Mögliche weitere Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 19. März 2015 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Darin erwägt sie, Unternehmen aus der „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ sowie Hersteller von „Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen“ von der vollen EEG-Umlage – wie bereits knapp 90 Prozent des gesamten produzierenden Gewerbes (Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft‚ Industrieausnahmen: Branchenliste schafft kaum Eingrenzung, abrufbar unter www.foes.de/ pdf/2014-05-FOES-Kurzanalyse-Branchen-EEG-Industrieausnahmen.pdf) – weitestgehend zu befreien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Um wie viele Unternehmen handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung, die durch diese Ausweitung der Industrieausnahmen von einer verringerten EEG-Umlage profitieren würden?
Um wie viele Kilowattstunden im Jahr handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung, die durch diese Ausweitung der Industrieausnahmen von einer verringerten EEG-Umlage profitieren würden?
Welche finanzielle Auswirkung auf die EEG-Umlage hat diese geplante zusätzliche Befreiung der Branchen nach Einschätzung der Bundesregierung?
Welche konkreten „wissenschaftlichen Untersuchungen“ (Referentenentwurf, Stand: 18. März 2015) haben ergeben, dass weitere Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen?
Wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzentwurfs aus und welche öffentlichen Organe werden daran beteiligt?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Fälle aus den nun zu befreienden Branchen vor, die aufgrund des internationalen Wettbewerbs „bis zur Existenzbedrohung“ (Referentenentwurf, Stand: 18. März 2015) geführt haben, und falls ja, welche?
Welche Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Unternehmen bzw. Verbänden aus den nun beabsichtigten zu befreienden Branchen gab es in den vergangenen vier Jahren dazu (bitte nach Gesprächsinhalt, Teilnehmern und Datum aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung darüber hinaus, in der 18. Wahlperiode weitere Industriebranchen von der Zahlung der vollen EEG-Umlage zu befreien, und falls ja, welche?
Wird die Bundesregierung im Rahmen der zweiten Änderung des EEG seit Sommer 2014 weitere Änderungen, wie etwa eine anteilige Direktvermarktung etc., vornehmen (bitte auflisten und begründen)?