[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3773
18. Wahlperiode 19.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3475 –
Beobachtung von Funktionsträgern und sonstigen Bürgern der DDR
durch westdeutsche Nachrichtendienste
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Geschichte des Kalten Krieges und mit ihr die Geschichte der
deutschdeutschen Beziehungen zwischen 1949 und dem 3. Oktober 1990 ist auch eine
Geschichte der gegenseitigen geheimdienstlichen Beobachtung und
Überwachungen. Das ausufernde und exzessive Überwachungsinteresse des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik
(DDR), das sich vor allem gegen seine eigenen Bürgerinnen und Bürger
richtete, aber auch das Überwachungsinteresse der Hauptverwaltung Aufklärung
(HVA) gegen Bürgerinnen und Bürger und politische und sonstige
Führungsgruppen westlicher Staaten, ist durch die Öffnung der Archive der
Geheimdienste der DDR weitgehend aufgeklärt. Anders sieht es dagegen mit
Antworten zu Fragen aus, mit welchen Mitteln und mit welcher Begründung die
Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und dem
3. Oktober 1990 Menschen und Einrichtungen in der DDR beobachtet und
überwacht haben.
Bereits die Organisation Gehlen, der Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes
(BND), verfügte 1953 für seine Informationsbeschaffung über zwei getrennte,
aber miteinander verwobene Apparate: „Die militärische und wirtschaftliche
Aufklärung gegen die DDR wurde von der Dienststelle 50 D koordiniert,
welche die politische Spionage der Dienststelle 40 organisatorisch unterstützte.
Beide Apparate griffen auf ein Agentennetz zurück, das von etwa einem
Dutzend Außenstellen unterhalten wurde.“ (Bodo Hechelhammer (Hg.), bearbeitet
von Ronny Heidenreich, Dokumente der „Organisation Gehlen“ zum
Volksaufstand am 17. Juni 1953, Berlin 2013 – MFGBND 6).
Im Beschaffungsauftrag des BND hatte neben der UdSSR nur die DDR fast
durchgehend die Priorität 1 (laut offizieller Definition: „Höchstes Interesse.
Absolut vorrangiger Ansatz von Kapazität und Mitteln.“, vgl. u. a. Erich
Schmidt-Eenboom: Schnüffler ohne Nase. Der BND – die unheimliche Macht
im Staate. Düsseldorf (u.) 1993, S. 55). Diese Priorität wird nicht zuletzt auch
in der Struktur der Abteilung 1 „Operative Aufklärung“ sichtbar: Allein drei
Referate der Unterabteilung 12 „Sowjetblock“ waren für die Arbeit mit Agen-Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 15. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3773 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeten gegen die DDR zuständig, davon zwei Referate für Militärspionage. (vgl.
ebd., S. 74 ff.).
In den für den Zeitraum Oktober 1955 bis Oktober 1989 durch das zuständige
MfS-Referat IX/1 erstellten monatlichen Berichten für die Vorbereitung von
Strafverfahren gegen mutmaßliche West-Spione in der DDR werden insgesamt
1 382 durch das MfS überführte tatsächliche oder vermeintliche West-Spione
benannt (vgl. Paul Maddrell: Im Fadenkreuz der Stasi: Westliche Spionage in
der DDR. Die Akten der Hauptabteilung IX, in: Vierteljahreshefte für
Zeitgeschichte, Band 61, Heft 2, S. 141 bis 171, 4/2013). Während der britische
Historiker Paul Maddrell also etwa 1 400 Zuträger westlicher Geheimdienste
zählt, kamen bereits vor einigen Jahren die deutschen Historiker Armin Wagner
und Matthias Uhl anhand von freigegebenen BND-Akten allein für den Bereich
der gegen die Nationale Volksarmee gerichteten westdeutschen Spionage zu
einer konservativ geschätzten Gesamtzahl von etwa 10 000 Personen (vgl.
Armin Wagner/Matthias Uhl: BND contra Sowjetarmee. Westdeutsche
Militärspionage in der DDR. Berlin 2007).
Erst am 5. Februar 1990 gab der Geheimdienstkoordinator der
Bundesregierung die Einstellung der „G-10-Maßnahmen“ gegen Privatpersonen mit DDR-
Kontakten bekannt. Am 31. März 1990 wurde das MfS aufgelöst. Der frühere
DDR-Innenminister Peter-Michael Distel trat jedoch noch im September 1990
mit der Behauptung an die Öffentlichkeit, „daß noch immer Agenten des
Bundesnachrichtendienstes in Ostberliner Ministerien unentdeckt sitzen.“ (zit.
nach ebd., S. 81).
Nach eigenen Aussagen gegenüber den Fragestellern wurde der frühere
Vorsitzende des Ministerrats der DDR, Hans Modrow, in der Umbruchphase der
DDR vom damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl auf das Thema der
Überwachung der Kommunikation des Bundeskanzlers vonseiten der DDR
angesprochen, die daraufhin auch eingestellt worden sei.
Hans Modrow war vom 13. November 1989 bis 12. April 1990 der vorletzte
Vorsitzende des Ministerrates der DDR. Später war er Abgeordneter im
Bundestag (1990 bis 1994) und im Europaparlament (1999 bis 2004). Er war
Ehrenvorsitzender der PDS und ist jetzt Vorsitzender des Ältestenrates der
Partei DIE LINKE.
Laut einem Schreiben vom damaligen Bundesminister des Innern, Hans-Peter
Friedrich, vom 13. März 2014 wurden von 1965 bis 2012 über Hans Modrow
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Informationen erhoben.
Erst „mit Umstellung der Beobachtungskriterien des BfV betreffend die Partei
‚DIE LINKE.‘ und deren Mitglieder Ende des Jahres 2012 wurde diese
Erhebung eingestellt.“ Da die gesammelten Informationen als zeitgeschichtlich
bedeutsam eingestuft wurden, müssten sie dementsprechend ans Bundesarchiv
(BArch) abgegeben werden. Die Daten seien gesperrt worden und dürften
daher nicht mehr durch das BfV genutzt oder vernichtet werden. Ein
Übergabeverfahren an das BArch sei eingeleitet worden.
Für eine Aufklärung der Geschichte des Kalten Krieges und der gegenseitigen
geheimdienstlichen Beobachtung und Überwachung der beiden deutschen
Staaten wäre es wichtig, mehr über die Tätigkeiten westdeutscher
Geheimdienste in diesem Zusammenhang zu erfahren. Es handelt sich um ein
abgeschlossenes Kapitel deutscher, europäischer und internationaler Geschichte,
eine stärkere Beleuchtung auch der Rolle der westdeutschen Geheimdienste in
dieser Geschichte sollte also möglich sein.
Die Fragesteller räumen der Bundesregierung im Interesse einer umfassenden
Beantwortung der Fragen eine mögliche Fristverlängerung ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3773Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Fragen aus der Kleinen Anfrage beziehen sich auf die Aktivitäten der
bundesdeutschen Nachrichtendienste bzw. ihrer Vorläuferorganisationen
zwischen 1946 und 1990 gegenüber der ehemaligen DDR bzw. der Sowjetischen
Besatzungszone. Der grobe Umfang des einschlägigen Unterlagenmaterials,
der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage von gewisser Relevanz sein
könnte und daher grundsätzlich in Betracht käme, konnte annähernd wie folgt
festgestellt werden: Bundesnachrichtendienst (BND) ca. 22 laufende Meter,
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr als 28 000 Vorgänge (zum
Großteil in mikroverfilmter Form), Bundesministerium des Innern ca. fünf
laufende Meter und Bundeskanzleramt ca. drei laufende Meter. Zur
Beantwortung der Fragen müssten die zu sichtenden Unterlagen einer ersten
Relevanzprüfung hinsichtlich der Fragestellungen unterzogen werden, woran sich
die Auswertung der als einschlägig identifizierten Aktenbestände anschließen
würde. Der weit überwiegende Teil des zu sichtenden Unterlagenbestandes
müsste händisch ermittelt werden. Angesichts des Umfangs der zu sichtenden
Unterlagen und der Notwendigkeit der überwiegend manuellen Recherche ist
eine umfassende Beantwortung zahlreicher Einzelfragen in der für die
Beantwortung Kleiner Anfragen üblichen Zeit nicht möglich. Auch die von den
Fragestellern eingeräumte Fristverlängerung reicht dafür nicht aus. Allein zur
annähernden Abschätzung des groben Unterlagenumfangs, der für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage von gewisser Relevanz sein und daher
grundsätzlich in Betracht kommen könnte, war diese Verlängerung der
Beantwortungsfrist notwendig. Trotz der Fristverlängerung ist eine Identifizierung des
konkret für die Beantwortung der Fragen in Betracht kommenden
Unterlagenbestandes nicht abschließend möglich, weil dies nur im Rahmen einer
inhaltlichen (Gesamt-)Auswertung der Unterlagen festgestellt werden kann.
2. Es besteht grundsätzlich ein verfassungsmäßiger Anspruch auf
Informationsgewährung durch die Bundesregierung. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und
Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen nach Maßgabe
der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Pflicht der Bundesregierung zur
unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort korrespondiert
(vgl. BVerfGE 124, 161, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –). Die
Antwortpflicht der Bundesregierung unterliegt aber Grenzen. Für deren
grundsätzliche Bestimmung gibt die verfassungsrechtliche Verteilung der
Staatsfunktionen auf Parlament und Regierung wichtige Anhaltspunkte. Die
nähere Grenzziehung bedarf jeweils der Würdigung im Einzelfall (BVerfG,
a. a. O.). Jedenfalls steht die Antwortpflicht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt (BVerfG,
a. a. O., S. 197): „Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen
kann. Da sich der parlamentarische Informationsanspruch im Hinblick auf
die mögliche politische Bedeutung auch länger zurückliegender Vorgänge
auf Fragen erstreckt, die den Verantwortungsbereich früherer
Bundesregierungen betreffen, können die Bundesregierung zudem im Rahmen des
Zumutbaren Rekonstruktionspflichten treffen.“
Die Vorbemerkung der Fragesteller weist ausdrücklich darauf hin, dass die
vorliegende Kleine Anfrage auf „eine Aufklärung der Geschichte des Kalten
Krieges und der gegenseitigen geheimdienstlichen Beobachtung und
Überwachung der beiden deutschen Staaten“ zielt. In diesem Zusammenhang
bemerken die Fragesteller zudem, dass es sich bei den „Tätigkeiten
westdeutscher Geheimdienste“ in diesem Zusammenhang „um ein abgeschlossenes
Kapitel deutscher, europäischer und internationaler Geschichte“ handelt. In-
Drucksache 18/3773 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesofern ist nicht ersichtlich, welche mögliche politische Bedeutung die der
Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Themenkomplexe aktuell noch haben
und insofern Rekonstruktionspflichten der Bundesregierung auslösen
können. Die Aktivitäten der bundesdeutschen Nachrichtendienste bzw. ihrer
Vorläuferorganisationen zwischen 1946 und 1990 gegenüber der ehemaligen
DDR bzw. der Sowjetischen Besatzungszone betreffen einen bis zum 7.
Oktober 1949 noch nicht und seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr existierenden
Staat. Seit dem 3. Oktober 1990 können in demjenigen Teil des
Bundesgebiets, der bis dahin die DDR bildete, schon aufgrund der gesetzlichen
Aufgabenzuweisungen der Nachrichtendienste keine nachrichtendienstlichen
Aktivitäten mehr stattfinden, die dem zwischen 1946 und 1990
stattgefundenen Vorgehen vergleichbar wären, weshalb diese für eine aktuelle politische
Kontrolle der Bundesregierung ohne Belang sind. Die Bundesregierung sieht
sich daher nicht verpflichtet, die Aktivitäten der Nachrichtendienste der
Bundesrepublik bzw. ihrer Vorgänger gegenüber der DDR bzw. der Sowjetischen
Besatzungszone im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage
aufzuarbeiten.
3. Die Bundesregierung sieht in den Aktivitäten der bundesdeutschen
Nachrichtendienste gegenüber der ehemaligen DDR ebenfalls ein wichtiges Element
in der Geschichte des Kalten Krieges, das der wissenschaftlichen
Erforschung bedarf. Die Bundesregierung sieht es aber nicht als ihre Aufgabe an,
diesen Aspekt der Geschichte zu erforschen. Dies bleibt der Wissenschaft
vorbehalten. Grundlage dieser Forschung müssen allerdings die Unterlagen
der betreffenden Behörden sein, wie dies ja auch für die Erforschung des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Fall ist. Die Beantwortung von
Fragen durch die Bundesregierung kann diese Arbeit mit den
Originalunterlagen nicht ersetzen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin bereit,
entsprechende Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung von Aktivitäten der
bundesdeutschen Nachrichtendienste gegenüber der ehemaligen DDR nach Kräften
zu unterstützen.
4. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte
unternommen, um der Wissenschaft auch bislang unter Verschluss gehaltene
Unterlagen zugänglich zu machen. Mit der Novellierung des § 9 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) im Jahre 2010 wurde eine Regelung zur zeitlich gestaffelten
Öffnung von Verschlusssachen der Bundesbehörden – und damit auch der
bundesdeutschen Nachrichtendienste – nach Maßgabe bestimmter
Eckpunkte geschaffen, die eine bessere Erschließung der Unterlagen durch
Historiker, Journalisten und die Öffentlichkeit ermöglicht. So wurde in den
vergangenen drei Jahren bereits eine Vielzahl von Verschlusssachen aus den
Jahren von 1949 bis 1965 offengelegt. Diese Arbeiten werden in den
kommenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 VSA).
Die Offenlegung von Verschlusssachen der Bundesbehörden und damit auch
der bundesdeutschen Nachrichtendienste stößt allerdings dort auf Grenzen,
wo nach den Vorschriften des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes eine
fortdauernde Notwendigkeit der Beibehaltung der Verschlusssacheneigenschaft bei
VS-VERTRAULICH und höher eingestuften Verschlusssachen gegeben ist.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Funktionsfähigkeit der Dienste durch
Offenlegung der Verschlusssachen beeinträchtigt werden könnte. Im
Unterschied zum MfS, dessen wissenschaftliche Erforschung vermutlich auch
nach nunmehr 25 Jahren noch nicht als abgeschlossen gelten kann, nehmen
die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Interesse der Sicherheit dieses
Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger ihre Aufgaben weiterhin wahr.
Unterlageninhalte, die diese Arbeit zukünftig gefährden könnten, können
daher nicht öffentlich gemacht werden. Die Bundesregierung und die ihr unter-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3773stehenden Nachrichtendienste sind aber darum bemüht, den Umfang solcher
Unterlageninhalte so gering wie möglich zu halten.
5. Zugangsmöglichkeiten zu Unterlagen bestehen nach Maßgabe des
Bundesarchivgesetzes (BArchG). Danach hat jedermann das Recht, Anträge auf
Akteneinsicht zu stellen. Diese Möglichkeit wurde in den vergangenen
Jahren seitens der Wissenschaft und der Medien verstärkt genutzt. Schließlich
haben die Nachrichtendienste regelmäßig und auch in Sonderaktionen
Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben, um eine wissenschaftliche
Aufarbeitung bestimmter Themen zu befördern.
So hat etwa der BND bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche
Unterlagen, vor allem zur DDR, an das Bundesarchiv abgegeben (Bestand B 206).
Dies umfasst die folgende Berichterstattung des BND zur politischen Lage:
Lageberichte Ost (1970 bis 1975), Lageberichte SBZ (1962 bis 1967),
Politische Lage DDR (1970 bis 1974), Berichterstattung zur SBZ/DDR
(chronologisch, 1963 bis 1990), Berichterstattung zur SBZ/DDR (thematisch, 1974
bis 1990). Folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage wurden ebenfalls
vom BND abgegeben: Arbeitsmittel: Erkenntnisse über wirtschaftlich
relevante Objekte in der DDR: Basismaterial zu meist volkseigenen Betrieben
(VEB) von A bis Z (1945 bis 1990), Erkenntnisse über wirtschaftlich
relevante Objekte in der DDR: Basismaterial zu meist volkseigenen Betrieben
(VEB) nach Industriezweigen (1945 bis 1981). Schließlich wurden auch
bereits nachstehende Arbeitsmittel und Berichterstattungen der militärischen
Auswertung des BND abgegeben: Standortkartei DDR (1950 bis 1991),
Standorte der Grenztruppen der DDR (1975 bis 1989), Dokumentation
Grenzsperranlagen an der innerdeutschen Grenze (ca. 1975 bis 1990) sowie
Aufzeichnungen Militär – Standort-Objekt-Lagepläne (STOL) und
Infrastruktur militärischer Einrichtungen in der DDR (ca. 1975 bis 1989).
Allerdings sind noch nicht alle archivwürdigen Alt-Unterlagen des BND
archivisch erschlossen, so dass sich darin möglicherweise noch relevantes
Material befinden könnte. An das Archiv des BND in der Vergangenheit und
künftig abgegebene archivwürdige Unterlagen werden weiterhin
kontinuierlich erschlossen.
6. Im BND erforscht die Unabhängige Historikerkommission derzeit die
Entstehungs- und Frühgeschichte des BND sowie sein Personal- und
Wirkungsprofil von 1945 bis 1968 einschließlich des Umgangs mit seiner
Vergangenheit. Die Ergebnisse der Arbeit dieser Kommission, bei der auch der
Aufklärung der DDR durch den BND eine wichtige Rolle zukommen wird, liegen
noch nicht umfänglich vor und können im Rahmen der Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage nicht vorweg genommen oder in Teilen hier dargestellt
werden. Ein erstes Beispiel für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der
Thematik ist die von den Fragestellern zitierte Studie von Ronny Heidenreich,
Dokumente der „Organisation Gehlen“ zum Volksaufstand am 17. Juni 1953,
Hrsg. Bodo Hechelhammer, Berlin 2013 (MFGBND 6). Darüber hinaus hat
der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen ein Forschungsprojekt mit dem
Arbeitstitel „Die Konfrontation von MfS und BND in der frühen
Bundesrepublik und DDR“ initiiert.
1. Von wann bis wann wurde Hans Modrow von welchem westdeutschen
Nachrichtendienst beobachtet bzw. Informationen über ihn erhoben (bitte
nach Jahren und Diensten und Art der Erfassung aufschlüsseln), und was
war der Anlass für die jeweilige nachrichtendienstliche Beobachtung?
Der BND hatte den Auftrag, die Bundesregierung über alle relevanten
politischen, wirtschaftlichen, militärischen und technologischen Vorgänge in der
Drucksache 18/3773 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDDR zu informieren. Dazu zählte auch die Berichterstattung über
Funktionsträger im Partei- und Staatsapparat. Im Rahmen dieser Aufgabenzuweisung hat der
BND zu Dr. Hans Modrow Erkenntnisse gesammelt und ausgewertet. Laut
Aktenlage hat der BND zu Dr. Hans Modrow vom Juli 1958 bis zum April 1990
Erkenntnisse gewonnen. Es wurden Informationen zur Person (Kurzbiografie,
Lebenslauf, politischer Werdegang, politische Aktivitäten, Reisen,
Auszeichnungen, Einschätzungen zur Stellung innerhalb des Partei- und Staatsapparates
der DDR) erhoben. Weiterhin wurden Informationen zu seinen Funktionen in
der DDR, zu Aktivitäten im Ausland und in der DDR erfasst.
Vom BfV wurden von 1965 bis zum 1. März 2013 Informationen zu Dr. Hans
Modrow erhoben. Die Informationserhebung erfolgte im Zusammenhang mit
tatsächlichen Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen und erfasste
den Zeitraum seit dem Jahr 1951. Die Beobachtung von Dr. Hans Modrow
wurde zum 1. März 2013 eingestellt, da er weder Mitglied noch Funktionär
eines offen extremistischen Zusammenschlusses der Partei DIE LINKE. ist.
Dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) liegen keine
Erkenntnisse zu Dr. Hans Modrow vor.
2. Wurden nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung und
Informationserhebung der Person Hans Modrow eingesetzt, wann wurden diese Mittel
eingesetzt, um welche nachrichtendienstlichen Mittel handelte es sich
dabei, von welchem Nachrichtendienst wurden sie eingesetzt, und wer hat
diese Maßnahmen jeweils angeordnet, veranlasst oder genehmigt (bitte
nach Jahren und Diensten aufschlüsseln)?
Der BND hat zu Dr. Hans Modrow sowohl mit offenen als auch mit
nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen erhoben. Zu den nachrichtendienstlichen
Mitteln zählen die Erkenntnisgewinnung mit Hilfe menschlicher Quellen und
die technische Beschaffung. Seitens des BfV hat es keinen gezielten Einsatz
nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Person Dr. Hans Modrow gegeben.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sich Informationen in den Unterlagen
befinden, die durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen andere
Beobachtungsobjekte des BfV gewonnen wurden. Des Weiteren können auch
Informationen von Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) enthalten sein,
die durch deren Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die PDS oder
andere Beobachtungsobjekte gewonnen wurden. Bezüglich des MAD wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele personenbezogene Vorgänge gegen Bürgerinnen und Bürger der
DDR bzw. der sowjetischen Besatzungszone gab es vonseiten der
westdeutschen Nachrichtendienste (Organisation Gehlen 1946 bis 1956, BfV ab
1950, BND und Militärischer Abschirmdienst – MAD ab 1956) im
Zeitraum von 1946 bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt, und welche
nachrichtendienstlichen Mittel wurden dabei eingesetzt (bitte nach Jahren, Anzahl
der personenbezogenen Vorgänge und jeweils eingesetzten
nachrichtendienstlichen Mitteln – mindestens basierend auf den Jahresberichten von
BND, BfV und MAD von 1956 bis 1991 aufschlüsseln)?
Mit dem 3. Oktober 1990 sind die Bürger der DDR zu Staatsbürgern der
Bundesrepublik geworden. Zuvor haben die Organisation Gehlen (1946 bis 1956)
und von 1956 bis April 1990 der BND im Rahmen ihres Aufklärungsauftrages
zu Funktions- und Mandatsträgern des Staats- und Parteiapparates der
sowjetischen Besatzungszone und später der DDR zu ca. 26 000 Personen
Informationen erhoben. Der BND hat außerdem Informationen zu ca. 18 500 Angehörigen
der Nationalen Volksarmee (NVA) erfasst sowie zu ca. 27 000 Personen, die er-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3773kannte Mitarbeiter des MfS waren. Das BfV führte und führt ausschließlich
personenbezogene Vorgänge zu Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorlagen
bzw. vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung unterstützten bzw. unterstützen oder im Auftrag eines fremden
Nachrichtendienstes gegen die Bundesrepublik Deutschland tätig wurden bzw.
werden. Darunter konnten bis 1990 auch Bürger der damaligen DDR fallen. Wie
viele personenbezogene Vorgänge im Sinne der Fragestellung vom BfV
insgesamt angelegt wurden, kann nicht mehr festgestellt werden, da ein Großteil der
Unterlagen in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
vernichtet wurde. Die jährlichen Verfassungsschutzberichte des BfV enthalten keine
Angaben zur Zahl der konkreten personenbezogenen Vorgänge. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wegen der gesetzlichen Bestimmungen zur Löschung von personenbezogenen
Daten liegen für den angefragten Zeitraum im MAD keine Daten mehr vor.
4. Wie viele der in der Frage 3 genannten Vorgänge wurden jeweils vom BfV,
BND, MAD oder einer ihrer Vorläuferdienste durchgeführt?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Nach welchen Kriterien (Voraussetzungen, Gründe und Ziele) wurde eine
Beobachtung und Informationserhebung gegenüber der politischen
Führung der DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste veranlasst, und zu
welchen Veränderungen kam es hier im Zeitraum von 1949 bis zum 3.
Oktober 1990?
a) Wurden die jeweiligen Mitglieder und Kandidaten des Politbüros der
DDR beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden Mitglieder und
Kandidaten des Politbüros beobachtet?
b) Wurden die jeweiligen Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees
(ZK) der SED beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden
Mitglieder und Kandidaten des ZK beobachtet?
c) Wurden die jeweiligen SED-Kreisleitungen der DDR beobachtet, bzw.
nach welchen Kriterien wurden SED-Kreisleitungen beobachtet?
d) Wurden die jeweiligen SED-Bezirksleitungen der DDR beobachtet,
bzw. nach welchen Kriterien wurden SED-Bezirksleitungen beobachtet?
e) Wurden die jeweiligen Mitglieder der Volkskammer der DDR
beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden Mitglieder der Volkskammer
beobachtet?
6. Gab es zeitweise oder für den gesamten Zeitraum bis zum 3. Oktober 1990
eine Schwelle in der politischen Hierarchie der DDR, ab der eine
Beobachtung seitens westdeutscher Nachrichtendienste quasi automatisch einsetzte,
und wo lag gegebenenfalls diese Schwelle?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Auftrag des
BND lag es, zu leitenden Funktionären in Partei und Staat Lebensdaten,
Werdegang, Auszeichnungen, Reisen, weitere personenbezogene Daten und Kontakte
zu Dritten zu erfassen. Beim Aufbau des Parteiapparates wurden Informationen
grundsätzlich ab der Ebene der ZK-Abteilungen erhoben. Beim Aufbau des
Staatsapparates interessierten Informationen zur Volkskammer, zum Staatsrat,
zum Ministerrat sowie den Einzelministerien oder sonstigen zentralen Organen
des Staatsapparates. Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung durch die
Spionageabwehr des BfV fand grundsätzlich nur zu Personen statt, die als
Angehörige oder Agenten von Nachrichtendiensten gegen die Bundesrepublik Deutsch-
Drucksache 18/3773 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeland eingesetzt waren. Zu diesem Personenkreis gehörten vor allem ehemalige
hauptamtliche Mitarbeiter des MfS (Führungsoffiziere, Offiziere im besonderen
Einsatz (OibE), Reisekader u. a.) und des Militärischen Nachrichtendienstes der
DDR („Verwaltung Aufklärung“). Mitglieder und Kandidaten des Politbüros
und des Zentralkomitees der SED, die SED-Kreisleitungen und SED-
Bezirksleitungen sowie Mitglieder der Volkskammer waren keine Zielobjekte der
Spionageabwehr. Das BfV hat in der Vergangenheit im Rahmen seiner
Aufgabenerfüllung auch Informationen über die sog. Westarbeit der SED gesammelt. Dies
betraf grundsätzlich auch Informationen zu Personen aus der politischen
Führung sowie der Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Gab es eine Arbeitsteilung westdeutscher Nachrichtendienste bezüglich der
Beobachtung bestimmter Zielpersonen, z. B. im Hinblick auf ihre Tätigkeit
in der DDR oder ihre Tätigkeit im Bereich der Auslandskontakte der DDR,
und wie sah eine solche Arbeitsteilung gegebenenfalls aus?
Die Aufgabenwahrnehmung des BND fand auf Grundlage seiner Zuständigkeit
statt. Das BfV war und ist im Geltungsbereich des Gesetzes über die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) für die Abwehr
sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Aktivitäten gegen die
Bundesrepublik Deutschland zuständig. Insofern war die Spionageabwehr des BfV auf
dem Gebiet der DDR nicht operativ tätig. Eine Arbeitsteilung bezüglich der
Beobachtung einzelner Zielpersonen, abhängig von deren jeweiligem
Aufenthalt, hat es – soweit bislang ermittelbar – nicht gegeben. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche Massenorganisationen und Parteien der DDR neben der SED
wurden zwischen 1949 und dem 3. Oktober 1990 von westdeutschen
Nachrichtendiensten in welcher Form beobachtet (bitte nach Organisationen und
Zeitraum der Beobachtung aufgliedern)?
Der BND hatte im gefragten Zeitraum seine Informationsbeschaffung auf alle
Massenorganisationen und den gesamten Parteiapparat der DDR einschließlich
der Blockparteien ausgerichtet. Wie in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, hat
das BfV im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung auch Informationen über die sog.
Westarbeit von SED und Massenorganisationen der DDR gesammelt.
9. Wurden Funktionäre von Massenorganisationen und Parteien der DDR
neben der SED beobachtet, nach welchen Kriterien erfolgte eine
Beobachtung, und gab es eine bestimmte (wenn ja, welche) hierarchische Schwelle,
ab der Funktionäre solcher Massenorganisationen und Parteien beobachtet
wurden (bitte nach Massenorganisationen, Parteien, jeweiligen
Funktionären bzw. Funktionen aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/377310. Gab es zwischen 1949 und dem 3. Oktober 1990 Beobachtungen und
Informationserhebungen durch westdeutsche Nachrichtendienste im
Bereich von
a) Betrieben der DDR,
b) der Wissenschaft der DDR,
c) den Medien der DDR,
d) den Kirchen der DDR,
e) den Kultureinrichtungen der DDR,
f) den Wissenschaftseinrichtungen der DDR,
und nach welchen Kriterien wurden Personen bzw. Organisationen zur
Beobachtung ausgewählt?
Für den BND wird auf die Nummer 5 der Vorbemerkung verwiesen. Bezüglich
des BfV ist anzumerken, dass die in der Frage genannten Einrichtungen keine
Zielobjekte der Spionageabwehr des BfV waren, auch wenn im Einzelfall im
Rahmen von Abwehroperationen Informationen hierzu anfallen konnten. Im
Übrigen wird dazu auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
11. Wie viele Personen wurden in den in Frage 10 unter den Buchstaben a bis f
genannten Bereichen zwischen 1949 und dem 3. Oktober 1990 durch
westdeutsche Nachrichtendienste beobachtet (bitte nach Bereichen
aufschlüsseln)?
Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung durch die Spionageabwehr des BfV
fand grundsätzlich nur zu solchen Personen statt, die als Angehörige oder
Agenten von Nachrichtendiensten gegen die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt
waren. Personen in den in Frage 10 genannten Bereichen waren keine
Zielobjekte der Spionageabwehr. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 3 und 10 verwiesen.
12. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Annahmen von Wagner/
Uhl zur militärischen Spionage des BND gegen die Nationale Volksarmee
sowie sowjetische Truppen in der DDR zu (bitte begründen)?
Eine Bewertung der Annahmen der genannten Autoren ist nur in Kenntnis der
einschlägigen Akten möglich. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der
Lage und sieht es auch nicht als ihre Aufgabe an, Bewertungen
wissenschaftlicher historischer Arbeiten vorzunehmen. Dies bleibt der Wissenschaft
vorbehalten. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (insbesondere
Nummer 2) verwiesen.
13. Wurden nach dem 9. November 1989 auch Mitglieder von
Bürgerrechtsgruppen und neuer, unabhängiger Parteien in der DDR von westdeutschen
Nachrichtendiensten beobachtet, und wenn ja, um welche Gruppen und
welchen Zeitraum handelt es sich hierbei, auf welcher Bewertung beruhte
deren Beobachtung, und wer ordnete diese an?
Die Beantwortung der Fragen 13, 14 und 16 erfolgt im Zusammenhang. Im
November 1989 hat der BND seine operative Aufklärung zu den neuen politischen
Parteien in der DDR eingestellt. Die Einstellung der technischen Erfassung
erfolgte im Januar 1990, ebenso die Einstellung der DDR-Briefkontrolle. Am
15. Februar 1990 hat der BND durch seinen Präsidenten gegenüber den parla-
Drucksache 18/3773 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodementarischen Gremien erklärt, dass die operative Bearbeitung der neuen
Parteien und Foren – dem Demokratisierungsprozess Rechnung tragend –
ausgeschlossen sei. Der BND hat die Aufklärung der DDR endgültig im April 1990
eingestellt.
Das BfV hat keine Bürgerrechtsgruppen oder Parteien in der DDR beobachtet.
Dass einzelne Personen, die wegen Spionageverdachts bearbeitet wurden, auch
Mitglieder in einer dieser Organisationen waren, ist aber nicht auszuschließen.
14. Wurden Mitglieder des „Runden Tisches“ in der DDR durch westdeutsche
Nachrichtendienste beobachtet, und wenn ja, um welche Mitglieder
handelte es sich hierbei, in welchem Zeitraum fand die Beobachtung statt, auf
welcher Bewertung dieser Mitglieder beruhte sie, und wer ordnete diese
an?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Wurde Hans Modrow ab November 1989 als Vorsitzender des
Ministerrates der DDR von westdeutschen Nachrichtendiensten beobachtet?
Wenn ja, welcher Nachrichtendienst beobachtete Hans Modrow mit
welchen Mitteln, welche Gefahr ging von Hans Modrow aus, und was war der
Anlass für seine Beobachtung?
Während der Amtszeit von Dr. Hans Modrow als Vorsitzender des Ministerrates
wurde eine sensitive Information ausgewertet, die aus der Zeit kurz vor dem Ende
der Amtszeit von Erich Honecker stammt, wonach in der DDR gegen Dr. Hans
Modrow der Vorwurf des Hochverrates erhoben worden sei. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
16. Wurde Lothar de Maizière während seiner Amtszeit als letzter
Ministerpräsident der DDR vom 12. April bis 2. Oktober 1990 von westdeutschen
Nachrichtendiensten beobachtet?
Wenn ja, welcher Nachrichtendienst beobachtete Lothar de Maizière mit
welchen Mitteln, welche Gefahr ging von Lothar de Maizière aus, und was
war der Anlass für seine Beobachtung?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein Treffen von Hans Modrow
und den damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 3. Februar 1990
in Davos, bei dem Dr. Helmut Kohl Hans Modrow um ein Ende seiner
Kommunikationsüberwachung durch Nachrichtendienste der DDR
gebeten haben soll, und gibt es zu diesem Treffen eine Aktennotiz?
Der Bundesregierung liegen hierzu – soweit bislang ermittelbar – keine
Erkenntnisse vor.
18. Welcher westdeutsche Nachrichtendienst oder welche andere
Sicherheitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland hat die
Kommunikationsüberwachung vom damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl wann entdeckt?
Im Jahre 1990 gelangte das BfV an Informationen, wonach u. a. der damalige
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl der Kommunikationsüberwachung durch das
MfS unterlag.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/377319. Hat nach Kenntnissen der Bundesregierung die
Kommunikationsüberwachung von Dr. Helmut Kohl durch die Nachrichtendienste der DDR
nach diesem Treffen in Davos aufgehört, und welcher westdeutsche
Nachrichtendienst oder welche andere Sicherheitsbehörde hat das Ende der
Überwachung geprüft und bestätigt?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Hat sich im Gegenzug an der Beobachtung und Überwachung von Hans
Modrow durch westdeutsche Nachrichtendienste nach dem Treffen in
Davos etwas geändert, und wenn ja, zu welchen Änderungen ist es
gekommen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
21. In welcher Form und mit welchen Mitteln wurde Hans Modrow während
seiner Tätigkeit als Abgeordneter im Deutschen Bundestag im Zeitraum
von 1990 bis 1994 durch welche westdeutschen Nachrichtendienste
beobachtet?
22. In welcher Form und mit welchen Mitteln wurde Hans Modrow während
seiner Tätigkeit als Abgeordneter im Europäischen Parlament im
Zeitraum von 1999 bis 2004 durch welche westdeutschen Nachrichtendienste
beobachtet?
Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Das BfV hat
Dr. Hans Modrow während seiner Tätigkeit als Abgeordneter im Deutschen
Bundestag im Zeitraum von 1990 bis 1994 und während seiner Tätigkeit als
Abgeordneter im Europäischen Parlament im Zeitraum von 1999 bis 2004
ohne den gezielten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet. Es ist
allerdings nicht auszuschließen, dass Erkenntnisse aus der
nachrichtendienstlichen Beobachtung anderer Beobachtungsobjekte des BfV oder Erkenntnisse
von LfV aus deren nachrichtendienstlicher Beobachtung der PDS bzw.
anderer Beobachtungsobjekte in der Akte enthalten sind.
23. Wie viele Funktionsträger oder sonstige Bewohner der DDR waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von den „G-10-Maßnahmen“ gegen
westdeutsche Privatpersonen mit DDR-Kontakten betroffen?
Der Gesetzgeber hat bereits in der Erstfassung des Gesetzes zur Beschränkung
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 13. August 1968 sowie in den
nachfolgenden Novellierungen strenge Datenhaltungsregelungen zu aus G10-
Beschränkungsmaßnahmen erlangten Daten festgelegt. So war die
Durchführung von Beschränkungsmaßnahmen stets an einen konkreten Zweck gebunden.
Sofern die durch diese Maßnahmen erlangten Daten zur Zweckerreichung nicht
mehr erforderlich waren, waren und sind sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben
unter Beaufsichtigung eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt
hat, zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen. Aus diesen Gründen
verfügen BND und BfV sowie deren Fachaufsichtsressorts nicht (mehr) über die für
eine Beantwortung der Frage notwendigen Informationen. Entsprechend
konnten zu dem in der Fragestellung bezeichneten Personenkreis in den betreffenden
Archiven (soweit erschlossen) keine Unterlagen ermittelt werden.
Drucksache 18/3773 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage des damaligen
DDR-Innenministers Peter Michael Distel zu, dass sich noch im
September 1990 „Agenten des Bundesnachrichtendienstes in Ostberliner
Ministerien“ befanden, und wenn ja, um wie viele Personen in welchen
Funktionen handelte es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
25. Welche Aktenbestände mit Informationen zur Beobachtung von
Funktionsträgern und sonstigen Bewohnern der DDR durch westdeutsche
Nachrichtendienste existieren in den entsprechenden Bundesministerien,
Bundesbehörden und Bundesarchiven (z. B. BArch, BfV, BND,
Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt, Stasiunterlagenbehörde), und welchen
Umfang haben diese Dokumente (bitte nach Aufbewahrungsort und
Umfang in laufenden Metern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Nummer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
26. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wo und unter
welchen Voraussetzungen Akteneinsicht möglich?
Eine Aktensicht ist, soweit es sich um Registraturgut der Bundesregierung bzw.
der betreffenden Bundesbehörden handelt, unter den Voraussetzungen des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie nach § 5 Absatz 8 BArchG und, soweit
es sich um Archivgut des Bundesarchivs handelt, nach den Vorschriften des
BArchG möglich.
Hinzuweisen ist im hier interessierenden Zusammenhang jedoch auf die
Bereichsausnahme für Nachrichtendienste in § 3 Absatz 8 IFG: „Der Anspruch auf
Informationszugang besteht nicht, […] 8. gegenüber den Nachrichtendiensten
sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie
Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
wahrnehmen.“ Diese Bereichsausnahme gilt nach der Rechtsprechung auch für
Unterlagen der Nachrichtendienste, die in anderen Behörden (wie
beispielsweise dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium des Innern) im
Rahmen von deren Rechts- und Fachaufsicht vorgehalten werden.
Der BND hat in erheblichem Umfang Unterlagen an das Bundesarchiv
abgegeben, die dort unter der Bezeichnung B 206 einsehbar sind. Zudem befinden sich
weitere Unterlagen beim BND, die derzeit noch nicht deklassifiziert sind und zu
denen nach den gesetzlichen Vorschriften des BArchG auf Antrag Zugang
gewährt wird. Auf Antrag offengelegte Unterlagen sind im BND einsehbar.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]