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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konsequenzen aus dem Tarifstreit zwischen der GEMA und der Berliner Fête de la Musique

Auslegung und Berechnungsverfahren einzelner Tarifbestimmungen und Anwendung auf die Fête de la Musique; Reformierung der Verwertungsgesellschaften, der Überprüfung und Billigung von Tarifen und der Einordnung einzelner Veranstaltungen, Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften, Zeitplan<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

09.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/380721.01.2015

Konsequenzen aus dem Tarifstreit zwischen der GEMA und der Berliner Fête de la Musique

der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 1995 findet in Berlin die Fête de la Musique statt. Alljährlich treten auf ca. 100 Standorten Musizierende verschiedenster Musikrichtungen auf. Vorbild für dieses große Volksfest ist die Fête de la Musique in Paris, die erstmals im Jahr 1982 stattfand. Der Grundgedanke dahinter ist, Laien wie Profis vielfältiger Musikrichtungen auftreten zu lassen und dabei einen kostenfreien Zugang zu gewähren. Einen kommerziellen Charakter hat die Fête de la Musique nicht. Inzwischen gibt es eine große Anzahl an Ablegern in 50 verschiedenen deutschen Städten und Gemeinden.

Finanziert wird die Fête de la Musique in Berlin zu 25 Prozent aus Mitteln des Landes Berlin und zu 75 Prozent aus Mitteln der Stiftung der Deutschen Klassenlotterie. Die Finanzierung der Fête de la Musique für das Jahr 2015 und darüber hinaus gestaltete sich jedoch als problematisch und kurzzeitig stand die Veranstaltung sogar vor dem Aus (www.berliner-zeitung.de/berlin/gema-erhoehtgebuehren-f-te-de-la-musique-droht-in-berlin-das-aus,10809148,28291870.html). Hintergrund ist die Erhöhung der Lizenzgebühren, die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) von den Veranstaltern der Fête de la Musique verlangt hat.

Seit 2001 galt zwischen der GEMA und der Fête Company eine Sondervereinbarung, die von einer Besucheranzahl von 90 000 ausging. Dabei war es egal, ob das Fest 150 000 Menschen besuchten oder schlechtwetterbedingt nur 10 000. Für den Veranstalter bedeutete dies vor allem Planungssicherheit. Im Mai 2014 wurde diese Sondervereinbarung von der GEMA aufgekündigt. Des Weiteren gibt es Streit darum, ob die Fête de la Musique als Straßenfest oder als Konzert einzuordnen ist. Auf die Bemessung der Lizenzgebühren hat das große Auswirkungen. Der Tarif für Unterhaltungsmusik auf Konzerten ist im Vergleich deutlich teurer. In beiden Tarifen ist eine Mindestvergütung vorgesehen. Aber im Tarif U-ST gilt die Angemessenheitsregelung/Härtefallnachlassregelung. Nach der GEMA-Härtefallregelung ist geregelt, dass die maximal zu zahlende Vergütung 10 Prozent der Eintrittsgelder und der sonstigen Einnahmen, wie z. B. Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse, nicht übersteigen darf bzw. ein grobes Missverhältnis dann gegeben ist, wenn die in Rechnung gestellte Pauschalvergütung 10 Prozent der Bruttokartenumsätze aus den Eintrittsgeldern zzgl. sonstiger Entgelte übersteigt. Aber im Tarif U-K gilt die Angemessenheitsregelung/Härtefallnachlassregelung nicht.

Die GEMA beharrt darauf, die Fête de la Musique als Konzert der Unterhaltungsmusik und damit in den Tarif U-K einzustufen. Dabei ignoriert sie aber völlig, dass dieser Tarif auf kommerzielle Konzerte zugeschnitten ist und nicht auf eine nichtkommerzielle Veranstaltung, wie die Fête de la Musique es ist. Diesen Streit von der zuständigen Schiedsstelle zu klären, lehnte der Berliner Senat aufgrund der dann anfallenden Kosten ab.

Inzwischen konnte die Finanzierung der Fête de la Musique bis zum Jahr 2017 durch Einsparungen gerettet werden. Doch das Vorgehen der GEMA hat Auswirkungen auf die verschiedenen Ableger in anderen deutschen Städten, die nun auch mit einer massiven Erhöhung rechnen müssen.

Die GEMA zeigt erneut ein wenig sensibles und äußerst einseitiges Vorgehen, das sowohl die Interessen der Veranstalter und der Besucherinnen und Besucher als auch die Bedeutung der Fête de la Musique für die Kulturlandschaft komplett außer Acht lässt. Es stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die GEMA Straßenfeste als Konzerte einordnet und umgekehrt. Auch zeigt sich erneut, wie schwierig es für Veranstalter ist, sich gegen die willkürlich wirkenden Tarifentscheidungen der GEMA zur Wehr zu setzen. Dass ein anderes Vorgehen möglich ist, zeigt das Beispiel Frankreich. Dort sind Veranstaltungen der Fête de la Musique komplett von Lizenzgebühren der französischen Urheberrechtsgesellschaft SACEM befreit. Zugleich obliegt die Aufsicht über die GEMA dem Deutschen Patent- und Markenamt als einer dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordneten Bundesbehörde. Es liegt also auch in der Verantwortung der Bundesregierung, das Vorgehen der GEMA zu beurteilen.

Letztlich wird an diesem Beispiel erneut offenbar, wie nötig eine umfassende Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften in Deutschland ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kriterien muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine Veranstaltung erfüllen, um als Straßenfest zu gelten und somit unter den Tarif U-ST der GEMA für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten, die im Freien stattfinden, zu fallen?

2

Hält die Bundesregierung die Einordnung der Veranstaltungen der Fête de la Musique in den Tarif U-ST der GEMA für angemessen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche Kriterien muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine Veranstaltung erfüllen, um als Konzert der Unterhaltungsmusik und somit unter den Tarif U-K der GEMA für Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett zu fallen?

4

Hält die Bundesregierung die Einordnung der Veranstaltungen der Fête de la Musique in den Tarif U-K der GEMA für angemessen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Kriterien muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine Veranstaltung erfüllen, um als GEMA-vergütungsfrei zu gelten?

6

Hält die Bundesregierung die Einordnung der Veranstaltungen der Fête de la Musique als GEMA-vergütungsfrei für möglich und für angemessen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

7

Hält die Bundesregierung die Höhe der im Tarif U-K der GEMA festgesetzten Mindestsätze für angemessen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass im Tarif U-K der GEMA die Angemessenheitsregelung keine Anwendung findet?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

9

Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass für die Berechnung der Lizenzkosten die Bruttoumsätze aus Eintrittsgeldern zzgl. Entgelte als Grundlage genommen werden, nicht die Nettoumsätze?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10

Bis wann plant die Bundesregierung, einen Vorschlag für die Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften in Deutschland vorzulegen?

11

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Demokratisierung der Binnenstrukturen der Verwertungsgesellschaften?

12

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Überprüfung und Billigung von Tarifen?

13

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Überprüfung und Billigung der Einordnung beispielsweise von Veranstaltungen in bestimmte Tarife?

14

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften?

15

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Transparenzpflichten von Verwertungsgesellschaften gegenüber ihren Mitgliedern?

Berlin, den 21. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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