Neue Drohnen zur Aufklärung in mittlerer Reichweite für das Heer und die Marine ab dem Jahr 2018
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die geplante Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer) genutzten Drohnen des Typs LUNA und KZO ist bis zum Jahr 2020 begrenzt (Newsletter Verteidigung vom 21. Mai 2015). Die Drohnen dienen zur „luftgestützten Aufklärung im Interessenbereich bis 100 Kilometer“. Zum Ausgleich einer „Fähigkeitslücke“ entwickelt die Bundeswehr derzeit das Nachfolgesystem „HUSAR“ („Hocheffizientes Unbemanntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite“). Entsprechende Forderungen an das System wurden im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF) mit dem Vorhabenbegriff „AAmRbO“ („Abbildende Aufklärung in mittlerer Reichweite für bodengebundene Operationen“) zusammengefasst. Zu den „Kernleistungen“ zählen „höchste Mobilität und Verfügbarkeit durch Start- und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Strukturen“, „ballistischer Schutz für die Bediener“, „Flugzeiten von mehr als 12 Stunden“, „Reichweiten von bis zu 100 Kilometern“, „Einsatzhöhen bis 6.000 Meter“, „Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, modularer Multi-Sensorik“, „Einbindung in NATO-Architekturen“, „konsequente Berücksichtigung der für taktische UAS geforderten STANAG“ sowie „Berücksichtigung der geltenden Zulassungsrichtlinien“. Durch Erfüllung der Kriterien soll sich „HUSAR“ in ein „Gesamtkonzept UAS“ der Bundeswehr einpassen und die Systeme MALE (vermutlich „Heron TP“ oder „Reaper“) und HALE (vermutlich „Triton“) der Deutschen Luftwaffe im unteren Flughöhenbereich und bei tiefen Wolkenuntergrenzen ergänzen. Unklar ist, ob für „HUSAR“ neue Drohnen gekauft, bestehende Drohnen verbessert oder neue Drohnen entwickelt werden sollen. Die verschiedenen Ansätze könnten auch kombiniert werden. Die derzeitigen Planungen gehen laut dem Newsletter Verteidigung von einer Verfügbarkeit des ersten neuen „HUSAR“-Systems im zweiten Halbjahr 2018 aus.
Auch die Marine will eine „Fähigkeitslücke“ zur „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ („AImEG“) mithilfe von Drohnen schließen. Im Mittelpunkt steht der „Aufklärungs- und Identifizierungsbedarf“ der Korvette K130 auf Hoher See und in den Küstenregionen. Gefordert werden das Entdecken, Erkennen und Klassifizieren von Objekten. Hierzu gehören etwa schwimmende oder knapp unterhalb der Wasseroberfläche tauchende Soldaten bzw. Wasserfahrzeuge. Diese können ziviler und militärischer Herkunft sein. Auch Objekte in Küstennähe bzw. an einer „Schnittstelle See – Land“ könnten aufgeklärt werden. Zu den Systemanforderungen des „AImEG“ gehören laut dem Newsletter Verteidigung ein „sicherer Flugbetrieb auf Basis einer deut- schen militärischen Muster- und Verkehrszulassung“, „integrier- und betreibbar auf der Korvette K130 im weltweiten Einsatz unter maritimen Einsatzbedingungen“, „automatische Start- und Landefähigkeit auf der Korvette K130“, „Einsatzradius von mindestens 30 NM“, „Geschwindigkeit des Fluggerätes von mindestens 70 Knoten“, „2 Flüge pro Tag mit einer Dauer von jeweils mindestens 4 Stunden“, „kombinierte EO/IR-Sensorik mit Full Motion Video“, „Möglichkeit der zusätzlichen Übertragung von Bild- und Videodaten an ein bodengebundenes Remote Video Terminal“, „modulare Systemarchitektur“ und „modulares Nutzlastkonzept und Personalumfang für den Systembetrieb: maximal 5 Personen“. Bereits erarbeitete Lösungsvorschläge reichen demnach wie beim Heer vom Ankauf marktverfügbarer Drohnen über die „Produktverbesserung in Nutzung befindlicher“ taktischer Drohnen bis hin zur „vollständigen Neuentwicklung“. Auch hier wird die Marktverfügbarkeit des ersten „AImEG“ mit dem zweiten Halbjahr 2018 angegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Inwiefern trifft es zu, dass die Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer) genutzten Drohnen des Typs LUNA und KZO bis zum Jahr 2020 begrenzt ist?
Woraus besteht das System „HUSAR“, und welcher Zweck wird damit verfolgt?
Wann wurden entsprechende Forderungen an das System „HUSAR“ erarbeitet, und welche Angaben werden hierzu im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ gemacht?
Welche Studien, Vorstudien oder ähnliche Untersuchungen wurden bereits zum System „HUSAR“ durchgeführt, wer wurde damit beauftragt, und welche Kosten entstanden hierfür?
Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus diesen Studien, Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen?
Mit welchen Herstellern von Drohnen oder privaten Instituten hatten das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. die Bundeswehr zur Entwicklung eines Systems „HUSAR“ bereits Kontakt?
Welche Forschungen werden derzeit zum System „HUSAR“ durchgeführt, wer ist damit beauftragt, welche Kosten entstehen hierfür, und wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Auf welche bereits abgeschlossenen (auch zivilen) Forschungen bzw. von anderen Teilen der Bundeswehr vorgenommen Forschungen stützt sich die Entwicklung des Systems „HUSAR“?
Welche marktverfügbaren, weiterzuentwickelnden oder neu zu entwickelnden Drohnen wurden und werden für das System „HUSAR“ begutachtet oder untersucht, bzw. welche Drohnen wurden und werden bei einer Marktsichtung überhaupt berücksichtigt?
a) Welche Verfahren zur „höchsten Mobilität und Verfügbarkeit durch Start- und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Strukturen“ sind der Bundeswehr im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ dabei bekannt geworden, und inwiefern hält sie diese für geeignet?
b) Welche Verfahren des „ballistischen Schutzes für die Bediener“ sind der Bundeswehr im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ dabei bekannt geworden, und inwiefern hält sie diese für geeignet?
c) Welche Drohnen erfüllen die Forderung nach konsequenter Berücksichtigung der für taktische Drohnen geforderten STANAG (Standardization Agreement) und Berücksichtigung der geltenden Zulassungsrichtlinien, und inwiefern hält die Bundeswehr diese Drohnen deshalb (sofern auch die anderen Anforderungen erfüllt werden) für das System „HUSAR“ geeignet?
d) Welche Drohnen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Forderung nach Flugzeiten von mehr als 12 Stunden, Reichweiten von bis zu 100 Kilometern und Einsatzhöhen bis 6 000 Meter, und inwiefern hält die Bundeswehr diese Drohnen deshalb (sofern auch die anderen Anforderungen erfüllt werden) für das System „HUSAR“ geeignet?
Was ist mit einer „Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, modularer Multi-Sensorik“ gemeint, und woraus soll diese bestehen?
Welche entsprechende Sensorik ist der Bundeswehr im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ bekannt geworden, und inwiefern hält sie diese für geeignet?
Auf welche Weise könnten die Drohnen des Systems „HUSAR“ in „NATO-Architekturen“ eingebunden werden, und welche „Architekturen“ sind gemeint?
Wann soll das System „HUSAR“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür?
Wann werden der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Deutsche Bundestag hierzu eingebunden?
Woraus soll das zukünftige System der Marine zur „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ („AImEG“) bestehen, und welcher Zweck wird damit verfolgt?
Wann wurden entsprechende Forderungen an das Schließen der „Fähigkeitslücke“ eines „AImEG“ erarbeitet, und welche Angaben werden hierzu im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ gemacht?
Welche Studien, Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen wurden hierzu bereits durchgeführt, wer wurde damit beauftragt, und welche Kosten entstanden hierfür?
Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus diesen Studien, Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen?
Mit welchen Herstellern von Drohnen oder privaten Instituten hatten das BMVg bzw. die Bundeswehr hierzu bereits Kontakt?
Welche Forschungen werden derzeit durchgeführt, wer ist damit beauftragt, welche Kosten entstehen hierfür, und wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Auf welche bereits abgeschlossenen (auch zivilen) Forschungen bzw. von anderen Teilen der Bundeswehr vorgenommen Forschungen stützt sich die Entwicklung eines neuen Systems?
Welche marktverfügbaren, weiterzuentwickelnden oder neu zu entwickelnden Drohnen wurden und werden für das Schließen der „Fähigkeitslücke“ eines „AImEG“ begutachtet oder untersucht, bzw. welche Drohnen wurden und werden bei einer Marktsichtung überhaupt berücksichtigt?
Welche marktverfügbaren Drohnen bzw. Sensorsysteme hält die Bundeswehr derzeit für das Entdecken, Erkennen und Klassifizieren von Objekten in Küstennähe bzw. an einer „Schnittstelle See – Land“ für geeignet?
a) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ für einen sicheren Flugbetrieb auf Basis einer deutschen militärischen Muster- und Verkehrszulassung?
b) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen sind auf der Korvette K130 im weltweiten Einsatz unter maritimen Einsatzbedingungen „integrier- und betreibbar“?
c) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer „automatischen Start- und Landefähigkeit“ auf der Korvette K130?
d) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ eines Einsatzradius von mindestens 30 NM?
e) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer Geschwindigkeit von mindestens 70 Knoten?
f) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ von Flügen pro Tag mit einer Dauer von jeweils mindestens 4 Stunden?
g) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer „kombinierten EO/IR-Sensorik mit Full Motion Video“?
h) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen bzw. Sensortechniken erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer zusätzlichen Übertragung von Bild- und Videodaten an ein bodengebundenes „Remote Video Terminal“?
i) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer „modularen Systemarchitektur“?
Wann soll das System „AImEG“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür?
Wann werden der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Deutsche Bundestag hierzu eingebunden?