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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen

Finanzielle Rahmenbedingungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, Praxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Vergabe von Maßnahmen der Arbeitsförderung bzgl. Qualität sowie Beschäftigungsbedingungen in der Aus- und Weiterbildungsbranche: Preisentwicklung bei ausgeschriebenen Maßnahmen, Anteil der Personalkosten, Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung (Anzahl, Lohnniveau, Art der Arbeitsverhältnisse, Mindestlohn, Aufstocker u.a.); Insolvenzen von Maßnahmeträgern, Standardisierung und Abschlussorientierung der Maßnahmen, Vergaberichtlinie, Empfehlungen des Beirats der BA<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/311805.11.2014

Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In dem Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit beklagen zahlreiche Verbände und Träger einen enormen Preisdruck, der eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung infrage stellt und die Beschäftigten in prekäre, niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse zwingt. Anfang Oktober 2014 haben verschiedene Verbände und Gewerkschaften „Eckpunkte für eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ vorgestellt, die eine sachgerechte und angemessene Vergabereform in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24 einfordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die finanziellen Rahmenbedingungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung entwickelt, und wie bewertet sie insbesondere die derzeitige Vergabepolitik der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Qualität der Maßnahmen sowie der Beschäftigungsbedingungen in der Branche?

2

Wie haben sich seit Inkrafttreten des Mindestlohns in der nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III) geförderten Aus- und Weiterbildung die Preise für die ausgeschriebenen Maßnahmen im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 entwickelt (bitte die Antwort mit konkreten Daten aufgliedern nach bzw. für regionale Einkaufszentren und für die Maßnahmetypen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ, Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf – kooperativ, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – integrativ, Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf – integrativ, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behindertenspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufseinstiegsbegleitung und Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie bei den Maßnahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und der berufsvorbereitenden Bildunsmaßnahmen bitte nach gewerblich-technischen und nichtgewerblich-technischen Maßnahmen trennen und falls möglich ebenso nach Maßnahmen für Gruppen kleiner und größer als 15 Teilnehmer)?

3

Wie hat sich seit dem Jahr 2000 bis heute der Anteil der Personalkosten an der Finanzierungsstruktur von Arbeitsmarktdienstleistungen verändert (bitte, soweit möglich, jeweils Jahresdaten ausweisen)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Aus- und Weiterbildungsbranche die Zahl der Beschäftigten entwickelt, und welche Aussagen lassen sich speziell für den Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen treffen (bitte Daten zur Beschäftigungsentwicklung seit dem Jahr 2000 bis heute, wenn möglich auch nach Art der Beschäftigung, insbesondere befristete bzw. unbefristete Arbeitsverhältnisse bzw. Honorarkräfte auflisten)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das allgemeine Lohnniveau in der Aus- und Weiterbildungsbranche entwickelt, und welche Aussagen lassen sich speziell für den Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen treffen (bitte Daten zur Lohnentwicklung seit dem Jahr 2000 bis heute und zur Entwicklung der Zahl und des Anteils der Niedriglohnbeschäftigten auflisten)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl bzw. der Prozentsatz an Honorarkräften in der Branche der Aus- und Weiterbildung, und wie hat sich das Honorar für Lehrkräfte in nach SGB II bzw. SGB III geförderten Maßnahmen entwickelt?

7

Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Beschäftigten, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen, und wie hoch sind die für den Bereich jährlich verausgabten Aufstockergelder?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des Mindestlohns in der Aus- und Weiterbildung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

9

Wie viele Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Bereich SGB II bzw. SGB III hat der Zoll seit Inkrafttreten des Mindestlohnes überprüft, und wie viele Verstöße hat er festgestellt? Wie viele Bußgelder sind verhängt worden? Wie hoch waren die durchschnittlichen Bußgelder?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß die Branche der Aus- und Weiterbildung durch den Mindestlohn erfasst wird (bitte entsprechende Zahlen zur Branchenabdeckung nennen)? Welche Erkenntnisse hat sie dazu, ob Unternehmen sich umstrukturiert haben, um den Mindestlohn zu umgehen, da dieser nur gezahlt werden muss, wenn das Unternehmen mindestens 50 Prozent der Aufträge im Bereich SGB II und SGB III abwickelt?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen derart zu gestalten, dass das sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnis als Standard in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung etabliert wird und die Löhne der Beschäftigten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angeglichen werden (bitte begründen)?

12

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Vergabe von Bildungsmaßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit über eine eigene Vergaberichtlinie zu regeln, bzw. eigenständige, ausdifferenzierte Regelungen zu schaffen, die genau auf die Besonderheiten der Arbeitsmarktdienstleistungen eingehen?

13

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität der Angebote bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden und Entscheidungen über den Zuschlag nicht allein auf der Grundlage des Preises getroffen werden? Wie könnte dieser Aspekt in einer Neuregelung der Vergabe sichergestellt werden?

14

Läuft nach Auffassung der Bundesregierung die nach Einschätzung der Fragesteller derzeit hohe Standardisierung von Maßnahmen einer gegenüber den Betroffenen notwendigen individuellen Ausgestaltung von Maßnahmen entgegen, und wie begründet sie ihre Antwort?

15

Wie hat sich die Zahl der „abschlussorientierten Maßnahmen“ im Bereich der öffentlich geförderten beruflichen Aus- und Weiterbildung seit dem Jahr 2000 entwickelt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung? Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, im Zuge von Neuregelungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen wieder stärker „abschlussorientierte Maßnahmen“ zu berücksichtigen und zu fördern (bitte begründen)?

16

Wie viele Träger bzw. Einrichtungen, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB II bzw. SGB III anbieten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der derzeitigen Vergabepraxis von Arbeitsmarktdienstleistungen nicht in der Lage, diese Maßnahmen kostendeckend durchzuführen?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele Träger seit dem Jahr 2000 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aus dem Markt ausgeschieden sind?

18

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Agenturen und Jobcenter sichergestellt, dass zwischengeschaltete Dienstleister, die die organisatorische und finanztechnische Gesamtkoordination erbringen, Zahlungen für die von den Trägern erbrachte Leistung rechtzeitig an die Träger weitergeben, und inwiefern kommt es hier in der Praxis zu Problemen?

19

Welchen Inhalt und welchen verbindlichen Charakter haben die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III der Bundesagentur für Arbeit vom 29. November 2013 (bitte die Antwort auch darauf ausrichten, worin die Notwendigkeit der Reglementierung des Anteils der Maßnahme bei nicht zertifizierten Unterauftragnehmern besteht, insbesondere, wenn es sich dabei um den Anteil des Berufsschulunterrichts an nicht zertifizierten Berufsschulen handelt)?

20

Welche Träger der beruflichen Weiterbildung konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Umsetzung der Empfehlung des Beirates ab September 2014 keine Umschulungsmaßnahmen mehr anbieten?

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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