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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft der Breitbandversorgung

Nachfrage zu BT-Drs 18/950; Verantwortung für Dienstleistungen im Bereich Postwesen und Telekommunikation, Sanktionen gegen TK-Unternehmen bei Nichtrealisierung ihrer Verpflichtungen, Ausstattung und Angebote des Breitbandbüros des Bundes, Gestaltung des weiteren Netzausbaus auch im ländlichen Raum, an der &quot;Netzallianz Digitales Deutschland&quot; beteiligte Unternehmen und Verbände, Erstellung eines Kursbuches Netzausbau; Fördermittel von Bundesländern und Kommunen, Programme der KfW-Bankengruppe zur Realisierung von Breitbandinternet<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

04.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/142914.05.2014

Zukunft der Breitbandversorgung

der Abgeordneten Herbert Behrens, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Kerstin Kassner, Frank Tempel, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Artikel 87f des Grundgesetzes (GG) „gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“. Im Kommentar von Prof. Dr. Hans D. Jarass und Prof. Dr. Bodo Pieroth zum Grundgesetz heißt es dazu: „Diese Pflicht ist als Hoheitsaufgabe anzusehen. [Artikel 87f] Absatz 1 begründet eine ausschließliche Bundesgesetzgebungskompetenz und eine Pflicht des Bundesgesetzgebers zur Gewährleistung flächendeckend angemessener und ausreichender Dienstleistungen. ‚Angemessen‘ bezieht sich auf die Qualität und ihr Verhältnis zur Eigenleistung, ausreichend auf die Quantität der Dienstleistungen. ‚Flächendeckend‘ bezieht sich auf das gesamte Territorium der Bundesrepublik und soll eine ‚Rosinenpickerei‘ verhindern. Es wird eine Grundversorgung und nicht der Ausbau einer optimalen Infrastruktur verlangt.“ (vgl. Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 2012. Verlag C.H.Beck oHG, München, S. 939 f.).

Der Verweis der Bundesregierung auf Zuständigkeiten der Bundesländer und der Privatwirtschaft in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 ist demnach nicht ausreichend. Die Gewährleistungspflicht liegt beim Bund und die Bundesregierung hat insofern zu allen Fragen eine Auskunftspflicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage „Der Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen ist zuallererst Verantwortung der Telekommunikationswirtschaft“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/950, Antwort zu Frage 5), wenn laut Artikel 87f Absatz 1 GG die Verantwortung für angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation ausschließlich beim Bund liegt und laut Artikel 87f Absatz 2 GG die Telekommunikationsunternehmen nur die Dienstleistungen zu erbringen haben?

2

Welche Sanktionen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn die Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) ihre Verpflichtung nach Artikel 87f Absatz 2 GG nicht realisieren?

3

Wie ist die finanzielle und personelle Ausstattung des Breitbandbüros des Bundes seit seiner Einrichtung bis heute (bitte in Jahresscheiben und nach Sach- und Personalmitteln sowie Personalstellen aufschlüsseln)?

Wie werden das Breitbandbüro und seine Angebote angenommen, und welche Rückmeldungen zum Angebot erhält die Bundesregierung von den Nutzerinnen und Nutzern (Kommunen, Unternehmen)?

4

Unter welchen Rahmenbedingungen wären TK-Unternehmen und TK-Verbände nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, auch künftig in den Netzausbau zu investieren – auch im ländlichen Raum und auch dort, wo sog. Wirtschaftlichkeitslücken bestehen, und was verstehen sie in dem Zusammenhang unter „geeigneten Rahmenbedingungen“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/950, Antwort zu Frage 5)?

5

In welcher Weise wird sich der Bund gegenüber der Europäischen Kommission für die rasche Genehmigung einer beihilferechtlichen Rahmenregelung einsetzen, um Investitionen auch in moderne Netze zu ermöglichen?

Welche Schritte wurden diesbezüglich bisher unternommen, und bis wann ist eine Rahmenregelung zu erwarten?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass nur ein „Fibre To The Home“ (FTTH)-Glasfaserkabelnetz ein wirklich zukunftsfähiges Netz ist (bitte mit Begründung)?

7

Ist mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 5 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 gemeint, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Ziele zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung bisher unterversorgte dünnbesiedelte Regionen nicht vorrangig berücksichtigen wird?

Wenn ja, wie ist dies in Übereinstimmung mit Artikel 87f GG zu bringen?

8

Wie stark werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten genutzt, die die „Abweichung der Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien (ATB) im Wege des Micro- oder Minitrenching“ in § 68 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bieten?

9

Für welche Technologien (neben Micro- und Minitrenching) zieht die Bundesregierung es in Betracht, weitere Abweichungen allgemeiner technischer Standards für zulässig zu erklären?

10

Bis wann gedenkt die Bundesregierung, die Verordnung „über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ in nationales Recht umzusetzen, und inwieweit bedarf es hier noch der Abstimmung mit den kommunalen Unternehmen?

11

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ebenfalls über einen Breitbandanschluss von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) bis zum Jahr 2018 verfügen und auch am weiteren Ausbau partizipieren?

Inwieweit gibt es Überlegungen, Computer und den Breitbandanschluss als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anzuerkennen (bitte begründen)?

12

Welche zukünftigen Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Breitbandatlas des Bundes geplant, und wann sollen die Änderungen für den Nutzer sichtbar werden (vgl. auch Antwort zu Frage 20 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950)?

13

Für welche Positionen setzt sich die Bundesregierung in der Netzallianz Digitales Deutschland ein?

14

Welche konkreten Vorstellungen in Bezug auf Handlungsfelder, Investitionen und erforderliche Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung in das Kursbuch Netzausbau einbringen?

15

Wie stellt sich die Bundesregierung vor, das Ziel „bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen“ umzusetzen, wenn die Handlungsfelder für alle Beteiligten erst im Herbst 2014 benannt werden (s. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/950) und eine Vergabe der Frequenzen der Digitalen Dividende II erst im Jahr 2016 umgesetzt werden kann und die Laufzeit bestimmter Frequenzen sogar noch deutlich über das Jahr 2016 hinausgeht (vgl. „Eckpunkte einer telekommunikationsrechtlichen Bewertung des Zusammenschlussvorhabens Telefonica/E-Plus“ der Bundesnetzagentur)?

16

Welche Unternehmen und Verbände (bitte einzeln auflisten) haben an der ersten Sitzung der Netzallianz Digitales Deutschland teilgenommen, und welche weiteren über die Erstellung eines Kursbuches Netzausbau hinausgehenden Verabredungen hat es auf dieser Sitzung gegeben?

17

Mit welcher Begründung wurde der Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft, die den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in Deutschland fördert, in die Auftaktgespräche zur Netzallianz Digitales Deutschland nicht eingebunden (Pressemeldung des VKU vom 7. März 2014)?

18

Welche Fördermittel standen oder stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern für den Breitbandausbau zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden diese abgerufen (Angaben bitte seit dem Jahr 2008, nach Jahren, den verschiedenen Förderprogrammen, den Bundesländern aufschlüsseln und Soll und Ist gegenüberstellen)?

19

Von welchen Fördermitteln hat die Bundesregierung Kenntnis, die die Bundesländer selbst für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen (vgl. Antwort zu Frage 15 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 und bitte nach Bundesland, Zeitraum und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?

20

Welche Möglichkeiten bestehen für welche Akteure, mit Hilfe von Programmen der KfW Bankengruppe, Breitbandinternet zu realisieren, und auf welche Resonanz stießen die einzelnen Programme der KfW Bankengruppe (bitte auch die zur Verfügung stehenden Mittel und in Anspruch genommenen Mittel gegenüberstellen)?

21

Welche Fördermöglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere Kommunen zu, die keinen Eigenanteil an den Kosten für einen Breitbandausbau leisten können?

22

Wenn die Bundesregierung keine vollständigen Kenntnisse über Fördermöglichkeiten der Kommunen für den Breitbandausbau hat, welche Gründe kann sie dafür angeben vor dem Hintergrund, dass sie durch Artikel 87f GG grundgesetzlich dazu verpflichtet ist, „im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ zu gewährleisten?

Berlin, den 12. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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