[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1431
18. Wahlperiode 15.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian
Kindler, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1232 –
Kostenexplosion und weitere Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des
Flughafens Berlin Brandenburg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Medienberichte zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) reißen nicht ab,
nahezu täglich tauchen neue Meldungen über Probleme auf der Baustelle,
einen weiteren Finanzierungsbedarf und eine unklare Zeitplanung für die
Fertigstellung des Flughafens auf.
Der Bund ist Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Insofern trägt die Bundesregierung, die mit zwei Vertretern als Anteilseigner
im Aufsichtsrat der FBB vertreten ist, Verantwortung für Entscheidungen mit,
die den neuen Flughafen BER betreffen, und für eine angemessene Kontrolle
der Geschäftsführung.
Der Verkehrsausschuss und der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages haben mehrfach Vertreter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg
GmbH und des Anteilseigners Bund eingeladen und befragt. Viele Fragen sind
dabei offen geblieben.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist weder Projektträgerin noch Planfeststellungs- oder
Genehmigungsbehörde. Ihre Kompetenz umfasst auch nicht die Planung und
den Bau des BER. Die Ausführung und Verantwortung obliegt als operatives
Kerngeschäft der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) als Vorhabenträgerin. Dem Gesellschafter Bund liegen ausschließlich
Informationen von der Geschäftsführung der FBB vor. Dies sind vorwiegend
Vorlagen der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erfüllt
seine satzungsrechtlichen Überwachungsaufgaben auf der Grundlage der
Informationen und Berichte der Geschäftsführung. Er hat sich dabei an das
gesellschaftsrechtliche Geschäftsführungsverbot zu halten. Die Beratungen des
Aufsichtsrates sind vertraulich und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 14. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1431 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZudem ist die Vereinbarkeit des Schallschutzprogrammes der Betreiberin des
künftigen Hauptstadtflughafens BER mit dem Planfeststellungsbeschluss von
dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg,
in dessen Funktion als Planfeststellungsbehörde, zu beurteilen und zu
überwachen.
Die durch die Kleine Anfrage ausgelösten umfangreichen Fragestellungen zu
komplexen Sachverhalten konnten innerhalb der gegebenen Frist nur kursorisch
geprüft werden.
1. Hält die Bundesregierung eine Eröffnung des Flughafens BER ebenso wie
der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH noch im Jahr 2015 für möglich?
2. Hält die Bundesregierung eine Eröffnung des Flughafens BER angesichts
des derzeitigen Baufortschrittes im Jahr 2016 für aussichtsreich?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die FBB hat dem Gesellschafter Bund bisher keinen Gesamtterminplan zur
Inbetriebnahme des BER vorgelegt.
3. Welche Kosten sind seit der ursprünglich am 3. Juni 2012 geplanten
Eröffnung des Flughafens BER durch zusätzliche Bauarbeiten und mit der
verzögerten Eröffnung verbundenen Kosten entstanden?
Die FBB teilt hierzu mit: „Seit 2012 hat sich die Prognose (Eigeninvest) für das
Projekt BER von 3.099 Mio. Euro auf 4.233 Mio. Euro erhöht. In diesem Betrag
inbegriffen ist eine Steigerung der Kosten für das Schallschutzprogramm um
305 Mio. Euro: Die anderen Kostensteigerungen beziehen sich maßgeblich auf
das Teilprojekt Hochbau und hier insbesondere auf die technische
Gebäudeausstattung (TGA).“
4. Welche Kosten bzw. welche Mindereinnahmen fallen monatlich durch die
Nichtinbetriebnahme beim Flughafen BER an?
Wie hoch sind die monatlichen Mindereinnahmen davon jeweils im
Aviation- und im Non-Aviation-Bereich?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die FBB verfügt über keine separate Buchführung
hinsichtlich der Nicht-Inbetriebnahme des BER. Diese ist weder gesetzlich
vorgeschrieben, noch ist diese den betrieblichen Erfordernissen dienlich.“
5. In welchem Umfang wurden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,2 Mrd.
Euro durch die Kapitalerhöhung der Anteilseigner der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH bereits verbraucht?
Die FBB teilt hierzu mit: „Von den 1,2 Mrd. Euro zugesagten
Gesellschaftermitteln sind bislang 343,5 Mio. Euro an die FBB geflossen, die die FBB unmittelbar
zur Zahlung ihrer Verpflichtungen verwendet hat. Gemäß der von Aufsichtsrat
der FBB genehmigten Wirtschaftsplanung 2014 werden bis zum 31.12.2014
1.043,7 Mio. Euro Gesellschaftermittel abgerufen und ausgegeben sein.“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1431 6. Kann die Bundesregierung eine weitere Kapitalerhöhung für die
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zur Fertigstellung des Flughafens BER
ausschließen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den vom Vorsitzenden der
Geschäftsführung angemeldeten zusätzlichen Kapitalbedarf für die Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH in Höhe von 1,1 Mrd. Euro?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der anhaltenden terminoffenen Verschiebung über den 27. Oktober 2013
hinaus sind Mehrkosten entstanden, deren Umfang und sachliche Zuordnung
von der FBB zurzeit geprüft werden. Der Wirtschaftsplan 2014 umfasst einen
haushaltswirksamen Kapitalbedarf, der innerhalb des
Nachfinanzierungsrahmens i. H. v. 1,2 Mrd. Euro liegt. Ein darüber hinausgehender Antrag der FBB
auf Einzahlung von Gesellschaftermitteln in das Eigenkapital liegt nicht vor.
8. Inwieweit ist eine weitere mögliche Kapitalerhöhung für die Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH in der aktuellen Finanzplanung des Bundes
berücksichtigt (bitte jahres- und titelscharf darstellen)?
Über den Bundesanteil in Höhe von 312 Mio. Euro an den im Dezember 2012
beschlossenen zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,2 Mrd. Euro hinaus sind in
der aktuellen Finanzplanung des Bundes keine weiteren Haushaltsmittel
vorgesehen.
9. In welchem Umfang und in welchen Tranchen sollen die im
Haushaltsentwurf 2014 eingestellten Mittel für den Bau des Flughafens BER im Jahr
2014 in Anspruch genommen werden?
Grundlage für Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter bildet ein
Gesellschafterbeschluss, der auf der Grundlage der Wirtschaftsplanung und des konkreten
Liquiditätsbedarfs der FBB bedarfsgerechte Einzahlungen in das Eigenkapital
der Gesellschaft ermöglicht.
10. In welcher Form sollen der Haushaltsauschuss und der Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages bei einer
weiteren Freigabe von Mitteln für die Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH beteiligt werden?
Sofern für Zahlungen an die FBB qualifiziert gesperrte Haushaltsmittel
freigegeben werden müssen, richtet sich die Beteiligung des Deutschen Bundestages
nach § 36 Satz 2 BHO. Für den Fall, dass in künftige Haushaltsentwürfe
zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt werden müssen, sind diese Gegenstand des
üblichen parlamentarischen Verfahrens zum Beschluss des Bundeshaushalts.
Drucksache 18/1431 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welche Kostenrisiken sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Inbetriebnahme des Flughafens BER?
12. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Gesamtkosten für den
Flughafen BER bis zur Inbetriebnahme auf über 5 Mrd. Euro steigen werden?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 6 und 7 verwiesen.
13. In welchem Umfang bestehen derzeitig langfristige Darlehen bei der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH?
Die FBB teilt hierzu mit:
Kreditvolumina EIB in Mio. Euro
14. Welchen jährlichen Cashflow hat die Bundesregierung im Ex-Ante-
Businessplan für die Beihilfeprüfung durch die Europäische Kommission
für die Jahre 2012 bis 2033 angegeben?
15. Welche Prognosen für die Passagierzahlen hat die Bundesregierung im
Ex-Ante-Businessplan für die Beihilfeprüfung durch die Europäische
Kommission angegeben?
16. Welche jährlichen Wachstumsraten bei den Passagierzahlen wurden dabei
unterstellt?
17. Welche jährlichen Einnahmen im Bereich Aviation wurden im Ex-Ante-
Businessplan für die Beihilfeprüfung durch die Europäische Kommission
unterstellt?
18. Welche jährlichen Betriebskosten für den Flughafen BER wurden im
Ex-Ante-Businessplan für die Beihilfeprüfung durch die Europäische
Kommission unterstellt?
„Kreditvolumina Konsortialbanken in Mio. Euro davon
Abzug
dav. bereits
ausgezahlt
noch
verfügbar
● KfW IPEX-Bank 310
● Investitionsbank Berlin 310
● Investitionsbank des Landes Brandenburg 310
● Landesbank Berlin 150
● Norddeutsche Landesbank 150
● DZ Bank AG/ Berliner Volksbank 170
1.400 –41 –1.240 119“.
● Tranche A 400
● Tranche B 600
1.000 –29 –971 0“.
insgesamt 2.400 –70 –2.211 119“.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/143119. Welche jährlichen Investitionsaufwendungen wurden durch die Zunahme
des Passagieraufkommens im Ex-Ante-Businessplan für die
Beihilfeprüfung durch die Europäische Kommission unterstellt?
20. Welche Verzögerung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin
Brandenburg hat die Europäische Kommission im Worst-Case-Szenario der
Beihilfeprüfung unterstellt?
Die Fragen 14 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Veröffentlichung der Entscheidung
der Europäischen Kommission SA. 35378 vom 19. Dezember 2012 unter
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm und die dortigen
Angaben verwiesen. Alle Fragen betreffen Einzelheiten aus dem
Beihilfeprüfverfahren vor der Europäischen Kommission.
Die Angaben zu Cashflows, Passagierprognosen, Wachstumsraten,
Aviationeinnahmen, Betriebskosten und Investitionsaufwendungen, die der Europäischen
Kommission in einem Business Plan vorgelegt wurden, sind Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der FBB. Aus diesem Grund können über die in der
veröffentlichten Entscheidung bekannt gemachten Informationen hinaus keine
näheren Ausführungen erfolgen. Die Europäische Kommission hat diese
Angaben geprüft und in ihrer Entscheidung vom 19. Dezember 2012 festgestellt,
dass die Angaben „realistisch und konservativ“ sind (Vgl. Rn. 40 ff. der
Entscheidung).
21. In welcher Höhe und Anzahl bestehen noch offene Nachtragsforderungen
und eingereichte Rechnungen von Firmen gegenüber der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH?
Wie viele der Forderungen sind älter als ein Jahr?
Die FBB teilt hierzu mit: „Es liegen aktuell 1616 offene Nachträge mit einem
Forderungsvolumen in Höhe von 452 Mio. Euro vor. Davon sind 797 Stk.
(rd. 50 %) der offenen Nachträge älter als ein Jahr.“
22. In welcher Höhe und Anzahl wurden bereits Nachtragsforderungen und
Rechnungen von Firmen gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH reguliert?
Wie hoch ist der Anteil von eingereichten Rechnungen, und wie hoch der
Anteil der Nachtragsforderungen im Verhältnis zur gesamten
Forderungssumme der Baufirmen?
Wo werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung diese Daten
gespeichert, und welche Personen bzw. Organisationen können darauf
zugreifen?
Die FBB teilt hierzu mit: „11.908 Nachträge mit einer Forderungssumme von
1.299 Mio. Euro wurden in Höhe von 995 Mio. Euro beauftragt. Die Prüfquote
der beauftragten Nachträge beträgt 77 %. Die bestätigten Auftragsschreiben
der Auftragnehmer liegen zu den beauftragten Nachträgen bisher nur teilweise
vor. Die sich daraus ergebenden Restrisiken sind im Risiko Monitor
berücksichtigt.“
Drucksache 18/1431 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. In welcher Höhe hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
eingereichte Rechnungen und Nachtragsforderungen der Baufirmen als
Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2012 berücksichtigt?
Die FBB teilt hierzu mit: „Eingereichte Rechnungen und Nachtragsforderungen
bezüglich Planung und Bau BER sind handelsrechtlich als Investitionen zu
aktivieren und werden nicht als Verbindlichkeit dargestellt.“
24. Wie hoch wird der Bauverzug durch nicht regulierte Nachforderungen und
Rechnungen von Firmen eingeschätzt?
Die FBB teilt hierzu mit: „Alle für den Bauablauf aktuell benötigten Firmen
leisten im Rahmen ihrer Verpflichtungen. Nachforderungen werden
ordnungsgemäß geprüft und in Abhängigkeit vom Prüfergebnis freigegeben.“
25. Wie viele Firmen, deren Leistungserbringung für die Fertigstellung des
Flughafens BER erforderlich ist, haben ihre Arbeit infolge nicht
regulierter Nachforderungen bzw. beglichener Rechnungen bisher noch nicht
wieder aufgenommen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu Frage 24.“
26. Wieviel Risikovorsorge aufgrund der Verschiebung des
Eröffnungstermins in Form von Rückstellungen wurden im Geschäftsbericht 2012
bilanziert, und wie setzt sich diese Summe zusammen?
Bewertet die Bundesregierung die Risikovorsorge als ausreichend bzw.
angemessen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Zu Fragen hinsichtlich der Risikovorsorge für das
Geschäftsjahr 2012 verweisen wir auf unseren Geschäftsbericht. Detaillierte
Aussagen liegen im Konzernprüfungsbericht 2012 vor (
http://www.berlin-
airport.de/de/presse/publikationen/unternehmen/2012/2012-geschaeftsbericht.
pdf“.
27. Welcher Zeitraum ist für Planung und Realisierung erforderlich, um das
im November 2013 vorgelegte Konzept, wie die für den Brandschutz
entscheidende Entrauchungssteuerung umgebaut werden soll, umzusetzen?
Von welchem Test- und Genehmigungszeitraum wird anschließend
ausgegangen?
Die FBB teilt mit, dass die SPRINT-Organisation aktuell mit höchster Priorität
an der Klärung und Lösung der noch ausstehenden technischen Fragen arbeitet.
Die Geschäftsführung der FBB beabsichtigt, einen Gesamtterminplan für die
Inbetriebnahme des BER erst bei hinreichender Prognosesicherheit vorzulegen.
28. Wurden alle erforderlichen Leistungen für das Aufteilen der größten
Entrauchungsanlage (der sogenannten Anlage 14) in drei Teile sowie den
Einbau einer sogenannten „Übergeordneten sicherheitsgerichteten
speicherprogrammierbaren Steuerung“ (ÜSSPS) erfolgreich ausgeschrieben?
Die FBB teilt hierzu mit: „Alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlichen
Planungsleistungen für die Umsetzung der übergeordneten
Entrauchungssteuerung wurden durch die FBB an fachlich qualifizierte Planungsbüros vergeben.“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/143129. Liegen alle erforderlichen Planungsunterlagen und Genehmigungen vor,
um mit dem Umbau der Entrauchungsanlage sowie den Einbau einer
übergeordneten Entrauchungssteuerung beginnen zu können?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer
segmentierten Ausführung umgesetzt. Für die Abschnitte mit bereits
vorliegenden Planungsunterlagen haben die Arbeiten an der Entrauchungssteuerung
begonnen.“
30. Wurde bereits mit den Arbeiten an der Entrauchungsanlage sowie der
übergeordneten Entrauchungssteuerung begonnen?
Wenn nein, warum konnten die Arbeiten bisher nicht aufgenommen
werden?
Die FBB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu Frage 29.“
31. Welche Fristen zum Abschluss der Arbeiten enthalten jeweils die Verträge
zum Umbau der Entrauchungsanlage und der übergeordneten
Entrauchungssteuerung?
Die FBB teilt hierzu mit: „Diese Frage berührt Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Flughafengesellschaft und kann daher nicht öffentlich beantwortet
werden.“
32. Bis wann muss mit dem Umbau der Entrauchungsanlage und der
übergeordneten Entrauchungssteuerung begonnen werden, und bis wann muss
diese abgeschlossen sein, um eine Inbetriebnahme des Terminals vor
Ablauf der maßgeblichen Baugenehmigung zu ermöglichen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu Frage 27.“
33. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des vom
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
gestarteten Beschleunigungsprogramms SPRINT?
Wo hat sich aus Sicht der Bundesregierung SPRINT bewährt?
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschleunigungseffekte bei der
Mängelbeseitigung am Flughafen BER durch das auf einem Campus im
Terminal des Flughafens eingerichtete Projektmanagement Office (PMO)?
35. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das Organisationskonzept
bzw. die betriebliche Ordnung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
mit Blick auf eine zeitnahe Inbetriebnahme des Flughafens?
Die Fragen 33 bis 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Organisationsmaßnahmen,
die in der Kernverantwortung der Geschäftsführung liegen, zu bewerten. Über
das Projekt BER wird der Aufsichtsrat fortlaufend mit einem Situationsbericht
unterrichtet.
Drucksache 18/1431 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode36. Welche Aufgaben nimmt die im Jahr 2012 nach der Verschiebung der
Eröffnung gegründete „Task Force“ gegenwärtig wahr, und welche
Verbesserungen in den Bauabläufen konnte durch die Arbeit der „Task Force“
erreicht werden?
Eine „Task Force“ ist der Bundesregierung nicht bekannt.
37. Welche Aufgaben nimmt die vom damaligen Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer eingesetzte „Soko BER“ gegenwärtig wahr, und welche
Verbesserungen in den Bauabläufen und im Controlling beim Großprojekt
Flughafen Berlin Brandenburg konnten durch die Arbeit der „Soko BER“
erreicht werden?
Die SoKo wirkt unterstützend im Hinblick auf die Sicherstellung der
bundesseitigen (ressortspezifischen) Voraussetzungen und Aufgaben im
Zusammenhang mit der Entscheidung der Geschäftsführung der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH, den Eröffnungstermin des Flughafens BER zu verschieben
(Klärung von Fragen der Infrastrukturanbindung, Eruierung von Auswirkungen und
Lösungen für den Flugverkehr etc.). Eine Koordinierung oder Optimierung von
Bauabläufen gehört nicht zu ihren Aufgaben. Gleiches gilt für die Konzeption
des BER-Controllings.
38. Wie viele Mängel hat die im August 2013 beendete Bestandsaufnahme auf
der Baustelle des Flughafens BER genau ergeben, und wie viele dieser
Mängel konnten bisher beseitigt werden?
Die FBB teilt hierzu mit: „Am Ende der Bestandsaufnahme hatten wir ca.
150.000 Mängel, davon wurden 25.000 Mängel als nicht relevant beurteilt,
40.000 Mängel abgearbeitet und 85.000 Mängel sind in Arbeit. Unter den
verbleibenden Mängel sind aber noch wichtige inbetriebnahmekritische Mängel,
die die Entrauchung, den Brandschutz und die technischen Anlagen des BER
betreffen.“
39. Für welche Maßnahmen fehlen noch die behördlichen Genehmigungen,
um mit der Beseitigung der Mängel beginnen zu können?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die Mängelbeseitigung läuft seit Aufnahme des
SPRINT-Projektes im Rahmen der vorliegenden Genehmigungen.“
40. Für welche Maßnahmen konnte noch keine behördliche Genehmigung
beantragt werden, weil die notwendigen Genehmigungs- und
Ausführungsplanungsunterlagen nicht fertiggestellt sind?
Die FBB teilt hierzu mit: „Alle derzeit erforderlichen Baugenehmigungen liegen
vor. Soweit durch zusätzliche Planungen genehmigungsrelevante Sachverhalte
entstehen, werden diese beantragt. Siehe auch Antwort zu Frage 51.“
41. Welche Bauleistungen konnten bisher nicht ausgeschrieben werden, weil
dafür die notwendigen Unterlagen noch fehlen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Alle gegenwärtig im Sinne der Bauabfolge sinnvoll
durchführbaren Baumaßnahmen werden auf Basis bereits abgeschlossener
Beauftragungen vorgenommen oder durch Ausschreibungen neu vergeben.“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/143142. In welchen Bereichen der Infrastruktur fehlen VOB-Abnahmen (VOB =
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und die
bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis für die
drei Terminalgebäude steht aktuell aus. Die VOB-Abnahmen erfolgen nach
Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt.“
43. In welchen Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung fehlt die
Dokumentation für den Betrieb der Anlagen?
Nach Auskunft der FBB ist die Übergabe der vollständigen Dokumentation
noch nicht abgeschlossen. Sie ist Teil der jeweiligen VOB-Abnahme und soll
von der Flughafengesellschaft zum gegebenen Zeitpunkt eingefordert werden.
44. Welche Baugenehmigungen laufen im Jahr 2016 aus?
Welche Auswirkungen würden sich daraus auf die Inbetriebnahme des
Flughafens BER ergeben?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die Baugenehmigung zum Fluggastterminal läuft am
30.10.2016 aus. Die Baugenehmigung zum Pier Süd läuft am 10.08.2016 aus.
Die Fristen werden bei der Gesamtplanung berücksichtigt.“
45. Welche Architekturbüros sind vertraglich durch die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH gebunden, und mit welcher Leistungserbringung sind
die Büros jeweils beauftragt?
Die FBB teilt hierzu mit: „Am BER sind ein Objektplaner sowie weitere
Fachplaner vertraglich gebunden. Weitere Details zur Leistungserbringung berühren
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Flughafengesellschaft sowie der
jeweiligen Planer und können daher nicht öffentlich beantwortet werden.“
46. Hält die Bundesregierung die Einsetzung eines Generalplaners für
erforderlich, um eine zügige Inbetriebnahme des Flughafens BER zu
erreichen?
Dies ist eine Frage der Projektorganisation, die zum Kernbereich der operativen
Geschäftsführung gehört. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
47. Wann soll die notwendige Neuverlegung von 92 Kilometern Kabel für die
richtige Steuerung der Entrauchungsanlage abgeschlossen sein?
Wurde mit den Arbeiten bereits begonnen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu Frage 29.“
Drucksache 18/1431 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode48. Sind die Probleme mit der Überbelegung der Kabeltrassen sowie die
fehlende Trennung zwischen Starkstrom- und anderen Stromleitungen
gelöst?
Bis wann soll die erforderliche Neuverlegung der Kabel abgeschlossen
sein?
49. Mit welche Maßnahmen soll eine Lösung für die überbelegten
Kabeltrassen im Mainpier geschaffen, und bis wann sollen diese baulich
umgesetzt werden?
Die Fragen 48 und 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die FBB teilt hierzu mit: „Im Rahmen des SPRINT-Programms wurde ein
Konzept der ganzheitlichen Deckenhohlraumsanierung erstellt. Das Konzept
wird aktuell schrittweise umgesetzt. Zur Terminplanung siehe Antwort zu
Frage 27.“
50. Ist es zutreffend, dass die überbelegten Kabeltrassen im Mainpier
grundsätzlich die Betriebssicherheit und die Nutzungsfähigkeit gefährden?
Die FBB teilt hierzu mit: „Mit Umsetzung des Konzepts der ganzheitlichen
Deckenhohlraumsanierung wird die Betriebssicherheit und Nutzungsfähigkeit
sichergestellt.“
51. Liegen für die Sprinkleranlagen Terminal/Mainpier, Pier Nord und Pier
Süd jeweils die Baugenehmigungen vor?
An welchen der drei Sprinkleranlagen wurde mit den Bauarbeiten
begonnen, und an welchen die Arbeiten bereits abgeschlossen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die Sprinkleranlage Terminal/Mainpier ist
fertiggestellt. Die Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt wird im Rahmen der
Nutzungsfreigabe des Fluggastterminals erfolgen. Die Sprinkleranlage Pier
Nord ist ebenfalls fertiggestellt. Derzeit laufen die Freigabeprozesse. Der Antrag
für die Baugenehmigung der Sprinkleranlage Pier Süd wird kurzfristig
eingereicht. Die Bauarbeiten beginnen nach Erteilung der Baugenehmigung.“
52. Wie ist der spätere mögliche Ausbau des Fluggastterminals durch
Erweiterung mit den beiden westlichen Satelliten bauplanerisch und
technisch vorbereitet bzw. berücksichtigt?
Die FBB teilt hierzu mit: „Mögliche Erweiterungsoptionen wurden in der
Gesamtkonzeption berücksichtigt. Aktuell liegt der Fokus des SPRINT-
Projektes auf der Sicherstellung einer zügigen Fertigstellung und Inbetriebnahme des
Flughafens BER nach derzeitigem Planungsstand.“
53. Welche Funktionen sollen die beiden westlichen Satelliten perspektivisch
übernehmen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die westlichen Satelliten stellen denkbare zusätzliche
Passagier-Abfertigungskapazitäten am BER dar. Die genaue Nutzung, Funktion
und Auslegung der beiden westlichen Satelliten wird in einer entsprechenden
Konzeptionsstudie zu Beginn der Planungen festgelegt und in Varianten
untersucht. Momentan existieren hierzu keine konkreten Planungen. Die vorgehalte-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1431nen Baufelder ermöglichen die Realisierung von Anlagen, die auf alle
möglichen Verkehrssegmente zugeschnitten werden können.“
54. Ist in den Satelliten vorgesehen, dass dort der Check-in und die
Sicherheitskontrollen stattfinden sollen?
Wie sind diese Funktionen baulich berücksichtigt, und wie soll die
Zuwegung für die Passagiere aussehen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Detaillierte Überlegungen zur Prozessabwicklung
werden von der Flughafengesellschaft nach Prüfung geeigneter
Erweiterungsoptionen kommuniziert. Die genaue Nutzung, Funktion und Auslegung der
beiden westlichen Satelliten wird in einer entsprechenden Konzeptionsstudie zu
Beginn der Planungen festgelegt und in Varianten untersucht. Momentan
existieren hierzu keine konkreten Planungen. Die Frage nach der funktionalen und
räumlichen Verknüpfung der Satelliten mit den bestehenden Anlagen wird die
Kernfrage der o. g. Konzeptionsstudie sein.“
55. Welche Kosten und welcher Zeitraum sind für die Umsetzung des vom
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH angekündigten Konzepts zur Ausweitung der
Abfertigungskapazitäten erforderlich (
www.faz.net „Weiteres Terminal wird erwogen“ vom
30. Januar 2013)?
56. Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen, und hat der Aufsichtsrat der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH dem Konzept zugestimmt?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die FBB teilt hierzu mit: „Die Prüfung dieser Maßnahmen sind noch nicht
abgeschlossen.“
57. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne des Vorsitzenden der
Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, das
Abfertigungsgebäude des bisherigen Flughafens Schönfeld zu modernisieren und
als Bestandteil des Flughafens BER zu integrieren (
www.faz.net
„Mehdorn will Pannen-Flughafen bis Frühjahr 2015 fertig bauen“)?
58. Welche Kosten entstehen hierfür?
Hat der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH dem
bereits zugestimmt?
Wann soll mit den erforderlichen Baumaßnahmen begonnen und wann
sollen diese abgeschlossen werden?
59. In welchem Umfang kann durch die Integration des
Abfertigungsgebäudes des bisherigen Flughafens Schönfeld in den Flughafen BER die
Passagierkapazität des Flughafens erhöht werden?
60. Wenn die Integration des Abfertigungsgebäudes des bisherigen
Flughafens Schönfeld in den Flughafen BER erfolgen soll, welche Lösung ist
dann für das Regierungsterminal vorgesehen?
61. Wie sieht der aktuelle Planungsstand für das Regierungsterminal aus?
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für das Regierungsterminal,
und wie sieht der Zeitplan für die Inbetriebnahme des Terminals aus?
Drucksache 18/1431 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode62. Bis wann soll die Flugbereitschaft vollständig am Flughafen BER
angesiedelt werden?
Die Fragen 57 bis 62 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt eine frühestmögliche Inbetriebnahme des BER
mit nachfragegerechten Flughafenkapazitäten. Die Geschäftsführung der FBB
hat bisher kein tragfähiges Ausbaukonzept vorgelegt.
Der Bund hält an den mit der FBB geschlossenen Verträgen zum
Interimsstandort sowie zur Hauptbaumaßnahme fest. Das bestehende
Abfertigungsgebäude Terminal A ist als Interim bis zur Fertigstellung der
Hauptbaumaßnahme vorgesehen. Dieser Bereich wird daher nicht in den Verkehrsflughafen
BER integriert.
In diesem Zusammenhang stellt sich der Planungsstand wie folgt dar: Die
Planung für den Protokollbereich der Bundesregierung und der
Verfassungsorgane am Flughafen BER ist weitgehend abgeschlossen. Die Baukosten liegen
für alle Teilprojekte einschließlich Empfangsgebäude, der Hallen für die
Flugbereitschaft, der Flugverkehrsflächen und des Interimsstandortes zusammen bei
310 Mio. Euro. Die Ausschreibung der Bauleistungen muss zurückgestellt
werden, bis die Baufläche an dieser Stelle nach Einstellung des Flugbetriebs zur
Verfügung steht.
Der Fortschritt des Regierungsflughafens hängt wesentlich von der
Bekanntgabe eines neuen Eröffnungstermins für den Flughafen BER ab. Aufgrund der
Verortung des Regierungsflughafens auf dem jetzigen Flughafen Schönefeld
kann der Bau des Regierungsflughafens erst nach Inbetriebnahme des
Großflughafens BER und der damit einhergehenden Verlagerung des zivilen
Flugbetriebes vom derzeitigen Flughafen Schönefeld beginnen.
Die Bauzeit und Inbetriebnahme der notwendigen technischen Anlagen für die
Flugbereitschaft zur Beförderung von Personen des politischen und
parlamentarischen Bereichs beträgt bis zu vier Jahre. Mit dem Bau kann erst nach Freigabe
des erforderlichen großflächigen Baufeldes im heutigen Bereich Schönefeld
(alt) begonnen werden.
63. Aus welchen Gründen wurde der angekündigte Probebetrieb am Pier Nord
abgesagt?
Welche Position hat der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH dazu vertreten?
Der Aufsichtsrat hat eine Entscheidung über die Zustimmung an das Vorliegen
einer für den Testbetrieb notwendigen Baugenehmigung geknüpft. Die
Geschäftsführung hat in eigener Verantwortung den Probebetrieb am Pier Nord
abgesagt, nachdem feststand, dass die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Probebetrieb nicht rechtzeitig vorlagen.
64. Ist mit der Absage des Probebetriebs am Pier Nord das Konzept einer
stufenweisen Eröffnung und Inbetriebnahme abgesagt?
Wenn nein, wie sieht das angepasste Konzept einer stufenweisen
Eröffnung und Inbetriebnahme aus?
Die FBB teilt hierzu mit: „Die FBB arbeitet aktuell mit Hochdruck an der
Sicherstellung einer zügigen Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens
BER. Möglichkeiten zur vorgezogenen Inbetriebnahme einzelner Objekte im
Sinne einer stufenweisen Eröffnung wird die FBB in Abhängigkeit vom weite-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1431ren Fertigstellungsverlauf analysieren und aus betrieblicher Sicht prüfen und
bewerten.“
65. Soll die Sanierung der nördlichen Start- und Landebahn am Flughafen
BER noch vor der Eröffnung des Flughafens BER erfolgen?
Wenn ja, für wann ist die Sanierung geplant?
Die FBB teilt hierzu mit: „Ja, der Beginn der Sanierung ist für das 2. Quartal
2015 geplant.“
66. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einem möglichen
Weiterbetrieb des Flughafens Tegel über die sechs Monate nach vollständiger
Inbetriebnahme des Flughafens BER hinaus, die der Vorsitzende der
Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ins Spiel
gebracht hat (www. airlines.de „Mehdorn: BER soll schrittweise eröffnet
werden“ vom 6. Mai 2013)?
Der Zeitpunkt der Schließung des Flughafens Tegel ergibt sich aus dem
bestandskräftigen Widerruf der Betriebsgenehmigung von Tegel durch den
zuständigen Berliner Senat. Der Widerruf wird danach mit Ablauf von sechs
Monaten wirksam, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und
Landebahn 07L/25R auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und
Landebahn 07L/25 R des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld mit einer Länge
von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden ist.
Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, sieht die Bundesregierung rechtlich keinen
Spielraum für einen zeitgleichen Betrieb der Flughäfen Tegel und BER.
67. Wann wird der Bahnhof BER für den Personenverkehr freigegeben?
Gemäß vorliegender Inbetriebnahmegenehmigung dürfen derzeit nur Leerzüge
im Tunnelbereich einschließlich Bahnhof verkehren. Das Brandschutzkonzept
des Bahnhofs sieht die Entfluchtung über die öffentlichen Treppenanlagen vor.
Die Brandschutzeinrichtungen an der Schnittstelle Bahnhof-Terminal sind auf
der Bahnseite zwar vollständig fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb. Die
Fertigstellung und Abnahme der Brandschutzanlagen auf der Seite des
Flughafenterminals hingegen ist nicht erfolgt. Dies aber sind wesentliche
Voraussetzungen für die Aufnahme des Personenverkehrs im unterirdischen Bahnhof.
Wann dies der Fall sein wird, steht gegenwärtig noch aus.
68. Wie hoch sind die aktuellen monatlichen Kosten für die Instandhaltung
des Bahnhofes und der Zulaufstrecken (bitte aufgegliedert nach
Kostenarten für die Belüftung der Tunnelstrecken, die Bewachung etc.
darstellen)?
Wer kommt für diese Kosten auf?
Angaben zur Höhe der monatlichen Kosten für die Instandhaltung des Bahnhofs
und der Tunnelstrecke liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bund
finanziert auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Investitionen in
die Schienenwege des Bundes und nicht deren Instandhaltung. Ob die Deutsche
Bahn AG (DB AG) diese Kosten dauerhaft tragen muss, bleibt abzuwarten.
Drucksache 18/1431 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode69. Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung des Bahnhofsrohbaus,
und trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG hierfür einen Festbetrag von
285 Mio. Euro erhalten hat?
Im Rahmen der Erstellung der Schienenanbindung war die Errichtung des
Rohbaus innerhalb des Flughafengeländes durch die damalige Flughafen Berlin-
Schönefeld GmbH mit einem Festbetrag in Höhe von 285 Mio. Euro (zuzüglich
Umsatzsteuer) enthalten. Davon entfielen 65 Mio. Euro auf die Errichtung des
Bahnhofsrohbaus.
70. Wie ist der Bearbeitungsstand des Schallschutzprogramms BER bei den
Anspruchsberechtigten „Tagschutz“?
Wie viele Anträge fehlen, wie viele Anträge sind in Bearbeitung, und bei
wie vielen Anträgen ist die Bearbeitung abgeschlossen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Im Tagschutzgebiet (Allgemeiner Lärmschutz)
befinden sich ca. 14.000 Wohneinheiten (WE).
Mit Stand 31.03.2014 lagen die Antragsunterlagen für 11.462 WE vor. Daraus
folgt, dass für 2.538 WE die Antragstellung aussteht.
Von den vorliegen Antragsunterlagen aus dem Tagschutzgebiet befinden sich
zum v. g. Stand 11.263 WE in Bearbeitung. Für 199 WE ist die Bearbeitung
bereits abgeschlossen, da kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen gemäß
Planfeststellungsbeschluss besteht (z. B. Neubauten, Objekt zum Abriss
bestimmt etc.).“
71. Bis wann soll die Bearbeitung aller Anträge der Anspruchsberechtigten
„Tagschutz“ abgeschlossen sein?
Die FBB teilt hierzu mit: „Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes
Berlin-Brandenburg vom 25.04.2013 ist den von der FBB bislang versendeten
Kostenerstattungsvereinbarungen für die Wohneinheiten im Tagschutzgebiet
(Allgemeiner Lärmschutz) die Grundlage entzogen worden.
Aufgrund der Festlegung zum Schutzziel Maximalpegel Tag von < 0,005 ×
55 dB(A) ist die Neuberechnung aller vorliegenden Anträge aus dem
Tagschutzgebiet (Allgemeiner Lärmschutz) erforderlich. In diese sind Vollzugshinweise
der zuständigen Behörde vom 21.02.2014 hinsichtlich Lüftungsmaßnahmen
einzubeziehen.
Derzeitig erfolgt die Neuberechnung zu den vorliegenden Anträgen im Bereich
der südlichen Start- und Landebahn des BER (Gebiet zur temporären
Inbetriebnahme). Anschließend erfolgt die Neuberechnung zu den restlichen Anträgen
aus dem Tagschutzgebiet.
Voraussetzung für die abschließende Bearbeitung der Anträge aus dem
Tagschutzgebiet ist die Antragstellung und die Mitwirkung der Eigentümer durch
Annahme der von der FBB erstellten Anspruchsermittlung zur baulichen
Umsetzung bzw. zum Erstattungsbetrag in Höhe von 30 % des Verkehrswertes
des Objektes. Die anschließende Beauftragung zur baulichen Umsetzung der
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen liegt weiterhin in Verantwortung des
Eigentümers.“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/143172. Wie ist der Bearbeitungsstand des Schallschutzprogramms BER bei den
Anspruchsberechtigten „Nachtschutz“?
Wie viele Anträge fehlen, wie viele Anträge sind in Bearbeitung, und bei
wie vielen Anträgen ist die Bearbeitung abgeschlossen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Im Entschädigungsgebiet Nachtschutz befinden sich
ca. 11.500 Wohneinheiten (WE).
Mit Stand 31.03.2014 lagen die Antragsunterlagen für 7.412 WE vor. Für
4.088 WE erfolgte bisher keine Antragstellung.
Von den vorliegen Antragsunterlagen aus dem Tagschutzgebiet befinden sich
zum v. g. Stand 5.729 WE unter Bearbeitung, wobei hier für 5.482 WE die
Kostenerstattungsvereinbarung bzw. Anspruchsermittlung an die Eigentümer
versendet wurde und somit die bauliche Umsetzung von
Schallschutzmaßnahmen vom Eigentümer veranlasst werden kann.
Für 1.683 WE im reinen Nachtschutzgebiet wurde zum v. g. Stande die
Bearbeitung nach baulicher Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
bzw. nach der Anspruchsprüfung (z. B. kein Anspruch für Gewerbeobjekte und
Kleingärten im reinen Nachtschutzgebiet) abgeschlossen.“
73. Bis wann soll die Bearbeitung aller Anträge der Anspruchsberechtigten
„Nachtschutz“ abgeschlossen sein?
Die FBB teilt hierzu mit: „Voraussetzung für die abschließende Bearbeitung der
Anträge aus dem Entschädigungsgebiet Nachtschutz ist die Antragstellung und
die Mitwirkung der Eigentümer durch Annahme der von der FBB erstellten
Vereinbarung/Anspruchsermittlung sowie die Beauftragung der baulichen
Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen.“
74. Wie ist der Bearbeitungsstand des Schallschutzprogramms BER bei den
Anspruchsberechtigten „Entschädigung Außenwohnbereich“?
Wie viele Anträge fehlen, wie viele Anträge sind in Bearbeitung, und bei
wie vielen Anträgen ist die Bearbeitung abgeschlossen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Im Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich
gemäß Planergänzungsbeschluss befinden sich ca. 10.000 Objekte. Mit Stand
31.03.2014 lagen die Antragsunterlagen für 4.746 Objekte vor. Für 5.254
Objekte erfolgte bisher keine Antragstellung.
Von dem vorliegen Antragsunterlagen aus dem Entschädigungsgebiet
Außenwohnbereich befinden sich zum v. g. Stand 1.615 Objekte weiterhin in
Bearbeitung, da eine Unterzeichnung der Vereinbarung zur Entschädigung des
Außenwohnbereichs durch den Eigentümer bisher nicht erfolgt ist.
Für 3.131 Objekte wurde mit Stand 31.03.2014 der Entschädigungsbetrag an die
Eigentümer ausgezahlt.“
75. Bis wann soll die Bearbeitung aller Anträge der Anspruchsberechtigten
„Entschädigung Außenwohnbereich“ abgeschlossen sein?
Die FBB teilt hierzu mit: „Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung
des Außenwohnbereichs ist die Antragstellung und die Mitwirkung der
Eigentümer durch Annahme des von der FBB erstellten Angebots zur
Entschädigung.“
Drucksache 18/1431 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode76. Wie ist der Bearbeitungsstand des Schallschutzprogramms BER bei den
Anspruchsberechtigten „Besondere Einrichtungen“?
Wie viele Anträge fehlen, wie viele Anträge sind in Bearbeitung, und bei
wie vielen Anträgen ist die Bearbeitung abgeschlossen?
Die FBB teilt hierzu mit: „Im Umland des Flughafens BER befinden sich
ca. 50 anspruchsberechtigte Besondere Einrichtungen (Schulen,
Kindertagesstätten wie Hort, Kinderkrippe, Kindergarten, sowie Altenheime,
Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser).
Mit Stand 31.03.2014 lagen die Antragsunterlagen für 41 Besondere
Einrichtungen (BE) vor. Daraus folgt, dass für 9 BE die Antragstellung aussteht.
Von den vorliegen Antragsunterlagen sind 18 BE (Planung, ausstehende
Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Träger der BE, bauliche Umsetzung) in
Bearbeitung.
Für 23 Besondere Einrichtungen wurden die Baumaßnahmen für den
erforderlichen Schallschutz abgeschlossen und die entsprechenden Kosten erstattet.“
77. Bis wann soll die Bearbeitung aller Anträge der Anspruchsberechtigten
„Besondere Einrichtungen“ abgeschlossen sein?
Die FBB teilt hierzu mit: „Für weitere 7 Besondere Einrichtungen werden die
Baumaßnahmen bzw. die Erstattung von Kosten voraussichtlich im Jahr 2014
abgeschlossen.
Die weitere Bearbeitung der restlichen Besonderen Einrichtungen erfolgt in
Abhängigkeit der Antragstellung, Mitwirkung und Zustimmung der
Eigentümer / Träger der BE zur baulichen Umsetzung.“Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]