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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum Einsatz waffenfähiger bzw. bewaffneter Drohnen

Pläne für die Ausstattung der Bundeswehr mit waffenfähigen Drohnen, Einsatzszenarien, Entscheidung des BMVg über eine Leasing- oder Beschaffungslösung, Drohnen Predator und Heron TP, Entwicklungsauftrag für eine europäische Drohne, Auswirkungen des Einsatzes von waffenfähigen und bewaffneten unbemannten Plattformen durch die Bundeswehr, Auslandseinsatz, Parlamentsbeteiligung, Risiken durch unbemannte Systeme, Regelungsbedarf, Befehlsgewalt, Schutz der Soldaten, &quot;autonome Killerdrohne&quot;, mögliche Beteiligung des US-Kommandos AFRICOM an tödlichen US-Drohneneinsätzen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.09.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/224328.07.2014

Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum Einsatz waffenfähiger bzw. bewaffneter Drohnen

der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Katja Keul, Hans-Christian Ströbele, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014 präsentierte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, ihre Pläne hinsichtlich der Ausstattung der Bundeswehr mit waffenfähigen Drohnen, die im Bedarfsfall bewaffnet werden sollen. Dies hatte sie zuvor in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ dargestellt. Gleichzeitig verwies die Bundesministerin der Verteidigung darauf, dass sich zurzeit kein Szenario abzeichne, welches den Einsatz einer bewaffneten Drohne notwendig machen würde. Während sich die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen damit grundsätzlich positioniert hat, bleibt eine Vielzahl von Fragen offen, die sich aus ihren Einlassungen u. a. vor dem Deutschen Bundestag ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche konkreten Einsatzszenarien machen aus Sicht der Bundesregierung die Verfügbarkeit von waffenfähigen Drohnen, die im Bedarfsfall bewaffnet werden können, für die deutschen Streitkräfte erforderlich, jenseits des von der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen in ihrer Rede angeführten Beispiels bezüglich des Abzugs der Bundeswehr aus dem Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team – PRT) Kunduz?

1

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass ähnliche Einsätze wie der ISAF-Einsatz (ISAF – International Security Assistance Force) die wahrscheinlichen Einsatzszenarien der Bundeswehr in den nächsten Jahren darstellen werden?

Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt sie zu dieser Einschätzung?

1

Welche sicherheitspolitische Begründung liegt der Erwägung der Bundesministerin der Verteidigung zugrunde, Drohnen, die im Bedarfsfall bewaffnet werden können, zu beschaffen?

2

Welche Argumente sprechen aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für eine Beschaffung und welche Argumente für eine Leasinglösung von waffenfähigen Drohnen, die im Bedarfsfall bewaffnet werden können, und inwiefern ist ein Leasingmodell für solche Drohnen rechtlich und praktisch durchführbar?

3

Hat sich das BMVg bereits entschieden, inwiefern es eine Leasing- oder Beschaffungslösung geben soll, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

3

Wenn ja, welche Angebote werden dazu für die angestrebte Lösung in den nächsten Monaten eingeholt und geprüft (bitte Hersteller und Modell angeben)?

3

Wenn nein, warum nicht, und wann ist eine Entscheidung in dieser Frage geplant?

4

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für, und was gegen die Beschaffung der US-amerikanischen Drohne Predator, und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Möglichkeit, dass die USA auch im Falle eines Kaufvertrages ggf. keinen vollständigen Zugriff bzw. Einblick in die Black Box dieses Fluggerätes gewähren würden?

5

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und was gegen den Kauf der israelischen Drohne Heron TP, und welche Rolle spielt dabei die Frage der Zulassung dieses Fluggerätes?

6

Welche deutschen und europäischen Rüstungsunternehmen kommen aus Sicht der Bundesregierung für einen Entwicklungsauftrag einer europäischen Drohne in Betracht?

Beabsichtigt die Bundesregierung den Auftrag auszuschreiben?

7

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus der gescheiterten Entwicklung des Euro Hawks unter Beteiligung des deutschen Unternehmens AIRBUS (damals EADS), bei der Steuergelder in Höhe von einer 0,5 Mrd. Euro ausgegeben worden sind (Bundestagsdrucksache 17/14650), ohne dass bisher ein funktionsfähiges Gerät übergeben wurde?

8

Welchen zeitlichen Vorlauf hinsichtlich des Leasings/der Beschaffung der Plattform inklusive Bodenstationen, der umfassenden Einführung des Systems in die Bundeswehr, der Ausbildung und des Beübens des Systems durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hält das BMVg für notwendig, um eine neu in die Bundeswehr einzuführende Drohne – ob mit oder ohne Bewaffnung – im Falle eines Auslandseinsatzes, bei dem die Bundesregierung deren Einsatz anstrebt, verfügbar zu haben und ohne zeitlichen Verlust einsetzen zu können (bitte für beide Fälle gesondert darlegen)?

9

Ab wann und wo genau plant das BMVg entsprechend, eine bewaffnete Drohne in die Bundeswehr einzuführen und für Ausbildung und Übungen bereitzustellen?

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus u. a. für die Frage der Zulassung, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

10

Inwiefern kann in einem etwaigen Auslandseinsatz, der grundsätzlich aus Sicht des BMVg den Einsatz einer bewaffneten Drohne notwendig machen würde, mit dem derzeit verfügbaren Gerät der Bundeswehr der Schutz der Soldatinnen und Soldaten gewährleistet werden?

Wäre aus Sicht des BMVg eine Entsendung deutscher Soldatinnen und Soldaten in einen solchen Einsatz ohne die Verfügbarkeit bewaffneter Drohnen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der eigenen Kräfte vertretbar?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Notwendigkeit besteht dann, auf bewaffnete unbemannte Plattformen zurückgreifen zu müssen?

Wurde nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Verweises auf die Einsatzrealität in Afghanistan als Begründung für die Notwendigkeit bewaffneter Drohnen in der Nachbetrachtung der Schutz der Soldatinnen und Soldaten in den letzten Jahren während des ISAF-Einsatzes nur unzureichend gewährleistet?

11

Wer in der Hierarchie der Bundeswehr, in Sicherheitsbehörden und/oder der Bundesregierung soll nach den Planungen der Bundesregierung im konkreten Fall den Befehl zum Waffeneinsatz von bewaffneten Drohnen gegen Menschen, Fahrzeuge und Einrichtungen geben?

Auf welcher Informationsgrundlage soll dies geschehen?

Von wo aus – Deutschland, dem Einsatzland oder einem Drittland – sollen solche Einsätze geleitet, durchgeführt und kontrolliert werden?

12

Wie soll im Falle eines Leasings einer solchen Plattform die Verfügbarkeit der Bewaffnung in Form von Munition gewährleistet werden?

Soll Munition für den etwaigen Einsatz ebenfalls geleast oder aber beschafft werden?

13

Inwiefern trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass der Deutsche Bundestag die konkrete Ausgestaltung eines Mandates zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in einen Auslandseinsatz festlegt und nicht die Bundesregierung, wie dies die Bundesministerin der Verteidigung im Rahmen der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014 zum Thema „Beschaffungsprogramm von Drohnen für die Bundeswehr“ im Deutschen Bundestag mit den Worten versah: „… und es sind wir hier im Haus, die festlegen, wie ein Mandat aussieht, wie ein Einsatz aussieht …“?

Inwieweit steht die Aussage der Bundesministerin der Verteidigung im Widerspruch insbesondere zu § 3 Absatz 1 sowie Absatz 3 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz)?

Wie soll die praktische Ausgestaltung die Vorschläge der Bundesministerin der Verteidigung betreffend, aussehen, und wird es zu einer Änderung der bisherigen Praxis kommen?

Wenn ja, wann, und wie soll die rechtliche Grundlage dahin gehend geändert werden?

14

Inwieweit wäre für die Bundesregierung ein etwaiger Einsatz bewaffneter unbemannter Plattformen im Sinne eines Einsatzes von geringer Intensität und Tragweite entsprechend § 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes denkbar, und wenn ja, wie wird diese Einschätzung begründet?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wird der Einsatz von waffenfähigen und bewaffneten unbemannten Plattformen durch die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf Taktiken, Strategien und Doktrin der Bundeswehr haben?

Wenn ja, wird sich dies nach Ansicht der Bundesregierung auf die ethischen Leitprinzipien der Bundeswehr, wie z. B. der Inneren Führung, erstrecken?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr der Verbreitung der Technologie unbemannter Plattformen auch an nichtstaatliche Akteure, wie z. B. Hamas oder Hisbollah, vor dem Hintergrund des Schutzes der eigenen Soldatinnen und Soldaten?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken durch Fehlprogrammierung, Systemstörungen und Defekte beim Einsatz unbewaffneter und bewaffneter unbemannter Systeme vor dem Hintergrund, dass allein die USA seit dem Jahr 2001 418 Drohnenabstürzen zu verzeichnen haben, darunter eine bewaffnete Drohne des Typs Reaper, welche über Afghanistan außer Kontrolle geriet und von US-Kampfjets abgeschossen werden musste (vgl. The Washington Post vom 20. Juni 2014)?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr vor dem Hintergrund der durch den Iran „entführten“ amerikanischen Drohne RQ-170 (vgl. ZEIT ONLINE vom 4. Dezember 2012) ein, dass Cyberattacken und das Hacken von unbemannten Plattformen durch gegnerische Kräfte erfolgen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ein solches Risiko zu minimieren?

19

Wie definiert die Bundesregierung den von der Bundesministerin der Verteidigung verwendeten Begriff „autonome Killerdrohne“ genau, welche konkreten Bemühungen zu deren internationaler Ächtung hat sie bereits unternommen, und welche will sie darüber hinaus in Angriff nehmen?

Anhand welcher Kriterien klassifiziert die Bundesregierung unbemannte Systeme als „autonom“, da es bereits jetzt schon Modelle gibt, die bestimmte Funktionen beispielsweise bei der Zielauswahl oder bei der Landung selbstständig durchführen können?

Welchen Grad an Autonomie sowohl bemannter als auch unbemannter Plattformen hält die Bundesregierung für vertretbar, um diese ggf. der Bundeswehr zum Einsatz zur Verfügung zu stellen?

20

Welchen rüstungskontroll- und rüstungsexportpolitischen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf bewaffnete unbemannte Systeme, und welche Initiativen hat sie in dieser Hinsicht unternommen bzw. sind geplant?

21

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studie „Living Under Drones“ der Stanford Law School und der NYU School of Law die psychologische Wirkung des Einsatzes bewaffneter Drohnen in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten, und ergibt sich eventuell ein zusätzlicher Mobilisierungseffekt innerhalb der Bevölkerung, sich einer terroristischen Organisation anzuschließen bzw. einer zunehmenden Radikalisierung des Gegners?

22

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass in Zukunft bewaffnete Kampfdrohnen, die der Bundeswehr sowie möglicherweise anderen deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, nicht gegen Menschen oder andere Ziele in Ländern und Gebieten eingesetzt werden, die außerhalb bewaffneter Konflikte liegen, etwa mit der Begründung des Kampfes gegen den „internationalen Terrorismus“?

23

Wie lauten die Fragen, die die Bundesregierung laut Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer (vgl. Fragestunde im Parlament am 2. Juli 2014), der amerikanischen Regierung zu einer „möglichen Beteiligung des AFRICOM und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein“ an den tödlichen Drohneneinsätzen der US-Regierung übermittelt hat?

Liegt die Antwort der US-amerikanischen Regierung bereits vor, und wenn ja, welchen Inhalt hatte sie?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

Hat die Bundesregierung im Zuge dessen der amerikanischen Regierung ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, dass „die Bundesregierung extralegale völkerrechtswidrige Tötungen kategorisch ablehnt“ (vgl. Aussagen der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014)?

Sollte sich herausstellen, dass die Beteiligung des AFRICOM und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein an den tödlichen Drohneneinsätzen der US-Regierung zutrifft, wie gedenkt die Bundesregierung mit dieser Information umzugehen?

24

Welche Erkenntnisse (nicht nur eigene) liegen der Bundesregierung über die Beteiligung des AFRICOM und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein an den tödlichen Drohneneinsätzen der US-Regierung vor?

25

Warum hat die Bundesregierung erst jetzt Schritte unternommen, obwohl es seit dem Jahr 2013 (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2013) Hinweise auf eine Beteiligung des AFRICOM und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein gibt?

Berlin, den 25. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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