[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1381
18. Wahlperiode 09.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Sigrid Hupach, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1061 –
Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gibt es mit § 142 Absatz 2 eine
Regelung, die überwiegend kurzzeitig Beschäftigten unter bestimmten
Bedingungen einen Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglichen soll, auch für den
Fall, dass sie nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine
Versicherungszeit von zwölf Monaten nachweisen können. Bisherige Teilevaluierungen
zeigen jedoch, dass die bis Ende 2014 geltende Regelung nur eine kleine
Minderheit der kurzzeitig Beschäftigten nutzen kann (IAB-Kurzbericht 19/2012;
IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit). Das betrifft gerade auch die Kulturschaffenden, für die diese Regelung
aufgrund ihrer besonderen Beschäftigungssituationen insbesondere gedacht
war.
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD verabredet, eine
Anschlussregelung einzuführen, „die den Besonderheiten von
Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem soll es für sie
eine von zwei auf drei Jahre verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die
Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss“
(Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, S. 48).
Es gibt allerdings Zweifel daran, dass eine Anschlussregelung, die lediglich die
Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängert, die bisherigen Defizite der
Regelung beheben kann. Das gilt sowohl für den Kreis der Kulturschaffenden wie
auch vieler anderer kurzeitig Beschäftigter.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung zum 1. August 2009 Regelungen
beschlossen, die einen erleichterten Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld
vorsehen (§ 142 Absatz 2 SGB III). Der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages hat im Zuge der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf die
Bundesregierung in seiner 104. Sitzung am 17. Juni 2009 durch Beschluss gebeten, die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Mai
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1381 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeuregelung durch ein ständiges Monitoring zu begleiten und jährlich über die
Inanspruchnahme zu berichten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst
Daten zu der Regelung nur im Rahmen dieses Monitorings. Die Bundesregierung
hat dem Haushaltsausschuss bisher vier Berichte zum Monitoring vorgelegt. Der
letzte Berichtszeitraum endete am 31. März 2013. Daten zum Berichtszeitraum
für die Zeit vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014 stehen derzeit noch nicht
zur Verfügung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der derzeitigen
Regelung nach § 142 Absatz 2 SGB III bezogen auf das Ziel, Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die bedingt durch Besonderheiten ihres Berufes bzw.
ihrer branchenspezifischen Tätigkeit überwiegend nur kurzzeitig
beschäftigt sein können, einen Zugang zum Arbeitslosengeld I zu eröffnen?
Nach den bisher vorliegenden Daten des Monitorings bis 31. März 2013 führte
die Regelung bislang nur in geringem Umfang zum Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Die Anzahl der gestellten Anträge blieb hinter den Erwartungen zurück.
2. Inwiefern soll die in der Koalitionsvereinbarung angedeutete
Anschlussregelung unbefristet sein, und inwiefern plant die Bundesregierung
konkrete Änderungen der Zugangsbedingungen in § 142 Absatz 2 SGB III
(bitte ausführen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften eine
Regelung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung
vorzuschlagen. Die Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung dieser Regelung
sind noch nicht abgeschlossen.
3. Wie viele Anspruchsberechtigte haben in der Bundesrepublik Deutschland
sowie in den einzelnen Bundesländern seit der Inkraftsetzung des § 142
Absatz 2 SGB III Arbeitslosengeld für welche Dauer und in welcher Höhe
erhalten (bitte jeweils auch für einzelne Zeiträume in den letzten Jahren
differenzieren, um eine Vergleichbarkeit in der Entwicklung darzustellen)?
Auf der Grundlage des Monitorings ergibt sich folgende Datenlage:
a) Im ersten Berichtszeitraum vom 1. August 2009 bis 31. März 2010 erhielten
221 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Hiervon betrug
die Anspruchsdauer in 104 Fällen drei Monate, in 64 Fällen vier Monate und
in 52 Fällen fünf Monate*. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft
wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten
Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 115 Euro pro Monat. Eine Aufteilung auf die
Bezirke der Regionaldirektionen steht für diesen Berichtszeitraum nicht zur
Verfügung.
b) Im zweiten Berichtszeitraum vom 1. April 2010 bis 31. März 2011 erhielten
242 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Hiervon betrug
die Anspruchsdauer in 152 Fällen drei Monate, in 57 Fällen vier Monate und
in 33 Fällen fünf Monate. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft
wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten
Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 156 Euro pro Monat. Eine Aufteilung auf die
Bezirke der Regionaldirektionen steht für diesen Berichtszeitraum nicht zur
Verfügung.
* Bei einer Person wurde die bewilligte Anspruchsdauer nicht mitgeteilt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1381c) Im dritten Berichtszeitraum vom 1. April 2011 bis 31. März 2012 erhielten
211 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Von den
insgesamt 219 bewilligten Anträgen betrug die Anspruchsdauer in 138 Fällen drei
Monate, in 46 Fällen vier Monate und in 35 Fällen fünf Monate. Ob die
Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die
durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 080 Euro pro
Monat. Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen lässt sich
folgender Übersicht entnehmen:
d) Im vierten Berichtszeitraum 1. April 2012 bis 31. März 2013 erhielten 221
Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Von den insgesamt
222 bewilligten Anträgen betrug die Anspruchsdauer in 129 Fällen drei
Monate, in 57 Fällen vier Monate und in 36 Fällen fünf Monate. Ob die
Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die
durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 197 Euro
pro Monat. Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen lässt
sich folgender Übersicht entnehmen:
Antragsteller
insgesamt
Antragsteller
mit Bewilligung
Bewilligungs
quote in
Prozent
Bund 310 211 68,1
Baden-Württemberg 7 4 57,1
Bayern 68 46 67,6
Berlin-Brandenburg 77 45 58,4
Hessen 22 3 13,6
Niedersachsen-Bremen 17 15 88,2
Nord 12 5 41,7
Nordrhein-Westfalen 38 30 78,9
Rheinland-Pfalz-Saarland 5 3 60,0
Sachsen 45 42 93,3
Sachsen-Anhalt-Thüringen 19 18 94,7
Antragsteller
insgesamt
Antragsteller
mit Bewilligung
Bewilligungsquote in
Prozent
Bund 309 221 71,5
Baden-Württemberg 17 13 76,5
Bayern 66 40 60,6
Berlin-Brandenburg 91 53 58,2
Hessen 2 2 100,0
Niedersachsen-Bremen 12 9 75,0
Nord 26 16 61,5
Nordrhein-Westfalen 44 39 88,6
Rheinland-Pfalz-Saarland 1 1 100,0
Sachsen 40 39 97,5
Sachsen-Anhalt-Thüringen 10 9 90,0
Drucksache 18/1381 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie hoch ist die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
überwiegend kurzzeitig beschäftigt sind, unabhängig davon, ob sie die
Zugangsvoraussetzungen nach § 142 Absatz 2 SGB III erfüllen?
Welche Angaben lassen sich hinsichtlich der besonders betroffenen
Branchen bzw. Berufsgruppen sowie bestimmter sozialer Merkmale machen
(bitte jeweils konkrete Zahlen angeben)?
Sofern keine Statistiken vorliegen, welche Schätzungen existieren dazu?
Die nachfolgende Tabelle 1 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) gibt eine Übersicht zur Struktur der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und der überwiegend kurz befristet Beschäftigten in Deutschland im Jahr
2010. Die Informationen beziehen sich auf die jeweils letzte Beschäftigung einer
Person im Jahr 2010.
Tabelle 1: Struktur aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet
Beschäftigten
Alle Beschäftigte
Überwiegend kurz befristet
Beschäftigte
Anzahl
Anteil
(in Prozent)
Anzahl
Anteil
(in Prozent)
Insgesamt 29.542.950 100,0 690.250 100,0
Geschlecht
Männlich 16.088.500 54,5 380.900 55,2
Weiblich 13.454.450 45,5 309.350 44,8
Alter
15 bis 19 Jahre 940.100 3,2 54.300 7,9
20 bis 24 Jahre 2.807.500 9,5 137.600 19,9
25 bis 29 Jahre 3.093.700 10,5 116.350 16,9
30 bis 34 Jahre 3.097.300 10,5 88.750 12,9
35 bis 39 Jahre 3.100.600 10,5 70.150 10,2
40 bis 45 Jahre 4.171.750 14,1 70.450 10,2
45 bis 49 Jahre 4.425.900 15,0 61.500 8,9
50 bis 54 Jahre 3.670.850 12,4 48.300 7,0
55 bis 59 Jahre 2.820.750 9,6 31.350 4,5
60 bis 64 Jahre 1.414.500 4,8 11.500 1,7
Nationalität
Deutsche 27.320.800 92,5 537.550 77,9
Ausländer 2.222.150 7,5 152.700 22,1
Arbeitszeit
Vollzeit 23.272.050 78,9 481.550 70,1
Teilzeit 6.219.900 21,1 205.800 29,9
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1381Die vorstehende Analyse basiert nach Angaben des IAB auf allen Personen im
Alter von 15 bis 64 Jahren, die im Jahr 2010 an mindestens einem Tag
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Grundlage der Regelung des § 142
Absatz 2 SGB III sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die im
Voraus nicht länger als zehn Wochen durch einen Arbeitsvertrag zeit- oder
zweckbefristet sind. Informationen zu der im Arbeitsvertrag festgelegten Dauer
eines Beschäftigungsverhältnisses liegen nicht vor. Es ist nur die tatsächlich
realisierte Beschäftigungsdauer eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem
Arbeitgeber ersichtlich. Daher zählt eine Person als überwiegend kurz befristet
beschäftigt, wenn sich mehr als 50 Prozent ihrer erreichten Beschäftigungstage
in den letzten zwei Jahren aus sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen ergeben, die nicht länger als zehn Wochen andauern. Nach dieser
Abgrenzung waren von den rund 29,5 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Jahr 2010 in Deutschland 690 250 Personen oder 2,3 Prozent
überwiegend kurz befristet beschäftigt.
Unter den überwiegend kurz befristet Beschäftigten sind die jüngeren
Altersgruppen stärker vertreten als unter den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt. Der Anteil der Ausländer fällt bei den überwiegend kurz befristet
Beschäftigten deutlich höher aus, als bei den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt. Auch waren die überwiegend kurz befristet Beschäftigten
zuletzt häufiger in einer Teilzeitbeschäftigung tätig als die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt.
In Tabelle 2 sind die zwölf Wirtschaftszweige dargestellt, in denen die meisten
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. die meisten überwiegend kurz
befristet Beschäftigten zuletzt tätig waren. Bei den überwiegend kurz befristet
Beschäftigten überwiegt der Dienstleistungsbereich. Wirtschaftszweige aus dem
Produzierenden Gewerbe sind mit Ausnahme des Wirtschaftszweigs
„Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ nicht
zu finden. Der Anteilswert von über 20 Prozent des Wirtschaftszweigs
„Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ verdeutlicht die große Bedeutung der
Zeitarbeit für die überwiegend kurz befristet Beschäftigten. Dabei kann nicht
ausgewiesen werden, in welchen Branchen und Tätigkeiten diese Personen
tatsächlich beschäftigt waren. Die Einsatzbranchen könnten also durchaus aus dem
Produzierenden Gewerbe kommen. Auch der Wirtschaftszweig
„Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ spielt eine vergleichsweise
wichtige Rolle. Das dürfte auf die übliche Saisonbeschäftigung in diesem
Bereich zurückzuführen sein.
Drucksache 18/1381 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet Beschäftigten nach
ausgewählten Wirtschaftszweigen
In Tabelle 3 sind die 20 Berufe dargestellt, in denen die meisten
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. die meisten überwiegend kurz befristet
Beschäftigten zuletzt tätig waren. Die Verteilung der Beschäftigten nach Berufen
verdeutlicht, wie bereits die Betrachtung nach Wirtschaftszweigen, die hohe
Bedeutung des Dienstleistungsbereichs im Fall der überwiegend kurz befristet
Beschäftigten. Auffällig bei den überwiegend kurz befristet Beschäftigten ist der
hohe Anteil von Hilfsarbeitern ohne nähere Tätigkeitsangabe.
Alle Beschäftigte Überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Wirtschaftszweig Anteil (in Prozent) Wirtschaftszweig
Anteil
(in Prozent)
Einzelhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen) 7,7
Vermittlung und Überlassung von
Arbeitskräften 21,8
Gesundheitswesen 7,2 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraft-fahrzeugen) 9,6
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung 5,8 Gastronomie 5,7
Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen) 4,7
Gebäudebetreuung; Garten- und
Landschaftsbau 5,3
Vorbereitende Baustellenarbeiten,
Bauinstallation und sonstiges
Ausbaugewerbe
4,2 Landwirtschaft, Jagd und damit verbun-dene Tätigkeiten 4,5
Erziehung und Unterricht 3,9
Vorbereitende Baustellenarbeiten,
Bauinstallation und sonstiges
Ausbaugewerbe
3,5
Vermittlung und Überlassung von
Arbeitskräften 3,6 Gesundheitswesen 3,4
Maschinenbau 3,3 Erziehung und Unterricht 3,3
Heime (ohne Erholungs- und
Ferienheime) 3,0
Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen) 2,5
Herstellung von Kraftwagen und
Kraftwagenteilen 2,7
Heime (ohne Erholungs- und
Ferienheime) 2,1
Herstellung von Metallerzeugnissen 2,6 Sozialwesen (ohne Heime) 1,9
Gastronomie 2,3
Erbringung von wirtschaftlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und
Privatpersonen anderweitig nicht genannt
1,9
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1381Tabelle 3: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet Beschäftigten nach
ausgewählten Berufen
5. In welchen 20 Berufsgruppen waren die meisten Anspruchsberechtigten
tätig (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)?
Es liegen keine Auswertungen darüber vor, in welchen Berufsgruppen die
meisten überwiegend kurz befristet Beschäftigten tätig sind, die die Voraussetzungen
des § 142 Absatz 2 SGB III erfüllt hätten (anspruchsberechtigter Personenkreis),
Alle Beschäftigten Überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Beruf Anteil
(in Prozent)
Beruf Anteil
(in Prozent)
Bürofach-, Bürohilfskräfte 15,1 Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsan-gabe 14,2
Warenkaufleute 8,1 Warenkaufleute 9,3
Übrige Gesundheitsdienstberufe 6,7 Bürofach-, Bürohilfskräfte 7,2
Sozialpflegerische Berufe 4,7 Reinigungsberufe 6,1
Berufe des Landverkehrs 3,3 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbei-ter 5,0
Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeit 3,2 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tier-pfleger 3,6
Rechnungskaufleute,
Datenverarbeitungsfachleute 3,1 Übrige Gesundheitsdienstberufe 3,6
Techniker 3,1 Gästebetreuer 3,6
Reinigungsberufe 2,9 Sozialpflegerische Berufe 3,4
Bank-, Versicherungskaufleute 2,8 Speisenbereiter 3,4
Hilfsarbeiter ohne nähere
Tätigkeitsangabe 2,6 Berufe des Landverkehrs 2,7
Unternehmer, Wirtschaftsprüfer,
Organisatoren 2,4 Künstler und zugeordnete Berufe 2,5
Ingenieure 2,4 Warenprüfer, Versandfertigmacher 2,5
Schlosser 2,4 Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 1,9
Elektriker 2,3 Lehrer 1,6
Mechaniker 1,9 Dienst-, Wachberufe 1,6
Speisenbereiter 1,8 Arbeitskräfte mit noch nicht bestimmtem Beruf 1,6
Gästebetreuer 1,7 Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsan-gabe 1,5
Montierer und Metallberufe, anderweitig
nicht genannt. 1,7
Montierer und Metallberufe, anderweitig
nicht genannt 1,4
Lehrer 1,6 Berufe des Nachrichtenverkehrs 1,4
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Drucksache 18/1381 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaber keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben. In der nachfolgenden
Tabelle 4 sind die 20 Berufe aufgeführt, in denen die Personen zuletzt am
häufigsten tätig waren, die in dem vom IAB untersuchten Betrachtungszeitraum
(vgl. hierzu Antwort zu Frage 4) innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre an
180 bis 364 Tagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Tabelle 4: Überwiegend kurz befristet Beschäftigte mit Beschäftigungszeiten zwischen 180 und 364 Tagen nach
ausgewählten Berufen
Die nachfolgenden Tabellen 5a und 5b liefern einen Überblick, in welchen elf
Berufsgruppen die meisten Personen zuletzt tätig waren, die in dem vom IAB
ausgewerteten Zeitraum von August 2009 bis März 2011 einen Antrag auf
Arbeitslosengeld gestellt haben, der nach der Regelung des § 142 Absatz 2
SGB III zu behandeln war.
Berufe
Anteil
(in Prozent)
Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe 11,5
Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 6,5
Bürofach-, Bürohilfskräfte 6,1
Künstler und zugeordnete Berufe 6,0
Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tierpfleger 5,5
Warenkaufleute 5,0
Berufe des Landverkehrs 4,6
Warenprüfer, Versandfertigmacher 3,7
Reinigungsberufe 3,7
Gartenbauer 3,5
Speisenbereiter 3,4
Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 2,8
Schlosser 2,4
Übrige Gesundheitsdienstberufe 2,4
Gästebetreuer 2,4
Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt 2,1
Publizisten, Dolmetscher, Bibliothekare 2,1
Hauswirtschaftliche Berufe 2,0
Sozialpflegerische Berufe 1,8
Maler, Lackierer und verwandte Berufe 1,6
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1381Tabelle 5b: Antragsteller nach Berufsgruppen (April 2010 bis März 2011)
Tabelle 5a:Antragsteller nach Berufsgruppen (August 2009 bis März 2010)
Berufsgruppen
Antragsteller
insgesamt
Antragsteller
Bewilligt
Bewilligungsquote
(in Prozent)
Künstler und zugeordnete Berufe 235 65 27,7
Warenprüfer, Versandfertigmacher 50 16 32,0
Warenkaufleute 35 18 51,4
Bürofach-, Bürohilfskräfte 28 13 46,4
Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 27 10 37,0
Gästebetreuer 19 15 78,9
Gartenbauer 18 3 16,7
Montierer und Metallberufe 17 8 47,1
Andere Dienstleistungskaufleute und
zugehörige Berufe 16 13 81,3
Berufe des Landverkehrs 15 5 33,3
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Berufsgruppen
Antragsteller
insgesamt
Antragsteller
Bewilligt
Bewilligungsquote
(in Prozent)
Künstler und zugeordnete Berufe 162 80 49,4
Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 25 11 44,0
Bürofach-, Bürohilfskräfte 22 12 54,5
Gästebetreuer 20 15 75,0
Warenprüfer, Versandfertigmacher 19 16 84,2
Warenkaufleute 17 14 82,4
Montierer und Metallberufe 9 4 44,4
Berufe des Nachrichtenverkehrs 9 (*) (*)
Andere Dienstleistungskaufleute und
zugehörige Berufe
8 8 100,0
Berufe des Landverkehrs 7 0 0,0
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen, (*) Werte werden wegen
zu geringer Fallzahl nicht ausgewiesen.
Drucksache 18/1381 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verdienste der Beschäftigten in diesen
20 Berufsgruppen und wie damit verglichen die durchschnittlichen
Einkünfte über alle Berufe hinweg?
Nach Angaben der BA und in Bezugnahme auf die Anwort zu Frage 5 lag im
Jahr 2010 der monatliche Medianlohn der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigen in Deutschland brutto bei 2 727 Euro. Der Medianlohn stellt den
Punkt der Lohnverteilung dar, an dem eine Hälfte der Löhne höher und die
andere Hälfte niedriger liegt, unabhängig davon, welche absoluten Werte
dahinterstehen.
In Tabelle 6 ist für das Jahr 2010 der jeweilige Medianlohn der 20 Berufsfelder
aufgeführt, in denen die meisten Beschäftigten mit 180 bis 364
Beschäftigungstagen (unabhängig von der Anzahl und Dauer einzelner
Beschäftigungsverhältnisse) in dem vom IAB untersuchten, vorangehenden Zweijahreszeitraum
zuletzt tätig waren (siehe Antwort zu Frage 4). In den meisten dieser
Wirtschaftszweige liegt der Medianlohn unter dem Medianlohn für Deutschland insgesamt.
Tabelle 6: Monatlicher Brutto-Medianlohn in ausgewählten Berufen im Jahr 2010
Berufe Medianlohn (in Euro)
Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe 1.490
Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 2.279
Bürofach-, Bürohilfskräfte 2.913
Künstler und zugeordnete Berufe 3.038
Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tierpfleger 1.571
Warenkaufleute 2.375
Berufe des Landverkehrs 2.234
Reinigungsberufe 1.761
Warenprüfer, Versandfertigmacher 2.420
Gartenbauer 1.983
Speisenbereiter 1.665
Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 2.668
Gästebetreuer 1.577
Schlosser 2.816
Übrige Gesundheitsdienstberufe 2.294
Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt 2.725
Publizisten, Dolmetscher, Bibliothekare 3.936
Hauswirtschaftliche Berufe 1.698
Sozialpflegerische Berufe 2.689
Maler, Lackierer und verwandte Berufe 2.346
Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13817. In welchen zwölf Branchen kommen kurzfristige Beschäftigungen am
häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)?
Zum Personenkreis der überwiegend kurz befristet Beschäftigten wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen. Sofern mit der Frage die kurzfristig Beschäftigten
nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV –
geringfügige Beschäftigung) gemeint sind, ergeben sich die Daten aus der
nachfolgenden Tabelle 7 aus der Statistik der BA:
Beschäftigtenstatistik
Deutschland
September 2013
absolut Anteile in %
1 2
Gesamt 329.057 100
A Land- und Forstw irtschaft, Fischerei 42.671 13,0
B Bergbau u. Gew innung v. Steinen u. Erden 200 0,1
C Verarbeitendes Gew erbe 23.461 7,1
D Energieversorgung 615 0,2
E WassVers,Abw asser/Abfall,Umw eltverschm. 684 0,2
F Baugew erbe 5.917 1,8
G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 36.650 11,1
H Verkehr und Lagerei 29.696 9,0
I Gastgew erbe 25.543 7,8
J Information und Kommunikation 23.639 7,2
K Finanz- u. Versicherungs-DL 1.121 0,3
L Grundstücks- und Wohnungsw esen 1.400 0,4
M Freiberuf l., w issensch. u. techn. DL 51.044 15,5
N Sonstige w irtschaftliche DL 38.236 11,6
O Öffentl.Verw alt.,Verteidigung;Soz.vers. 8.720 2,6
P Erziehung und Unterricht 6.799 2,1
Q Gesundheits- und Sozialw esen 5.944 1,8
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 11.771 3,6
S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 14.540 4,4
T Private Haushalte 354 0,1
U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. 5 0,0
Keine Angabe 47 0,0
Erstellungsdatum: 11.04.2014, Statistik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 7: Kurzfristig Beschäftigte nach Branchen
Wirtschaftszw eigklassif ikation (WZ08)
Kurzfristig Beschäftigte
Drucksache 18/1381 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. In welchen 20 Berufsgruppen kommen kurzfristige Beschäftigungen am
häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)
Zum Personenkreis der überwiegend kurz befristet Beschäftigten wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen. Sofern mit der Frage die kurzfristig
Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV gemeint sind, ergeben sich die Daten
aus der nachfolgenden Tabelle 8 aus der Statistik der BA:
Beschäftigtenstatistik
Deutschland
September 2013
absolut Anteile in %
1 2
Gesamt 329.057 100
513 Lagerw irt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 136.244 41,4
111 Landw irtschaft 42.779 13,0
633 Gastronomie 32.709 9,9
621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 13.345 4,1
714 Büro und Sekretariat 11.251 3,4
634 Veranstaltungsservice, -management 5.605 1,7
541 Reinigung 5.546 1,7
531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh. 5.003 1,5
293 Speisenzubereitung 4.550 1,4
121 Gartenbau 4.446 1,4
251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 3.420 1,0
942 Schauspiel, Tanz und Bew egungskunst 3.184 1,0
242 Metallbearbeitung 2.958 0,9
321 Hochbau 2.835 0,9
623 Verkauf von Lebensmitteln 2.807 0,9
843 Lehr-,Forschungstätigkeit an Hochschulen 2.472 0,8
292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 2.341 0,7
341 Gebäudetechnik 2.252 0,7
521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 2.192 0,7
831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl. 2.062 0,6
keine Angabe 160 0,0
Erstellungsdatum: 11.04.2014, Statistik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 8: Kurzfristig Beschäftigte nach Berufsgruppen (Top 20 nach Besetzungszahlen)
Klassif ikation der Berufe (KldB 2010)
Kurzfristig Beschäftigte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13819. Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der
Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung nach § 142 Absatz 2 Nummer 1
SGB III abgelehnt wurden (bitte auch nach Geschlecht aufgliedern)?
Ein Antrag auf Arbeitslosengeld, der nach der Regelung des § 142 Absatz 2
SGB III behandelt wird, kann wegen Nichterfüllung einer der
Anspruchsvoraussetzungen dieser Regelung abgelehnt werden. Ob und in welcher Anzahl bei den
nachfolgend dargestellten Antragszahlen sowohl die Voraussetzung nach § 142
Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB III als auch die Voraussetzung nach § 142
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB III nicht erfüllt waren, lässt sich den vorliegenden
Daten nicht entnehmen. Für die Agenturen für Arbeit besteht keine
Notwendigkeit, weitere Ermittlungen anzustellen, wenn bereits ein Grund für die
Ablehnung eines Leistungsantrages vorliegt. Eine geschlechterspezifische
Auswertung hinsichtlich des Ablehnungsgrundes liegt nicht vor.
Zeitraum 1. August 2009 bis 31. März 2010
Übersicht Anträge Anzahl
Anträge insgesamt 883
Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 573
Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 91
Zeitraum 1. April 2010 bis 31. März 2011
Übersicht Anträge Anzahl
Anträge insgesamt 436
Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 167
Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 31
Zeitraum 1. April 2011 bis 31. März 2012
Übersicht Anträge Anzahl
Anträge insgesamt 321
bewilligt 219
nicht bewilligt 102
Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 91
Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 11
Zeitraum 1. April 2012 bis 31. März 2013
Übersicht Anträge Anzahl
Anträge insgesamt 314
bewilligt 222
nicht bewilligt 92
Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 68
Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 24
Drucksache 18/1381 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie hoch ist der Anteil der arbeitslos werdenden Kunst- und
Kulturschaffenden, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und wie hoch
der Anteil, der aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung
umgehend in Hartz IV rutscht?
Nach Auskunft der BA kann der Zugang in den Leistungsbezug
Arbeitslosengeld oder in den Leistungsbezug Arbeitslosengeld II nicht nach Berufsgruppen
differenziert werden. Es kann jedoch der Zugang in Arbeitslosigkeit nach dem
Rechtskreis SGB III (Arbeitsförderung) und dem Rechtskreis SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie der Zugang aus Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt nach dem Wirtschaftszweig unterschieden werden. Danach
meldeten sich im Jahr 2013 10 033 Personen nach einer Beschäftigung in der
Wirtschaftsabteilung „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit“
arbeitslos, davon 9 078 oder 90 Prozent im Rechtskreis SGB III und 955 oder 10
Prozent im Rechtskreis SGB II. Dabei ist nicht jeder Zugang in den Rechtskreis
SGB III mit einem Leistungsbezug gleichzusetzen. Zum Beispiel liegt in den
Fällen kein Zugang in einen Leistungsbezug vor, in denen die Voraussetzungen
für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt sind und keine
Bedürftigkeit für Leistungen aus der Grundsicherung vorliegt.
11. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der
Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des § 142 Absatz 2
Nummer 2 SGB III abgelehnt wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. In welchem Umfang haben in den Jahren 2012 und 2013 die Einkommen
aus den kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen den Betrag der Bezugsgröße
des § 18 Absatz 1 SGB IV überschritten (bitte Zahl und Anteil angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen; darüber hinaus liegen der BA
keine Informationen vor.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
kurzzeitig Beschäftigte erst gar keinen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen,
obwohl sie potenziell anspruchsberechtigt wären (wenn möglich, hier bitte
Zahlen nennen), und welche Gründe sind dazu bekannt bzw. denkbar?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Inwiefern gestaltet sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Antragsverfahren für potenziell Antragsberechtigte zu kompliziert (vgl.
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 142 SGB III, Anlage 4),
bzw. sind viele Betroffenen nicht oder nur schwer in der Lage, den
Anforderungen der Antragstellung nachzukommen?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung auf ein solches mögliches
Problem reagiert werden?
Nach § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III haben die Antragsteller das Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und nachzuweisen. Damit gilt nicht der
Untersuchungs-, sondern der Beibringungsgrundsatz. Die Agenturen für Arbeit
sind zur Beratung verpflichtet, wenn sich Anhaltspunkte für das Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen ergeben. Die in der Frage genannte Anlage 4 trägt
insoweit den gesetzlichen Anforderungen Rechnung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/138115. Wie würde sich die Zahl der Anspruchsberechtigten darstellen, wenn die
Rahmenfrist auf drei Jahre ausgedehnt wird (bitte, sofern möglich,
rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten
nennen)?
Für die Gruppe der überwiegend kurz befristet Beschäftigten, deren Anträge auf
Arbeitslosengeld nach der Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III zu behandeln
wären, liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Auswertungen des IAB
zeigen, dass eine generelle Rahmenfrist von drei Jahren mit einer
Anwartschaftszeit von zwölf Monaten in einem Betrachtungszeitraum von Dezember
2009 bis November 2010 dazu geführt hätte, dass etwa 52 000 zusätzliche
Personen nach ihrem ersten Austritt aus Beschäftigung Arbeitslosengeld erhalten
hätten können (vgl. IAB-Kurzbericht 19/2012).
16. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die allgemeine
Anwartschaftsdauer auf zehn, sechs, vier Monate verkürzt wurde (bitte, sofern
möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu
den Berechtigten nennen)?
Durch das IAB wurde im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 genannten
Auswertungen ebenfalls abgeschätzt, wie sich eine generelle Verkürzung der
Anwartschaftszeit auf sechs bzw. vier Monate ausgewirkt hätte. Zu einer
Verkürzung auf zehn Monate liegen keine Erkenntnisse vor.
Verkürzt man die Anwartschaftszeit generell auf sechs Monate bei einer
Rahmenfrist von zwei Jahren, hätten auf Grundlage des untersuchten
Betrachtungszeitraums von Dezember 2009 bis November 2010 etwa 168 000 Personen
zusätzlich Arbeitslosengeld nach ihrem ersten Austritt aus Beschäftigung erhalten
können. Bei einer generellen Rahmenfrist von zwei Jahren in Kombination mit
einer Anwartschaftszeit von vier Monaten hätten entsprechend etwa 247 000
zusätzliche Personen Arbeitslosengeld erhalten können.
17. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in § 142 Absatz 2
Satz 2 SGB III geregelte Begrenzung durch die allgemeine
Beitragsbemessungsgrenze ersetzt würde (bitte, sofern möglich, rückblickend für
die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)?
Welche Auswirkungen nach der in der Frage genannten Änderung zu erwarten
wären, kann nach den vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 11 verwiesen.
18. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in den Fragen 15 bis 17
angesetzten Bedingungen zugleich wirken würden (bitte, sofern möglich,
rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den
Berechtigten nennen)?
Für den in der Antwort zu Frage 15 genannten Betrachtungszeitraum schätzt das
IAB, dass bei einer Anwartschaftszeit von sechs Monaten und bei einer
generellen Rahmenfrist von drei Jahren etwa 202 000 Personen zusätzlich
Arbeitslosengeld hätten erhalten können. Bei einer Anwartschaftszeit von vier Monaten und
bei einer generellen Rahmenfrist von drei Jahren wären es etwa 275 000
Personen gewesen. Auswertungen zur Kumulation der zu den Fragen 15 bis 17
genannten Bedingungen liegen nicht vor.
Drucksache 18/1381 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, dass
insbesondere Beschäftigte aus der Leiharbeit von einer erleichterten Regelung
zum Arbeitslosengeld für kurzeitig Beschäftigte profitierten würden?
Gibt es noch andere Branchen jenseits der Kulturindustrie, auf die das
zutreffen würde?
Nach den in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 genannten Auswertungen
des IAB hätten bei einer unveränderten Anwartschaftszeit von zwölf Monaten
bei einer generellen Rahmenfrist von drei Jahren etwa 9 000 im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Beschäftigung in einem Entleihbetrieb
überlassene Arbeitnehmer zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten können. Bei
einer unveränderten Rahmenfrist von zwei Jahren und einer Anwartschaftszeit
von vier Monaten wären es etwa 39 000 überlassene Arbeitnehmer gewesen.
Weitere Daten für die Gruppe der überwiegend kurz befristet Beschäftigten
sowie für weitere Branchen stehen nicht zur Verfügung.
20. Wie viele Künstlerinnen und Künstler im Hartz-IV-Bezug wurden in den
Jahren 2012 und 2013 wegen Verletzung der Bestimmungen nach § 7
Absatz 4a SGB II wegen Ortsabwesenheit sanktioniert?
Nach Angaben der BA ist eine Differenzierung der Sanktionen nach dem Beruf
nicht möglich.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Datenlage seit dem Jahr 2011 dahingehend zu verbessern, detailliertere
Informationen zur Beschäftigungslage kurzfristig Beschäftigter zu erhalten?
Mit den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung gemäß § 28a SGB IV
existieren grundsätzlich die nötigen Voraussetzungen zur genauen Bestimmung
einzelner Beschäftigungsepisoden und -dauern von allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen der
Forschungsdatensätze des IAB bereits Analysen der kurzzeitig Beschäftigten erfolgt.
Darüber hinaus werden auch die Auswertungssysteme der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit kontinuierlich weiter entwickelt, um Umfang und Inhalt der
Beschäftigungsstatistik in den unterschiedlichsten Bereichen auszubauen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]