Entscheidung zu Typ und Bewaffnung von Kampfdrohnen noch im Jahr 2015
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits Ende des Jahres 2015 könnte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) festlegen, mit welchem Typ einer Kampfdrohne (Bundesregierung: „bewaffnungsfähige Drohne“) die Bundeswehr für die nächsten Jahre ausgerüstet wird (Bundestagsdrucksache 18/5022). Anvisiert ist, dass der Generalinspekteur der Bundeswehr bis zum vierten Quartal 2015 eine Übersicht über entsprechende Vorschläge erhält. Zunächst geht es um die sogenannte Überbrückungslösung. Danach soll ein „multilaterales Drohnenprojekt“ folgen, wozu die Bundesregierung, Frankreich und Italien bei den Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi eine Studie beauftragt hat. Ziel ist die Entwicklung einer bewaffneten Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance), die statt Raketen auch Überwachungssensorik befördern kann. Laut der Bundesregierung wollen sich andere Länder in einer späteren Entwicklungsphase ebenfalls an dem Projekt beteiligen.
Als Termin für die Verfügbarkeit der „europäischen Drohne“ gilt das Jahr 2025. Bis dahin will die Bundeswehr Drohnen anderer Hersteller per Leasingvertrag beschaffen. Nach derzeitigem Stand stehen für die „Überbrückungslösung“ zwei Modelle zur Debatte: die „Predator B“ (auch „Reaper“ genannt) des US-Herstellers General Atomics oder die „Heron TP“ vom israelischen Rüstungskonzern IAI. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt einen weit fortgeschrittenen Verhandlungsstand mit General Atomics. Demnach haben etliche Treffen der Luftwaffe und anderen zuständigen Bundeswehr-Dienststellen mit der US Air Force stattgefunden. Auch die deutsche Botschaft und das BMVg waren beteiligt. Mehrere Studien sowohl zur „Heron TP“ als auch zur „Predator B“ hätten nach Auskunft der Bundesregierung gezeigt, dass beide Drohnen in bestimmten Bereichen mit den in Deutschland zugrunde gelegten Zulassungsvorschriften nicht übereinstimmen (Schriftliche Frage 5/103 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 19. Mai 2015, Antwort vom 9. Juni 2015). Eine solche „Gap“-Analyse wurde für die „Predator“ auch durch die US Air Force durchgeführt.
Die Bundesregierung schreibt nicht, wer als etwaiger Vertragspartner für den Leasingvertrag zwischen Bundeswehr und General Atomics verantwortlich wäre. Vermutlich würde dies über den Schweizer Rüstungskonzern RUAG Holding AG übernommen. Beide Firmen gingen eine Partnerschaft zur Vermarktung der „Predator“ in Europa ein. Die Beschaffung der ebenfalls in den USA gefertigten Riesendrohne „Euro Hawk“ scheiterte vor zwei Jahren an Fragen der Zulassbarkeit. Damit sich dieses Desaster nicht wiederholt, möchte das BMVg die RUAG Holding AG zu einer sogenannten Musterprüfleitstelle ernennen. Die Firma begleitet den Prozess der Zulassung dann bis zum Ende. Mit einem Prototyp der „Predator“ würden dann entsprechende Tests vorgenommen. Auch mit dem israelischen Verteidigungsministerium führte die Bundeswehr „Abstimmungsgespräche zu Zulassungsaspekten“ der Drohne „Heron“. Der Hersteller hat sich mit Airbus ebenfalls einen europäischen Partner für die etwaige Vermarktung und Zulassung in Deutschland gesucht.
Erstmals macht die Bundesregierung Angaben über die mögliche Bewaffnung der „bewaffnungsfähigen Drohne“. Demnach soll diese mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ bestückt werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte könnten montiert werden. Eine hierzu in Auftrag gegebene Studie soll entsprechende Anforderungen der Bundeswehr definieren. Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen können. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“. Würde die „Predator“ mit einer europäischen Rakete bestückt, könnte sich die Bundeswehr für den „Brimstone“ („Zitronenfalter“, „Schwefel“) der Rüstungsschmiede MBDA entscheiden. Laut dem Hersteller zeichnet sich die Rakete durch „geringe Kollateralschäden“ aus. Die Angriffswaffe wurde bereits an „Predator“ getestet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welche Weise und mit welchen Abteilungen halten das BMVg und die Bundeswehr hinsichtlich der Vorstudie über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ Kontakt zu den Auftragnehmern Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Wann, wo und durch wen wurden die „amtsinternen Untersuchungen“ zur Zulassbarkeit der „Heron TP“ durchgeführt, und wie belastbar sind die Ergebnisse?
a) Welche geltenden Zulassungsvorschriften wurden hierfür zugrunde gelegt?
b) Welche konkreten Bereiche wurden „identifiziert, die mit den in Deutschland zugrunde gelegten Zulassungsvorschriften nicht übereinstimmen“?
c) Welche Vorschläge werden von den Durchführenden zur Behebung dieser Defizite gemacht?
d) Inwiefern haben Bundesbehörden mit dem Hersteller der „Heron TP“, der israelischen Regierung oder der Firma Airbus bereits (wie mit der Firma RUAG Holding AG) über die etwaige spätere Überlassung eines Prototyps für Zulassungsverfahren gesprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen?
e) Aus welchem Grund wurden die Untersuchungen anders als bei der „Predator B“ amtsintern durchgeführt und nicht an einen externen Auftragnehmer vergeben?
f) Inwiefern hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung dennoch für vergleichbar mit jenen der RUAG Holding AG und der US Air Force?
Aus welchen Gründen ist die „Predator B“ in der Version „Block 1“ laut einem Gutachten der Firma RUAG Holding AG in Deutschland nicht zulassbar?
a) Welche Vorschläge werden von der RUAG Holding AG zur Behebung dieser Defizite gemacht?
b) Welche Zulassungsvorschriften wurden hierfür zugrunde gelegt?
Welche weiteren Verhandlungen mit der Firma RUAG Holding AG sind aus Sicht der Bundesregierung nach der Prüfung einer „Leistungsbeschreibung mit Angebotsaufforderung“ für die vertragliche Umsetzung des durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr verfolgten „Risikominimierungsansatzes“ zur Zulassung einer US-Drohne in Deutschland erforderlich?
Wann, durch wen und auf welcher vertraglichen Grundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die „Gap“-Analyse der US Air Force beauftragt und durchgeführt?
a) Welche geltenden Zulassungsvorschriften wurden hierfür zugrunde gelegt?
b) Welche konkreten Bereiche wurden „identifiziert, die mit den in Deutschland zugrunde gelegten Zulassungsvorschriften nicht übereinstimmen“?
c) Welche Vorschläge werden von der RUAG Holding AG zur Behebung dieser Defizite gemacht?
Was ist der Bundesregierung über weitere Baureihen der „Predator B“ hinsichtlich der Weiterentwicklung der „Block 1“ bekannt?
a) Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung wesentliche Unterschiede?
b) Welche dieser technischen Neuerungen könnten aus Sicht der Bundesregierung die in den Untersuchungen zutage geförderten Defizite beheben?
c) Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung möglich, diese Defizite teilweise durch den Einbau eines durch die Bundeswehr und die NATO zertifizierten Kommunikationsgerätes der Firma ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG zu beheben (Bundestagsdrucksache 18/4911)?
Was ist der Bundesregierung aus Gesprächen des BMVg, der Luftwaffe, der Bundeswehr oder der Deutschen Botschaft mit US-Behörden bzw. US-Firmen über Investitionen und Programme von General Atomics zur Zertifizierung der „Predator“ gemäß europäischen oder NATO-Standards bekannt?
a) Die Einhaltung welcher dieser in einer Pressemitteilung von General Atomics vom 15. Juni 2015 aufgeführten Standards (http://media.ga.com/2015/06/15/certifiable-predator-b-completes-critical-design-review/) wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um die „Predator“ in Deutschland zuzulassen?
b) Welche Anforderungen an Systeme zum „Detect and Avoid“ und zur Vermeidung von Kollisionen müssten für eine zivile und militärische Zulassung in Deutschland erfüllt werden?
c) Welche Tests der „Predator“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür in den USA vorgesehen, und inwiefern sollen Bundesbehörden (etwa als Beobachter) hieran teilnehmen?
d) Wann könnten die Tests laut Aussage von General Atomics beendet sein, und wann wäre mit der frühestmöglichen Auslieferung einer entsprechenden zertifizierten „Predator“ in der Version „B“ zu rechnen?
e) Inwiefern wären hiervon auch Standards bzw. Zertifikate für den Betrieb der „Predator“ im zivilen Luftraum erfasst?
Wie viele Drohnen der US-Streitkräfte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14401 unter Angabe der jeweiligen Stützpunkte und Drohnentypen aufführen)?
Was ist der Bundesregierung über die Zahl des Bedienungspersonals für die Drohnen bekannt, und inwiefern hat sich diese Zahl für das Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr erhöht oder verringert?
Was ist der Bundesregierung über den Ausbau von Anlagen zur Unterbringung von US-Soldaten bekannt?
Was ist der Bundesregierung über den derzeitigen Neubau bzw. Ausbau flugbetrieblicher Anlagen in Grafenwöhr bekannt, und inwiefern steht dieser im Kontext der Nutzung durch Drohnen?
In welchem Zeitraum werden welche Manöver von US-Streitkräften in den Jahren 2015 und 2016 in Grafenwöhr und Hohenfels abgehalten, und welche Flugzeuge sollen dabei in welchem Umfang zum Einsatz kommen?
Inwiefern geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass sich ein US-Kontrollzentrum zur Steuerung bzw. Auswertung der Daten von Drohnenangriffen nicht in Ramstein, sondern „außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, da die Baubeschreibung lediglich die Errichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelliten (SATCOM-Relay) spezifiziert“ (Bundestagsdrucksache 17/14401)?
Mit welchen weiteren „interessierten Ländern“ fanden Gespräche über eine mögliche Beteiligung an einem „unbemannten Aufklärungsflugzeug das auch bewaffnet werden kann“ statt (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
a) Wer hat diese Gespräche geführt?
b) Welche Länder haben zu einer späteren „Einbindung“ welche Aussage gemacht?
c) Welche Dienstreisen haben Angehörige des BMVg und der für eine Zulassung von Luftfahrtgerät zuständigen Bereiche der Bundeswehr bereits zu welchen Herstellern eines „unbemannten Aufklärungsflugzeug[s], das auch bewaffnet werden kann“ durchgeführt, um die Zulassbarkeit des jeweils betreffenden Systems in Deutschland zu ermitteln (bitte jeweils den Zeitpunkt der Reisen angeben)?
d) Welchen Inhalt bzw. welche Ergebnisse haben die „Abstimmungsgespräche“ zu „Zulassungsaspekten von unbemannten Luftfahrzeugen“ mit dem israelischen Verteidigungsministerium?
Welche bewaffnungsfähigen Drohnen hält die Bundesregierung derzeit als Übergangslösung für grundsätzlich geeignet, „die Funktionalen Forderungen der ‚FFF MALE UAS Überbrückungslösung‘ zu erfüllen“ (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Welche Angaben enthält der Letter of Acceptance sowie dessen „Anpassung nach Unterzeichnung“ (Bundestagsdrucksache 18/5022) zur Festlegung der durch Deutschland geforderten möglichen Bewaffnung einer Drohne von General Atomics (bitte angeben, welcher Art die Bewaffnung mit „Luft-Boden-Effektoren“ sein soll)?
Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu Plänen Italiens hinsichtlich der Einrichtung eines „Center of Excellence“ für Drohnen in Italien bekannt (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Was ist der Bundesregierung aus gemeinsamen Drohnen-Arbeitsgruppen darüber bekannt, inwiefern Frankreich ebenfalls in Erwägung zieht, Drohnen des Typs „Predator“ zu beschaffen, und inwiefern ist beabsichtigt, Verfahren zur Zertifizierung oder Zulassung gemeinsam mit deutschen Behörden zu betreiben (Onlineausgabe der Libération vom 14. Juni 2015)?
Was ist der Bundesregierung aus gemeinsamen Drohnen-Arbeitsgruppen darüber bekannt, inwiefern ein vom Hersteller der „Predator“ an Italien gelieferter Simulator auch von Streitkräften anderer Länder (mithin auch der Bundeswehr) genutzt werden könnte, und welche Angabe haben italienische Militärs hierzu gemacht (Onlineausgabe Defense World.net vom 16. Juni 2015)?
Inwiefern haben auch Angehörige der Bundeswehr bereits Simulatoren der „Predator“ getestet oder diese sogar für Ausbildungszwecke genutzt, und um welche Anlagen handelte es sich dabei?
Inwiefern wurde bei Gesprächen des BMVg, der Luftwaffe, der Bundeswehr oder der Deutschen Botschaft mit US-Behörden bzw. General Atomics für den Fall einer deutschen Beschaffung der „Predator“ auch über die mögliche Beschaffung bzw. Nutzung von Simulatoren verhandelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu entsprechenden Vorschlägen machen?
Welche „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ (beispielsweise Bordkanonen, Luft-Luft-Lenkflugkörper, Luft-Boden-Lenkflugkörper, Präzisionsbomben, Mehrzweckbomben, Submunitionsbehälter oder Kernwaffen), die an bemannte militärische Luftfahrzeuge montiert werden können, nutzt die Bundeswehr zurzeit (bitte kategorisieren und mit Typenbezeichnung sowie Herstellern angeben)?
Welche „Präzisionsbewaffnung“, die an bemannte militärische Luftfahrzeuge montiert werden kann, nutzt die Bundeswehr (bitte kategorisieren und mit Typenbezeichnung sowie Herstellern angeben)?
Welche dieser „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ bzw. welche Typen der der „Präzisionsbewaffnung“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Herstellern bereits an Drohnen getestet, und was ist der Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse dieser Tests bekannt?
Welche Prüfvorgänge hat der Bundesanwalt zur Rolle des US-Stützpunktes Ramstein im US-Drohnenkrieg angelegt, und wann wurden diese jeweils begonnen oder beendet (SPIEGEL ONLINE vom 29. Mai 2015)?