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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland

Aufnahmeanträge und einbezogene Familienangehörige, Aufnahmezusagen bzw. -ablehnungen, Visumanträge, Einreisen, in Bearbeitung befindliche Anträge, selbstständige Einreisen mit Asylantragstellung, Einstufungen als nicht gefährdet, Aufnahmeablehnungen aufgrund beendeten Beschäftigungsverhältnisses; Kriterien für die Gefährdungseinstufung, Abfindungsverträge, evtl. Weiterbeschäftigung bei der Nachfolgemission &quot;Resolute Support&quot;, Möglichkeiten von als Subunternehmer tätigen Ortskräften, Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt, Vorbereitungszeit für Bundesländer und Kommunen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.04.2014

Aktualisiert

17.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/114910.04.2014

Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Irene Mihalic, Omid Nouripour, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im vergangenen Herbst hat die Bundesregierung ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer (Kern-)Familienangehörigen beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handelt sich um afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung, des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums des Innern (BMI), deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Reduzierung der deutschen Präsenz in Afghanistan endet. Dieses Verfahren gilt analog für die Mitarbeiterschaft der im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tätigen Durchführungsorganisation der Entwicklungszusammenarbeit (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, KfW Bankengruppe).

Nach zeitlichen Verzögerungen (Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/412 sowie Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/459 der Abgeordneten Luise Amtsberg) bemühte sich das BMI um eine Verfahrensbeschleunigung. So wurden (Stand: 7. Februar 2014) 49 Ortskräften mit insgesamt 111 Familienangehörigen ein Visum erteilt (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 41 und 42 der Abgeordneten Luise Amtsberg in der Fragestunde vom 12. Februar 2014, Plenarprotokoll 18/13).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele (ehemalige) Ortskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 1. April 2014 aufgrund ihrer Gefährdung in Afghanistan in Deutschland einen Aufnahmeantrag gestellt, und wie viele Familienangehörige dieser Ortskräfte waren von diesen Anträgen mit umfasst (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

2

Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 1. April 2014 erteilt, und in wie vielen Fällen kam es zur Ablehnung des Antrags bzw. der Nichterteilung der Aufnahmezusage (bitte begründen und nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen, die bis zum 1. April 2014 nach Deutschland eingereist sind (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und dem aufnehmenden Bundesland aufschlüsseln)?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte deutscher Behörden, die ohne vorherige Aufnahmezusage selbstständig nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben?

5

Wie viele Anträge auf Aufnahme befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. April 2014 noch in Bearbeitung (bitte nach antragstellenden Ortskräften und Familienangehörigen sowie zuständigem Ressort aufschlüsseln)?

6

Wie viele Antragstellerinnen bzw. Antragsteller wurden als nicht gefährdet im Sinne der bislang bekannt gewordenen Aufnahmekriterien eingestuft, nach denen akut und latent Gefährdete aufgenommen werden können (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

7

Wie viele Antragstellerinnen bzw. Antragsteller haben nach Erteilung der Aufnahmezusage bislang keinen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt?

8

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung (ehemalige) Ortskräfte mit der Unterzeichnung von Abfindungsverträgen auf einen Aufnahmeantrag in Deutschland förmlich verzichtet, und wenn ja, was ist die entsprechende genaue Formulierung in den Abfindungsverträgen (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

9

Welche Alternativen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Ortskräfte, die nicht über die bei der deutschen Botschaft in Kabul einzureichenden Unterlagen verfügen (etwa eine Geburtsurkunde), um ihren Visumantrag zu vervollständigen?

10

Gilt die Aufnahmezusage auch für ehemalige Ortskräfte deutscher Behörden in Afghanistan, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer deutschen Dienststelle standen?

11

Wie viele ehemalige Ortskräfte haben sich mit der Bitte um Aufnahme in Deutschland an die Auslandsvertretung bzw. andere deutsche Stellen gewendet, jedoch eine Aufnahmezusage nicht erhalten, weil sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer deutschen Dienststelle standen (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

12

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Kriterien, nach denen eine Gefährdung (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte festgestellt wird, und wie wird sichergestellt, dass sie auch bei Veränderungen der Sicherheitslage angepasst werden?

13

Wie viele Ortskräfte können nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung weiterbeschäftigt werden, wenn es zu der Nachfolgemission Resolute Support kommt?

14

Welche Konsequenzen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung das Scheitern einer Einigung für eine Nachfolgemission Resolute Support für die Ortskräfte deutscher Behörden, die auf eine Weiterbeschäftigung hoffen?

Welche Hilfsmaßnahmen für diese Ortskräfte plant die Bundesregierung derzeit für den Fall, dass es nicht zu der Nachfolgemission kommt?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Ortskräften, die als Subunternehmerinnen bzw. Subunternehmer für deutsche Behörden in Afghanistan gearbeitet haben, und welche Möglichkeiten haben sie, um im Fall einer Gefährdung in Deutschland aufgenommen zu werden (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Deutschland eingereisten (ehemaligen) Ortskräfte, die für andere Alliierte im Rahmen des ISAF-Mandats (ISAF = International Security Assistance Force) gearbeitet haben, und wie wird bei Gefährdung eine Aufnahme gewährleistet bzw. die (ehemalige) Ortskraft dabei beraten und unterstützt, wie sie ggf. vergleichbare Aufnahmeprogramme anderer ISAF-Partnerstaaten in Anspruch nehmen können, wenn sie in deren Diensten gestanden haben?

17

Inwiefern erhalten in Deutschland aufgenommene (ehemalige) Ortskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt?

18

Wie viel Zeit benötigen die Bundesländer und Kommunen nach Auffassung der Bundesregierung, um sich auf die Einreise und Unterbringung (ehemaliger) Ortskräfte vorzubereiten?

Inwieweit haben die Bundesländer und Kommunen nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend Zeit, um sich auf die Einreise und Unterbringung (ehemaliger) Ortskräfte vorzubereiten?

Wenn nein, wie wird die Bundesregierung die Bundesländer und Kommunen unterstützen?

Berlin, den 10. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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