[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4569
18. Wahlperiode 02.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4319 –
Zwischenbilanz des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2013 läuft das Bundesprogramm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Es hatten
sich insgesamt 163 außerunterrichtlich agierende Verbände bzw. Initiativen um
Fördermittel beworben. Die Bundesregierung stellt für den Zeitraum 2013 bis
2017 mittlerweile 34 bundesweiten Verbänden und länderübergreifenden
Initiativen insgesamt bis zu 230 Mio. Euro zur Verfügung, um die Vernetzung
zivilgesellschaftlicher Akteure voranzutreiben und „ergänzend zur Arbeit der
Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation (zu)
übernehmen“, wie es in den Richtlinien zum Programm heißt. Ziel des Programmes ist
es, Bildungsarmut zu verringern und den Zusammenhang von Bildungserfolg
und sozialer Herkunft abzubauen.
Der Erfolg des Programms wird sich daran festmachen, ob es gelingt,
Modellprojekte in nachhaltige, d. h. über die Programmlaufzeit hinaus, gesicherte
Strukturen zu überführen, die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort zu
stärken und ob es tatsächlich gelingt, bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche zu erreichen, ohne sie gleichzeitig zu stigmatisieren. Die an dem
Bundesprogramm beteiligten Fachverbände begleiten die Umsetzung mit Debatten. So
evaluiert etwa die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
e. V. (vgl.
www.bkj.de/all/artikel/id/7551.html) ihre Erfahrungen mit dem
Programm und will so klären, ob Verbände und Initiativen ihre fachlichen Ziele
mit „Kultur macht stark“ einlösen können und ob Lernprozesse, wie zukünftig
alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können, stattfinden. Es wird aus
fachlicher Perspektive die Frage aufgeworfen, ob und wie es gelingt,
Bildungsverantwortung in dem Maße, wie es das bestehende Programm tut, auf
zivilgesellschaftliche Akteure zu übertragen und ob die Einbindung und
Abhängigkeit von finanziellen Mitteln des Bundes die Eigenständigkeit und
Kritikfähigkeit der beteiligten Akteure beeinträchtigt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
31. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Entwicklungen des
Programms?
a) Welche Probleme sind aus Sicht der Bundesregierung bisher
aufgetreten, wo sieht sie Fehlstellen, und welche Pläne gibt es zur Beseitigung
dieser Fehlstellen?
b) Inwiefern werden die gesetzten Ziele erreicht?
Mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische Maßnahmen der
kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Das
Förderprogramm wird von Verbänden und Initiativen umgesetzt, die Maßnahmen werden
im Rahmen von Bündnissen für Bildung mit mindestens drei lokalen Partnern
durchgeführt.
Das Programm ist Anfang 2013 gestartet. Zunächst mussten die Strukturen in
den Projektbüros der Verbände und Initiativen etabliert und Prozesse,
beispielsweise für die Weiterleitung der Fördermittel, entwickelt werden. Eine
programmeigene Förderdatenbank KUMASTA (Kultur macht stark) wurde erstellt.
Bei der Entwicklung dieser Strukturen und Prozesse mussten
Startschwierigkeiten überwunden werden. Auch die Ansprache der Zielgruppe der
bildungsbenachteiligten Kinder stellte für viele Verbände und Initiativen eine besondere
Herausforderung dar. Die Anzahl der von lokalen Bündnissen für Bildung
gestellten Anträge fiel daher zunächst geringer aus als erwartet, so dass die bereit
gestellten Haushaltsmittel nicht in vollem Umfang benötigt wurden.
Aufgrund der anfänglichen Startschwierigkeiten, und um die Verbände und
Initiativen zu entlasten, hat das BMBF Vereinfachungen bei der Administration
– insbesondere bei der Weiterleitung von Mitteln – vorgenommen. Es wurde
z. B. bei den Verbänden eine Verwaltungspauschale für lokale Bündnisse in
Höhe von 5 Prozent der anerkannten Mittel eingeführt, außerdem wurde die
Frist für die Verwendung von Mitteln verlängert (von sechs Wochen auf
insgesamt zwölf Wochen bis zur Verausgabung durch das lokale Bündnis) und die
Anforderungen an die Nachweise und Prüfpflichten wurden soweit möglich
reduziert.
Insgesamt hat sich das Programm gut entwickelt, die Zahlen sind kontinuierlich
gestiegen. Die programmeigene Datenbank enthält aktuell knapp 8 000
abgeschlossene und laufende lokale Maßnahmen. Die Maßnahmen finden in ganz
Deutschland statt: 93 Prozent aller Landkreise und kreisfreien Städte werden
erreicht. Es gibt 3 520 Bündnisse für Bildung mit insgesamt 8 046
Bündnispartnern. Bis Ende Dezember 2014 haben hochgerechnet knapp 300 000
benachteiligte Kinder und Jugendliche an Maßnahmen teilgenommen bzw. nehmen teil.
Mit dem Programm werden alle Ziel- und Altersgruppen sowie Kunstsparten
und Kulturbereiche abgedeckt.
Nach nun über zweijähriger Laufzeit kann festgestellt werden, dass die
Zielsetzung des Programms „Kultur macht stark“, die Unterstützung von
bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Maßnahmen der
außerschulischen kulturellen Bildung, erreicht wird. Ein Abgleich der Programmdaten mit
Indikatoren der Sozialstatistik zeigt, dass die Angebote überproportional häufig
in Regionen mit überdurchschnittlich ausgeprägten Risikolagen für
Bildungsbenachteiligung stattfinden. Auch die Befragung der lokalen Bündnisse
bestätigt die erfolgreiche Zielgruppenerreichung des Programms. In 94 Prozent der
Bündnisse werden Kinder und Jugendliche erreicht, die sonst nicht an
Angeboten der kulturellen Bildung teilnehmen, 89 Prozent erreichen Teilnehmende aus
finanziellen oder sozialen Notlagen oder aus bildungsfernem Elternhaus.
Die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke als zweite wichtige
Säule des Programms wird ebenfalls erreicht: Die Maßnahmen werden von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4569Bündnissen für Bildung umgesetzt, die immer aus mindestens drei
Partnereinrichtungen bestehen; jeder Partner trägt aufgrund seiner Kompetenzen zum
Gelingen des Bündnisses bei. Ein Partner des Bündnisses ist häufig eine
Einrichtungen mit einem direkten Zugang zur Zielgruppe des Programms – neben
Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten zum Beispiel auch
Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung oder Migrantenverbände. So gelingt
eine direkte Ansprache der Zielgruppe, ohne eine Stigmatisierung der Kinder
und Jugendlichen (eine ausführlichere Einschätzung der Zielgruppenerreichung
siehe die Antwort zu Frage 5).
2. In welchem Umfang wurden bisher die von der Bundesregierung zur
Verfügung gestellten Mittel von welchen Verbänden und Initiativen abgerufen
(bitte nach Jahr, finanziellen Mitteln und Verbänden bzw. Initiativen
aufschlüsseln)?
Verbände:
2013 2014
Soll Ist Soll Ist
Deutscher Bundesjugendring (DBJR) e. V. 1 755 588,00 1 064 520,00 2 067 478,00 1 595 000,00
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung e. V. 1 871 289,00 1 871 289,00 4 641 052,00 4 221 052,00
Bundesverband der Schulfördervereine e. V. 727 209,00 260 901,02 213 706,69 167 779,00
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. 2 711 933,00 1 888 554,88 3 429 398,00 3 429 398,00
Deutscher Chorverband e. V. 1 258 664,00 400 470,88 2 186 047,00 451 372,69
Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. 760 751,00 439 302,56 1 216 165,00 1 115 650,63
Paritätisches Bildungswerk-Bundesverband 712 974,00 704 941,69 1 328 810,00 1 191 024,51
Verband deutscher Musikschulen e. V. 3 113 536,00 1 292 827,38 4 255 201,00 4 140 862,03
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und
Künstler e. V. 314 777,00 252 736,17 676 373,00 547 427,46
Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände
e. V. 595 683,00 545 370,63 609 013,00 609 013,00
Bundesverband Museumspädagogik 665 161,00 432 709,53 1 992 003,00 895 227,06
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
Gesamtverband 1 992 087,00 332 249,19 1 998 673,00 1 522 658,49
Bundesverband Tanz in Schulen e. V. 500 850,00 464 170,78 1 485 989,00 1 328 003,84
AKSB - Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer
Bildungswerke in der Bundesrepublik
Deutschland e. V. 200 407,00 200 389,00 639 079,00 591 252,10
Zirkus macht stark/Zirkus für alle e. V. 931 055,00 887 963,19 2 571 145,00 2 216 114,77
Deutscher Bibliotheksverband e. V. 1 074 453,00 281 533,56 1 835 664,00 652 335,86
Spielmobile e. V. Bundesarbeitsgemeinschaft der
mobilen spielkulturellen Projekte 300 102,00 263 546,97 609 085,00 463 808,53
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) 501 326,00 227 127,77 1 306 697,00 944 384,59
TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu 306 784,00 306 255,94 566 385,00 496 469,00
Drucksache 18/4569 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wie viele Mittel sind zurückgeflossen?
Insgesamt 1 551 980,82 Euro (Summe der Mittel aus 2013 und 2014, die nach
einem Abruf von den Verbänden und Initiativen an das BMBF zurück
überwiesen wurden, da sie nicht oder nicht rechtzeitig verausgabt werden konnten).
b) Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen?
Im Jahr 2013 wurden 9 813 104,00 Euro nicht abgerufen. Im Jahr 2014 wurden
9 067 809,51 Euro nicht abgerufen.
ASSITEJ e. V. Bundesrepublik Deutschland e. V. 199 952,00 100 820,10 572 071,00 438 365,18
Deutscher Museumsbund e. V. 499 300,00 218 550,94 1 176 181,00 639 448,22
Bundesverband Freier Theater e. V. 299 974,00 114 386,79 662 502,00 569 091,65
BUND DEUTSCHER AMATEURTHEATER
e. V. 292 945,00 122 018,86 602 954,00 380 722,29
Deutscher Bühnenverein, Bundesverband der
Theater und Orchester e. V. 557 855,00 53 643,38 571 905,38 463 351,52
Initiativen:
2013 2014
Soll Ist Soll Ist
Stiftung Lesen 686 688,00 686 688,00 1 375 297,00 1 375 297,00
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands
gemeinnütziger e. V. (CJD) 698 293,00 625 260,25 1 193 172,00 770 341,83
Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. 180 000,00 69 584,92 216 143,00 110 002,10
JAS – Jugend Architektur Stadt e. V. 49 905,00 49 905,00 51 855,00 51 855,00
Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher
Filmkunsttheater e. V. 77 000,00 76 967,35 129 750,00 119 102,60
Bundesverband Jugend und Film e. V. (BJF) 197 722,00 136 434,48 607 540,00 442 053,66
Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum
e. V. 522 826,00 420 126,15 615 420,92 592 928,67
Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum
e. V. 478 226,00 377 229,50 613 763,00 591 270,75
Borromäusverein e. V. 120 820,00 111 558,76 299 731,00 211 489,51
BUNDESVERBAND DER FRIEDRICH-
BÖDECKER-KREISE 67 970,00 67 970,00 110 160,00 110 160,00
Bundesverband Popularmusik e. V. Forum der
Popkultur- und Popularmusikförderer in
Deutschland 755 507,00 755 507,00 1 250 599,00 1 250 599,00
Stiftung Digitale Chancen 227 356,00 189 355,91 303 991,00 195 784,69
Verbände:
2013 2014
Soll Ist Soll Ist
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4569c) Wie wurden die nicht abgerufenen oder zurückgeflossenen Mittel
anderweitig eingesetzt?
Nicht verausgabte Mittel in den einzelnen Haushaltstiteln fließen dem
Gesamthaushalt des Bundes zu.
3. Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung oder Ausweitung des
Programms „Kultur macht stark“ über das Jahr 2017 hinaus (wenn ja, bitte
erläutern, wenn nein, bitte begründen)?
8. Inwiefern sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Förderrichtlinien
reformiert werden?
Sieht sie Änderungsbedarf (bitte begründen)?
Die Fragen 3 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Programm ist Anfang 2013 gestartet; „Kultur macht stark“ wird
programmbegleitend evaluiert, der Bericht liegt Anfang 2016 vor. Die bisher vorliegenden
Zwischenergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Programmziele erreicht
werden. Zur Halbzeit in diesem Sommer 2015 wird in einer
Zwischenbegutachtung darüber diskutiert und entschieden, ob und inwieweit die bislang
geförderten, nunmehr 33 Programmpartner, die Ziele des Programms „Kultur macht
stark“ und die jeweils in den eigenen Konzepten formulierten Zielsetzungen
erreichen und daher in einer zweiten Phase weiter gefördert werden. Auch diese
Phase wird begleitend evaluiert. Erst danach steht die Frage einer Fortsetzung
oder Ausweitung des Programms bzw. über eine Veränderung der
Förderrichtlinie an.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei den
Bundesverbänden eingereichten Konzepte (Interessenbekundungen bzw.
Anträge durch die lokale Ebene) entwickelt?
a) Wird seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) evaluiert, wie viele Konzepte bei den Verbänden und
Initiativen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingereicht wurden?
b) Wie viele der eingereichten Konzepte wurden bewilligt?
Für die Evaluation des Programms hat das BMBF – nach öffentlicher
Ausschreibung – einen Auftrag an die Prognos AG vergeben. Zur Abwicklung der
Projektförderung auf lokaler Ebene nutzen die an „Kultur macht stark“ beteiligten
Bundesverbände das programmeigene Antragssystem. Über dieses Antragssystem
werden alle Daten zu den geplanten Maßnahmen in eine Programmdatenbank
überführt und auf der Programmwebsite
www.buendnisse-fuer-bildung.de
veröffentlicht. Die Prognos AG erstellt auf Grundlage dieser Datenbank ein
kontinuierliches Monitoring, das u. a. die Entwicklung der Antragszahlen bei den
Verbänden beobachtet.
Seit dem Jahr 2013 hat sich die Zahl der bewilligten Anträge von lokalen
Trägern wie folgt entwickelt:
– Bestand Anfang des Jahres 2014: 1 968 (mit diesen Anträgen wurden
insgesamt 2 484 Einzelmaßnahmen bewilligt)
– Bestand Anfang März 2015: 4 532 (mit diesen Anträgen wurden insgesamt
6 230 Einzelmaßnahmen bewilligt)
Über die Anzahl der Interessensbekundungen und eingereichten Projektskizzen
lassen sich keine Aussagen treffen, da diese von den Bundesverbänden – z. B.
Drucksache 18/4569 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodein Form zweistufiger Antragsverfahren – häufig außerhalb des Antragssystems
bearbeitet und verwaltet werden.
Die Initiativen im Programm führen die Angebote selbst durch, ein formales
Antragsverfahren entfällt somit. Sie sind aber ebenfalls verpflichtet, ihre
Maßnahmen in der Programmdatenbank zu erfassen:
– Bestand Anfang 2014: 535
– Bestand Anfang März 2015: 1 655
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich in den durchgeführten
Projekten der Anteil von Kindern aus bildungsfernen Familien im Vergleich
zum Anteil von Kindern aus nicht bildungsfernen Familien darstellt und
wie sich die Beteiligung nach Art der Projekte aufteilt?
a) Welche Instrumente im Rahmen des Programms sollen sichern, dass
insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien erreicht
werden?
Welche Möglichkeiten zur Überprüfung sieht die Bundesregierung?
Die Zielgruppe in „Kultur macht stark“ ist in der Förderrichtlinie festgelegt: Es
sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren gefördert werden,
die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen
Risikolagen aufwachsen. Diese Risikolagen sind die Arbeitslosigkeit eines oder
beider Elternteile (soziales Risiko), ein geringes Familieneinkommen
(finanzielles Risiko) oder eine geringe Ausbildung der Eltern (Risiko der
Bildungsferne).
Die Verbände und Initiativen sind gehalten, für jedes geplante Angebot zu
prüfen, ob ein schlüssiger Zugang zur Zielgruppe durch das Bündnis gewährleistet
ist.
Eine Erfassung der Bildungsbenachteiligung auf individueller Ebene der
Teilnehmenden erfolgt nicht, da die Kinder und Jugendlichen nicht diskriminiert
bzw. stigmatisiert werden sollen. Es können auch nichtbenachteiligte Kinder
und Jugendliche an Maßnahmen in „Kultur macht stark“ teilnehmen, solange
der Fokus der Maßnahme auf das Erreichen bildungsbenachteiligter Kinder und
Jugendlicher ausgerichtet ist. Die Programmpartner in „Kultur macht stark“, die
33 Verbände und Initiativen, sind verpflichtet, das Erreichen der Zielgruppe in
den einzelnen Maßnahmen entlang von sozialräumlichen Daten und
Gegebenheiten zu prüfen, d. h. es werden beispielsweise Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-
Anteil und Migrationsanteil an den Orten, wo die Maßnahme stattfinden soll,
geprüft.
Vorliegende Ergebnisse aus der Evaluation und dem monatlichen Monitoring
zeigen, dass die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und
Jugendlichen durch die Angebote von „Kultur macht stark“ erreicht wird. Die
Maßnahmen finden überproportional häufig in Regionen mit überdurchschnittlich
ausgeprägten Risikolagen für Bildungsbenachteiligung statt. Zudem zeigt eine
Auswertung der beteiligten Bündnispartner, dass in der Regel Einrichtungen mit
einem direkten Zugang zur Zielgruppe in den Bündnissen mitarbeiten. Eine
Befragung der lokalen Bündnisse hat zudem bestätigt, dass die Zielgruppe der
bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen im Fokus der Bündnisse steht
und auch tatsächlich erreicht wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4569b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, mit Mitteln der
kulturellen Bildung die Ursachen für Bildungsbenachteiligung zu
bekämpfen, und wie kann das Programm eine Instrumentalisierung
kultureller Bildung vermeiden?
In ihrem Schlussbericht verweist die Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ des Deutschen Bundestages darauf, dass es gerade im Bereich der
kulturellen Bildung Zugangsbarrieren für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen
Schichten gibt – was zumeist bedeutet, dass es sich um sozial und finanziell
schwache Schichten handelt. Weiter führt die Enquete-Komission aus, dass hier
„Teilhabegerechtigkeit zum großen Teil nicht besteht“ (Bundestagsdrucksache
16/7000, S. 388). Kinder und Jugendliche aus diesen Familien profitieren
jedoch ganz besonders von außerschulischen Maßnahmen der kulturellen
Bildung, da sie dadurch Kompetenzen wie Sozialverhalten, Teamgeist oder
Selbstvertrauen erlernen können, die für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben
entscheidend sind. Kreativität, Teamgeist und Anstrengung liegen bei Kunst und
Musik, Theater und Tanz besonders nah beieinander. Auch Angebote aus dem
Bereich Sport und Bewegung können eine ähnlich prägende Wirkung für die
Persönlichkeitsentwicklung eines jungen Menschen entfalten.
Mit dem Förderprogramm des BMBF „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit geleistet.
Aufgrund der besonderen Anstrengungen der Verbände und Initiativen, die
Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen zu erreichen,
sowie aufgrund der Tatsache, dass die Teilnahme an den Maßnahmen kostenlos
ist, werden tatsächlich, so zeigen die Ergebnisse der Evaluation (siehe auch die
Antwort zu Frage 1), in 94 Prozent der Bündnisse Kinder und Jugendliche
erreicht, die sonst nicht an Angeboten der kulturellen Bildung teilnehmen, 89
Prozent erreichen Teilnehmende aus finanziellen oder sozialen Notlagen oder aus
bildungsfernem Elternhaus.
6. Inwiefern hält es die Bundesregierung in der beschränkten Laufzeit für
realistisch, die entstandenen Projekte strukturell nach Beendigung des
Programms am Leben zu erhalten?
7. Wie können Impulse für die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort und
ihre Nachhaltigkeit mittels Projektförderung gesichert werden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In „Kultur macht stark“ sind gemäß Förderrichtlinie die bei der Durchführung
von Maßnahmen entstehenden Sachausgaben, Honorare für pädagogische und
künstlerische Fachkräfte und Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für
ehrenamtlich Tätige zuwendungsfähig. Es können keine Infrastrukturen
kultureller Bildung gefördert werden.
Die Nachhaltigkeit der Bündnisse für Bildung wird erreicht durch Vernetzung
vor Ort und Integration in kommunale Strukturen. Für viele Programmpartner
handelt es sich bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen um eine
Zielgruppe, die sie bisher nicht erreichen konnten. Durch die Verpflichtung zur
Partnerschaft in Bündnissen bilden sich neue Kontakte und Netzwerke, die die
Nachhaltigkeit der Bündnisse fördert. Bei einem hohem Anteil der Bündnisse
für Bildung gibt es gezielte Aktivitäten zur Sicherung der Bündnis-
Nachhaltigkeit. Beispielsweise gibt es bei gut drei Viertel der Bündnisse Verabredungen
zu weiterer Zusammenarbeit der Partnereinrichtungen. Außerdem haben rund
15 Prozent der Bündnisse und 30 Prozent der Bündniskoordinatoren bis Ende
Drucksache 18/4569 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2014 mehrfach im Rahmen des Programms selbst erfolgreich Anträge gestellt.
Rund 60 Prozent der Bündnisse beabsichtigen weitere Antragstellungen.
Weitere Effekte zur Nachhaltigkeit gibt es durch Qualifizierung des Personals
der Einrichtungen für Angebote der kulturellen Bildung.
9. Warum sind die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Entwicklung
und die Entscheidungsprozesse des Programms eingebunden worden?
Die Vorbereitung der Förderrichtlinie „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ ist im Rahmen eines anderthalbjähriges umfassenden Beratungsprozesses
erfolgt. Dabei hat es zahlreiche Gespräche zur Entwicklung von Eckpunkten für
die neue Förderung des BMBF mit Fachleuten beispielsweise aus der
Wissenschaft, der außerschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe und aus
Stiftungen gegeben. Auch die Mitglieder der „Allianz für Bildung“ waren
begleitend in den Prozess eingebunden, indem bei deren Sitzungen regelmäßig über
den Entwicklungsstand informiert und diskutiert wurde. Sowohl der Deutsche
Städtetag als auch der Städte- und Gemeindebund waren als Mitglieder der
Allianz für Bildung in diese Gespräche eingebunden.
10. Inwiefern können Schulen sich als Partner bei den Projekten im Rahmen
von „Kultur macht stark“ mit einbringen, und unter welchen Konditionen?
Schulen können Partner in einem Bündnis für Bildung sein. Jeder
Bündnispartner trägt mit seinen Kompetenzen und Möglichkeiten zum Gelingen der
Maßnahmen bei. Schulen können jedoch nicht Antragsteller in „Kultur macht stark“
sein (siehe die Antwort zu Frage 10c), insofern profitieren Schulen mittelbar von
den Fördermitteln.
a) Wie viele Projekte kooperieren mit Schulen?
Zum 1. März 2015 gab es in Programm Kultur macht stark 3 525 Bündnisse für
Bildung, an denen 2 279 allgemeinbildende Schulen als Bündnisakteure
beteiligt waren (da die Auswertung auf Grundlage der nur von den Verbänden
genutzten Antrags-Datenbank erfolgt, können die Bündnisse der Initiativen hier
nicht berücksichtigt werden).
b) Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen
außerunterrichtlich und außerschulisch?
Angebote im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ können in
enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen, wie allgemein
bildenden Schulen, stattfinden. Der Begriff „außerschulische
Bildungsmaßnahmen“ umfasst auch Maßnahmen außerschulischer Akteure, die an Schulen
außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. Die Räumlichkeiten der Schule
dürfen also genutzt werden. Maßnahmen im Rahmen des Schulunterrichts sind
jedoch nicht förderfähig. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen
vom Schulunterricht praktisch handhabbar als „außerunterrichtlich“ abgegrenzt
werden.
c) Warum werden ausschließlich außerunterrichtliche Projekte gefördert?
Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern können über das Programm „Kultur macht stark“ ausschließlich
außerschulische bzw. außerunterrichtliche Maßnahmen gefördert werden. Schulen dürfen
keine Anträge stellen und somit nicht unmittelbar Fördermittel erhalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4569d) Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Erweiterung des
schulischen Bereichs bzw. die Koppelung von schulischen und
außerschulischen Projekten vor Ort aus (bitte begründen)?
Das Programm „Kultur macht stark“ fußt auf der Erkenntnis, dass Bildung nicht
allein eine Aufgabe des Staates und der Schule ist, sondern eine
gesamtgesellschaftliche. Es braucht eine breite, auch zivilgesellschaftlich getragene
Bewegung für mehr Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Die
außerschulische Bildung muss neben der frühkindlichen und der schulischen Bildung
einen höheren Stellenwert bekommen. Ziel der Förderung durch das BMBF ist
es deshalb, dass Akteure in lokalen Bündnissen für Bildung gemeinsam
außerschulische Bildungsangebote entwickeln. Dabei können auch Schulen oder
Kindertagesstätten als Kooperationspartner einbezogen werden. Mit „Kultur macht
stark“ konzentriert sich das BMBF auf die kulturelle Bildung außerhalb des
Schulunterrichts, da vor allem junge Menschen hier neue Ausdrucksformen
finden können, die ihnen sonst verschlossen bleiben.
11. Wie viel Prozent der bewilligten Gelder sind für den Personalaufwand für
die Antragstellung, die Dokumentation und Abrechnung notwendig und
vorgesehen?
Wird diese Anzahl nach Kenntnis der Bundesregierung von den
teilnehmenden Projekten auf lokaler Ebene unter- oder überschritten?
Die Verbände und Initiativen können rund 10 Prozent ihrer jeweiligen
Gesamtfördersumme für die Aufgaben auf Bundesebene verwenden. Dabei handelt es
sich um die fachliche Begleitung und Koordinierung der Maßnahmen sowie die
ordnungsgemäße Administration der Mittel. Um den nötigen Strukturaufbau,
insbesondere bei den Programmpartnern (z. B. Einrichtung von Projektbüros,
Personaleinstellungen, Bekanntmachung des Programms auf lokaler Ebene,
sowie Etablierung von Prozessen zur Auswahlentscheidung über Anträge lokaler
Bündnisse) im ersten Jahr der Laufzeit zu ermöglichen, wurden in 2013 anteilig
mehr Mittel für die Aufgaben auf Bundesebene bereitgestellt.
Für die lokalen Bündnisse wurde Ende 2013 eine Verwaltungspauschale in Höhe
von 5 Prozent der Förderung eingeführt. Damit soll der Verwaltungsaufwand,
der häufig von ehrenamtlichen Kräften geleistet wird, anerkannt werden.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Arbeitsverhältnis
die an den bewilligten Projekten auf lokaler Ebene mitarbeitenden
Personen stehen (bitte nach Ehrenamt, Honorarvertrag und festem
Angestelltenverhältnis, Teil- bzw. Vollzeitäquivalente aufschlüsseln)?
Über die genaue Anzahl der Honorarkräfte, ehrenamtlich tätigen Personen
sowie als Eigenleistung eingebrachten Festangestellte liegen dem BMBF keine
Informationen vor. Eine zentrale Erfassung der verschiedenen
Beschäftigungsverhältnisse auf Ebene des Gesamtprogramms findet nicht statt.
Die Programmevaluation hat ergeben, dass ehrenamtliche Mitarbeit in den
außerschulischen Maßnahmen oftmals eine Voraussetzung dafür ist, dass eine
solche Maßnahme überhaupt stattfinden kann. In etwa 90 Prozent der Bündnisse
werden die Bildungsmaßnahmen durch ehrenamtliche Tätigkeit mitgestaltet. Im
Programm „Kultur macht stark“ werden nur die Ausgaben gefördert, die direkt
bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen. Dazu zählen neben
Sachausgaben auch Ausgaben für Honorare sowie Aufwandsentschädigungen
für Ehrenamtliche. Fest angestelltes Personal kann nicht gefördert werden, wird
jedoch häufig als Eigenleistung von den Bündnispartnern eingebracht.
Drucksache 18/4569 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Wie viele Servicestellen für das Programm „Kultur macht stark“ gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit wie viel Personal sind diese
ausgestattet (bitte nach Bundesländern und das jeweilige Personal nach
Vollzeit, Teilzeit bzw. Ehrenamt auflisten)?
Hält die Bundesregierung die Anzahl des Personals für ausreichend (bitte
begründen)?
Nach Kenntnis des BMBF gibt es fünf Einrichtungen, die unter dem Namen
„Servicestelle“ über das Programm „Kultur macht stark“ informieren. Diese
Servicestellen bieten Informationen für an einer Förderung interessierte lokale
Träger. Da diese Servicestellen nicht vom BMBF gefördert werden, liegen dem
BMBF keine Informationen über die Ausstattung mit Personal vor.
14. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Einrichtung von
Servicestellen für das Programm „Kultur macht stark“ zur Beratung und Vernetzung
von Programm-Projekt-Partnern durch die Länderebene abgedeckt
werden muss und nicht im Bundesprogramm selbst vorgesehen wurde?
Es ist Aufgabe der Programmpartner, lokale Akteure über die
Fördermöglichkeiten ihrer jeweiligen Konzepte zu informieren und diese auch zu mobilisieren,
sich mit Maßnahmen zu beteiligen. Außerdem zählt es zu den Aufgaben der
Programmpartner, interessierte lokale Einrichtungen in der Antragstellung zu
beraten und auch ggf. durch den Prozess der Antragstellung beratend zu begleiten.
Die Einrichtung von Servicestellen auf Länderebene wird von BMBF begrüßt,
da auf diese Weise zusätzlich lokale Einrichtungen über „Kultur macht stark“
beraten werden können. Die Einrichtung von Servicestellen wurde vom BMBF
jedoch nicht gefordert.
15. Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation des Programms „Kultur
macht stark“ durch die vom BMBF beauftragte Prognos AG zu rechnen?
Wann und wo findet die angekündigte Zwischenbilanzierungstagung 2015
des BMBF statt?
Die Laufzeit des bestehenden Evaluationsauftrages mit der Prognos AG endet
am 31. Dezember 2015. Die Ergebnisse der Evaluation werden Gegenstand des
Abschlussberichts sein. Eine Zwischenbilanztagung zum Programm „Kultur
macht stark“ ist für das vierte Quartal 2015 in Berlin vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]