[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3987
18. Wahlperiode 10.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3714 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden
anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer
verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig
erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender
Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge
(Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich deutlich
von über 200 000 im Jahr 1997 auf gut 122 000 zum Stand 31. Dezember 2013
(vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/1033), vor allem infolge
massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch
Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten,
geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker von knapp 650 000
(Ende 1997) auf etwa 205 000 Personen (Ende 2013).
Zum Stand 31. Dezember 2013 lebten weiterhin 45 500 Menschen mit einem
so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 6 000
Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a des
AufenthG.
Rund 50 000 Personen verfügten Ende 2013 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a
AufenthG), etwa 49 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer
Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 21 500 Personen aus
dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen
Aufenthaltsstatus in Deutschland sank von über eine Million im Jahr 1997 auf etwa
500 000 im Jahr 2013. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3987 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeÜber 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre zudem als
„jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft
aufgenommen.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2014 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
38 301 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 23 390 männliche und
14 906 weibliche sowie fünf Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst.
31 902 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 6 387
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwölf Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 38 301
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 85,8
befristete Aufenthaltsrechte 12,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,8
Asylberechtigte insgesamt 38 301
darunter:
Türkei 12 748
Iran 5 877
Syrien 2 818
Afghanistan 2 393
Sri Lanka 1 610
Irak 1 509
Kosovo 1 089
Pakistan 755
Polen 687
Äthiopien 686
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/39872. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 AsylVfG und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum
31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach
Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 109 219 Personen mit
Flüchtlingsschutz, darunter 68 113 männliche und 41 081 weibliche sowie 25 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 37 248 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 71 969 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 38 301
Länder
Baden-Württemberg 5 488
Bayern 3 708
Berlin 1 973
Brandenburg 93
Bremen 593
Hamburg 1 959
Hessen 5 041
Mecklenburg-Vorpommern 69
Niedersachsen 4 597
Nordrhein-Westfalen 11 811
Rheinland-Pfalz 1 067
Saarland 672
Sachsen 214
Sachsen-Anhalt 110
Schleswig-Holstein 819
Thüringen 87
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 109 219
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,1
befristete Aufenthaltsrechte 47,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 6,7
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 109 219
darunter:
Irak 34 978
Syrien 24 619
Iran 11 380
Afghanistan 8 311
Türkei 5 696
Eritrea 2 977
Pakistan 2 936
Russische Föderation 2 544
Somalia 2 402
Ungeklärt 2 056
Personen mit Flüchtlingsschutz 109 219
Länder
Baden-Württemberg 11 460
Bayern 15 704
Berlin 4 128
Brandenburg 629
Bremen 1 976
Hamburg 4 093
Hessen 12 207
Mecklenburg-Vorpommern 936
Niedersachsen 13 290
Nordrhein-Westfalen 31 883
Rheinland-Pfalz 3 863
Saarland 1 633
Sachsen 2 015
Sachsen-Anhalt 1 656
Schleswig-Holstein 2 580
Thüringen 1 166
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/39873. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler
subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum
31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach
Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG/Abschiebungshindernisse) und nach § 25 Absatz 2
AufenthG (subsidiärer Schutz).
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 sind 37 478 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 19 762 männliche,
17 709 weibliche und sieben mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht.
18 308 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 19 170
Personen sechs Jahre oder weniger.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
waren 13 151 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2014 erfasst, davon 7 887
männliche, 5 259 weibliche und fünf Personen mit unbekanntem Geschlecht. 3 006
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 10 145 Personen sechs
Jahre oder weniger.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Deutschland 37 478
darunter:
Afghanistan 13 277
Syrien 4 731
Kosovo 1 863
Irak 1 773
Türkei 1 443
Russische Föderation 1 097
Serbien 1 039
Somalia 909
Iran 854
Ungeklärt 745
Drucksache 18/3987 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz)
AufenthG
Deutschland 13 151
davon:
Syrien 8 597
Afghanistan 1 124
Ungeklärt 725
Somalia 537
Staatenlos 312
Irak 306
Iran 253
Eritrea 243
Russische Föderation 137
Sonstige asiatische
Staatsangehörigkeiten
92
Bundesland AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz) AufenthG
Deutschland 37 478 13 151
Baden-Württemberg 3 238 1 055
Bayern 4 981 1 061
Berlin 2 648 501
Brandenburg 695 158
Bremen 413 276
Hamburg 3 272 392
Hessen 4 997 1 321
Mecklenburg-Vorpommern 682 405
Niedersachsen 3 259 2 052
Nordrhein-Westfalen 7 789 3 354
Rheinland-Pfalz 1 273 870
Saarland 780 282
Sachsen 938 233
Sachsen-Anhalt 460 419
Schleswig-Holstein 1 430 628
Thüringen 623 144
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/39874. Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2014
anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung
nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus
treffen, waren 2 614 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2014
eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im AZR 21 892 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 968 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 924 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Herkunftsländer gesamt 2 714
darunter:
Irak 662
Syrien 362
Iran 299
Afghanistan 277
Türkei 179
Pakistan 142
Somalia 82
Kosovo 80
Eritrea 80
Russische Föderation 55
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes
nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
21 892
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 76,9
befristete Aufenthaltsrechte 18,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,9
Drucksache 18/3987 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche
Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 13 748 Personen mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 8 569 männliche und 5 166 weibliche
sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 857
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 9 891 Personen sechs Jahre
oder weniger.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes
nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
Deutschland 21 892
darunter:
Kosovo 7 362
Irak 4 265
Türkei 3 024
Serbien 1 429
Serbien und Montenegro (ehemals) 853
Albanien 602
Jugoslawien (ehemals) 416
Sri Lanka 384
Serbien (ehemals) 379
Polen 238
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 13 748
Bundesländer
Baden-Württemberg 287
Bayern 734
Berlin 3
Brandenburg 230
Bremen 567
Hamburg 11
Hessen 576
Mecklenburg-Vorpommern 40
Niedersachsen 2 504
Nordrhein-Westfalen 5 214
Die Länder haben auf der Grundlage des IMK-Umlaufbeschlusses der
Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 die Aussetzung von Abschiebungen nach
Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet und nach Einvernehmenserklärung
des Bundesministeriums des Innern nach jeweils sechs Monaten stets verlängert.
Der Bundesregierung ist zudem zur Kenntnis gelangt, dass die Länder
Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen haben, während der Wintermonate bis
zum 31. März 2015 Abschiebungen in ausgewählte Staaten auszusetzen. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1033 verwiesen.
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a,
b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Rheinland-Pfalz 1 097
Saarland 126
Sachsen 445
Sachsen-Anhalt 162
Schleswig-Holstein 1 434
Thüringen 318
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 13 748
darunter:
Serbien 2 254
Irak 1 166
Kosovo 1 157
Mazedonien 1 007
Russische Föderation 699
Türkei 544
Ungeklärt 538
Afghanistan 473
Libanon 436
Indien 420
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 13 748
Bundesländer
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c
Summe
Summe 100 8 27 135
männlich 73 7 23 103
weiblich 27 1 4 32
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c
Summe
Aufenthaltsdauer 100 8 27 135
6 Jahre und weniger 33 6 7 46
mehr als 6 Jahre 67 2 20 89
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c
Summe
Länder 100 8 27 135
Baden-Württemberg 20 1 6 27
Bayern 40 1 9 50
Berlin 2 – – 2
Brandenburg 12 – 4 16
Bremen 8 – 1 9
Hamburg 16 2 5 23
Hessen 1 1 2 4
Mecklenburg-Vorp. – – – –
Niedersachsen – 1 – 1
Nordrhein-
Westfalen
– 2 – 2
Rheinland-Pfalz 1 – – 1
Saarland 20 1 6 27
Sachsen – – – –
Sachsen-Anhalt – – – –
Schleswig-Holstein – – – –
Thüringen 40 1 9 50
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a AufenthG
Deutschland 100
darunter:
Irak 25
Afghanistan 6
China 5
Türkei 4
Kenia 3
Pakistan 3
Syrien 3
Ungeklärt 3
Vereinigte Staaten von Amerika 3
11 weitere Staaten, jeweils 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b AufenthG
Deutschland 8
Indien 2
Afghanistan 1
Marokko 1
Mexiko 1
Togo 1
Tunesien 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c AufenthG
Deutschland 27
Irak 12
China 3
Iran 2
Korea (Republik) 2
Türkei 2
Afghanistan 1
Indien 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
Drucksache 18/3987 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis zum 31. Dezember 2014 infolge verschiedener politischer Anordnungen
in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht
und Bundesländern differenzieren)?
Nach dem Stand vom 31. Dezember 2014 sind 206 157 Antragsteller
einschließlich ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland
eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des
geordneten Verfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 214 692 jüdische
Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion
bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
Die von den Ländern gemeldeten Einreisezahlen bis zum 31. Dezember 2014
können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, wobei Angaben zum
Geschlecht statistisch nicht gesondert erfasst werden.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
Marokko 1
Syrien 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Land Einreisen
Baden-Württemberg 19 507
Bayern 31 417
Berlin 824
Brandenburg 7 536
Bremen 2 213
Hamburg 5 243
Hessen 18 209
Mecklenburg-Vorpommern 6 581
Niedersachsen 18 083
Nordrhein-Westfalen 50 704
Rheinland-Pfalz 11 462
Saarland 3 205
Sachsen 10 932
Sachsen-Anhalt 7 643
Schleswig-Holstein 6 745
Thüringen 5 853
Summe 206 157
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c AufenthG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3987seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2014
insgesamt 1 361 Personen, darunter 747 männliche und 612 weibliche sowie
zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 213 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland und 1 148 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 1 361
Länder
Baden-Württemberg 126
Bayern 155
Berlin 138
Brandenburg 51
Bremen 16
Hamburg 65
Hessen 92
Mecklenburg-Vorpommern 17
Niedersachsen 137
Nordrhein-Westfalen 349
Rheinland-Pfalz 50
Saarland 10
Sachsen 52
Sachsen-Anhalt 31
Schleswig-Holstein 38
Thüringen 34
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Deutschland 1 361
darunter:
Afghanistan 777
Syrien 162
Iran 109
Libanon 49
Ungeklärt 36
Irak 34
Eritrea 22
Türkei 16
Drucksache 18/3987 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2014 insgesamt 6 026 Personen, darunter 3 079 männliche und 2 946 weibliche
sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 5 079 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 947 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Jemen 16
Usbekistan 15
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6 026
Länder
Baden-Württemberg 609
Bayern 472
Berlin 1 628
Brandenburg 89
Bremen 31
Hamburg 158
Hessen 306
Mecklenburg-Vorpommern 21
Niedersachsen 381
Nordrhein-Westfalen 1 396
Rheinland-Pfalz 187
Saarland 131
Sachsen 133
Sachsen-Anhalt 117
Schleswig-Holstein 156
Thüringen 211
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/398711. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt
wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 39 464 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 31 225 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 236 Personen sechs Jahre oder weniger
und bei drei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren
13 511 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 548 Personen
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland lebten und 12 963 Personen sechs
Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland 6 026
darunter:
Kosovo 876
Türkei 715
Serbien 707
Irak 349
Russische Föderation 289
Armenien 271
Syrien 240
Bosnien-Herzegowina 236
Libanon 219
Iran 156
AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Summe 39 464 13 511
männlich 19 385 6 645
weiblich 20 065 6 832
unbekannt 14 34
Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 39 464 13 511
Baden-Württemberg 4 566 2 082
Bayern 1 532 2 044
Berlin 3 951 705
Brandenburg 223 400
Bremen 719 107
Hamburg 1 975 296
Hessen 3 470 887
Mecklenburg-Vorpommern 121 265
Niedersachsen 3 945 1 146
Nordrhein-Westfalen 14 754 2 578
Rheinland-Pfalz 1 578 682
Saarland 672 142
Sachsen 416 915
Sachsen-Anhalt 515 340
Schleswig-Holstein 672 392
Thüringen 355 530
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG
Deutschland 39 464
darunter:
Syrien 7 109
Kosovo 5 811
Serbien 5 502
Türkei 3 201
Bosnien-Herzegowina 2 552
Libanon 2 477
Afghanistan 1 447
Ungeklärt 1 214
Iran 860
Irak 683
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 13 511
darunter:
Syrien 8 571
Irak 2 445
Ukraine 696
Russische Föderation 673
Somalia 142
Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/398712. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und in der
Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Iran 113
Eritrea 106
Weißrußland 90
Usbekistan 82
Staatenlos 81
AE nach § 104a oder b AufenthG
gesamt 1 770
männlich 912
weiblich 858
AE nach § 104a oder b AufenthG
gesamt 1 770
davon:
Baden-Württemberg 46
Bayern 118
Berlin 35
Brandenburg 55
Bremen 31
Hamburg 50
Hessen 12
Mecklenburg-Vorpommern 19
Niedersachsen 220
Nordrhein-Westfalen 954
Rheinland-Pfalz 107
Saarland 24
Sachsen 12
Sachsen-Anhalt 33
Schleswig-Holstein 40
Thüringen 14
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Drucksache 18/3987 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55 EG gefasst worden. Daher wurden derartige
Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 23 709 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 12 840 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 869 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die
Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 104a oder b AufenthG
gesamt 1 770
darunter:
Kosovo 561
Serbien 370
Türkei 152
Syrien 105
Irak 54
Libanon 44
Vietnam 39
Afghanistan 39
Serbien und Montenegro (ehemals) 37
Ungeklärt 36
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
Summe 12 840 10 869 23 709
männlich 6 898 5 060 11 958
weiblich 5 886 5 807 11 693
unbekannt 56 2 58
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
Aufenthaltsdauer 12 840 10 869 23 709
6 Jahre und weniger 10 879 1 406 12 285
mehr als 6 Jahre 1 961 9 460 11 421
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
Deutschland 12 840 10 869 23 709
Baden-Württemberg 599 449 1 048
Bayern 2 680 361 3 041
Berlin 3 892 1 321 5 213
Brandenburg 35 64 99
Bremen 65 113 178
Hamburg 918 637 1.555
Hessen 585 366 951
Mecklenburg-
Vorpommern
77 563 640
Niedersachsen 500 2 687 3 187
Nordrhein-Westfalen 2 904 3 440 6 344
Rheinland-Pfalz 249 320 569
Saarland 50 194 244
Sachsen 91 84 175
Sachsen-Anhalt 37 122 159
Schleswig-Holstein 136 110 246
Thüringen 22 38 60
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
Deutschland 12 840 10 869 23 709
darunter:
Libyen 3 557 73 3 630
Türkei 478 1 942 2 420
Russische Föderation 1 705 272 1 977
Serbien 192 1 168 1 360
Kosovo 232 1 128 1 360
Drucksache 18/3987 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 76 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Die Verteilung nach
Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Libanon 87 854 941
Saudi Arabien 814 12 826
Vereinigte Arabische
Emirate
718 8 726
Irak 274 383 657
Kuwait 587 17 604
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Summe 72 4 76
männlich 13 1 14
weiblich 59 3 62
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 72 4 76
6 Jahre und weniger 62 3 65
mehr als 6 Jahre 10 1 11
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Länder 72 4 76
davon:
Baden-Württemberg 6 – 6
Bayern 6 – 6
Berlin 4 2 6
Brandenburg – – –
Bremen 2 – 2
Hamburg 6 1 7
Hessen 13 – 13
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2014 lebten 49 898 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 738 männliche und
23 152 weibliche sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 37 021
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 12 877 Personen sechs
Mecklenburg-Vorpommern 3 – 3
Niedersachsen 13 – 13
Nordrhein-Westfalen 15 1 16
Rheinland-Pfalz – – –
Saarland 1 – 1
Sachsen 2 – 2
Sachsen-Anhalt 1 – 1
Schleswig-Holstein – – –
Thüringen – – –
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Deutschland 72 4
darunter:
Bulgarien 14
Nigeria 14
Rumänien 8
China 4
Brasilien 3
Thailand 3
Dominikanische Republik 2
Iran 2
Pakistan 2
Russische Föderation 2 1
Serbien 2
Sierra Leone 2
Ukraine 2 1
Armenien 1
Uganda 1
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Drucksache 18/3987 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 49 898
darunter:
Baden-Württemberg 3 609
Bayern 2 734
Berlin 4 654
Brandenburg 760
Bremen 1 709
Hamburg 4 229
Hessen 2 837
Mecklenburg-Vorpommern 302
Niedersachsen 4 782
Nordrhein-Westfalen 16 658
Rheinland-Pfalz 1 903
Saarland 399
Sachsen 1 136
Sachsen-Anhalt 1 136
Schleswig-Holstein 2 281
Thüringen 769
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 49 898
darunter:
Kosovo 6 068
Serbien 5 917
Türkei 5 400
Ungeklärt 3 036
Afghanistan 2 761
Irak 2 125
Bosnien-Herzegowina 1 726
Vietnam 1 419
Libanon 1 364
Russische Föderation 1 342
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/398717. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Duldung nach §60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
AE nach § 25a
AufenthG
§ 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Summe 3 145 482 327 3 954
männlich 1 582 223 189 1 994
weiblich 1 563 259 138 1 960
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25a AufenthG
§ 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Länder 3 145 482 327 3 954
Baden-Württemberg 297 51 49 397
Bayern 142 38 28 208
Berlin 95 10 4 109
Brandenburg 27 6 1 34
Bremen 73 10 10 93
Hamburg 132 10 5 147
Hessen 148 24 20 192
Mecklenburg-
Vorpommern
38 8 5 51
Niedersachsen 642 124 96 862
Nordrhein-
Westfalen
1 145 152 85 1 382
Rheinland-Pfalz 104 27 14 145
Saarland 56 4 1 61
Sachsen 56 8 3 67
Sachsen-Anhalt 90 – 1 91
Schleswig-Holstein 66 8 3 77
Thüringen 34 2 2 38
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 3 145
darunter:
Türkei 589
Kosovo 363
Serbien 359
Libanon 232
Armenien 182
Syrien 167
Irak 162
Russische Föderation 158
Ungeklärt 138
Aserbaidschan 131
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1
AufenthG
Deutschland 482
darunter:
Türkei 97
Kosovo 70
Serbien 54
Irak 35
Armenien 28
Libanon 28
Aserbaidschan 19
Iran 18
Russische Föderation 17
Syrien 12
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2
AufenthG
Deutschland 327
darunter:
Türkei 103
Serbien 41
Kosovo 40
Irak 22
Armenien 15
Jordanien 14
Libanon 13
Syrien 10
Russische Föderation 8
Serbien (ehemals) 7
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 274
männlich 131
weiblich 143
Länder
Baden-Württemberg 14
Bayern 2
Berlin 44
Brandenburg 1
Bremen –
Hamburg –
Hessen 24
Mecklenburg-Vorpommern 10
Niedersachsen 61
Nordrhein-Westfalen 51
Rheinland-Pfalz 10
Saarland 24
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 27
Schleswig-Holstein 5
Thüringen –
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2
AufenthG
Drucksache 18/3987 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Angaben im Sinne
der Frage werden im AZR nicht gesondert erfasst.
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn,
zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15,
16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis
69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im Ausländerzentralregister 113 221
Personen mit einer Duldung, darunter 72 401 männliche und 40 721 weibliche
sowie 99 Person mit unbekanntem Geschlecht erfasst. Die Verteilung nach
Aufenthaltsdauer, Alter, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Deutschland 274
darunter:
Libanon 45
Türkei 43
Serbien 33
Kosovo 27
Russische Föderation 25
Armenien 23
Ungeklärt 15
Jordanien 9
Aserbaidschan 9
Irak 4
Personen mit Duldung 113 221
Aufenthaltsdauer
0 bis 3 Jahre 66 078
mehr als 3 Jahre 47 143
0 bis 4 Jahre 74 335
mehr als 4 Jahre 38 886
0 bis 5 Jahre 79 114
Personen mit Duldung
Aufenthaltsdauer
mehr als 5 Jahre 34 107
0 bis 6 Jahre 81 976
mehr als 6 Jahre 31 245
0 bis 8 Jahre 85 911
mehr als 8 Jahre 27 310
0 bis 10 Jahre 90 067
mehr als 10 Jahre 23 154
0 bis 12 Jahre 95 388
mehr als 12 Jahre 17 833
0 bis 15 Jahre 101 967
mehr als 15 Jahre 11 254
Personen mit Duldung 113 221
Länder
Baden-Württemberg 12 908
Bayern 8 910
Berlin 8 298
Brandenburg 2 449
Bremen 2 280
Hamburg 4 371
Hessen 6 117
Mecklenburg-Vorpommern 2 012
Niedersachsen 12 351
Nordrhein-Westfalen 35 106
Rheinland-Pfalz 4 300
Saarland 1 002
Sachsen 3 954
Sachsen-Anhalt 3 763
Schleswig-Holstein 3 096
Thüringen 2 304
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie
sollte die Verteilung der Asylsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel
eigentlich sein (bitte eine rechnerische Verteilung der Zahl der in
Deutschland lebenden Asylsuchenden auf die Bundesländer entsprechend des
Königssteiner Schlüssels vornehmen), und wie sind entsprechende
Abweichungen zwischen der realen Zahl und der rechnerischen Zahl nach
dem Königsteiner Schlüssel zu erklären?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im AZR 178 027 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 119 808 männliche und 58 083 weibliche sowie
136 Person mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 671 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 177 356 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 113 221
Alter
0 bis 11 Jahre 21 129
12 bis 15 Jahre 6 703
16 bis 17 Jahre 4 444
18 bis 20 Jahre 6 622
21 bis 29 Jahre 25 397
30 bis 39 Jahre 24 052
40 bis 49 Jahre 14 461
50 bis 59 Jahre 6 766
60 bis 69 Jahre 2 353
70 Jahre und mehr 1 294
Personen mit Duldung 113 221
darunter:
Serbien 17 267
Irak 7 578
Mazedonien 6 830
Kosovo 6 806
Russische Föderation 5 468
Ungeklärt 4 757
Bosnien-Herzegowina 4 681
Türkei 4 602
Afghanistan 3 829
Libanon 3 459
Die Königsteiner Schlüssel der letzten Jahre mit den jeweiligen Länderanteilen
sind öffentlich zugänglich, sodass etwaige Vergleiche mit den vorhandenen
Angaben ggf. selbst vorgenommen werden können.
Im Asylbereich dient der jeweils aktuelle Königsteiner Schlüssel zur Verteilung
von Asylerstantragstellern, die eine Erstaufnahmeeinrichtung aufsuchen
müssen. Nicht nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden beispielsweise
Asylbewerber, die sich in Haft oder sonstigen öffentlichem Gewahrsam, in einem
Personen mit Aufenthaltsgestattung 178 027
davon:
Baden-Württemberg 19 693
Bayern 28 863
Berlin 9 554
Brandenburg 5 568
Bremen 2 201
Hamburg 5 662
Hessen 13 889
Mecklenburg-Vorpommern 3 944
Niedersachsen 13 642
Nordrhein-Westfalen 40 821
Rheinland-Pfalz 9 529
Saarland 1 453
Sachsen 6 055
Sachsen-Anhalt 4 781
Schleswig-Holstein 8 701
Thüringen 3 671
Personen mit Aufenthaltsgestattung 178 027
darunter:
Syrien 23 214
Afghanistan 15 950
Eritrea 14 763
Serbien 11 485
Russische Föderation 10 099
Pakistan 8 411
Somalia 6 936
Iran 6 584
Kosovo 6 002
Albanien 5 854
Drucksache 18/3987 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKrankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer
Jugendhilfeeinrichtung befinden. Ebenfalls nicht entsprechend verteilt werden Asylbewerber, die
einen Folgeantrag stellen. Hier richtet sich die Verteilung nach dem Ort des
Asylerstantrages.
Daher ist die Verteilung der Personen, die zum 31. Dezember 2014 im Besitz
einer Aufenthaltsgestattung waren (siehe erste Tabelle der Antwort zu Frage 20),
nicht deckungsgleich mit den Länderanteilen nach dem Königsteiner Schlüssel.
Gleichwohl ist die Bandbreite der diesbezüglichen maximalen Abweichungen je
Bundesland mit weniger als 2 Prozent nach oben oder unten eher gering.
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember
2014 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2014 waren im AZR 430 Personen mit dem Sachverhalt
„Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 251 männliche und 179
weibliche, erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 430
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 76,5
befristete Aufenthaltsrechte 20,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,5
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 430
darunter:
Vietnam 53
Irak 50
Türkei 39
Afghanistan 29
Ukraine 24
Russische Föderation 24
Iran 19
Äthiopien 19
Eritrea 16
Libanon 16
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/398722. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2014 durch das Bundesamt für Migration bzw. – soweit
vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch
nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei
sich die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes
beziehen.
Bundesamt für
Migration und
Flüchtlinge
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte
nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach
§ 3 I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gemäß
§ 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AuslG
Jahr 2014 2 285 31 025 5 174 2 079
davon:
männlich 1 383 20 724 3 138 1 232
weiblich 902 10 301 2 036 847
Bundesamt für
Migration und
Flüchtlinge
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte
nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach
§ 3 I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gemäß
§ 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AuslG
Jahr 2014 2 285 31 025 5 174 2 079
darunter:
Syrien 1 489 19 018 3 246 106
Afghanistan 87 1 939 355 1 022
Irak 60 3 161 99 69
Iran 256 1 781 58 32
Ungeklärt 22 1 111 259 21
Eritrea 36 709 210 36
Somalia 4 518 222 125
Staatenlos 26 567 208 8
sonst. asiat.
Staatsangehörige 41 564 130 7
Pakistan 18 513 15 20
23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2014 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte
nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach
§ 3 I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gemäß
§ 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AuslG
Jahr 2014 86 2 496 307 1 119
davon:
männlich 51 1 659 227 661
weiblich 35 837 80 458
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte
nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach
§ 3 I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gemäß
§ 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AuslG
Jahr 2014 86 2 496 307 1 119
darunter:
Afghanistan 11 314 169 548
Syrien 34 924 4 0
Pakistan 3 324 10 18
Iran 9 305 12 18
Irak 1 123 21 70
Somalia 0 40 61 6
Ungeklärt 0 78 2 15
Äthiopien 0 56 6 22
Serbien 0 18 1 60
Nigeria 1 9 2 57
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 533 208
männlich 326 272
unbekannt 49
weiblich 206 887
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 533 208
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 47,2
befristete Aufenthaltsrechte 38,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 14,6
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 533 208
Baden-Württemberg 64 009
Bayern 61 788
Berlin 37 312
Brandenburg 6 312
Bremen 8 919
Hamburg 24 114
Hessen 48 996
Mecklenburg-
Vorpommern 4 611
Niedersachsen 50 359
Nordrhein-Westfalen 155 466
Rheinland-Pfalz 24 414
Saarland 7 213
Sachsen 12 102
Sachsen-Anhalt 8 446
Schleswig-Holstein 12 865
Thüringen 6 282
Jahr der Asylentscheidung
Aufhältige – Asylantrag abgelehnt
nach Jahr
Summe 533 208
vor 1980 67
1980 bis 1989 4 247
1990 6 227
1991 7 543
1992 9 365
1993 17 751
1994 19 755
1995 21 207
1996 22 020
1997 21 843
1998 22 951
1999 23 911
2000 35 067
2001 29 795
2002 32 700
2003 32 533
2004 28 655
2005 25 126
2006 21 052
2007 14 417
2008 8 137
2009 7 972
2010 11 941
2011 13 505
2012 19 917
2013 23 437
2014 20 257
unbekannt 31 810
Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Deutschland 533 208
darunter:
Türkei 79 926
Kosovo 63 359
Serbien 46 379
Afghanistan 28 101
Vietnam 27 721
Syrien 17 746
Libanon 15 800
Jahr der Asylentscheidung
Aufhältige – Asylantrag abgelehnt
nach Jahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/398724. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2014 im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung
oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren
unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 2 531 504 Personen erfasst, darunter
1 417 752 männliche und 1 111 153 weibliche sowie 2 599 Personen mit
unbekanntem Geschlecht, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Irak 14 163
Mazedonien 13 188
Polen 13 156
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung
2 531 504
Länder
Baden-Württemberg 419 181
Bayern 517 155
Berlin 107 040
Brandenburg 24 604
Bremen 27 666
Hamburg 64 271
Hessen 278 289
Mecklenburg-Vorpommern 18 940
Niedersachsen 192 601
Nordrhein-Westfalen 584 107
Rheinland-Pfalz 127 655
Saarland 31 731
Sachsen 44 182
Sachsen-Anhalt 20 646
Schleswig-Holstein 52 112
Thüringen 21 324
Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 2 531 504
darunter:
Polen 575 229
Rumänien 333 355
Italien 243 395
Bulgarien 170 429
Griechenland 150 109
Ungarn 139 905
Spanien 84 406
Niederlande 80 684
Österreich 69 903
Frankreich 67 788
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus 2 285 819
Geschlecht
männlich 1 274 243
weiblich 1 009 683
unbekannt 1 893
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus 2 285 819
Länder
Baden-Württemberg 386 889
Bayern 481 704
Berlin 79 097
Brandenburg 21 866
Bremen 25 407
Hamburg 56 513
Hessen 249 793
Mecklenburg-Vorpommern 16 877
Niedersachsen 175 010
Nordrhein-Westfalen 524 612
Rheinland-Pfalz 119 083
Saarland 30 077
Sachsen 34 357
Sachsen-Anhalt 17 892
Schleswig-Holstein 47 801
Thüringen 18 841
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus
Deutschland 2 285 819
darunter:
Polen 571 228
Rumänien 329 675
Italien 241 121
Bulgarien 168 663
Griechenland 148 851
Ungarn 139 067
Spanien 83 821
Niederlande 80 071
Österreich 69 327
Frankreich 67 341
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 40 970
Geschlecht
männlich 28 561
weiblich 12 367
unbekannt 42
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 40 970
Länder
Baden-Württemberg 3 816
Bayern 5 511
Berlin 4 148
Brandenburg 687
Bremen 405
Hamburg 2 096
Hessen 5 027
Mecklenburg-Vorpommern 423
Niedersachsen 3 084
Nordrhein-Westfalen 9 932
Rheinland-Pfalz 1 483
Saarland 220
Sachsen 1 969
Sachsen-Anhalt 799
Schleswig-Holstein 794
Thüringen 576
Drucksache 18/3987 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand
31. Dezember 2014 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte
nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im Ausländerzentralregister 72 694
aufhältige Personen gespeichert, darunter 38 762 männliche und 33 928 weibliche
sowie vier Personen mit unbekanntem Geschlecht, die vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit waren. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 40 970
Deutschland
darunter:
Serbien 4 024
Türkei 2 931
Rumänien 2 488
Russische Föderation 1 709
Bosnien-Herzegowina 1 690
Mazedonien 1 587
Polen 1 272
Kosovo 1 256
Bulgarien 1 153
Kroatien 1 013
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 72 694
Länder
Baden-Württemberg 16 801
Bayern 14 533
Berlin 3 294
Brandenburg 163
Bremen 513
Hamburg 1 896
Hessen 6 725
Mecklenburg-Vorpommern 161
Niedersachsen 3 982
Nordrhein-Westfalen 18 478
Rheinland-Pfalz 3 370
Saarland 1 249
Sachsen 219
Sachsen-Anhalt 116
Schleswig-Holstein 1 133
Thüringen 61
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/398726. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2014 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten
bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Geschlecht, den
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im Ausländerzentralregister 136 055
aufhältige Personen gespeichert, darunter 74 499 männliche und 61 485
weibliche sowie 71 Personen mit unbekanntem Geschlecht, die einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 56 974 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 79 080 Personen sechs Jahre oder
weniger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 72 694
darunter:
Italien 21 920
Griechenland 13 132
Frankreich 4 943
Portugal 4 188
Türkei 3 400
Österreich 3 247
Niederlande 3 212
Spanien 2 790
Polen 2 736
Großbritannien
mit Nordirland 2 301
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 136 055
Länder
Baden-Württemberg 14 724
Bayern 19 303
Berlin 5 254
Brandenburg 1 256
Bremen 2 095
Hamburg 5 565
Hessen 14 419
Mecklenburg-Vorpommern 926
Niedersachsen 10 347
Nordrhein-Westfalen 45 931
27. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG):
illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren
zum 31. Dezember 2014 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu
diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele
seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Geschlecht, Aufenthaltsstatus
und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im AZR 2 670 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 1 240 Personen (964 männlich, 276
weiblich), die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 622 Personen lebten
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 618 Personen sechs Jahre oder
weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Rheinland-Pfalz 4 375
Saarland 1 198
Sachsen 4 154
Sachsen-Anhalt 1 427
Schleswig-Holstein 2 620
Thüringen 2 461
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 136 055
darunter:
Türkei 19 269
Serbien 7 387
China 6 702
Kosovo 6 566
Russische
Föderation 5 483
Syrien 5 057
Vereinigte Staaten
von Amerika 3 803
Indien 3 692
Irak 3 596
Bosnien-
Herzegowina 3 262
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 136 055
Länder
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand
31. Dezember 2014 bzw. im Jahr 2014 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2014 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl.
§ 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus,
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im AZR 106 431 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 18 276 mit
Speicherung im Jahr 2014. 95 182 Personen (53 558 männlich, 41 617 weiblich,
sieben unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in
Deutschland auf, davon 17 793 mit einer Speicherung im Jahr 2014. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1 240
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 36,0
unbefristet 29,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 34,2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1 240
darunter:
Türkei 200
Syrien 61
Irak 61
Kosovo 58
Russische
Föderation 54
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 95 182
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 56,5
unbefristet 40,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 95 182
darunter:
Irak 19 182
Afghanistan 10 590
Marokko 8 511
Drucksache 18/3987 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 bzw. waren zum 31.
Dezember 2014 zur Festnahme ausgeschrieben und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2014 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren im AZR 407 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 126 mit Speicherung im Jahr 2014. Darunter waren
90 Personen (79 männlich, 11 weiblich), die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten, davon 38 mit einer Speicherung im Jahr 2014. Die Verteilung
nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Iran 7 383
Syrien 7 114
Tunesien 4 342
Libanon 3 624
Pakistan 3 573
Türkei 3 052
Kasachstan 2 834
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 90
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 4,4
unbefristet 58,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 36,7
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 90
darunter:
Rumänien 26
Polen 15
Somalia 4
Türkei 4
Niederlande 4
Marokko 3
Kroatien 3
Albanien 2
Algerien 2
Pakistan 2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/3987d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel oder Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und Geschlecht differenziert
antworten)?
Die Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Die von den Ländern
übermittelten Einzeldatensätze zu den einzelnen Straftaten werden jährlich durch das
Bundeskriminalamt für die Polizeiliche Kriminalstatistik aufbereitet und
anschließend von der Innenministerkonferenz gebilligt. Mit den Ländern ist
vereinbart, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik regelmäßig möglichst zeitnah erst
nach den Pressefreigaben bzw. den Pressekonferenzen der Innenminister der
einzelnen Länder durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz und den
Bundesinnenminister in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit
vorgestellt wird. Die gemeinsame Pressekonferenz zur Veröffentlichung der
Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 findet voraussichtlich am 6. Mai 2015 statt.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2013 sind insgesamt 34 089
Tatverdächtige (hiervon 33 927 nichtdeutsche) bezüglich des Vorwurfs der
unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1
Buchstabe a des Aufenthaltsgesetzes erfasst. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer
der Tatverdächtigen sind:
Afghanistan 2
Guinea-Bissau 2
Russische Föderation 2
Unerlaubte Einreise Gesamt 34 089
darunter:
Russische Föderation 3 463
M 1 765
W 1 698
Syrien 3 285
M 2 442
W 843
Afghanistan 2 375
M 1 967
W 408
Serbien 1 966
M 1 286
W 680
Türkei 1 407
M 1 183
W 224
Kosovo 1 189
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Drucksache 18/3987 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1, 2 und Absatz 2
Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik für
das Jahr 2013 56 171 Tatverdächtige (hiervon 55 587 nichtdeutsche) registriert.
Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der Tatverdächtigen sind:
Unerlaubte Einreise Gesamt
darunter:
M 997
W 192
Pakistan 1 087
M 1 016
W 71
Eritrea 963
M 708
W 255
Somalia 797
M 644
W 153
Irak 760
M 607
W 153
Unerlaubter Aufenthalt Gesamt 56 171
darunter:
Syrien 4 457
M 3 126
W 1 331
Russische Föderation 4 277
M 2 147
W 2 130
Türkei 3 895
M 2 619
W 1 276
Afghanistan 3 743
M 2 868
W 875
Serbien 3 152
M 1 903
W 1 249
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/398728. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2014
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2014 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden),
und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2014 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014,
differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die
Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden und Visastellen. Informationen
darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw.
verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen
der BA daher nicht vor.
Unerlaubter Aufenthalt Gesamt
darunter:
Pakistan 2 080
M 1 918
W 162
Kosovo 1 953
M 1 326
W 627
Iran 1 915
M 1 091
W 824
Eritrea 1 573
M 1 251
W 322
Somalia 1 481
M 1 235
W 246
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige im Jahr 2014
Zustimmungen Ablehnungen
Insgesamt 67 795 26 408
Männer 48 192 21 071
Frauen 19 602 5 337
Top-10-Staatsangehörigkeiten:
Indien 12 706 1 333
China 6 284 1 028
Vereinigte Staaten 4 942 885
Drucksache 18/3987 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSoweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur
Erwerbstätigkeit) im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser
Erfassungen folgende Angaben vor:
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 war zu insgesamt 122 505 Personen eine
Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 20 879 Personen
war eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA
erfasst.
Von den 122 505 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren
76 742 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Deutschland aufhältig. Von
den 20 879 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren
zum Stichtag 31. Dezember 2014 15 966 Personen in Deutschland aufhältig. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten bezogen auf
Aufhältige kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Pakistan 3 394 2 658
Bosnien-Herzegowina 2 741 1 095
Ukraine 2 544 660
Japan 2 348 233
Kosovo 2 338 1 467
Afghanistan 2 032 1 626
Russische Föderation 1 803 636
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 76 742
Geschlecht
männlich 50 908
weiblich 25 822
unbekannt 12
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 76 742
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 23,7
befristete Aufenthaltsrechte 65,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 10,3
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige im Jahr 2014
Zustimmungen Ablehnungen
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 76 742
darunter:
China 6 449
Indien 5 762
Vereinigte
Staaten von
Amerika 4 939
Kosovo 4 645
Russische
Föderation 3 545
Serbien 3 509
Türkei 3 383
Afghanistan 2 835
Japan 2 723
Ukraine 2 705
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 15 966
Geschlecht
männlich 12 443
weiblich 3 520
unbekannt 3
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 15 966
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 12,8
befristete Aufenthaltsrechte 53,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 34,1
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 15 966
darunter:
Afghanistan 1 358
Irak 1 115
Türkei 1 110
Pakistan 907
Kosovo 899
Serbien 701
Iran 701
Syrien 578
Drucksache 18/3987 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2014 erfolgten ohne Vorrang-
Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG
(bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2014 ohne
Vorrangprüfung erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger,
differenziert nach Geschlecht und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Indien 465
Vereinigte
Staaten von
Amerika 458
Zustimmungen im Jahr 2014 ohne Vorrangprüfung, nach
Verordnungsgrundlage Insgesamt
davon
Männer Frauen
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf – Gehaltsgrenze) 2 653 2 069 584
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 1 515 1 255 260
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 432 147 285
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss – Vermittlungsabsprache) 1 136 449 687
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss – Mangelberuf) 311 202 109
§ 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) 171 52 119
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 9 351 7 575 1 776
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 246 157 89
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 7 289 573 6 716
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 29 * *
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 207 * *
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen –
Niederlassungspersonal) 19 * *
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen – Gastarbeitnehmer) 10 * *
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen – WHO/
Europaabkommen) 3 556 3 020 536
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung –
§ 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) i. Kraft 11/2014 4 4 –
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung – 15 Monate
Aufenthalt) i. Kraft 11/2014 199 177 22
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung –
15 Monate Aufenthalt) i. Kraft 11/2014 597 555 42
§ 37 BeschV (Härtefallregelung) 105 74 31
Verordnungstatbestand nicht erforderlich 21 366 17 486 3 879
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/3987* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2014 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung – BeschV – an geduldete Personen oder
Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2014 erteilten
Zustimmungen zur Beschäftigung von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach
§ 32 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern (BeschV), differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten
Herkunftsländern, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Keine Zuordnung möglich 292 260 32
Insgesamt ohne Vorrangprüfung 27 830 16 542 11 288
Zustimmungen für Drittstaatsangehörige; hier Geduldete nach
ausgewählten Verordnungsgrundlagen und Geschlecht
Insgesamt Männer Frauen
§ 32 Abs. 1 BeschV
(Beschäftigung von Personen mit Duldung) bis 10/2014
1 833 1 660 173
§ 32 Abs. 1 BeschV
(Personen mit Duldung – 3 Monate Aufenthalt) ab 11/2014
30 * *
darunter Top-10-Staatsangehörigkeiten:
Afghanistan 320 313 7
Irak 281 268 13
Pakistan 227 * *
Serbien 109 82 27
Indien 81 * *
Türkei 78 74 4
Kosovo 74 68 6
Mazedonien 69 52 17
Iran 66 57 9
Nigeria 44 44
Zustimmungen im Jahr 2014 ohne Vorrangprüfung, nach
Verordnungsgrundlage Insgesamt
davon
Männer Frauen
Drucksache 18/3987 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen.
c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung
dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im Jahr 2014 die
Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde?
Das Vorliegen der Versagungstatbestände wird von der zuständigen
Ausländerbehörde festgestellt, aber nicht im AZR erfasst. Da in diesen Fällen auch keine
Zustimmungsanfrage an die BA erfolgt, liegen der Bundesregierung hierzu
keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen könnten.
d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2014 die Zustimmungsfiktion nach
§ 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die
Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie
bewertet die Bundesregierung die Regelung inzwischen?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet.
Die BA schätzt ein, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV in
der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der
Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist
Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2014 haben Arbeitgeber in 7 647 Fällen eine Vorabanfrage nach § 36
Absatz 3 BeschV gestellt. Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeit einer
Vorabanfrage positiv. Der unmittelbare Kontakt zwischen dem Arbeitgeber und
der BA vor dem Visumverfahren führt dazu, dass Zustimmungsvoraussetzungen
zeitnah im Vorfeld erörtert und geklärt werden können. Der starke Anstieg der
Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die Regelung auch bei den
Arbeitgebern auf Zustimmung stößt.
e) Wie häufig wurde im Jahr 2014 eine Zustimmung nach § 37 BeschV
erteilt?
Die BA hat im Jahr 2014 in 105 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach
§ 37 BeschV erteilt.
Zustimmungen für Drittstaatsangehörige; hier Asylbewerber nach
ausgewählten Verordnungsgrundlagen und Geschlecht Insgesamt Männer Frauen
§ 39 AufenthG i. V. m. § 61 (2) AsylVfG
(Aufenthaltsgestattung Asylbewerber) 8 303 7 796 507
darunter Top-10-Staatsangehörigkeiten:
Pakistan 2 430 2 412 18
Afghanistan 1 559 1 536 23
Iran 385 306 79
Nigeria 368 337 31
Indien 313 302 11
Türkei 290 268 22
Irak 282 265 17
Sri Lanka 272 262 10
Senegal 197 * *
Bangladesch 176 * *
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ISSN 0722-8333]