Militärisches Drohnen-Angebot für die Ukraine
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat ihre Mitgliedstaaten um die Überlassung von Drohnen gebeten, um damit den Waffenstillstand in der Ostukraine zu überwachen. Zunächst least die Organisation mit Sitz in Wien aber selbst vier unbemannte Luftfahrzeuge von der Firma Schiebel aus Österreich. Vorausgegangen war eine Ausschreibung, am 13. August 2014 folgte ein Vertrag für vier Helikopter-Drohnen des Typs „Camcopter S-100“. Seit zwei Wochen finden aber keine Flüge statt (derStandard.at vom 18. November 2014). Anfang November 2014 waren die Geräte bei ihrem Flug elektronisch gestört worden, auch ein Beschuss durch ein Flugabwehrgeschütz wurde gemeldet. Es ist unklar, wer für das Störfeuer verantwortlich ist. Auch die Übertragung von Aufklärungsdaten war daraufhin unmöglich, die Drohne konnte aber ungestört zum Bedienpersonal zurückfliegen. Wer die OSZE-Drohnen in der Ukraine betreut, ist unklar: Nach Medienberichten steckt dahinter die in Aachen ansässige Sicherheitsfirma Asgaard (derFreitag vom 23. Februar 2014). Im August und September 2014 habe das Unternehmen mindestens drei Hubschrauberpilotinnen bzw. Hubschrauberpiloten zur Umschulung auf „Camcopter“ gesucht. Die Ausbildung soll demnach für zwei Monate beim US-Rüstungskonzern Boeing in den USA und anschließend in der Ukraine stattfinden. Danach seien Einsätze „im Irak und anderen Krisengebieten“ möglich.
Die OSZE und Schiebel beraten nun über weitere Pläne zum Einsatz der „Camcopter“, die bis dahin laut einem OSZE-Sprecher am Boden bleiben sollen. Außer Russland und Frankreich hat auch die Bundesregierung auf die OSZE-Anfrage nach weiteren Drohnen geantwortet. Allerdings entschloss sich das Kabinett, keine zivilen Drohnen anzubieten, stattdessen wurde das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beauftragt, mit der OSZE zu verhandeln. Ein deutsches Angebot zur Überlassung mehrerer Drohnen des Typs „LUNA“ wird bei der OSZE angeblich immer noch beraten.
Ein deutscher Einsatz würde nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2982) nach dem „Betreiber-Modell“ erfolgen, alle Kosten müssen durch die bereitstellende Regierung getragen werden. Dies beinhaltet die eigenständige Koordination des Ex- bzw. Imports in die Ukraine und die Abwicklung aller Formalitäten. Auch die in der Ukraine erforderlichen Genehmigungen müssen beschafft werden, darunter für den Funkbetrieb oder allgemeine Fluggenehmigungen. Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte den Einsatz von Drohnen in der Ostukraine bei den Friedensverhandlungen in Minsk gutgeheißen. Es ist aber unklar, ob dies auch für Drohnen mit militärischem Hoheitszeichen gilt.
Auf mehrere parlamentarische Nachfragen antwortet die Bundesregierung, die OSZE habe sich noch immer nicht zum deutschen Angebot von Militär-Drohnen positioniert (Bundestagsdrucksache 18/2982, Plenarprotokoll 18/56, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 11. November 2014).
Ein Grund könnte darin liegen, dass die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, zur Bedingung machte, dass „LUNA“-Drohnen von bewaffneten Fallschirmjägern begleitet werden sollen. Die OSZE ist eine zivile Organisation, die großen Wert darauf legt, in militärischen Konflikten neutral zu bleiben. Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung mit dem militärischen Drohnen-Angebot den Versuch unternommen, die OSZE mit ihren militärischen Ambitionen zu funktionalisieren.
Mehrfach hatten die Fragesteller versucht, Auskünfte über das militärische deutsche Drohnen-Angebot zu erhalten. Oft werden Antworten auf Kleine Anfragen zum Thema „Drohnen“ vom BMVg nicht innerhalb der Frist geliefert. Sollte über das Angebot während der Beantwortung dieser neuerlichen Anfrage bereits entschieden worden sein, bitten die Fragesteller bei der Beantwortung der Fragen nicht nur um die Mitteilung des jeweiligen Ergebnisses, sondern auch um die zuvor bei der OSZE eingereichten Vorschläge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welchen Inhalt hatte die OSZE-Ausschreibung zur Ausweitung des Auftrages der „Special Monitoring Mission“ in der Ukraine und einer „Ergänzung der Beobachtungsfähigkeit der Monitore am Boden“ durch Drohnen hinsichtlich deren ziviler oder aber militärischer Herkunft?
Welche weiteren Regierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung übereingekommen, „Drohnenfähigkeiten“ beizusteuern, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob diese von militärischen oder zivilen Behörden überlassen werden sollen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Drohnen welchen Typs der russische Vorschlag zur Gestellung von Drohnen an die OSZE umfasst (RIANOVOSTI vom 20. Oktober 2014)?
Was ist der Bundesregierung aus eigenen Gesprächen mit ukrainischen oder russischen Behörden zur neueren Position Russlands hinsichtlich der Nutzung von militärischen Drohnen durch die OSZE in der Ostukraine bekannt?
Inwiefern war im Rahmen der Vorbereitungen des Minsker Protokolls vom 5. September 2014 und des Minsker Memorandums vom 19. September 2014 davon die Rede, dass nicht nur zivile, sondern auch militärische Drohnen eingesetzt werden könnten?
Aus welchem Grund wurde seitens der Bundesregierung das BMVg mit der Verhandlung eines Angebotes militärischer Drohnen beauftragt, nicht aber das Auswärtige Amt oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, indem diese etwa, ähnlich wie Schiebel-Drohnen aus Österreich, Kapazitäten leasen könnten, um den Konflikt in der Ukraine nicht zusätzlich zu militarisieren?
Wie viele „LUNA“ wurden „im Zusammenwirken der Truppe mit dem Hersteller überprüft“ (Plenarprotokoll 18/56)?
Wie viele „LUNA“ wurden, „wo nötig, in Stand gesetzt“?
Welche genauen Angaben enthält das „Betreiber-Modell“, das die OSZE einem Einsatz auch für deutsche Drohnen zugrunde legte, vgl. Bundestagsdrucksache 18/2982?
a) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „vollständige[n] Kostenübernahme durch die bereitstellende Nation“, und welche Kosten wurden hierfür anvisiert?
b) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „eigenständige[n] Koordination des Ex- bzw. Imports“, und wie könnte dieser demnach erfolgen?
c) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Dislozierung im Einsatzraum“, und was wird darunter derzeit verstanden?
d) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „erforderlichen Genehmigungen“, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung hierzu bereits unternommen?
e) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Selbstversorgung (Unterkunft, Verpflegung, Sanitätsversorgung), der durchhaltefähigen Eigenversorgung mit allen Betriebsstoffen und Elektrizität“, und welche Kapazitäten bzw. Kosten wurden bzw. werden hierfür erwartet?
f) Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der „Mobilität“ der Drohnen?
Inwiefern hat Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung „seinerseits die Möglichkeiten für die Unterstützung der OSZE durch eigene Drohnen geprüft“, und was ist der Bundesregierung hierzu bezüglich der französischen Vorschläge zur Kostenübernahme, Koordination des Ex- bzw. Imports, „Dislozierung im Einsatzraum“, zu den erforderlichen Genehmigungen und der Selbstversorgung bekannt?
Inwiefern wurde hierfür seitens der Bundesregierung mit Frankreich erörtert, wie Kosten oder sonstiger Aufwand durch gemeinsame Vorbereitungen gespart werden könnten?
Auf welche Weise arbeiten Bundeswehrangehörige ansonsten mit französischen „Drohnen-Experten“ zusammen?
Wie viele Drohnen der Bundeswehr könnten laut dem Vorschlag nach gegenwärtigem Stand in der Ukraine operieren, wo würden sie stationiert, wer wäre für ihren Flug (einschließlich Starts und Landungen) verantwortlich, und welcher neue Stand hat sich gegenüber dem Plenarprotokoll 18/56 hierzu ergeben?
Was ist der Bundesregierung seitens der OSZE darüber bekannt, aus welchen Gründen über das deutsche Angebot „noch nicht abschließend entschieden“ wurde?
Unter welchem Hoheitszeichen könnten die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr laut dem Vorschlag der Bundesregierung operieren?
Von wo und von wem würden die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert, und welche Vorschläge hatte die Bundesregierung hierzu ursprünglich gemacht?
Welche Gespräche oder Absprachen haben welche Bundesbehörden für den Flugbetrieb im ukrainischen Luftraum mit regionalen (zivilen oder militärischen) ukrainischen Luftverkehrskontrollbehörden bzw. mit den Flugsicherungsbehörden geführt (bitte auch benennen, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Nationalgarde, der nach Presseberichten Rechtsradikale angehören, vgl. Bundestagsdrucksache 18/2982, oder Angehörige rechtsradikaler Gruppen anwesend waren)?
Welche Genehmigungen wurden seitens der Bundesregierung bereits beantragt, und welche wurden noch nicht erteilt?
Inwieweit dürfen die OSZE-Drohnen (zivilen oder militärischen Ursprungs) aus Sicht der Bundesregierung bzw. nach ihren mittlerweile eingeholten Erkenntnissen auch russisches Staatsgebiet beobachten, was der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, als eine „beantwortbare Frage“ bezeichnete (Deutschlandfunk vom 15. Oktober 2014)?
Welche „rechtlichen Voraussetzungen für eine Grenzüberwachung im Rahmen einer OSZE-Mission“ hat die Ukraine hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile geschaffen?
Welche Gespräche haben Bundesbehörden bezüglich des Einsatzes von „LUNA“-Drohnen in der Ukraine mit Angehörigen des Rüstungskonzerns EMT oder der Fraunhofer-Gesellschaft bzw. anderen privaten Firmen geführt, und welche Themen wurden besprochen?
a) Inwiefern wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass die „LUNA“-Drohnen bei der Bundeswehr signifikant hohe Absturzraten aufweisen (FAZ, 22. Juni 2013)?
b) Wie haben die ukrainischen Behörden auf die Mitteilungen der hohen Absturzraten der „LUNA“-Drohnen reagiert, und welche Vorkehrungen oder Verabredungen zur Vermeidung von Personenschäden wurden getroffen?
Welche Vorschläge haben Bundesbehörden gegenüber der OSZE zur mitgeführten Aufklärungstechnik der „LUNA“-Drohnen gemacht?
a) Welche sonstigen Sensoren könnten in die Drohnen (auch zeitweise) eingerüstet werden, und um welche Anwendungen welcher Hersteller handelt es sich genau?
b) Inwieweit und mit welchen Funktionalitäten soll nach Vorstellungen der Bundesregierung auch Technik zur sog. Bewegtzielerkennung und Mustererkennung eingesetzt werden?
c) Inwieweit können mit den Anwendungen auch Personen oder Fahrzeuge markiert und dann verfolgt („getrackt“) werden?
d) Inwieweit können Flug- oder Fahrzeuge des ukrainischen oder russischen Militärs mithilfe des Systems zur Mustererkennung automatisch erkannt oder bestimmten Kategorien zugeordnet werden?
e) Welche weiteren Systeme der bildgebenden Sensorik könnten nach Vorstellung der Bundesregierung an die Drohnen montiert werden?
Wo sollten bzw. sollen aus Sicht der Bundesregierung von den Bundeswehr-Drohnen erhobene Informationen verarbeitet werden?
Welcher Informationsaustausch hat zwischen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und dem französischen Centre de Planification et de Conduite des Opérations seit Einreichen der Vorschläge zur Gestellung von „LUNA“-Drohnen bei der OSZE stattgefunden, und welchen Inhalt hatte dieser jeweils?
Welches (Zwischen-)Ergebnis ergaben Gespräche mit der OSZE, inwiefern die Bundeswehr-Drohnen in Abstimmung mit den OSZE-Drohnen operieren könnten?
Welche „rechtlichen Aspekte“ zur Nutzung der „LUNA“-Drohnen zur Unterstützung der OSZE-Mission wurden bereits, „sofern sie einschlägig sind, geprüft“?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus welchem Grund die Drohnen des Typs „Camcopter“ derzeit nicht in der Ostukraine eingesetzt werden (derStandard.at vom 18. November 2014)?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Störungen der „Camcopter“ in der Ostukraine durch elektronische Maßnahmen und bzw. oder einem Beschuss durch ein Flugabwehrgeschütz?
b) Inwiefern hat sich die Bundesregierung hierzu auch mit der OSZE ausgetauscht?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung, die Bedienung, die Betreuung oder den Schutz der OSZE-Drohnen in der Ostukraine zuständig?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Tätigkeiten der in Aachen ansässigen Sicherheitsfirma Asgaard in der Ostukraine?
Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit selbst mit der Firma Asgaard zusammengearbeitet, bzw. inwiefern ist die Firma hierzu mit Vorschlägen an die Bundesregierung herangetreten?
Inwiefern hat auch die Bundesregierung bereits erwogen oder sogar Lösungen vorgeschlagen, wie die „LUNA“-Drohnen vor feindlichem Beschuss oder elektronischen Störungen geschützt werden könnten?
Welche „Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken“ wurden seitens der Bundeswehr „bei der Projektierung des Camcopters S-100“ konkret erkannt?
a) Auf welche Weise entschloss sich die Bundesregierung, hierzu „neu anzusetzen“?
b) Welche „Notwendigkeit zur trennscharfen Überarbeitung der funktionalen Forderungen“ nach dem Verzicht des Heeres auf die Nutzung von „Camcoptern“ wurde erkannt und welche Schritte hierzu eingeleitet?
c) Auf welche Weise wurde bzw. wird „ein für die Bedarfsdeckung geändertes Marktumfeld“ nun begutachtet?
d) Wer hat die Bewertung zur Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ vorgenommen?
e) Inwiefern hat der Hersteller es versäumt, mehr als die „vorliegenden zulassungsrelevanten Unterlagen“ einzureichen?