[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4022
18. Wahlperiode 16.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3879 –
Förderung der Leiharbeitsbranche durch die Bundesagentur für Arbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Leiharbeit ist in der Öffentlichkeit weiterhin eine umstrittene
Beschäftigungsform. Neben Forderungen nach weiteren Reformen steht insbesondere die
Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Kritik, nachdem
der Vorsitzende des Vorstandes der BA, Dr. Frank-J. Weise, bereits vor einiger
Zeit „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der BA mit
Zeitarbeitsfirmen einräumte, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar 2013).
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit“
(Bundestagsdrucksache 17/12443) hat Anfang des Jahres 2013 diese Fehlentwicklungen bestätigt.
Eine weitere Kleine Anfrage zur Leiharbeit (Bundestagsdrucksache 18/573) im
Jahr 2014 ergab, dass die Vermittlungstätigkeit der BA keine Korrekturen
erkennen ließ. Im Jahr 2013 waren im Jahresdurchschnitt weiterhin 30 Prozent
der gemeldeten offenen Arbeitsstellen in der Leiharbeit. Und 17 Prozent der
Arbeitslosen waren anschließend in der Leiharbeit tätig. In einem Medienbericht
(Sendung plusminus, 10. Dezember 2014) wurde sogar vermutet, dass die BA
weiterhin gezielt die Leiharbeitsbranche fördert und damit den
Leiharbeitsunternehmen hilft, schnell und billig Personal zu rekrutieren.
Neben der Situation der Leiharbeitskräfte stellt sich die Frage, wie die
Zusammenarbeit zwischen der BA und Leiharbeitsbranche heute konkret organisiert
ist, zumal die BA seit dem Jahr 2007 unzählige regionale und überregionale
Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen eingegangen ist.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
12. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4022 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2012 bis 2014 durchschnittlich in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt,
a) welcher prozentuale Anteil an der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung insgesamt ergibt sich daraus,
b) welche Altersstruktur besteht in der Leiharbeitsbranche, und
c) wie viele der Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche
waren befristet bzw. unbefristet?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt über zwei Datenquellen, die
Auskunft über den Bestand an Leiharbeitskräften geben: Die Beschäftigtenstatistik
sowie die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik (ANÜSTAT).
Ausschließlich aus der Beschäftigtenstatistik sind Auswertungen nach sozio-
demografischen Merkmalen wie der Altersstruktur möglich. Zudem kann anhand
der Beschäftigtenstatistik auch der Anteil der in der Branche
„Arbeitnehmerüberlassung“ sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berechnet werden.
Die Beschäftigtenstatistik der BA erfasst die Zeitarbeitsbranche als Gesamtheit,
d. h. es werden alle Beschäftigten – auch das interne Personal des
Zeitarbeitsbetriebs – in dem Wirtschaftszweig „Arbeitnehmerüberlassung“ erfasst
(Wirtschaftsgruppen: 782 Befristete Überlassung von Arbeitskräften und 783
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften). Dabei werden jedoch nur die
Beschäftigten in Betrieben, deren Haupttätigkeit in der Arbeitnehmerüberlassung liegt,
erfasst.
Nach der Beschäftigtenstatistik gab es im Juni 2014 insgesamt rund 779 000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche. Der Anteil der
Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche an allen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten betrug im Juni 2014 2,6 Prozent, im Juni 2013 lag dieser Anteil
bei 2,5 Prozent und im Juni 2012 bei 2,7 Prozent.
Von den 779 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren rund 117 000
oder 15 Prozent im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, rund 498 000 oder 64
Prozent im Alter von 25 bis unter 50 Jahren und rund 162 000 oder 21 Prozent im
Alter von 50 bis unter 65 Jahren.
Informationen zur Befristung liegen weder in der Beschäftigtenstatistik noch in
der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik vor.
Tabelle 1: Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der
„Arbeitnehmerüberlassung“ (WZ 782 und 783 WZ 2008)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
15 bis unter
25 Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 Jahre bis
unter 65
Jahre
2011 Dezember 781.843 129.815 502.032 148.419 2,7
2012 Juni 790.154 130.693 505.593 152.208 2,7
Dezember 713.874 106.653 460.841 144.651 2,4
2013 Juni 747.141 113.378 479.494 152.447 2,5
Dezember 731.048 104.439 472.009 152.620 2,4
2014 Juni 779.303 117.086 498.236 161.770 2,6
Stichtag zum
Ende Monats
Beschäftigungsstatistik
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in Betrieben mit
wirtschaftlichem
Schwerpunkt in der
Überlassung von
Arbeitskräften
darunter nach Altersgruppen
Anteil
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
in Betrieben mit
wirtschaftlichem
Schwerpunkt in der
Überlassung von
Arbeitskräften in
Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/40222. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz zwischen den
durchschnittlichen Löhnen und der Entlohnung in der Leiharbeitsbranche?
Als Grundlage für die Beantwortung dieser Frage kann das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen werden. Auswertungen
liegen derzeit bis 2013 vor. Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst
alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur
sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember
eines Jahres durchgeführt. Umfassende methodische Informationen zur
Entgeltstatistik der BA können der Veröffentlichung „Sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland“ auf den Internetseiten der BA-Statistik
(statistik.arbeitsagentur.de) in der Rubrik „Statistik nach Themen“ –
„Beschäftigung“ – „Entgelt“ entnommen werden.
Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten
vor. Aus den klassierten Daten kann der Median ermittelt werden. Das
Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne
Auszubildende) in Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Überlassung von
Arbeitskräften (782 Befristete Überlassung von Arbeitskräften und 783 Sonstige
Überlassung von Arbeitskräften) ist liegt bei 1 700 Euro; bei einer
branchenübergreifenden Betrachtung errechnet sich ein Medianwert von 2 960 Euro
(jeweils Dezember 2013).
Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäftigte muss hierbei erfolgen, weil in der
Beschäftigungsstatistik nur Angaben zu Bruttomonatsentgelten und keine
Angaben zu Stundenlöhnen vorliegen. Durch die Beschränkung werden somit
Vergleiche zwischen verschiedenen Stichtagen in ihrer Aussagekraft beispielsweise
nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder
Auszubildenden beeinträchtigt.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass ggf. entgeltrelevante
Merkmale wie beispielsweise Qualifikation, Alter, Beruf hierbei keine
Berücksichtigung finden. So sind Helfertätigkeiten, die im Allgemeinen eine niedrigere
Entlohnung mit sich bringen, in der Arbeitnehmerüberlassung überrepräsentiert
(Anteil der Helfer unter den Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in der
Arbeitnehmerüberlassung 52 Prozent gegenüber 12 Prozent bei einer
branchenübergreifenden Betrachtung).
3. Wie viele vollzeitbeschäftigte alleinstehende Leiharbeitskräfte erhielten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2014 ein ergänzendes
Arbeitslosengeld II, und welche Summen wurden jährlich dafür verausgabt?
Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist für
2012 die statistische Berichterstattung über sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher in der Differenzierung nach Vollzeit und
Teilzeit nicht möglich. In der Antwort werden im Sinne der Fragestellung die
Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person – sogenannte Single-
Bedarfsgemeinschaften – ausgewiesen.
Im Juli 2014 (jüngere Daten liegen nicht vor) gab es in Single-
Bedarfsgemeinschaften gut 9 000 sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte
Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die in Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der
Überlassung von Arbeitskräften arbeiteten.
Die Summe der Zahlungsansprüche aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende
betrug für den Monat Juli 2014 gut 3,7 Mio. Euro, für den gleitenden
Jahreszeitraum August 2013 bis Juli 2014 gut 34,7 Mio. Euro.
Drucksache 18/4022 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer (bitte
differenziert nach einer Woche und drei, sechs und zwölf Monaten angeben)
der in Leiharbeit vermittelten Personen in den Jahren 2012 bis 2014 (bitte
differenziert nach den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB II und SGB III)?
Im Jahr 2013 gab es rund 2 234 000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Bei etwa 325 000 dieser Abgänge war jeweils
ein Monat nach Abgang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
einem Betrieb mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Überlassung von
Arbeitskräften zu verzeichnen.
Recherchiert man für diese 325 000 Fälle, ob auch jeweils sechs Monate nach
Abgang aus Arbeitslosigkeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
in der Arbeitnehmerüberlassung vorlag, so verbleiben etwa 190 000 Fälle.
Wird noch zusätzlich eine Schnittmenge mit dem Beschäftigungsstatus jeweils
zwölf Monate nach Abgang aus Arbeitslosigkeit gebildet, so ergibt sich ein Wert
von rund 126 000 (Abgänge 2013 an arbeitslosen Personen, die sowohl einen,
sechs und zwölf Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt in der
Arbeitnehmerüberlassung waren).
Weitere Ergebnisse (z. B. in der Differenzierung nach Rechtskreisen) können
der folgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 2: Erwerbstätige Leistungsberechtigte (Überlassung von Arbeitskräften,782
und 783 - WZ08) in Single-Bedarfsgemeinschaften
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Januar 2013 bis Juli 2014 (Auswertungen zu sv-pfichtig Vollzeit
sind im Zeitraum Juli 2011 bis Dezember 2012 nicht möglich)
Bestand eLb
Summe
Zahlungsanspruch
in €
1 2
Januar 2013 6.161 1.788.042
Februar 2013 6.305 2.094.859
März 2013 6.691 2.317.765
April 2013 7.405 2.642.387
Mai 2013 8.315 3.073.927
Juni 2013 8.302 2.947.681
Juli 2013 9.754 3.689.097
August 2013 9.805 3.661.144
September 2013 9.182 3.233.182
Oktober 2013 9.074 3.241.820
November 2013 8.271 2.839.166
Dezember 2013 6.761 2.107.559
Januar 2014 5.938 1.820.334
Februar 2014 6.244 2.203.551
März 2014 6.953 2.575.249
April 2014 7.982 3.110.625
Mai 2014 7.843 2.931.652
Juni 2014 8.526 3.248.801
Juli 2014 9.280 3.734.078
Überlassung
von
Arbeitskräften,
782 und 783
sozialversicherungspfichtig Vollzeit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/40225. Wie viele offene Stellen waren in den Jahren 2012 bis 2014 nach Kenntnis
der Bundesregierung bei der BA gemeldet, und wie viel Prozent davon in
der Leiharbeitsbranche?
In der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen können die Arbeitsstellen für den
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung ausgewiesen werden. Die
Auswertung erfolgt nach der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 und umfasst die
Wirtschaftsgruppen 782 (Befristete Überlassung von Arbeitskräften) und 783
(Sonstige Überlassung von Arbeitskräften). In den von diesen
Wirtschaftsgruppen gemeldeten Arbeitsstellen sind zum einen auch die Angebote für das
Stammpersonal des Verleihbetriebs enthalten. Zum anderen werden nur die
Arbeitsstellen von Betrieben gezählt, deren Haupttätigkeit in der
Arbeitnehmerüberlassung liegt. Bei der Bewertung des Anteils der gemeldeten Stellen in der
Arbeitnehmerüberlassung an allen gemeldeten Stellen ist zudem zu
berücksichtigen, dass es aufgrund von Mehrfachmeldungen von Stellenangeboten zu
Überzeichnungen kommen kann. Dies gilt insbesondere für den Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung, da hier zu erwarten ist, dass die Meldung einer offenen
Stelle in einem Einsatzbetrieb durch mehrere Zeitarbeitsunternehmen erfolgt,
sobald diese vom Einsatzbetrieb angesprochen wurden.
Im Jahresdurchschnitt 2014 waren rund 462 000 ungeförderte
sozialversicherungspflichtige Stellen am ersten Arbeitsmarkt gemeldet. Darunter waren etwa
159 000 Stellen oder 34 Prozent wirtschaftlichem Schwerpunkt der Überlassung
von Arbeitskräften zuzurechnen. Gegenüber den Vorjahren ist dieser Anteil
leicht rückläufig (2013: 35 Prozent; 2012: 36 Prozent).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Jahre 2012 - 2014 bis zum aktuellen Rand (Daten mit Wartezeit)
GJS: gleitende Jahressumme von Dezember 2013 bis November 2014
2012 317.656 175.713 111.876
2013 325.282 190.124 125.780
GJS 12/13 - 11/14 322.086 - -
2012 191.885 113.357 73.278
2013 201.968 126.627 85.225
GJS 12/13 - 11/14 197.046 - -
2012 125.771 62.356 38.598
2013 123.314 63.497 40.555
GJS 12/13 - 11/14 125.040 - -
2012 96.056 51.297 32.203
2013 81.468 46.218 30.329
GJS 12/13 - 11/14 80.661 - -
2012 63.238 35.769 22.825
2013 53.777 32.410 21.591
GJS 12/13 - 11/14 52.359 - -
2012 32.818 15.528 9.378
2013 27.691 13.808 8.738
GJS 12/13 - 11/14 28.302 - -
Berichtsjahr
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt
1 Monat nach
Abang in ANÜ
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt
1 und 6 Monate
später in ANÜ
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt
Durch BA/JC vermittelt SGB III
Durch BA/JC vermittelt SGB II
1, 6 und 12
Monate in ANÜ
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt
Insgesamt
SGB III
SGB II
Durch BA/JC vermittelt insgesamt
Drucksache 18/4022 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
BA jährlich in den Jahren 2012 bis 2014 in Arbeit vermittelt und wie viel
Prozent davon in die Leiharbeitsbranche
a) durch „Auswahl und Vorschlag“,
b) über den Arbeitgeber-Service „Team Zeitarbeit“, und
c) wie viele der in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen können dem
SGB II bzw. SGB III zugeordnet werden (bitte jeweils auch differenziert
nach Regionaldirektionen angeben)?
Im gleitenden Jahreszeitraum Dezember 2013 bis November 2014 gab es rund
2 223 000 Abgänge arbeitsloser Personen mit Abgangsgrund „Beschäftigung
am ersten Arbeitsmarkt“. Aussagen zur Branche sind frühestens einen Monat
nach Abgang auf Basis der Beschäftigungsmeldung möglich. Für den gleitenden
Jahreszeitraum Dezember 2013 bis November 2014 sind das rund 1,9 Millionen
Arbeitskräfte, wovon 262 000 der Vermittlung durch BA oder Jobcenter
zuzurechnen sind. Hiervon entfielen etwa 81 000 auf die Arbeitnehmerüberlassung,
woraus sich ein Anteil von 30,7 Prozent ergibt.
Tabelle 4: Gemeldete Stellen (Jahresdurchschnitt)1) - gesamt und in der
Arbeitnehmerüberlassung*
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort im Ausland
*) Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung: Wirtschaftsgruppen 782 + 783 der WZ 2008
Jahr
Insgesamt - Angebot an
gemeldeten,
ungeförderten Stellen
am 1. Arbeitsmarkt
dar.
sozialversicherungspflichtig (ohne
geringfügige und
sonstige Arbeitsstellen)
dar. in der
Arbeitnehmerüberlassung*
Arbeitnehmerüberlassung in v.H.
2012 477.528 447.580 162.681 36,3
2013 456.975 428.190 151.081 35,3
2014 490.310 461.802 158.865 34,4
Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in der
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Jahre 2012 - 2014 bis zum aktuellen Rand (Daten mit Wartezeit), gleitende Jahressumme von Dezember
2013 bis November 2014
Beschäftigung
am 1.
Arbeitsmarkt
durch BA/JC
vermittelt
1 2
Insgesamt 2.234.804 359.066
1 Monat später
sozialversicherungspflichtig
gemeldet mit Angabe WZ 1.858.884 302.411
dar. Arbeitnehmerüberlassung 317.656 96.056
Arbeitnehmerüberlassung in v.H. 17,1 31,8
Insgesamt 2.234.349 311.943
1 Monat später
sozialversicherungspflichtig
gemeldet mit Angabe WZ 1.868.231 264.997
dar. Arbeitnehmerüberlassung 325.282 81.468
Arbeitnehmerüberlassung in v.H. 17,4 30,7
Insgesamt 2.222.683 306.575
1 Monat später
sozialversicherungspflichtig
gemeldet mit Angabe WZ 1.867.771 262.371
dar. Arbeitnehmerüberlassung 322.086 80.661
Arbeitnehmerüberlassung in v.H. 17,2 30,7
2012
2013
Berichtsjahr Rechtskreis
Gleitende
Jahressumme
12/2013 bis
11/2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4022Zu Frage 6b liegen keine Informationen vor. Ob es ein Team Zeitarbeit gibt,
entscheidet jede Agentur für Arbeit und jedes Jobcenter vor Ort. Es gibt dazu keine
gesonderten Erhebungen.
Die Differenzierung nach Rechtskreisen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch –
SGB II bzw. Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) und Regionaldirektionen
kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 6: Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in der
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Jahre 2012 - 2014 bis zum aktuellen Rand (Daten mit Wartezeit), gleitende Jahressumme von Dezember
2013 bis November 2014
Abgänge
in ANÜ
insgesamt
durch
BA/JC
vermittelt
Vermittlungen in
v.H.
Abgänge
in ANÜ
insgesamt
durch
BA/JC
vermittelt
Vermittlungen in
v.H.
Abgänge
in ANÜ
insgesamt
durch
BA/JC
vermittelt
Vermittlungen in
v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2012 317.656 96.056 30,2 191.885 63.238 33,0 125.771 32.818 26,1
2013 325.282 81.468 25,0 201.968 53.777 26,6 123.314 27.691 22,5
GJS 12/13 - 11/14 322.086 80.661 25,0 197.046 52.359 26,6 125.040 28.302 22,6
2012 25.367 6.995 27,6 13.976 4.161 29,8 11.391 2.834 24,9
2013 24.007 5.214 21,7 13.278 3.003 22,6 10.729 2.211 20,6
GJS 12/13 - 11/14 23.146 5.096 22,0 13.092 2.953 22,6 10.054 2.143 21,3
2012 36.141 11.126 30,8 20.402 6.585 32,3 15.739 4.541 28,9
2013 33.832 8.475 25,1 20.442 5.239 25,6 13.390 3.236 24,2
GJS 12/13 - 11/14 35.463 9.186 25,9 21.521 5.718 26,6 13.942 3.468 24,9
2012 70.227 20.848 29,7 41.021 14.116 34,4 29.206 6.732 23,1
2013 74.400 17.555 23,6 43.641 11.464 26,3 30.759 6.091 19,8
GJS 12/13 - 11/14 75.328 17.245 22,9 43.574 11.042 25,3 31.754 6.203 19,5
2012 19.549 6.222 31,8 12.943 4.378 33,8 6.606 1.844 27,9
2013 20.104 5.150 25,6 13.236 3.461 26,1 6.868 1.689 24,6
GJS 12/13 - 11/14 19.650 4.609 23,5 12.717 3.040 23,9 6.933 1.569 22,6
2012 17.218 5.324 30,9 10.845 3.600 33,2 6.373 1.724 27,1
2013 18.392 4.784 26,0 11.700 3.239 27,7 6.692 1.545 23,1
GJS 12/13 - 11/14 18.301 4.669 25,5 11.291 3.149 27,9 7.010 1.520 21,7
2012 33.695 11.604 34,4 22.612 8.370 37,0 11.083 3.234 29,2
2013 37.579 10.995 29,3 25.793 8.183 31,7 11.786 2.812 23,9
GJS 12/13 - 11/14 36.022 10.565 29,3 24.586 7.931 32,3 11.436 2.634 23,0
2012 42.708 13.447 31,5 29.573 9.896 33,5 13.135 3.551 27,0
2013 44.065 11.784 26,7 31.648 8.814 27,9 12.417 2.970 23,9
GJS 12/13 - 11/14 42.708 11.401 26,7 30.688 8.521 27,8 12.020 2.880 24,0
2012 23.116 5.692 24,6 11.245 2.893 25,7 11.871 2.799 23,6
2013 20.576 4.066 19,8 10.722 2.125 19,8 9.854 1.941 19,7
GJS 12/13 - 11/14 20.794 4.260 20,5 10.498 2.156 20,5 10.296 2.104 20,4
2012 28.159 9.158 32,5 16.436 5.424 33,0 11.723 3.734 31,9
2013 29.285 8.352 28,5 17.479 4.874 27,9 11.806 3.478 29,5
GJS 12/13 - 11/14 27.913 8.258 29,6 16.045 4.572 28,5 11.868 3.686 31,1
2012 21.476 5.640 26,3 12.832 3.815 29,7 8.644 1.825 21,1
2013 23.042 5.093 22,1 14.029 3.375 24,1 9.013 1.718 19,1
GJS 12/13 - 11/14 22.761 5.372 23,6 13.034 3.277 25,1 9.727 2.095 21,5
BA /
Regionaldirekt
ionen
Berichtsjahr
Insgesamt SGB III SGB II
Bundesagentur für
Arbeit
RD Nord
RD
Niedersachse
n-Bremen
RD Nordrhein-
Westfalen
RD Hessen
RD Rheinland-
Pfalz-Saarland
RD Baden-
Württemberg
RD Bayern
RD Berlin-
Brandenburg
RD Sachsen-
Anhalt-
Thüringen
RD Sachsen
Drucksache 18/4022 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2014 von der BA jährlich
flankierend gefördert,
a) auf welche Summe beliefen sich die Kosten insgesamt jährlich für die
Vermittlungen aus dem SGB II bzw. SGB III, und
b) welche nachhaltigen Vermittlungserfolge konnten damit erreicht
werden?
Zur Zahl der Vermittlungen in die Zeitarbeitsbranche, die von der BA jährlich
flankierend gefördert werden, sowie zu den entsprechenden Kosten, liegen keine
Informationen vor.
Im Jahr 2013 gab es rund 124 000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in geförderte
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (bspw. mit Eingliederungszuschuss
geförderte Beschäftigung). Bei rund 13 000 dieser Abgänge war jeweils ein Monat
nach Abgang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Betrieb
mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Überlassung von Arbeitskräften zu
verzeichnen. Recherchiert man nun für diese 13 000 Fälle, ob auch jeweils sechs
Monate nach Abgang aus Arbeitslosigkeit eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung vorlag, so verbleiben rund 7 000
Fälle. Wird nun noch zusätzlich eine Schnittmenge mit dem
Beschäftigungsstatus jeweils zwölf Monate nach Abgang aus Arbeitslosigkeit gebildet, so
ergibt sich ein Wert von knapp 5 000. Detaillierte Informationen (auch für die
Jahre 2012 und die gleitende Jahressumme 2014) können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Tabelle 7: Abgang aus Arbeitslosigkeit in geförderte sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in der Arbeitnehmerüberlassung nach
Rechtskreisen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Jahre 2012 - 2014 bis zum aktuellen Rand (Daten mit Wartezeit), gleitende Jahressumme von Dezember
2013 bis November 2014
1 2 3 4 5 6
Insgesamt 127.483 34.286 52.932 16.601 74.551 17.685
dar. 1 Monat nach Abgang beschäftigt 115.007 31.500 49.875 15.752 65.132 15.748
darunter in Arbeitnehmerüberlassung 13.545 4.751 3.990 1.639 9.555 3.112
1 und 6 Monate später beschäftigt 91.890 24.354 42.731 13.095 49.159 11.259
davon in Arbeitnehmerüberlassung 7.358 2.591 2.510 1.008 4.848 1.583
davon nicht in Arbeitnehmerüberlassung 84.532 21.763 40.221 12.087 44.311 9.676
1, 6 und 12 Monate später beschäftigt 78.620 20.744 37.954 11.514 40.666 9.230
davon in Arbeitnehmerüberlassung 4.751 1.688 1.700 684 3.051 1.004
davon nicht Arbeitnehmerüberlassung 73.869 19.056 36.254 10.830 37.615 8.226
Insgesamt 124.235 32.831 58.077 17.403 66.158 15.428
dar. 1 Monat nach Abgang beschäftigt 113.754 30.389 55.227 16.591 58.527 13.798
darunter in Arbeitnehmerüberlassung 13.390 4.223 4.402 1.616 8.988 2.607
1 und 6 Monate später beschäftigt 91.846 23.961 47.526 13.959 44.320 10.002
davon in Arbeitnehmerüberlassung 7.486 2.374 2.858 1.050 4.628 1.324
davon nicht in Arbeitnehmerüberlassung 84.360 21.587 44.668 12.909 39.692 8.678
1, 6 und 12 Monate später beschäftigt 79.567 20.641 42.579 12.377 36.988 8.264
davon in Arbeitnehmerüberlassung 4.895 1.529 1.948 704 2.947 825
davon nicht Arbeitnehmerüberlassung 74.672 19.112 40.631 11.673 34.041 7.439
Insgesamt 129.372 33.660 59.898 17.407 69.474 16.253
dar. 1 Monat nach Abgang beschäftigt 118.791 31.167 57.049 16.588 61.742 14.579
darunter in Arbeitnehmerüberlassung 14.822 4.540 4.636 1.562 10.186 2.978
2013
GJS 12/13
bis 11/14
Berichtsjahr
Abgang aus Arbeitslosigkeit in
geförderte Beschäftigung am 1.
Arbeitsmarkt
Insgesamt SGB III SGB II
Insgesamt
durch BA/JC
vermittelt
Insgesamt
durch BA/JC
vermittelt
Insgesamt
durch BA/JC
vermittelt
2012
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/40228. Wie viele Zeitarbeitsbörsen (wie beispielsweise am 10. September 2014 in
Aschaffenburg, 26. März 2014 in Wuppertal oder am 18. März 2014 in
Dresden) hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit
jährlich in den Jahren 2012 bis 2014 gemeinsam mit der Leiharbeitsbranche
durchgeführt,
a) wer trägt die Kosten dieser Zeitarbeitsbörsen, und wie hoch waren die
jährlichen Kosten für die BA,
b) in wie vielen Fällen wurden die BA-Räume kostenlos zur Verfügung
gestellt,
c) sind Beschäftigte der BA bei diesen Zeitarbeitsbörsen anwesend, und
d) wie sind diese Zeitarbeitsbörsen vor dem Hintergrund von
angekündigten Kursänderungen bei der Vermittlung in Leiharbeit (DIE WELT vom
12. Januar 2013) zu bewerten?
Die BA führt nach eigenen Angaben Zeitarbeitsbörsen durch. Nach Auskunft
der BA sind bei den Zeitarbeitsbörsen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA
anwesend. Eine Aussage zu den möglicherweise durch Zeitarbeitsbörsen
angefallenen Kosten ist nach Aussage der BA nicht möglich, da diese Daten durch
die BA zentral nicht erhoben wurden. Dies gilt auch für die
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten.
Die BA gestaltet ihre Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsbranche
eigenverantwortlich als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat in
ihrem Zukunftspapier „BA 2020 – Aktiv für Arbeit in einer Welt im Wandel.
Entwicklungsperspektive der Bundesagentur für Arbeit“ eine stärkere
Orientierung an Qualität und Nachhaltigkeit angekündigt. Dies begrüßt die
Bundesregierung.
9. Wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen
zwischen der BA und der Leiharbeitsbranche bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell,
a) wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen
wurden in den Jahren 2013 und 2014 neu abgeschlossen bzw.
aufgekündigt,
b) in welcher Form wurden die bestehenden Kooperationsvereinbarungen
aufgrund der Kritik an der Vermittlungspraxis der BA in Leiharbeit
verändert, und
c) wie sind die Kooperationsvereinbarungen vor dem Hintergrund von
angekündigten Kursänderungen bei der Vermittlung in Leiharbeit (DIE
WELT vom 12. Januar 2013) zu bewerten?
Nach Auskunft der BA werden die regional abgeschlossenen
Kooperationsvereinbarungen von ihr nicht zentral erfasst. Die Bundesregierung hat keine
Kenntnisse über die genaue Anzahl der Kooperationsvereinbarungen.
Nach Auskunft der BA dienen die zwischen der BA und Zeitarbeitsunternehmen
geschlossenen Kooperationsvereinbarungen dem Ziel, durch den Abschluss
verbindlicher Vereinbarungen bestehende Dienstleistungsstandards der BA zu
definieren und die Zeitarbeitsunternehmen ebenfalls auf Grundsätze der
Zusammenarbeit zu verpflichten. Die BA gestaltet ihre Zusammenarbeit mit der
Zeitarbeitsbranche eigenverantwortlich als selbstverwaltete Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Die stärkere Orientierung der BA an Qualität und Nachhaltigkeit
wird von der Bundesregierung begrüßt. Für eine Anpassung bestehender
Kooperationsvereinbarungen aufgrund der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
mit Zeitarbeitsunternehmen hat die BA keinen Bedarf gesehen.
Drucksache 18/4022 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bestehende
und geplante Online-Zugangsmöglichkeiten von Leiharbeitsunternehmen
von denen anderer Unternehmen, die mit der BA zusammenarbeiten, und
wie sind diese zu rechtfertigen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich die bestehenden und
geplanten Online-Zugangsmöglichkeiten von Zeitarbeitsunternehmen nicht von
denen anderer Unternehmen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Partnerschaft der BA mit der
Leiharbeitsbranche, und was entgegnet sie dem Vorwurf (Sendung plusminus,
10. Dezember 2014), die BA würde gezielt die Leiharbeitsbranche
fördern?
Die BA gestaltet ihre Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsbranche
eigenverantwortlich als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber im Sinne des § 35 SGB III. Infolgedessen hat die
BA darauf hinzuwirken, dass auch diese Arbeitgeber geeignete
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Es wäre rechtlich unzulässig,
Zeitarbeitsunternehmen bei der Suche nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die
Unterstützung zu verweigern. Die Zusammenarbeit der BA mit
Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen begründet dabei nach
Auffassung der BA keine besondere Partnerschaft zwischen BA und
Zeitarbeitsunternehmen und beinhaltet keine besondere Förderung.
12. Bewertet die Bundesregierung mittlerweile die Vermittlungspraxis der BA
in Leiharbeit als nachhaltig und qualitativ gut, und hat die BA ihre
Vermittlungspraxis in Leiharbeit ausreichend verändert?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung,
damit sich die BA bei der Vermittlung in Leiharbeit stärker „an Qualität
und am nachhaltigen Kundenwohl“ orientiert, wie auch in dem den
Fragestellern vorliegenden Papier des BA-Hauptpersonalratchefs Eberhard
Einsiedler gefordert wird?
Die BA hat keinen direkten Einfluss auf das Angebot an gemeldeten Stellen für
den Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung. Dies gilt auch für alle anderen
Wirtschaftszweige. Sie kann auch das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber
nicht direkt beeinflussen. Die Vermittlungspraxis der BA in
Zeitarbeitsunternehmen unterscheidet sich daher nicht grundsätzlich von der Vermittlungspraxis in
Unternehmen anderer Branchen.
Im Rahmen der stärkeren Orientierung der Vermittlungstätigkeit hin zu Qualität
und Nachhaltigkeit hat die BA ihr Zielsystem neu ausgerichtet und wertet die
Nachhaltigkeit der Integrationen (Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
mindestens sechs Monate) höher. Weiterhin setzt die BA zusätzliche Anreize, um
die Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen bei der
Stellenvermittlung zu intensivieren und deren Bedeutung bei den durch die BA besetzten
Stellen zu erhöhen – insbesondere in Relation zu den Zeitarbeitsunternehmen.
Die bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen besetzten Stellen fließen
gesondert in die Erfolgsmessung ein.
Die Nachhaltigkeit von Vermittlungen kann jedoch nicht ausschließlich durch
die BA sichergestellt werden, sondern wird maßgeblich durch das Verhalten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einerseits und der Arbeitgeber
andererseits bestimmt. Die BA kann hier nur unterstützend tätig werden, etwa durch
eine nachgehende Betreuung nach erfolgter Eingliederung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4022Im Übrigen hat die BA eine Neuausrichtung des Arbeitgeberservices (AG-S) in
die Wege geleitet, in Zuge dessen diese Konzentration auf kleine und mittlere
Betriebe und die Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit
Zeitarbeitsunternehmen auch in einem neuen Handbuch AG-S für die Vermittlungsfachkräfte
dargestellt ist.
Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklungen. Zur Bewertung dieser
Maßnahmen hat die BA ein Forschungsprojekt aufgenommen, das das
„Vermittlerhandeln im weiterentwickelten Zielsystem der BA“ über die Jahre 2014 bis 2018
untersucht und auswertet
13. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür,
dass die Vermittlungszahlen der BA in den letzten Jahren – trotz guter
Konjunktur – zeigen, dass Erwerbslose immer weniger direkt, ohne
Umweg über die Leiharbeit, in Arbeit vermittelt werden konnten?
Die Grundannahme der Fragesteller wird nicht bestätigt. Der Anteil der
Arbeitnehmerüberlassung an allen Übergangen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung
am ersten Arbeitsmarkt ist relativ konstant. Im Jahr 2012 betrug er 17,1 Prozent,
im Jahr 2013 17,4 Prozent und im gleitenden Jahreswert 12/2013 bis 11/2014
17,2 Prozent. Somit ist nicht erkennbar, dass trotz guter Konjunktur immer
weniger Vermittlungen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt außerhalb der
Arbeitnehmerüberlassung erfolgen. Der Anteil der gemeldeten Stellen im
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung an den gemeldeten
sozialversicherungspflichtigen Stellen ist insgesamt seit 2012 leicht rückläufig (2012: 36,3 Prozent;
2013: 35,3 Prozent; 2014: 34,4 Prozent). Grundsätzlich ist aber zu beachten,
dass Unternehmen in Zeiten des Aufschwungs auch die Leiharbeit für den
Beschäftigungsaufbau nutzen. Unternehmen können durch deren
Inanspruchnahme Auftragsspitzen sowie Personalschwankungen kompensieren. Dabei
bieten Zeitarbeitsunternehmen häufig Helferstellen und auch saisonale oder
auftragsabhängige Beschäftigung, auch für geringer qualifizierte Personen, an.
Aufgrund des Geschäftsmodells der Zeitarbeitsunternehmen ergibt sich dadurch
eine erhöhte Bewegung, bzw. Dynamik im Bereich des Personals und damit
mehr bei der BA gemeldete offene Stellen. Höher qualifizierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen dagegen häufiger Onlinekanäle, orientieren und
bewerben sich selbständig und sind weniger auf die Unterstützung der BA
angewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]