[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1792
18. Wahlperiode 20.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1514 –
Jugendgarantie in Europa und Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die
Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01). Dieses Papier
wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen
Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Notwendigkeit
staatlichen Eingreifens ist vor allem durch die besondere Lebenssituation von
jungen Menschen gegeben. Diese stehen in ihren Lebensläufen vor
weitreichenden Entscheidungen und benötigen klare Perspektiven für den weiteren
beruflichen Werdegang. Gerade in jungem Alter kann Arbeitslosigkeit zu
bleibenden Problemen im weiteren Lebenslauf führen. Neben monetären
Problemen müssen Jugendliche und junge Erwachsene gerade in einer Phase der
Orientierung und persönlichen Entwicklung psychische und emotionale
Belastungen tragen. Zudem müssen die Betroffenen lebenslang mit geringeren
Arbeitsplatzchancen und Einkommen und einem höheren Risiko, arbeitslos zu
werden, rechnen. Es ist daher der Ansatz der europäischen Jugendgarantie,
jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem
Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende
Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz anzubieten.
Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen:
Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen
der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten
Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine
Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine
berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Diese Wege müssen sowohl
vor Ort als auch durch innereuropäische Mobilität unterstützt werden.
Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen
Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor
(Bundestagsdrucksache 18/1108). Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische
Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den
Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für den Juli 2014 ist eine weitere
Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch
die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Juni
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1792 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jugendarbeitslosigkeit
in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der Jugendgarantie entwickelt
(bitte Darstellung der Veränderung in den einzelnen Mitgliedstaaten,
jeweils absolut und prozentual und nach höchstem Bildungsabschluss
aufgliedern)?
In den meisten Mitgliedstaaten ist verglichen mit April 2013 ein Rückgang der
Jugenderwerbslosigkeit zu verzeichnen. Im April 2014 waren in der EU28
5,259 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren erwerbslos, davon 3,381
Millionen im Euroraum. Gegenüber April 2013 fiel deren Zahl in der EU28
um 415 000 und im Euroraum um 202 000. Im April 2014 lag die
Jugenderwerbslosenquote in der EU28 bei 22,5 Prozent und im Euroraum bei 23,5
Prozent, gegenüber 23,9 Prozent bzw. 23,6 Prozent im April 2013. Die niedrigsten
Jugenderwerbslosenquoten im April 2014 verzeichneten Deutschland (7,9
Prozent), Österreich (9,5 Prozent) und die Niederlande (11 Prozent), und die
höchsten Quoten meldeten Griechenland (56,9 Prozent im Februar 2014), Spanien
(53,5 Prozent) und Kroatien (49 Prozent im März 2014) (Quelle: Eurostat).
Die genaue Darstellung der Veränderung der Jugenderwerbslosigkeit in den
einzelnen Mitgliedstaaten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
In den Tabellen ist für die Jugenderwerbslosenquoten auch eine Differenzierung
nach höchstem erreichtem Bildungsabschluss zu finden. Diese Daten werden
quartalsweise erhoben. Die Einstufung der einzelnen Bildungsbereiche beruht
auf der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens
(International Standard Classification of Education – ISCED – 2011
www.uis.unesco.
org/Education/Pages/international-standard-classification-of-education.aspx).
Bei den Quartalsdaten zu den Jugenderwerbslosenquoten nach Bildungsstand
können für die ISCED-Stufe 5 bis 8 u. a. für Deutschland keine statistischen
Werte ausgewiesen werden, da aufgrund der zu niedrigen Stichprobe keine
zuverlässige Hochrechnung vorgenommen werden kann. Für den
Jahresdurchschnitt liegen jedoch entsprechende Angaben vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1792Tabelle 1: Saisonbereinigte Jugenderwerbslosigkeit in Prozent (unter 25 Jahren)
Quelle: Eurostat
Drucksache 18/1792 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2: Saisonbereinigte Jugenderwerbslosigkeit in absoluten Zahlen (unter 25 Jahren)
Quelle: Eurostat
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1792Tabelle 3: Erwerbslosenquoten in Prozent nach dem höchstem erreichten Bildungsgrad
(15 bis 24 Jahre) – Quartalsdaten
ISCED11
GEO/TIME 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4
EU 28 24,1 23,1 23,0 23,0
Euroraum (18 Länder) 24,6 23,4 23,2 23,7
Bulgarien 29,5 28,7 26,8 28,4
Tschechische Republik 19,2 17,6 19,6 19,5
Dänemark 13,5 11,9 14,5 12,2
Deutschland 7,8 7,7 8,7 7,4
Estland 23,0 16,4 14,6 21,0
Irland 26,7 29,6 26,5 24,2
Griechenland 60,0 59,0 57,2 57,0
Spanien 57,2 56,1 54,4 55,1
Frankreich 25,4 23,1 23,1 24,1
Kroatien 59,0 49,3 41,7 50,2
Italien 41,9 37,3 37,3 43,5
Zypern 37,5 40,3 38,5 39,4
Lettland 22,9 20,1 27,6 21,7
Litauen 22,7 21,0 23,1 20,7
Luxemburg 19,6 18,0 14,7 10,9
Ungarn 30,5 26,9 27,4 24,1
Malta 11,8 15,7 13,0 11,3
Niederlande 11,1 10,6 11,2 11,2
Österreich 9,3 8,4 9,5 9,5
Polen 29,2 26,0 26,6 27,3
Portugal 42,1 37,1 36,0 35,7
Rumänien 23,8 23,3 23,2 24,3
Slowenien 23,3 24,1 18,8 20,4
Slowakei 34,4 32,3 33,7 34,3
Finnland 22,4 26,2 13,4 16,2
Schweden 26,6 27,9 19,1 20,5
Vereinigtes Königreich 20,1 20,7 21,8 19,4
Alle Stufen der ISCED 2011
Drucksache 18/1792 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFortführung Tabelle 3:
Quelle: Eurostat
:) nicht verfügbar
ISCED11
GEO/TIME 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4
EU 28 31,7 31,4 30,3 30,1 21,9 20,3 20,2 20,7 18,0 17,3 20,7 18,7
Euroraum (18 Länder) 31,4 30,9 30,1 29,9 21,4 19,7 19,2 20,7 20,6 18,8 22,2 21,0
Bulgarien 54,4 54,4 49,7 47,8 26,6 24,6 23,7 26,6 : 23,8 19,9 :
Tschechische Republik 45,4 44,0 39,5 38,6 16,5 14,9 16,9 17,5 10,9 10,1 19,6 15,6
Dänemark 15,6 14,2 17,3 14,5 11,3 9,1 12,1 9,8 : : : :
Deutschland 10,8 11,6 12,7 10,7 6,2 5,4 5,9 5,3 : : : :
Estland : : : : 24,4 16,6 15,1 14,9 : : : :
Irland 41,7 46,5 37,7 36,8 27,2 29,6 26,7 25,5 15,5 18,2 18,4 15,3
Griechenland 59,0 59,7 57,4 58,8 62,7 61,4 60,0 59,4 51,1 50,6 47,8 47,2
Spanien 65,0 63,1 60,9 62,2 51,6 52,8 49,9 51,3 44,8 41,9 45,3 43,2
Frankreich 38,8 36,6 37,5 37,5 24,1 21,8 20,5 22,8 14,4 12,9 17,2 16,3
Kroatien 77,3 66,3 51,9 81,9 57,4 46,8 41,3 46,5 66,4 72,3 51,1 59,6
Italien 46,3 44,4 43,7 47,8 40,1 34,4 35,1 42,0 38,1 30,1 25,0 34,5
Zypern 48,5 54,8 41,9 41,0 34,8 36,1 33,7 40,4 36,3 40,2 43,2 37,4
Lettland 42,0 31,5 36,0 47,6 18,8 18,9 25,4 15,7 : : 26,7 :
Litauen 50,7 40,7 34,5 : 22,2 19,3 20,0 19,1 : : 27,2 22,5
Luxemburg 25,3 15,0 26,1 21,0 12,0 21,2 9,2 : : : : 17,5
Ungarn 54,7 45,9 43,2 41,2 26,8 23,3 24,4 21,9 19,6 20,3 21,6 11,3
Malta 23,9 25,2 21,6 23,8 : 11,8 : : : : : :
Niederlande 14,6 14,8 15,2 15,1 8,6 7,8 8,3 8,4 6,3 4,8 7,4 6,6
Österreich 12,9 12,7 12,9 12,2 7,7 6,5 7,4 8,3 : : : :
Polen 37,9 31,7 29,2 30,3 28,5 26,3 26,2 27,7 25,3 18,2 26,7 23,0
Portugal 43,8 40,6 37,8 38,1 39,3 33,2 34,7 34,8 45,1 37,8 35,3 32,9
Rumänien 17,1 17,9 15,2 17,0 26,1 25,7 25,6 25,5 30,6 27,5 34,1 37,5
Slowenien 30,8 30,8 23,4 23,7 21,2 23,0 18,0 19,0 25,7 21,3 17,2 26,6
Slowakei 59,7 60,2 57,7 55,0 32,1 28,8 30,0 32,1 27,0 28,1 38,3 28,4
Finnland 35,3 42,1 18,4 24,2 18,4 18,0 11,4 13,3 : : : :
Schweden 44,9 48,5 29,8 31,8 20,3 17,8 16,3 16,6 18,2 16,0 13,1 13,4
Vereinigtes Königreich 34,9 35,7 37,2 36,7 19,1 18,7 19,4 17,2 10,6 12,8 15,9 12,3
Less than primary, primary and lower
secondary (levels 0-2)
Upper secondary and post-secondary
non-tertiary (levels 3 and 4)
Short-cycle tertiary, bachelor or
equivalent, master or equivalent and
doctoral or equivalent (levels 5-8)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1792Tabelle 4: Erwerbslosenquoten in Prozent nach dem höchstem erreichten Bildungsgrad
(15 bis 24 Jahre) – Jahresdaten
Quelle: Eurostat
TIME
GEO/ISCED11
Alle Stufen der ISCED 2011
Less than primary, primary
and lower secondary (levels 0-
2)
Upper secondary and
postsecondary non-tertiary (levels
3 and 4)
Short-cycle tertiary, bachelor
or equivalent, master or
equivalent and doctoral or
equivalent (levels 5-8)
EU 28 23,3 30,9 20,8 18,7
Euroraum (18 Länder) 23,7 30,6 20,2 20,7
Belgien 23,7 39,8 19,6 18,1
Bulgarien 28,4 51,6 25,4 19,0
Tschechische Republik 19,0 41,9 16,4 14,5
Dänemark 13,1 15,4 10,6 :
Deutschland 7,9 11,4 5,7 3,9
Estland 18,7 22,7 17,8 17,2
Irland 26,8 40,8 27,3 16,9
Griechenland 58,3 58,7 60,9 49,1
Spanien 55,7 62,8 51,4 43,9
Frankreich 23,9 37,6 22,3 15,3
Kroatien 49,7 69,2 47,7 61,5
Italien 40,0 45,5 38,0 31,8
Zypern 38,9 46,2 36,4 39,3
Lettland 23,2 39,1 19,7 18,5
Litauen 21,9 38,5 20,2 19,1
Luxemburg 15,5 21,8 10,6 :
Ungarn 27,2 46,1 24,1 18,3
Malta 13,0 23,6 8,0 8,7
Niederlande 11,0 14,9 8,3 6,3
Österreich 9,2 12,7 7,5 :
Polen 27,3 32,3 27,2 23,5
Portugal 37,7 40,2 35,5 37,6
Rumänien 23,6 16,8 25,7 32,7
Slowenien 21,6 27,1 20,3 22,6
Slowakei 33,7 58,1 30,8 30,8
Finnland 19,9 31,3 15,3 :
Schweden 23,5 39,6 17,7 14,9
Vereinigtes Königreich 20,5 36,1 18,6 13,0
2013
Drucksache 18/1792 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Inwieweit hält die Bundesregierung den aktuellen Umsetzungsstand der
Jugendgarantie in Europa für ausreichend?
Welches sind nach ihrer Ansicht die Ursachen dafür?
Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Regionen, in denen die
Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent beträgt, waren in einem ersten Schritt
aufgerufen, der Europäischen Kommission bis Ende 2013 einen
Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie vorzulegen. Die anderen
Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, waren aufgerufen, im Jahr 2014 einen solchen
Implementierungsplan vorzulegen. Die Bundesregierung begrüßt, dass alle
28 Mitgliedstaaten diesem Aufruf gefolgt sind und ihre nationalen
Implementierungspläne zur Einführung der EU-Jugendgarantie eingereicht haben. Die
Mitgliedstaaten sind nach Einreichung ihrer Implementierungspläne nun in
einem zweiten Schritt aufgerufen, ihre Initiativen und Maßnahmen zur
Einführung einer landesweiten Jugendgarantie möglichst rasch umzusetzen. Diese
Umsetzung erfolgt länderspezifisch auf nationaler Ebene und befindet sich
derzeit im Anfangsstadium. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die
vollständige Umsetzung der EU-Jugendgarantie ein längerer Prozess sein wird.
Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Bewertung des
Umsetzungsstandes vorgenommen werden. Die Erstellung der
Implementierungspläne selbst hat jedoch bereits in einigen Mitgliedstaaten zu einer besseren
Koordinierung zwischen den beteiligten Akteuren geführt; die Erstellung hat zu
mehr Transparenz und Dialog beigetragen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verteilung der
Fördermittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative und aus weiteren
Förderinstrumenten gegen die Jugendarbeitslosigkeit (bitte nach den einzelnen
Empfängerländern und den jeweiligen Förderinstrumenten aufgliedern),
und welche Mittel sind bisher tatsächlich abgeflossen?
Zur Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa stehen den Mitgliedstaaten
verschiedene Finanzinstrumente auf EU-Ebene zur Verfügung. Hierzu zählen
insbesondere die finanziellen Mittel
1. aus dem Europäischen Sozialfonds,
2. aus der Jugendbeschäftigungsinitiative,
3. aus dem Sonderkreditprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) und
4. aus umgewidmeten Strukturfondsmitteln.
Zu Nummer 1:
Die Mittelverteilung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen
zur Stärkung der Jugendbeschäftigung wird während der Erstellung der
Operationellen Programme im Dialog zwischen der Europäischen Kommission und
den Mitgliedstaaten festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der
Bundesregierung keine Daten über die Mittelverteilung vor.
Zu Nummer 2:
Für Maßnahmen aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stehen
insgesamt mindestens 6 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw. 6,422 Mrd. Euro (in
laufenden Preisen) zur Verfügung. Das Budget stammt zur Hälfte aus einer
besonderen Mittelallokation „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ und
zur anderen Hälfte aus der ESF-Mittelallokation von Mitgliedstaaten mit
förderungsberechtigten Regionen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, neben dem
Mindestbetrag auch weitere ESF-Mittel für Maßnahmen im Rahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative einzusetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1792Die besondere Mittelallokation für die Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen in Höhe von insgesamt 3 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw. 3,211 Mrd.
Euro (in laufenden Preisen) verteilt sich wie folgt auf Mitgliedstaaten mit
Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25 Prozent beträgt:
Mitgliedstaat Förderfähige Regionen
im Rahmen
der Beschäftigungsinitiative
für junge Menschen
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative
(in Mio. Euro,
in Preisen 2011)
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative
(in Mio. Euro,
in laufenden Preisen)
Österreich Nein –
Belgien Ja 39,64 42,44
Bulgarien Ja 51,56 55,19
Kroatien Ja 61,82 66,18
Zypern Ja 10,81 11,57
Tschechische
Republik
Ja 12,71 13,60
Dänemark Nein – –
Estland Nein – –
Finnland Nein – –
Frankreich Ja 289,76 310,16
Deutschland Nein – –
Griechenland Ja 160,24 171,52
Ungarn Ja 46,49 49,77
Irland Ja 63,66 68,14
Italien Ja 530,18 567,51
Lettland Ja 27,1 29,01
Litauen Ja 29,69 31,78
Luxemburg Nein – –
Malta Nein – –
Polen Ja 235,83 252,44
Portugal Ja 150,2 160,77
Rumänien Ja 99,02 105,99
Slowakei Ja 67,43 72,17
Slowenien Ja 8,61 9,21
Spanien Ja 881,44 943,5
Schweden Ja 41,26 44,16
Niederlande Nein – –
Vereinigtes
Königreich
Ja 192,54 206,1
Insgesamt 3,000 3,211
Drucksache 18/1792 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMit der Einbindung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in die
Strukturen der ESF-Förderung unterliegt die Auszahlung von Mitteln aus der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den umfassenden Regularien des
ESF der Förderperiode 2014 bis 2020. Voraussetzung für einen Mittelabfluss ist
ein von der Europäischen Kommission genehmigtes Operationelles Programm,
das entweder nur aus Maßnahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (sog.
YEI-OP) besteht oder auch weitere ESF-Maßnahmen enthält (ESF-OP). Ein
Abfluss von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
erfolgt in Form von Vorschusszahlungen und durch Erstattungen. Am
3. Juni 2014 hat die Europäische Kommission das erste im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erstellte Operationelle Programm
genehmigt. Es wurde von Frankreich vorgelegt. Damit sind Mittel aus der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für Frankreich abrufbar.
Zu Nummer 3:
Ein weiteres Förderinstrument bildet das Sonderkreditprogramm „Skills and
Jobs – Investing for Youth“ der EIB. Erstmals können dabei u. a. Gelder zur
Ausbildung und Finanzierung von Berufsschullehrerinnen und -lehrern
vergeben werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden im Rahmen des
Teilprogramms „Jobs for Youth“ gefördert mit dem Ziel, dass die Förderung
insbesondere den KMU zukommt, die junge Menschen einstellen und ausbilden.
Die EIB hat ursprünglich einen Umfang von jeweils 6 Mrd. Euro in den
Jahren 2013 bis 2015 an Krediten vorgesehen. Aufgrund der hohen Nachfrage
seitens Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung belief sich
das tatsächliche Volumen des EIB-Jugendbeschäftigungsprogramms (bestehend
aus zwei Teilen, „Investing in Skills“ und „Jobs for Youth“) bis zum Jahresende
2013 auf 9,1 Mrd. Euro. In der folgenden Tabelle werden die von Juli 2013 bis
Dezember 2013 bewilligten Mittel nach Mitgliedstaaten und Teilprogramm
aufgeschlüsselt:
Von der EIB bewilligte Kredite (in Mio. Euro) nach Mitgliedstaat und
Teilprogramm
(Quelle: EIB)
Mitgliedstaat „Jobs for Youth“ „Investing in Skills“
Frankreich 3 500
Irland 210
Großbritannien 117
Deutschland 140
Italien 1 200
Spanien 2 300 395
Polen 324
Griechenland 221
Kroatien 178
Portugal 130
Bulgarien 62
Slowenien 43
Übrige 152
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1792Zu Nummer 4:
Den Mitgliedstaaten stehen darüber hinaus finanzielle Mittel aus
umgewidmeten Strukturfondsmitteln aus der Förderperiode 2007 bis 2013 in Höhe von
21 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Mittel stellen von den Mitgliedstaaten nicht
abgerufene Gelder aus der vergangenen Förderperiode dar und wurden eigens
für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umgewidmet.
4. Wie verläuft nach Wissen der Bundesregierung das Verfahren zum Abruf
der Mittel (bitte einzelne Antrags- und ggf. Vorfinanzierungsschritte
darstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das durch andere Mitgliedstaaten bereits
früh artikulierte Problem der notwendigen Vor- und Mitfinanzierung der
Mittel der Jugendbeschäftigungsinitiative durch die Empfängerländer, und
in welcher Form hat sich die Bundesregierung für eine Behebung dieses
Problems eingesetzt?
Für die Nutzung von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen gelten die unionsrechtlichen Vorgaben für den ESF der Förderperiode
2014 bis 2020. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist die Erstellung eines Operationellen
Programmes durch den Mitgliedstaat und dessen Genehmigung durch die
Europäische Kommission. Neben den Vorschusszahlungen erfolgt der Abruf von ESF-
Mitteln im Erstattungsverfahren (Zwischenzahlungen). Voraussetzung für eine
Erstattung ist, dass Projekte bewilligt und begonnen, für diese Ausgaben
(Rechnungen) angefallen und gezahlt wurden und die Ausgaben national geprüft, in
einem Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission geltend gemacht und
unionsrechtlich geprüft wurden. Zwar sind Maßnahmen im Rahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative bereits seit dem 1. September 2013 förderfähig, sodass
es den Mitgliedstaaten grundsätzlich ab diesem Datum möglich ist, förderfähige
Ausgaben zu tätigen. Ohne genehmigtes Operationelles Programm liegt das
Haushaltsrisiko allerdings allein beim Mitgliedstaat. Auch für die Zahlung
sogenannter erster sowie jährlicher Vorschüsse gilt die Voraussetzung, dass ein
Beschluss der Kommission zur Genehmigung eines Operationellen Programms
vorliegen muss. Die Auszahlung des ersten Vorschussbetrages erfolgt in
Tranchen. In den Jahren 2014 bis 2016 sind dies jeweils 1 Prozent des Betrags, der
für den gesamten Programmplanungszeitraum eines Operationellen Programms
vorgesehen ist, bzw. 1,5 Prozent für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten.
Ab dem Jahr 2016 werden zudem jährliche Vorschüsse ausgezahlt, beginnend
mit 2 Prozent und in aufsteigenden Beträgen.
Zur Vorfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative können Mitgliedstaaten auch Überbrückungs-Kredite (sog. bridge
loans) der EIB nutzen. Diese sind zurückzuzahlen, wenn der Mitgliedstaat
Erstattungen aus dem Haushalt der Union erhält.
Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer erfolgreichen und raschen
Umsetzung der Jugendbeschäftigungsinitiative. Sie ist dazu im Dialog mit der
Europäischen Kommission.
Drucksache 18/1792 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Welche Erkenntnisse über diese Finanzströme und die Verwendung der
Mittel haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bewogen, in ihrer
Rede im Deutschen Bundestag am 9. April 2014 darzulegen, dass die Mittel
bei genauerem Hinsehen gar nicht abgerufen würden?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursache hierfür, und welche
Vorschläge hat sie, um diesen Zustand zu beheben?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede im Deutschen
Bundestag am 9. April 2014 bekräftigt, dass die bereitgestellten Mittel für die
Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von rund 6 Mrd. Euro abgerufen
und für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen genutzt werden
sollten. Zum Zeitpunkt der Äußerungen der Bundeskanzlerin war bei der
Europäischen Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative von einem Mitgliedstaat ein Operationelles
Programm eingereicht worden.
Das von EU-Sozialkommissar László Andor im April 2014 vorgeschlagene sog.
Fast-Track-Verfahren, nach dem spezifische Operationelle Programme zur
Jugendbeschäftigungsinitiative bzw. jugendbezogene ESF-Programmteile
schneller geprüft und genehmigt werden sollten, bietet einen ersten Ansatz,
allerdings ohne konkreten Zeithorizont.
(Zu den Ursachen der Geschwindigkeit des Mittelabflusses wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.)
6. Ist es nach Sichtung der vorliegenden Implementierungspläne der
Mitgliedstaaten für die Bundesregierung ersichtlich, auf welche Bereiche des
Arbeitsmarkts für Jugendliche in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Fokus der
Instrumente gesetzt wird?
In den vorliegenden nationalen Implementierungsplänen der Mitgliedstaaten zur
Einführung einer EU-Jugendgarantie sind insbesondere Fortschritte im Hinblick
auf die Entwicklung eines personalisierten Ansatzes festzustellen, bei dem
nationale und lokale Gegebenheiten verstärkt beachtet werden. Auf diese Weise
sollen die Angebote im Rahmen der Jugendgarantie passgenauer unterbreitet
und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Zudem
legen viele Mitgliedstaaten in ihren Implementierungsplänen den Fokus auf
einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz. Als wichtiger Bestandteil der
Frühintervention und der effektiven Ansprache von nicht registrierten jungen Menschen
haben einige Mitgliedstaaten Pilotprojekte zur verstärkten Zusammenarbeit
zwischen den beteiligten Akteuren (Regierung, Arbeitsverwaltungen und
Sozialpartnern) vorgelegt. Darüber hinaus planen viele Mitgliedstaaten einen
deutlichen Ausbau ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Aus Sicht der
Bundesregierung wird mit diesen Ansätzen der richtige Fokus zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit gesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/17927. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Daten darüber, ob in
den Staaten, die Finanzmittel erhalten, tatsächlich neue, qualitativ
hochwertige Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen
werden kann?
Wenn ja, um welche Daten handelt es sich, und wie hoch sind die
prognostizierten Beschäftigtengewinne?
Und wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Daten nicht?
Ist in letzterem Falle nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, diese
Datenlücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten darüber vor, in welchem
Ausmaß die finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
qualitativ hochwertige Beschäftigung für junge Menschen schaffen werden.
Derzeit fehlt eine EU-weite Bemessungsgrundlage zur Bestimmung von
Beschäftigungsgewinnen im Rahmen der EU-Jugendgarantie. Der EU-
Beschäftigungsausschuss (Employment Committee, kurz: EMCO) arbeitet derzeit an der
Erstellung kohärenter Indikatoren, um die Umsetzung und die Ergebnisse der
EU-Jugendgarantie kontinuierlich nachhalten zu können. Das Ziel des
Beschäftigungsausschusses ist es, die Einigung auf EU-weite Indikatoren bis
Oktober 2014 abzuschließen.
8. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gegenwärtig zur
Verfügung gestellten Mittel und Instrumente zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit in Europa ausreichend?
Welche Finanzmittel hält die Bundesregierung EU-weit für nötig, um es
allen Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die Jugendgarantie umsetzen
zu können?
Die Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa ist eine ausdrückliche Priorität
der Bundesregierung. Zur Erreichung dieses Ziels wird eine Kombination von
zahlreichen Maßnahmen und Initiativen auf europäischer, bilateraler und
nationaler Ebene verfolgt.
Zu den bisherigen politischen Schwerpunkten zur Stärkung der
Jugendbeschäftigung in Europa zählen die Einführung der EU-Jugendgarantie, die Umsetzung
von notwendigen Strukturreformen die Mobilitätsförderung innerhalb der EU,
die förmliche Institutionalisierung des sogenannten HoPES-Netzwerks
(Netzwerk der Leiter der Arbeitsverwaltungen in der EU), die gesonderten
Kreditprogramme der EIB und die Förderung von Jugendbeschäftigung aus Mitteln
des ESF und der Jugendbeschäftigungsinitiative. Die Bundesregierung
engagiert sich innerhalb der EU überdies mit bilateralen Initiativen, um die
Beschäftigung, insbesondere die Jugendbeschäftigung, europaweit zu stärken. In diesem
Rahmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsame
Absichtserklärungen (sog. Memoranda of Understanding) mit Italien, Spanien
und Portugal abgeschlossen, um den Austausch bewährter Praktiken und die
gemeinsame Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu
stärken. Der Abschluss einer gemeinsamen Absichtserklärung mit Irland wird in
Kürze erfolgen. Der bisher eingeschlagene Weg soll in den kommenden
Jahren verfestigt und weiter beschritten werden. Kurzfristig liegt somit die Priorität
auf der effektiven Umsetzung des bereits Beschlossenen.
Drucksache 18/1792 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine Schätzung über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung der
Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten ist aufgrund der stark divergierenden
Ausrichtung der Implementierungspläne nicht möglich. Neueste
Forschungsergebnisse legen jedoch nahe, dass der geschätzte Nutzen einer Umsetzung der
Jugendgarantie die Kosten bei weitem übersteigt. Die geschätzten
Gesamtkosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der Eurozone liegen demnach
bei 21 Mrd. Euro pro Jahr oder 0,22 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Quelle:
Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation: EuroZone job crisis: trends and
policy responses). Die Kosten für junge Menschen, die weder einer Arbeit,
Ausbildung oder Schulung nachgehen, liegen bei 153 Mrd. Euro pro Jahr bzw.
1,21 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufgrund von Sozialleistungen und
entgangenen Einnahmen und Steuern (Quelle: Eurofoundbericht zur
Jugendarbeitslosigkeit).
In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass nicht alle Maßnahmen
zur Umsetzung der Jugendgarantie notwendigerweise hohe finanzielle Kosten
bedeuten (z. B. verstärke Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren) und
trotzdem einen erheblichen Nutzwert haben können.
9. In welchen Bereichen unterstützt die Bundesregierung die anderen
europäischen Mitgliedstaaten – über die Mittelbereitstellung zur Umsetzung
der europäischen Jugendgarantie und die inzwischen bekanntermaßen für
das Jahr 2014 gestoppte Initiative MobiPro-EU hinausgehend – in ihrem
Kampf gegen die dortige Jugendarbeitslosigkeit?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. Darüber hinaus hat
sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen EU-weiten
Qualitätsrahmen für Praktika eingesetzt. Dieser soll einem missbräuchlichen Einsatz
von Praktikantinnen und Praktikanten entgegenwirken und hochwertige
Lerninhalte fördern. Im Übrigen ist das Bundesprogramm MobiPro-EU für das Jahr
2014 keineswegs vollumfänglich gestoppt. Vielmehr ist für das Jahr 2014 sogar
eine Aufstockung der Haushaltsmittel auf 96 Mio. Euro vorgesehen.
10. Gibt es eine Initiative der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen an
ihren Standorten in EU-Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit zum
Aufbau zusätzlicher Ausbildungs- oder Trainee-Programme zu
motivieren?
Falls ja, wie ist diese Initiative ausgestaltet?
Falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen über entsprechende
Aktivitäten vonseiten der deutschen Wirtschaft und deren Verbänden und
Organisationen vor?
Wenn ja, welche sind diese?
Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde im
Dezember 2012 in Berlin mit den sechs EU-Ländern Spanien, Griechenland,
Portugal, Italien, der Slowakei und Lettland ein Memorandum zur
Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung geschlossen. Unter dem Dach des
Memorandums werden diese Länder, die unter einer besonders hohen
Jugendarbeitslosigkeit leiden, durch die beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
angesiedelte „Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation“ bei der
Reform ihrer Ausbildungssysteme unterstützt und mit konkreten Pilotprojekten
die Einführung eines Systems der beruflichen Bildung mit höheren Praxisantei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1792len gefördert – wo möglich unter Einbeziehung der deutschen Wirtschaft vor
Ort. So wurde beispielsweise in Griechenland ein Projekt zur pilothaften
Implementierung von dualen Ausbildungselementen im Bereich Tourismus
gemeinsam mit dem griechischen Bildungs- und Arbeitsministerium gestartet.
Flankierend dazu fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit
dem Projekt „VET-NET“, angesiedelt beim Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und den Auslandshandelskammern (AHK) in den EU-
Ländern Griechenland, Italien, Lettland, Portugal, Slowakei und Spanien (sowie den
Schwellenländern Brasilien, Russland, Indien, China und Thailand) den Aufbau
von Berufsbildungsnetzwerken in den jeweiligen Ländern. Die
Auslandshandelskammern arbeiten daran, Elemente des Dualen Systems der Berufsbildung
im jeweiligen Partnerland pilothaft zu erproben, z. B. durch die Begleitung der
Ausbilderausbildung in Portugal.
Durch Beratung vor Ort und Netzwerkbildung können die
Auslandshandelskammern dazu beitragen, auch deutsche Unternehmen für ein verstärktes
Engagement bei der Förderung einer praxisnahen Ausbildung am jeweiligen Standort
zu motivieren.
11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von
Teilnehmern der April-2014-Konferenzen zur Jugendgarantie, wonach diese auf
junge Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahren ausgedehnt werden soll?
Die EU-Jugendgarantie zielt auf alle jungen Menschen unter 25 Jahren.
Aufgrund der für diese Personengruppe typischen Problemlagen und Ausbildungs-/
Arbeitsmarktrisiken wird national und international regelmäßig die Grenze von
25 Jahren für die statistische Erfassung der Jugendarbeitslosigkeit
herangezogen. Wie die Fragesteller selbst in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage
herausarbeiten, ist es gerade zu Beginn des Berufslebens wichtig, durch
passgenau gestaltete Angebote und Fördermaßnahmen berufliche Perspektiven zu
eröffnen. Dies berücksichtigt die EU-Jugendgarantie durch die Fokussierung
auf junge Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Die EU-Jugendgarantie auf unter 25-Jährige zu fokussieren, bedeutet nicht, dass
die Gruppe der über 25-jährigen jungen Erwachsenen aus dem Fokus der
Arbeitsmarktpolitik gerät. So wurde vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 vereinbart, durch die
rechtskreisübergreifende Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener in
den kommenden Jahren verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35
Jahren zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Mit der Initiative
„AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht!“ soll ein Schwerpunkt auf die
abschlussbezogene Aus- und Weiterbildung jüngerer Erwachsener gelegt
werden. Hierbei ist Ziel, innerhalb von drei Jahren 100 000 junge Menschen
zwischen 25 und 35 Jahren für eine abschlussorientierte Qualifizierung bzw.
Ausbildung zu gewinnen.
Drucksache 18/1792 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Welche konkreten Beschlüsse und Erkenntnisse sind aus Sicht der
Bundesregierung auf der Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit am 11. Juli
2014 in Italien zu erwarten?
Mit welchen Positionen wird sich die Bundesregierung an dieser
Konferenz beteiligen?
Nachdem bereits alle 28 Mitgliedstaaten ihre nationalen Implementierungspläne
zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie bei der Europäischen Kommission
eingereicht haben, erwartet die Bundesregierung, dass der im Rahmen der ersten
beiden Konferenzen zur Förderung von Jugendbeschäftigung in Berlin und
Paris gesetzte Kurs fortgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten der EU wenden
insgesamt beträchtliche Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf. Die
europäische Ebene stellt ebenfalls erhebliche Mittel bereit, um die
Jugendbeschäftigung zu fördern – aus dem ESF, aus anderen Strukturfondsmitteln und
der Jugendbeschäftigungsinitiative. Hinzu kommt die Unterstützung durch die
EIB. Die EU kann und muss die Anstrengungen der Mitgliedstaaten
unterstützen, aber in erster Linie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die erforderlichen
Strukturreformen durchzuführen, um Hindernisse zur Einstellung von
Jugendlichen zu beseitigen. Im Rahmen der Gipfel zur Förderung von
Jugendbeschäftigung tauschen sich die Bundeskanzlerin und die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Andrea Nahles, untereinander auf ihren jeweiligen Ebenen und
mit Beteiligten – zum Beispiel Arbeitsverwaltungen – über die positiven
Erfahrungen aus, die mit nationalen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gemacht
wurden. So werden die erfolgversprechendsten Maßnahmen identifiziert, sodass
die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effizient eingesetzt werden können.
13. Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht entlohnte
Praktika als „hochwertige Praktika“ im Sinne der Jugendgarantie anzusehen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen
möglichen Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als
kostenlose und ggf. auch noch staatliche bezuschusste Arbeitskräfte zu
verhindern?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung von
Arbeitgeberverbänden den Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und
Unternehmen“ erarbeitet, in dem die Rahmenbedingungen für faire und verlässliche
Praktika zusammengefasst sind. Hieraus ergibt sich auch, dass bereits das
geltende Recht einem Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als
kostenlose Arbeitskräfte entgegenwirkt. Personen, die als Praktikanten
eingestellt werden, im Betrieb tatsächlich aber Arbeitsleistungen wie andere
Arbeitnehmer erbringen, sind bereits nach geltendem Recht Arbeitnehmer und
haben deshalb Anspruch auf die übliche Arbeitsvergütung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/179214. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem nationalen
Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland
davon spricht, die Empfehlungen der Jugendgarantie seien in Deutschland
„bereits weitgehend erfüllt“, welche Aspekte der Jugendgarantie sieht die
Bundesregierung in Deutschland als bisher nicht erfüllt an?
Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die
entsprechenden Probleme zu beheben?
Die Empfehlungen der EU-Jugendgarantie werden in Deutschland bereits
weitgehend erfüllt. Es geht nun darum, den bereits bestehenden Trend einer
sinkenden Jugendarbeitslosigkeit weiter zu stärken. Das Ziel ist, die Anwendung des
bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, aber auch präventiver
Hilfen im schulischen Umfeld und beim Übergang von der Schule in die
Ausbildung sowie von der Ausbildung in eine berufliche Tätigkeit noch passgenauer
zu gestalten, um eine möglichst große Anzahl junger Menschen mit den
Angeboten zu erreichen und die jungen Menschen im Integrationsprozess zum
Beispiel mit nachbetreuenden Angeboten nicht zu verlieren, sondern sie erfolgreich
zum Berufsabschluss und in Arbeit zu führen. Dabei ist auch eine bessere
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern ein wichtiges Thema. Die
konkreten Schritte zur Erreichung dieses Ziels ergeben sich aus dem nationalen
Implementierungsplan (Seiten 15 ff. und 45 ff., im Internet abrufbar unter:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a761-implementierungsplan-jugend-
garantie.html).
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vorgesehene Ziel einer Ausbildungsgarantie als
Beitrag zur Jugendgarantie in Deutschland an?
Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine solche Garantie
ausgestaltet sein, um – wie in der Jugendgarantie vorgesehen – allen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsstand
eine hochwertige Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder
einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz zu garantieren?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird im Augenblick geprüft, wie der
„Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ (Ausbildungspakt)
zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann.
Alle relevanten Akteure (bisherige Paktpartner und Gewerkschaften) befinden
sich zur Zeit im Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und
Inhalten einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Dieser schließt auch die
Thematik „Ausbildungsgarantie“ ein.
16. Inwiefern hält die Bundesregierung Maßnahmen im Übergangssektor
zwischen Schule und Ausbildung, in denen sich Jugendliche und junge
Erwachsene teils mehrere Jahre in Warteschleifen befinden, für geeignet,
um dem Anspruch der Jugendgarantie gerecht zu werden, dass
Schulungsangebote im Sinne der Jugendgarantie zu einer anerkannten
Berufsqualifikation führen sollen?
Die EU-Jugendgarantie umfasst das Angebot einer hochwertigen Arbeitsstelle
oder Weiterbildungsmaßnahme oder eines hochwertigen Ausbildungs- bzw.
Praktikumsplatzes. Ein Angebot einer weiterführenden Ausbildung kann nach
Nummer 5 der Begründungserwägung des Rates der Europäischen Union auch
qualitativ hochwertige Schulungsprogramme umfassen, die zu einer
anerkannten Berufsqualifikation führen.
Drucksache 18/1792 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung besteht für junge
Menschen eine Vielzahl von Angeboten. Neben Einstiegsqualifizierungen und
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die aus Sicht der Bundesregierung
hochwertige Angebote darstellen, handelt es sich etwa um unterschiedliche
Bildungsgänge an Berufsfachschulen, die in der Zuständigkeit der Länder
liegen. Die Länder unternehmen Anstrengungen, den Übergangsbereich neu zu
strukturieren und abschlussbezogen auszurichten.
17. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung angesichts der
bisherigen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa für
gerechtfertigt, das Programm MobiPro-EU – wie im Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 von der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigt – ab dem Jahr
2015 auf maximal 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer jährlich zu
begrenzen?
18. Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung eines Sprechers des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verstehen, die weitere Planung
von MobiPro-EU orientiere sich „vorrangig nicht an einem Bedarf
bezüglich der ausbildungsinteressierten Menschen“, sondern „an den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“ (vgl.
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/
jobprogramm-fuer-jugendliche-regierung-kuerzt-programm-mobiproeu-a-
968074.html), und umfasst dieses Statement auch die Haltung der
Bundesregierung zur Jugendgarantie?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Neuausrichtung des Sonderprogramms wird die Förderung ab
dem Jahr 2015 auf das Segment Ausbildung konzentriert. Die zur Verfügung
stehenden Mittel ergeben sich aus den Eckwerten zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018. Auf dieser
Grundlage und nach den bisherigen Erfahrungen zu den Kosten pro Auszubildenden
über die gesamte Förderkette sowie den bereits bestehenden Mittelbindungen
ergeben sich geschätzt Fördermöglichkeiten von etwa 2 000 Neueintritten in
Berufsausbildung pro Ausbildungsjahr. Sollte sich erweisen, dass innerhalb dieser
Rahmenbedingungen mehr Teilnehmer in die Förderung aufgenommen werden
können, kann sich die Anzahl der Förderfälle erhöhen.
Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist aber gezielt als ressorteigenes
Pilotprogramm ausgelegt und kein Regelinstrument der Arbeitsförderung. Es
begründet daher keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern fördert in dem
gegebenen finanziellen wie zeitlichen Rahmen. Diesen Rahmen hat die
Bundesregierung aufgrund des sehr großen Interesses finanziell von ursprünglich 139
auf 560,1 Mio. Euro (gemäß der Empfehlung des Haushaltsausschusses und
vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages) erhöht und die
Laufzeit von 2016 auf 2018 verlängert. Das Programm ist damit ein Beitrag der
Bundesregierung zur Förderung von jungen Menschen in Europa, die in
Deutschland eine geförderte betriebliche Berufsausbildung absolvieren möchten
und darüber hinaus ein in die Zukunft gerichteter Impuls. MobiPro-EU soll als
Pilotprogramm Erkenntnisse vermitteln für mögliche neue Wege und
Förderansätze der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen
Union und insbesondere den Blick von Unternehmen in Deutschland auf
Beschäftigte im EU-Ausland lenken. Laut einer Studie der OECD und des DIHK
wird diese Option von den allermeisten Unternehmen bisher nicht in Betracht
gezogen. Darüber hinaus ist MobiPro-EU ein Zeichen der Solidarität
Deutschlands mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union, die durch die aktuelle
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1792Wirtschafts- und Finanzkrise von Jugendarbeitslosigkeit besonders hart
betroffen sind, indem es jungen Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten neue
geförderte Ausbildungs- und Beschäftigungschancen eröffnet.
Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist durch die Förderung internationaler
Mobilität auch ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland.
19. Spielt die europäische Jugendarbeitslosigkeit und das Ziel ihrer Senkung
eine Rolle bei den Gesprächen der Bundesregierung zur Vereinbarung
einer Allianz für Aus- und Weiterbildung, die im Koalitionsvertrag
vereinbart ist?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Bei den Diskussionen zur Vereinbarung einer „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“ als Weiterentwicklung des „Nationalen Paktes für Ausbildung und
Fachkräftesicherung“ steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Aus- und Weiterbildung im Inland im Fokus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]