[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4068
18. Wahlperiode 23.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3969 –
Bericht über rechtsextreme Tendenzen bei Pegida
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Herbst 2014 organisierte eine Gruppierung, die sich Patriotische Europäer
gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida) nennt, wöchentlich montags
in Dresden Demonstrationen, die von einigen Hundert Menschen im Oktober
bis zum 15. Dezember 2014 auf rund 15 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
angewachsen waren und am 12. Januar 2015 25 000 Menschen auf die Straße
brachte. Aufgrund angeblicher Morddrohungen von Djihadisten gegen Pegida-
Frontmann Lutz Bachmann wurde der Pegida-Aufmarsch am 19. Januar 2015
ebenso polizeilich verboten wie alle antirassistischen Gegenkundgebungen am
selben Tag in Dresden (
www.dw.de/demonstrationsverbot-in-dresden-
nachdrohung-gegen-pegida/a-18199147).
Die Pegida-Bewegung mit der Losung „Gewaltfrei und vereint gegen
Glaubenskriege auf deutschem Boden“ wendet sich gegen eine angeblich drohende
Islamisierung Europas und eine aus ihrer Sicht verfehlte Einwanderungs- und
Asylpolitik. Rednerinnen und Redner wendeten sich zudem gegen Politikerinnen und
Politiker der regierenden Parteien, die sie als „Volksverräter“ und
„Schreibtischtäter“ diffamierten sowie gegen die Presse (
www.faz.net/aktuell/politik/inland/
noch-mehr-zulauf-fuer-pegida-in-dresden-13324123.html?printPagedArticle=
true#pageIndex_2).
Hauptinitiator von Pegida war der wegen Einbruchs- und Drogendelikten
vorbestrafte Lutz Bachmann, der sich einer drohenden Haftstrafe mehrere Jahre lang
durch Flucht nach Südafrika entzogen hatte. Bachmann gehörte einem
zwölfköpfigen Organisationsteam von Pegida an, bis er nach Bekanntwerden von offen
fremdenfeindlichen Kommentaren auf seiner Facebookseite und einer Hitler-
Imitation von seinem Posten zurücktrat (
www.tagesschau.de/inland/lutz-bachmann-
101.html,
www.tagesspiegel.de/politik/hitler-verkleidung-fluechtlinge-
alsviehzeug-die-hintergruende-zum-fall-lutz-bachmann/11252882.html).
In mehreren deutschen Städten bildeten sich Pegida-Ableger, die aber bislang
nur zwischen einigen Dutzend und wenigen Hundert Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zu ihren Kundgebungen mobilisieren konnten. Dabei soll es sich etwa
in Düsseldorf (Dügida) und Bonn (Bogida) mehrheitlich um Angehörige des
rechtsextremen Milieus gehandelt haben. So mobilisierten Parteien, wie die in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4068 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNordrhein-Westfalen (NRW) von früheren Mitgliedern verbotener
Nazikameradschaften dominierte Partei „Die Rechte“, sowie die muslimfeindliche
Bürgerbewegung Pro NRW ihre Anhängerinnen und Anhänger zu den dortigen
Aufmärschen (
www.deutschlandfunk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuer-
pegida-bereitet-sorgen.1818.de.html?dram:article_id=306234).
Lediglich in Leipzig brachte die dortige Legida-Bewegung am 21. Januar 2015
nach wissenschaftlichen Schätzungen bis zu 5 000 Anhängerinnen und
Anhänger auf die Straße – die Polizei sprach anfangs von 15 000 und die Veranstalter
sogar von 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (
www.freitag.de/autoren/
josephine-schulz/legida-und-die-luegenpolizei). Vermummte Legida-
Anhänger griffen Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten,
Polizeiangehörige sowie von ihnen als „Lügenpresse“ titulierte Journalistinnen und
Journalisten an, verletzten mehrere von ihnen und zerstörten Kameratechnik
(
www.spiegel.de/politik/deutschland/legida-demo-in-leipzig-polizisten-bei-
ausschreitungen-verletzt-a-1014310.html).
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) behauptet, dass sehr viele ihrer
Mitglieder bei den Pegida-Demonstrationen mitliefen, da es eine inhaltliche
Überschneidung mit dem Parteiprogramm der AfD gäbe (
www.faz.net/aktuell/
politik/inland/die-naehe-der-afd-zum-islamkritischen-pegida-buendnis-
13314224.html). In Dresden sollen sich unter den Demonstrantinnen und
Demonstranten, die mehrheitlich dem bürgerlichen Milieu entstammen, auch
Mitglieder der als rechtsextrem eingestuften Hooligan-Gruppen „Faust des Ostens“
und „Hooligans Elbflorenz“ befunden haben. Ein Pegida-Organisator aus
Meißen soll zudem zugleich Organisator der gewaltbereiten „Hooligans gegen
Salafisten“ (HoGeSa) sein, die Ende Oktober 2014 bei einer Demonstration
zahlreiche Personen verletzten und hohen Sachschaden verursachten (www.
spiegel.de/politik/deutschland/pegida-organisatoren-stehen-in-polizeidatei-a-
1008320.html). Auch NPD-Anhänger und NPD-Funktionäre sollen sich
Pegida angeschlossen haben während die NPD im Internet deren Erfolg feiert
(
www.deutschlandfunk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuer-pegida-bereitet-
sorgen.1818.de.html?dram: article_id=306234).
1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über Pegida in Dresden, Legida in Leipzig oder ihre Ableger oder nach
ihrem Vorbild gegründete Initiativen in anderen Städten vor?
Zu der Strömung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des
Abendlandes“ (PEGIDA) und ähnlichen Aktionsformen fallen im Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) ausschließlich Erkenntnisse unter dem Aspekt einer
möglichen rechtsextremistischen Einflussnahme oder Steuerung an.
Zu den der Bundesregierung insofern vorliegenden Erkenntnissen wird auf die
Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung von Pegida, Legida oder einzelnen
Strömungen innerhalb von Pegida, Legida und ihren Ablegern oder durch
Äußerungen ihrer führenden Persönlichkeiten oder von Teilnehmerinnen
und Teilnehmern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, den Frieden im
Lande und das friedliche Zusammenleben der Völker oder Deutschlands
Ansehen im Ausland ausgehen?
Die Veranstaltungen von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen verliefen
überwiegend störungsfrei. Nur in Einzelfällen kam es im Rahmen von
Konfrontationen zwischen Gegendemonstranten und Anhängern dieser Strömungen zu
gewalttätigen Auseinandersetzungen. In Anbetracht der zum Teil erheblichen
Anzahl von Demonstranten wurden bisher jedoch verhältnismäßig wenige
Straftaten mit Bezug zu den jeweiligen Veranstaltungen festgestellt. Insofern stellen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4068PEGIDA und ähnliche Aktionsformen bislang keine Gefahr für die in der Frage
genannten Schutzgüter dar.
3. Kann die Bundesregierung in Forderungen von Pegida, Legida und ihren
Ablegern berechtigte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern erkennen,
und wenn ja, welche, und in welcher Form gedenkt sie auf diese Anliegen
einzugehen?
Die Bundesregierung beschäftigt sich völlig unabhängig von den Forderungen
von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen fortlaufend mit den
gesamtgesellschaftlich relevanten Themen, die manchen dieser Forderungen zugrunde
liegen. Dies gilt insbesondere für die derzeitigen Herausforderungen im Bereich
Asyl und Migration.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode sieht diesbezüglich umfangreiche Maßnahmen vor, die bereits vom
Gesetzgeber verabschiedet wurden oder sich im Gesetzgebungsverfahren befinden.
Darüber hinaus widmet sich die Bundesregierung in der Deutschen Islam
Konferenz kontinuierlich dem Dialog mit den Muslimen in Deutschland.
4. Welche Publikationen, Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken
von Pegida, Legida und ihren Ablegern sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind über die allgemein bekannten und zugänglichen
Facebookauftritte hinaus keine Publikationen, Internetseiten und Auftritte in
sozialen Netzwerken von PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen bekannt.
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung das schnelle Anwachsen von Pegida
in Dresden sowie die Bildung von Pegida-Ablegern in anderen Städten?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Die
Mobilisierungsmöglichkeiten des Internets könnten jedoch ein Grund für das schnelle
Anwachsen sein.
6. Liegen der Bundesregierung soziologische Daten – auch aus der
wissenschaftlichen Erhebung Dritter – über die Zusammensetzung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Pegida- und Legida-Aufzügen und den
Aufzügen ihrer Ableger vor, und wenn ja, welche diesbezüglichen Erkenntnisse
hat die Bundesregierung über Geschlecht, Altersstruktur, Ausbildung und
Berufe sowie bisheriges Wählerverhalten der Pegida-Demonstrantinnen
und Demonstranten?
Die Bundesregierung verweist auf die folgenden, allgemein bekannten und
zugänglichen Befragungsergebnisse und Studien:
● „Wer geht warum zu PEGIDA-Demonstrationen?“, Prof. Dr. Hans Vorländer,
Technische Universität Dresden, Vorstellung am 14. Januar 2015;
● „Protestforschung am Limit; Eine soziologische Annäherung an Pegida“,
Prof. Dr. Dieter Rucht et al., Wissenschaftszentrum Berlin et al., 28. Januar
2015 und
● „Was und wie denken PEGIDA-Demonstranten?“, Prof. Dr. Werner J. Patzelt,
Technische Universität Dresden, 3. Februar 2015.
Drucksache 18/4068 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus liegen der Bundesregierung keine soziologischen Daten über
die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aufzügen der
PEGIDA und ähnlichen Aktionsformen vor.
7. Welche Ableger von Pegida oder Initiativen, die nach dem Vorbild von
Pegida gegründet wurden, sind der Bundesregierung bekannt?
a) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland
haben sich wann welche Initiativen nach Pegida-Vorbild gebildet?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Nach dem Vorbild von PEGIDA haben sich bundesweit zahlreiche
Aktionsformen gegründet. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7d verwiesen.
b) Welche dieser Initiativen wurden bislang von Pegida Deutschland
offiziell als Ableger oder Teil der Bewegung anerkannt?
Die Facebookpräsenz von PEGIDA Deutschland enthält eine Aufstellung der
„offiziellen PEGIDA-Seiten in Deutschland“. Da diese Liste seit dem 15. Januar
2015 nicht mehr aktualisiert wurde, ist unklar, inwieweit diese Angaben noch
zutreffend sind.
c) Von welchen dieser Initiativen hat sich Pegida Deutschland wann und
mit welcher Begründung und in welcher Form distanziert?
PEGIDA Deutschland hat sich eigenen Angaben zufolge am 9. Januar 2015 von
den Aktionsformen in Bonn (BOGIDA), Köln (KÖGIDA) und Düsseldorf
(DÜGIDA) distanziert. Als Begründung wurde angegeben, dass PEGIDA
überparteilich sei und sich nicht von der Partei PRO NRW vereinnahmen lasse.
d) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland
kam es wann zu welchen Aufzügen von Pegida und ihren Ablegern oder
nach ihrem Vorbild gegründeten Initiativen mit wie vielen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern?
Der Bundesregierung sind im Bundesgebiet folgende Veranstaltungen bekannt:
Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl
(Stand: 10.02.2015)
BE Berlin BÄRGIDA 05.01.2015
12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
500
480
300
575
230
300
BB Brandenburg
an der Havel
BraMM 26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
130
100
80
BW Villingen-
Schwenningen
PEGIDA 12.01.2015
26.01.2015
100
100
Schönau SCHÖGIDA 09.02.2015 12
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4068BY Würzburg WÜGIDA 24.11.2014
08.12.2014
15.12.2014
22.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
15
45
100
200
300
250
300
250
130
100
München BAGIDA/MUEGIDA 22.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
27
50
1 500
1 100
850
350
350
Altdorf ProPEGIDA 12.01.2015 30
HE Kassel KAGIDA 01.12.2014
08.12.2014
15.12.2014
22.12.2014
29.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
01.02.2015
09.02.2015
80
80
80
165
200
200
250
200
120
50
90
Frankfurt FRAGIDA 26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
120
85
110
MV Schwerin MVGIDA 12.01.2015
26.01.2015
09.02.2015
350
500
300
Stralsund MVGIDA 12.01.2015
19.01.2015
02.02.2015
300
600
250
NI Hannover HAGIDA 12.01.2015
26.01.2015
200
240
Braunschweig BRAGIDA 19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
500
342
180
140
Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl
(Stand: 10.02.2015)
Drucksache 18/4068 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNW Düsseldorf DÜGIDA 08.12.2014
12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
500
350
160
110
100
94
Bonn BOGIDA 15.12.2014
22.12.2014
130
300
Köln KÖGIDA 05.01.2015
14.01.2015
21.01.2015
800
150
200
Duisburg PEGIDA NRW 19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
600
300
160
130
SL Saarbrücken SAARGIDA 12.01.2015
19.01.2015
300
200
SN* Dresden PEGIDA 20.10.2014
27.10.2014
03.11.2014
10.11.2014
17.11.2014
24.11.2014
01.12.2014
08.12.2014
15.12.2014
22.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
25.01.2015
09.02.2015
350
600
1 000
1 700
3 200
5 500
7 500
10 000
15 000
17 500
18 000
25 000
17 300
2 000
Leipzig LEGIDA 12.01.2015
21.01.2015
30.01.2015
09.02.2015
4 800
15 000
1 400
141
Hoyerswerda HOYGIDA 24.01.2015
07.02.2015
350
200
Oelsnitz PEGIDA Vogtland 29.01.2015 25
Chemnitz CEGIDA 02.02.2015
09.02.2015
600
400
ST Magdeburg MAGIDA 19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
600
837
750
380
Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl
(Stand: 10.02.2015)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/40688. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Pegida
zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss
rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Pegida, und wenn
ja, welchen und in welcher Form?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Bei Demonstrationen von BOGIDA (Bonn), KÖGIDA (Köln), DÜGIDA
(Düsseldorf), SÜGIDA (Suhl/Thüringen) und MVGIDA (Schwerin und Stralsund)
waren rechtsextremistische Einflussnahmen bzw. Steuerungen zu verzeichnen.
b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre
oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Pegida
ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Pegida-Gruppen
sowie Funktionen des Mitgliedes angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 8e wird verwiesen.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von
Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu –
als Ordner bei Pegida?
Bei Veranstaltungen von KÖGIDA in Köln und DÜGIDA in Düsseldorf wurden
teilweise Hooligans als Ordner eingesetzt. Es ist jedoch nicht bekannt, ob sich
darunter Rechtsextremisten befanden.
d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder eine
Überschneidung zwischen Pegida oder einzelnen ihrer Führungsfiguren
mit den HoGeSa?
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich einer Überschneidung von
Führungspersonen von PEGIDA und HoGeSa keine Erkenntnisse vor.
e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD, Pro-
Bewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die Pegida-
Bewegung?
Über soziale Netzwerke wurde von NPD, PRO NRW, DER III. WEG und DIE
RECHTE zur Teilnahme an Veranstaltungen von PEGIDA aufgerufen und
teilweise eine gemeinsame Anreise angeboten. Überwiegend handelte es sich um
eine passive Teilnahme an den Demonstrationen. Im Nachgang erschienen in
einigen Fällen Kurzberichte über die Teilnahme (teilweise mit Fotos und
Videos) von Aktivisten der genannten Parteien auf deren öffentlichen
Onlinepräsenzen.
TH Suhl SÜGIDA 12.01.2015
19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
600
1 000
1 030
700
700
* Sachsen: Aufgrund der abgesagten PEGIDA-Demonstration in Dresden vom 19. Januar 2015 fanden im Bundesland Sachsen mehrere kleinere
Pegida-ähnliche Versammlungen statt.
Land Stadt Name Datum Teilnehmerzahl
(Stand: 10.02.2015)
Drucksache 18/4068 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus trat in Nordrhein-Westfalen ein Mitglied der Partei PRO NRW
mehrfach als Verantwortlicher auf.
f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Pegida zur
möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert?
Die Positionierung der Strömung PEGIDA wird bereits in ihrem Logo
(Hakenkreuz in den Mülleimer) und auch in der Distanzierung vom 9. Januar 2015
deutlich.
So wurde bei einer Veranstaltung von PEGIDA NRW in Duisburg einem
Mitglied der NPD vom verantwortlichen Organisator ein Redeverbot erteilt sowie
Rechtsextremisten des Kreisverbandes Dortmund der Partei DIE RECHTE bei
erneuter Teilnahme ein sofortiger Platzverweis angekündigt.
g) Inwieweit ist es auf Pegida-Aufzügen nach Kenntnis der Bundesregierung
zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche Straftaten, wie
volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NS-Symbole,
Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen
und Gegner, gekommen (bitte angeben, wann, wo und welcher
mutmaßliche Straftatbestand)?
Bei folgenden Sachverhalten liegen Anhaltspunkte für eine strafrechtlich
relevante Beteiligung von Teilnehmern der GIDA-Veranstaltungen vor
(ausgenommen LEGIDA – siehe Antwort zu Frage 9g):
Land Stadt Datum Straftatbestände
BE Berlin 05.01.2015
19.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
1 x Verdacht § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen)
1 x Verdacht § 130 StGB (Volksverhetzung)
3 x Verdacht Verstoß VersG (Versammlungsgesetz)
1 x Verdacht § 86a StGB
BY Würzburg 15.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten in der Abgangsphase
2 x Verdacht Verstoß VersG
1 x Verdacht Verstoß VersG
1 x Verdacht § 86a StGB
1 x Verdacht § 185 StGB (Beleidigung)
1 x Verdacht § 120 StGB (Gefangenenbefreiung)
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
München 22.12.2014
12.01.2015
19.01.2015
02.02.2015
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
3 x Verdacht Verstoß VersG
1 x Verdacht § 86a StGB
1 x Verdacht § 185 StGB
1 x Verdacht § 223 StGB (Körperverletzung)
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten in der Abgangsphase
1 x Verdacht § 86a StGB
1 x Verdacht § 185 StGB
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4068Land Stadt Datum Straftatbestände
HE Kassel 22.12.2014
12.01.2015
09.02.2015
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
1 x Verdacht Verstoß BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
2 x Verdacht Verstoß VersG
Frankfurt/Main 09.02.2015 1 x Verdacht Verstoß VersG
MV Schwerin 12.01.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
NI Hannover 12.01.2015
26.01.2015
1 x Verdacht § 113 StGB (Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte)
2 x Verdacht § 303 StGB (Sachbeschädigung)
2 x Verdacht § 120 StGB
1 x Verdacht § 86a StGB
1 x Verdacht § 86a StGB
Braunschweig 19.01.2015
09.02.2015
Konfrontationsdelikte mit Gegendemonstranten
1 x Verdacht § 86a StGB
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
1 x Verdacht § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)
NW Bonn 15.12.2014
22.12.2014
1 x Verdacht § 223 StGB
1 x Verdacht Verstoß VersG
1 x Verdacht § 185 StGB
Köln 21.01.2015 4 x Verdacht VersG
Duisburg 26.01.2015
02.02.2015
1 x Verdacht § 113 StGB
1 x Verdacht § 223 StGB
1 x Verdacht Verstoß VersG
Düsseldorf 26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
2 x Verdacht Verstoß VersG
2 x Verdacht § 86a StGB
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
2 x Verdacht § 86a StGB
SL Saarbrücken 12.01.2014 1 x Verdacht § 86a StGB
SN Dresden 01.12.2014
08.12.2014
22.12.2014
05.01.2015
12.01.2015
25.01.2015
09.02.2015
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten im Vorfeld der Veranstaltungen
1 x Verdacht SprengstoffG (Silvesterknaller)
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
1 x Verdacht § 223 StGB
1 x Verdacht § 113 StGB
1 x Verdacht § 123 StGB (Hausfriedensbruch im
Sächsischen Landtag)
3 x Verdacht § 86a StGB
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
1 x Verdacht § 86a StGB
1 x Verdacht Verstoß VersG
Hoyerswerda 24.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB
Drucksache 18/4068 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Legida
zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss
rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Legida, und wenn
ja, welchen und in welcher Form?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
An fast allen Demonstrationen der Strömung „Leipzig gegen die Islamisierung
des Abendlandes“ (LEGIDA) nahmen Personen des rechtsextremistischen
Spektrums, meistens in passiver Form, teil.
b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre
oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Legida
ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Legida-Gruppen
sowie Funktionen der Mitglieder angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder
und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder
Organisationen leitende Funktionen bei LEGIDA einnahmen.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von
Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu –
als Ordner bei Legida?
Die Bundesregierung kann die Teilnahme von Hooligans aus der örtlichen
Fußballszene an Veranstaltungen von LEGIDA bestätigen, jedoch liegen keine
Erkenntnisse hinsichtlich eines Einsatzes von Hooligans und Rechtsextremisten
als Ordner vor.
d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder
eine Überschneidung zwischen Legida oder einzelnen ihrer
Führungsfiguren mit den HoGeSa?
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich einer Überschneidung von
Führungspersonen von LEGIDA und HoGeSa keine Erkenntnisse vor.
e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD,
Pro-Bewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die
Legida-Bewegung?
Für Veranstaltungen von LEGIDA haben die Parteien NPD und DIE RECHTE
über soziale Netzwerke zur Teilnahme aufgerufen. Im Nachgang erschienen in
einigen Fällen Kurzberichte über die zumeist passive Teilnahme (teilweise mit
Fotos und Videos) von Aktivisten der genannten Parteien auf deren öffentlichen
Onlinepräsenzen.
Land Stadt Datum Straftatbestände
ST Magdeburg 19.01.2015
26.01.2015
02.02.2015
09.02.2015
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten in der Abgangsphase
1 x Verdacht § 86a StGB
2 x Verdacht Verstoß VersG
2 x Verdacht Verstoß VersG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4068f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Legida zur
möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert?
Grundsätzlich versuchen die Organisatoren von LEGIDA, sich von
Rechtsextremisten abzugrenzen. Dies wird auch durch das verwandte Logo (ein
Hakenkreuz in den Mülleimer) deutlich. Auch wurden Anhaltspunkte für eine
rechtsextremistische Anschauung im Positionspapier von LEGIDA inzwischen
entfernt.
g) Inwieweit ist es auf Legida-Aufzügen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche
Straftaten, wie volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NS-
Symbole, Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische
Gegnerinnen und Gegner, gekommen (bitte angeben, wann, wo und
welcher mutmaßliche Straftatbestand)?
Bei folgenden Sachverhalten liegen Anhaltspunkte für eine strafrechtlich
relevante Beteiligung von Teilnehmern der LEGIDA-Veranstaltungen vor:
10. Welche konkreten Erkenntnisse über Anschlags- oder Mordaufrufe und
Drohungen gegen den früheren Pegida-Frontmann Lutz Bachmann oder
andere führende Personen von Pegida sind der Bundesregierung bekannt?
a) Woher stammen diese Erkenntnisse im Einzelnen, und für wie
glaubwürdig hält die Bundesregierung diese Quellen?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Den deutschen Sicherheitsbehörden lag zum 16. Januar 2015 ein
nachrichtendienstlicher Hinweis zu einer Bedrohung einer Person aus dem
Organisatorenkreis von PEGIDA vor. Zudem wurde am 13. Januar 2015 eine
Twitterveröffentlichung mit folgendem Wortlaut gesichtet: „An die einsamen Wölfen,
dieser Hund ist der Verantwortliche für die Demonstrationen Pegida, die Feindin
des Islam. Sein Name ist Lutz Bachmann.“ Dem Tweet wurde ein Bild Lutz
Bachmanns beigefügt. In der Twitterveröffentlichung wurden keine Drohungen
gegen Lutz Bachmann ausgesprochen.
Der Hinweis vom 16. Januar 2015 konnte als „Einzelhinweis aus nicht eigenem
Aufkommen“ nicht näher bewertet werden.
Die abschließende Bewertung dieser Hinweise erfolgte durch die zuständigen
sächsischen Behörden in eigener Verantwortung. Eine eigene Bewertung der
Bundesbehörden gab es daneben nicht.
Datum Straftatbestände
12.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB
(Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen)
21.01.2015 1 x Verdacht § 86a StGB
Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten in der Abgangsphase
30.01.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten
09.02.2015 Vereinzelte Konfrontationsdelikte mit
Gegendemonstranten in der Abgangsphase
Drucksache 18/4068 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Inwieweit und mit welcher Begründung rechtfertigten diese
Erkenntnisse das Verbot der Pegida-Demonstration und aller Gegenproteste
am 19. Januar 2015 in Dresden?
Die Allgemeinverfügung, mit der am 19. Januar 2015 alle öffentlichen
Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge in Dresden untersagt wurden,
wurde von der Polizeidirektion Dresden auf Grundlage des sächsischen
Versammlungsgesetzes und des sächsischen Polizeigesetzes erlassen. Ein Bezug
zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegt daher nicht vor.
c) Inwieweit hält die Bundesregierung einen solchen Eingriff in das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für zehntausende Bürgerinnen
und Bürger angesichts der mutmaßlichen Gefährdung einer
Einzelperson für gerechtfertigt und im Einklang mit den verfassungsmäßigen
Grundrechten?
Die Bundesregierung hat bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei der
grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit um ein hohes Gut handelt, das
soweit als möglich geschützt werden muss.
d) Welche anderen Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot, um auf
konkrete Drohungen gegen eine Einzelperson aus der Leitung der
Pegida-Demonstration zu reagieren, hätte es nach Ansicht der
Bundesregierung gegeben?
Die Anwendung und Auslegung des sächsischen Versammlungsgesetzes und
des sächsischen Polizeigesetzes fallen nicht in den Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]