Dschihadisten in der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat über 20 ehemalige Bundeswehrsoldaten identifiziert, die nachweislich ins Kampfgebiet nach Syrien und Irak gereist sind. Der Präsident des MAD, Dr. Christof Gramm, warnt nun davor, „dass die Bundeswehr als Ausbildungscamp für gewaltbereite Islamisten missbraucht werden kann“ (www.welt.de/politik/deutschland/article138183348/Abschirmdienst-warnt-vor-Islamisten-in-Bundeswehr.html).
Den Sicherheitsbehörden liegen nach Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ Hinweise vor, wonach islamistische Kreise versuchen wollen, Freiwillige bei der Bundeswehr unterzubringen. Diese könnten ihre dort erlernten Kenntnisse an der Waffe für Anschläge weltweit oder Angriffe auf ihre Kameraden nutzen (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-will-unterwanderung-von-islamisten-verhindern-a-1023391.html).
Der MAD-Chef fordert nun weitergehende Handlungsmöglichkeiten für den MAD, um Bundeswehrbewerber bereits im Vorfeld einem Basischeck auf Verfassungstreue zu unterziehen. So soll verhindert werden, dass Personen, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen, an Kriegswaffen ausgebildet werden (www.welt.de/politik/deutschland/article138183348/Abschirmdienst-warnt-vor-Islamisten-in-Bundeswehr.html).
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ gibt es im Bundesministerium der Verteidigung bereits konkrete Überlegungen, das bestehende Sicherheitsüberprüfungsgesetz durch einen Zusatz zu erweitern. Alle Soldaten, die eine Ausbildung an Kriegswaffen erhalten, würden umfangreich auf Verbindungen zu salafistischen Organisationen oder zum links- oder rechtsextremen Milieu überprüft. Bislang müssen Rekruten vor der Einstellung eine Erklärung zu Mitgliedschaften in politischen Organisationen und ein Bekenntnis zur Verfassung ablegen. Einer genaueren Überprüfung werden nur diejenigen Soldaten unterzogen, die Zugang zu Geheimdokumenten und sensiblen Bereichen der Bundeswehr bekommen. Durch die geplanten Verschärfungen könnte die Bundeswehr Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden über Rekruten anfordern (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-will-unterwanderung-von-islamisten-verhindern-a-1023391.html).
Drucksache 18/4506 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele ehemalige Bundeswehrsoldaten konnten bislang identifiziert werden, die nach Syrien oder in den Irak gereist sind, um sich dort dschihadistischen Kampfverbänden anzuschließen?
Bei wie vielen dieser ehemaligen Soldaten handelt es sich um ehemalige Wehrpflichtige, um ehemalige Zeitsoldaten oder um ehemalige Berufssoldaten?
Wie viele dieser in den Irak oder nach Syrien gegangenen ehemaligen Bundeswehrsoldaten hatten in der Bundeswehr eine über die Grundausbildung an der Waffe hinausgehende Spezialausbildung erhalten, die auch für schwere staatsgefährdende Gewalttaten genutzt werden kann?
Wann reisten die ehemaligen Bundeswehrsoldaten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Syrien oder in den Irak?
Welchen Kampfverbänden schlossen sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Nahen Osten an?
Wie viele dieser ehemaligen Soldaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch an Kampfhandlungen beteiligt?
Inwieweit gibt es Hinweise darauf, dass diese Personen bereits mit dem Vorsatz in die Bundeswehr eingetreten waren, die Ausbildung an Kriegswaffen anschließend für terroristische Ziele oder schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu nutzen?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass diese Personen bereits während ihrer Bundeswehrzeit der islamistischen Szene angehörten oder zu dieser Kontakt hielten?
Wie viele Bundeswehrsoldaten sind in der Vergangenheit oder gegenwärtig eigenmächtig abwesend oder fahnenflüchtig nach Syrien oder in den Irak gereist, um sich dort dschihadistischen Kampfverbänden anzuschließen?
Aus welchem Grund und auf welcher rechtlichen Grundlage war und ist der MAD, dessen Aufgabe die Abschirmung der Bundeswehr ist, mit der Identifizierung ehemaliger Bundeswehrsoldaten in den Reihen dschihadistischer Verbände im Nahen Osten befasst?
Welche konkreten Hinweise liegen der Bundesregierung vor, wonach Islamisten möglicherweise gezielt in die Bundeswehr gehen, um dort eine militärische Ausbildung zu erlernen?
Welche konkreten Fähigkeiten werden bei der Bundeswehr vermittelt, die auch für schwere staatsgefährdende Gewalttaten genutzt werden können?
Inwieweit findet bei der Bundeswehr eine Ausbildung an Kriegswaffensystemen statt, die nach Kenntnis der Bundesregierung auch von dschihadistischen Verbänden im Irak und Syrien genutzt werden, und um welche Waffensysteme handelt es sich dabei?
Welchen Vorteil bringt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kampfausbildung bei der Bundeswehr für Angehörige des gewaltbereiten islamistischen Spektrums gegenüber einer Ausbildung bei einem diesem Spektrum vom Lebensstil und der Zielsetzung näherliegenden dschihadistischen Kampfverband?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Angehörige des gewaltbereiten islamistischen Spektrums in anderen EU-Mitgliedstaaten gezielt in die Streitkräfte eintreten, um dort eine Kampfausbildung zu erhalten, und wie viele ehemalige Angehörige anderer EU-Streitkräfte befinden sich heute nach Kenntnis der Bundesregierung in den Reihen des sogenannten Islamischen Staats (IS/ISIS)?
Wie viele Angehörige der islamistischen bzw. dschihadistischen Szene wurden in den letzten fünf Jahren bei der Bundeswehr festgestellt?
Wie viele dieser Personen waren bereits bei ihrem Eintritt in die Bundeswehr Salafisten bzw. Dschihadisten?
In wie vielen Fällen wurden die betroffenen Personen vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine genauere Überprüfung von Soldaten auf eine mögliche salafistische oder dschihadistische Gesinnung für zulässig, die die folgenden, vom MAD-Präsidenten Dr. Christof Gramm als Indikatoren für Salafismus genannten Verhaltensweisen zu Tage legen: „Sie betreten die Gemeinschaftsdusche nur noch bekleidet, benutzen Holzstäbchen statt Zahnbürsten, achten penibel darauf, dass der Teller nicht mit Schweinefleisch in Berührung kam“ (www.welt.de/politik/deutschland/article138183348/Abschirmdienst-warnt-vor-Islamisten-in-Bundeswehr.html)?
Inwieweit und aus welchem Grund sieht die Bundesregierung Bedarf zur Erweiterung des bestehenden Sicherheitsüberprüfungsgesetzes für Angehörige der Bundeswehr?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine so starke Unterwanderung der Bundeswehr mit Personen, an deren Verfassungstreue Zweifel besteht, dass eine Erweiterung der Sicherheitsüberprüfungen verhältnismäßig wäre?
Welche zusätzlichen Befugnisse sollte der MAD diesbezüglich nach Ansicht der Bundesregierung erhalten?
Welche Soldaten oder Bewerber für einen Beitritt zur Bundesregierung sollen unter welchen Umständen wie auf ihre Verfassungstreue überprüft werden?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Regelanfrage der Bundeswehr beim Verfassungsschutz bezüglich ihrer Bewerber?
Wie ist die Einschränkung zu verstehen, dass alle Soldaten, „die an Kriegswaffen ausgebildet“ werden, vom MAD überprüft werden sollten? Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden nicht an Kriegswaffen ausgebildet?