[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1946
18. Wahlperiode 01.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1562 –
Entwicklung einer sogenannten europäischen Drohne und das Angebot einer
bewaffnungsfähigen Langstreckendrohne MALE2020
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin werben drei
europäische Rüstungskonzerne „für ein neues, europäisches Drohnenprojekt“ (ARD,
18. Mai 2014). Auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in
Berlin wollten demnach das deutsch-französische Luftfahrtunternehmen
Airbus Defence and Space, das französische Unternehmen Dassault Aviation und
das italienische Unternehmen Alenia Aermacchi bei der Bundesregierung
„Überzeugungsarbeit“ für ein Projekt namens „MALE2020“ leisten. Vorab
berichtete die ARD aus einer Pressemitteilung der Rüstungskonzerne, dass ein
entsprechendes Angebot den Verteidigungsministerien Frankreichs,
Deutschlands und Italiens zugestellt worden sei. Für eine hochfliegende europäische
Drohne sollen die Regierungen, die Streitkräfte und die Konzerne der drei
Länder in einer „Definitionsphase“ ihre Anforderungen an ein europäisches
Drohnen-Entwicklungsprogramm formulieren und koordinieren. Hierzu gehöre
auch die Finanzplanung und die Frage der Bewaffnung. Bisher hatte Airbus
(früher EADS) für ein eigenes Drohnen-Projekt unter dem Namen „FEMALE“
geworben. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist laut
Medienberichten wegen eines behaupteten „Gesprächs“ (DIE WELT, 18. Mai 2014)
über das Angebot von Airbus Defence, Dassault und Alenia Aermacchi
„verstimmt“ (FAZ, 19. Mai 2014). Es habe kein direktes Gespräch gegeben,
allerdings sei ein Schreiben eingegangen.
1. Welche Treffen der Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems
(JCGUAS) sowie ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace
Working Group“ (FINAS) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2014 stattgefunden, wer nahm daran teil, und welche Tagesordnung
hatten diese?
Im Jahr 2014 ist die „Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems“
(JCGUAS) bisher einmal, im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2014, zusammen-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1946 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegetreten. Von der deutschen Amtsseite haben je ein Vertreter des Bundesamtes
für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, des
Kommandos Einsatzverbände Luftwaffe und des Amtes für Heeresentwicklung
teilgenommen. Die Tagesordnungen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) hat in 2014
bisher einmal, im Zeitraum vom 12. bis 14. März 2014, getagt. Die deutsche
Amtsseite ist in dieser Arbeitsgruppe seit 2012 nicht mehr unmittelbar vertreten.
Daher liegt auf deutscher Seite keine detaillierte Tagesordnung vor. Die
deutsche Amtseite ist jedoch im Rahmen der Teilnahme in der JCGUAS über den
Stand der Arbeiten grundsätzlich informiert.
2. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden im Rahmen von Sitzungen des
Lenkungsausschusses (Steering Board) der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) in den Jahren 2013 und 2014 auch die mögliche
gemeinsame Produktion einer „europäischen Drohne“ thematisiert?
Die Entwicklung eines europäischen MALE UAS wurde im oben angegeben
Zeitraum jeweils schwerpunktmäßig unter dem Aspekt „Integration in den
europäischen Luftraum“ thematisiert. Siehe hierzu auch die Antworten zu den
Fragen 2a und 2b.
a) Worin besteht der „Arbeitsplan zur weiteren Bearbeitung von UAS
(Unmanned Aeriel Systems, unbemannte Luftfahrzeuge) in der
Europäischen Verteidigungsagentur“ (Bundestagsdrucksache 18/213)?
Das „Pioneer Project“ RPAS (Remotely Piloted Aerial Systems) der EDA
konzentriert sich darauf, unbemannten Luftfahrzeugen die Teilnahme am
kontrollierten Luftverkehr zu ermöglichen. Hierzu hat die EDA die Handlungsfelder
„Air Traffic Insertion“, „RPAS Certification“, „European Military Cooperation“
und „Preparing Future MALE RPAS Generation in Europe“ identifiziert.
b) Welche Angaben macht der „Arbeitsplan“ hinsichtlich
i) der Zertifizierung von UAS,
Das Handlungsfeld „RPAS Certification“ hat zum Ziel, das Zulassungswesen
für RPAS in Europa zu harmonisieren. Unter der Regie der EDA erarbeiteten die
unterstützenden Nationen im Rahmen eines „Military Airworthiness Authority
Executives Strategy Meeting on RPAS Certification“ am 4. November 2013
folgende Vorschläge für die weitere Bearbeitung des Themas:
– Analyse, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness
Regulations (EMARs) die Zulassungskriterien für RPAS in vollem Umfang
abdecken und gegebenenfalls Identifizierung des Anpassungsbedarfes unter
Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen
(bis Ende 2014).
– Anpassung der betroffenen EMARs und der Schnittstellendokumente zu den
anderen Handlungsfeldern.
ii) der Integration in den europäischen Luftraum,
Bezüglich der Integration von RPAS in den europäischen Luftraum sagt der
Arbeitsplan aus, dass es hierzu einer engen Kooperation zwischen zivilen und
militärischen Zulassungsstellen sowie den Herstellern bedarf. Die dazu
notwendigen Technologien sind zu entwickeln. Diese sollen im Rahmen des „Joint
Investment Programms on RPAS“, dessen Programmvereinbarung im Rahmen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1946der Sitzung des EDA-Lenkungsausschusses auf Ebene der
Verteidigungsminister am 19. November 2013 unterschrieben wurde, untersucht werden.
iii) der Bestimmung des Bedarfs für ein mögliches europäisches UAS-
Programm,
Dieses Handlungsfeld dient der Vorbereitung der möglichen Realisierung eines
zukünftigen europäischen MALE-RPAS Systems. Hierzu hat die EDA ein erstes
allgemeines Forderungsdokument „Common Staff Target“ (CST) erstellt, das
auf einen möglichen Bedarf im Zeitraum von 2020 bis 2025 abzielt und ein
zukünftiges RPAS der MALE UAS-Kategorie beschreibt. Das CST wurde von den
Ministern anlässlich der EDA-Lenkungsausschusssitzung am 19. November
2013 unterzeichnet. Von deutscher Seite wurde der EDA gegenüber die Absicht
mitgeteilt, MALE RPAS-Kapazitäten nach 2023 auf bis zu 16 Systeme
aufzustocken (MALE UAS Ziellösung). Eine nationale Entscheidung, die MALE
UAS Ziellösung zu kaufen oder zu entwickeln, ist noch nicht gefallen.
iv) der Überlegungen für eine Nutzergemeinschaft der Mitgliedstaaten,
die UAS in der Nutzung haben oder diese planen?
Das Handlungsfeld „European Military Cooperation“ hat das Ziel, eine
Nutzergruppe „European MALE RPAS Community“ zu etablieren. Beim EDA-
Lenkungsausschuss auf Ministerebene am 19. November 2013 wurde u. a von
Deutschland ein Letter of Intent (LoI) zur Einrichtung dieser Nutzergruppe
unterzeichnet. Ziel ist die Identifizierung von Kooperationsmöglichkeiten
(vorrangig Erfahrungsaustausch, Ausbildung und Übung) bei den bestehenden
MALE-Fähigkeiten der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die
Nutzergemeinschaft (Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, die
Niederlande und Polen) nahm am 21. Januar 2014 ihre Arbeit auf.
3. Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen
Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“
ein?
Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom 19./20. Dezember 2013. Die Einzelheiten der Umsetzung bedürfen
sorgfältiger Abstimmung mit den europäischen Partnernationen.
4. Welche direkten oder indirekten Gespräche hat die Bundesministerin der
Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, hierzu seit Januar 2014 mit der
Europäischen Kommission, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)
oder dem zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)
geführt (Bundestagsdrucksachen 18/213 und 18/819)?
Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen hat im
fraglichen Zeitraum, abgesehen von ihrem offiziellen Statement im Rahmen des
EDA-Steeringboards, keine direkten oder indirekten Gespräche mit der
Europäischen Kommission, der EDA oder dem EAD geführt.
a) Bei welchen „Anlässen“ wurde eine „mögliche gemeinsame europäische
Entwicklung eines unbemannten Luftfahrzeuges der MALE-Klasse“
zwischen den europäischen Verteidigungsministern diskutiert
(Bundestagsdrucksache 18/819)?
Bei der Sitzung des Lenkungsausschusses der Europäischen
Verteidigungsagentur am 19. November 2013 haben die Verteidigungsminister einem Arbeits-
Drucksache 18/1946 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeplan zur weiteren Bearbeitung von UAS in der Europäischen
Verteidigungsagentur zugestimmt. Dieser Arbeitsplan umfasst die Zertifizierung von UAS,
die Integration in den europäischen Luftraum, die Bestimmung des Bedarfs für
ein mögliches europäisches UAS-Programm und Überlegungen für eine
Nutzergemeinschaft der Mitgliedstaaten, die UAS in der Nutzung haben oder dieses
planen. Eine Aussprache zu diesem Thema fand nicht statt. Mit der Billigung
des Arbeitsplans ist keine verpflichtende Beteiligung an dessen einzelnen
Elementen verbunden.
b) Inwiefern hat es auch nach dem 10. Dezember 2012 „Vier-Augen-
Gespräche“ oder sonstige Kontakte mit Airbus Defence and Space auf
Ebene der Staatssekretäre bzw. deren Abteilungen hinsichtlich eines
Projekts „FEMALE“ oder „MALE2020“ gegeben (bitte nicht nur wie
auf Bundestagsdrucksache 18/213 beauskunften, dass „ein
Informationsaustausch zwischen den Staatssekretären und führenden
Industrievertretern“ stattfindet, sondern auch wann und wo)?
Die Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung kommuniziert in
unregelmäßigen Abständen bei unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der
Industrie. Dabei werden aktuelle Themen erörtert. Zu diesen Treffen werden in
der Regel keine umfänglichen Aufzeichnungen angefertigt oder diese
protokolliert.
c) Inwiefern haben an derartigen Gesprächen außer Airbus Defence and
Space auch das französische Unternehmen Dassault Aviation und das
italienische Unternehmen Alenia Aermacchi teilgenommen?
Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen.
5. Inwiefern trifft es zu, dass sich die Bundesministerin der Verteidigung mit
Bernhard Gerwert, Vorstandschef von Airbus Defence and Space, zum
Gespräch getroffen hat (DIE WELT, 18. Mai 2014) oder ein solches anstrebt,
wer hatte hierum gebeten, und welche Themen wurden behandelt bzw.
sollen behandelt werden?
Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen ist mit
Bernhard Gerwert am 12. Mai 2014 zu einem Gespräch im BMVg
zusammengetroffen. Das Treffen ist auf Wunsch von Bernhard Gerwert in seiner Funktion
als Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
(BDLI) im Vorfeld der ILA 2014 vereinbart worden. Gegenstand des Gesprächs
waren Lage und Perspektiven der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland
und der bevorstehende Besuch der Bundesministerin auf der ILA 2014 sowie der
Sachstand der Erstellung der Militärische[n] Luftfahrtstrategie der
Bundesregierung.
Weiterhin hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen
Bernhard Gerwert im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern des
Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) am
14. Mai 2014 getroffen. Dieses Gruppengespräch erfolgte auf Bitte von
Dr. Hans Christoph Atzpodien, Präsident des BDSV und Vorsitzender des
Vorstandes der ThyssenKrupp Industrial Solutions AG. Gegenstand des Gesprächs
waren die Information über die Rahmenbedingungen der deutschen Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie, Aspekte der Zusammenarbeit zwischen
Bundeswehr und Industrie.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1946Welche Angaben hatte Bernhard Gerwert hinsichtlich einer „Arbeitsteilung
innerhalb des Industriekonsortiums“ sowie einer ausgearbeiteten
„Kooperationsvereinbarung“ gemacht?
In beiden Gesprächen wurden dazu keine Angaben gemacht.
6. Was ist der Inhalt eines „Angebot[s] zur Formulierung eines europäischen
Drohnenprogramms für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE)“,
das Airbus Defence and Space, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi
den Verteidigungsministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens
vorgelegt haben sollen (tagesschau.de, 18. Mai 2014)?
Die Firma Airbus Defence & Space (ADS) stellte dem BMVg einen Vorschlag
für eine „Definitionsphase“ eines MALE Systems zur unbemannten
Nachrichtengewinnung, Aufklärung und Überwachung (Intelligence, Surveillance,
Reconnaissance – ISR) in einer länder- und industrieübergreifenden Kooperation
zu.
Der Vorschlag aktualisiert und konkretisiert ein bereits im November 2013
überreichtes Konzept MALE2020 der Firmen Airbus Defence & Space, Alenia
Aermacchi und Dassault Aviation. Dem Schreiben ist ein von den beteiligten
Firmen unterzeichnetes „Industrial Proposal for the Definition Phase of the next
Generation MALE2020 Unmanned Aerial System (UAS)“ als Anlage
beigefügt. Die Kernelemente darin sind:
– Eine „Definition Phase“ legt die zwischen den beteiligten Nationen
abgestimmten operationellen Forderungen fest.
– Die Kosten für diese „Definition Phase“ werden mit 60 Mio. Euro (ohne
MwSt.) angegeben. Ihre Laufzeit soll 24 Monate betragen. Der
Vertragsschluss soll noch im Jahr 2014 erfolgen. Die Kosten sollen unter den drei
betroffenen Nationen Deutschland/Frankreich/Italien aufgeteilt werden.
– Das Ergebnis der „Definition Phase“ soll ein konkretes Angebot für die
Entwicklung des MALE 2020 sein. Die Definitionsphase soll nahtlos in die
Entwicklungsphase übergehen. Der Umfang der zu erwartenden Entwicklungs-
und Beschaffungskosten wird nicht angegeben.
– Die Industrieorganisation sieht „1/3 Industrial Workshare vor. ADS ist als
industrieller Lead u. a. verantwortlich für Zulassung und Luftfahrttauglichkeit.
a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn „in
einer Definitionsphase“ die „Regierungen, die Streitkräfte und die
Konzerne der drei Länder gemeinsam ihre Anforderungen an ein
europäisches Drohnen-Entwicklungsprogramm formulieren und koordinieren“
sollen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
b) Welche Angaben macht das Angebot hinsichtlich einer Finanzplanung
und einer möglichen Bewaffnung?
Konkrete Angaben zu einer möglichen Bewaffnung würden sich aus den noch
abzustimmenden Fähigkeitsforderungen ergeben. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Drucksache 18/1946 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Wie wird sich die Bundesregierung zu dem Angebot positionieren, und
welche Mitteilungen hat sie bereits gemacht?
Die Bundesregierung hat bereits früher deutlich gemacht, dass sie vor einer
Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme alle damit im
Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen,
sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen wird.
7. Inwiefern hat es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Aktivitäten
oder Treffen hinsichtlich des „Letter of Intent“ zur Einrichtung einer
European MALE RPAS User Group in der Europäischen Verteidigungsagentur
gegeben?
Die RPAS-Nutzergemeinschaft (Deutschland, Griechenland, Spanien,
Frankreich, Italien, Niederlande und Polen) hat ihre Arbeit aufgenommen. Siehe
hierzu auch die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 7a bis 7c.
a) Inwiefern wurde der Versuch des „Austauschs von Informationen und
der Kooperation zwischen den beteiligten Staaten, die solche Systeme
betreiben bzw. in der Zukunft betreiben wollen“, mittlerweile
begonnen?
Die RPAS-Nutzergemeinschaft (Deutschland, Griechenland, Spanien,
Frankreich, Italien, Niederlande und Polen) nahm am 21. Januar 2014 in Brüssel ihre
Arbeit auf.
b) An welchem „Austausch operationeller Erfahrungen und von ‚Best
Practices‘ in der Nutzung sowie die Verbesserung der Interoperabilität
über Verfahren und Übungen“ hat die Bundesregierung teilgenommen,
und welchen Inhalt hatte dieser?
„Exchanging operational experience and best practice on operating MALE
RPAS” wurde als eines von drei Arbeitsfeldern der RPAS-Nutzergemeinschaft
identifiziert. Deutschland, vertreten durch Kommando Luftwaffe, hat die
Federführung dieses Arbeitsfeldes übernommen und im zweiten Treffen der RPAS-
Nutzergemeinschaft am 13. März 2014 zu den Erfahrungen im Betrieb des
HERON 1 im Einsatz in Afghanistan vorgetragen.
c) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und
Ausbildung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“
wurden identifiziert?
Als Arbeitsschwerpunkt dieses Arbeitsfeldes wurde die Ausbildung von RPAS-
Personal identifiziert, mit dem Ziel, zunächst ein gemeinsames
Ausbildungskonzept zu erstellen.
8. Welche weiteren Ergebnisse zeitigte der „Impuls“ des
Bundesverteidigungsministeriums zur „Harmonisierung des Betriebes und des
Zulassungswesens für UAS in Europa“ (Bundestagsdrucksache 18/213)?
Durch den „Impuls“ des Bundesministeriums der Verteidigung ist den
beteiligten Nationen bewusst geworden, dass eine Harmonisierung des Betriebes und
des Zulassungswesens für UAS in Europa – besonders im Hinblick auf eine
kurz- bis mittelfristige Nutzung ihrer verschiedenen UAS-Systeme im
nationalen Luftraum – notwendig ist. Bisher wurden diese Systeme fast ausschließlich
in den Einsatzländern eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1946a) Was ergab die Initiative Frankreichs, auf europäischer Ebene eine
Initiative mit dem Ziel zu starten, „den Betrieb und das Zulassungswesen
für UAS in Europa zu harmonisieren“?
Die Initiative Frankreichs mit dem Ziel, auf europäischer Ebene den Betrieb und
das Zulassungswesen für UAS in Europa zu harmonisieren, ist in das EDA
„Pioneer Project“ RPAS eingeflossen. Dieses Projekt konzentriert sich darauf,
unbemannten Luftfahrzeugen die Teilnahme am kontrollierten Luftverkehr zu
ermöglichen.
b) Inwiefern hat die Bundesregierung dies weiter unterstützt, und welches
Verfahren wurde mit welchen Schritten verabredet?
Die Bundesregierung unterstützt dieses Projekt durch aktive Teilnahme an den
eingerichteten EDA-Arbeitsgruppen. In diesem Zusammenhang wurde im
Rahmen des „MAA Executives Strategy Meeting on RPAS Certification“ vom
4. November 2013 für das Handlungsfeld „RPAS Certification“ folgende
Vorgehensweise festgelegt:
– Analyse, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness
Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für RPAS in vollem Umfang
abdecken und gegebenenfalls Identifizierung des Anpassungsbedarfes unter
Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen (bis
Ende 2014).
– Anpassung der betroffenen EMARs und der Schnittstellendokumente zu den
anderen Handlungsfeldern.
c) Was ergab die „Analyse, ob die aktuell gültigen European Military
Airworthiness Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für UAS in
vollem Umfang abdecken“?
Die „Analyse, ob die aktuell gültigen EMARs die Zulassungskriterien für UAS
in vollem Umfang abdecken“, wird voraussichtlich bis Ende 2014
abgeschlossen werden (siehe hierzu Antwort zu Frage 8b). Daher liegen hierzu zurzeit noch
keine Erkenntnisse vor.
d) Welchen „Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der von den
beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen“ sieht die Bundesregierung
auch dann, wenn das Ergebnis der europäischen Befragung noch nicht
vorliegt?
Aus Sicht der Bundesregierung kann erst nach Vorliegen der Vorschriften für
den Betrieb dieser Luftfahrzeuge im allgemeinen Luftraum der
Anpassungsbedarf der entsprechenden Zulassungsvorschriften bestimmt werden.
9. Wann und wo fanden die auf Bundestagsdrucksache 18/819
beauskunfteten Treffen zur Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen
Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“
bzw. „Reaper“ statt, und wer nahm jeweils daran teil?
Zur Prüfung des vorliegenden Angebotes (Letter of Offer and Acceptance) der
US-Regierung fanden seit Januar 2012 Besprechungen mit der US Air Force und
dem Hersteller sowohl in den USA als auch in Deutschland statt.
Auf deutscher Seite nahmen Vertreter des Bundesministeriums der
Verteidigung, des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr sowie der nachgeordneten Dienststellen teil.
Drucksache 18/1946 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welchen Abteilungen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vertreter der „US Air Force“ an?
Die Vertreter der US Air Force gehörten dem „International Affairs“ Büro (SAF/
IA) an.
b) Welches „Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Beschaffung des
unbewaffneten PREDATOR B“ wurde erörtert, und welches wurde
schließlich „festgelegt“?
Folgende Aspekte wurden diskutiert:
– Lieferzeitpläne,
– Kosten,
– Erläuterungen zu den Liefergegenständen,
– im Hinblick auf Zulassungsaktivitäten zu beteiligende Firmen.
c) Was ist darunter zu verstehen, wenn die Bundesregierung von einem
Schwerpunkt der „Minimierung des Zulassungsrisikos“ spricht, und was
wurde hierzu besprochen oder sogar vereinbart?
Das Bundesministerium der Verteidigung hatte festgelegt, dass vor
Beauftragung einer Beschaffung eines MALE UAS sichergestellt sein muss, dass eine
Zulassung mit einem vertretbaren Risiko erreicht werden kann. Mit der US Air
Force wurde ein Vorgehen besprochen, bei dem sichergestellt ist, dass die
Beauftragung der Serienflugzeuge erst nach erfolgreicher Zulassung eines
„Prototypen“ erfolgen würde.
d) Welche Bedeutung hat die Verlängerung der Angebotsbindefrist des
„Letter of Offer and Acceptance“ zur Beschaffung von US-Drohnen
durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bis zum
31. Juli 2014 bzw. darüber hinaus?
Mittlerweile wurde eine Angebotsbindefristverlängerung bis zum 31.
Oktober 2014 beantragt, um Handlungsflexibilität sicherzustellen. Die
Angebotsbindefristverlängerung präjudiziert keine Entscheidung für die Beschaffung des
Systems Predator B.
e) Was ergab die Übersendung einer „Leistungsbeschreibung mit
Angebotsaufforderung“ an die Firma RUAG für „Zulassungsaktivitäten zur
Erlangung der Muster- und Verkehrszulassung“ einer US-Drohne in
Deutschland, bzw. wann endet die Angebotsaufforderung?
Die Firma RUAG hat dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr am 30. Mai 2014 ein Angebot für die
Zulassungsaktivitäten zur Erlangung und zum Erhalt der Muster- und Verkehrszulassung
vorgelegt. Das Angebot wird derzeit geprüft.
f) Welche konkreten Zuständigkeiten sowie Aufgaben sollen in der
„Zusammenarbeitsvereinbarung“ geregelt werden?
Mit der Zusammenarbeitsvereinbarung würde einerseits sichergestellt, dass die
Firma RUAG die für die Zulassungsaktivitäten notwendigen Unterlagen des
Herstellers, Firma General Atomics, erhält und andererseits der Hersteller
zulassungsrelevante technische Anforderungen rechtzeitig umsetzen kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/194610. Inwiefern wurde auch für die mögliche Beschaffung einer israelischen
„Heron“-Drohne ein ähnliches Verfahren wie für die „Predator“
begonnen, und welche Hersteller waren oder sind daran beteiligt?
Ein solches Verfahren ist bisher nicht begonnen worden.
11. Über wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ verfügt die Airbus-Tochter
Cassidian Airborne Solutions (jetzt Airbus Defence and Space) nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Der Auftragnehmer Cassidian Airborne Solutions (CAS) verfügt über vier
Remotly Piloted Aircraft (RPA) vom Typ HERON 1.
a) Für welche Verwendung außer der Überlassung an die Bundeswehr
werden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung bevorratet?
Die RPA werden nur für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen der
SAATEG1-Zwischenlösung für die Bundeswehr eingesetzt.
b) Über wie viele Drohnen des Typs „Heron TP“ verfügt die Airbus-
Tochter Cassidian Airborne Solutions (jetzt Airbus Defence and
Space) nach Kenntnis der Bundesregierung, bzw. was ist ihr über den
Zweck einer geplanten Beschaffung bekannt (heise.de, 21. Mai 2014)?
Die Firma CAS verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über keine RPA
vom Typ HERON TP. Über eventuelle Beschaffungsabsichten des HERON TP
durch die Firma CAS liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Inwiefern trifft es zu, dass „Heron“-Drohnen und Ersatzteile durch
Airbus Defence and Space vom Hersteller IAI in Israel gekauft werden und
auf Stundenbasis an die Bundeswehr in Afghanistan vermietet werden
(heise.de, 21. Mai 2014)?
Der Dienstleistungsvertrag SAATEG-Zwischenlösung mit der Firma CAS
beinhaltet die Bereitstellung der RPA vom Typ HERON 1 für eine definierte Anzahl
von Flugstunden pro Monat zur Durchführung von Aufklärungsmissionen durch
die Bundeswehr. Die gesamte technisch-logistische Betreuung des Systems
obliegt dabei dem Auftragnehmer, der Firma CAS. Die materielle Ausstattung bleibt
jedoch Eigentum des Systemherstellers Israel Aerospace Industries (IAI).
a) Inwiefern trifft es zu, dass es bezüglich der Abrechnung oder der
Angabe von Stunden in erforderlichen Nachweisen
„Auseinandersetzungen“ zwischen der Firma und der Bundeswehr bzw. dem
Bundesverteidigungsministerium gegeben habe?
Dies trifft nicht zu.
b) Was ist der Bundesregierung über das angekündigte Angebot einer
„Kaufoption“ für die „Heron TP“ bekannt?
Anfang 2013 wurde dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Rahmen eines so genannten
Informationsangebots unverbindliche Informationen der Firmen CAS und IAI zu dem
System HERON TP übergeben. Zu einem angekündigten Angebot mit einer
„Kaufoption“ HERON TP liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
1 SAATEG: System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes.
Drucksache 18/1946 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Mit welchen Aufträgen war bzw. ist die Firma IABG Industrieanlagen-
Betriebsgesellschaft mbH von Bundesbehörden im Jahr 2014 mit der
Durchführung von Studien zur Beschaffung, Integration, Navigation, Steuerung
oder Bewaffnung von Drohnen beauftragt worden?
Welche Zielsetzung haben die Studien „Analyse zur Ermöglichung des
Betriebs von MALE UAS“ sowie „Fähigkeiten UAS 2025“, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen, bzw.
für wann sind Ergebnisse angekündigt?
Die Firma IABG war im Jahr 2014 mit der Studie „Analyse zur Ermöglichung
des Betriebes von MALE UAS“ befasst. Die Studie ist mittlerweile
abgeschlossen.
Die Firma IABG wurde im Jahr 2013 durch BAAINBw mit folgenden Studien
beauftragt:
– Studie zur Bewertung der Fähigkeiten von marktverfügbaren UAS im
Zeitraum bis 2025
In der Studie wurden Informationen von RPA Herstellern mit Fragebögen
abgefragt. Die Firmen haben Bewertungen ihrer Plattformen, z. T. untermauert
mit Analysen, an den Auftragnehmer der Studie, die Firma IABG, geliefert.
Die Beiträge wurden durch die Firma IABG bewertet. Die Firma IABG
lieferte einen Abschlussbericht, in dem sie ihre Bewertungen der
Firmeneinschätzungen darlegte. Die Studie gibt eine Übersicht der Selbsteinschätzung
der Firmen zu den Fähigkeiten ihrer Produkte.
– Analyse zur Ermöglichung des Betriebs von MALE UAS
In der Studie wurde das Vorschriftenwerk der ZDv 19/1 „Das Prüf- und
Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ auf
mögliche Anpassungen zum Betrieb marktverfügbarer UAS hin untersucht.
Weiterhin wurden die Zulassungsverfahren europäischer Partnernationen wie
Italien, Frankreich und Schweden analysiert.
14. Inwiefern hat sich die Bundeswehr bereits mit posttraumatischen
Belastungsstörungen von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten befasst, die
im Rahmen von Einsätzen durch aufklärende Drohnen in Afghanistan
entstehen können, wenn diese etwa Kampfeinsätze von bemannten
Flugzeugen vorbereiten oder deren Wirkung aufklären?
Inwiefern hat sich die Bundeswehr bereits mit posttraumatischen
Belastungsstörungen von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten befasst, die
entstehen könnten, sofern Drohnen des deutschen Militärs bewaffnet
würden?
Die Luftwaffe verfügt sowohl über truppen- als auch flugpsychologische
Bereiche, die sich u. a. auch mit posttraumatischen Belastungsstörungen von
Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten beschäftigen. Im Rahmen einer
Lagefeststellung zum Thema „Psychische Belastungen von Drohnenpersonal (hierunter fällt
neben anderen psychischen Störungen auch die Posttraumatische
Belastungsstörung)“, wurden folgende Aktivitäten mit dem Ziel durchgeführt, adäquate
vorbereitende, begleitende und nachsorgende Maßnahmen für dieses Personal
zu entwickeln:
– Gespräche mit Piloten und Payload Operator,
– Kontaktaufbau und -pflege zu US-Dienststellen, die sich mit dem Thema
beschäftigen (Bsp. US Air Force Academy) und schon langjährige Erfahrungen
mit diesem Thema besitzen,
– Literaturrecherchen vor allem im englischsprachigen Raum,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1946– Besuch und Gespräche beim TaktLwG 51 durch Psychologen,
– Erkundung der Situation vor Ort (Mazar e Sharif) durch den Leitenden
Truppenpsychologen der Luftwaffe.
Darüber hinaus ist bei ISAF seit Beginn dieses Einsatzes stets ein
Truppenpsychologe vor Ort, zu dessen Verantwortungsbereich auch die ferngesteuerten
Luftfahrzeuge zählen. Bei akuten Belastungen steht der Truppenpsychologe
somit unmittelbar zur Verfügung. Gleiches gilt auch für die Sanität und im
Speziellen den Fliegerarzt, der ebenfalls mit dem Auftreten und dem Umgang von
psychischen Belastungen vertraut ist.
Generell und damit über den Bereich der ferngesteuerten Flugzeuge hinaus ist
für alle Soldatinnen und Soldaten – unabhängig von der im Einsatz
wahrgenommenen Tätigkeit – nach dem Einsatz das Durchlaufen eines
Einsatznachbereitungsseminars vorgesehen, in dem eventuell aufgetretene Belastungen
angesprochen (auch im vertraulichen Einzelgespräch mit einem Moderator oder
Psychologen) und ggf. Hilfsangebote unterbreitet werden können.
Sollten psychische Erkrankungen wie z. B. die posttraumatische
Belastungsstörung diagnostiziert sein, wird eine weitere Versorgung über den Sanitätsdienst
(z. B. Bundeswehrkrankenhaus) eingeleitet.
15. Wie definiert die Bundesregierung die von ihr bevorzugte „breit angelegte
Debatte in Politik und Gesellschaft“ zu bewaffneten, unbemannten
Luftfahrzeugen, und welchen Gruppen müsste hierfür Gehör verschafft
werden (Bundestagsdrucksache 17/14053)?
Der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge wird seit geraumer Zeit in Politik und
Gesellschaft intensiv diskutiert. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die
vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages für den 30. Juni 2014
angesetzte öffentliche Anhörung zum Thema, die Gelegenheit geben wird,
nochmals alle mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Zusammenhang
stehenden Aspekte zu beleuchten.
Welche Fachausschüsse des Deutschen Bundestages müssten hiermit
befasst werden?
Die Beantwortung dieser Frage liegt im Ermessen des Deutschen Bundestages.
16. Auf welche Art und Weise ist das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. (DLR) im Rahmen des EU-Projekts „MidCAS“ gegenwärtig
mit Forschungen an Drohnen befasst?
Das Projekt MidCAS wird von den EDA-Mitgliedstaaten Deutschland,
Frankreich, Italien und Spanien unter der Federführung Schwedens entwickelt. An
dem MidCAS-Konsortium sind 13 Unternehmen aus den fünf Staaten beteiligt,
darunter der europäische Luft-, Raumfahrt- und Rüstungskonzern Airbus und
das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Die DLR trägt zum
Projekt MidCAS durch ihre bei früheren Projekten gewonnene Expertise auf diesem
Gebiet bei.
a) Welche Flugzeuge oder sonstige Technik wurden vom DLR hierfür
eingesetzt?
Das DLR setzt dabei keinerlei Flugzeuge oder sonstige Technik ein.
Drucksache 18/1946 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Inwiefern sollen den Tests des DLR weitere Testflüge mit Drohnen
folgen, etwa des italienischen Herstellers Alenia Aermacchi?
Das DLR hat keine eigenen Tests mit Flugzeugen durchgeführt. Es wird auch
keine eigenen Tests durchführen.
c) Wann und wo sollen weitere Tests stattfinden, und welche Drohnen
sollen hierfür genutzt werden?
Weitere Tests sind für Frühjahr 2015 auf der italienischen Luftwaffenbasis
Grazzanise geplant. Es soll voraussichtlich der unbemannte Flugversuchsträger
„Sky-Y“ zum Einsatz kommen.
17. In welchen Vorhaben ist die Bundesregierung mit Forschungen zu „Sense
& Avoid-Systemen“ befasst, und welche Hersteller, Institute oder
Endnutzer sind daran beteiligt?
Die Bundesregierung ist zum Thema Sense & Avoid Systeme an den Vorhaben:
– MidCAS
(Beteiligte deutsche Firmen: Airbus Defence & Space, Diehl BGT Defence,
ESG sowie DLR)
– KoKo
(Beteiligte deutsche Firmen: Becker Avionics, Airbus Defence & Space,
Deutschen Flugsicherung DFS, TU Braunschweig (Institut für Flugführung)
und DLR Institut für Flugführung).
18. Welche Typen von „Synthetic Aperture Radar (SAR)“ werden durch die
Bundeswehr in Drohnen eingerüstet (Bundestagsdrucksache 18/819), um
welche Hersteller handelt es sich jeweils, und über welche
Funktionalitäten verfügen die Geräte?
In den durch die Bundeswehr genutzten RPA sind keine Synthetic Aperture
Radare (SAR) eingerüstet. Eine künftige Einrüstung ist auch nicht geplant.
19. Wann hat die „Leitungsebene des BMVg“ im Jahr 2014 „bei
unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der Industrie“ über „Optionen zur
Weiterverwendung von ISIS – ergebnisoffen diskutiert“ (Bundestagsdrucksache
18/819), und wer nahm an den Treffen teil (da über Inhalte und Ergebnisse
derartiger Zusammenkünfte „in der Regel keine umfänglichen
Aufzeichnungen angefertigt“ werden, bitte soweit erinnerlich beauskunften)?
Über die auf Bundestagsdrucksache 18/819 hinausgehenden Angaben zu dieser
Frage können nicht gemacht werden.
20. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt einer Entscheidung über
einen Ersatz für den „Euro Hawk“ bekannt, wozu der Generalinspekteur
der Bundeswehr, General Volker Wieker, um einen zeitlichen Aufschub
gebeten hatte, ehe er einen Beschluss fälle (Reuters, 13. Februar 2014)?
Derzeit werden die Lösungsvorschläge zu den Alternativen zum Euro Hawk
durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr überarbeitet. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge durch das
Bundesministerium der Verteidigung wird eine Auswahlentscheidung durch den
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1946Generalinspekteur der Bundeswehr getroffen. Über den Zeitpunkt dieser
Entscheidung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
21. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mittlerweile mit den vier
vorgeschlagenen Alternativen zum „Euro Hawk“ befasst (Telepolis, 14. Februar
2014)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Welches (Zwischen-)Ergebnis kann die Bundesregierung hierzu
berichten, bzw. in welchen Gremien und unter Einhaltung welchen Zeitplans
wird hierzu nach einer Entscheidung des Generalinspekteurs der
Bundeswehr und vor einer Befassung des Deutschen Bundestages weiter beraten
(sofern dies die „üblichen“ Gremien sind, diese bitte kurz schildern)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Nach der Auswahlentscheidung
des Generalinspekteurs der Bundeswehr erfolgt die Vorbereitung der
Realisierung gemäß den Vorgaben der ressortinternen Rahmenweisung „Customer
Product Management (novelliert)“ durch das hiermit beauftragte Integrierte
Projektteam im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr.
Drucksache 18/1946 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage 1
Drucksache 18/1946 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1946 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1946 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1946 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage 2
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ISSN 0722-8333]