Die Rolle des United Staates Africa Commands und der US-Militärbasis in Ramstein für US-Drohnenangriffe
der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits am 30. Mai 2013 berichteten das ZDF-Magazin „Panorama“ und die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Verantwortung für alle Militäroperationen der USA in Afrika generell beim United Staates Africa Command (AFRICOM) in Stuttgart liege (siehe www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-afrikaus-streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414 und www.daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html). Seit dem Jahr 2011 steuert diesen Berichten zufolge eine Flugbegleitzentrale in Ramstein Angriffe der US-Luftwaffe in Afrika. Ohne die in Ramstein unterhaltene spezielle Relais-Station für unbemannte Flugobjekte könnten nach Aussage der US-Luftwaffe keine Drohnenangriffe in Afrika durchgeführt werden.
Am 4. April 2014 hat ein ehemaliger US-Drohnenpilot bestätigt, dass „die Daten immer über Ramstein fließen. In mehr als tausend Drohneneinsätzen gab es kein einziges Mal, wo wir zum Schichtbeginn nicht in Ramstein angerufen haben. Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich steuern will, und schon ging es los“. Der Pilot wirft der Bundesregierung Naivität im Umgang mit den Amerikanern vor: „Sein Land missbrauche das Vertrauen der Deutschen“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/us-drohnenkriegimmer-fliessen-die-daten-ueber-ramstein-1.1929160 und www.tagesschau.de/inland/ramstein.drohnen100.html und www.tagesschau.de/inland/ramstein-drohnenprogramm102.html). Zuletzt berichtete der ehemalige NSA-Mitarbeiter Thomas Drake vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages, Deutschland würde als Plattform genutzt, um den Drohnenkrieg der USA zu unterstützen, Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen zu treffen (siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-nsamitarbeiter-drake-bnd-unterstuetzte-drohnenkrieg-der-usa-a-979130.html).
Auf der Basis dieser Berichte hat die Fraktion DIE LINKE. mehrfach bei der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (siehe Bundestagsdrucksachen 17/14401 und 17/13579) und Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/1294 und den Schriftlichen Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2145 des Abgeordneten Niema Movassat nach Hintergründen und Konsequenzen zu diesem Sachverhalt gefragt. Wenn von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt werden, steht auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Neben dem Verstoß gegen das Völkerrecht würde auch das Grundgesetz missachtet, das nicht nur das Recht auf Leben schützt, sondern auch Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, verbietet.
Drucksache 18/2589 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/1294 bislang jede „Steuerung“ von deutschem Boden aus abgestritten, ohne auf die genannten Quellen und Fragen einzugehen. Die Bundesregierung zieht sich hierbei auf die Verben wie „steuern“ oder „befehligen“ zurück, ohne auf den Umstand, durch Ramstein in Drohnenangriffe verwickelt zu sein, Bezug zu nehmen. Eine Nachfrage, welche das Auswärtige Amt nach eigener Aussage am 11. Juni 2014 an die Vertreter von AFRICOM gerichtet habe und die in wenigen Wochen beantwortet werden sollte, steht noch aus. In der Antwort auf die Beschwerde des Abgeordneten Niema Movassat an das Auswärtige Amt am 28. August 2014 verwies die Bundesregierung darauf, dass sie „zur Klärung der Fragen um Einsätze bewaffneter unbemannter Flugzeuge der US-Streitkräfte weiterhin in Kontakt mit der US-amerikanischen Regierung“ stehe und sie an die „Dringlichkeit der Beantwortung der dort noch immer anhängigen Fragen erinnert“.
Das Bundesverfassungsgericht hat Medienberichten zufolge den Umgang mit Anfragen des Parlaments wiederholt beanstandet und die Bundesregierung gemahnt, die Kontrollrechte des Parlaments ernst zu nehmen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 25. Juli 2014, S. 4). Die Bundesregierung steht in der Pflicht, sich über militärische Operationen von deutschen Staatsgebiet aus zu informieren, insbesondere, wenn möglicherweise ein Bruch des Völkerrechts vorliegt, und sich gegebenenfalls gegenüber den USA für mehr Transparenz einzusetzen, um ihrer Informationspflicht gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern nachkommen zu können. Falls die Bundesregierung tatsächlich keine oder kaum Informationen über diese Sachverhalte seitens der USA bekommen sollte, stellt sich ernsthaft die Frage der Souveränität Deutschlands über scheinbar unbekannte und möglicherweise völkerrechtswidrige Operationen, die von seinem Staatsgebiet aus geplant oder befehligt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie ist AFRICOM nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden? Über welche Kanäle und in welchen Gremien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung von AFRICOM auf deutschem Boden entschieden, und über welche Entscheidungskanäle wurde diese Entscheidung diskutiert?
Warum wurde der Deutsche Bundestag bei einem Thema von solcher nationaler Bedeutung und bei einer die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland betreffenden Frage nicht einbezogen?
Inwiefern wurde und wird durch die Bundesregierung laufend geprüft, ob die Aktivitäten, die von AFRICOM ausgehen, den menschenrechtlichen Standards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und außerdem nicht gegen Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes (UN-Charta und Unterstützung eines Angriffskriegs von deutschem Boden) verstoßen?
Warum hat die Bundesregierung dieser Militärbasis auf deutschem Boden zugestimmt?
Über welche Mechanismen und Kanäle informiert sich die Bundesregierung über die internen Abläufe und Operationen von AFRICOM und anderer ausländischer Militärbasen auf deutschem Boden?
In welcher Weise und in welchem Turnus unterrichten der Verbindungsoffizier in Stuttgart und der Stabsdienstfeldwebel der Bundeswehr in Ramstein über die organisatorische Arbeit und Planung von Einsätzen?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika eingeflossen sind?
Seit wann hat die Bundesregierung welche Kenntnisse über die Rolle von AFRICOM und Ramstein beim Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika, besonders im Hinblick auf die Auswertung von Drohnen- und Satellitenbildern, daraus folgende Zielauswahl und Einsatzplanung sowie in Hinblick auf die Steuerung der Drohnen über Flugleitzentralen in den USA unter Einbezug der von Ramstein und AFRICOM aus gelieferten Daten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche genauen Ziele die USA mit AFRICOM und Ramstein verfolgen?
a) Unterstützt die Bundesregierung diese Ziele?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zielen?
c) Inwiefern stehen sie in vollem Einklang mit dem Grundgesetz und menschenrechtlichen Ansprüchen Deutschlands?
d) Inwiefern würde die Bundesregierung gegenüber den USA aktiv werden, falls ihr belastbare Hinweise und/oder Beweise vorliegen sollten, die auf Menschenrechts- und/oder Grundgesetzverstöße, die von den Militärbasen AFRICOM und Ramstein ausgehen, schließen lassen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung zur Wahrung der eigenen Souveränität aus dem Umstand, dass ihr scheinbar kaum Informationen über die eigentlichen Aktivitäten von AFRICOM und Ramstein gegeben werden und außerdem die US-Verbündeten weiterhin sowohl die Bundesregierung, als auch deutsche Staatsbürger massiv ausspähen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage eines ehemaligen Drohnenpiloten, dass die Daten für US-Drohneneinsätze „immer über Ramstein fließen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung aufgrund der Äußerung des ehemaligen Drohnenpiloten Maßnahmen eingeleitet, um die Aussage zu verifizieren, und ggf. den Kontakt zu dem Piloten gesucht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Thomas Drake, der im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages bekräftigte, Deutschland sei als Plattform genutzt worden, um den Drohnenkrieg der USA zu unterstützen, und Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen zu treffen (siehe SPIEGEL ONLINE vom 4. Juli 2014)?
Gab es nach den oben genannten Medienberichten Besuche und/oder Inspektionen durch Regierungsmitglieder oder Beamte der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Behörden der US-Basen Ramstein und/oder AFRICOM?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, mit welchen Militärbasen die Station in Ramstein und AFRICOM in Stuttgart über Glasfaserkabel oder Satelliten miteinander in Verbindung stehen?
Inwiefern werden deutsche Geheimdienstinformationen an AFRICOM oder Ramstein weitergegeben und dort nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?
Wie schließt die Bundesregierung aus, dass deutsche Geheimdienstinformationen über AFRICOM oder Ramstein zu mutmaßlich die Menschenrechte verletzenden Einsätzen und für gezielte Tötungen genutzt werden?
Gibt es direkte oder indirekte Kontakte deutscher Dienste und Sicherheitsbehörden mit Ramstein oder AFRICOM in Stuttgart?
Wieso streitet die Bundesregierung ab, dass die Unterstützung für alle Militäroperationen der USA mit Drohnen in Afrika generell bei AFRICOM in Stuttgart und Ramstein liegen und somit von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen durchgeführt oder unterstützt werden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung dann die folgende Aussage: „Aber auch die militärische Verantwortung für diese Mission liegt in Deutschland, etwas weiter südlich, in den ‚Kelley Baracks‘, der Stuttgarter US-Kaserne. Dort ist seit Herbst 2007 der Hauptsitz des Afrika-Kommandos der USA untergebracht, kurz: AFRICOM. Sämtliche Aktionen von US-Militäreinheiten in Afrika unterstehen ihrer Kontrolle – das bestätigt ein Sprecher der US-Armee ausdrücklich. Nach Recherchen von SZ und NDR bedeutet ‚Kontrolle‘ in diesem Fall: Über jeden US-Drohnenangriff über Afrika, über jede einzelne dieser gezielten Tötungen, wird in Stuttgart entschieden.“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/angriffe-in-afrika-drohnentodaus-deutschland-1.1829921)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Sachverhalt angesichts dessen, dass die Tötung eines Terrorverdächtigen mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht protestiert, laut dem Völkerrechtler Thilo Marauhn als Beteiligung an einem Völkerrechtsbruch verstanden werden kann (siehe www.tagesschau.de/inland/ramstein-drohnenprogramm102.html)?
Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten zu ziehen, nachrichtliche Erkenntnisse über die Bewegung und Kommunikation von Terrorverdächtigen in Mali, Mauretanien, Algerien und anderen Ländern Afrikas seien seit dem Jahr 2003 über NSA-Standorte in Süddeutschland geflossen und „für die Festnahme oder Tötung von mehr als 40 Terroristen verantwortlich“, wie es in einem Bericht der NSA aus dem 2005 heißt (siehe DER SPIEGEL vom 16. Juni 2014, S. 20 bis 21)?
Besitzt die Bundesregierung eine zu den USA alternative Strategie der Terrorbekämpfung in Afrika, und inwiefern schließt diese ein, dass das partnerschaftliche Verhältnis der Bundesregierung zu regional destabilisierend wirkenden Staaten ernsthaft überprüft und überdacht wird?
Was unternimmt die Bundesregierung, um eigene, gesicherte Erkenntnisse zu von US-Streitkräften bei AFRICOM und Ramstein geplanten, durchgeführten oder unterstützten gezielten Tötungen in Afrika zu erlangen, und hat es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder gegeben?
a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer hat sie geführt, und was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche?
b) Wenn die Bundesregierung, wie am 28. August 2014 in einem Brief der Staatssekretärin an den Abgeordneten Niema Movassat erklärt, in Kontakt mit der US-Regierung steht und an die anhängigen Fragen erinnert, welche Frist wird hier vorgegeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Auswärtige Amt angibt, bereits am 11. Juni 2014 eine Nachfrage an die US-Regierung und Vertreter von AFRICOM gerichtet zu haben?
Besteht der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14401 unter Frage 28 beschriebene, vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am 10. Juni 2013 angelegte Beobachtungsvorgang zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und seiner etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit weiterhin, und wenn nein, wieso nicht?
Welche Beobachtungen enthält dieser Vorgang, und welche Schlussfolgerungen zieht der Generalbundesanwalt aus diesen?
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Generalbundesanwalt bei der strafrechtlichen Aufklärung möglicher Straftaten in diesem Zusammenhang?
Aus welchem Grund wendet sich die Bundesregierung nicht mit mehr Nachdruck an die US-Regierung, um auf die entsprechenden dringlichen Nachfragen, die seit Monaten ausstehen, Antworten zu erhalten?
Erwägt die Bundesregierung aufgrund der Schwere der Vorwürfe, der sicherheitspolitischen Implikationen, der Vielzahl an Todesopfern und der offensichtlichen Weigerung der US-Regierung, Fragen der Bundesregierung zu beantworten, Sanktionen? Wenn ja, welcher Art? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zitat aus dem Jahr 2008 des Beraters der US State und Defense Departments Dr. J. Peter Pham zu dem Hauptziel von AFRICOM: „Den Zugang zu Erdöl und anderen strategischen Rohstoffen, die Afrika im Überfluss besitzt, zu schützen; was einerseits heißt, diese fragilen natürlichen Reichtümer zu schützen und andererseits absichern, dass kein anderes Land, wie etwa China, Indien, Japan oder Russland ein Monopol oder eine bevorzugte Behandlung erhalten“ (siehe www.worlddefensereview.com/pham100208.shtml)? Teilt die Bundesregierung dieses Ziel und/oder die dafür eingesetzten Mittel?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Vice Admiral Robert T. Moeller in Fort McNair, dass das leitende Ziel von AFRICOM sei, „den freien Handel natürlicher afrikanischer Ressourcen auf dem Weltmarkt zu gewährleisten“, bevor er zufügte, dass der Aufstieg Chinas zur Großmacht eine der Hauptgefahren für die US-Interessen in der Region bedeuten würden (siehe www.theguardian.com/commentisfree/2012/jun/14/africom-imperial-agenda-marches-on) und diese Ziele, und ist es auch im Sinne der Bundesregierung und im Interesse Deutschlands, daher diese Einrichtung AFRICOM zu unterstützen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, AFRICOM als Militärbasis zu schließen und dafür ein internationales Friedenszentrum in den Andrew Baracks bei Stuttgart zu errichten, welches auch die möglichen ökonomischen Verluste für die Stadt, die durch eine Schließung entstehen könnten, aufzufangen?
Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsmission der Europäischen Union (EU) EUTM-Somalia?
Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage für deutsche Soldaten in Mogadischu ermittelt wird?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Somalia stattfindet?
Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUTM-Mali?
Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage für deutsche Soldaten in Mali ermittelt wird?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Mali stattfindet?