BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Förderung der Leiharbeitsbranche durch die Bundesagentur für Arbeit

Leiharbeitsverhältnisse 2012 bis 2014: Anzahl, Befristung, Entlohnung, ergänzender ALG-II-Bezug, Verweildauer; Stellenangebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) und davon in der Leiharbeitsbranche, Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche, flankierende Förderung, Zeitarbeitsbörsen, Kooperationsvereinbarungen der BA mit der Leiharbeitsbranche, Bewertung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.02.2015

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/387928.01.2015

Förderung der Leiharbeitsbranche durch die Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Leiharbeit ist in der Öffentlichkeit weiterhin eine umstrittene Beschäftigungsform. Neben Forderungen nach weiteren Reformen steht insbesondere die Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Kritik, nachdem der Vorsitzende des Vorstandes der BA, Dr. Frank-J. Weise, bereits vor einiger Zeit „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der BA mit Zeitarbeitsfirmen einräumte, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar 2013). Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 17/12443) hat Anfang des Jahres 2013 diese Fehlentwicklungen bestätigt. Eine weitere Kleine Anfrage zur Leiharbeit (Bundestagsdrucksache 18/573) im Jahr 2014 ergab, dass die Vermittlungstätigkeit der BA keine Korrekturen erkennen ließ. Im Jahr 2013 waren im Jahresdurchschnitt weiterhin 30 Prozent der gemeldeten offenen Arbeitsstellen in der Leiharbeit. Und 17 Prozent der Arbeitslosen waren anschließend in der Leiharbeit tätig. In einem Medienbericht (Sendung plusminus, 10. Dezember 2014) wurde sogar vermutet, dass die BA weiterhin gezielt die Leiharbeitsbranche fördert und damit den Leiharbeitsunternehmen hilft, schnell und billig Personal zu rekrutieren.

Neben der Situation der Leiharbeitskräfte stellt sich die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen der BA und Leiharbeitsbranche heute konkret organisiert ist, zumal die BA seit dem Jahr 2007 unzählige regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen eingegangen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2014 durchschnittlich in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt,

a) welcher prozentuale Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt ergibt sich daraus,

b) welche Altersstruktur besteht in der Leiharbeitsbranche, und

c) wie viele der Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche waren befristet bzw. unbefristet?

2

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz zwischen den durchschnittlichen Löhnen und der Entlohnung in der Leiharbeitsbranche?

3

Wie viele vollzeitbeschäftigte alleinstehende Leiharbeitskräfte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2014 ein ergänzendes Arbeitslosengeld II, und welche Summen wurden jährlich dafür verausgabt?

4

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer (bitte differenziert nach einer Woche und drei, sechs und zwölf Monaten angeben) der in Leiharbeit vermittelten Personen in den Jahren 2012 bis 2014 (bitte differenziert nach den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II und SGB III)?

5

Wie viele offene Stellen waren in den Jahren 2012 bis 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BA gemeldet, und wie viel Prozent davon in der Leiharbeitsbranche?

6

Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der BA jährlich in den Jahren 2012 bis 2014 in Arbeit vermittelt und wie viel Prozent davon in die Leiharbeitsbranche

a) durch „Auswahl und Vorschlag“,

b) über den Arbeitgeber-Service „Team Zeitarbeit“, und

c) wie viele der in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen können dem SGB II bzw. SGB III zugeordnet werden (bitte jeweils auch differenziert nach Regionaldirektionen angeben)?

7

Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2014 von der BA jährlich flankierend gefördert,

a) auf welche Summe beliefen sich die Kosten insgesamt jährlich für die Vermittlungen aus dem SGB II bzw. SGB III, und

b) welche nachhaltigen Vermittlungserfolge konnten damit erreicht werden?

8

Wie viele Zeitarbeitsbörsen (wie beispielsweise am 10. September 2014 in Aschaffenburg, 26. März 2014 in Wuppertal oder am 18. März 2014 in Dresden) hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit jährlich in den Jahren 2012 bis 2014 gemeinsam mit der Leiharbeitsbranche durchgeführt,

a) wer trägt die Kosten dieser Zeitarbeitsbörsen, und wie hoch waren die jährlichen Kosten für die BA,

b) in wie vielen Fällen wurden die BA-Räume kostenlos zur Verfügung gestellt,

c) sind Beschäftigte der BA bei diesen Zeitarbeitsbörsen anwesend, und

d) wie sind diese Zeitarbeitsbörsen vor dem Hintergrund von angekündigten Kursänderungen bei der Vermittlung in Leiharbeit (DIE WELT vom 12. Januar 2013) zu bewerten?

9

Wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen zwischen der BA und der Leiharbeitsbranche bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell,

a) wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen wurden in den Jahren 2013 und 2014 neu abgeschlossen bzw. aufgekündigt,

b) in welcher Form wurden die bestehenden Kooperationsvereinbarungen aufgrund der Kritik an der Vermittlungspraxis der BA in Leiharbeit verändert, und

c) wie sind die Kooperationsvereinbarungen vor dem Hintergrund von angekündigten Kursänderungen bei der Vermittlung in Leiharbeit (DIE WELT vom 12. Januar 2013) zu bewerten?

10

Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bestehende und geplante Online-Zugangsmöglichkeiten von Leiharbeitsunternehmen von denen anderer Unternehmen, die mit der BA zusammenarbeiten, und wie sind diese zu rechtfertigen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Partnerschaft der BA mit der Leiharbeitsbranche, und was entgegnet sie dem Vorwurf (Sendung plusminus, 10. Dezember 2014), die BA würde gezielt die Leiharbeitsbranche fördern?

12

Bewertet die Bundesregierung mittlerweile die Vermittlungspraxis der BA in Leiharbeit als nachhaltig und qualitativ gut, und hat die BA ihre Vermittlungspraxis in Leiharbeit ausreichend verändert?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung, damit sich die BA bei der Vermittlung in Leiharbeit stärker „an Qualität und am nachhaltigen Kundenwohl“ orientiert, wie auch in dem den Fragestellern vorliegenden Papier des BA-Hauptpersonalratchefs Eberhard Einsiedler gefordert wird?

13

Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Vermittlungszahlen der BA in den letzten Jahren – trotz guter Konjunktur – zeigen, dass Erwerbslose immer weniger direkt, ohne Umweg über die Leiharbeit, in Arbeit vermittelt werden konnten?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen