BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Eigenstromprivileg und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

In Betrieb gegangene KWK-Anlagen, von der EEG-Umlage befreiter Eigenverbrauch von Strom und Wärme aus KWK sowie insgesamt von der EEG-Umlage befreiter Strom seit 2009, Auswirkungen der geplanten Belastung des KWK-Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage auf deren Höhe, den KWK-Ausbau und die Wärmeversorgung, rechtliche Zulässigkeit, Bagatellgrenze, Festhalten am Ziel der Erhöhung des KWK-Anteils an der Nettostromerzeugung, Zwischenprüfung und notwendige Änderungen am KWK-Gesetz<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.04.2014

Aktualisiert

07.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/90121.03.2014

Eigenstromprivileg und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend. Insbesondere in Industrieprozessen mit Bedarf an Prozesswärme wird KWK eingesetzt, da hier Strom und Wärme gleichermaßen zum Einsatz kommen können. Aber auch für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sowie für die Versorgung von Nah- und Fernwärmenetzen werden KWK-Anlagen genutzt.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Um die Nutzung der KWK zu fördern, ist bisher der selbstgenutzte Strom aus einer entsprechenden Anlage von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit. Nun will die Bundesregierung mit der anstehenden Novelle des EEG diese Befreiung für alle KWK-Anlagen aufheben – unabhängig davon, mit welchem Brennstoff sie betrieben werden.

Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass immer mehr Unternehmen durch die Eigenstromproduktion aus dem EEG-Umlagesystem ausscheren und so zu höheren Belastungen der verbleibenden, nicht privilegierten Stromverbraucher beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele KWK-Anlagen sind nach Informationen der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 in Betrieb gegangen (bitte nach Jahren, Anzahl, Energieträgern und elektrischer Leistung aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge des selbstverbrauchten Stroms aus KWK, der von der EEG-Umlage befreit ist, durch Industrieunternehmen und private Verbraucher in diesem Zeitraum entwickelt (bitte in Kilowattstunden und mit dem eingesparten Betrag in Euro angeben und nach Unternehmen und privaten Verbrauchern aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge der selbstverbrauchten Wärme aus KWK durch Industrieunternehmen und private Verbraucher seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angeben und nach Unternehmen und privaten Verbrauchern aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge des insgesamt von der EEG-Umlage befreiten Stroms, also des privilegierten Letztverbrauchs, seit dem Jahr 2009 nach Jahren aufgeschlüsselt entwickelt (bitte in Kilowattstunden und mit dem eingesparten Betrag in Euro angeben)?

5

Welche konkreten Auswirkungen auf die Höhe der EEG-Umlage wird nach Informationen der Bundesregierung die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage, wie im Eckpunktepapier zur EEG-Reform vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgesehen, haben, und welche Auswirkungen haben alternative von der Bundesregierung geplante Szenarien für die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage auf die Höhe der EEG-Umlage (bitte nach Alt- und Neuanlagen, Größenklassen, fossiler Stromerzeugung ohne KWK, KWK und erneuerbare Energien aufschlüsseln)?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen beim selbstgenutzten Strom aus KWK und bei der insgesamt privilegierten Strommenge im Hinblick auf die EEG-Umlage und im Hinblick auf die Ziele des Klimaschutzes?

7

Welche konkreten Auswirkungen auf den Ausbau der KWK erwartet die Bundesregierung durch die geplante Belastung des selbstgenutzten Stroms aus KWK-Anlagen mit einer anteiligen EEG-Umlage, und auf welche Angaben stützt sie sich bei dieser Einschätzung?

8

Welche Auswirkung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Streichung des Eigenstromprivilegs von KWK-Anlagen auf die Wärmeversorgung in Quartieren mit bestehenden und geplanten KWK-Anlagen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit für die Teilbelastung von Eigenstrom aus KWK- und anderen Anlagen zur Stromerzeugung mit der EEG-Umlage?

10

Hält die Bundesregierung, wie im Eckpunktepapier vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt, an der Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 10 Kilowatt fest, und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage plant die Bundesregierung eine Bagatellgrenze ausgerechnet in dieser Höhe einzuführen?

Wenn nein, welche Bagatellgrenze plant die Bundesregierung für die Befreiung des Eigenstromverbrauchs von der EEG-Umlage einzuführen?

11

Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen, und wenn ja, mit welchen Mitteln will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen?

12

Welche konkreten Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wären nach Informationen der Bundesregierung notwendig, damit das Ziel von 25 Prozent KWK im Jahr 2020 trotz der von der Bundesregierung geplanten Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage erreicht wird, und welche konkreten Änderungen an den KWK-Zuschlägen plant die Bundesregierung vorzunehmen, wenn eine Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage eingeführt wird (bitte nach Größenklassen aufschlüsseln)?

13

Wie sieht der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für die nach § 12 KWKG vorgesehene Zwischenüberprüfung des KWKG aus, und welche Aufträge für wissenschaftliche Gutachten wurden für diese Zwischenüberprüfung bereits vergeben (bitte nach Auftragnehmer, Budget und Zeitplan aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen