Bankenabgabe – Verfassungsmäßigkeit des Mindestbeitrags
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Roland Claus, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Aufkommen der Bankenabgabe ist bisher mit 600 Mio. Euro jährlich weit hinter den ursprünglich erwarteten 1,3 Mrd. Euro zurückgeblieben. Das Ergebnis ist deswegen so enttäuschend, weil ein Großteil der Abgabe zunächst gestundet wird und später verfällt. Die gestundeten Beträge belaufen sich mit ca. 1,3 Mrd. Euro pro Jahr bisher regelmäßig auf gut das Doppelte der tatsächlich geleisteten Bankenabgabe. Bisher wurden pro Jahr weniger als 2 Prozent der gestundeten Beiträge tatsächlich nacherhoben. Endgültig verfallen sind bisher Beiträge in Höhe von 1,3 Mrd. Euro (siehe dazu Bundestagsdrucksache 18/424).
Der wesentliche Grund hierfür ist die Zumutbarkeitsgrenze: Die Bankenabgabe darf maximal 20 Prozent des Jahresgewinns betragen. Dieser Beschränkung wird durch den Mindestbeitrag entgegengewirkt: Die Bankenabgabe muss mindestens 5 Prozent des errechneten Jahresbeitrags betragen, auch wenn dies die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt. Banken, die für einige Zeit Verluste oder nur geringe Gewinne erzielen, erhalten somit 95 Prozent der Abgabe erlassen.
Ein von der vorherigen Bundesregierung bestelltes Rechtsgutachten erhebt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Höhe des Mindestbeitrags („Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Bewertung einer Bankenabgabe nach dem Regierungsentwurf eines Restrukturierungsgesetzes“, Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München, 12. Oktober 2010, S. 96 ff.): Verlustreiche Institute, von denen eine besondere Bestands- und Systemgefährdung ausgeht, leisteten durch den geringen Mindestbeitrag nur einen symbolischen Beitrag zum Abwicklungsfonds, was im Widerspruch zur Gruppenverantwortlichkeit stünde. Doch ein endgültiges Urteil könne erst anhand tatsächlich geleisteter Beiträge getroffen werden.
Ein Blick auf die bisher gezahlten Einzelbeiträge scheint dieses Bild zu bestätigen. Für eine Beurteilung sind jedoch weitere, möglichst veröffentlichbare Daten notwendig.
Wegen der geringen Systemgefährdung leisten kleine Banken keine Beiträge zur Bankenabgabe. Daher kann der Vergleich auf die Gruppe der systemrelevanten (oder der potenziell systemgefährdenden) Banken beschränkt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele beitragspflichtige Banken haben in den vergangenen drei Jahren aufgrund ihrer geringen Größe (Freibetrag von 300 Mio. Euro) keine Beiträge zum Restrukturierungsfonds geleistet (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele Banken werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit als systemrelevant und wie viele als potentiell systemgefährdend eingestuft?
Wie viele Banken, die nicht als potentiell systemgefährdend eingestuft wurden, haben in den vergangenen drei Jahren Beiträge zum Restrukturierungsfonds geleistet?
Wie hoch waren die Beiträge, die in den vergangenen drei Jahren von nicht als potentiell systemgefährdend eingestuften Banken an den Restrukturierungsfonds geleistet wurden?
Wie hoch waren die Beiträge, die in den vergangenen drei Jahren von potentiell systemgefährdenden, aber nicht systemrelevanten Banken (Gruppe II) an den Restrukturierungsfonds geleistet wurden?
Wie hoch waren die Beiträge, die in den vergangenen drei Jahren von systemrelevanten Banken (Gruppe I) an den Restrukturierungsfonds geleistet wurden?
Wie hoch wären in den letzten drei Jahren die Beiträge der systemrelevanten Banken ohne Anwendung der Zumutbarkeitsgrenze und der Belastungsobergrenze ausgefallen?
Wie hoch wären in den letzten drei Jahren die Beiträge derjenigen systemrelevanten Banken, die nur den Mindestbeitrag geleistet haben, ohne Anwendung der Zumutbarkeitsgrenze und der Belastungsobergrenze ausgefallen?
Welche der systemrelevanten Banken haben in den vergangenen drei Jahren lediglich den Mindestbeitrag geleistet (bitte danach aufschlüsseln, ob sie in einem, in zweien oder in allen drei Jahren nur den Mindestbeitrag geleistet haben)?
Wie viele der systemrelevanten Banken haben in den vergangenen drei Jahren lediglich den Mindestbeitrag geleistet (bitte in relativen und absoluten Zahlen und danach aufschlüsseln, ob sie in einem, in zweien oder in allen drei Jahren nur den Mindestbeitrag geleistet haben)?
Wie hoch waren in den vergangenen drei Jahren jeweils die Beiträge der Banken, die als systemrelevant eingestuft sind und lediglich den Mindestbeitrag geleistet haben (absolut und relativ zur von den systemrelevanten Banken geleisteten Bankenabgabe)?
Wie hoch waren in den vergangenen drei Jahren insgesamt die Beiträge der Banken, die als systemrelevant eingestuft sind und in zwei der drei Jahre lediglich den Mindestbeitrag geleistet haben (absolut und relativ zur von den systemrelevanten Banken geleisteten Bankenabgabe)?
Wie hoch waren in den vergangenen drei Jahren insgesamt die Beiträge der Banken, die als systemrelevant eingestuft sind und in allen drei Jahren lediglich den Mindestbeitrag geleistet haben (absolut und relativ zur von den systemrelevanten Banken geleisteten Bankenabgabe)?
Ändern sich die Relationen aus den Antworten zu den Fragen 7 bis 13, wenn statt der Gruppe der systemrelevanten Banken die Gruppe der potentiell systemgefährdenden Banken betrachtet wird (wenn ja, bitte mit Angabe der Daten)?
Gab es bisher Klagen gegen die Bankenabgabe, und wenn ja, mit welcher Begründung, und mit welchem Verfahrenstand?
Hält die Bundesregierung den Mindestbeitrag angesichts der bisher erhobenen Beiträge noch für verfassungsgemäß?