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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Folgen der gesetzlichen Tarifeinheit

Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen in Deutschland, den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und den USA; Anzahl der Berufsgewerkschaften, von Tarifpluralität betroffene Branchen bzw. Betriebe und Bundesbehörden, Entwicklung der Tarifbindung, Organisations- und Satzungsautonomie der Gewerkschaften, Tariffähigkeit der Berufs- und Spartengewerkschaften, Verletzung der Neutralitätspflicht, Eingriff in die Koalitionsfreiheit, Beitrag von Ex- bzw. Nochstaatskonzernen zur Entstehung der Tarifpluralität<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/253410.09.2014

Folgen der gesetzlichen Tarifeinheit

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle, Dr. Sahra Wagenknecht, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat den Beschluss zur Tarifeinheit Anfang Juli 2014 von der Tagesordnung gestrichen und mit dem Hinweis verschoben, dass über das Gesetz noch intensiver beraten werden muss. Eine zentrale, aber noch ungelöste Frage ist, wie die Tarifeinheit gesetzlich geregelt werden soll, ohne dabei das grundgesetzlich geschützte Streikrecht einzuschränken.

Laut „STUTTGARTER ZEITUNG“ vom 2. September 2014 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine „abgeschwächte“ Regelung, bei der lediglich die Vorgabe gemacht wird, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelten soll, ohne jedoch die Friedenspflicht dieses Tarifvertrages auf die Minderheitengewerkschaft zu erstrecken. Damit wird keine Aussage zum Streikrecht der Minderheitengewerkschaft getroffen, vielmehr soll die Frage von den Gerichten entschieden werden. Der Plan des Bundesarbeitsministeriums soll am 2. September 2014 auf der Klausur der Bundesregierung mit den Sozialpartnern auf Schloss Meseberg am Rande beraten werden (vgl. STUTTGARTER ZEITUNG: „Berlin will Gesetz abschwächen“, 2. September 2014). Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den Planungen des Bundesarbeitsministeriums nicht doch zumindest um eine faktische Einschränkung des Streikrechts handelt, da das Ergebnis von Arbeitskämpfen der Minderheitengewerkschaften, also der Tarifvertrag, keine Anwendung finden soll.

Die Arbeitgeber sehen laut des oben genannten Berichts ohne eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit die Gefahr, dass die derzeitige Entwicklung negative Auswirkungen auf das System der Flächentarifverträge haben könnte. Daher soll die Macht kleiner Gewerkschaften begrenzt und somit verhindert werden, dass Betriebe allzu häufig bestreikt würden (vgl. STUTTGARTER ZEITUNG vom 2. September 2014). Angesichts dieser Argumentation stellt sich die Frage, wie groß das Ausmaß der Tarifpluralität in Deutschland überhaupt ist und welche negativen Auswirkungen auf das System des Flächentarifvertrags davon ausgehen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob tatsächlich von einer problematischen Entwicklung hinsichtlich der Streikhäufigkeit in Deutschland ausgegangen werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 1991 (bitte jährlich darstellen und nach Branchen differenzieren)?

2

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 1991 differenziert nach Berufsgruppen?

3

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1991 in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den USA (wenn möglich, bitte für jedes Land einzeln die jährlichen Daten ausweisen)?

4

Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2013 in Deutschland besonders hohe Durchschnittszahlen bezüglich der Dauer und Anzahl von Arbeitskämpfen auf, und wie viele Ausfalltage sind jeweils zu verzeichnen?

5

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1991 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden und -instituten (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten aufschlüsseln)?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns aus dem Ausmaß und der Entwicklung der Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen in Deutschland, auch im Vergleich mit anderen Staaten der Europäischen Union und differenziert nach Branchen?

Ist aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine problematische Entwicklung zu verzeichnen, aus der gesetzgeberischer Handlungsbedarf abgeleitet wird?

7

Wie viele Berufsgewerkschaften gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhandensein, der Zahl und dem Agieren von Berufs- und Spartengewerkschaften im Hinblick auf das eigene gesetzgeberische Handeln?

8

Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von Tarifpluralität betroffen (bitte absolute und relative Zahlen nennen)?

Welche Branchen weisen ein besonders hohes Maß an Tarifpluralität aus?

Verzeichnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang negative Auswirkungen, die gesetzgeberisches Handeln rechtfertigen?

Wenn ja, welche sind dies?

9

Wie viele Bundesministerien und Bundesämter bzw. Bundesbehörden und -institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Tarifpluralität betroffen (bitte absolute und relative Zahlen nennen)?

Verzeichnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang negative Auswirkungen, die gesetzgeberisches Handeln rechtfertigen?

Wenn ja, welche sind dies?

10

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der vorhandenen Tarifpluralität, und welche problematischen Entwicklungen gehen aus Sicht der Bundesregierung damit einher?

Auf welche empirischen Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Problemanalyse?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland seit dem Jahr 1991 bis heute entwickelt (bitte nach Ost und West sowie nach Branchen differenzieren, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und der Beschäftigten ausweisen sowie die Tarifbindung nach Firmentarifvertrag und Branchentarifvertrag unterscheiden)?

12

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Erosion des Systems der Branchen- bzw. Flächentarifverträge zu beobachten?

Wenn ja, welche sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Ursachen für diese Entwicklung?

Welchen Stellenwert nimmt dabei aus Sicht der Bundesregierung die Tarifpluralität bzw. das Agieren von Berufs- und Spartengewerkschaften ein?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich um eine faktische Einschränkung des Streikrechts handelt, wenn das Ergebnis eines Arbeitskampfes, also der Tarifvertrag, nicht zur Anwendung kommt (bitte begründen)?

14

Erkennt die Bundesregierung die Organisations- und Satzungsautonomie der Gewerkschaften an, steht ihnen zu, selbständig zu entscheiden, in welcher Form sie sich organisieren und ausrichten, und steht ihnen darüber hinaus zu, ihre Mittel frei zu wählen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, die Konsequenzen und die Auslegung von Gesetzen von der Exekutive auf die Judikative zu verlagern?

Hält sie dies mit einer notwendigen Rechtsfolgeabschätzung für vereinbar?

16

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der genuine Zweck einer Gewerkschaft zunächst das Aushandeln von Tarifverträgen und den dazugehörigen Arbeitsbedingungen für die jeweiligen Gewerkschaftsmitglieder ist, und wird nach Einschätzung der Bundesregierung mit der gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit den Berufs- und Spartengewerkschaften die Tariffähigkeit genommen (bitte begründen)?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Berufs- und Spartengewerkschaften mit einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit der Organisationszweck entzogen wird und die Bundesregierung damit ihre Neutralitätspflicht verletzt (bitte begründen)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach der herrschenden Autonomietheorie der Staat nicht berechtigt ist, die autonome Koalitionsbildung zu verändern oder zu beeinflussen (bitte begründen)?

19

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die aktive Beteiligung von ehemaligen bzw. Nochstaatskonzernen, wie z. B. der Deutschen Post, Telekom Deutschland GmbH oder Deutschen Bahn AG, an der zunehmenden Entstehung der Tarifpluralität, indem sie eine Vielzahl von Tochtergesellschaften gebildet haben (bitte begründen)?

Berlin, den 10. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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