[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2222
18. Wahlperiode 29.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Ralph Lenkert,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2054 –
Mobilfunkindustrie und objektiver Strahlenschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mobile Endgeräte haben die Verbreiterung der Internetnutzung rasant
vorangebracht. Laut einer Studie von ARD und ZDF waren User in Deutschland im
Jahr 2013 durchschnittlich 169 Minuten am Tag online, 36 Minuten mehr als
im Vorjahr. Die mobile Internetnutzung hat sich dabei fast verdoppelt: im Jahr
2012 waren 23 Prozent der Bundesbürger kabellos online, im Jahr 2013 bereits
41 Prozent (vgl.
www.ard-zdf-onlinestudie.de/). Daneben erfolgt eine
Zunahme elektromagnetischer Strahlung durch die Power-Line-Communication.
Zugleich verdichten sich die Hinweise auf gesundheitsschädigende
Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung. Nachdem die
Weltgesundheitsorganisation hochfrequente elektromagnetische Felder als „möglicherweise
krebserregend“ eingestuft und ein Gerichtsurteil in Italien Mobilfunkstrahlung als
ursächlich für Gesundheitsschäden benannt hatte (Swiss Re Sonar: Emerging
Risks Insights, S. 11), ordnete der Rückversicherer Swiss Re im Juni 2013 den
Mobilfunk in die höchste Kategorie „potentieller Risiken“ ein: Hohe
Schadensersatzforderungen könnten die Folge sein, wenn zukünftig ein Zusammenhang
zwischen Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsbeschwerden nachgewiesen
werde (vgl. Swiss Re Sonar: Emerging Risks Insights, S. 11). Tatsächlich wird
mittlerweile laut der britischen Zeitung „The Independent“ in fast der Hälfte
der globalen Studien zum Thema ein solcher Zusammenhang konstatiert:
Hinsichtlich der Frage, ob Handys ein Gesundheitsrisiko darstellen oder nicht,
stehe es in der Forschung etwa 50:50. Das Verhältnis erschiene jedoch in einem
anderen Licht, wenn die Geldgeber mitberücksichtigt würden, denn etwa drei
Viertel der entwarnenden Studien sind von der Mobilfunkindustrie finanziert
(vgl. den Bericht „A close call: Why the jury is still out on mobile phones“ vom
24. April 2012).
So entsteht der Eindruck, dass die Industrie die Deutungshoheit hat, was die
wissenschaftliche Forschung und damit auch die politischen Maßnahmen zum
Strahlenschutz angeht. Viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen
auch die bundesdeutschen Strahlenschutzregelungen als unzureichend an und
beklagen personelle Verflechtungen zwischen Behörden und
Mobilfunkindustrie (
www.diagnose-funk.org/assets/df_bp_dmf_2011-01-12.pdf). Zudem
müssten alternative drahtlose Kommunikationstechniken stärker in den Blick
genommen werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 25. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2222 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Mittel hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für
welche Forschungsarbeiten zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf
Menschen, Tiere und Pflanzen (bitte nach Jahr, Fördersumme und
Förderzwecke einzeln aufschlüsseln) zur Verfügung gestellt?
Die Bundesregierung unterrichtet seit dem Jahr 2004 den Deutschen Bundestag
alle zwei Jahre „über die Forschungsergebnisse in Bezug auf
Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf
gesundheitliche Auswirkungen“ (Bundestagsdrucksachen 15/1791, 16/11551,
17/4408, 17/12027). Die Berichte enthalten alle durch die Bundesregierung
initiierten Forschungsarbeiten und die verwendeten finanziellen Mittel.
2. Welche privaten Geldgeber sind nach Wissen der Bundesregierung mit
welchen Anteilen an der Finanzierung dieser öffentlich geförderten
Forschungsarbeiten beteiligt?
Eine finanzielle Beteiligung privater Geldgeber erfolgte nur im Rahmen des
Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF). Im Rahmen ihrer
Selbstverpflichtung von 2001 gegenüber der Bundesregierung haben die deutschen
Mobilfunkbetreiber sich verpflichtet, sich hieran zu beteiligen. Insgesamt
wurden 9,6 Mio. Euro bereitgestellt.
3. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Erhebung und
Veröffentlichung von Expositionswerten jährlich bereit?
An bis zu 2 000 Standorten werden jährlich von der Bundesnetzagentur
Feldstärkemessungen im Frequenzbereich von 9 KHz bis 3 GHz durchgeführt. Die
Kosten dafür belaufen sich auf ca. 2 Mio. Euro. Diese Messreihen werden mit
14 mobilen Messmonitoren an beispielsweise von Gemeinden oder Schulen
vorgeschlagenen Orten ergänzt. Die Kosten für dieses automatische Messsystem
belaufen sich auf ca. 70 000 Euro. Die Ergebnisse werden für die Allgemeinheit
kostenfrei im Internet veröffentlicht.
4. Welche privaten Geldgeber sind nach Wissen der Bundesregierung an der
Ermittlung von realen Expositionswerten sowie der Aufklärung der
Bevölkerung durch die Bereitstellung von allgemeinen Informationen zum
Mobilfunk beteiligt?
Bis auf die kostenlose Bereitstellung sogenannter SIM-Karten für das
automatische Messsystem (siehe Antwort zu Frage 3) zur Übertragung der Messwerte an
das Auswertesystem werden seitens des Bundes keine Mittel von Privaten für
die Ermittlung der Expositionswerte verwendet.
5. Welche Unternehmen, Institutionen oder Einrichtungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit der Durchführung und Auswertung der
Ermittlung von realen Expositionswerten in den letzten fünf Jahren
beauftragt?
Seitens des Bundes wurden mit der Durchführung, Ermittlung oder Auswertung
der Erhebungen keine Firmen beauftragt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/22226. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Aufklärung der
Bevölkerung über Risiken der Mobilfunkstrahlung zur Verfügung?
Die Information der Bevölkerung zum Thema Mobilfunk seitens der
Bundesregierung erfolgt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen
seiner Amtsaufgaben (siehe auch Antwort zu Frage 7).
7. Welche Maßnahmen und Veröffentlichungen zur Aufklärung der
Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunkstrahlungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren konkret durchgeführt?
Das BfS informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit aktiv über Ursachen
und Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, wie sie beim
Mobilfunk verwendet wird. Zentrale Bestandteile der Information des BfS sind
die Darstellung wissenschaftlicher Zweifelsfragen, die Identifikation und
Nennung weiteren Forschungsbedarfs und der Hinweis auf Vorsorgemaßnahmen,
mit denen etwa Strahlenbelastung bei der Nutzung von Mobiltelefonen im
Alltag reduziert werden kann.
So hat das BfS in seinem Internetauftritt einen Themenbereich
„Strahlenschutzbeim Mobilfunk“ eingerichtet (
www.bfs.de/de/elektro/strahlenschutz_mobilfunk).
Der Bereich fasst die Onlineinformationen des BfS zum Mobilfunk (Basiswissen,
Wirkungen, Schutz – Grenzwerte und Vorsorge –, Antworten auf häufig gestellte
Fragen, Informationen zu SAR-Werten von Handys) zusammen.
Darüber hinaus macht das BfS zusätzliche aktive und reaktive Pressearbeit zu
diesem Thema (Beantworten von Anfragen, Führen von Interviews etc.),
veröffentlicht Publikationen für Bürgerinnen und Bürger, informiert auf Messen
und Veranstaltungen und nimmt an Veranstaltungen mit Vorträgen, die sich an
Bürgerinnen und Bürger oder an Multiplikatoren und Einrichtungen des
Gesundheitswesens richten, teil.
8. Welche privaten Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an
der Durchführung von konkreten Maßnahmen und Veröffentlichungen zur
Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunkstrahlungen
beteiligt?
Der Bundesregierung sind eine Vielzahl von Einrichtungen und Institutionen
bekannt, die über das Thema Mobilfunk informieren. Hierzu zählen
Umweltorganisationen wie der z. B. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), aber auch private Organisationen wie das Informationszentrum
Mobilfunk, Vereinigung der Mobilfunknetzbetreiber (IZMF). Über Einzelmaßnahmen
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren für Behördenmitarbeiterinnen bzw. Behördenmitarbeiter erteilt, die eine
Nebenbeschäftigung in der Mobilfunkindustrie ausüben (bitte nach Jahr
und Unternehmen aufschlüsseln)?
Keine.
Drucksache 18/2222 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Gerät nach Auffassung der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
gemischt finanzierten Mobilfunkforschung, die dadurch gewährleistet sein
soll, dass staatliche Behörden die fachliche und administrative
Durchführung der Studien und Forschungsprogramme übernehmen, in Gefahr,
sobald einzelne Behördenmitarbeiterinnen bzw. Behördenmitarbeiter
Doppelfunktionen in Staat und Mobilfunkindustrie ausüben?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Sieht die Bundesregierung in der Doppelfunktion von Dr. Christian
Bornkessel, der Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) ist und zugleich
als Mitarbeiter bei der IMST GmbH geführt wird, die sich laut
Internetauftritt als „Systemhaus für Funksysteme“ bezeichnet und jüngst im Auftrag
des Informationszentrums Mobilfunk e. V. (IZMF) eine Pilotstudie zur
Messung der Immissionen an LTE-Basisstationen durchführte (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller,
www.diagnose-funk.org), eine Gefahr für das
Neutralitätsprinzip bzw. die wissenschaftlichen Grundprinzipien?
Nein. Dr. Christian Bornkessel wurde als unabhängiger Wissenschaftler
aufgrund seiner Fachkompetenz in die SSK berufen. Seine Mitarbeit bei der IMST
GmbH stellt dies nicht in Frage. Die IMST GmbH ist ein privates Institut, das
u. a. Feldmessungen für eine Vielzahl von Auftraggebern durchführt, auch aus
dem Hochschulbereich und für öffentliche Auftraggeber.
12. Sieht die Bundesregierung in der Doppelfunktion der Leiterin des Referats
RS II 4 „Medizinisch-biologische Angelegenheiten des Strahlenschutzes“
im Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit und zugleich Mitglied im Beirat der IZMF, eine Gefahr für das
Neutralitätsprinzip bzw. die wissenschaftlichen Grundprinzipien?
Nein. Das IZMF ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der von den
Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt
dabei auf der Information über die Wirkungen elektromagnetischer Felder auf
Mensch und Umwelt sowie die Förderung der Diskussion über Fragen der
Umweltverträglichkeit des Mobilfunks. Entsprechend seinem Satzungszweck sieht
sich der Verein dabei zur Neutralität und Objektivität verpflichtet. Um diesem
Ziel gerecht zu werden, hat der Verein einen Beirat eingerichtet. Dessen
Mitglieder sollen die Meinungsvielfalt innerhalb des Vereins fördern und mit ihrem
Sachverstand bei der Entwicklung von geeigneten und der öffentlichen
Aufklärung förderlichen Informationsmaßnamen und Projekten beitragen. Die
Mitglieder des Beirats sollen durch ihre beruflichen Erfahrungen und Funktionen in
besonderem Maße qualifiziert und im Zusammenhang mit ihrer Beiratstätigkeit
frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
13. Welche weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden,
die mit Fragen des Strahlenschutzes befasst sind, haben nach Kenntnis der
Bundesregierung zugleich Funktionen (bezahlte Tätigkeiten, Ehrenämter
u. a.) im IZMF, einer Lobbyorganisation der Mobilfunkbetreiber?
Keine.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/222214. Welche weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden,
die mit Fragen des Strahlenschutzes befasst sind, haben nach Kenntnis der
Bundesregierung zugleich Funktionen (bezahlte Tätigkeiten, Ehrenämter
u. a.) an anderer Stelle in der Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden
und Interessenorganisationen?
Keine.
15. Wie viele in den letzten zehn Jahren mit Fragen des Strahlenschutzes
befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden haben nach
Kenntnis der Bundesregierung vor ihrer Tätigkeit im Staatsdienst in der
Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden und Interessenorganisationen
gearbeitet (bitte nach Jahr und Unternehmen aufschlüsseln)?
Keine.
16. Wie viele mit Fragen des Strahlenschutzes befassten Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter in Bundesbehörden haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nach ihrer Tätigkeit im Staatsdienst in Beschäftigungen bei der
Kommunikationsindustrie, ihren Verbänden und Interessenorganisationen
gewechselt?
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) gab es einen Mitarbeiter, der im Jahr 2001 nach
kurzer, befristeter Tätigkeit in der Kommunikationsindustrie eine Beschäftigung
aufgenommen hat.
17. Welche Lobbyorganisationen der Kommunikationsindustrie sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in Berlin ansässig?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die BITCOM die einzige Organisation.
Diese hat ihren Sitz in Berlin.
18. Waren Vertreterinnen bzw. Vertreter der Kommunikationsindustrie an der
Ausarbeitung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) und anderen
gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz beteiligt?
Wenn ja, welche, und was war ihre konkrete Beteiligung?
Der Entwurf der 26. BImSchV wurde von den zuständigen Bundesministerien
erarbeitet. Eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der
Kommunikationsindustrie fand ebenso wie eine Beteiligung aller mobilfunkkritischen
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Anhörung der Verbände und der
beteiligten Kreise nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien und § 48 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt.
19. Sind an der Ausarbeitung der 26. BImSchV und anderen gesetzlichen
Regelungen zum Strahlenschutz mobilfunkkritische NGOs, wie Diagnose-
Funk – Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor
elektromagnetischer Strahlung e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e. V. (BUND), Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch,
Umwelt und Demokratie e. V., beteiligt oder in anderer Weise in den
Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung einbezogen worden?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Drucksache 18/2222 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Begrüßt bzw. fördert die Bundesregierung den Kontakt zwischen dem
IZMF einerseits und den Kommunen und Erziehungseinrichtungen
andererseits, für die das IZMF bundesweit Beratungsseminare durchführt
(
www.izmf.de/de/content/projekte-veranstaltungen)?
Wenn ja,
a) wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch industrieunabhängige
Meinungen gleichberechtigt den Kommunen und
Erziehungseinrichtungen zugänglich sind,
b) wie viele Beratungsseminare fanden nach Wissen der Bundesregierung
in den letzten fünf Jahren in Baden-Württemberg und speziell im
Bodenseekreis statt, und in welchen Einrichtungen wurden diese
durchgeführt,
c) wer hat nach Wissen der Bundesregierung diese Beratungsseminare
finanziert, und gab es für die Teilnehmenden finanzielle Vergütungen
oder Entschädigungen?
Das IZMF stellt allgemein Informationsmaterial (auch für Lehrer und Schüler)
zur Verfügung und bietet Informationsveranstaltungen für Kommunen und
Ärzte an. Inwieweit diese oder auch andere Informationsquellen genutzt werden,
liegt in deren Eigenverantwortung. Darüber, wie viele Seminare das IZMF
durchführt und ob die Teilnehmenden finanzielle Vergütungen erhalten, liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Wird nach Auffassung der Bundesregierung die
Strahlenschutzkommission in ihrer derzeitigen Zusammensetzung dem § 3 Absatz 1 ihrer Satzung
(„Um eine ausgewogenen Beratung sicherzustellen, soll die
Strahlenschutzkommission so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach
dem Stand der Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen
repräsentiert ist.“) gerecht?
Nach Auffassung der Bundesregierung decken die derzeitigen Mitglieder das
gesamte Wissensspektrum. Sie bieten somit die Gewähr für eine dem
Satzungszweck gerecht werdende Beratung des BMUB.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Strahlenschutzkommission Mitglieder, die Positionen der kritischen Mobilfunkforschung teilen
(z. B. dass gesundheitsschädigende Auswirkungen von
Mobilfunkstrahlung auch unterhalb der geltenden Grenzwerte zu befürchten sind, dass
zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Schwangeren, Kindern,
Jugendlichen und Langzeitnutzern nötig sind, dass nichtthermische Effekte im
Niedrigdosisbereich berücksichtigt werden müssen etc.), und wenn ja,
welche?
Die Aufgabe der in die Strahlenschutzkommission (SSK) berufenen Mitglieder
ist die Beratung von durch das BMUB an die SSK herangetragenen
Fragestellungen. Für die sich daraus ergebenden Empfehlungen sind die auf
allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien basierenden Veröffentlichungen (peer-
reviewed) heranzuziehen. Auffassungen und Meinungen der Mitglieder gehen nur
soweit in die Empfehlungen ein, wie sie wissenschaftlich belegt sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/222223. Welche wirtschaftlichen und technischen Folgen hätte nach Einschätzung
der Bundesregierung eine Absenkung des Grenzwerts für
Hochfrequenzimmissionen auf einen Schutzwert von 100 µW/m2 (0,2 V/m), für die
beispielsweise die Umweltorganisation BUND plädiert (
www.bund.de „Für
zukunftsfähige Funktechnologien“)?
Eine Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte auf 100 µW/m²
und auf einem Feldstärkegrenzwert von 0,2 V/m entspräche im Vergleich zu den
in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerten einer Absenkung um Faktoren
zwischen 190 (bei 790 MHz: 38 V/m) und 305 (bei 2100 MHz: 61 V/m). Dieser
von der Umweltorganisation BUND vorgeschlagene „Schutzwert“ ist
willkürlich festgelegt. Er ist nicht das Ergebnis einer wissenschaftlichen
Risikoanalyse auf der Basis nachgewiesener Wirkungen für die menschliche
Gesundheit bzw. beruht nicht auf bestätigten Hinweisen aus Tier- oder Laborversuchen.
Folge wäre, dass die komplette drahtlose Kommunikation in der derzeitigen
Form nicht mehr möglich wäre. Bei Mobilfunkbasisstationen läge damit der
Schutzabstand bis 6 km in horizontaler Richtung und mehrere hundert Meter in
vertikaler Richtung. Bei einer Grenzwertabsenkung nur um den Faktor 10
müssten die GSM-Netze mit bis zu 70 Prozent weiteren Basisstationen aufgerüstet
werden, welches Kosten von ca. 2 Mrd. bis 4 Mrd. Euro auslösen würde.
Die deutsche Kommunikationswirtschaft wäre zunächst handlungsunfähig und
weitere Bereiche wären betroffen, da beispielsweise in der Industrieautomation
oder Signalisierung im öffentlichen Verkehr immer mehr drahtlose
Kommunikation eingesetzt wird.
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass der Rückversicherer Swiss Re im Juni
2013 den Mobilfunk in die höchste Kategorie „potentieller Risiken“ für
Versicherer eingeordnet hat?
Die Einordnung des Mobilfunks in eine Risikokategorie durch ein einzelnes
Rückversicherungsunternehmen berücksichtigt die aus Sicht des Unternehmens
für das Geschäftsfeld anzunehmenden „potentiellen Risiken“ in ihrer
Gesamtheit. Die Bundesregierung kann zu dieser Entscheidung und Bewertung durch
ein einzelnes Unternehmen nicht Stellung nehmen.
25. Welche Folgen können sich nach Einschätzung der Bundesregierung
ergeben, wenn Mobilfunkunternehmen sich vor Krankheitsrisiken durch
Strahlung nicht bei privaten Versicherungsgesellschaften absichern
können, v. a. für den Fall, dass zukünftig ein Zusammenhang zwischen
Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsbeschwerden wissenschaftlich
nachgewiesen werden könnte?
Mit welchen Schadensersatzforderungen wäre zu rechnen, und wer müsste
dafür aufkommen?
Die Bundesregierung kann zu potentiellen – also noch nicht nachgewiesenen –
Krankheitsrisiken sowie den damit verbundenen privatwirtschaftlichen
Entscheidungen von Versicherern, diese durch Verträge abzusichern, keine Position
beziehen. Sie verfolgt jedoch wissenschaftliche und international anerkannte
Untersuchungen mit besonderer Aufmerksamkeit und mit dem Ziel, mögliche
negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit früh zu erkennen und
geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Drucksache 18/2222 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Was sind die konkreten Grundlagen für die Bewertung der
Bundesregierung, dass bei der „Grenzwertfestlegung (…) einer Schutzbedürftigkeit
möglicherweise empfindlicherer Bevölkerungsgruppen Rechnung
getragen“ (Bundestagsdrucksache 17/14646) wurde, wenn sie selbst
konstatiert, dass bezüglich der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sowie
von Langzeitnutzern weiterhin wissenschaftliche Unsicherheiten und
Forschungsbedarf besteht (vgl. auch Bundestagsdrucksachen 16/10085 und
17/6575)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14646
zu Frage 5 dargelegt, wurden im hochfrequenten Bereich mit der Einführung
eines Sicherheitsfaktors von 50 (zwischen Wirkschwelle und Grenzwert) sowohl
ungünstige Umweltbedingungen als auch möglicherweise empfindlichere
Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Wissenschaftliche Unsicherheiten und
Forschungsbedarf sind unabhängig von der Einführung eines vorsorglichen
Sicherheitsfaktors zu betrachten. Es ist fachlich nicht vertretbar, wenn Grenzwerte
ohne Bezug zur Datenlage beliebig festgelegt werden und sich nicht vom
wissenschaftlichen Kenntnisstand ableiten lassen.
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Meldung der Tageszeitung „The Independent“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), dass die britische Statistikbehörde zwischen
den Jahren 1999 und 2009 eine 50-prozentige Zunahme von Tumoren in
den Frontal- und Temporallappen festgestellt habe, welche die anfälligsten
Bereiche im Gehirn für die von Handys ausgehende elektromagnetische
Strahlung seien?
Die im Artikel von „The Independent“ genannten Zahlen können keine Aussage
über eine ursächliche Beziehung zwischen Krankheit und Exposition treffen, da
individuelle Daten zur Krankheit und Exposition fehlen und andere
Risikofaktoren nicht betrachtet werden.
a) Schließt die Bundesregierung aus, dass Handynutzung als eine
mögliche Erklärung für diese Zunahme in Betracht gezogen werden muss?
Wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für geboten?
Das vom BfS begründete DMF (
www.emf-forschungsprogramm.de/forschung)
beschäftigte sich mit der Wirkung von hochfrequenter elektromagnetischer
Strahlung auf den Menschen. Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen
wurden untersucht, konnten allerdings nicht bestätigt werden. Nach Abschluss
blieb jedoch weiterhin unklar, ob eine intensive Handynutzung
Langzeitwirkungen haben kann und ob Kinder und Jugendliche gegenüber hochfrequenten
Feldern empfindlicher sind. Das BfS empfiehlt daher Vorsorgemaßnahmen
insbesondere für die Nutzung von Mobiltelefonen sowie weitere Forschung. Diese
Fragen werden weiterhin erforscht. Die existierenden Grenzwerte schützen nach
dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand allerdings vor
gesundheitlichen Auswirkungen.
b) Ist auch in Deutschland eine Zunahme solcher Tumore zu verzeichnen
(wenn ja, bitte Zunahmen quantifizieren)?
Die Untergruppen der Tumore des Temporal- bzw. Frontallappens werden nur in
einigen Krebsregistern Deutschlands explizit ausgewiesen und auch oft nur über
kurze Zeiträume. Die wenigen vorhandenen Daten ergeben kein einheitliches
Bild über den zeitlichen Verlauf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/222228. Welche Ergebnisse/Zwischenergebnisse sind der Bundesregierung von
dem Pilotprojekt zur LED-lichtbasierten Visible Light Communication in
der Gemeinde Wüstenrot in Baden-Württemberg bekannt?
a) Sieht die Bundesregierung in der Internetnutzung via LED-Lampe eine
gangbare Alternative zu gängigen Mobilfunktechnologien?
b) Welches Potential haben LED-basierte Kommunikationstechniken im
Vergleich zum Mobilfunk nach Auffassung der Bundesregierung, was
die Möglichkeiten für gesundheitsverträgliche und (wenn auch eng
räumlich begrenzt) abhörsichere Datenübertragung angeht?
Seit einigen Jahren wird an verschiedenen Universitäten das Verfahren der
optischen Datenübertragung auf kurze Distanzen untersucht. Durch An- und
Ausschalten besonderer Leuchtdioden ließen sich im Labor bereits
Datenübertragungsraten von 10 Gigabit pro Sekunde erzielen. Wie bei jedem optischen
Verfahren dürfen aber keine Hindernisse den Ausbreitungsweg versperren; es
wird eine freie Sichtverbindung benötigt. Damit hat diese Technik
entsprechende Einschränkungen in der Anwendbarkeit und kann den Mobilfunk nicht
ersetzen. Pilotprojekte in der Gemeinde Wüstenrot mit dem Ziel-Funk-
Verbindungen durch optische Verfahren zu ersetzen, sind nicht bekannt. Potentiale
für lokale, optische Kommunikationsübertragung sind durchaus gegeben;
entsprechende Technik muss sich jedoch marktgetrieben in Konkurrenz zu anderen
Lösungen durchsetzen.
29. Wie viele Mobilfunkanlagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Baden-Württemberg und speziell im Bodenseekreis in den Jahren 1993,
2003 und 2013?
Die Anzahl der Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg und speziell im
Bodenseekreis lassen sich nur aus dem aktuellen Datenbestand ableiten.
Baden-Württemberg: 8 735 Standorte mit 26 730 Mobilfunkanlagen.
Bodenseekreis: 204 Standorte mit 621 Mobilfunkanlagen.
30. Da die Kommunen laut § 7a der 26. BImSchV „bei der Auswahl von
Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013
errichtet werden, von den Betreibern gehört“ sowie „Möglichkeiten zur
Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme“ erhalten müssen,
welche Kommunen in Baden-Württemberg und speziell im Bodenseekreis
haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von diesen Rechten
Gebrauch gemacht, und mit welchem Ausgang?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor.
31. Wie viele Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den
Zusammenhang von Mobilfunksendeanlagen und Krebserkrankungen bei der im
näheren Umfeld wohnenden Bevölkerung in Deutschland behandeln?
Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Forschungsbedarf (bitte
Auffassung begründen)?
Im Rahmen des DMF (
www.emf-forschungsprogramm.de/forschung) wurden
mehrere Forschungsvorhaben durchgeführt, die sich konkret der Frage nach
Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Mobilfunk widmeten. Weder in
epidemiologischen noch in tierexperimentellen Studien wurde eine
krebsauslösende Wirkung der hochfrequenten Felder des Mobilfunks nachgewiesen. Des
Weiteren konnte kein biologischer Wirkmechanismus identifiziert werden, der
Drucksache 18/2222 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeine mögliche, schädigende Wirkung von Mobilfunk auf den menschlichen
Organismus erklären könnte.
Darüber hinaus wurden in Deutschland in den letzten Jahren zwei Studien unter
der Leitung von Dr. med. Horst Eger durchgeführt. Die erste Studie beinhaltete
eine statistische Auswertung von Patientenunterlagen im Hinblick auf
Krebsfälle in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage in Naila (Bayern) im
Zeitraum von 1994 bis 2004 (Eger H, Hagen KU, Lucas B, Vogel P, Voit H, „Einfluss
der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz“,
Umwelt-Medizin-Gesellschaft 2004(4): 326 bis 332).
Die zweite Studie umfasste Krebsneuerkrankungen um eine Sendeanlage in
Iserlohn-Hennen (Nordrhein-Westfalen) in den Zeiträumen 2000 bis 2004 und
2005 bis 2007 (Eger H, Neppe F, „Krebsinzidenz von Anwohnern im Umkreis
einer Mobilfunksendeanlage in Westfalen; Interview-basierte Piloterhebung und
Risikoschätzung“, Umwelt-Medizin-Gesellschaft 22.1 (2009): 55 bis 60).
Beide Studien weisen gravierende methodische Mängel auf und sind bezüglich
der Frage nach einem möglichen Krebsrisiko durch die hochfrequenten Felder
des Mobilfunks nicht aussagekräftig.
32. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass LTE-Mobilfunktechnologie zukünftig den
gesamten Autoverkehr vernetzen soll und Neuwagen heute bereits mit
kabelloser Technologie auf LTE- und WLAN-Basis ausgerüstet werden?
Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die Veränderungen bei den
drahtlosen Kommunikationstechniken, um Aufschlüsse über die Exposition der
Bevölkerung durch neue Anwendungsbereiche zu gewinnen.
a) Liegen der Bundesregierung Forschungsstudien darüber vor, welche
Auswirkungen die Dauerbestrahlung im Auto auf die Insassen hat?
Die bestehenden Grenzwerte gehen von keiner zeitlichen Limitierung bei der
Exposition aus, unter anderem, da eine Akkumulation von Feldern im
menschlichen Körper nicht stattfindet.
Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms wurde das
Vorhaben „Bestimmung der realen Exposition bei Handynutzung in teilgeschirmten
Räumen im Vergleich zur Exposition unter günstigen Bedingungen im Freien“
(
www.emf-forschungsprogramm.de/forschung/dosimetrie/dosimetrie_abges/
dosi_035.html) initiiert, mit dem Ziel zu überprüfen, ob z. B. bei (mehrfacher)
Handynutzung in Kraftfahrzeugen die Expositionsgrenzwerte für die Insassen
überschritten werden. Es wurden bis zu etwa vierfach erhöhte durchschnittliche
Sendeleistungspegel beobachtet, sodass die Exposition der Mobilfunknutzer
höher lag als in vergleichbaren Szenarien außerhalb des Pkws. Mit einer
Überschreitung der Ganz- oder Teilkörper-SAR-Werte ist jedoch nicht zu rechnen.
b) Hat die Bundesregierung datenschutzrechtliche Bedenken, was die
damit verbundene Erstellung von Bewegungsprofilen, Datensammlung
zu Fahrverhalten etc. angeht?
Auf die Antwort der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Datenschutz im Auto“
(Bundestagsdrucksache 18/1362) wird verwiesen, insbesondere auf die Antwort zu den
dortigen Fragen 4 bis 8.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/222233. Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert der aus der Power-Line-
Communication (PLC) stammenden elektromagnetischen Strahlung im
Verhältnis zur Mobilfunkstrahlung in gesundheitlicher und technischer
Hinsicht zum aktuellen Zeitpunkt und für das Jahr 2050 ein?
Entsprechend des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands sind keine
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu
erwarten, wenn die Exposition unterhalb der bekannten Schwellenwerte für
gesundheitliche Wirkungen bleibt. Die von der EU als Grenzwerte empfohlenen
Werte (1999/519/EU) basieren auf internationalen Leitlinien. Sie gelten
technikunabhängig für Mobilfunkfelder und elektromagnetische Felder der PLC-
Technik. In dem 2009/2010 für das BfS durchgeführten Forschungsvorhaben
„Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung, die einen
relevanten Beitrag zur Exposition der Bevölkerung liefern können“ (
http://nbn-
resolving.de/urn:nbn:de:0221-201101134413) wurde der PLC-Technik eine
geringe Relevanz für die Exposition der Bevölkerung beigemessen. Hohe
Relevanz haben Mobilfunkendgeräte, da die Verwendung dieser Geräte zu
Expositionen in der Größenordnung der empfohlenen Höchstwerte führen kann.
Das BfS beobachtet die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen
Felder kontinuierlich. Aussagen für das Jahr 2050 sind aufgrund nicht absehbarer
technischer Entwicklungen heute nicht möglich.
34. Welche Studien sind der Bundesregierung zur PLC bekannt, und welche
Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde das
Vorhaben „Minimierung elektromagnetischer Felder des Mobilfunks, UMTS,
DECT, Powerline und Induktionsfunkanlagen“ durchgeführt. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde der „Schutz von Personen
mit Implantaten und Körperhilfen in elektromagnetischen Feldern des
Mobilfunks, UMTS, DECT, Powerline und Induktionsfunkanlagen“ untersucht, (siehe
jeweils Bundestagsdrucksache 15/4604). Ergebnisse von Feldstärkemessungen
sind in der Arbeit von P. Krähenbühl, H. Breitenmoser: „Assessment of the EMI
radiated by PLC installations inside buildings”, OFCOM, Biel, 2004,
dargestellt.
35. Sind der Bundesregierung Klagen professioneller Funkdienste und der
Amateurfunker zu Störungen aus der PLC-Technik bekannt, und welchen
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Bei jeder Funkübertragung sind Störungen üblich, einerseits durch natürlich
vorkommende Erscheinungen wie beispielsweise den Sonnenwind, andererseits
durch sogenannten man made noise, also durch den Menschen erzeugte
Störgrößen. Die durch die PLC-Technik hervorgerufenen Störungen liegen weit
unter dem sonst üblichen Niveau an Störungsmeldungen und konnten bisher von
den Beteiligten einvernehmlich gelöst werden. Die Bundesregierung sieht die
bisherige Vorgehensweise als erfolgreich an und sieht keinen Handlungsbedarf.
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ISSN 0722-8333]