[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2978
18. Wahlperiode 24.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2772 –
Maßnahmen der Bundesregierung gegen Lebensmittelverschwendung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Bundesregierung werden jedes Jahr von Industrie, Handel,
Großverbrauchern und Privathaushalten elf Millionen Tonnen Lebensmittel
weggeworfen. Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste in der
Landwirtschaft. Unabhängige Schätzungen gehen sogar davon aus, dass vom Acker bis
zum Teller insgesamt die Hälfte der Lebensmittel verloren gehen
(Wortprotokoll 17/68, Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23. April 2012 zum Thema
Lebensmittelverschwendung). Damit werden auch große Mengen an Wasser, Energie, Dünger,
Futter und Arbeitskraft, die in die Erzeugung geflossen sind, verschwendet.
Im Oktober 2012 wurde die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag
beauftragt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Lebensmittelverluste wirksam
zu reduzieren (Bundestagsdrucksache 17/10987). Zudem hat die Fraktion DIE
LINKE. mit dem Antrag „Die Ursachen der Vernichtung und Verschwendung
von Lebensmitteln wirksam bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 17/10989)
auf wichtige Ursachen und Herausforderungen bei der Bekämpfung der
Lebensmittelverschwendung hingewiesen. Auf europäischer Ebene erwägt die
Europäische Kommission Maßnahmen, um der Lebensmittelverschwendung
zu begegnen (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle […] vom
2. Juli 2014).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wertschätzung für unsere Lebensmittel zu steigern, gehört seit Jahren zu
den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL). Mit der Fokussierung auf die Wegwerfproblematik, also die Nicht-
Wertschätzung von Lebensmitteln, durch die Initiative Zu gut für die Tonne ist
eine thematische Zuspitzung und somit auch eine bessere Wahrnehmung durch
Medien und Öffentlichkeit erreicht worden. Die Zuspitzung auf dieses Thema
mit klar formulierten Botschaften „Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen,
werfen wir weg. Du kannst das ändern.“ in Verbindung mit den „traurigen“ und
gleichzeitig wertigen Lebensmitteln als emotional ansprechende Botschafter hat Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2978 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesich als erfolgreich erwiesen. Die Initiative des damaligen Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde im November
2012 mit dem „Politikaward 2012“ vom Fachmagazin politik&kommunikation
als beste Kampagne im Bereich von öffentlichen Institutionen ausgezeichnet.
Die Aufmerksamkeit für das Thema und die Initiative Zu gut für die Tonne ist
seitdem ungebrochen. Seit dem Start im März 2012
● wurden zahlreiche Informationsmaterialien an Verbraucher und
Multiplikatoren verteilt
● wurde die App über 600 000-mal heruntergeladen
● berichten zahlreiche Medien regelmäßig über die Initiative und nutzen die
Verbrauchertipps
● fanden Aktionstage gemeinsam mit Slow Food Deutschland e. V. und dem
Bundesverband Deutsche Tafel e. V. in neun Städten statt
● wurde über die Studentenwerke in Mensen und Wohnheimen informiert
● gab es gemeinsame Aktionen mit den LandFrauen und dem Handel.
Die Initiative wird in den nächsten drei Jahren fortgesetzt. Da in den privaten
Haushalten der größte Teil der Lebensmittelabfälle anfällt, werden diese auch in
Zukunft im Fokus der Initiative stehen. Je intensiver sich die Verbraucherinnen
und Verbraucher mit dem Thema auseinandersetzen, desto wahrscheinlicher
wird eine tatsächliche Verhaltensänderung. Bereits ein halbes Jahr nach dem
Start der Initiative gaben 50 Prozent an von der Initiative gehört zu haben (siehe
die Antwort zu Frage 11). Auf den bisherigen Erfolg der Initiative wird
aufgebaut.
Da Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen,
wird die Initiative auch künftig mit Partnern aus allen Bereichen der
Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Bei allen Partnern ist ein starkes Eigeninteresse
an der Vermeidung von Lebensmittelabfällen erkennbar. So wird regelmäßig in
Fachmagazinen und auf Tagungen über Best-Practice-Beispiele berichtet. Viele
Mensen und Krankenhäuser gehen neue Wege, versorgen sich regional, führen
Feedback-Systeme ein, um besser auf die Bedürfnisse reagieren zu können – mit
teilweise erstaunlichen Ergebnissen. Mit dem für das nächste Jahr vorgesehenen
Wettbewerb „Zu gut für die Tonne – Auszeichnung für Ideen gegen
Lebensmittelverschwendung“ sollen alle Partner zusätzlich motiviert und gute Beispiele
aus allen Bereichen der Gesellschaft gesammelt und bekannt gemacht werden.
Das BMEL möchte mit seiner Initiative gegen Lebensmittelverschwendung vor
allem eins erreichen: Das Bewusstsein für die Wertschätzung von Lebensmitteln
zu schärfen. Denn was man achtet, wirft man nicht achtlos weg. Dabei sind auch
künftig alle Akteure gefordert, in ihrem Bereich Verantwortung zu übernehmen.
1. Welche einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung entlang der
Lebensmittelkette jeweils eingeleitet bzw. umgesetzt, um das Ziel zu
erreichen, die Lebensmittelverluste bis 2020 zu halbieren
a) in der Landwirtschaft,
b) in der Lebensmittelindustrie,
c) im Groß- und Einzelhandel,
d) im Lebensmittelhandwerk,
e) bei Lagerung und Transport,
f) in der Gastronomie,
g) bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2978Die Fragen 1a bis 1g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Initiative Zu gut für die Tonne des BMEL wurde 2012 ins Leben gerufen.
Grundlage war die Studie der Universität Stuttgart „Ermittlung der
weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate
bei Lebensmitteln in Deutschland“. Die Wissenschaftler haben ermittelt, dass
der größte Teil der genusstauglichen Lebensmittelabfälle in den privaten
Haushalten entsteht. Die Initiative zielt daher in erster Linie auf Information und
Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um nachhaltige
Verhaltensänderungen zu erreichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein längerer
Zeitraum benötigt wird, um Verhaltensänderungen zu erreichen. Die Initiative
Zu gut für die Tonne wird daher in den nächsten drei Jahren fortgesetzt. Im
nächsten Jahr sollen repräsentative Zahlen durch Haushaltsbefragungen
ermittelt werden. Die Befragung soll so gestaltet werden, dass sie wiederholbar ist
und vergleichbare Zahlen liefern kann.
Mit den anderen Beteiligten wurden und werden sowohl auf Minister- als auch
auf Fachebene Gespräche geführt. Dabei war ein hohes Eigeninteresse zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen erkennbar. Es ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung, für die einzelnen Bereiche Maßnahmen festzulegen.
2. In welchem Maße (jeweils in Tonnen und Prozent am Gesamtdurchsatz)
wurden seit dem Jahr 2012 Lebensmittelverluste durch Initiativen und
Maßnahmen der Bundesregierung im Einzelnen reduziert
a) in der Landwirtschaft,
b) in der Lebensmittelindustrie,
c) im Groß- und Einzelhandel,
d) im Lebensmittelhandwerk,
e) bei Lagerung und Transport,
f) in der Gastronomie,
g) bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern?
Die Fragen 2a bis 2g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ermittlung der tatsächlichen Lebensmittelabfallmengen wäre mit einem
unvertretbar hohen Aufwand verbunden.
3. Welche einzelnen Vereinbarungen für branchenbezogenen Zielmarken zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen wurden bisher von der
Bundesregierung mit der Wirtschaft getroffen, wie wird das Erreichen der Zielmarken
kontrolliert, und wann fanden dazu jeweils Treffen statt (bitte jeweils Art
und Ziel der Vereinbarung, Ort und Datum der Treffen, Name des
Branchenverbandes bzw. Unternehmens, Name der Verhandlungspartner und
Teilnehmer der Bundesregierung angeben)?
Es wurden keine branchenbezogenen Zielmarken zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen vereinbart. Die Akteure unterstützen das Ziel, genusstaugliche
Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die einzelnen Branchen handeln in eigener
Verantwortung. So gelingt es beispielsweise dem Handel immer besser, seine
Wareneinkaufssysteme zu optimieren. Und zwar so gut, dass die ersten Tafeln
einen Rückgang von Lebensmittelspenden feststellen. Viele Handelsketten
nehmen zudem davon Abstand, so genannte Vorverkaufsbäckereien vertraglich da-
Drucksache 18/2978 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderan zu binden, bis zum Ladenschluss das komplette Sortiment an Backwaren
vorzuhalten.
4. Wo und wie häufig werden von der Bundesregierung die besten Erfolge bei
der Vermeidung von Lebensmittelabfällen in der Lebensmittelbranche
veröffentlicht?
Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet und kann daher nicht einzelne Beispiele,
über die er Kenntnis erhält, veröffentlichen. Er muss allen Beteiligten
diskriminierungs- und bedingungsfrei den Zugang ermöglichen. Das kann
beispielsweise im Rahmen eines offenen Wettbewerbs geschehen. Das BMEL plant
daher im nächsten Jahr im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne einen
Wettbewerb „Zu gut für die Tonne – Auszeichnung für Ideen gegen
Lebensmittelverschwendung“. Die besten Ideen werden im Herbst 2015 ausgezeichnet
und veröffentlicht. Schon jetzt besteht für Initiativen die Möglichkeit, dem
BMEL ihre Erfolge bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen mitzuteilen.
Sie werden dann unter der Rubrik BEISPIELHAFT auf dem Internetportal
www.zugutfuerdietonne.de eingestellt.
Das BMEL hat im November 2013 gemeinsam mit dem Projektträger Jülich
einen Workshop mit Kommunen, die sich besonders für die Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung einsetzen, durchgeführt. Ergebnis des Workshops
ist ein Leitfaden, den interessierte Kommunen nutzen können.
5. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
Lebensmittelverluste in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen
einschließlich von Minderungsstrategien, Zielmarken und Veröffentlichungspflichten
einfließen?
Die Bundesregierung empfiehlt allen Unternehmen einen umfassenden und
ehrlichen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, macht aber keine inhaltlichen
Vorgaben. Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass ein umfassender
Nachhaltigkeitsbericht Vorteile im Wettbewerb bringt, weil auch immer mehr
Verbraucher sich für die Art und Weise der Herstellung von Produkten und den Umgang
mit Verschwendung interessieren.
6. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
Lebensmittelverluste weiter zu reduzieren, und wie sollen künftig genauere Daten zu
Lebensmittelabfällen, insbesondere in den Bereichen der
Lebensmittelwirtschaft und in der Landwirtschaft, erhoben werden?
Einen herausragenden Forschungsbedarf zur Minderung von
Lebensmittelverlusten in den Industrienationen, wie beispielsweise Deutschland, sieht die
Bundesregierung im Konsumentenverhalten. Zu dieser Einschätzung kommt auch
der Bioökonomierat in seinem Konzept „Lebensmittelkonsum, Ernährung &
Gesundheit“ und beschreibt den Forschungsbedarf folgendermaßen: „Um ein
besseres Verständnis jener Mechanismen zu erhalten, die
Verbraucherentscheidungen im Sektor Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit maßgeblich prägen,
ist Konsum- und Verhaltensforschung mit ihren sozioökonomischen und
kulturwissenschaftlichen Ansätzen zu intensivieren und als ein übergeordneter
Forschungsschwerpunkt zu formulieren“.
Zudem wird weiterer Forschungsbedarf bei der Entwicklung und Optimierung
von innovativen Verarbeitungs- und Produktionstechnologien zur Steigerung
der Effizienz in der Lebensmittelproduktion sowie bei Lagerung und dem
Transport wahrgenommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2978Für Entwicklungsländer, beispielsweise die Regionen in Afrika, ist die
Minderung der Lebensmittelverluste eng mit der Reduktion der Nachernteverluste
verbunden. Durch Nachernteverluste gehen 20 bis 60 Prozent der in Ostafrika
produzierten Lebensmittel verloren, was erheblich zu einer Verschärfung der
Ernährungssituation in den jeweiligen Regionen beiträgt. Daher sieht die
Bundesregierung einen weiteren Bedarf an Forschung bei der Handhabung und
Verarbeitung von Lebensmittel auf kleinbäuerlichem Niveau, Transport, Lagerung
sowie Weiterverarbeitung und Marktzugang (siehe auch Antwort zu Frage 18).
7. Welche Dialogprozesse mit Landwirten, Herstellern, Handel, Verbrauchern,
Kirchen und Religionsgemeinschaften, Tafeln sowie Umwelt- und
Sozialverbänden wurden bisher eingeleitet bzw. geführt, um
Lebensmittelverschwendung einzudämmen, und welche Ergebnisse wurden dabei bisher
erzielt?
Das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat im März 2012 mit einer Fachkonferenz die Initiative Zu gut für
die Tonne ins Leben gerufen. Auf dieser Konferenz haben Experten aus
Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer,
Vertreter von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen über Möglichkeiten zur
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung beraten. Es wurde Einigkeit
darüber erzielt, dass Lebensmittelverschwendung sowohl aus ökologischer und
ökonomischer Sicht als auch aus ethischer Verantwortung nicht akzeptabel ist
und dass alle Akteure gefordert sind, in ihrem Bereich Verantwortung zu
übernehmen. In diesem Sinne hat das BMEL sowohl auf Minister- als auch auf
Fachebene zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten geführt. Diese werden
fortgesetzt mit dem Ziel, Erfahrungen auszuwerten und über weitere Maßnahmen
zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu beraten.
8. Wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher von der
Bundesregierung verstärkt über den Zweck des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)
informiert, und für welche einzelnen Produkte, die lange haltbar sind, soll das
MHD wegfallen?
Das BMEL informiert Verbraucher über die Bedeutung des
Mindesthaltbarkeitsdatums und dessen Unterscheidung vom Verbrauchsdatum durch eine Vielzahl
von Maßnahmen, die von Internetangeboten über gedruckte Medien bis hin zur
mündlichen Information, beispielsweise im Rahmen von Messen,
Ausstellungen und Aktionstagen reichen.
Das BMEL hat das Max Rubner-Institut um eine Bewertung von auf
europäischer Ebene vorgeschlagenen Lebensmitteln gebeten, die von der Verpflichtung
zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit werden sollen. Da es sich
beim Mindesthaltbarkeitsdatum um ein Datum handelt, in das die qualitativen
Eigenschaften eines Lebensmittels einfließen, kommen nur solche Produkte für
die Diskussion um eine Befreiung von der Angabe des
Mindesthaltbarkeitsdatums infrage, bei denen der Wegfall der Datumsangabe keinen
Informationsverlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Qualität und
damit Verunsicherung hervorruft. Dies gilt beispielsweise für Krabbenchips oder
gezuckerte Kondensmilch. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der
Auswertung des Max Rubner-Instituts in die Diskussion auf EU-Ebene einbringen.
9. Unterstützt die Bundesregierung die verpflichtende Angabe des
Herstellungsdatums auf der Lebensmittelverpackung, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
Drucksache 18/2978 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Mindesthaltbarkeitsdatum stellt für die Verbraucherinnen und Verbraucher
ein Kriterium zur Begutachtung der Qualität eines Lebensmittels dar, das
Verbrauchsdatum gibt Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines
Lebensmittels. Das Herstellungsdatum berücksichtigt keinen dieser Parameter,
zudem erforderte es eine vertiefte Kenntnis in Bezug auf Qualität und
Haltbarkeit von Lebensmitteln, sollte es an die Stelle des Mindesthaltbarkeits- oder des
Verbrauchsdatums treten, da aus dem Herstellungsdatum nicht ohne weiteres auf
die Haltbarkeit eines Lebensmittels geschlossen werden kann. Das gleichzeitige
Anbringen mehrerer Daten auf einem Lebensmittel, etwa eines Herstellungs-
und eines Mindesthaltbarkeitsdatums, wird von der Bundesregierung aufgrund
der Gefahr einer Verwechslung bzw. Fehlinterpretation durch die
Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso kritisch gesehen wie von den EU-Mitgliedstaaten.
10. Inwieweit wurden Handels- und Qualitätsnormen und andere Regelungen
der Wirtschaft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Entstehung von
Abfällen von der Bundesregierung untersucht, und welche Schlüsse zieht
die Bundesregierung daraus, auch in Hinblick auf alternative
Vermarktungs- und Verkaufswege?
Staatliche nationale Handelsklassen bestehen nicht mehr. Die EU-
Vermarktungsnormen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame
Marktorganisation neu gefasst. Bei den Verhandlungen hat sich Deutschland
erfolgreich für eine möglichst schlanke Regelung eingesetzt, gleichwohl gibt es
weiterhin gemeinschaftsrechtlich definierte Handelsklassen. Neben dem
Verkauf der Produkte über den Lebensmitteleinzelhandel hat sich in Deutschland
die Direktvermarktung etabliert, d. h. der Verkauf durch den Erzeuger.
Auf die vertragliche Ausgestaltung von Liefer- oder Geschäftsbeziehungen der
Wirtschaft hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
11. In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Menge an
Lebensmittelabfällen durch die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ reduziert werden (in
Tonnen und Prozent am Gesamtdurchsatz, aufgeschlüsselt nach
Lebensmittelgruppen), und wie misst die Bundesregierung die Wirksamkeit der
Kampagne?
Die Wirksamkeit der Kampagne wurde im November 2012 mit einer Umfrage
des Forsa Instituts ermittelt. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und werden
hier kurz zusammengefasst: 95 Prozent der Deutschen unterstützen das Ziel der
Bundesregierung, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Jeder Zweite hatte bereits
von der Initiative gehört. Davon hat jeder Vierte angegeben, in den vergangenen
Monaten sein Verhalten geändert zu haben. Zur Bekanntheit der Kampagne wird
derzeit erneut eine Umfrage durchgeführt. Die Initiative Zu gut für die Tonne
zielt auf Verhaltensänderungen. Um diese messbar darstellen zu können, werden
aktuelle belastbare Zahlen für die Privathaushalte benötigt. Das BMEL plant
daher 2015 eine Verbraucherbefragung, um genauere Zahlen aus den
Privathaushalten ermitteln zu können. Diese Befragung soll zu einem späteren
Zeitpunkt wiederholt werden, um Verhaltensänderungen nachweisen zu können.
12. Durch welche einzelnen Maßnahmen wird die regionale Produktion und
Vermarktung von Lebensmitteln von der Bundesregierung gefördert, um
einen relevanten Beitrag zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu
leisten?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2978Durch den Kauf regionaler Produkte können die regionalen
Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Um dem Verbraucher die Auswahl von regionalen
Produkten zu erleichtern, wurde seit 2012 auf Initiative des BMEL das
Regionalfenster entwickelt. Es ist ein freiwilliges Deklarationsfeld, mit dem regionale
Produkte klar und transparent gekennzeichnet werden können. Der Verbraucher
hat die Möglichkeit regionale Produkte eindeutig zu erkennen. Es wird von dem
privaten Verein „Regionalfenster e. V.“ getragen.
Seit Januar 2014 bietet der Lebensmitteleinzelhandel mit dem Regionalfenster
gekennzeichnete Produkte an, derzeit sind es ca. 2 400.
Der Bund unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) landwirtschaftliche Betriebe bei
Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Diversifizierung). Dabei
kann auch die Direktvermarktung gefördert werden. Die GAK-Maßnahmen
werden zu 60 Prozent durch Bundesmittel finanziert.
13. Durch welche einzelnen Aktivitäten hat sich der Bund bei den Ländern für
die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung eingesetzt?
Die Bundesländer haben zum Teil eigene Initiativen ins Leben gerufen (siehe
auch die Antwort zu Frage 20). Auf Agrarministerkonferenzen wurde das Thema
Wertschätzung von Lebensmitteln mehrmals besprochen. Der Bund bietet den
Ländern Unterstützung im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne an und hat
dies noch mal auf einer Sitzung der Ernährungsreferenten der Länder im
September 2014 bekräftigt. Informationsmaterialien der Initiative können kostenlos
angefordert und genutzt werden.
14. Mit welchen konkreten Initiativen bzw. Vorschlägen unterstützt
Deutschland Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen die
Lebensmittelverschwendung, und inwieweit unterstützt sie den Vorschlag von EU-
Kommissar Tonio Borg, die Datenangaben auf Lebensmitteln zu
vereinfachen?
Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben der EU, genusstaugliche
Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Mit den im Rahmen der BMEL-Initiative Zu gut für
die Tonne ergriffenen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die
Verschwendung von Lebensmitteln zu minimieren.
In Bezug auf die Datumsangaben auf Lebensmitteln siehe Antwort zu Frage 8.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung auf EU- und UN-Ebene im Codex
Alimentarius aktiv in den Gremien mit, die sich mit Fragen der Datumsangaben
beschäftigen. So hat Deutschland in den Arbeitsgruppen der Europäischen
Kommission für den Vorschlag geworben, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten,
der den für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums verantwortlichen
Lebensmittelunternehmen die Wahl eines geeigneten Datums erleichtert und auch
Kriterien für Ausnahmen von der Verpflichtung zur Angabe des
Mindesthaltbarkeitsdatums festlegt.
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission hinsichtlich des Ziels, Lebensmittelabfälle im
Zeitraum von 2017 bis 2025 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren, und
beabsichtigt sie dennoch am durch den Deutschen Bundestag
beschlossenen Ziel festzuhalten?
Das Ziel der Europäischen Kommission, die Vermeidung von
Lebensmittelabfällen voranzubringen, wird begrüßt. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen,
Drucksache 18/2978 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeist nicht nur aus Umweltschutzsicht, sondern auch aus ethischer Sicht ein
wichtiges Ziel und sollte gefördert werden. Nach den in Deutschland gesammelten
Erfahrungen sind als realistische Maßnahmen im Bereich der Vermeidung von
Lebensmittelabfällen weniger rechtlich verbindliche Ge- oder Verbote eines
bestimmten Produktions- oder Konsumverhaltens, sondern vielmehr
Informationen, Aufklärungsaktionen, Beratung, Sensibilisierung, Stakeholder-Dialoge
und Forschung in Betracht zu ziehen. Da keine tragfähigen Methoden zur
Datenermittlung vorliegen und auch vonseiten der Europäischen Kommission keine
Ausführungen zur Datengrundlage und deren Ermittlung gemacht werden, fehlt
für die Bestimmung eines EU-weit verbindlichen quantitativen Ziels bislang die
notwendige sachliche Rechtfertigung. Die Einführung eines quantitativen Ziels
zur Lebensmittelabfallvermeidung von 30 Prozent kann daher in der
vorliegenden Form nicht mitgetragen werden.
16. Hält die Bunderegierung die Definition im Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission für richtig, wonach Lebensmittel für die
Tierfütterung voll umfänglich vom Abfallbegriff ausgenommen werden sollen,
auch wenn sie für den menschlichen Verzehr vorgesehen waren, und
welche einzelnen Lebensmittel umfasst die Ausnahme von Lebensmittel, die
„zur Verteilung versandt werden“?
Die seitens der Europäischen Kommission vorgeschlagene und noch in der
Beratung befindliche Definition der „Lebensmittelabfälle“ bedarf nach Auffassung
der Bundesregierung, u. a. hinsichtlich der Abgrenzung zu den Vorschriften des
Rechts der Tierischen Nebenprodukte, einer Überarbeitung. Unbeschadet der
von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Definition des Begriffes
„Lebensmittelabfälle“ stellt sie in Erwägungsgrund 25 des
Richtlinienvorschlages klar, dass auch bei Lebensmittelabfällen die Abfallhierarchie der
Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 98/2008/EG) gelten sollte und Lebensmittelspenden
und die Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln als Tierfutter Priorität u. a.
vor der Kompostierung oder energetischen Verwertung hat.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kommission in ihrem Vorschlag
mit „Lebensmittel, die zur Verteilung versandt werden“ (in der englischen
Fassung: „food sent for redistribution“) u. a. nicht mehr kommerziell verwertbare
Lebensmittel meint, die gemeinnützige Organisationen vom Handel oder der
Gastronomie einsammeln und an Bedürftige abgeben.
17. Wann wird der Evaluierungsbericht zu Strategien und Maßnahmen
bezüglich der Minderung von Lebensmittelabfällen veröffentlicht?
Die Initiative Zu gut für die Tonne zielt auf Aufklärung und Verhaltensänderung.
Um Verhaltensänderungen messbar darstellen zu können, werden aktuelle
belastbare Zahlen für Privathaushalte benötigt. Das BMEL plant daher 2015 eine
Verbraucherbefragung, die zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden
kann, um Verhaltensänderungen nachweisen zu können.
18. Bis wann wird die Bundesregierung genauere bzw. aktuelle Daten,
insbesondere aus den Bereichen der Lebensmittelwirtschaft und der
Landwirtschaft, zu den Mengen und Gründen für die Entstehung von
Lebensmittelabfällen erheben?
Falls keine weitere Datenerhebung vorgesehen ist, warum nicht?
Die Studie der Universität Stuttgart „Ermittlung der weggeworfenen
Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmit-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2978teln in Deutschland“ wurde im Frühjahr 2012 vorgelegt. Sie enthält auch Zahlen
aus dem Bereich der Lebensmittelwirtschaft und benennt Gründe für das
Entstehen von Lebensmittelabfällen. Für die Landwirtschaft wurden von den
Bundesforschungsanstalten des BMEL vier repräsentative Beispielkulturen
ausgewählt: Weizen (Druschfrucht), Kartoffel (Hackfrucht), Äpfel als repräsentative
Obstart und Möhren als Gemüse. Diese Kulturen zählen in ihrem Segment zu
den wichtigsten Anbauprodukten. Die Nachernteverluste liegen zwischen 3
Prozent (Weizen) und 11 Prozent (Tafeläpfel) und sind dank guter Erntetechnik und
moderner Transport- und Lagerbedingungen im internationalen Vergleich
relativ gering. Die Wissenschaftler haben als Lebensmittel auf der Erzeugerstufe das
Erntegut betrachtet, das unwiederbringlich aus der agrarischen Nutzung
ausscheidet (Verderb, Totalverlust). Es gibt in der landwirtschaftlichen Produktion
aber auch unvermeidbare Verluste vor der Ernte. Nicht geerntete Produkte
werden in keiner Statistik erfasst und mit Stichproben lassen sich keine
repräsentativen Ergebnisse erzielen. Das BMEL sieht hier keinen weiteren
Forschungsbedarf.
19. In welchen öffentlichen Einrichtungen des Bundes werden Maßnahmen
zur Verringerung von Lebensmittelabfällen umgesetzt, wie werden hierbei
die anfallenden Abfallmengen erfasst, und in welchem Maße konnten
dabei jeweils Lebensmittelverluste vermieden werden?
Die damalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz Ilse Aigner hat 2012 in einem Schreiben an ihre Kolleginnen und
Kollegen auf die Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen hingewiesen und
empfohlen, verschiedene Portionsgrößen in den Kantinen anzubieten, um dem
Bedürfnis nach abwechslungsreicher Ernährung nachzukommen und
Lebensmittelabfälle vermeiden zu helfen. In vielen Kantinen werden mittlerweile
verschiedene Portionsgrößen angeboten, um dem gewachsenen Bedürfnis nach
abwechslungsreicher Ernährung nachzukommen. Weder die getroffenen
Maßnahmen noch deren Resultate können mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand
erfasst und ausgewertet werden.
20. Welche Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen in
öffentlichen Einrichtungen einzelner Länder oder Kommunen sind der
Bundesregierung bekannt, wann und mit wem hat sie dazu Gespräche geführt, und
welche Minderungsziele bzw. Erfolge zur Vermeidung von
Lebensmittelverlusten sind dazu bekannt?
Im März 2012 berieten Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und
Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer, Vertreter von Kirchen und
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf Einladung des Bundesernährungsministeriums
auf einer Fachkonferenz in Berlin über Strategien gegen
Lebensmittelverschwendung. In vielen Ländern und Kommunen gibt es Aktivitäten und Projekte
gegen Lebensmittelverschwendung. So hat sich beispielsweise der größte
kommunale Klinikbetreiber in Deutschland, Vivantes, am bundesweiten Bündnis
gegen Lebensmittelverschwendung beteiligt. Dem Konzern gelang es, die Summe
der Lebensmittelabfälle bei der Versorgung der Patienten innerhalb von zwölf
Monaten um bis zu 10 Prozent zu reduzieren, zum Beispiel mit Hilfe detaillierter
Patientenbefragungen und flexiblen Sortimentangeboten auf den Stationen
anstelle von fertig angerichteten Tabletts.
Viele Bundesländer haben eigene Initiativen ins Leben gerufen. So gibt es in
Schleswig-Holstein eine Initiative gegen Lebensmittelverschwendung „bewusst
einkaufen kann jeder“, in Nordrhein-Westfalen „Nachhaltig konsumieren –
Wertschätzung von Lebensmitteln fördern“, in Rheinland-Pfalz „Aktiv gegen
Drucksache 18/2978 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLebensmittelverschwendung“. Bayern hat mit dem Kompetenzzentrum
Ernährung eine Institution geschaffen, die sich umfassend der Thematik widmet und
Berlin veranstaltet jährlich Wertewochen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Bundesregierung begrüßt die Aktivitäten in den Ländern und Kommunen,
hat jedoch keine Kenntnis über alle Projekte öffentlicher Einrichtungen in
Ländern und Kommunen. Diese zu beschaffen, wäre ein unverhältnismäßig hoher
Aufwand, ohne dass dadurch der Sache gedient wäre.
21. Welche Maßnahmen oder Überlegungen gibt es beim Bund bzw. in
Absprache mit den Ländern, um das Thema Lebensmittelverluste in Schulen
bei der Verpflegung und im Unterricht, z.B. durch Einbindung in
Lehrpläne oder Schulkonzepte, umzusetzen, und inwieweit hält die
Bundesregierung eine Erfassung der Lebensmittelabfälle und deren Ursachen in
Schulen und Kindertageseinrichtungen für sinnvoll?
Für die Bildungsarbeit in Schulen und Kindertagesstätten sind laut
Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am
27. April 2012 wurde über die Wertschätzung von Lebensmittel diskutiert. Im
Auftrag der AMK wurde gegenüber dem Vorsitzenden der
Kultusministerkonferenz angeregt, das Thema Lebensmittelverschwendung verstärkt in den
Schulen zu behandeln.
Im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne hat das BMEL auch Materialien
(Flyer, Ausstellung, Bastelbogen) entwickelt, die für die Bildungsarbeit an
Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt werden können.
Das BMEL hat im Schuljahr 2012/2013 seinen jährlichen Schülerwettbewerb
Echt Kuh-L zum Thema Lebensmittel – Zu gut für die Tonne durchgeführt.
Schülerinnen der dritten bis zehnten Klassen waren aufgefordert, sich kreativ
mit dem Thema Lebensmittelverschwendung auseinanderzusetzen. Die
Initiative Zu gut für die Tonne war zudem auf der didacta 2013 und 2014 vertreten,
die Thematik stieß auf großes Interesse der Lehrkräfte. Das BMEL beabsichtigt,
im kommenden Jahr im Rahmen der Initiative Lehrmaterialien für
Grundschulen und die Sekundarstufe 1 zu entwickeln.
22. Mit welchen einzelnen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Vermeidung von Lebensmittelverlusten in Entwicklungsländern, deren
Erzeugnisse in Deutschland in den Handel kommen, und was sind dabei
die strategischen Ziele und Minderungsmarken?
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene konkrete Aktivitäten in 15
Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zur Verminderung von Verlusten, ohne
dass diese notwendigerweise Exportprodukte einschließen.
● In Ghana werden im Rahmen der Wertschöpfungsketten Mais, Früchte und
Gemüse Trocknungsverfahren, Verarbeitung und Lagermöglichkeiten
eingeführt. Es werden des Weiteren Schädlinge, wie Fruchtfliegen und die Papaya-
Schmierlaus, bekämpft. Zusammen mit der Ghana Standards Authority
werden Nachernteschutzmaßnahmen und Verfahrensregeln für den Transport
von Früchten und Gemüse entwickelt. In Bezug auf Mais wird die
Aflatoxinbildung verhindert. Nachernteverluste betragen in Ghana bis zu 37 Prozent.
● In Benin wurde im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten
Projektes das Ziel gesetzt, Nachernteverluste in der Wertschöpfungskette
Reis auf unter 5 Prozent zu verringern. Dazu werden einerseits didaktische
Materialien entwickelt und Schulungen durchgeführt, andererseits werden
Entspelzungsmaschinen zur Verarbeitung von Reis modernisiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2978● In Burkina Faso werden zur Unterstützung der Wertschöpfungsketten Reis
und Sesam Weiterbildungsangebote bezüglich der Verarbeitung, Lagerung,
Hygiene und Qualität angeboten. Parallel dazu werden Lagermöglichkeiten
aufgebaut.
● In Vietnam werden die Wertschöpfungsketten Reis und Nüsse durch
Schulung zu Produktion, Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Im Bereich
Nachernteschutz wird in Kooperation mit dem internationalen
Forschungsinstitut IRRI die Trocknung, Lagerung und die Verwendung von
hermetischen Getreidesäcken gefördert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]