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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Höhe und Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe

Geplante Abgabe gem. Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) für einen gemeinsamen Fonds zur Rettung systemrelevanter bzw. -gefährdender kriselnder Banken: Berechnungsgrundlage, betroffene Banken<strong><em>, </em></strong>Beitragshöhen<strong><em>,</em></strong> insbes. für nicht systemrelevante Banken, Begründung und Ausfallwahrscheinlichkeit; erwartete Gesamtbeitragshöhen, aufgeschlüsselt nach Bilanzsummen, Bankengruppen und Risikoadjustierung, Pauschalbeitragsklassen und Schwellenwerte; Umsetzung und Änderungsbedarf<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/294320.10.2014

Höhe und Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Roland Claus, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab dem Jahr 2015 wird die Bankenabgabe nach einem europaweit einheitlichen Regelwerk erhoben (der Bankenabwicklungsrichtlinie – BRRD). In den Staaten der Bankenunion soll mit der Bankenabgabe bis zum Jahr 2024 ein gemeinsamer Bankenrettungsfonds mit einem Zielvolumen von 1 Prozent der gedeckten Einlagen (geschätzt 55 Mrd. Euro) aufgebaut werden. Die Ausgestaltung der Bankenabgabe wird in einem delegierten Rechtsakt geregelt, der von der Europäischen Kommission in Kürze vorgelegt werden soll. Mit dem Rettungsfonds sollen kriselnde Banken gestützt werden, wenn wegen systemgefährdender Effekte eine reguläre Insolvenz nicht in Frage kommt. Obwohl der Rettungsfonds deswegen nur für mittlere oder große Banken in Frage kommt, sollen auch kleine Banken die Bankenabgabe leisten.

Die Höhe der Bankenabgabe bemisst sich an der Bilanzsumme abzüglich Eigenkapital und gedeckter Einlagen („beitragsrelevante Passiva“) und wird zusätzlich risikoadjustiert. Die Risikoadjustierung soll nach bisherigen Entwürfen bankweise mithilfe eines Faktors aus dem Wertebereich von 0,8 bis 1,5 erfolgen. Zusätzlich sind für sehr kleine Banken Pauschalbeiträge vorgesehen. Die Schwellenwerte dafür sind aber nach bisherigen Plänen so gering gesetzt, dass nur ca. 70 bis 80 der über 400 deutschen Sparkassen darunter fallen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Dr. Axel Troost vom Oktober 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2930). Nach bisherigen Plänen sollen auch die Sicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken kaum in die Beitragsbemessung einfließen, was die Quersubventionierung zugunsten mittlerer und großer Banken noch verstärken würde.

Für den 21. Oktober 2014 ist laut Information in der 21. Sitzung des Finanzausschusses von der Europäischen Kommission die finale Version des Rechtsakts zur Bankenabgabe angekündigt. Dann sollten sich die Beitragslasten für deutsche Banken abschätzen lassen. Bislang steht zu befürchten, dass letztlich diejenigen Banken unter die Räder kommen werden, die an den Exzessen an den Finanzmärkten bisher kaum oder gar nicht beteiligt waren und maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Wirtschaft in Deutschland weitaus besser durch die Krise gekommen ist als andernorts.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie hoch ist Schätzungen zufolge das Volumen der gedeckten Einlagen in Deutschland laut künftig geltender EU-einheitlicher Definition (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zum Gesamtvolumen der Eurozone)?

2

Hält die Bundesregierung die Bemessung der Größe des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus an der Höhe der gedeckten Einlagen für sinnvoll, bzw. welche alternative Berechnungsgrundlage hält sie für sinnvoll (bitte mit Begründung), und wie wurden etwaige Vorschläge der Bundesregierung aufgenommen?

3

Wie viele deutsche Banken haben gemäß der Bankenabwicklungsrichtlinie in Zukunft die Bankenabgabe zu leisten?

4

Zu welchem genauen Zeitpunkt ist die europäische Bankenabgabe erstmalig zu leisten?

5

Wie hoch wird gemäß des aktuellen Entwurfs die Bankenabgabe pro Einheit beitragsrelevanter Passiva ausfallen, wenn es bei der jeweiligen Bank keine Risikoadjustierung gibt bzw. der Risikofaktor 1 beträgt (bitte in Prozent oder Basispunkten angeben)?

6

Wie hoch wird die Bankenabgabe der deutschen Banken voraussichtlich ausfallen (bitte die Gesamtsumme nennen und zusätzlich nach Großbanken, Regionalbanken, Sparkassen, Landesbanken, Kreditgenossenschaften, genossenschaftlichen Zentralinstituten und sonstigen Banken aufschlüsseln)?

7

Wie hoch würden die entsprechenden Beiträge ausfallen, wenn die Bankenabgabe nicht gemäß Artikel 103 Absatz 7 der BRRD risikoadjustiert, sondern allein nach ihrem Sockelbeitrag (beitragsrelevante Passiva) bemessen würde?

8

Wie hoch wird die Bankenabgabe der deutschen Bankengruppen pro Einheit Bilanzsumme voraussichtlich ausfallen (bitte nach Großbanken, Regionalbanken, Sparkassen, Landesbanken, Kreditgenossenschaften, genossenschaftlichen Zentralinstituten und sonstigen Banken aufschlüsseln)?

9

Wie hoch wird die Bankenabgabe der deutschen Bankengruppen pro Einheit beitragsrelevanter Passiva voraussichtlich ausfallen (bitte nach Großbanken, Regionalbanken, Sparkassen, Landesbanken, Kreditgenossenschaften, genossenschaftlichen Zentralinstituten und sonstigen Banken aufschlüsseln)?

10

Wie viele Banken, die zukünftig die Bankenabgabe zu leisten haben, gelten nach Klassifikation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit nicht als systemrelevant oder potenziell systemgefährdend?

11

Wie hoch wird die Bankenabgabe der Banken, die laut BaFin derzeit nicht als systemrelevant oder potenziell systemgefährdend eingestuft werden, voraussichtlich ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

12

Mit welcher Begründung ist es laut Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, dass nicht potenziell systemgefährdende Banken Beiträge an den Abwicklungsfonds leisten?

13

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 20 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

14

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 20 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen, wenn die Bankenabgabe nicht risikoadjustiert, sondern allein nach ihrem Sockelbeitrag bemessen würde (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

15

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 20 Mrd. Euro voraussichtlich pro Einheit beitragsrelevanter Passiva ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

16

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 50 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

17

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 50 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen, wenn die Bankenabgabe nicht risikoadjustiert, sondern allein nach ihrem Sockelbeitrag bemessen würde (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

18

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von unter 50 Mrd. Euro voraussichtlich pro Einheit beitragsrelevanter Passiva ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

19

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von über 250 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

20

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von über 250 Mrd. Euro voraussichtlich ausfallen, wenn die Bankenabgabe nicht risikoadjustiert, sondern allein nach ihrem Sockelbeitrag bemessen würde (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

21

Wie hoch werden die Gesamtbeiträge der Banken mit einer Bilanzsumme von über 250 Mrd. Euro voraussichtlich pro Einheit beitragsrelevanter Passiva ausfallen (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

22

Auf wie viele Banken wird sich 75 bzw. 90 Prozent der von deutschen Banken getragenen Beitragslast konzentrieren?

23

Hält die Bundesregierung die in bisherigen Entwürfen für den Rechtsakt vorgesehene Risikospreizung zwischen 80 und 150 Prozent für angemessen, bzw. welche Risikospreizung hält die Bundesregierung für angemessen? Auf welchem Weg will die Bundesregierung ggf. eine Erhöhung der Risikospreizung erreichen?

24

Wie viele deutsche Banken, welche die europäische Bankenabgabe zu leisten haben, fallen jeweils in die einzelnen Klassen, für die Pauschalbeiträge vorgesehen sind (bitte nach Bankengruppen aufschlüsseln)?

25

Welche Mehrbeiträge müssten die deutschen Banken, welche nach dem vorgelegten Entwurf, Pauschalbeiträge zu leisten haben, ohne das pauschale Beitragssystem leisten?

26

Hält die Bundesregierung die Schwellenwerte zur Gewährung pauschaler Beiträge für ausreichend hoch angesetzt, um kleine Banken zu entlasten?

27

Wie werden nach dem letztem Stand der Entwürfe verbundinterne Verbindlichkeiten bei der Beitragsbemessung berücksichtigt, und wie stellt sich dies im Vergleich zu konzerninternen Verbindlichkeiten dar?

28

Wie hoch ist der erwartete und wie hoch ist der maximale Beitragsnachlass, welcher den Sparkassen, den Landesbanken und den Kreditgenossenschaften jeweils aufgrund ihrer Institutssicherung gewährt werden wird (bitte in Prozentpunkten und in Millionen Euro angeben)?

29

Sieht die Bundesregierung die Rolle der Institutssicherungssysteme in dem vorliegenden Entwurf zur Ausgestaltung der Bankenabgabe als ausreichend gewürdigt an, und wenn nein, in welcher Form spricht sie sich für Änderungen aus?

30

Spiegelt die Bankenabgabe nach Auffassung der Bundesregierung in ihrer nun vorgesehenen Form das Risiko und die Größe einer Bank angemessen wider?

31

Inwiefern sieht die Bundesregierung generell noch Änderungsbedarf am derzeitigen Entwurf für die Ausgestaltung der Bankenabgabe, und wie will die Bundesregierung diese Änderungen erreichen?

32

In welcher Form soll die in Artikel 102 der BRRD genannte Berücksichtigung der Konjunkturphase und etwaiger prozyklischer Auswirkungen auf die Finanzlage von Instituten umgesetzt werden?

33

Welche rechtlichen Einschränkungen für die maximale Höhe von Einzelbeiträgen zur Bankenabgabe gelten bei der europäischen Bankenabgabe, und wodurch unterscheiden sich diese von den Einschränkungen der bisherigen nationalen Abgabe?

34

Rechnet die Bundesregierung damit, dass es bei der europäischen Bankenabgabe in nennenswertem Maß zu einer Stundung von Beiträgen kommen wird (bitte mit Begründung)?

35

Rechnet die Bundesregierung damit, dass es bei der europäischen Bankenabgabe in nennenswertem Maß zu einem Erlass von Beiträgen kommen wird (bitte mit Begründung)?

36

Auf welchem Weg wird die Bundesregierung neben dem unverbindlichen Appell im zwischenstaatlichen Übereinkommen zur Verschmelzung der Abwicklungsfonds versuchen, die steuerliche Nichtabsetzbarkeit der Bankenabgabe auf europäischer Ebene durchzusetzen?

37

Wie schätzt die Bundesregierung den Beitrag ein, den die Bankenabgabe dazu leistet, um dem too-big-to-fail-Problem zu begegnen?

Berlin, den 17. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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