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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsförderung von Asylsuchenden

Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber: Förderungsberechtigungen nach SGB II/III, Mehraufwand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Mitarbeiterschulung, Prüfung von Berufsabschlüssen, Sprachförderung, IQ-Förderprogramm, Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Integration, Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechs Monaten, gleichrangiger Zugang für Geduldete, humanitärer Ausbildungsaufenthalt, Modellprojekt "Jeder Mensch hat Potenzial &ndash; Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern": Teilnehmer, Standorte, Ausweitung, Ausstattung, Verlängerung, Evaluierung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.02.2015

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/375614.01.2015

Arbeitsförderung von Asylsuchenden

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im zweiten Halbjahr 2014 hat der Bundesgesetzgeber – dank des Einsatzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – beschlossen, dass Asylsuchende künftig nach drei Monaten nicht nur einen generellen, sondern nach 15 Monaten auch einen gleichrangigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Fraglich ist, wie sich die Bundesregierung – respektive die Bundesagentur für Arbeit – auf die damit verbundene Mehrbelastung (allein in den Bereichen Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung) vorbereitet hat.

Die Fragesteller jedenfalls hatten in einem Entschließungsantrag zum Bundeshaushalt 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3278) – leider erfolglos – u. a. Folgendes gefordert:

  • 200 Mio. Euro zusätzlich für Sprachförderung von Asylsuchenden;
  • 50 Mio. Euro zusätzlich für Personalaufstockungen und Schulungen bei der Bundesagentur für Arbeit;
  • 30 Mio Euro zusätzlich für das IQ-Förderprogramm des Bundes (z. B. für die Ermittlung individueller Kompetenzen sowie einer möglichst vollständigen Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Studien- und Berufsabschlüsse);
  • 10 Mio. Euro zusätzlich für Arbeitsförderungsmaßnahmen im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund/Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie
  • 50 Mio. Euro zusätzlich für die Bereitstellung von Förderinstrumenten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und III) für Asylsuchende (also für berufliche Weiter- und Fortbildungen bzw. für Nach-, Anschluss- oder Teilqualifikationsmaßnahmen bzw. für Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung [wie etwa Bewerbertrainings] oder für Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Berufsausbildung).

Auch der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) und auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben Vorschläge unterbreitet, um die Chancen von Schutzsuchenden auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern:

  • Der BDA z. B. hat – übrigens zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund – Deutschkurse auch für Asylsuchende gefordert.
  • Zudem setzt sich der BDA für eine weitere Verkürzung der Wartefrist für Asylsuchende auf sechs Monate ein.
  • Geduldete sollten sogar – so der BDA – unverzüglich ohne Einschränkung arbeiten dürfen.
  • Und der DIHK möchte minderjährigen Flüchtlingen einen humanitären Ausbildungsaufenthalt ermöglichen, so dass diese eine einmal begonnene berufliche Ausbildung in Deutschland auch abschließen können – ohne eine Abschiebung mittendrin befürchten zu müssen.

Ähnlich äußerte sich auch der Leiter der Koordinierungsstelle Migration in der Bundesagentur für Arbeit, Michael van der Cammen. Er sprach sich im Dezember 2014 öffentlich dafür aus, Asylsuchenden gleich nach ihrer Antragstellung einen Sprachkurs anzubieten. Er plädierte außerdem dafür, dass Arbeitsberater sofort mit der Prüfung der Berufsabschlüsse der Schutzsuchenden beginnen (vgl. MiGAZIN vom 18. Dezember 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Mit wie vielen arbeitsuchenden Personen rechnet die Bundesregierung, die – aufgrund der Verkürzung der entsprechenden Fristen für Asylsuchende – in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten?

2

Wie viele dieser Asylsuchenden werden nach Kenntnis der Bundesregierung – schätzungsweise – förderungsberechtigt im Hinblick auf das SGB II und das SGB III sein?

3

Wird der erleichterte Zugang von Asylsuchenden auf den deutschen Arbeitsmarkt zu einer signifikanten Mehrbelastung der Arbeitsagenturen führen (z. B. in den Bereichen Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung), und wenn ja, hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen im Hinblick auf diesen von ihr selber prognostizierten Mehraufwand der Bundesagentur für Arbeit?

4

Wird die Bundesagentur für Arbeit den Vorschlag des Leiters ihrer Koordinierungsstelle Migration aufgreifen, so dass Arbeitsberater sofort nach einer Asylantragstellung mit der Prüfung der jeweiligen Berufsabschlüsse beginnen sollten, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele zusätzliche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung – im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Etatentwurf – zusätzlich in den Bundeshaushalt für das Jahr 2015 eingestellt, um die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit in den Bereichen Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung arbeitsuchender Asylsuchender zu verbessern?

6

Wird die Bundesagentur für Arbeit den Vorschlag des Leiters ihrer Koordinierungsstelle Migration aufgreifen und Asylsuchenden „gleich nach ihrer Antragstellung einen Sprachkurs anbieten“?

a) Werden die Jobcenter und Agenturen für Arbeit Asylbewerberinnen und Asylbewerber also zukünftig z. B. nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler einen solchen Sprach- und Orientierungskurs anbieten können?

b) Werden Asylsuchende Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen (den sogenannten ESF-BAMF-Kursen) erhalten?

Wenn ja, wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung speziell für die neuen Aufgaben im Bereich der Sprachförderung von Asylsuchenden im Bundeshaushalt für das Jahr 2015 zusätzlich bereitgestellt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung – im Hinblick auf den schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende – für das Jahr 2015 die Haushaltsmittel des bundesgeförderten IQ-Förderprogramms aufgestockt?

Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung – im Hinblick auf den schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende – für das Jahr 2015 die Haushaltsmittel für Arbeitsförderungsmaßnahmen im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund/Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen erhöht?

Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel?

Wenn nein, warum nicht?

9

Warum hat die Bundesregierung – im Hinblick auf den schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende – für das Jahr 2015 für Arbeitsförderinstrumente nach dem SGB II und dem SGB III keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt?

10

Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten der Arbeitslosmeldung, der Beratung und schließlich der Förderung von Asylsuchenden und Geduldeten informiert und geschult?

11

Welche Förderinstrumente, die speziell auf die Bedürfnisse der Asylsuchenden abgestimmt und somit etwa sprachliche Barrieren berücksichtigen, existieren bereits, und welche zusätzlichen Förderinstrumente soll es in Zukunft geben?

12

Mit welchen Minderausgaben durch die schnellere Beendigung der Hilfebedürftigkeit, die mit einer Arbeitsaufnahme einhergeht, und mit welchen Mehreinnahmen durch Steuern und Abgaben rechnet die Bundesregierung aufgrund des erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt jährlich?

13

Unterstützt die Bundesregierung die Idee, die Wartefrist für Asylsuchende auf dem deutschen Arbeitsmarkt auf sechs Monate zu begrenzen?

Wenn ja, wann ist mit einem diesbezüglichen Gesetzesvorschlag bzw. einer Änderung der Beschäftigungsverordnung zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

14

Unterstützt die Bundesregierung die Idee, dass Geduldete ohne spezielle Wartefrist einen gleichrangigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten sollten?

Wenn ja, wann ist mit einem diesbezüglichen Gesetzesvorschlag bzw. einer Änderung der Beschäftigungsverordnung zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Unterstützt die Bundesregierung die Idee eines humanitären Ausbildungsaufenthaltes, damit junge Asylsuchende eine einmal begonnene berufliche Ausbildung in Deutschland auch abschließen können – ohne mit einer Abschiebung mittendrin befürchten zu müssen?

Wenn ja, wann ist mit einem diesbezüglichen Gesetzesvorschlag zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wie viele Asylsuchenden haben im Jahr 2014 an dem Modellprojekt der Bundesagentur für Arbeit „Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ teilgenommen (bitte nach den bisherigen sechs Standorten aufschlüsseln)?

a) Welchen Geschlechts bzw. welchen Alters waren die Teilnehmenden, und aus welchen Herkunftsländern waren sie geflohen?

b) Wie viele hatten einen Schul- bzw. einen Hochschulabschluss bzw. verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung?

17

Ist es zutreffend, dass dieses – ursprünglich bis Ende 2014 geplante – Modellprojekt verlängert worden ist, und wenn ja, bis wann?

18

Anhand welcher Kriterien und von wem wird das Modellprojekt evaluiert, und wie ist der Zeitplan der Evaluierung?

19

Liegen bereits Evaluationsberichte für dieses Modellprojekt vor, und was sind die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen, bzw. wo wurden diese Berichte veröffentlicht?

20

Wurden die teilnehmenden Asylsuchenden bzw. Flüchtlingshilfsorganisationen in die Analyse bzw. die Formulierung von Empfehlungen einbezogen, und wenn nein, warum nicht?

21

Ist es zutreffend, dass das Modellprojekt auf die drei weiteren Standorte Berlin, Hannover und Ludwigshafen ausgeweitet wurde, und welche weiteren Standorte sind geplant?

22

Ist es zutreffend, dass seitens der Arbeitsagentur pro Modellstandort lediglich ein Projektvermittler bzw. eine Projektvermittlerin zuständig ist?

Hat sich diese personelle Ausstattung aus Sicht der Bundesregierung als ausreichend erwiesen, und ist eine Ausweitung geplant?

23

Ist es zutreffend, dass es pro Modellstandort lediglich einen ESF-BAMF- Sprachkurs mit je 20 Plätzen gibt?

Hat sich diese Ausstattung aus Sicht der Bundesregierung als ausreichend erwiesen, und ist eine Ausweitung geplant?

24

Welche Beschlüsse hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden gefällt, und wie werden sich diese auf das Modellprojekt auswirken?

25

Wann ist damit zu rechnen, dass zumindest die bewährten Elemente dieses Modellprojekts in das Regelangebot für alle Arbeitsagenturen integriert werden?

Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?

Berlin, den 14. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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