[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2299
18. Wahlperiode 07.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert, Cornelia Möhring, Sabine
Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2194 –
Wissenschaftlicher Stand zu Nutzen und Risiken des Mammographie-Screenings
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Diskussion um den wissenschaftlichen Nachweis von Nutzen und Schaden
von Reihenuntersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung (Mammographie-
Screening) ist älter als das Screening selbst (vgl. etwa die Stellungnahme des
Netzwerks evidenzbasierte Medizin aus dem Jahr 2001:
www.ebm-netzwerk.de/
pdf/stellungnahmen/stellung021101.pdf). Ab dem Jahr 2005 wurde das
flächendeckende Mammographie-Screening in Deutschland eingeführt: Jede
Frau zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre schriftlich unabhängig
von einem Verdacht zu der Röntgenuntersuchung der Brust eingeladen.
In anderen Staaten gab es bereits seit den 1970er-Jahren Mammographie-
Screening-Programme. Für das schwedische Screening-Programm etwa
wurden Reduktionen der brustkrebsbedingten Sterblichkeit bis zu 39 Prozent
publiziert (
www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12209737). Entsprechend hoch ist
die Zustimmung in Teilen der Bevölkerung (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/
34847/Grosse-Zustimmung-fuer-die-Mammografie).
Doch in anderen Untersuchungen – auch in solchen, die bereits bei der
Screening-Einführung vorlagen – klingen die festgestellten Ergebnisse vollkommen
anders (
www.brustkrebs-info.de/patienten-info/index.php?datei=patienten-info/
mammographie-screening/screening_nutzen.htm).
Das Nordische Cochrane Zentrum fasste im Jahr 2012 die Evidenzlage
folgendermaßen zusammen: „Wenn sich 2 000 Frauen im Verlaufe von 10 Jahren
regelmäßig einem Screening unterziehen, wird eine Frau einen Nutzen daraus
ziehen, da sie vermeidet, an Brustkrebs zu versterben. Gleichzeitig werden
10 gesunde Frauen durch das Screening unnötigerweise zu Brustkrebs-
Patientinnen und deshalb behandelt. Diesen Frauen wird man entweder einen Teil
oder die ganze Brust abnehmen, häufig werden sie nachbestrahlt, manchmal
auch einer Chemotherapie unterzogen. Ferner wird bei 200 Frauen ein falscher
Alarm ausgelöst. Die psychische Belastung bis zur endgültigen Abklärung,
ob tatsächlich ein Krebs vorliegt, kann gravierend sein“ (
www.cochrane.dk/
screening/mammografi-de.pdf). Die Abwägung zu treffen, ob bei dieser
Relation der Nutzen oder der Schaden überwiegt, ist nicht nur schwierig, sondern Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2299 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeauch normativer Natur, also nicht allein durch rein wissenschaftliche Methoden
zu treffen.
So kommt etwa das Swiss Medical Board, ein schweizerischer Expertenrat, in
dem neben Medizinerinnen und Medizinern auch etwa Vertreterinnen und
Vertreter der Bioethik, der Rechtswissenschaft und der Pflegewissenschaft
vertreten sind, zu folgenden, der deutschen Praxis teils widersprechenden
Empfehlungen:
„1. Es wird nicht empfohlen, systematische Mammographie-Screening-
Programme einzuführen. 2. Die bestehenden systematischen Mammographie-
Screening-Programme sind zu befristen. 3. Alle Formen des Mammographie-
Screenings sind bezüglich Qualität zu evaluieren. 4. Ebenfalls werden bei allen
Formen des Mammographie-Screenings eine vorgängige gründliche ärztliche
Abklärung und eine verständliche Aufklärung mit Darstellung der erwünschten
und unerwünschten Wirkungen empfohlen.“ (
www.medical-board.ch/
fileadmin/docs/public/mb/Fachberichte/2013-12-15_Bericht_Mammographie_
Final_rev.pdf). Auch laut der Canadian National Breast Screening Study soll es
keine Senkung der Brustkrebssterblichkeit durch das kanadische Screening-
Programm gegeben haben (
www.bmj.com/content/348/bmj.g366).
Ein differenziertes Bild zeichnet Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): „Es gibt
gute Argumente dafür, dass das Screening ein bisschen etwas bringt. Und es
gibt gute Argumente dafür, dass es nicht viel bringt. Wichtig ist für mich, dass
wir bei dieser extremen Nähe von Nutzen und Nicht-Nutzen die Frauen
adäquat und sorgfältig aufklären. […] Wir tun gut daran, solche
Reihenuntersuchungen regelmäßig zu überdenken und eventuell neu zu justieren. Die
Datenlage und die Evidenz ändern sich. […] Aber wir wissen aus der
Wirtschaftspsychologie, dass es nicht leicht ist, die Investitionen in ein Unternehmen zu
stoppen, für das man bereits sehr viel Geld ausgegeben hat“ (
www.medscape-
medizin.de/artikel/4901913).
Auch pro familia stellt in einer Publikation dazu fest: „Obwohl es für kaum
eine Früherkennungsmethode so viele Daten gibt, ist die Bewertung schwierig.
Die zum Mammographie-Screening vorliegenden Studien haben
widersprüchliche Ergebnisse und aufgrund zahlreicher Faktoren, die die Ergebnisse
beeinflussen können, müssen die Daten mit Vorsicht interpretiert werden. So wurden
nicht nur die technischen Möglichkeiten der Diagnostik seit den Anfängen des
Screenings weiterentwickelt, auch die Behandlung von Brustkrebs hat sich
seitdem verbessert. Dadurch wurde unabhängig vom Screening die
Heilungsrate erhöht und die Sterblichkeit verringert“ (
www.profamilia.de/fileadmin/
dateien/fachpersonal/familienplanungsrundbrief/pro_familia_medizin-1-
2014.pdf).
Große Verunsicherung rufen die unterschiedlichen kursierenden Zahlen über
den Nutzen des Mammographie-Screenings hervor. Während von
Befürworterinnen und Befürwortern eine Reduzierung der Sterblichkeit von 20 bis
40 Prozent in den Raum gestellt wird, werden von Kritikerinnen und Kritikern
die Reduzierungsraten als sehr gering oder nicht vorhanden eingestuft. So
würden denn auch die Frauen in Deutschland den Nutzen des Screenings massiv
überschätzen und den Schaden teils gar nicht kennen oder deutlich
unterschätzen (
www.ebm-netzwerk.de/pdf/stellungnahmen/pm-mammographie-
screening-20140508.pdf).
Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung daran eine Mitverantwortung
trägt, denn das Informationsblatt „Mammographie-Screening in Deutschland –
Erfahrungen und Perspektiven“ aus dem Jahr 2008 wird nach wie vor zum
Download angeboten (Abruf am 12. Juni 2014). Es enthält keinerlei Hinweise
zu möglichen negativen Auswirkungen der Teilnahme an der Untersuchung
(
www.bmg.bund.de/fileadmin/redaktion/pdf_broschueren/PM-Mammographie
2008_Fragen-Antworten.pdf). Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie,
deren Träger die GKV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind, ist für
die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-
Screenings zuständig. Auch auf deren Internetseite
www.mammo-programm.
de finden sich ganz überwiegend Erfolgsmeldungen („Mammographie-Scree-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2299ning auf Erfolgskurs“, „Brustkrebsscreening rettet Leben“, „Die Teilnahme am
Mammographie-Screening-Programm kann Frauen davor bewahren, an
Brustkrebs zu sterben“ etc.). Die wenigen Seiten, die die Nachteile des Screenings
erwähnen, vermitteln letztlich auch ein eindeutig positives Bild.
In dem „Politikbrief Mammographie“ vom Juni 2014 der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie wird festgestellt: „Wir haben die Verantwortung,
Frauen umfassend und transparent über Vor- und Nachteile zu informieren.“
„Frauen sollen vor allem nicht bevormundet und von der Information in eine
bestimmte Richtung gedrängt werden“. In einer hitzig geführten Debatte sei es
wichtig, die Argumente von beiden Seiten nachzuvollziehen. Nutzen, Risiko
und Wirksamkeit müssten daher sachlich gegeneinander abgewogen werden.
Aber weder im Politikbrief noch im Evaluationsbericht findet eine solche
sachliche Abwägung statt. Stattdessen werden die positiven Effekte als durch
internationale Studien belegt angesehen, während auf der anderen Seite nur von
„scheinbar kritischen Studien“ gesprochen wird und deren Ergebnisse durch
einen interviewten Experten als „Schein-Ergebnisse“ bezeichnet. Sowohl der
oben genannten kanadischen Studie wie auch dem zitierten Swiss-Medical-
Board werden „erhebliche methodische Mängel“ unterstellt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Den entscheidenden Anstoß für die Einführung eines qualitätsgesicherten
Mammographie-Screenings in Deutschland gab der parteiübergreifende Beschluss
des Deutschen Bundestags vom 28. Juni 2002 (Bundestagsdrucksachen 14/6453
und 14/9122). Ausschlaggebende Gründe des Deutschen Bundestags für das
Mammographie-Screening waren hierbei insbesondere:
– Die Ergebnisse von acht großen randomisierten Studien, die zeigten, dass
sich die Zahl der Brustkrebs-Todesfälle bei Frauen zwischen 50 und 70
Jahren durch ein Mammographie-Screening um 20 bis 30 Prozent verringern
ließe, wenn die Früherkennung unter gesicherten Qualitätsbedingungen
stattfände,
– die Einführung von qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-
Programmen in England, Schweden, Finnland, Norwegen und den Niederlanden
und
– die Zurückdrängung des in Deutschland damals im großen Umfang
stattfindenden „grauen Screenings“, das nicht den im Jahr 1994 entwickelten,
international anerkannten Qualitätsvorgaben der europäischen Leitlinien
entsprach und mit erheblichen Belastungen für die Frauen und erheblichen
Kosten für das Gesundheitssystem verbunden war.
Eine inhaltliche Einordnung der derzeitigen Diskussion um das
Mammographie-Screening und der sich hieraus ergebenden Fragen erfordert zunächst die
Darstellung der rechtlichen Grundlagen und fachlichen Zuständigkeiten des
Mammographie-Screenings. Rechtliche Grundlagen des deutschen
Mammographie-Screening-Programms sind:
– § 25 Absatz 2 und § 25a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),
– Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
(Röntgenverordnung – RöV),
– European guidelines for quality assurance in breast cancer screening and
diagnosis (EU-Leitlinien),
– Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die
Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie,
Abschnitt B Nummer III) und
Drucksache 18/2299 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Bundesmantelvertrag Ärzte und Ärzte/Ersatzkassen: Anlage 9.2: Versorgung
im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening.
Die fachliche Bewertung des Nutzens des Mammographie-Screenings und die
Interpretation der einschlägigen Literatur sind primär Aufgabe der
Wissenschaft, einschließlich der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Soweit es um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen geht, ist die
Nutzenbewertung Aufgabe des G-BA, der hierbei vom Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wissenschaftlich unterstützt wird.
Die bundesweite Evaluation der Effektivität des Mammographie-Screening-
Programms und der Qualitätssicherungsmaßnahmen wird von der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) durchgeführt, die gemeinsam von
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband
(GKV-SV) getragen wird. Die Auswertung zur Evaluation des Programms, die
Ergebnisse der Prüfung und die daraus gezogenen Folgerungen werden
regelmäßig im Evaluationsbericht dem G-BA vorgelegt. Dieser prüft die Ergebnisse
und entscheidet, ob weitere Auswertungen zur Evaluation sowie Änderungen
des Früherkennungsprogramms notwendig sind. Die Ergebnisse der
Qualitätssicherungsmaßnahmen legt die KoopG den Partnern der Bundesmantelverträge
(KBV, GKV-SV) zur Prüfung im Qualitätsbericht vor. Unter Berücksichtigung
der Versorgungssituation, des Aufwands und des Nutzens der jeweiligen
Qualitätssicherungsmaßnahme entscheiden die Partner der Bundesmantelverträge
über etwaige Anpassungen oder Änderungen von Maßnahmen. Der
Evaluationsbericht und der Qualitätsbericht zum Mammographie-Screening sind auf
den Internet-Seiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening
verfügbar.
Über die Größe des Nutzens und der Risiken des Mammographie-Screenings
gibt es unterschiedliche Angaben. Dies hängt damit zusammen, dass die
vorliegenden Studien, die den Nutzen des Mammographie-Screenings untersucht
haben, hinsichtlich ihrer Aussagekraft und methodischen Qualität von den
Experten unterschiedlich bewertet werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die verschiedenen Studien zu verschiedenen Zeitpunkten, in unterschiedlichen
Ländern, mit unterschiedlichen Studiendesigns, mit teilweise unterschiedlichen
Laufzeiten, an Frauen unterschiedlicher Altersgruppen und mit teilweise
unterschiedlichen Untersuchungsintervallen durchgeführt wurden. Daher ist es
schwierig, die Ergebnisse dieser Studien zusammenzufassen und einheitlich zu
interpretieren. Nicht immer ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse ausländischer
Studien auf deutsche Verhältnisse gegeben. Um hier zu einem Konsens zu
kommen, wurden im Jahr 2010 im Auftrag der KoopG auf der Basis einer
Bestandsaufnahme der wissenschaftlichen Literatur (darunter der Cochrane-Review)
einheitliche „Kennzahlen“ erstellt, die für das deutsche Mammographie-Screening
relevant sind (siehe u. a. Antwort zu den Fragen 11 bis 13). Diese Kennzahlen
wurden für das Merkblatt des G-BA verwendet, das der Einladung zum
Mammographie-Screening beigefügt ist. Die Kennzahlen wurden in einem
Medienbrief von ausgewiesenen Vertretern der evidenzbasierten Medizin unterstützt,
darunter der damalige Sprecher des Fachbereichs Patienteninformation und -
beteiligung im Deutschen Netzwerk Evidenz-basierte Medizin (DNEbM) und
Prof. Dr. Jürgen Windeler in seiner damaligen Position als Leitender Arzt und
stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
Der G-BA überprüft im Rahmen seiner Zuständigkeit für die
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie die vorliegenden aktuellen wissenschaftlichen
Veröffentlichungen zum Mammographie-Screening. Dabei hat sich gezeigt, dass die
Inhalte des Merkblatts zum Mammographie-Screening an den aktuellen
medizinischen Kenntnisstand angepasst werden müssen. Mit Pressemitteilung vom
25. Juli 2014 hat der G-BA angekündigt, dass er in seiner nächsten Sitzung am
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/229921. August 2014 das IQWiG mit der Überarbeitung des Einladungsschreibens
und des Merkblatts beauftragen wird.
Im Rahmen der Zuständigkeit für das Mammographie-Screening und die
Erstellung evidenzbasierter Informationsmaterialien haben der G-BA und das von ihm
beauftragte IQWiG die vorliegende wissenschaftliche Studienlage in ihrem
Gesamtzusammenhang zu prüfen. Entscheidend sind hierbei die Relevanz, Qualität
und Transparenz der jeweiligen wissenschaftlichen Publikationen und nicht
deren medialer Aufmerksamkeitswert. Der Bericht des Swiss Medical Boards,
der von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung besonders hervorgehoben
wird, ist in diesem Zusammenhang nur eine von vielen aktuellen
Veröffentlichungen zu diesem Thema, die der G-BA und das IQWiG zu berücksichtigen
haben. Die Bewertung des Mammographie-Screenings und die Erstellung
aussagekräftiger Informationsmaterialien lediglich auf einige ausgewählte
Auswertungen oder die Aussagen bestimmter Experten zu stützen, ist aus
wissenschaftlich-medizinischer Sicht nicht mit den strengen Anforderungen an eine
evidenzbasierte Gesundheitsversorgung vereinbar.
Die unsichere Sachlage hinsichtlich der positiven sowie negativen
Auswirkungen von Mammographie-Screening-Programmen bestätigt die Notwendigkeit
einer kompetenten Evaluation des deutschen Programms, auch hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Brustkrebssterblichkeit. Da die Mammographie eine auf
Röntgenbestrahlung basierte Früherkennungsmethode ist und dementsprechend
in den Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts fällt, ist eine Risiko-
Nutzen-Bewertung auch für die Zulassung des Mammographie-Screening-
Programms bzw. deren Aufrechterhaltung nach Röntgenverordnung erforderlich.
Zur Durchführung einer solchen Bewertung hat die Strahlenschutzkommission,
die das Bundesumweltministerium zu Fragen des Strahlenschutzes berät, eine
Empfehlung zur Evaluierung des Nutzen und der Risiken des deutschen
Mammographie-Screening-Programms veröffentlicht. Diese Empfehlung bildet eine
wesentliche Grundlage für das im Dezember 2010 vom Bundesamt für
Strahlenschutz ausgeschriebene Forschungsprojekt zur Mortalitätsevaluation, das eine
Machbarkeitsstudie beinhaltet. Unter Federführung des Instituts für
Epidemiologie und Sozialmedizin sowie des Instituts für Klinische Radiologie der
Universität Münster wird diese Machbarkeitsstudie derzeit noch durchgeführt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollten abgewartet werden, bevor ein
Urteil über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Evaluation getroffen wird.
Außerdem sollte nach internationalen Erfahrungen ein Effekt des
Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität erst zehn Jahre nach
Einführung beobachtet werden können.
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine wissenschaftlich fundierte, neutrale und
umfassende Information der Bevölkerung zu erwünschten und unerwünschten
Effekten von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen von entscheidender
Bedeutung. Im Nationalen Krebsplan, der am 16. Juni 2008 gemeinsam von
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Deutscher Krebshilfe, Deutscher
Krebsgesellschaft und Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) initiiert
wurde, wurde dieses Thema von Expertinnen und Experten gemeinsam mit
Vertretern der Patientenverbände intensiv bearbeitet. Zu dem Ziel der Verbesserung
der informierten Entscheidung für oder gegen eine
Krebsfrüherkennungsuntersuchung wurde vom BMG eine hochrangig besetze Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind auf der Internet-Seite
des BMG verfügbar unter
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/N/
Nationaler_Krebsplan/Ziel_1_Inanspruchnahme_der_Krebsfrueherkennung.pdf.
Derzeit läuft im Rahmen des Nationalen Krebsplans ein vom BMG gefördertes
Forschungsvorhaben des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin.
Das Forschungsvorhaben befasst sich mit der Frage, wie die informierte
Entscheidung und die Informationsvermittlung der anspruchsberechtigten Personen
Drucksache 18/2299 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebei den Früherkennungsmaßnahmen für Brustkrebs, Darmkrebs und
Gebärmutterhalskrebs gegenüber den Standard-Informationen weiter verbessert werden
kann.
Ein zentrales Ergebnis des Nationalen Krebsplans, auf den sich sowohl
Befürworter und Kritiker von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geeinigt haben,
ist die Verbesserung der informierten Inanspruchnahme der
Krebsfrüherkennung. Hierbei wird der informierten, freien Entscheidung zur Teilnahme (oder
Nichtteilnahme) an der Krebsfrüherkennung der Vorrang gegenüber dem
bevölkerungsmedizinischen Ziel einer möglichst hohen Teilnahme am Screening
eingeräumt. Dies bedeutet aber nicht, dass damit das Ziel einer hohen Screening-
Teilnahme aufgegeben wurde; es wird lediglich in der Güterabwägung der
informierten individuellen Entscheidung nachgeordnet.
Diese Neuausrichtung im Bereich der Krebsfrüherkennung kann aus fachlicher
und gesundheitspolitischer Sicht als ein Paradigmenwechsel gewertet werden,
der inzwischen auch gesetzlich nachvollzogen wurde. Das
Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), das am 9. April 2013 in Kraft getreten ist,
verpflichtet die Selbstverwaltung ausdrücklich zu einer umfassenden und
verständlichen Information der Versicherten sowohl über den Nutzen als auch die
Risiken und möglichen negativen Konsequenzen der jeweiligen
Krebsfrüherkennung (§ 25a Absatz 1 Nummer 2 SGB V). Die angemessene Information
– auch über Risiken und mögliche negative Konsequenzen des Screenings –
wird somit explizit eingefordert. Mit dem KFRG wurde auch die sog. Malus-
Regelung in § 62 SGB V (Belastungsgrenze) aufgehoben, welche bislang die
Gewährung einer reduzierten Belastungsgrenze im Fall einer Krebserkrankung,
für die eine gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung besteht, an deren
regelmäßige Inanspruchnahme geknüpft hatte.
1. Welche positiven Effekte kann ein Mammographie-Screening nach
Kenntnis der Bundesregierung haben?
2. Welche negativen Effekte kann ein Mammographie-Screening nach
Kenntnis der Bundesregierung haben?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel eines organisierten und qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-
Programms ist es, eine Brustkrebserkrankung in einem prognostisch günstigen
Stadium zu entdecken und damit den Erfolg einer Therapie und die
Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Frauen zu erhöhen. Hierdurch kann die
Brustkrebssterblichkeit gesenkt werden.
Kein Screening-Verfahren ist aber 100 Prozent treffsicher, das heißt, manche
Befunde werden fälschlich als Krebserkrankung klassifiziert (falsch-positiver
Befund). Als Konsequenz werden hier unnötige Nachfolgeuntersuchungen
durchgeführt, verbunden mit einer potenziell psychischen Belastung für die
Betroffenen und deren Familien. Auch werden manche Erkrankungen übersehen
(falsch-negativer Befund), sodass die Untersuchung eine trügerische Sicherheit
vermitteln kann, die die Betroffene unter Umständen zu einem Missachten von
Symptomen verleiteten könnte. Zudem kann bei einem Teil der am Screening
teilnehmenden Frauen ein Brustkrebs diagnostiziert und behandelt werden, der
ohne Screening klinisch nie in Erscheinung getreten wäre (so genannte
Überdiagnose). Allerdings lässt sich im Voraus nicht bestimmen, welche Frau von der
frühen Diagnose und Therapie profitiert und welche nicht. Auch birgt die mit der
Untersuchung verbundene Röntgenstrahlenbelastung per se ein gewisses
Krebsrisiko.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2299Diese Nachteile des Screenings müssen mit dessen Vorteilen von jeder Frau
individuell abgewogen werden und werden daher in einem Merkblatt des G-BA
erläutert.
3. Welche internationalen wissenschaftlichen Daten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung über die tatsächliche Senkung der Mortalität durch
Mammographie-Screenings (bitte möglichst pro 1 000 teilnehmenden Frauen
angeben und ggf. differierende Ergebnisse berücksichtigen)?
4. Welche wissenschaftlichen Daten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung über tatsächliche sonstige positive Effekte (quantitativ und qualitativ)?
5. Welche wissenschaftlichen Daten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung über tatsächliche negative Effekte des Mammographie-Screenings
(quantitativ und qualitativ)?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit den
Fragen 11 bis 13 beantwortet.
6. Wie kann etwa bei der Mortalitätssenkung nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Effekten durch verbesserte Behandlungsmöglichkeiten bei
Brustkrebs und Effekten durch das Screening unterschieden werden, und
wie wird das bei der Evaluation des deutschen Screening-Programms
gehandhabt?
7. Inwieweit haben die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten Einfluss auf
die Abwägung der Bundesregierung für oder gegen ein Screening?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung erlaubt die derzeit verfügbare
wissenschaftliche Datenlage keine sichere Unterscheidung zwischen den Effekten des
Screenings und den Effekten durch verbesserte Behandlungsmöglichkeiten. Aus
diesem Grund haben die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten derzeit keinen
Einfluss auf die Abwägung für oder gegen ein Screening.
Um den Einfluss des Mammographie-Screening-Programms auf die
Brustkrebsmortalität zu untersuchen, finanzieren das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das BMG sowie die
Kooperationsgemeinschaft Mammographie gemeinsam das Vorhaben „Evaluation der
Brustkrebsmortalität im deutschen Mammographie-Screening-Programm“. Das
Forschungsvorhaben wird administrativ und fachlich vom Bundesamt für
Strahlenschutz betreut. Mit der Durchführung wurde ein wissenschaftliches
Konsortium unter Federführung der Universität Münster beauftragt. In
Anbetracht der Komplexität der Fragestellung ist für eine Evaluation der Einsatz von
anspruchsvollen und komplexen epidemiologischen Methoden zur Erhebung
und Auswertung der Daten erforderlich. Die medizinisch notwendigen, langen
Nachverfolgungszeiträume für Brustkrebserkrankungen erfordern einen
ausreichend langen Beobachtungszeitraum; daher sind derzeit für das Gesamtprojekt
zehn Jahre geplant. Neben der Evaluation der Brustkrebsmortalität sollen in dem
Forschungsvorhaben auch weitere Aspekte betrachtet werden, die die
Brustkrebsmortalität beeinflussen können wie z. B. der Einfluss von
Therapieverfahren auf die Brustkrebsmortalität.
Drucksache 18/2299 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Brustkrebsmortalität
in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?
Die Brustkrebssterblichkeit der Frauen in Deutschland ist in den letzten 20
Jahren deutlich zurückgegangen. Die altersstandardisierte Sterberate ist von 31,9/
100 000 Frauen im Jahr 1992 auf 23,6/100 000 im Jahr 2012 gesunken. Die Zahl
der jährlichen Sterbefälle ging im gleichen Zeitraum von 18 343 auf 17 748
zurück. In der Screening-Altersgruppe der 50 bis 69-Jährigen sank die Zahl der
Sterbefälle seit dem Jahr 1992 um 1 400 Fälle. In der Altersgruppe der über
70-Jährigen hingegen stieg sie um gut 2 200 Fälle. Die altersstandardisierte
Sterberate ging in der Screening-Altersgruppe von 72,7/100 000 Frauen auf
51,3/100 000 zurück und sank damit stärker als in der Altersgruppe der über
70-Jährigen (von 147,2/100 000 im Jahr 1992 auf 134,6/100 000 im Jahr 2012).
9. Welche wissenschaftlichen Aussagen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung über das Verhältnis von Nutzen und Schaden bei
Mammographie-Screenings?
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat das Strahlenrisiko abgeschätzt, das mit
den Röntgenuntersuchungen (Mammographien) bei einer regelmäßigen
Teilnahme über einen Zeitraum von 20 Jahren am
Brustkrebsfrüherkennungsprogramm verbunden ist. Bei einer regelmäßigen Teilnahme ab einem Alter von
50 Jahren liegt das Verhältnis von Nutzen zu Strahlenrisiko bei ca. 50 zu 1,
d. h. der Nutzen ist ca. 50-mal so hoch wie das Strahlenrisiko. Im Hinblick auf
weitere Aspekte des Nutzen-Schaden-Verhältnisses wird auf die gemeinsame
Antwort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen.
10. Sind nach Ansicht der Bundesregierung an den Nutzennachweis bei einem
gesetzlich fixierten Screening besondere Anforderungen zu stellen?
Die besonderen Anforderungen an Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
zur Früherkennung von Krankheiten sind in § 25 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 des
SGB V definiert. Voraussetzungen für Früherkennungsuntersuchungen ist, „dass
1. es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, 2. das
Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen
erfassbar ist, 3. die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig
zu erfassen sind, 4. genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die
aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.“
Der G-BA bestimmt in seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie das Nähere über
Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Erfüllung der o. g.
Voraussetzungen. Die Arbeitsweise des G-BA bei der Nutzenbewertung ist in seiner
Verfahrensordnung festgelegt. Untersucht der G-BA den Nutzen, die
medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Leistung
oder legt er Standards fest, nach denen Leistungen zu erbringen sind, hat er dabei
stets den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Dabei sind für ihn die international anerkannten Kriterien und Standards der
evidenzbasierten Medizin maßgeblich. Der G-BA kann zur Vorbereitung seiner
Entscheidungen externe Aufträge vergeben. Er wird wissenschaftlich
insbesondere vom IQWiG unterstützt.
Mit dem am 9. April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -
registergesetz (KFRG) wurden essentielle Bestandteile und Mindestanforderungen
an organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme vorgegeben.
Unabhängig vom Sozialrecht ist eine Risiko-Nutzenbewertung nach
Strahlenschutzrecht erforderlich, wenn Röntgenstrahlung am Menschen angewendet
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2299wird. Bislang stützt sich die Einführung des deutschen Mammographie-
Screening-Programms und die Zulassung als Röntgenreihenuntersuchung nach § 25
Absatz 1 RöV auf die Ergebnisse der großen randomisierten Studien zur
Reduktion der Brustkrebsmortalität durch Mammographie-Screening in anderen
Ländern. Zur Aufrechterhaltung der Zulassung des Mammographie-Screening-
Programms ist vorgesehen, die langfristige Wirkung des deutschen
Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung
zu evaluieren und damit die Basis für eine neue Nutzen-Risiko-Bewertung in
Deutschland zu schaffen (siehe Antwort zu Frage 6).
11. Wie erklärt sich die Bundesregierung die widersprüchlichen Ergebnisse
von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Nutzen und Risiken von
Screening-Programmen, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
12. Nach welchen Kriterien werden durch die Bundesregierung die einen oder
anderen wissenschaftlichen Aussagen für ihre Entscheidungen
herangezogen?
13. Inwiefern sind die Ergebnisse aus internationalen Studien über die Effekte
von Mammographie-Screenings für das deutsche Screening-Programm
übertragbar?
Welche Untersuchungsergebnisse sind nach Ansicht der Bundesregierung
übertragbar, und warum?
Welche Untersuchungsergebnisse sind nach Ansicht der Bundesregierung
nicht übertragbar, und warum?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit
den Fragen 3 bis 5 beantwortet.
Im Hinblick auf die fachliche Zuständigkeit für die Nutzenbewertung des
Mammographie-Screenings wird zunächst auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Zu Nutzen und Risiken des Mammographie-Screenings gibt es eine
umfangreiche Studienlage, die in der wissenschaftlichen Fachwelt unterschiedlich
interpretiert und kontrovers diskutiert wird. Die aus der wissenschaftlichen Literatur
abgeleiteten Angaben zu Nutzen und Risiken des Mammographie-Screenings
weichen teilweise deutlich voneinander ab. Dies liegt daran, dass sich die
Angaben auf unterschiedliche Bezugsgrößen wie Alter der Frauen, Anzahl der Frauen
und Screeningdauer stützen. Teilweise werden unterschiedliche
Darstellungsformen (z. B. relative oder absolute Zahlen) verwendet und unterschiedliche
Quellen zitiert. Hinzu kommt, dass sich manche wichtige Größen wie
„Überdiagnosen“ nur schwer abschätzen lassen und viel Raum für Interpretationen
bieten. Erschwert wird die Nutzen-Schaden-Abwägung, wenn Nutzen und
Schaden in unterschiedlichen „Einheiten“ gemessen werden, z. B. der Nutzen des
Screenings anhand der Reduktion der Brustkrebs-Mortalität und der Schaden
des Screenings anhand unnötiger Diagnostik und evtl. unnötiger Therapie.
Aufgrund dieser Studien- und wissenschaftlichen Interpretationslage haben sich
im Jahr 2010 namhafte Experten, sowohl Kritiker als auch Befürworter des
Mammographie-Screenings, auf „Kennzahlen“ zum Mammographie-Screening
geeinigt und in einem Brief an die Medien gebeten, diese „Kennzahlen
Mammographie-Screening“ zu verwenden. Der Medien-Brief und dessen
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die Kennzahlen und die zugrunde liegende fachliche
Herleitung finden sich auf den Internet-Seiten der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie unter
www.mammo-programm.de (Fachinformationen:
Aktuelle Publikationen).
Drucksache 18/2299 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Kennzahlen werden für das „Merkblatt“ des G-BA verwendet, welches der
Einladung zum Mammographie-Screening beigefügt ist. Ferner wurden die
Kennzahlen auch in der Informationsbroschüre zum Mammographie-
Screening verwendet, die gemeinsam von der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie, dem Deutschen Krebsforschungszentrum und der Deutschen
Krebshilfe herausgegeben wird. Das Merkblatt und die Informationsbroschüre
finden sich auf der Internet-Seite der Kooperationsgemeinschaft Mammographie
unter
www.mammo-programm.de/screening-programm/screening-program.
Der G-BA hat angekündigt, das IQWiG mit der Aktualisierung des Merkblatts
und der zugrunde liegenden Kennzahlen zu beauftragen (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
Nach den „Kennzahlen Mammographie-Screening“ lassen sich folgende
Kernaussagen treffen: Von 1 000 Frauen, die über den gesamten Zeitraum von 20
Jahren regelmäßig am Screening teilnehmen, können fünf Frauen damit rechnen,
vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden. Ebenfalls fünf Frauen
werden unnötig zu Brustkrebspatientinnen, weil ihr Krebs ohne Früherkennung
nicht auffällig geworden wäre. Allerdings kann zum Zeitpunkt der Diagnose
niemand absehen, wie sich dieser Tumor weiterentwickelt und ob er eine
Bedrohung für die Frau darstellt. Bei 50 Frauen wird eine Gewebeprobe entnommen,
die sich dann als unauffällig herausstellt. Die nachfolgende Tabelle fasst die
wesentlichen Kennzahlen zum Mammographie-Screening (bezogen auf jeweils
1 000 und 200 Screening-Teilnehmerinnen) zusammen.
Alle „Kennzahlen Mammographie-Screening“ im Überblick für 1 000 bzw.
200 Frauen in 20 Jahren bei 10 Screening-Runden:
Teilnehmerinnen in 10 Screening-Runden 1 000 200
Positive Befunde 300 60
Falsch-positive Befunde 250 50
Falsch-negative Befunde 15 3
Biopsien 100 20
Negative Biopsien 50 10
Brustkrebs im Screening entdeckt 50 10
Diagnose Brustkrebs 65 13
Invasive Tumoren 52 –
In-situ-Karzinome (DCIS) 13 –
Überdiagnosen und Übertherapien 5 1
gestorben wegen Strahlenbelastung 0 –
vermiedene Brustkrebstodesfälle 5 1
an Brustkrebs gestorben 15 3
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/229914. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Wissensstand in der
Bevölkerung über den möglichen Nutzen und den Schaden durch die
Teilnahme am Mammographie-Screening?
Eine vom BMG geförderte und von der Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. und
der Women’s Health Coalition e. V. durchgeführte repräsentative Befragung
(2012) hat ergeben, dass die große Mehrheit der Teilnehmerinnen am
Mammographie-Screening trotz des mit der Einladung zum Screening versandten
Merkblatts den Nutzen der Maßnahme überbewerten. Es zeigten sich bei der
Mehrzahl der befragten Frauen deutliche Wissenslücken rund um das Thema
Brustkrebs, seine Risikofaktoren sowie die Möglichkeiten und Grenzen des
Mammographie-Screenings. Der wissenschaftliche Bericht ist auf der Internet-Seite des
BMG verfügbar unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/
mammographiescreening-studie. Die Ergebnisse der Studie werden durch eine im Jahr 2014
publizierte Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt:
www.bertelsmann-
stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-81D027D0-516CE725/bst/xcms_bst_dms_
39349_39350_2.pdf.
15. Inwiefern ist eine wissenschaftlich fundierte Information der
Bevölkerung, die den Kenntnisstand über Nutzen und Schaden ungefärbt
wiedergibt, für die Bundesregierung wünschenswert, und was tut sie
gegebenenfalls dafür?
Die Frage 15 wird wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit Frage 17
beantwortet.
16. Wird die Bundesregierung die Verbreitung des Informationsblatts
„Mammographie-Screening in Deutschland – Erfahrungen und Perspektiven“
aus dem Jahr 2008 einstellen oder das Papier so aktualisieren, dass es den
Frauen eine informierte Entscheidung unter Berücksichtigung aller
Effekte des Screenings erleichtert?
Bei dem Dokument handelt es sich um ein Presse-Papier anlässlich einer
gemeinsamen Veranstaltung von Bundesumweltministerium, BMG und KoopG
am 8. April 2008 in Berlin („Mammographie-Screening in Deutschland –
Erfahrungen und Perspektiven“). Da es sich um ein Presse-Dokument zu einer bereits
abgeschlossen Veranstaltung handelt, kann keine Aktualisierung vorgenommen
werden.
17. Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Frauen ergebnisoffen und
auf Grundlage der wissenschaftlichen Daten über erwünschte und
unerwünschte Effekte des Mammographie-Screenings beraten werden?
Die Fragen 15 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf die Förderung der informierten Entscheidung über die
Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wird auf
die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Maßnahmen
hingewiesen (Nationaler Krebsplan, KFRG, Mortalitätsevaluation,
Forschungsvorhaben). Eine zentrale Rolle bei der ergebnisoffenen Information der Frauen über
erwünschte und unerwünschte Wirkungen des Mammographie-Screenings
spielt das der Einladung zum Screening beigefügte Merkblatt des G-BA, das mit
wissenschaftlicher Unterstützung des IQWiG überarbeitet und aktualisiert
werden soll. Für die Bundesregierung ist eine wissenschaftlich fundierte, neutrale
Drucksache 18/2299 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund umfassende Information der Bevölkerung zu erwünschten und
unerwünschten Effekten von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen unbedingt erforderlich.
18. Behindert es nach Ansicht der Bundesregierung die informierte und freie
Entscheidung der eingeladenen Frauen, wenn mit der Einladung zur
Teilnahme am Mammographie-Screening eine eindeutig befürwortende
Einschätzung abgegeben wird?
Eine eindeutig befürwortende Einschätzung zur Teilnahme am Mammographie-
Screening wird dem Anspruch auf eine informierte und freie Entscheidung der
Frauen nicht gerecht. Daher wurde mit dem KFRG „die mit der Einladung
erfolgende umfassende und verständliche Information der Versicherten über Nutzen
und Risiken der Untersuchung“ gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 25a Absatz 1
Nummer 2 SGB V). In der Begründung zu dieser gesetzlichen Vorschrift wird
ausgeführt: „Der Einladung sind Informationen beizufügen, die die
anspruchsberechtigte Person hinreichend, ausgewogen, in einfacher Sprache,
zielgruppengerecht und barrierefrei über Nutzen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile der
jeweiligen Krebsfrüherkennungsmaßnahmen aufklären, um ihr eine informierte
Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an dem
Krebsfrüherkennungsprogramm zu ermöglichen.“
19. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Ärztinnen und Ärzte ergebnisoffen und auf Grundlage der wissenschaftlichen
Daten über das Mammographie-Screening beraten werden?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung etwa aus einer
Untersuchung bei US-amerikanischen Ärztinnen und Ärzten, die die positiven
Wirkungen des Mammographie-Screenings deutlich überschätzt haben
(
http://archinte.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=1754987)?
Die Ärzteschaft hat eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die Bürgerinnen
und Bürger ergebnisoffen, wissenschaftlich fundiert und verständlich über die
Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings und anderer
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu beraten.
Der ärztlichen Fortbildung, zu der Ärztinnen und Ärzte aufgrund der
Berufsordnung verpflichtet sind, kommt eine entscheidende Rolle zu, um über Nutzen und
Risiko von Screeningmaßnahmen zu beraten. Grundlage dafür sind die
Fortbildungsordnungen der Ärztekammern, die sich an der (Muster-)
Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer orientieren. Nach den Fortbildungsordnungen
dient die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dem Erhalt und der
kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer
hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher
Berufsausübung. Sie vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur
Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin.
Darüber hinaus stehen Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf das
Mammographie-Screening u. a. auf den Internet-Seiten der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie und auf den Internet-Seiten des vom BMBF geförderten
Krebsinformationsdienstes am Deutschen Krebsforschungszentrum qualitativ
hochwertige Fachinformationen zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte können sich
auch telefonisch und über E-Mail an den Krebsinformationsdienst wenden und
beraten lassen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/229920. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Studie von
Rasmussen et al. aus dem Jahr 2013, der zufolge spezialisierte, etwa
gynäkologische Fachmagazine positiver über das Screening berichten als
nicht spezialisierte (
www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3664368/
pdf/ebmed-2012-101216.pdf)?
Die Bundesregierung nimmt nicht wertend zu einzelnen medizinisch-
wissenschaftlichen Publikationen, deren Ergebnissen und Qualität Stellung. Dies ist
Aufgabe der wissenschaftlichen Fachwelt, u. a. der medizinisch-
wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Soweit es um Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen geht, obliegt die Bewertung dem G-BA, der hierbei vom IQWiG
unterstützt wird.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um das vom EbM-Netzwerk
beklagte „kollektive Schweigen“ bezüglich der evidenzbasierten Bewertung
des Mammographie-Screenings zu brechen (
www.ebm-netzwerk.de/pdf/
stellungnahmen/pm-mammographie-screening-20140508.pdf)?
Die evidenzbasierte Bewertung um das Mammographie-Screening nimmt in der
Fachwelt und in der Öffentlichkeit einen ungewöhnlich breiten Raum ein. Es
gibt hierzu eine Vielzahl von Studien, Publikationen, Stellungnahmen und
evidenzbasierten, systematischen Informationssynthesen (u. a. HTA-Berichte,
Leitlinien, systematische Reviews). Daher kann die Aussage des Deutschen
Netzwerk Evidenzbasierte Medizin sachlich nicht nachvollzogen werden.
22. Wie viel Geld hat das Screening seit seiner Einführung nach Kenntnis der
Bundesregierung gekostet, und wie haben sich die Kosten bis heute
entwickelt?
Der GKV-Spitzenverband hat für die Jahre 2006 bis 2011 folgende Schätzung
der GKV für das Mammographie-Screening zur Verfügung gestellt:
Die Schätzung der Kosten durch den GKV-Spitzenverband erfolgte auf der
Grundlage der Frequenzstatistik. Zur Ermittlung der Euro-Beträge für die
Gebührenordnungspositionen wurde ein einheitlicher Orientierungswert von
0,035 Euro angenommen (in der Realität unterscheidet sich dieser
Orientierungswert je nach Jahr an der 5. und 6. Stelle nach dem Komma). In den
Gebührenordnungspositionen ist ein Overhead für die Organisation des Screenings
enthalten (Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Referenzzentren,
Kassenärztliche Vereinigungen). Die Kosten für das Einladungswesen wurden für
das jeweilige Jahr auf der Grundlage der Kosten von 2009 und dem Stand der
Implementierung geschätzt. Der Rückgang der Kosten von 2010 nach 2011
beruht nach Aussage des GKV-Spitzenverbands auf einer Änderungen der
Gebührenordnungspositionen (Reduktion des Overheads nach Abschluss der
Aufbauphase) und einem leichten Rückgang der Frequenz. Es ist davon auszugehen,
dass die Kosten für 2012 und 2013 zwischen 200 Mio. und 220 Mio. Euro liegen.
Im Vergleich zu anderen Früherkennungsmaßnahmen enthalten die
Gesamtkosten auch die kompletten Kosten für die Abklärung auffälliger Befunde. Ebenso
sind alle Kosten für die Organisation enthalten.
2011 2010 2009 2008 2007 2006
Gesamtkosten 202 Mio. 221 Mio. 214 Mio. 135 Mio. 66 Mio. 16 Mio.
Drucksache 18/2299 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Nach welchen Kriterien nimmt die Bundesregierung die Kosten-Nutzen-
Abwägung des Mammographie-Screenings vor?
Aufgrund welcher Überlegungen hält sie ein positives Kosten-Nutzen-
Verhältnis für gegeben, und wo liegt nach ihrer Ansicht die Grenze zu
einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis?
Die Kosten-Nutzen-Abwägung ist keine Aufgabe der Bundesregierung. Die
Nutzenbewertung von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen ist Aufgabe des G-BA,
der hierbei vom IQWiG unterstützt wird (s. a. Vorbemerkung der
Bundesregierung).
24. Welche positiven Effekte (Ergebnisqualität) werden durch die Evaluation
des deutschen Screening-Programms erfasst, und welche der möglichen
positiven Effekte werden nicht erfasst?
25. Welche negativen Effekte (Ergebnisqualität) werden durch die Evaluation
des deutschen Screening-Programms erfasst, und welche der möglichen
negativen Effekte werden nicht erfasst?
26. Überwiegt nach Ansicht der Bundesregierung nach heutigem Stand des
Wissens der Nutzen den Schaden beim deutschen Mammographie-
Screening (bitte begründen)?
Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung aufgeführten
Ausführungen zur Nutzenbewertung, Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich
der dort genannten Zuständigkeiten und öffentlich zugänglichen
Informationsquellen (Evaluationsbericht, Qualitätsbericht), verwiesen.
27. Hat es nach Ansicht der Bundesregierung eine transparente Nutzen-
Schaden-Abwägung des deutschen Mammographie-Screenings bei seiner
Einführung gegeben?
Falls ja, wie bzw. wo kann die Öffentlichkeit die entsprechenden
Überlegungen der Bundesregierung nachvollziehen?
Die Einführung des deutschen Mammographie-Screening-Programms erfolgte
auf der Grundlage eines parteiübergreifenden Beschlusses des Deutschen
Bundestags vom 28. Juni 2002, in Deutschland ein Mammographie-Screening
gemäß den hohen Qualitätsvorgaben der Europäischen Leitlinien einzuführen. Die
entsprechenden Überlegungen des Bundestages können auf
Bundestagsdrucksachen 14/6453 und 14/9122 nachvollzogen werden. (s. a. Vorbemerkung der
Bundesregierung).
28. Ist die Abwägung von Nutzen und Schaden des Screening-Programms
nach Ansicht der Bundesregierung eine rein wissenschaftliche oder auch
eine normative Frage (bitte begründen)?
Die Abwägung von Nutzen und Risiko medizinischer Maßnahmen,
einschließlich von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, beinhaltet gemäß dem Konzept der
evidenzbasierten Medizin bzw. der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung
– wissenschaftliche (bestverfügbare externe Evidenz aus wissenschaftlichen
Studien),
– ärztliche (klinische Expertise) und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2299– normative (insbesondere individuellen Präferenzen der Betroffenen,
gesellschaftliche Werte und Normen)
Anteile.
29. Wie nimmt die Bundesregierung die Abwägung zwischen evidentem
Nutzen und evidentem Schaden des Screenings vor?
Aufgrund welcher Kriterien werden etwa vermiedene Todesfälle wegen
Brustkrebs gegen psychische Belastungen und Überdiagnostik etc.
abgewogen?
Es wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung aufgeführten
Ausführungen zur Nutzenbewertung, Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich
der dort genannten Zuständigkeiten und öffentlich zugänglichen
Informationsquellen (Evaluationsbereicht, Qualitätsbericht), verwiesen.
30. Wie erklärt sich die Bundesregierung die international sehr
unterschiedlichen Studienergebnisse, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die gemeinsame
Antwort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen.
31. Ist die Evaluation des deutschen Mammographie-Screenings nach
Kenntnis der Bundesregierung methodisch geeignet, eine Senkung der
Mortalität aufgrund des Screenings unter Ausschluss anderer Einflussfaktoren
(etwa neue Behandlungsmethoden) zu detektieren?
32. Falls ja, wie hoch ist die Senkung der Mortalität pro 1 000 teilnehmenden
Frauen im Vergleich zu nichtteilnehmenden Frauen (randomisiert)?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ob die Evaluation des deutschen Mammographie-Screening geeignet ist, eine
Senkung der Mortalität aufgrund des Screenings unter Ausschluss anderer
Einflussfaktoren (etwa neue Behandlungsmethoden) nachzuweisen, kann zurzeit
noch nicht beurteilt werden. Die Frage kann frühestens beantwortet werden,
wenn die Machbarkeitsphase des vom Bundesamt für Strahlenschutz geleiteten
Forschungsvorhabens zur Mortalitätsevaluation abgeschlossen ist (siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 6).
33. Wie hat sich im Vergleich dazu nach Kenntnis der Bundesregierung die
brustkrebsbedingte Mortalitätsrate vor Einführung des Mammographie-
Screenings in Deutschland entwickelt?
Die brustkrebsbedingte Mortalitätsrate war bereits vor Einführung des
organisierten Mammographie-Screening-Programms in Deutschland rückläufig.
Die altersstandardisierte Sterberate ist von 31,9/100 000 Frauen im Jahr 1992
auf 26,2/100 000 im Jahr 2005 (Einführung des Mammographie-Screenings)
gesunken. Danach sank die Sterberate noch weiter bis auf 23,6/100 000 Frauen
im Jahr 2012. In den sieben Jahren vor Einführung des Mammographie-
Screenings (1998 bis 2005) sank die Sterberate in ähnlichem Umfang wie in den
sieben Jahren seit der Einführung (2006 bis 2012). In der Screening-
Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen ist der Rückgang der Sterberate vor Einführung
des Mammographie-Screenings weniger deutlich als seit dessen Einführung.
Drucksache 18/2299 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAllerdings wird frühestens ab etwa dem Jahr 2015 erkennbar sein, ob das
Screening eine weitere Reduktion der Brustkrebssterblichkeit bewirken kann.
34. Welche Qualitätsparameter haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Eingang in das deutsche Mammographie-Screening gefunden?
Die für das deutsche Mammographie-Screening-Programm verwendeten
Qualitätsparameter folgen den hohen Standards der Europäischen Leitlinien
(European guidelines for quality assurance in breast cancer screening and diagnosis).
Die einzelnen Parameter sind dem öffentlich zugänglichen Qualitäts- und
Evaluationsbericht der KoopG zu entnehmen.
35. Sind Qualitätsparameter, wie etwa die Doppelbefundung, nach Ansicht
der Bundesregierung zwingend an ein Screening gebunden, oder gibt es
auch andere Möglichkeiten – etwa über den Gemeinsamen
Bundesausschuss – Qualitätsanforderungen an die Durchführung von
Mammographien zu definieren (bitte begründen)?
Auch für die kurativen Mammographien wurden Qualitätsparameter definiert.
Hierzu wurden im Jahr 2002 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen in der
Anlage IV der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie spezifische
Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mammographie im Rahmen der kurativen
Versorgung vereinbart, die bereits die innovativen Elemente wie regelmäßige
Fallsammlungsprüfungen und Überprüfungen der diagnostischen Bildqualität
(Patientenstichprobe) als Genehmigungsvoraussetzungen enthielt. Im Jahr 2006
wurde die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie für die kurative
Mammographie von den Partnern der Bundesmantelverträge neu geregelt und
zum 1. Januar 2007 in eine eigene Vereinbarung überführt. Die aktuell gültige
„Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Absatz 2 SGB V
zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung)“ ist auf der
Internet-Seite der KBV verfügbar unter:
www.kbv.de/media/sp/Mammographie.pdf.
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit durch
das Screening in Deutschland weniger belastende Therapieformen
gewählt werden (bitte relative und absolute Zahlen angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit durch
das Screening in Deutschland die Zahl von Brustamputationen
(Mastektomien) reduziert wird (bitte relative und absolute Zahlen angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
38. Inwieweit kann bei dieser Frage der Einfluss einer unabhängig davon
besser und verträglicher werdenden Therapie abgegrenzt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/229939. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch die
Strahlenbelastung der teilnehmenden Frauen durch das Screening in
Deutschland ist?
Die für die Untersuchung erforderliche Strahlenexposition hängt von der Dicke
der Brust ab und wird als Organdosis der Brust (mittlere Parenchymdosis)
angegeben. Typische Werte der mittleren Parenchymdosis für eine Screening-
Untersuchung, die aus je zwei Röntgenaufnahmen jeder Brust besteht, liegen
zwischen 2 bis 4 Milligray pro Untersuchung.
Das Bundesamt für Strahlenschutz erhebt und veröffentlicht regelmäßig Daten
zur Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland. Bei den Anwendungen
in der medizinischen Diagnostik werden hierbei die etwa 2,5 Mio.
Untersuchungen des Mammographie-Screening-Programms pro Jahr berücksichtigt. Die
hieraus resultierende kollektive Strahlenexposition beträgt weniger als 1 Prozent
der gesamten kollektiven effektiven Dosis aller Röntgenuntersuchungen, die pro
Jahr in Deutschland durchgeführt werden.
Die Erfassung der Strahlenexposition bei Mammographien innerhalb und
außerhalb des Mammographie-Screening-Programms ist auch Bestandteil des
Vorhabens zur Mortalitätsevaluation (siehe Antwort zu Frage 6).
40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die
fälschlicherweise durch das Screening zu Brustkrebspatientinnen erklärt
wurde (bitte absolute und relative Zahlen angeben)?
Das Merkblatt des G-BA und die „Kennzahlen Mammographie“ enthalten
Schätzungen zu Überdiagnosen und Übertherapien. Die entsprechenden
Angaben finden sich in der gemeinsamen Antwort zu den Fragen 11 bis 13.
41. Wie viele Verdachtsfälle erweisen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland nachträglich als „falscher Alarm“, und welche Rolle
spielt nach Ansicht der Bundesregierung das Screening dabei?
Das Merkblatt des G-BA und die „Kennzahlen Mammographie“ enthalten
Schätzungen zu falsch-positiven Befunden. Die entsprechenden Angaben finden
sich in der gemeinsamen Antwort zu den Fragen 11 bis 13. Darüber hinaus
enthält der öffentlich zugängliche Evaluationsbericht 2010 der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie Angaben zu den positiven Vorhersagewerten des
Mammographie-Screenings.
42. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den psychischen
Belastungen bei teilnehmenden Frauen aufgrund von negativen Effekten durch das
Screening bei?
Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, dass die psychischen
Belastungen der teilnehmenden Frauen durch das Mammographie-Screening so weit wie
möglich reduziert werden. Das deutsche Mammographie-Screening-Programm
ist mit seinem hohen Qualitätsanspruch und seinem hochprofessionellen
Management darauf angelegt, die psychischen und körperlichen Belastungen für
die teilnehmenden Frauen so niedrig wie möglich zu halten.
Drucksache 18/2299 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Ist die Evaluation des deutschen Mammographie-Screenings nach
Ansicht der Bundesregierung geeignet, eine umfassende Nutzen-Schaden-
Abwägung, insbesondere die Mortalitätssenkung und
Behandlungsvorteile gegenüber Überdiagnostik, ungerechtfertigten Behandlungen,
Strahlungsbelastungen etc., zu ermöglichen?
Hier ist zwischen der Nutzen-Risiko-Rechnung auf Bevölkerungsebene und der
individuellen Abwägung zu unterscheiden. Die Entscheidung zur Teilnahme am
Programm muss letztlich jede eingeladene Frau für sich selbst treffen, zumal
individuelle Risikofaktoren und Werte-Abwägungen zu beachten sind. Das
Merkblatt des G-BA, das auf den Ergebnissen internationaler Studien basiert, kann
hier Hilfestellung zur Entscheidungsfindung geben. Inwieweit die Ergebnisse
der vom Bundesamt für Strahlenschutz geleiteten Mortalitätsevaluation geeignet
sind, eine individuelle Nutzen-Schaden-Abwägung zu ermöglichen, kann erst
beantwortet werden, wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung
vorliegen (siehe Antwort zu Frage 6).
44. Ist der Bundesregierung das von Professor Dr. Werner A. Kaiser
entwickelte und unter anderem an der Universitätsklinik Jena angewendete und
gelehrte MR-Mammographie-Verfahren zur Früherkennung von
Brustkrebs bekannt?
45. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch dieses Verfahren viele
Verdachtsfälle von Brustkrebserkrankungen, die durch Mammographie-
Screening ausgelöst wurden, entkräftet werden konnten und dadurch
vielen Frauen unnötige operative Eingriffe und Chemotherapien erspart
blieben (
www.thieme-connect.de, Nachruf für Professor Dr. Werner A.
Kaiser)?
46. Beabsichtigt die Bundesregierung, die MR-Mammographie als
Alternative zum Mammographie-Screening zu entwickeln, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 44 bis 46 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens von neuen Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Aufgabe
des G-BA, der hierbei vom IQWiG unterstützt wird.
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist die MR-Mammographie nicht
als primäre Methode für ein Brustkrebs-Screening im Sinne einer breit
angelegten Reihenuntersuchung geeignet. Es sind der Bundesregierung keine
evidenzbasierten Nutzenbewertungen und Leitlinien bekannt, die den Einsatz der
MR-Mammographie als Alternative zum Mammographie-Screening
empfehlen. Selbst Befürworter und Anbieter der Methode weisen auf die Limitationen
der MR-Mammographie bei der Früherkennung des Brustkrebs hin, u. a. die
fehlende Standardisierung der Methode (starke Untersucherabhängigkeit der
Interpretation der Befunde) und das hohe Risiko falsch-positiver Diagnosen.
In der aktuell gültigen „Interdisziplinären S3-Leitlinie für die Diagnostik,
Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“, die von der Arbeitsgemeinschaft
der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF), der
Deutschen Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe herausgegeben wird, wird
mit dem höchsten Empfehlungsgrad A und dem höchsten Evidenz-Level 1a
folgende Empfehlung abgegeben:
„Qualitätsgesichertes Mammographie-Screening in 2-jährigen Abständen bei
Frauen zwischen 50 und 70 Jahren ist zur Früherkennung des Mammakarzinoms
geeignet. Die Mammographie ist zurzeit die einzige für die Erkennung von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2299Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien allgemein als wirksam
anerkannte Methode.“
Im Hinblick auf den Einsatz der Magnetresonanztomographie (MRT) der Brust
mit Kontrastmittelgabe zur prätherapeutischen Diagnostik bei Patientinnen mit
auffälligen bzw. suspekten Befunden der Brust empfiehlt die Leitlinie mit dem
höchsten Empfehlungsgrad A und dem höchsten Evidenz-Level 1a:
„Routinemäßig soll eine Kontrast-MRT der Mamma zur prätherapeutischen
Diagnostik nicht durchgeführt werden.“
Die Leitlinie ist auf der Internet-Seite der AWMF verfügbar unter
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-045OL.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]