[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2794
18. Wahlperiode 08.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2589 –
Die Rolle des United Staates Africa Commands und der US-Militärbasis in
Ramstein für US-Drohnenangriffe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits am 30. Mai 2013 berichteten das ZDF-Magazin „Panorama“ und die
„Süddeutsche Zeitung“, dass die Verantwortung für alle Militäroperationen
der USA in Afrika generell beim United Staates Africa Command (AFRICOM)
in Stuttgart liege (siehe
www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-
afrikaus-streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414 und www.
daserste. ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html). Seit dem Jahr 2011
steuert diesen Berichten zufolge eine Flugbegleitzentrale in Ramstein Angriffe
der US-Luftwaffe in Afrika. Ohne die in Ramstein unterhaltene spezielle Relais-
Station für unbemannte Flugobjekte könnten nach Aussage der US-Luftwaffe
keine Drohnenangriffe in Afrika durchgeführt werden.
Am 4. April 2014 hat ein ehemaliger US-Drohnenpilot bestätigt, dass „die Daten
immer über Ramstein fließen. In mehr als tausend Drohneneinsätzen gab es kein
einziges Mal, wo wir zum Schichtbeginn nicht in Ramstein angerufen haben.
Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich
steuern will, und schon ging es los“. Der Pilot wirft der Bundesregierung
Naivität im Umgang mit den Amerikanern vor: „Sein Land missbrauche das
Vertrauen der Deutschen“ (siehe
www.sueddeutsche.de/politik/us-
drohnenkriegimmer-fliessen-die-daten-ueber-ramstein-1.1929160 und
www.tagesschau.de/
inland/ramstein.drohnen100.html und
www.tagesschau.de/inland/ramstein-
drohnenprogramm102.html). Zuletzt berichtete der ehemalige NSA-Mitarbeiter
Thomas Drake vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen
Bundestages, Deutschland würde als Plattform genutzt, um den Drohnenkrieg der
USA zu unterstützen, Daten seien auch genutzt worden, um
Kommandoentscheidungen zu treffen (siehe
www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-
nsamitarbeiter-drake-bnd-unterstuetzte-drohnenkrieg-der-usa-a-979130.html).
Auf der Basis dieser Berichte hat die Fraktion DIE LINKE. mehrfach bei der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (siehe Bundestagsdrucksachen 17/
14401 und 17/13579) und Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 18/1294 und den Schriftlichen Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache
18/2145 des Abgeordneten Niema Movassat nach Hintergründen und Konse-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2794 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodequenzen zu diesem Sachverhalt gefragt. Wenn von deutschem Staatsgebiet aus
gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt
werden, steht auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Neben dem
Verstoß gegen das Völkerrecht würde auch das Grundgesetz missachtet, das nicht
nur das Recht auf Leben schützt, sondern auch Handlungen, die geeignet sind
und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören, verbietet.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7
auf Bundestagsdrucksache 18/1294 bislang jede „Steuerung“ von deutschem
Boden aus abgestritten, ohne auf die genannten Quellen und Fragen einzugehen.
Die Bundesregierung zieht sich hierbei auf die Verben wie „steuern“ oder
„befehligen“ zurück, ohne auf den Umstand, durch Ramstein in Drohnenangriffe
verwickelt zu sein, Bezug zu nehmen. Eine Nachfrage, welche das Auswärtige
Amt nach eigener Aussage am 11. Juni 2014 an die Vertreter von AFRICOM
gerichtet habe und die in wenigen Wochen beantwortet werden sollte, steht noch
aus. In der Antwort auf die Beschwerde des Abgeordneten Niema Movassat an
das Auswärtige Amt am 28. August 2014 verwies die Bundesregierung darauf,
dass sie „zur Klärung der Fragen um Einsätze bewaffneter unbemannter
Flugzeuge der US-Streitkräfte weiterhin in Kontakt mit der US-amerikanischen
Regierung“ stehe und sie an die „Dringlichkeit der Beantwortung der dort noch
immer anhängigen Fragen erinnert“.
Das Bundesverfassungsgericht hat Medienberichten zufolge den Umgang mit
Anfragen des Parlaments wiederholt beanstandet und die Bundesregierung
gemahnt, die Kontrollrechte des Parlaments ernst zu nehmen (siehe Süddeutsche
Zeitung vom 25. Juli 2014, S. 4). Die Bundesregierung steht in der Pflicht, sich
über militärische Operationen von deutschen Staatsgebiet aus zu informieren,
insbesondere, wenn möglicherweise ein Bruch des Völkerrechts vorliegt, und
sich gegebenenfalls gegenüber den USA für mehr Transparenz einzusetzen, um
ihrer Informationspflicht gegenüber den Parlamentarierinnen und
Parlamentariern nachkommen zu können. Falls die Bundesregierung tatsächlich keine oder
kaum Informationen über diese Sachverhalte seitens der USA bekommen
sollte, stellt sich ernsthaft die Frage der Souveränität Deutschlands über
scheinbar unbekannte und möglicherweise völkerrechtswidrige Operationen, die von
seinem Staatsgebiet aus geplant oder befehligt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Aufgabe des U.S. Africa Command (AFRICOM), einem der sechs
regionalen Kommandos des amerikanischen Verteidigungsministeriums, liegt laut
Eigendarstellung in der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem
afrikanischen Kontinent. Die Bundesregierung teilt dieses erklärte Ziel und
arbeitet bei einzelnen Übungen und bei der Operation zur Eindämmung der
Ebola-Epidemie eng mit AFRICOM zusammen. So beteiligte sich etwa die
Bundeswehr an der durch AFRICOM ausgerichteten Übung „Obangame Express
2014“, die darauf ausgerichtet war, die Fähigkeiten der Anrainerstaaten des
Golfs von Guinea im Bereich der maritimen Sicherheit zu verbessern.
Zudem begrüßt die Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung mit der
Entscheidung für Stuttgart als Standort für AFRICOM Deutschland insgesamt
als Standort für amerikanische Streitkräfte gestärkt hat.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2013 ausführlich in ihrer Antwort auf die
Kleinen Anfragen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE. zu AFRICOM Stellung genommen. Seitdem hat die Bundesregierung
der amerikanischen Botschaft in Berlin im April 2014 einen Katalog mit Fragen
über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-Streitkräfte an
bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge übermittelt und wiederholt,
zuletzt am 23. September 2014 gegenüber dem stellvertretenden AFRICOM-
Befehlshaber, Generalleutnant Steven Hummer, die amerikanische Seite
eindringlich an die Beantwortung der Fragen erinnert. Die amerikanische Seite hat
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2794eine Beantwortung in Aussicht gestellt, jedoch noch kein konkretes Zieldatum
genannt.
1. Wie ist AFRICOM nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?
Über welche Kanäle und in welchen Gremien wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung die Errichtung von AFRICOM auf deutschem Boden
entschieden, und über welche Entscheidungskanäle wurde diese Entscheidung
diskutiert?
Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237
wird verwiesen.
2. Warum wurde der Deutsche Bundestag bei einem Thema von solcher
nationaler Bedeutung und bei einer die Souveränität der Bundesrepublik
Deutschland betreffenden Frage nicht einbezogen?
Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237
wird verwiesen.
3. Inwiefern wurde und wird durch die Bundesregierung laufend geprüft, ob
die Aktivitäten, die von AFRICOM ausgehen, den menschenrechtlichen
Standards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und außerdem nicht
gegen Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes (UN-Charta und Unterstützung
eines Angriffskriegs von deutschem Boden) verstoßen?
Die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte
(NATO – Organisation des Nordatlantikvertrages) sind nach Artikel II des
Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages
über die Rechtsstellung ihrer Truppen verpflichtet, das deutsche Recht zu
achten. Die Entsendestaaten müssen die für die Einhaltung des nationalen Rechts
erforderlichen Maßnahmen treffen.
Den Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene wird im Rahmen
ihrer jeweiligen Zuständigkeit das Betreten der Liegenschaften, die den in
Deutschland stationierten Truppen zur Benutzung überlassen wurden, erlaubt.
Dies geschieht gemäß Absatz 4 bis des Unterzeichnungsprotokolls zu Artikel 53
des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den
Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen
hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Truppen.
Dabei gewähren die Behörden einer Truppe den zuständigen deutschen
Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene jede angemessene
Unterstützung, die zur Wahrnehmung der deutschen Belange erforderlich ist. Dies
schließt den Zutritt zu Liegenschaften nach vorheriger Anmeldung, in Eilfällen
und bei Gefahr im Verzug auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige
Anmeldung ein.
Die Bundesregierung führt keine Auflistung darüber, welche Bundesbehörden
bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben solche Liegenschaften betreten
oder betreten haben. Die Bundesregierung wird ferner nicht darüber informiert,
welche Kommunal- oder Landesbehörden die Liegenschaften der in
Deutschland stationierten Truppen betreten oder betreten haben.
Drucksache 18/2794 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu allen deutschen Belangen im Rahmen der Stationierung stehen die deutschen
Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden mit den US-Streitkräften in einem
regelmäßigen, engen Dialog. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Warum hat die Bundesregierung dieser Militärbasis auf deutschem Boden
zugestimmt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicht der
Bundesregierung bestehen an der Rechtmäßigkeit der Einrichtung des AFRICOM-
Hauptquartiers in Stuttgart keine Zweifel.
5. Über welche Mechanismen und Kanäle informiert sich die
Bundesregierung über die internen Abläufe und Operationen von AFRICOM und
anderer ausländischer Militärbasen auf deutschem Boden?
Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen Dialog mit Vertretern von
AFRICOM.
Zuletzt führten Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt und das
Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) am 23. September 2014 Gespräche mit dem
stellvertretenden Befehlshaber von AFRICOM, Generalleutnant Steven Hummer.
6. In welcher Weise und in welchem Turnus unterrichten der
Verbindungsoffizier in Stuttgart und der Stabsdienstfeldwebel der Bundeswehr in
Ramstein über die organisatorische Arbeit und Planung von Einsätzen?
Der Verbindungsoffizier der Bundeswehr in Stuttgart berichtet anlassbezogen
oder auf Anfrage durch das BMVg über die organisatorische Arbeit und Planung
von Einsätzen.
Der im Verbindungskommando Luftwaffe zum US-Luftstreitkräftekommando
Ramstein (Headquarters United States Air Forces in Europe – USAFE) als
Stabsdienstfeldwebel eingesetzte Soldat ist im Kern mit organisatorischen und
administrativen Angelegenheiten betraut. Die Unterrichtung über die Planung
von Einsätzen ist nicht seine Aufgabe. Über organisatorische Angelegenheiten
in Bezug auf HQ USAFE berichtet er anlassbezogen.
7. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der
militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-
Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die
Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika
eingeflossen sind?
Die Weitergabe von Informationen aus dem Militärischen Nachrichtenwesen in
den internationalen Bereich ist per Staatssekretärerlass vom 27. April 2009
geregelt. Dieser schließt eine Weitergabe von Informationen aus, wenn die
Weitergabe gegen deutsche Verfassungsgrundsätze oder nationales Recht verstößt.
Dabei ist bereits bei der Anfrage der Zweck mitzuteilen, zu dem die angefragten
Informationen benötigt werden. Auch durch das Einsatzführungskommando der
Bundeswehr werden in diesem Zusammenhang keine Informationen an US-
Dienststellen weitergegeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2794 8. Seit wann hat die Bundesregierung welche Kenntnisse über die Rolle von
AFRICOM und Ramstein beim Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika,
besonders im Hinblick auf die Auswertung von Drohnen- und
Satellitenbildern, daraus folgende Zielauswahl und Einsatzplanung sowie in
Hinblick auf die Steuerung der Drohnen über Flugleitzentralen in den USA
unter Einbezug der von Ramstein und AFRICOM aus gelieferten Daten?
Die Bundesregierung hat keine eigenen über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse über eine mögliche Beteiligung des AFRICOM-
Hauptquartiers in Stuttgart und des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein
an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge der US-Streitkräfte in
Afrika. Die Bundesregierung hat der amerikanischen Botschaft in Berlin hierzu
im April 2014 Fragen übermittelt, die bisher nicht beantwortet wurden.
9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche genauen Ziele die
USA mit AFRICOM und Ramstein verfolgen?
Die strategischen Ziele von AFRICOM liegen laut Eigendarstellung in der
Beseitigung transnationaler Bedrohungen und der Verhinderung zukünftiger
Konflikte, u. a. durch den Aufbau und die Ausbildung von nationalen
Sicherheitskräften, der Stärkung guter Regierungsführung auf dem Sicherheitssektor
und der Unterstützung humanitärer Aktionen.
a) Unterstützt die Bundesregierung diese Ziele?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesen Zielen?
Die Fragen 9a und 9b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt diese Ziele und arbeitet in Einzelfällen mit
AFRICOM zusammen, etwa bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in
Westafrika.
c) Inwiefern stehen sie in vollem Einklang mit dem Grundgesetz und
menschenrechtlichen Ansprüchen Deutschlands?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen den strategischen
Zielen von AFRICOM und dem Grundgesetz.
d) Inwiefern würde die Bundesregierung gegenüber den USA aktiv
werden, falls ihr belastbare Hinweise und/oder Beweise vorliegen sollten,
die auf Menschenrechts- und/oder Grundgesetzverstöße, die von den
Militärbasen AFRICOM und Ramstein ausgehen, schließen lassen?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden belastbaren Hinweise vor.
Hypothetische Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu den Fragen 26 und 27 verwiesen.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung zur Wahrung der eigenen
Souveränität aus dem Umstand, dass ihr scheinbar kaum Informationen
über die eigentlichen Aktivitäten von AFRICOM und Ramstein gegeben
werden und außerdem die US-Verbündeten weiterhin sowohl die
Bundesregierung, als auch deutsche Staatsbürger massiv ausspähen?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zudem erwartet die
Bundesregierung nach wie vor die Beantwortung der in der Vorbemerkung der Bundesregie-
Drucksache 18/2794 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderung erwähnten der US-Seite übermittelten Fragen. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung zu diesem Themenkomplex im
ständigen Dialog.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage eines
ehemaligen Drohnenpiloten, dass die Daten für US-Drohneneinsätze
„immer über Ramstein fließen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung aufgrund der Äußerung des ehemaligen
Drohnenpiloten Maßnahmen eingeleitet, um die Aussage zu verifizieren, und
ggf. den Kontakt zu dem Piloten gesucht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Thomas Drake, der im 1.
Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages bekräftigte, Deutschland sei
als Plattform genutzt worden, um den Drohnenkrieg der USA zu
unterstützen, und Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen
zu treffen (siehe SPIEGEL ONLINE vom 4. Juli 2014)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
14. Gab es nach den oben genannten Medienberichten Besuche und/oder
Inspektionen durch Regierungsmitglieder oder Beamte der Bundesregierung
oder der ihr nachgeordneten Behörden der US-Basen Ramstein und/oder
AFRICOM?
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMVg, Dr. Markus Grübel, besuchte
am 28. August 2014 das AFRICOM-Hauptquartier. Angehörige des BMVg
suchten sowohl das AFRICOM-Hauptquartier als auch die Luftstreitkräftebasis
Ramstein mehrfach zu Arbeitsbesuchen auf.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 18 verwiesen.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, mit welchen
Militärbasen die Station in Ramstein und AFRICOM in Stuttgart über
Glasfaserkabel oder Satelliten miteinander in Verbindung stehen?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über die
Kommunikationsverbindungen des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein und des
AFRICOM-Hauptquartiers in Stuttgart.
16. Inwiefern werden deutsche Geheimdienstinformationen an AFRICOM
oder Ramstein weitergegeben und dort nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt?
17. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass deutsche
Geheimdienstinformationen über AFRICOM oder Ramstein zu mutmaßlich die Menschenrechte
verletzenden Einsätzen und für gezielte Tötungen genutzt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2794Die deutschen Nachrichtendienste übermitteln Erkenntnisse an ausländische
öffentliche Stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse.
Über die konkrete Verwendung übermittelter Informationen durch den
Empfänger haben die deutschen Nachrichtendienste keine Erkenntnisse. Gleichwohl
unterliegen mit amerikanischen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
ausgetauschte Daten entsprechenden Verwendungsbeschränkungen. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksachen 18/237 und 17/13381 verwiesen.
Eine weitere Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form erfolgen. Einzelheiten über die Ausgestaltung des Erkenntnisaustausches
mit ausländischen öffentlichen Stellen unterliegen der vertraulichen
Behandlung. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen betreffend die
Ausgestaltung einer Zusammenarbeit entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde
nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren.
Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Stellen
können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der
Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde aber auch die Gefahr, dass
unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den
Erkenntnisstand der ausländischen Stellen gezogen werden können. Ein Rückgang
von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der
Fähigkeit zur Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des
Bundes führen. Insofern hätte eine öffentliche Bekanntgabe weiterer
Einzelheiten für die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Nachrichtendienste des
Bundes erhebliche Nachteile. Sie wäre für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich. Daher ist ein weiterer Antwortteil als Verschlusssache
gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft
und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme
hinterlegt.*
18. Gibt es direkte oder indirekte Kontakte deutscher Dienste und
Sicherheitsbehörden mit Ramstein oder AFRICOM in Stuttgart?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Darüber hinaus haben
Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Vergangenheit AFRICOM
im Rahmen der Kontaktpflege Besuche abgestattet.
19. Wieso streitet die Bundesregierung ab, dass die Unterstützung für alle
Militäroperationen der USA mit Drohnen in Afrika generell bei AFRICOM
in Stuttgart und Ramstein liegen und somit von deutschem Staatsgebiet aus
gezielte Tötungen durchgeführt oder unterstützt werden?
20. Inwieweit teilt die Bundesregierung dann die folgende Aussage: „Aber
auch die militärische Verantwortung für diese Mission liegt in Deutschland,
etwas weiter südlich, in den ‚Kelley Baracks‘, der Stuttgarter US-Kaserne.
Dort ist seit Herbst 2007 der Hauptsitz des Afrika-Kommandos der USA
untergebracht, kurz: AFRICOM. Sämtliche Aktionen von US-
Militäreinheiten in Afrika unterstehen ihrer Kontrolle – das bestätigt ein Sprecher
der US-Armee ausdrücklich. Nach Recherchen von SZ und NDR bedeutet
‚Kontrolle‘ in diesem Fall: Über jeden US-Drohnenangriff über Afrika,
über jede einzelne dieser gezielten Tötungen, wird in Stuttgart entschie-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/2794 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeden.“ (siehe
www.sueddeutsche.de/politik/angriffe-in-afrika-
drohnentodaus-deutschland-1.1829921)?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die amerikanische Regierung hat der Bundesregierung wiederholt, zuletzt am
23. September 2014, versichert, dass bewaffnete Einsätze unbemannter
Luftfahrzeuge in Afrika nicht von Deutschland aus befehligt oder gesteuert werden.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, an diesen Versicherungen der USA zu
zweifeln.
21. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem
Sachverhalt angesichts dessen, dass die Tötung eines Terrorverdächtigen
mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts,
wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht protestiert, laut dem
Völkerrechtler Thilo Marauhn als Beteiligung an einem Völkerrechtsbruch
verstanden werden kann (siehe
www.tagesschau.de/inland/ramstein-
drohnenprogramm102.html)?
Auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 sowie auf die Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 6 und 7 vom 28. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1294,
S. 3 bis 4) wird verwiesen.
22. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus den vorliegenden
Berichten zu ziehen, nachrichtliche Erkenntnisse über die Bewegung und
Kommunikation von Terrorverdächtigen in Mali, Mauretanien, Algerien
und anderen Ländern Afrikas seien seit dem Jahr 2003 über NSA-Standorte
in Süddeutschland geflossen und „für die Festnahme oder Tötung von mehr
als 40 Terroristen verantwortlich“, wie es in einem Bericht der NSA aus
dem 2005 heißt (siehe DER SPIEGEL vom 16. Juni 2014, S. 20 bis 21)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen steht
die Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung im ständigen Dialog.
23. Besitzt die Bundesregierung eine zu den USA alternative Strategie der
Terrorbekämpfung in Afrika, und inwiefern schließt diese ein, dass das
partnerschaftliche Verhältnis der Bundesregierung zu regional
destabilisierend wirkenden Staaten ernsthaft überprüft und überdacht wird?
Die Bundesregierung hat im Mai 2014 „Afrikapolitische Leitlinien“
verabschiedet. Wie die USA verfolgt auch die Bundesregierung einen umfassenden
afrikapolitischen Ansatz, der nicht allein auf die Bekämpfung von Terrorismus
ausgerichtet ist und ein besonderes Gewicht auf Maßnahmen der Konfliktprävention
und Stabilisierung legt. Die deutsche Afrikapolitik ist darüber hinaus in den EU-
Rahmen und in das Handeln weiterer multilateraler Institutionen, insbesondere
der Vereinten Nationen (VN), eingebettet und berücksichtigt die enge Ein- und
Anbindung von Maßnahmen der VN, um ein kohärentes Handeln zu
gewährleisten.
24. Was unternimmt die Bundesregierung, um eigene, gesicherte Erkenntnisse
zu von US-Streitkräften bei AFRICOM und Ramstein geplanten,
durchgeführten oder unterstützten gezielten Tötungen in Afrika zu erlangen, und
hat es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der
Bundesregierung und der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider
Länder gegeben?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2794a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer hat sie geführt, und
was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche?
b) Wenn die Bundesregierung, wie am 28. August 2014 in einem Brief
der Staatssekretärin an den Abgeordneten Niema Movassat erklärt, in
Kontakt mit der US-Regierung steht und an die anhängigen Fragen
erinnert, welche Frist wird hier vorgegeben, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass das Auswärtige Amt angibt, bereits am 11. Juni 2014
eine Nachfrage an die US-Regierung und Vertreter von AFRICOM
gerichtet zu haben?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 8 wird
verwiesen.
25. Besteht der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14401 unter Frage 28 beschriebene, vom Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof am 10. Juni 2013 angelegte Beobachtungsvorgang
zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und
seiner etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit weiterhin, und wenn
nein, wieso nicht?
Der genannte Beobachtungsvorgang des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof besteht weiterhin.
26. Welche Beobachtungen enthält dieser Vorgang, und welche
Schlussfolgerungen zieht der Generalbundesanwalt aus diesen?
In dem Vorgang sind aus allgemein zugänglichen Quellen erlangte Erkenntnisse
zu der Thematik gesammelt. Daraus haben sich bisher keine tatsächlichen
Anhaltspunkte ergeben, welche die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der
Zuständigkeit des Bundes rechtfertigen würden.
27. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Generalbundesanwalt
bei der strafrechtlichen Aufklärung möglicher Straftaten in diesem
Zusammenhang?
Der Generalbundesanwalt hat in dem Vorgang Anfragen an den BND, das
Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und das Kommando
Strategische Aufklärung der Bundeswehr gerichtet. Die vorliegenden
Antworten haben keine Erkenntnisse erbracht, auf die die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens gestützt werden könnten.
28. Aus welchem Grund wendet sich die Bundesregierung nicht mit mehr
Nachdruck an die US-Regierung, um auf die entsprechenden dringlichen
Nachfragen, die seit Monaten ausstehen, Antworten zu erhalten?
Die Bundesregierung hat mehrfach mit Nachdruck an die Beantwortung der
Fragen erinnert, zuletzt am 23. September 2014 im Gespräch mit dem
stellvertretenden Befehlshaber von AFRICOM.
Drucksache 18/2794 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Erwägt die Bundesregierung aufgrund der Schwere der Vorwürfe, der
sicherheitspolitischen Implikationen, der Vielzahl an Todesopfern und der
offensichtlichen Weigerung der US-Regierung, Fragen der
Bundesregierung zu beantworten, Sanktionen?
Wenn ja, welcher Art?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der engste Bündnispartner
Deutschlands außerhalb Europas. Eine Sanktionierung der USA steht für die
Bundesregierung nicht im Raum.
30. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Zitat aus dem Jahr 2008 des Beraters der US State und Defense
Departments Dr. J. Peter Pham zu dem Hauptziel von AFRICOM: „Den
Zugang zu Erdöl und anderen strategischen Rohstoffen, die Afrika im
Überfluss besitzt, zu schützen; was einerseits heißt, diese fragilen
natürlichen Reichtümer zu schützen und andererseits absichern, dass kein
anderes Land, wie etwa China, Indien, Japan oder Russland ein Monopol oder
eine bevorzugte Behandlung erhalten“ (siehe
www.worlddefensereview.
com/pham100208.shtml)?
Teilt die Bundesregierung dieses Ziel und/oder die dafür eingesetzten
Mittel?
Die Bundesregierung setzt sich für globale Märkte und Freihandel ein. Die
Afrikapolitik der Bundesregierung ist in ihren Afrikapolitischen Leitlinien
niedergelegt, die das Kabinett am 21. Mai 2014 verabschiedet hat. Zu
Kommentaren über Ziele der US-Afrikapolitik nimmt die Bundesregierung nicht
Stellung.
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Vice Admiral Robert T.
Moeller in Fort McNair, dass das leitende Ziel von AFRICOM sei, „den
freien Handel natürlicher afrikanischer Ressourcen auf dem Weltmarkt zu
gewährleisten“, bevor er zufügte, dass der Aufstieg Chinas zur Großmacht
eine der Hauptgefahren für die US-Interessen in der Region bedeuten
würden (siehe
www.theguardian.com/commentisfree/2012/jun/14/
africomimperial-agenda-marches-on) und diese Ziele, und ist es auch im Sinne der
Bundesregierung und im Interesse Deutschlands, daher diese Einrichtung
AFRICOM zu unterstützen?
Zu Kommentaren über Ziele der US-Afrikapolitik nimmt die Bundesregierung
nicht Stellung. Zur Begründung der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit
AFRICOM wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
32. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, AFRICOM als
Militärbasis zu schließen und dafür ein internationales Friedenszentrum in den
Andrew Baracks bei Stuttgart zu errichten, welches auch die möglichen
ökonomischen Verluste für die Stadt, die durch eine Schließung entstehen
könnten, aufzufangen?
Der Bundesregierung ist dieser Vorschlag nicht bekannt. Die amerikanische
Regierung hat sich am 23. September 2014 erneut zum Standort Stuttgart für das
Hauptquartier von AFRICOM bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/279433. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen
besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsmission
der Europäischen Union (EU) EUTM-Somalia?
Die deutschen Kontingente in allen GSVP-Missionen sind vollständig in die
jeweilige Missionsstruktur integriert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen.
34. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen
bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage
für deutsche Soldaten in Mogadischu ermittelt wird?
Bei internationalen Missionen stellen die beteiligten Nationen Informationen in
einen gemeinsamen Informationsraum ein. In diesem werden Erkenntnisse zur
Lage bereitgestellt, sofern die Freigabe durch die jeweilige Nation autorisiert
wurde. Die darin enthaltenen Informationen werden regelmäßig ohne spezifische
Quellenangabe bereitgestellt. Im Nachgang hierzu ist in der Regel nicht mehr zu
erkennen, ob die Informationen aus nachrichtendienstlichen, aus militärischen
oder sonstigen Quellen stammen. Sofern die von der US-Seite freigegebenen
Informationen für die Bewertung der Gefährdungslage deutscher Bürger
erforderlich sind, fließen diese in das Lagebild ein. Die Gefährdungslage für deutsche
Soldaten in Mogadischu, die im Rahmen einer EU-Trainingsmission eingesetzt
sind, wird primär aus nationalen Produkten, ergänzt durch multinationale EU-
Anteile, erstellt.
35. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch
zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und
mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Somalia stattfindet?
Die an einem Einsatz beteiligten Nationen stellen Informationen im
gemeinsamen Informationsraum nach erfolgter nationaler Freigabe in der Regel ohne
Angaben von Quellen zur Verfügung. Es wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen. Bei gemeinsamen Sicherheitsinteressen findet ein
Informationsaustausch dort statt, wo er rechtlich abgesichert und möglich ist. Durch das
Einsatzführungskommando der Bundeswehr erfolgt in diesem Zusammenhang keine
Weitergabe von Produkten bzw. personenbezogenen Daten.
36. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen
besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUTM-
Mali?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
37. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen
bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage
für deutsche Soldaten in Mali ermittelt wird?
Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind in Mali im Rahmen einer EU-
Trainingsmission sowie einer Stabilisierungsmission der VN eingesetzt. Die
Gefährdungslage wird primär aus nationalen Produkten, ergänzt durch multinationale
Anteile, erstellt.
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.
Drucksache 18/2794 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch
zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und
mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Mali stattfindet?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]