Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das besondere Sanktionsrecht für unter 25-Jährige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), das durch die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der 16. Wahlperiode mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestagsdrucksache 16/1410) eingeführt wurde, wird seit langem kritisiert, wie unter anderem eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 (Ausschussdrucksache 17(11)538) belegt. Es wurde dabei nicht nur als verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch in seiner Wirkung als kontraproduktiv eingestuft.
Die Gruppe der unter 25-Jährigen wird bei Pflichtverletzungen häufiger, aber auch intensiver sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen …“ (S. 71).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch ist der jährliche Bestand a) von Leistungsberechtigten, b) von Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, c) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, d) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II in den Jahren 2007 bis 2013 (bitte nach Geschlecht sowie alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der jährliche Bestand a) von Leistungsberechtigten, b) von Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, c) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, d) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II in den Jahren 2007 bis 2013 mit mindestens einer Sanktion (bitte nach Geschlecht sowie alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die jährliche Anzahl der von neu festgelegten Sanktionen Betroffenen in den Jahren 2007 bis 2013 (bitte nach Art der Sanktion, d. h. Meldeversäumnisse, sowie die entsprechenden Arten der Pflichtverletzung aufschlüsseln) a) insgesamt, b) der unter 25-jährigen Personen, c) der unter 25-jährigen Personen mit Totalsanktionen, d) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, e) der unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Totalsanktionen, f) der unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten?
Wie hoch ist der jährliche Anteil der unter 25-Jährigen mit Totalsanktionen, welche einen Antrag auf ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen nach § 31a Absatz 3 SGB II gestellt haben sowie darunter der Anteil derjenigen, deren Antrag bewilligt wurde (bitte nach Jahr, alten und neuen Bundesländern sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wird der von den Jobcentern seit dem Jahr 2013 angebotene freiwillige und kostenfreie SMS-Termin-Erinnerungsservice der Jobcenter in Anspruch genommen a) von unter 25-jährigen Leistungsberechtigten, b) von über 25-jährigen Leistungsberechtigten, und welche Erkenntnisse liegen über die Wirkung des Services hinsichtlich der Entwicklung der Meldeversäumnisse nach § 32 SGB II vor?
Wie begründet die Bundesregierung das schärfere Sanktionsinstrumentarium des SGB II für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren a) hinsichtlich seiner Zielsetzung, b) hinsichtlich des verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatzes, c) hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
Wie begründet die Bundesregierung die Beschränkung der Möglichkeit der Verkürzung der Dauer der Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren auf die Höhe der Bedarfe (§ 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II) unter Ausschluss der Leistungen für Unterkunft und Heizung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Totalsanktionierung im Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Regelsatz und dem dort formulierten „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ vereinbar ist? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gegenwärtige Sanktionspraxis für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren ihren ursprünglich intendierten Zweck erfüllt (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die von Fachleuten geäußerte Sorge (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)538, S. 11), dass infolge häufigerer und intensiverer Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsberechtigte die Gefahr besteht, dass sich im Vergleich zu über 25-Jährigen damit das Risiko a) eines vorübergehenden oder dauerhaften Kontaktabbruchs und/oder b) einer Betätigung im kriminellen Bereich (inklusive Schwarzarbeit) und/oder c) von Verschuldung und/oder d) von Obdachlosigkeit und/oder e) des Verlustes des Krankenversicherungsschutzes bzw. des Zugangs zur medizinischen Grundversorgung und/oder f) einer Verschlechterung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt insgesamt erhöhen kann? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Welche wissenschaftlichen qualitativen wie quantitativen Studien sind der Bundesregierung bekannt a) hinsichtlich der intendierten Wirkungen von Sanktionen, b) hinsichtlich nichtintendierter Wirkungen von Sanktionen, c) hinsichtlich der Wirkungen von Sanktionen mit besonderem Blick auf die Gruppe der unter 25-Jährigen, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Forschungslücken und Forschungsbedarf im Hinblick auf die Wirkungen und Folgen von Sanktionen in der Grundsicherung, und inwieweit gibt es Bestrebungen, diese Lücken zu schließen?
Wie weit ist die Überprüfung der speziellen Sanktionierungspraxis für unter 25-Jährige fortgeschritten, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde, und wann sind konkrete Maßnahmen geplant?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Umfang an Mitteln, die aufgrund von Sanktionen im Sinne des SGB II nicht zur Auszahlung gekommen sind, a) insgesamt, b) bei Berücksichtigung von unter 25-jährigen Personen, c) bei Berücksichtigung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, d) bei Berücksichtigung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, seit Einführung des SGB II?