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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte

Erfüllung der Anwartschaftszeiten beim Bezug von ALG I für überwiegend kurzzeitig Beschäftigte (§ 142 Absatz 2 SGB III): Wirksamkeit der derzeitigen Regelung, geplante Anschlussregelung, Anzahl Anspruchsberechtigter, besonders betroffene Branchen und Berufsgruppen, Anteil Kunst- und Kulturschaffender, durchschnittliche Verdienste, abgelehnte Anträge, Antragsverfahren, Zugangserleichterungen wie Ausdehnung der Rahmenfrist und Verkürzung der Anwartschaftsdauer, Auswirkungen auf Beschäftigte aus der Leiharbeit, Sanktionen gegen Künstler im Hartz-IV-Bezug wegen Ortsabwesenheit, Verbesserung der Datenlage<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.05.2014

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/106103.04.2014

Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion die LINKE.

Vorbemerkung

Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gibt es mit § 142 Absatz 2 eine Regelung, die überwiegend kurzzeitig Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen einen Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglichen soll, auch für den Fall, dass sie nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine Versicherungszeit von zwölf Monaten nachweisen können. Bisherige Teilevaluierungen zeigen jedoch, dass die bis Ende 2014 geltende Regelung nur eine kleine Minderheit der kurzzeitig Beschäftigten nutzen kann (IAB-Kurzbericht 19/2012; IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Das betrifft gerade auch die Kulturschaffenden, für die diese Regelung aufgrund ihrer besonderen Beschäftigungssituationen insbesondere gedacht war.

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD verabredet, eine Anschlussregelung einzuführen, „die den Besonderheiten von Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem soll es für sie eine von zwei auf drei Jahre verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss“ (Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 48).

Es gibt allerdings Zweifel daran, dass eine Anschlussregelung, die lediglich die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängert, die bisherigen Defizite der Regelung beheben kann. Das gilt sowohl für den Kreis der Kulturschaffenden wie auch vieler anderer kurzeitig Beschäftigter.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der derzeitigen Regelung nach § 142 Absatz 2 SGB III bezogen auf das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bedingt durch Besonderheiten ihres Berufes bzw. ihrer branchenspezifischen Tätigkeit überwiegend nur kurzzeitig beschäftigt sein können, einen Zugang zum Arbeitslosengeld I zu eröffnen?

2

Inwiefern soll die in der Koalitionsvereinbarung angedeutete Anschlussregelung unbefristet sein, und inwiefern plant die Bundesregierung konkrete Änderungen der Zugangsbedingungen in § 142 Absatz 2 SGB III (bitte ausführen)?

3

Wie viele Anspruchsberechtigte haben in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern seit der Inkraftsetzung des § 142 Absatz 2 SGB III Arbeitslosengeld für welche Dauer und in welcher Höhe erhalten (bitte jeweils auch für einzelne Zeiträume in den letzten Jahren differenzieren, um eine Vergleichbarkeit in der Entwicklung darzustellen)?

4

Wie hoch ist die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend kurzzeitig beschäftigt sind, unabhängig davon, ob sie die Zugangsvoraussetzungen nach § 142 Absatz 2 SGB III erfüllen?

Welche Angaben lassen sich hinsichtlich der besonders betroffenen Branchen bzw. Berufsgruppen sowie bestimmter sozialer Merkmale machen (bitte jeweils konkrete Zahlen angeben)?

Sofern keine Statistiken vorliegen, welche Schätzungen existieren dazu?

5

In welchen 20 Berufsgruppen waren die meisten Anspruchsberechtigten tätig (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)?

6

Wie hoch sind die durchschnittlichen Verdienste der Beschäftigten in diesen 20 Berufsgruppen und wie damit verglichen die durchschnittlichen Einkünfte über alle Berufe hinweg?

7

In welchen zwölf Branchen kommen kurzfristige Beschäftigungen am häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)?

8

In welchen 20 Berufsgruppen kommen kurzfristige Beschäftigungen am häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)

9

Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung nach § 142 Absatz 2 Nummer 1 SGB III abgelehnt wurden (bitte auch nach Geschlecht aufgliedern)?

10

Wie hoch ist der Anteil der arbeitslos werdenden Kunst- und Kulturschaffenden, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und wie hoch der Anteil, der aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung umgehend in Hartz IV rutscht?

11

Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des § 142 Absatz 2 Nummer 2 SGB III abgelehnt wurden?

12

In welchem Umfang haben in den Jahren 2012 und 2013 die Einkommen aus den kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen den Betrag der Bezugsgröße des § 18 Absatz 1 SGB IV überschritten (bitte Zahl und Anteil angeben)?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass kurzzeitig Beschäftigte erst gar keinen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen, obwohl sie potenziell anspruchsberechtigt wären (wenn möglich, hier bitte Zahlen nennen), und welche Gründe sind dazu bekannt bzw. denkbar?

14

Inwiefern gestaltet sich nach Ansicht der Bundesregierung das Antragsverfahren für potenziell Antragsberechtigte zu kompliziert (vgl. Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 142 SGB III, Anlage 4), bzw. sind viele Betroffene nicht oder nur schwer in der Lage, den Anforderungen der Antragstellung nachzukommen?

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung auf ein solches mögliches Problem reagiert werden?

15

Wie würde sich die Zahl der Anspruchsberechtigten darstellen, wenn die Rahmenfrist auf drei Jahre ausgedehnt wird (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)?

16

Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die allgemeine Anwartschaftsdauer auf zehn, sechs, vier Monate verkürzt wurde (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)?

17

Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in § 142 Absatz 2 Satz 2 SGB III geregelte Begrenzung durch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ersetzt würde (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)?

18

Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in den Fragen 15 bis 17 angesetzten Bedingungen zugleich wirken würden (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)?

19

Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, dass insbesondere Beschäftigte aus der Leiharbeit von einer erleichterten Regelung zum Arbeitslosengeld für kurzeitig Beschäftigte profitierten würden?

Gibt es noch andere Branchen jenseits der Kulturindustrie, auf die das zutreffen würde?

20

Wie viele Künstlerinnen und Künstler im Hartz-IV-Bezug wurden in den Jahren 2012 und 2013 wegen Verletzung der Bestimmungen nach § 7 Absatz 4a SGB II wegen Ortsabwesenheit sanktioniert?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Datenlage seit dem Jahr 2011 dahingehend zu verbessern, detailliertere Informationen zur Beschäftigungslage kurzfristig Beschäftigter zu erhalten?

Berlin, den 2. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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