BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bericht über die Weiterleitung von Akten aus der Stasi-Unterlagenbehörde über das Bundesministerium des Innern an die National Security Agency im Jahr 1992

Ablauf der im Dokumentarfilm &quot;Land unter Kontrolle&quot; (2014) und im Nachrichtenmagazin &quot;DER SPIEGEL&quot; (1999) beschriebenen Übergabe von Akten aus dem Bestand des BStU an das Bundesministerium des Innern (BMI), Weisungserteilung und Weisungsentgegennahme, Aussage von Joachim Gauck (1993) zur Übergabe, Weiterleitung an die NSA, Zusammenarbeit zwischen NSA und deutschen Behörden zur Auswertung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

16.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/383026.01.2015

Bericht über die Weiterleitung von Akten aus der Stasi-Unterlagenbehörde über das Bundesministerium des Innern an die National Security Agency im Jahr 1992

der Abgeordneten Roland Claus, Caren Lay, Sigrid Hupach, Jan Korte, Herbert Behrens, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Januar 2014 ist der Dokumentarfilm „Land unter Kontrolle“ in verschiedenen Fernsehsendern der Bundesrepublik Deutschland – unter anderem „3sat“ und „ZDF-Info“ – mehrfach ausgestrahlt worden. Der Film ist in der Mediathek von „3sat“ unter dem Datum 27. Januar 2014 in voller Länge abrufbar (www.3sat.de/, Stand: 23. Januar 2015). Der Texttrailer auf der Homepage lautet: „Die Bundesrepublik ist ein überwachtes Land, das beweist der NSA-Skandal. Und es war nie anders. ‚Kulturzeit extra: Land unter Kontrolle‘ blickt auf die bundesdeutsche Geschichte der Überwachung von ihren Anfängen bis heute.“

Folgt man der Sequenz des Films von Minute 19:00 bis Minute 22:06, so hat der seinerzeitige Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Hansjörg Geiger, im Jahr 1992 eine hochgeheime Anforderungsliste der National Security Agency (NSA) zusammen mit 20 laufenden Aktenmetern „von Hand zu Hand an den Innenminister übergeben“, und dieser „händigte die Akten ungesichtet 1992 den Amerikanern aus“. Dieser Vorgang ist bereits im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (Nr. 30/1999, S. 52 bis 53) unter der Überschrift „Spurenvernichtung im Amt“ beschrieben und kommentiert worden. Dort heißt es u. a.: „Die Stasi hatte Beweise dafür gesammelt, dass US-Agenten die Bundesregierung ausspionierten. Doch nach der Wende ließ das Bonner Innenministerium die belastenden Akten von bewaffneten Grenzschützern abholen und nach Washington bringen. Die stählernen Container bargen ein Staatsgeheimnis: 13.088 Seiten Dokumente. […] Kernstück der Sammlung war die sogenannte National Sigint Requirement List (NSRL), ein 4258 Seiten starkes Dokument, in dem die NSA festlegt, in welchen Ländern was abgehört werden soll.“

Neben der überragenden Bedeutung, die dieser Vorgang für die Geschichte der Aktivitäten der NSA in Deutschland und für die Verbindungen zwischen der NSA und deutschen Behörden im Allgemeinen besitzt, stellen sich im Besonderen auch Fragen zur Tätigkeit des seinerzeitigen BStU, Joachim Gauck. Dieser hat in seinem „Ersten Tätigkeitsbericht“ (auf Bundestagsdrucksache 12/5100 vom 11. Juni 1993) unter Punkt 6.7 „Verwendung der Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste“ erklärt: „Bisher hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Bundesminister des Innern die ersatzlose Herausgabe von Unterlagen angeordnet hat, die das StuG unter engen Voraussetzungen erlaubt.“ (S. 67). Der Widerspruch zum Fakt der Aktenübergabe 1992 ist evident.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die im Dokumentarfilm „Land unter Kontrolle“ aus dem Jahr 2014 und im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ aus dem Jahr 1999 beschriebene Übergabe von Akten aus dem Bestand des BStU an das Bundesministerium des Innern (BMI) abgelaufen?

2

Wer hat wem die Weisung zu dieser Übergabe erteilt?

3

Wer hat die Weisung zu dieser Übergabe entgegengenommen, und wem gegenüber ausgeführt?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Fakt der Aktenübergabe im Jahr 1992 und der Aussage des BStU, Joachim Gauck, vom 11. Juni 1993 (vgl. Bundestagsdrucksache 12/5100), wonach es „keinen Fall“ einer solchen Aktenübergabe an das BMI gegeben habe?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Beirat des BStU, der laut Bundestagsdrucksache 12/5100 (S. 10 und 76) mit dem BStU den Bericht diskutiert bzw. beraten hat, der Aussage zugestimmt hat, wonach es „keinen Fall“ einer solchen Aktenübergabe an das BMI gegeben habe?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Weitergabe der Akten an die NSA erfolgt?

7

Hat es nach der Übergabe der Akten an die NSA eine Zusammenarbeit zwischen der NSA und deutschen Behörden zur Auswertung der Akten gegeben?

Wenn ja, welche Behörden waren einbezogen?

Berlin, den 23. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen