffen?
Was wird die Bundesregierung insbesondere kurzfristig gegen die steigenden Emissionen aus der Kohleverstromung in Deutschland unternehmen, vor allem angesichts der Tatsache, dass sie sich durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Bezug auf den Emissionshandel bereits festgelegt hat?
Welche konkreten, über den Emissionshandel hinausgehenden Maßnahmen erwägt deshalb die Bundesregierung, um den steigenden Emissionen – besonders aus der Braunkohleverstromung – zu begegnen?
Erachtet die Bundesregierung Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung von CO2-Grenzwerten für Kohlekraftwerke, die Abschaffung von existierenden Subventionen für die Braunkohlewirtschaft (www.umweltbundesamt.de/themen/umweltschaedliche-subventionen-klettern-aufueber), Steuern oder Abbauabgaben für Braunkohle, als geeignet, um den steigenden Emissionen aus der Braunkohleverstromung entgegenzuwirken, und welche dieser Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen?
Wie hoch müsste nach Einschätzung der Bundesregierung der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel mindestens sein, damit Gaskraftwerke gegenüber der klimaschädlichen Braunkohleverstromung ökonomisch in einen Vorteil kommen?
Wie hoch müsste nach Einschätzung der Bundesregierung der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel mindestens sein, um das weitere Ansteigen der EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) aufgrund der Differenz zum immer weiter fallenden Börsenpreis zu kompensieren?
Inwieweit hält die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung eines Mindestpreises für Emissionszertifikate im Hinblick auf die Braunkohleverstromung und auf Investitionsanreize für den Klimaschutz für wirksam?
Wann ist die für das Jahr 2014 angekündigte Revision der Carbon-Leakage-Liste (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14396) abgeschlossen, und welche Kriterien werden für die neue Fassung angelegt?
Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen zu den Auswirkungen des derzeitigen geringen CO2-Preises auf die Einstufung der Carbon-Leakage-Gefährdung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?
Ist angesichts des derzeitig niedrigen CO2-Preises nach Auffassung der Bundesregierung die aktuelle Carbon-Leakage-Liste, nach der die Industrie ihre Emissionszertifikate weitgehend kostenlos zugeteilt bekommt, noch gerechtfertigt, da diese auf einer Preisannahme von 30 Euro pro Tonne CO2 basiert, und müsste nach Ansicht der Bundesregierung hier eine Korrektur erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung angesichts des derzeitigen niedrigen CO2-Preises und den nach wie vor niedrigen Börsenstrompreisen weiterhin die Notwendigkeit einer Strompreiskompensation für emissionshandelsbedingt gestiegene Stromkosten, oder wird sie hier Korrekturen vornehmen, und wenn nicht, warum nicht?
Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung schon Anträge auf Strompreiskompensation gestellt, und mit wie vielen antragstellenden Unternehmen aus welchen Branchen rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2013 insgesamt?
Wie viele der zur Nutzung der Strompreiskompensation berechtigten Unternehmen erhalten für das Jahr 2013 zusätzlich auch eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten?
Welche Option ist nach Einschätzung der Bundesregierung am ehesten geeignet, den Interessen der deutschen Wirtschaft zu entsprechen, die Anpassung der Carbon-Leakage-Liste an den aktuellen CO2-Preis oder eine weitgehende Beibehaltung der genannten Vergünstigung verbunden mit einer strukturellen Reform des Emissionshandels zur Stabilisierung des CO2-Preises auf ein Niveau, das gegenüber dem jetzigen Stand spürbar mehr Klimaschutzinvestitionen auslöst?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nur diejenigen Unternehmen und Branchen eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bekommen sollten, bei denen tatsächlich emissionshandelsbedingt die Gefahr einer Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland droht, und wenn ja, welche Vorschläge für Bemessungsmaßstäbe solcher Unternehmen und Branchen werden von der Bundesregierung geprüft?