BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kooperation der Firma Rohde & Schwarz mit einem US-Hersteller von Kampfdrohnen

Zusammenarbeit der deutschen Firma Rohde & Schwarz mit dem US-Drohnenhersteller General Atomics Aeronautical Systems (GA-ASI), &quot;Verkaufsbemühungen&quot; von GA-ASI, Kampfdrohne &quot;Predator B&quot;, testweiser Einbau deutscher Kommunikationstechnik, Zertifizierung und Export des &quot;MR6000A&quot;-Geräts von Rohde und Schwarz, Dual-Use-Produkt, NATO-Standard STANAG 4671, US-Drohneneinsätze im Kommandobereich der US-Basis AFRICOM in Ramstein, &quot;Fragenkatalog&quot; der Bundesregierung, Zulässigkeit des &quot;targeted killing&quot;-Programms<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.05.2015

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/460402.04.2015

Kooperation der Firma Rohde & Schwarz mit einem US-Hersteller von Kampfdrohnen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die US-Firma General Atomics Aeronautical Systems (GA-ASI) ist laut Medienberichten damit befasst, die Kampfdrohne „Predator B“ (auch als „MQ-9 Reaper“ bezeichnet) zu modifizieren, um eine Zulassung nach dem NATO-Standard STANAG 4671 zu erreichen (www.flugrevue.de vom 21. Mai 2014). Der Rüstungskonzern will seine „Verkaufsbemühungen“ auf europäischen Märkten demnach mithilfe in Europa zertifizierter Systeme befördern. Auf der Flugschau der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin (ILA Berlin Air Show) im Mai 2014 gab GA-ASI hierfür eine Kooperation mit dem deutschen Hersteller ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG bekannt (Pressemitteilung General Atomics vom 21. Mai 2014). Vertragsgegenstand sei die Ausrüstung der bewaffnet oder unbewaffnet operierenden „Predator B“ mit dem Kommunikationsgerät „MR6000A“.

Die deutschen Geräte sollen in der Version „Predator Block 5“ eingebaut werden; es soll sich um insgesamt zwei Funkgeräte für zwei Flugroboter handeln. Allerdings benötigen die in den Drohnen verbauten Geräte auch korrespondierende Technologie in Bodenstationen der Drohnen (dem „Ground Control System“). Erste Flugversuche mit derart ausgerüsteten Kampfdrohnen sollten demnach bereits im Laufe des Jahres 2014 in Kalifornien stattfinden. Getestet würden die Kontrolle des Luftfahrzeuges und das Frequenzmanagement. Flüge fänden außerhalb der Sichtweite („Beyond-Line-of-Sight“) statt. Auch würden weitere Relaisstationen von GA-ASI getestet.

Derzeit bereitet die Bundesregierung die Beschaffung eigener bewaffnungsfähiger Drohnen vor. Neben der „Predator B“ wird auch das israelische Produkt „Heron TP“ geprüft. Voraussetzung für die Entscheidung ist auch der Nachweis der Lufttüchtigkeit und entsprechender Zertifikate. Die Einhaltung der NATO STANAG 4671 bei der „Predator B“ würde GA-ASI deutliche Wettbewerbsvorteile in Europa verschaffen. Bereits in den Jahren 2011 und 2013 ist GA-ASI mit dem deutschen Ableger des Schweizer Rüstungskonzerns RUAG Schweiz AG, RUAG Aerospace Services GmbH in Oberpfaffenhofen, eine Kooperation eingegangen. Ziel war ebenfalls die Einhaltung der NATO-Standards zum Nachweis der Lufttüchtigkeit. Es handele sich laut dem Vorsitzenden und Chief Executive Officer von GA-ASI um eine „langfristig angelegte Zusammenarbeit“ und „strategische Allianz, um der deutschen Luftwaffe eine bewährte, bezahlbare und auf ihren Intelligence, Surveillance, and Reconnaissance- und Verteidigungsbedarf zugeschnittene Lösung anbieten zu können“ (Pressemitteilungen von GA-ASI vom 27. April 2011 und 26. Juni 2013). In einer Absichtserklärung heißt es, RUAG wolle den US-Konzern bei der Anpassung der Hardware an deutsche Vorschriften, bei der Erlangung von Lufttüchtigkeitszeugnissen sowie mit logistischen, operativen und Instandhaltungsdienstleistungen für das System „Predator B“ unterstützen (www.flugrevue.de vom 27. April 2011).

US-Kampfdrohnen der „Predator“-Baureihe werden von der US-Regierung im Rahmen des „targeted killing“-Programms unter anderem im Jemen, in Pakistan und in Somalia eingesetzt. In keinem der Länder wird ein offen erklärter Krieg geführt. Laut Medienberichten sowie Zeugenaussagen früherer Drohnenpiloten ist die US-Basis AFRICOM in Ramstein in den US-Drohnenkrieg als Relaisstation eingebunden. Die Bundesregierung behauptet, die US-Regierung habe diese Vorwürfe entkräftet: Weder seien aus Ramstein Drohnen gestartet, noch habe sich der US-Präsident Barack Obama beim Erteilen entsprechender Befehle für die „gezielten Tötungen“ in Deutschland befunden. Was die US-Regierung auf einen „Fragenkatalog“ zur Beteiligung des AFRICOM antwortete, will die Bundesregierung aber ebenso wie den Inhalt der Fragen selbst geheim halten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4246).

Laut Rohde & Schwarz gehört das „MR6000A“ zur Familie der „VHF/UHF R&S M3AR“ (http://cdn.rohde-schwarz.com/pws/dl_downloads/dl_common_library/dl_brochures_and_datasheets/pdf_1/M3AR_bro_en.pdf). Es sei das erste seiner Art, das sowohl zivile als auch militärische Bedürfnisse erfülle und sowohl militärisch als auch zivil zugelassen ist. Die zivile Zertifizierung des „MR6000A“ wurde nach Angaben der „FLUG REVUE“ (21. Mai 2014) im Rahmen des A400M-Programms durchgeführt. Damit handelt es sich bei dem Produkt aus Sicht der Fragesteller um ein Dual-Use-Produkt, die Lieferung an GA-ASI ist mithin genehmigungspflichtig. Rohde & Schwarz muss hierfür Anstrengungen unternehmen, jede Beeinträchtigung der Menschenrechte durch die gelieferte Technologie auszuschließen oder zu minimieren.

Allerdings können die derart ausgerüsteten Drohnen auch bewaffnet eingesetzt werden. Rohde & Schwarz würde auf diese Weise ggf. die Drohnenangriffe der US-Regierung unterstützen. Deren völkerrechtswidrigen Charakter hatten zuletzt die UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen am 28. Mai 2010 und am 13. September 2013 sowie der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus am 18. September 2013 betont. Die Kritik war vom UN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 13. August 2013 in einer Erklärung bekräftigt worden. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen fordert die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und den Rat auf, sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten (2014/2567(RSP)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und in welchem Umfang US-Kampfdrohnen der „Predator“-Baureihe von der US-Regierung im Rahmen des „targeted killing“-Programms unter anderem im Jemen, in Pakistan und in Somalia eingesetzt werden?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur völkerrechtlichen Zulässigkeit des „targeted killing“-Programms bzw. entsprechender Operationen?

3

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Stellungnahmen des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen vom 28. Mai 2010 und vom 13. September 2013, des UN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus am 18. September 2013, des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon vom 13. August 2013 und des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zur Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen?

4

Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Kooperation der US-Firma GA-ASI mit dem deutschen Hersteller Rohde & Schwarz?

5

Welche Stellen welcher Bundesbehörden waren in die Verhandlungen der Kooperation bzw. daraus resultierender Absprachen eingebunden, und worin bestand deren Tätigkeit?

6

Welche Kommunikationsgeräte von Rohde & Schwarz sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Zahl in Drohnen oder Bodenstationen bzw. andernorts zum Einsatz kommen?

7

Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung Flugversuche mit derart ausgerüsteten Kampfdrohnen bzw. bewaffnungsfähigen Drohnen stattgefunden?

a) Auf welche Weise und mit welchem Inhalt erhielt die Bundesregierung von Ergebnissen der Flüge Kenntnis?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weitere Technologie (etwa Relaisstationen) welcher weiteren Hersteller dabei mit welchem Ergebnis getestet wurde?

8

Welche Defizite könnten bewaffnungsfähige Drohnen aus Sicht der Bundesregierung mit der Erfüllung des NATO-Standards STANAG 4671 ausgleichen, und inwiefern wäre dies für die von der Bundesregierung geplante Beschaffung Voraussetzung?

9

Was ist der Bundesregierung über mögliche Anstrengungen des israelischen Konzerns Israel Aeronautic Industries (IAI) bekannt, seine Drohne „Heron TP“ ebenfalls nach dem NATO-Standard STANAG 4671 zu zertifizieren?

10

Auf welche Weise und mit welchen Partnern wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?

11

Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Kooperation von GA-ASI mit dem deutschen Ableger des Schweizer Rüstungskonzerns, RUAG Aerospace Services GmbH in Oberpfaffenhofen?

a) Welches Ziel wird hiermit verfolgt, und wie ist dieses zwischenzeitlich umgesetzt worden?

b) Welche Bundesbehörden sind auf welche Weise hieran beteiligt?

12

Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen zur Steigerung der „Verkaufsbemühungen“ von Drohnen der Firma GA-ASI auf europäischen Märkten bzw. hierzu eingegangene Kooperationen bekannt?

13

Welche weiteren deutschen Hersteller liefern nach Kenntnis der Bundesregierung (auch testweise) Produkte für Drohnen welcher Typen der Firma GA-ASI?

14

Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische und zivile Zertifizierung des von Rohde & Schwarz gefertigten „MR6000A“ erprobt und schließlich vorgenommen?

a) Auf welche Weise waren welche Bundesbehörden daran beteiligt, und worin bestand ihre Aufgabe?

b) Welche weiteren Partner waren beteiligt?

15

Was ist der Bundesregierung aus dem Prozess der Zertifizierung des „MR6000A“ über dessen genaue Funktionsweise bekannt?

a) Aus wie vielen Einzelgeräten bestehen die „MR6000A“, und inwiefern tragen diese unterschiedliche Typenbezeichnungen?

b) Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten bekannt, eine Kommunikation zwischen Drohne und Bodenstation auch über eine große Entfernung zu ermöglichen?

c) Welche Reichweite wäre hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, und durch welche Faktoren würde diese eingeschränkt?

d) Inwiefern kann das von Rohde & Schwarz gefertigte „MR6000A“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch über Satellitenverbindungen kommunizieren?

e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das von Rohde & Schwarz gefertigte „MR6000A“ eine Steuerung auch über Relaisstationen am Boden erlaubt?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „MR6000A“ ausschließlich in Exportmodellen der „Predator B“ eingesetzt werden sollen?

17

Inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich oder ist ihr sogar bekannt, dass die „MR6000A“ auch in bewaffnete Drohnen der US-Regierung eingebaut werden, diese mithin auf diese Weise ggf. die Drohnenangriffe der US-Regierung unterstützen könnten?

18

Inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung beim „MR6000A“ um ein Dual-Use-Produkt oder sonstiges genehmigungspflichtiges Gut?

19

Hat Rohde & Schwarz für die Komponenten Exporterlaubnisse beantragt, und inwiefern wurden diese erteilt?

20

Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Rohde & Schwarz bekannt, jede Beeinträchtigung der Menschenrechte durch die gelieferte Technologie auszuschließen oder zu minimieren?

21

Aus welchem Grund wurde die Lieferung der „MR6000A“ an den Rüstungskonzern GA-ASI nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rüstungsexportentscheidungen des Bundessicherheitsrates“ beauskunftet (Bundestagsdrucksache 18/4194)?

a) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei der von Rohde & Schwarz an Libyen gelieferten Funkkommunikationsausrüstung?

b) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei den von Rohde & Schwarz an die Ukraine gelieferten Funkkommunikationssystemen?

c) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei den von Rohde & Schwarz an Pakistan gelieferten aa) Teilen für Flugzeuge, bb) Teilen für Kampfflugzeuge, cc) Funkgeräten, dd) Flugfunkgeräten?

d) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei den bzw. der von Rohde & Schwarz an Ägypten gelieferten aa) Funkkommunikationssystemen, bb) Teilen für Funkkommunikationssysteme, cc) Teilen und Software für Funkkommunikationssysteme, dd) Funkkommunikationsausrüstung, ee) Teilen und Software für Funkkommunikationsausrüstung?

e) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei der von Rohde & Schwarz an Libyen gelieferten Funkkommunikationsausrüstung?

f) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei der von Rohde & Schwarz an Turkmenistan gelieferten Ausrüstung für Gegenmaßnahmen und elektrische Schutzmaßnahmen sowie Software für Systemsimulatoren?

g) Um welche konkreten Geräte (bitte Produkt- bzw. Typenbezeichnung angeben) handelt es sich bei den bzw. der von Rohde & Schwarz an Algerien gelieferten aa) Bausätzen für militärische Funkgeräte inkl. Zubehör, bb) Ersatzteilen und Software, cc) Ausstattung für die Fertigung vor Ort nebst Unterlagen und Technologie zur Verwendung der Funkgeräte?

22

Wo und mit wem fanden die „intensiven, vertraulichen Gespräche“ zwischen der US-Regierung und dem Auswärtigen Amt statt, in denen der Bundesregierung Mitte Januar 2015 versichert wurde, dass „Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4246)?

23

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck in den USA befindliche Drohnenpiloten vor oder während ihrer Einsätze digitale Kommunikationsverbindungen mit der US-Basis AFRICOM in Ramstein aufnehmen?

24

Inwiefern enthielt der von der Bundesregierung übermittelte „Fragenkatalog“ die (auch ähnlichen) Fragen,

a) wo Befehle oder Entscheidungen über Einsätze von Drohnen im Kommandobereich des AFRICOM getroffen wurden,

b) ob Drohnen des AFRICOM zu Einsätzen in Afrika von Ramstein starten bzw. dort landen,

c) ob aus Ramstein US-Drohnen direkt gesteuert werden,

d) ob Anlagen in Ramstein als Relaisstation für die digitale Kommunikation der Drohnenpiloten und Drohnen in Anspruch genommen werden?

25

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der US-Regierung, wonach ein deutscher „Fragenkatalog“ nunmehr als beantwortet angesehen wird (Schreiben der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, vom 23. Februar 2015 an den Abgeordneten Niema Movassat)?

26

Hinsichtlich welcher Fragen sieht die Bundesregierung hingegen weiteren Klärungsbedarf?

27

Was kann die Bundesregierung zum Stand des Beobachtungsvorganges der Bundesanwaltschaft zur möglichen Beteiligung des in Deutschland befindlichen AFRICOM an den „gezielten Tötungen“ der US-Regierung mitteilen (DIE ZEIT vom 20. März 2015)?

a) Bei welchen Stellen hat der Generalbundesanwalt hierzu Stellungnahmen verlangt, und welche davon stehen noch aus?

b) Wann ist nach gegenwärtigem Stand mit einer Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. der Einstellung des Beobachtungsvorgangs zu rechnen?

28

Inwiefern wartet die Bundesregierung immer noch auf Antworten zu den vom Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 11. Juni, vom 26. August und vom 24. Oktober 2013 an die US-Botschaft übermittelten „Fragenkatalogen“ zu womöglich illegalen Aktivitäten von US-Geheimdiensten (www.fragdenstaat.de/files/foi/11137/content.pdf)?

Berlin, den 2. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen