BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mobilfunkindustrie und objektiver Strahlenschutz

Forschungen zu Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung, Forschungsfinanzierung (öffentlich/privat), Ermittlung realer Expositionswerte, Risikoaufklärung, Funktionen von Mitarbeitern in Bundesbehörden in der Kommunikationsindustrie, Beteiligung von Lobbyorganisationen und/oder mobilfunkkritischer NGOs an Strahlenschutzregelungen, Seminare des Informationszentrums Mobilfunk e.V. (IZMF), Zusammensetzung der Strahlenschutzkommission, Grenzwertfestlegung, Risikobewertung durch Versicherungsgesellschaften, Hirntumor-Risiko, Potenzial LED-basierter Kommunikationstechnik, Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg, Studien zu Mobilfunkanlagen und Krebserkrankungen, Dauerbestrahlung im Auto (LTE) und Power-Line-Communication (PLC)<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

29.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/205425.06.2014

Mobilfunkindustrie und objektiver Strahlenschutz

der Abgeordneten Annette Groth, Ralph Lenkert, Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mobile Endgeräte haben die Verbreiterung der Internetnutzung rasant vorangebracht. Laut einer Studie von ARD und ZDF waren User in Deutschland im Jahr 2013 durchschnittlich 169 Minuten am Tag online, 36 Minuten mehr als im Vorjahr. Die mobile Internetnutzung hat sich dabei fast verdoppelt: im Jahr 2012 waren 23 Prozent der Bundesbürger kabellos online, im Jahr 2013 bereits 41 Prozent (vgl. www.ard-zdf-onlinestudie.de/). Daneben erfolgt eine Zunahme elektromagnetischer Strahlung durch die Power-Line-Communication.

Zugleich verdichten sich die Hinweise auf gesundheitsschädigende Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation hochfrequente elektromagnetische Felder als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft und ein Gerichtsurteil in Italien Mobilfunkstrahlung als ursächlich für Gesundheitsschäden benannt hatte (Swiss Re Sonar: Emerging Risks Insights, S. 11), ordnete der Rückversicherer Swiss Re im Juni 2013 den Mobilfunk in die höchste Kategorie „potentieller Risiken“ ein: Hohe Schadensersatzforderungen könnten die Folge sein, wenn zukünftig ein Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsbeschwerden nachgewiesen werde (vgl. Swiss Re Sonar: Emerging Risks Insights, S. 11). Tatsächlich wird mittlerweile laut der britischen Zeitung „The Independent“ in fast der Hälfte der globalen Studien zum Thema ein solcher Zusammenhang konstatiert: Hinsichtlich der Frage, ob Handys ein Gesundheitsrisiko darstellen oder nicht, stehe es in der Forschung etwa 50:50. Das Verhältnis erschiene jedoch in einem anderen Licht, wenn die Geldgeber mitberücksichtigt würden, denn etwa drei Viertel der entwarnenden Studien sind von der Mobilfunkindustrie finanziert (vgl. den Bericht „A close call: Why the jury is still out on mobile phones“ vom 24. April 2012).

So entsteht der Eindruck, dass die Industrie die Deutungshoheit hat, was die wissenschaftliche Forschung und damit auch die politischen Maßnahmen zum Strahlenschutz angeht. Viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen auch die bundesdeutschen Strahlenschutzregelungen als unzureichend an und beklagen personelle Verflechtungen zwischen Behörden und Mobilfunkindustrie (www.diagnose-funk.org/assets/df_bp_dmf_2011-01-12.pdf). Zudem müssten alternative drahtlose Kommunikationstechniken stärker in den Blick genommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Mittel hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für welche Forschungsarbeiten zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Menschen, Tiere und Pflanzen (bitte nach Jahr, Fördersumme und Förderzwecke einzeln aufschlüsseln) zur Verfügung gestellt?

2

Welche privaten Geldgeber sind nach Wissen der Bundesregierung mit welchen Anteilen an der Finanzierung dieser öffentlich geförderten Forschungsarbeiten beteiligt?

3

Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Erhebung und Veröffentlichung von Expositionswerten jährlich bereit?

4

Welche privaten Geldgeber sind nach Wissen der Bundesregierung an der Ermittlung von realen Expositionswerten sowie der Aufklärung der Bevölkerung durch die Bereitstellung von allgemeinen Informationen zum Mobilfunk beteiligt?

5

Welche Unternehmen, Institutionen oder Einrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Durchführung und Auswertung der Ermittlung von realen Expositionswerten in den letzten fünf Jahren beauftragt?

6

Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Aufklärung der Bevölkerung über Risiken der Mobilfunkstrahlung zur Verfügung?

7

Welche Maßnahmen und Veröffentlichungen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunkstrahlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren konkret durchgeführt?

8

Welche privaten Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Durchführung von konkreten Maßnahmen und Veröffentlichungen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunkstrahlungen beteiligt?

9

Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für Behördenmitarbeiterinnen bzw. Behördenmitarbeiter erteilt, die eine Nebenbeschäftigung in der Mobilfunkindustrie ausüben (bitte nach Jahr und Unternehmen aufschlüsseln)?

10

Gerät nach Auffassung der Bundesregierung die Unabhängigkeit der gemischt finanzierten Mobilfunkforschung, die dadurch gewährleistet sein soll, dass staatliche Behörden die fachliche und administrative Durchführung der Studien und Forschungsprogramme übernehmen, in Gefahr, sobald einzelne Behördenmitarbeiterinnen bzw. Behördenmitarbeiter Doppelfunktionen in Staat und Mobilfunkindustrie ausüben?

11

Sieht die Bundesregierung in der Doppelfunktion von Dr. Christian Bornkessel, der Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) ist und zugleich als Mitarbeiter bei der IMST GmbH geführt wird, die sich laut Internetauftritt als „Systemhaus für Funksysteme“ bezeichnet und jüngst im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e. V. (IZMF) eine Pilotstudie zur Messung der Immissionen an LTE-Basisstationen durchführte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, www.diagnose-funk.org), eine Gefahr für das Neutralitätsprinzip bzw. die wissenschaftlichen Grundprinzipien?

12

Sieht die Bundesregierung in der Doppelfunktion der Leiterin des Referats RS II 4 „Medizinisch-biologische Angelegenheiten des Strahlenschutzes“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zugleich Mitglied im Beirat der IZMF, eine Gefahr für das Neutralitätsprinzip bzw. die wissenschaftlichen Grundprinzipien?

13

Welche weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden, die mit Fragen des Strahlenschutzes befasst sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich Funktionen (bezahlte Tätigkeiten, Ehrenämter u. a.) im IZMF, einer Lobbyorganisation der Mobilfunkbetreiber?

14

Welche weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden, die mit Fragen des Strahlenschutzes befasst sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich Funktionen (bezahlte Tätigkeiten, Ehrenämter u. a.) an anderer Stelle in der Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden und Interessenorganisationen?

15

Wie viele in den letzten zehn Jahren mit Fragen des Strahlenschutzes befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrer Tätigkeit im Staatsdienst in der Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden und Interessenorganisationen gearbeitet (bitte nach Jahr und Unternehmen aufschlüsseln)?

16

Wie viele mit Fragen des Strahlenschutzes befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Tätigkeit im Staatsdienst in Beschäftigungen bei der Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden und Interessenorganisationen gewechselt?

17

Welche Lobbyorganisationen der Kommunikationsindustrie sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin ansässig?

18

Waren Vertreterinnen bzw. Vertreter der Kommunikationsindustrie an der Ausarbeitung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) und anderen gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz beteiligt?

Wenn ja, welche, und was war ihre konkrete Beteiligung?

19

Sind an der Ausarbeitung der 26. BImSchV und anderen gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz mobilfunkkritische NGOs, wie Diagnose-Funk – Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., beteiligt oder in anderer Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung einbezogen worden?

20

Begrüßt bzw. fördert die Bundesregierung den Kontakt zwischen dem IZMF einerseits und den Kommunen und Erziehungseinrichtungen andererseits, für die das IZMF bundesweit Beratungsseminare durchführt (www.izmf.de/de/content/projekte-veranstaltungen)?

a) wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch industrieunabhängige Meinungen gleichberechtigt den Kommunen und Erziehungseinrichtungen zugänglich sind,

b) wie viele Beratungsseminare fanden nach Wissen der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Baden-Württemberg und speziell im Bodenseekreis statt, und in welchen Einrichtungen wurden diese durchgeführt,

c) wer hat nach Wissen der Bundesregierung diese Beratungsseminare finanziert, und gab es für die Teilnehmenden finanzielle Vergütungen oder Entschädigungen?

21

Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Strahlenschutzkommission in ihrer derzeitigen Zusammensetzung dem § 3 Absatz 1 ihrer Satzung („Um eine ausgewogenen Beratung sicherzustellen, soll die Strahlenschutzkommission so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand der Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist.“) gerecht?

22

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Strahlenschutzkommission Mitglieder, die Positionen der kritischen Mobilfunkforschung teilen (z. B. dass gesundheitsschädigende Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auch unterhalb der geltenden Grenzwerte zu befürchten sind, dass zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Schwangeren, Kindern, Jugendlichen und Langzeitnutzern nötig sind, dass nichtthermische Effekte im Niedrigdosisbereich berücksichtigt werden müssen etc.), und wenn ja, welche?

23

Welche wirtschaftlichen und technischen Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Absenkung des Grenzwerts für Hochfrequenzimmissionen auf einen Schutzwert von 100 µW/m2 (0,2 V/m), für die beispielsweise die Umweltorganisation BUND plädiert (www.bund.de „Für zukunftsfähige Funktechnologien“)?

24

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass der Rückversicherer Swiss Re im Juni 2013 den Mobilfunk in die höchste Kategorie „potentieller Risiken“ für Versicherer eingeordnet hat?

25

Welche Folgen können sich nach Einschätzung der Bundesregierung ergeben, wenn Mobilfunkunternehmen sich vor Krankheitsrisiken durch Strahlung nicht bei privaten Versicherungsgesellschaften absichern können, v. a. für den Fall, dass zukünftig ein Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsbeschwerden wissenschaftlich nachgewiesen werden könnte?

Mit welchen Schadensersatzforderungen wäre zu rechnen, und wer müsste dafür aufkommen?

26

Was sind die konkreten Grundlagen für die Bewertung der Bundesregierung, dass bei der „Grenzwertfestlegung (…) einer Schutzbedürftigkeit möglicherweise empfindlicherer Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen“ (Bundestagsdrucksache 17/14646) wurde, wenn sie selbst konstatiert, dass bezüglich der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sowie von Langzeitnutzern weiterhin wissenschaftliche Unsicherheiten und Forschungsbedarf besteht (vgl. auch Bundestagsdrucksachen 16/10085 und 17/6575)?

27

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Meldung der Tageszeitung „The Independent“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass die britische Statistikbehörde zwischen den Jahren 1999 und 2009 eine 50-prozentige Zunahme von Tumoren in den Frontal- und Temporallappen festgestellt habe, welche die anfälligsten Bereiche im Gehirn für die von Handys ausgehende elektromagnetische Strahlung seien?

a) Schließt die Bundesregierung aus, dass Handynutzung als eine mögliche Erklärung für diese Zunahme in Betracht gezogen werden muss?

Wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für geboten?

b) Ist auch in Deutschland eine Zunahme solcher Tumore zu verzeichnen (wenn ja, bitte Zunahmen quantifizieren)?

28

Welche Ergebnisse/Zwischenergebnisse sind der Bundesregierung von dem Pilotprojekt zur LED-lichtbasierten Visible Light Communication in der Gemeinde Wüstenrot in Baden-Württemberg bekannt?

a) Sieht die Bundesregierung in der Internetnutzung via LED-Lampe eine gangbare Alternative zu gängigen Mobilfunktechnologien?

b) Welches Potential haben LED-basierte Kommunikationstechniken im Vergleich zum Mobilfunk nach Auffassung der Bundesregierung, was die Möglichkeiten für gesundheitsverträgliche und (wenn auch eng räumlich begrenzt) abhörsichere Datenübertragung angeht?

29

Wie viele Mobilfunkanlagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-Württemberg und speziell im Bodenseekreis in den Jahren 1993, 2003 und 2013?

30

Da die Kommunen laut § 7a der 26. BImSchV „bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, von den Betreibern gehört“ sowie „Möglichkeiten zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme“ erhalten müssen, welche Kommunen in Baden-Württemberg und speziell im Bodenseekreis haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von diesen Rechten Gebrauch gemacht, und mit welchem Ausgang?

31

Wie viele Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den Zusammenhang von Mobilfunksendeanlagen und Krebserkrankungen bei der im näheren Umfeld wohnenden Bevölkerung in Deutschland behandeln?

Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Forschungsbedarf (bitte Auffassung begründen)?

32

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass LTE-Mobilfunktechnologie zukünftig den gesamten Autoverkehr vernetzen soll und Neuwagen heute bereits mit kabelloser Technologie auf LTE- und WLAN-Basis ausgerüstet werden?

a) Liegen der Bundesregierung Forschungsstudien darüber vor, welche Auswirkungen die Dauerbestrahlung im Auto auf die Insassen hat?

b) Hat die Bundesregierung datenschutzrechtliche Bedenken, was die damit verbundene Erstellung von Bewegungsprofilen, Datensammlung zu Fahrverhalten etc. angeht?

33

Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert der aus der Power-Line-Communication (PLC) stammenden elektromagnetischen Strahlung im Verhältnis zur Mobilfunkstrahlung in gesundheitlicher und technischer Hinsicht zum aktuellen Zeitpunkt und für das Jahr 2050 ein?

34

Welche Studien sind der Bundesregierung zur PLC bekannt, und welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben?

35

Sind der Bundesregierung Klagen professioneller Funkdienste und der Amateurfunker zu Störungen aus der PLC-Technik bekannt, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

Berlin, den 24. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen