Präventive Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt von 1992 bis 2005
der Abgeordneten Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In dem Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG) vom 21. Dezember 2004, das nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil neu geregelt werden musste, wurde die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Eine Evaluierung des Gesetzes ist aber erst im Jahr 2007 vorgesehen.
Diese Befristung des Gesetzes auf den 31. Dezember 2005 war vor allem deshalb erfolgt, weil in dem Gesetz keine Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung geschaffen worden waren.
Die knappe Befristung wurde in der Parlamentsdebatte am 3. Dezember 2004 von Vertretern der Regierungsparteien damit begründet, sich selber unter Handlungsdruck zu setzen (vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 3. Dezember 2004, S. 13673 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie oft ergingen seit 1992 bis Ende 2004 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Anordnungen von Landgerichten bzw. vom Bundesministerium der Finanzen zur Überwachung a) der Telekommunikation (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Überwachungsarten) b) des Postverkehrs?
Wie viele Telekommunikationsanschlüsse wurden dabei überwacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Briefe und Paketsendungen wurden dabei geöffnet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie lange war die Dauer der Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation und des Postverkehrs?
Wie viele Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation führten a) zu strafrechtlichen Ermittlungen b) zu Verurteilungen?
Wie viele Überwachungsmaßnahmen des Postverkehrs führten a) zu strafrechtlichen Ermittlungen b) zu Verurteilungen?
Wie hoch war die Anzahl der Personen, die von Überwachungsmaßnahmen der a) der Telekommunikation b) des Postverkehrs betroffen waren und bei denen sich die Annahme nicht bestätigt hatte, sie würden bestimmte Straftaten vorbereiten?
Wie hoch ist die Anzahl der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen (bitte nach Jahren auflisten), die a) benachrichtigt b) nicht benachrichtigt wurden?
Wie hoch waren die Kosten (bitte nach Jahren aufschlüsseln) der Überwachungsmaßnahmen a) der Telekommunikation b) des Postverkehrs?
Wie haben sich die unter den Fragen 1 bis 9 abgefragten Sachverhalte seit der Geltung des Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG) ab dem 1. Januar 2005 bis heute entwickelt?
Hat die Bundesregierung bisher Anstrengungen unternommen, um die Frage zu klären, ob und gegebenenfalls, welche Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung in das Gesetz aufgenommen werden müssen, und wenn ja, welche Anstrengungen hat sie mit welchen Ergebnissen bisher unternommen, und welche weiteren Planungen hat sie hinsichtlich der noch auszuarbeitenden Regelungen?