BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Einflussnahme von Unternehmen mit kostenlosen Unterrichtsmaterialien auf Curricula und Schulen unter Förderung von Bundesministerien

Prüfung, Weiterempfehlung, Bereitstellung oder Förderung von durch Unternehmen an Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden zugeleitete Unterrichtsmaterialien, Einzelheiten zu Internetportal, Initiativkreis sowie Publikation zum Unternehmergeist in Schulen; Durchführung von Schülerwettbewerben, Bewertung der Aussagen des BMWi zur ökonomischen Bildung an allgemeinbildenden Schulen, Unterstützung eines Produktwerbungsverbots für Schulen in den Bundesländern<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/229730.07.2014

Mögliche Einflussnahme von Unternehmen mit kostenlosen Unterrichtsmaterialien auf Curricula und Schulen unter Förderung von Bundesministerien

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer mehr Wirtschafts- und Finanzverbände, Privatunternehmen, Stiftungen, Vereine und sonstige Lobbygruppen drängen in den Unterrichtsalltag und bestimmen die Unterrichtsinhalte in den Schulen. Sie publizieren z. B. nicht nur Standards für die „Ökonomische Bildung“ sowie die entsprechende Ausbildung von Lehrkräften und unterbreiten den Schulen dazu Fortbildungsangebote, sondern veranstalten auch interessengeleitete Projekte und Schulwettbewerbe.

Zunehmend gehen Firmenvertreter in den Unterricht. Wirtschaftsunternehmen und -verbände – vom Bankenverband bis hin zur Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – überfluten die Schulen mit kostenlosen Unterrichtsmaterialien, die in den Schulen gerne für den Unterricht genutzt werden. Diese werden nicht selten von staatlichen Stellen, Universitätsinstitutionen oder wirtschaftsnahen Stiftungen und Medienverlagen empfohlen (vgl. DGB Positionspapier „Wirtschaft in der Schule – Was sollen unsere Kinder lernen?“, 2012, S. 4).

Oftmals verfolgen diese Materialien das Ziel, das im Zuge der Finanzkrise verlorene Vertrauen in die Märkte, die Wirtschaftslobby und Finanzindustrie zu stärken, ohne auf die Ursachen der Krise einzugehen oder Regulierungsprobleme aufzuwerfen. Die Universität Augsburg hat im Jahr 2012 über 800 000 solcher Lehrmaterialien im Internet gefunden und schätzt die Dunkelziffer auf etwa eine Million Materialien, die sich an Schulen und Lehrkräfte richten. Von den 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bieten 15 kostenlose Unterrichtsmaterialien an. Aufgrund der sinkenden staatlichen Schulbuchausgaben ist anzunehmen, dass die Materialien auch weiterhin auf großes Interesse stoßen werden (vgl. GEW, Privatisierungsreport 15, S. 9; Studie „Bildungsmedien online“, 2012, Universität Augsburg). So droht mittel- und langfristig der neutrale staatliche Bildungsauftrag durch das Eigeninteresse der Finanz- und Wirtschaftswelt einseitig unterlaufen zu werden. Es ist zu fragen, inwieweit hier in der Unterrichtspraxis die Einhaltung des Kontroversitätsgebots im Sinne des Beutelsbacher Konsenses gewährleistet wird.

Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit der örtlichen Unternehmen, aber auch von Vereinen, Verbänden und Institutionen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Schulen im Interesse eines lebensweltbezogenen Unterrichts zu begrüßen. Daraus können für die Schülerinnen und Schüler praxisnahe Einblicke in die Wirtschaft erwachsen, und erworbenes Wissen kann auch in der Praxis angewendet werden. Allerdings sollten diese Praxisverbindungen alle Lebensbereiche betreffen und nicht nur einseitig das Wirtschaftsverständnis von Unternehmen oder Lobbyverbänden im Eigeninteresse widerspiegeln.

Laut Artikel 7 des Grundgesetzes (GG) untersteht das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates. Die Schule darf ihre Hoheit im Rahmen staatlicher Schulpflicht über die Gestaltung und Vermittlung pädagogischer Inhalte und von Werten nicht einfach Dritten überlassen. Deshalb wird u. a. jedes neu auf den Markt kommende Schulbuch der Schulbuchverlage in den Bundesländern einer intensiven fachlichen und pädagogischen Überprüfung durch die jeweiligen Kultusministerien unterzogen. Dies gilt offenbar nicht für andere Unterrichtsmaterialien, die von Wirtschaftsverbänden, Großkonzernen oder anderen Akteuren verbreitet werden. Damit besteht die Gefahr, dass die Ziele schulischer Bildung der staatlichen Aufsicht entzogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele für Schulen bestimmte Unterrichtsmaterialien (Filme, Brettspiele, Rollenspiele, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte oder Ähnliches) wurden seit dem 1. Januar 2010 welchen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden von jeweils welchem Unternehmen, Verband, Stiftung oder Verein zur Prüfung, Weiterempfehlung oder Förderung zugeleitet?

a) Wie viele und welche dieser zugleiteten Materialien wurden und werden einer Prüfung unterzogen?

b) Nach welchen Kriterien, und in welcher Art und Weise wird und wurde durch welche Stelle entschieden, welche der genannten Materialien für den Gebrauch im Unterricht empfohlen werden, und welche nicht?

c) Hat die Bundesregierung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses bei der Prüfung von Materialien bzw. Zuleitungen einbezogen? Wenn ja, wie und mit jeweils welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zugeleiteten Materialien den Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses entsprechen, insbesondere dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot?

d) Welche Materialien wurden bzw. werden mit jeweils welcher Summe aus welchem Haushaltstitel mit jeweils welchem Förderzeitraum gefördert?

e) Sind bei der Prüfung der jeweiligen Materialien jeweils das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kultusministerien der Länder einbezogen oder informiert worden? Wenn ja, wann, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

f) Wie (rechtlich, politisch und pädagogisch) bewertet die Bundesregierung folgendes Zitat zur Bewertung von Artikel 14 Absatz 2 GG („Eigentum verpflichtet“) aus dem kostenlosen Unterrichtsmaterial „Das kleine 1 × 1 der Sozialen Marktwirtschaft“ der INSM: „Zugegeben, dieses Gebot ist ohne Zweifel gut gemeint, doch von einer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung zeugt es nun wirklich nicht“ (vgl. INSM-Broschüre „Das kleine 1 × 1 der Sozialen Marktwirtschaft“, S. 21)?

g) Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Bewertung des Artikels 14 Absatz 2 GG durch die INSM der Auffassung, dass dieses Material an Schulen verteilt, und dort verwendet werden darf?

2

Seit wann, und auf wessen Initiative, betreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Internetportal www.unternehmergeist-macht-schule.de?

a) Wer sind die Initiatoren der Plattform, und welche Personen aus jeweils welchen juristischen Personen gehören dem Initiativkreis an?

b) Wie, seit wann, und mit welchen personellen, sächlichen oder Haushaltsmitteln fördert das BMWi den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“?

c) In welcher Auflage wurde die Broschüre „Gemeinsam für mehr Unternehmergeist“ wann an welche Schulen zu welchen Kosten versendet?

d) Wie viele und welche Unterrichtsmaterialien wurden nach jeweils welcher inhaltlichen Prüfung durch welche Stelle an wen bereitgestellt?

e) Wie viele, und welche Schülerwettbewerbe, wurden nach jeweils welcher pädagogischen Prüfung von welcher Stelle durchgeführt?

f) Wer zeichnet verantwortlich für die inhaltlichen und presserechtlichen Inhalte des Portals der Initiative?

g) Erfolgte jeweils eine Einbeziehung des BMBF und/oder der bpb bzw. der KMK und der Länder? Wenn ja, wann, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

h) Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen Bundesländern seit jeweils welchem Datum, und auf welcher Rechtsgrundlage, welche Initiativen flächendeckend welche Leistungen anbieten?

i) Werden die Materialien, die von Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden für den Unterricht in den Schulen empfohlen werden, regelmäßig evaluiert? Durch wen werden Evaluationen durchgeführt (bitte nach internen und externen Stellen aufschlüsseln)?

j) Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten einzelner Bundesministerien bei der Förderung derartiger Unterrichtsmaterialien und der Einrichtung von entsprechenden Internetportalen angesichts des Kooperationsverbots in der Bildung?

3

Hält das BMWi seine im „Monatsbericht 05-2012: Ökonomische Bildung an allgemein bildenden Schulen“ (S. 1) getroffene Aussage gegenüber der Kultusministerkonferenz der Länder aufrecht, wonach es die in der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ getroffenen Regelungen im Bereich der ökonomischen Bildung für „unzureichend“ hält, und „dem Ziel ökonomischer Bildung nicht gerecht“ werden (bitte begründen)?

a) Wurde die vorbezeichnete Aussage vor Publizierung mit dem BMBF abgestimmt? Wenn ja, wann, mit welcher Stelle, und welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Umgang und diese Aussage gegenüber der KMK, insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden grundgesetzlichen Kulturhoheit der Länder sowie dem Kollegialitäts- und Ressortprinzip innerhalb der Bundesregierung?

c) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bundesverband deutscher Banken e. V. ein geeigneter und insbesondere die notwendige Neutralität wahrender Akteur für die Erhebung einer Umfrage aus dem Jahr 2011 zum Stellenwert ökonomischer Sachverhalte im Schulunterricht (vgl. Monatsbericht 05-2012: Ökonomische Bildung an allgemein bildenden Schulen, S. 1) ist?

d) Wurde die vorbezeichnete Studie „Ökonomische Bildung an allgemein bildenden Schulen“ (Monatsbericht 05-2012) durch die Bundesregierung gefördert? Wenn ja, mit welchen Haushaltsmitteln aus welchen Haushaltstiteln?

e) Mit welcher Summe aus welchem Haushaltstitel auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund wurde im Jahr 2010 die Studie „Unternehmergeist in die Schulen“ finanziert? Wer erstellte die Studie, und wurde das BMBF, die bpb, das BIBB, die KMK oder die Kultusministerien der Länder in die Erarbeitung der Studie einbezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

f) Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben den bereits vorhandenen Angeboten zur Ökonomischen Bildung (etwa Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer der bpb) private Wirtschaftsunternehmen Zugang zu Schulen zu ermöglichen, um dort ökonomische Bildung über die Bereitstellung ihrer Unterrichtsmaterialien zu prägen?

4

In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Produktwerbungsverbot für Schulen, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung ein solches Verbot aus rechtlicher und bildungspolitischer Perspektive?

a) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Portal „Business Schoolgames“ von der Deutschen Telekom AG, PricewaterhouseCoopers AG, der Allianz, der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG sowie der Deutschen Bank AG hauptsächlich gesponsert, und von weiteren 22 Unternehmen gefördert wird?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund noch von einer interessenfreien und dem Produktwerbungsverbot an Schulen entsprechenden Initiative ausgegangen werden kann?

c) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Unterrichtsmaterial dieser Initiative den Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses entspricht?

5

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung künftig unter Beachtung der Kultushoheit der Länder bei der Bewertung an sie herangetragener interessengeleiteter Unterrichtsmaterialien und Initiativen? Auf welche Weise will sie dazu beitragen, das Kontroversitätsgebot zu wahren und die politische Neutralität von Schule im Rahmen einer humanistischen Werteerziehung im Sinne des GG sowie die Bildungshoheit der Länder zu stärken? Welches Bundesministerium ist nach Ansicht der Bundesregierung dafür fachlich und sachlich federführend zuständig?

Berlin, den 30. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen