[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5814
18. Wahlperiode 24.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5721 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2015)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, wo Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung
der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs-
und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen
aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche
Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen
Union zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in
Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage
des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner
parlamentarischen Kontrolle.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. August 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5814 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/
11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom
3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai
2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346), vom
26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384),
vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache
17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22.
November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 24. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189),
vom 18. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2838) , vom 22. Januar 2015 (Bundestagdrucksache
18/3798) und vom 26. Mai 2015 (18/5014).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25.
November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034),
vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552),vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August
2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundesdrucksache 18/3979) und
vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146) verwiesen. Veränderungen
werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage des § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit
zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern)
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5814Stand: 30. Juni 2015
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Stand: 30. Juni 2015
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten
nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr.
Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der
Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen
Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
UN
MIK
EU
MM
GEO
UN
MIL
UN
MISS
UN
AMID
EU
POL
COPPS
EU
BAM
MD/UA
EU
POL
AFG
EU
LEX
EU
CAP
Nestor
MINUS
MA
EU
BAM
Rafah
EU
AM
Ukraine
Bundespolizei 0 0 0 1 3 0 2 3 13 0 2 1 1
BKA 0 0 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0
Zoll 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 1 0
Länderpolizeien 1 4 5 1 2 1 0 7 24 1 5 0 5
Gesamt 1 4 5 3 5 2 8 10 38 1 7 2 6
UNMIL, Liberia Monrovia (5)
UNMISS, Süd Sudan Bor (3)
MINUSMA, Mali Bamako (7)
UNAMID, Darfur El Fasher (3), El Geneina (1), El Daein (1)
UNMIK, Kosovo Pristina (1)
EULEX, Kosovo Pristina (17), Mitrovica (20), Prizren (1)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul (10)
EUMM, Georgien Gori (2), Mtskheta (1), Zugdidi (1)
EUCAP Nestor, Dschibuti Dschibuti (1)
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa (3), Kotovsk (2), Chișinău (2), Kurchuhan (1)
EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Westbank (2)
EUBAM Rafah Tel Aviv (2)
EUAM Ukraine Kiew (6)
Mission
Gesamtstärke
Zoll/Polizei
UNMIL, Liberia 1 415
UNMISS, Südsudan 526
Drucksache 18/5814 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStand: 30. Juni 2015
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Im Berichtszeitraum sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung neu
hinzugekommen.
e) Wann werden die Missionen voraussichtlich beendet sein?
UNAMID, Sudan 1 377
MINUSMA, Mali 1 064
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 375
EUPOL AFG, Afghanistan 67
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 96
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 28
EUMM, Georgien 70
EUCAP Nestor, Dschibuti, Kenia, Seychellen, Somalia 6
EUBAM Rafah 3
EUAM Ukraine 18
Mission
derzeitiges
Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2015
UNMISS, Südsudan 30. November 2015
UNAMID, Sudan 30. Juni 2016
MINUSMA, Mali 30. Juni 2016
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Dezember 2016
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2015
EULEX, Kosovo 14. Juni 2016
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2016
EUMM, Georgien 14. Dezember 2016
EUCAP Nestor, Dschibuti, Tansania, Seychellen,
Somalia
12. Dezember 2016
EUBAM Libyen 21. November 2015
EUAM Ukraine 22. Juli 2016
Mission
Gesamtstärke
Zoll/Polizei
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5814f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung an mandatierten Friedensmissionen und
bilateralen Polizeiprojekten an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage des § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im zweiten Quartal 2015 beteiligt (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren
bzw. sind dabei jeweils eingesetzt?
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Gesamt: 42 Beamtinnen und Beamte, davon 17 Bund (BKA/BPOL) und
25 Länder
Projekt Saudi-Arabien
Im zweiten Quartal 2015 waren insgesamt 19 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
GPPT Afghanistan
Stand: 30. Juni 2015
Ort Verwendung (Polizeiberater) Anzahl
Kabul
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 17
Akademie 4
Flughafen 3
LNO Team/International Police Coordination Board 5
Mazar-e
Sharif
Flughafen 2
Civilian Police Advisor 2
Advisor Gender 1
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8
Drucksache 18/5814 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSaudi-Arabien (gesamtes zweites Quartal)
Stand: 30. Juni 2015
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT)
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Projekt Saudi-Arabien (Stand: 30. Juni 2015)
Derzeit sind 5 Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad tätig.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Es sind keine Einsätze nach § 65 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
hinzugekommen. Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im zweiten Quartal 2015 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich sicherheitsrelevanter
Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten oder Zollbeamtinnen
oder Zollbeamte involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
EUBAM (Moldau)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren
seit dem Jahr 2012; im Jahr 2014 fanden lediglich zwei Treffen statt.
Ein Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-
Verhandlungen ist weiterhin nicht absehbar. Die moldauische Regierung von
Ministerpräsident Valeriu Streleț (seit 30. Juli 2015 im Amt) hat die Reintegration Trans-
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
Riad Administration 5
Riad Trainingsexperten, Maritime Experten,
zivile Lehrkraft
1
Damman Trainingsexperten 2
Jeddah Trainingsexperten 3
Yanbu Trainingsexperten 2
Al Wajh Trainingsexperten 2
Al Gurayat Trainingsexperten 2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5814nistriens zu einem der Ziele ihrer Regierungsarbeit erklärt. Im Zusammenhang
mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der Grenze zur
Ukraine weiterhin darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die
Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als
„niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit anhaltenden
militärischen Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und
19. September 2014 konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden.
Die OSZE (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung),
der Europarat, die EU und andere internationale Akteure engagieren sich zur
Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat,
müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend
reformiert werden. Die in Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM
dient dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten
und dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische,
rechtstaatliche Standards erreichen können. Die Aktivitäten der Mission werden sich
zunächst auf Kiew erstrecken, wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz
deutscher Experten gibt. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit
den OSZE-Aktivitäten vor Ort.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Seit dem 29. September 2014 hat Afghanistan mit Dr. Ashraf Ghani Ahmadzai
einen neuen Präsidenten, und mit Dr. Abdullah Abdullah einen
Regierungsvorsitzenden: Gemeinsam bilden sie eine Regierung der Nationalen Einheit.
Erstmals wurden durch Präsidentschaftswahlen in alleiniger Verantwortung die
Grundlagen für einen friedlichen und demokratischen Machtwechsel gelegt.
Mittlerweile ist die Kabinettbildung in Afghanistan fast abgeschlossen.
Lediglich der Verteidigungsminister Mohammed Masoom Stanekzai ist derzeit nur
geschäftsführend im Amt.
Der Tod des Talibanführers Mullah Omar, die Ernennung seines Nachfolgers
(Mullah Akhtar Mansoor) sowie im Juli durchgeführte erste Friedensgespräche
zwischen Taliban und afghanischer Regierung in Pakistan haben viele
Gefolgsleute der Taliban verunsichert. Außerdem bietet der „Islamische Staat“, wenn
militärisch auch derzeit noch eher unbedeutend, eine Alternative für
unzufriedene Talibankämpfer.
Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine
Verstetigung der Professionalität der Afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan
National Defense and Security Forces – ANDSF), die nun im Einsatz auf sich
gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen
müssen. Der ISAF-Folgeeinsatz „Resolute Support“, der keinen Kampfeinsatz
mehr darstellt, soll die Weiterentwicklung der ANDSF durch Ausbildung,
Beratung und Unterstützung auf den höheren Führungsebenen gewährleisten.
Völkerrechtliche Grundlage dafür ist die offizielle Einladung der Afghanischen
Regierung und das NATO-Afghanistan Truppenstatut (Status of Forces Agreement).
Zudem wurde dieser Einsatz durch VN-Sicherheitsratsresolution 2189 (2014)
vom 15. Dezember 2014 indossiert.
Ebenso werden die ANDSF nach dem Jahr 2014 weiter international finanziert.
Dabei messen die Afghanische Regierung und die internationale Gemeinschaft
dem Aufbau und der Professionalisierung der Polizei innerhalb des zivilen
Wiederaufbaus eine zentrale Bedeutung zu.
Drucksache 18/5814 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL
Afghanistan) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT) unterstützen die
notwendige Professionalisierung der afghanischen Polizei auf vielfältige Weise.
Die ANDSF wirken grundsätzlich landesweit, konzentrieren sich jedoch
aufgrund begrenzter Ressourcen und weiterhin bestehender Defizite – insbesondere
bei Durchhaltefähigkeit, Aufklärung und Luftnahunterstützung – noch stärker
als im vergangenem Jahr (als noch ISAF die ANDSF in ausgewählten Bereichen
direkt unterstützen konnte) auf die urbanen Zentren und auf die bedeutsamen
Hauptverkehrsachsen. Dies ermöglicht ihnen entweder kurzzeitig in der Fläche
(Absicherung von landesweiten Großereignissen wie Wahlen) oder längerfristig
(in den strategisch bedeutsamen Gebieten) die Wirkungsüberlegenheit
gegenüber den regierungsfeindlichen Kräften (RKF) zu behalten. Somit kommen sie
ihrer Schutzaufgabe weitgehend nach. Schwerpunkte der Kämpfe zwischen den
RFK und den ANDSF liegen im Süden und Osten des Landes. Im
Regionalkommando Nord sind der Kunduz-Baghlan-Korridor und die Provinz Faryab mit
dem schwierigen Distrikt Ghormach zu nennen.
Insgesamt ist die Sicherheitslage in den gesellschaftlich, politisch und
wirtschaftlich bedeutenderen sowie bevölkerungsreichen Zentren unverändert noch
mindestens ausreichend kontrollierbar.
In Kabul ist die Sicherheitslage durch die ANDSF trotz zuletzt vermehrter
Anschläge, die zu hohen Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung geführt haben,
unverändert überwiegend kontrollierbar. Die in den letzten Monaten
registrierten Zwischenfälle stellen derzeit keine neue Qualität dar. ANDSF und die
Afghanische Regierung sind bei der Bevölkerung präsent und in der Lage, einen
Teil der geplanten Anschläge zu verhindern.
Die RFK haben in der Kabuler Bevölkerung kaum Unterstützer und können nur
verdeckt in kleinen Gruppen agieren. Dennoch verursacht die unverändert hohe
Anzahl von Selbstmordanschlägen in Kabul ein zunehmendes Gefühl der
Verunsicherung auf die Bevölkerung vor Ort.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist nach dem Tod von König Abdallah am
23. Januar 2015 stabil geblieben. Der bisherige Kronprinz Salman wurde wie
erwartet unmittelbar neuer König. Er hat seine Machtposition weiter gefestigt,
indem er am 29. April 2015 überraschend Prinz Muhammad bin Naif zum
Kronprinz und seinen Sohn Prinz Muhammad bin Salman zum stellvertretenden
Kronprinz ernannte. Der bisherige Kronprinz Muqrin Bin Abdelaziz trat in dem
Zusammenhang zurück.
Die Sicherheitslage verschlechtert sich allerdings: IS und Al Qaida haben
wiederholt zu Anschlägen gegen staatliche Einrichtungen, Nichtmuslime und
Angehörige der schiitischen Minderheit aufgerufen. Seit November 2014 gab es
einzelne IS Anschläge mit Todesopfern.
Der bisher mit 21 Todesopfern und 101 Verletzten folgenschwerste IS-Anschlag
ereignete sich am 23. Mai 2015, als ein Selbstmordattentäter in einer
schiitischen Moschee in Qudaih (bei Al-Qatif, Ostprovinz) eine Bombe zündete. Am
29. Mai 2015 gab es einen weiteren Anschlag gegen eine schiitische Moschee in
Dammamm (Ostprovinz) mit 4 Todesopfern, zudem sich IS ebenfalls bekannte.
Zuletzt wurden am 6. August 2015 bei einem Selbstmordattentat in einer auf
einem Compound der saudischen Bereitschaftspolizei gelegenen Moschee
16 Menschen getötet. Seit Ende März 2015 fliegt Saudi-Arabien im Rahmen
einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung
gegen Rebellen Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen
an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft. Es ist dort wiederholt zu
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5814Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und Huthi-Kräften
gekommen.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Ende Januar
kam es bei gegen die kosovarische Regierung gerichteten Demonstrationen in
Pristina zu Ausschreitungen, bei denen mehrere Dutzend Menschen verletzt
wurden. Der kosovarischen Polizei gelang es ohne Mitwirkung der
internationalen Präsenzen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im kosovo-serbisch
dominierten Norden des Landes bleibt die Lage trotz der am 19. April 2013
zwischen Serbien und Kosovo im von der EU vermittelten Politischen Dialog
geschlossenen Normalisierungsvereinbarung und den Fortschritten bei ihrer
Umsetzung angespannt.
Anfang Februar 2015 wurde der hochrangige Politische Dialog zwischen
Serbien und Kosovo unter Vermittlung der Hohen Vertreterin der Europäischen
Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Frau Federica Mogherini, wieder
aufgenommen. Zuvor hatten fast ein Jahr lang keine Treffen auf Premierminister-
Ebene stattgefunden, da zuerst in Serbien, dann in Kosovo Parlamentswahlen
stattgefunden hatten, und in Kosovo nach einer langwierigen Regierungsbildung
die neue kosovarische Regierung erst im Dezember 2014 ihre Amtsgeschäfte
aufnahm.
Im Mittelpunkt des Politischen Dialogs steht jetzt die weitere Schließung der
Lücken in der Implementierung der Normalisierungsvereinbarung vom April
2013. Die ausstehenden Schritte, darunter die Gründung des Verbands
mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinden in Kosovo und die Einrichtung
erstinstanzlicher Justizstrukturen sollen zur weiteren Stabilisierung der Lage im Norden
des Landes und seiner Integration in den kosovarischen Staat beitragen.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle
Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der
humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und
Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der
Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß
Resolution 2190 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum
30. September 2015.
Aufgrund der Erfolge von UNMIL und der sichtbaren Stabilisierung Liberias
hat der Sicherheitsrat bereits im Jahr 2006 den graduellen Truppenabbau der
Mission beschlossen, verbunden mit einem schrittweisen Übergang der
Sicherheitsverantwortung auf die liberianische Regierung. Dieser Prozess wurde
zwischen dem Herbst 2014 und Frühjahr 2015 vor dem Hintergrund der Ebola-Krise
ausgesetzt. Damit konnte UNMIL eine wichtige Unterstützungsrolle im
Rahmen der Bekämpfung der Epidemie leisten. Am 2. April 2015 autorisierte der
VNSR im Lichte der erfolgreichen Eindämmung von Ebola mit Resolution 2215
(2015) die weitere Reduzierung von UNMIL auf 3.590 Soldatinnen und
Soldaten sowie 1 515 Polizistinnen und Polizisten und bekräftigte erneut das
Zieldatum 30. Juni 2016 für die Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung an
die liberianische Regierung. Am 9. Mai 2015 erklärte die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Liberia nach Ablauf einer 42-tägigen Frist ohne neue Ebola-
Fälle offiziell ebolafrei. Im Juni 2015 kam es jedoch zu sechs neuen Fällen. Seit
dem 23. Juli läuft die 42-tägige Frist erneut.
Drucksache 18/5814 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen sollte.
Seit Mitte Dezember 2013 kommt es in Südsudan zu schweren kämpferischen
Auseinandersetzungen infolge eines bereits länger schwelenden Machtkampfes
zwischen Präsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vize-Präsidenten Riek
Machar. Seit Anfang Mai werden erneut schwere Kämpfe in den Bundesstaaten
Unity und Upper Nile im Norden und Osten des Landes ausgetragen. Über
2,2 Million Menschen sind auf der Flucht, davon haben über 160 000 in Lagern
von UNMISS Schutz gesucht. Die Suche nach einer politischen Lösung gestaltet
sich weiterhin äußerst schwierig. Diverse IGAD-Gipfel bzw. Verhandlungen
unter IGAD-Ägide blieben ergebnislos.
Die Afrikanische Union hat der IGAD-Vermittlung eine Gruppe von fünf
Staaten (Südafrika, Nigeria, Algerien, Ruanda, Tschad) zur Seite gestellt. Im
Rahmen dieser „IGAD-plus“-Vermittlung wird derzeit über einen neuen
Kompromissvorschlag zur Konfliktbeilegung verhandelt.
Das Mandat der Mission wurde durch den VN-Sicherheitsrat mit Resolution
2223 (2015) bis zum 30. November 2015 verlängert. Die derzeitigen Prioritäten
des Mandats liegen auf: (1) Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere der
Bevölkerung in den Flüchtlingslagern, (2) Sicherstellung der humanitären Hilfe,
(3) Beobachtung der Menschenrechtslage und (4) Unterstützung des IGAD-
Verhandlungsprozesses sowie die Sicherung der Waffenstillstandsbeobachter der
Regionalorganisation IGAD.
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur ist nach wie vor volatil. Kämpfe zwischen Regierung und
Rebellen haben erneut zugenommen. Es ist ein deutlicher Anstieg
interethnischer Gewalt zu beobachten. Konflikte um Ressourcen wie Bodenschätze sowie
der Zugang zu Wasser und Weideland werden durch die schwierige
wirtschaftliche Lage und eine weiterhin hohe Kriminalität verschärft.
Dies erschwert weiterhin die humanitäre Lage der Bevölkerung in Darfur und
hat auch in diesem Jahr zahlreiche Todesopfer gefordert.
Die Umsetzung des unter katarischer Vermittlung am 14. Juli 2011
unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur zwischen der Regierung der Republik
Sudan und dem Zusammenschluss von Rebellengruppen „Liberation and Justice
Movement“ (LJM) geht dennoch voran. Teile des „Justice and Equality
Movement“ (JEM) haben am 10. Februar 2013 in Doha unter katarischer Vermittlung
mit der sudanesischen Regierung ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet
und sind am 7. April 2013 dem Doha-Friedensabkommen beigetreten. Im März
2015 gab es weitere Abspaltungen von JEM. Die Rebellengruppen „Sudan
Liberation Army“ (SLA) und die restlichen Kämpfer des „Justice and Equality
Movement“ (JEM) verweigerten sich nach wie vor einer Teilnahme an den
Friedensgesprächen und haben sich mit Rebellen in Südkordofan und Blue Nile zur
Sudan Revolutionary Front zusammengeschlossen.
Der im Januar 2014 von Präsident Omar al-Bashir verkündete nationale Dialog,
in den neben der politischen auch die bewaffnete Opposition miteinbezogen
werden sollte, mit dem Ziel, die Konflikte im Sudan zu befrieden und den Weg
für ein offeneres politisches System zu ebnen, erlitt durch die im April 2015
durchgeführten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen einen Rückschritt. Die
Wahlen wurden von einem Teil der Opposition boykottiert und international
nicht anerkannt. Präsident Omar al-Bashir gewann die Wahlen mit rd. 95 Pro-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5814zent, die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei etwa 42 Prozent.
Präsident und neue Regierung wurden Anfang Juni 2015 vereidigt. Die
sudanesische Regierung will nun den nationalen Dialog wieder verstärkt aufnehmen. Es
besteht auch grundsätzlich Dialogbereitschaft bei denjenigen Oppositionsteilen,
die noch nicht beteiligt sind. Klärungsbedarf besteht dagegen bei
Dialogformaten, die die umfassende Teilnahme aller politischen Kräfte im Sudan am
nationalen Dialog erlauben.
Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2015 mit Resolution 2228 (2015) das
UNAMID-Mandat bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs
bleiben die Kernaufgaben der Mission. Seit dem Jahr 2014 wird die Zukunft der
Mission, inklusive eines möglichen Abzugs (eine Forderung der sudanesischen
Regierung) verstärkt thematisiert, Mitte Februar fand ein erstes Koordinierungs-
Treffen zwischen VN, der AU und SDN Regierungsvertretern statt, auf denen
u. a. die Richtlinien für die Ausarbeitung des konkreten Abzugsplans festgelegt
wurden. Die Gespräche sind gegenwärtig ausgesetzt, sollen aber fortgesetzt
werden.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten stabilisierte sich im
Berichtszeitraum zunächst weiter, blieb aber volatil. Zum Ende des
Berichtszeitraums nahmen gewaltsame Zusammenstöße zwischen Israelis und
Palästinensern sowie Anschläge in Westjordanland und Ost-Jerusalem zu. Laut VN-
Angaben wurden im ersten Halbjahr 2015 13 Palästinenser im Westjordanland und
Ostjerusalem (2014 insgesamt: 58) und ein Palästinenser in Gaza von
israelischen Sicherheitskräften getötet (2014 insgesamt: 2 256).
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der
Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen
Übergängen die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen
ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten
grundsätzlich geschlossen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz
sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag.
Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer
Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen
Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für
die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das Gefährdungsrisiko wird vom
Europäischen Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in der
Region entlang den Verwaltungslinien zu Süd-Ossetien und Abchasien als „mittel“.
Russische Grenztruppen setzen den Ausbau von Grenzanlagen zur Reduzierung
und besseren Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an diesen Linien fort.
Nach wie vor kommt es zu vereinzelten Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen die
Verwaltungsgrenze queren. In manchen Fällen werden Zivilisten kurzzeitig
festgenommen.
Drucksache 18/5814 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEUCAP Nestor (Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen)
Die politische Lage in Dschibuti, Tansania und auf den Seychellen ist
unverändert stabil. Das Gefährdungsrisiko in Dschibuti wird als mittel eingeschätzt, da
die Gefahr von Anschlägen der al Shabaab fortbesteht.
Die politische Lage in Somalia hat sich verbessert. Mit der Berufung Abdirashid
Al Scharmakes zum Premierminister und der Zustimmung des Parlaments zu
einem neuen Kabinett im Februar erscheint die innenpolitische Polarisierung der
Monate zuvor vorerst überwunden. Gleichzeitig steht die internationale
Gemeinschaft zur Unterstützung bereit. Al Shabaab wurde durch die Offensiven
von AMISOM und der somalischen Armee sowie der US-Drohnenschläge
gegen ihre Führung deutlich in die Defensive gedrängt. Die Chancen für eine
dauerhafte Stabilisierung stehen deshalb so gut wie seit dem Jahr 1991 nicht. Dafür
muss in den befreiten Gebieten aber schnell für Sicherheit und ausreichende
Nahrungsmittelversorgung gesorgt werden.
Das militärische Zurückdrängen al Shabaabs führt zu einer stärkeren
Verlagerung hin zu asymmetrischen Aktionen und somit zu keiner Verbesserung der
schlechten Sicherheitslage insb. in Zentral- und Südsomalia und damit auch in
Mogadischu. Auch in diesem Jahr war Al Shabaab im moslemischen
Fastenmonat Ramadan zu einer Anschlagsserie gegen Einrichtungen der somalischen
Streit- und Sicherheitskräfte in der Lage.
Darüber hinaus fanden auch Angriffe gegen AMISOM statt, die belegten, dass
al Shabaab trotz der empfindlichen Niederlagen zu Jahresbeginn noch immer in
der Lage ist, auch komplexe Angriffe gegen militärische Gegner zu führen.
EUBAM Libyen
Mit der sich verschärfenden militärischen Auseinandersetzung seit dem Jahr
2014 hatten sich zwei Pole herausgebildet: „Karama/Würde“ mit Haftar und
dem Tobruklager im Osten gegen „Fajr/Morgenröte“ aus Tripoli, Misrata und
westlichen Städten. Im militärischen Patt sind diese Allianzen weitestgehend
zerfallen, besonders im Westen. Es handelt sich nunmehr um mehrere
rivalisierende Lager.
Diese wachsende Unordnung haben sich ISIS und Schleuserbanden zunutze
gemacht. ISIS-Ableger kämpfen gegen beide Lager und haben wiederholt
Terroranschläge verübt. Geld aus Schleusergeschäften und der damit verbundenen
Korruption auf vielen Ebenen ist nach Wegfall von Öleinnahmen inzwischen
eine wichtige Einkommensquelle. Laut UNHCR-Bericht vom 1. Juli 2015 sind
in der ersten Jahreshälfte 137 000 Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Europa
gelangt, davon die meisten aus Libyen.
Mit der vom UN-Sondergesandtem Bernardino León vermittelten Paraphierung
des Abkommens zur Bildung einer Regierung der Nationalen Einheit am 12. Juli
2015 durch die Delegationen aus Tobruk, Misrata und Unabhängigen wurde ein
wichtiger Meilenstein erreicht. Die Zustimmung aller Parteien zu dem Entwurf
steht noch aus. Nun im Vordergrund steht die Konstituierung von
Staatsinstitutionen (Übergangsparlament, Staatsrat, Präsidialrat), die dann auch ein
Verfassungsreferendum und Neuwahlen vorbereiten sollen. Die Einheitsregierung soll
dann Basis für nachhaltige Stabilisierung und effektive Terrorbekämpfung sein.
Reisewarnung und Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes bestehen fort.
MINUSMA (Mali)
Das Mandat der VN-Mission MINUSMA wurde am 26. Juni 2015 durch
Resolution 2227 (2015) bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von
der Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen un-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5814terzeichnet. Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen
Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion
im Norden Malis ziehen, die im Jahr 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen
waren in die Verhandlungen die terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie
AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische
Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine. Der
Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte
Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und
Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt
unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische
Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistische-terroristische
Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen
malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung durch.
Im Juni und Juli 2015 war eine Ausweitung der terroristischen Aktivitäten der
Ansar al-Din auch auf den Süden Malis festzustellen. Insbesondere in den
Grenzregionen zu Mauretanien und Côte d’Ivoire kam es zu mehreren Angriffen
islamistischer Kämpfer gegen MLI Streitkräfte. Die Sicherheitslage im Süden
des Landes hat sich damit insgesamt verschlechtert, mit weiteren
islamistischterroristisch motivierten Angriffen vor allem gegen malische Streitkräfte und
MINUSMA ist weiterhin zu rechnen.
Am 7. August 2015 kam es im zentral-östlich gelegenen Sévaré, nahe der Stadt
Mopti, zu einem Anschlag auf ein Hotel bei dem mehrere Menschen getötet
wurden. Unter den Opfern befanden sich auch mindestens fünf
Vertragsmitarbeiter der MINUSMA. Deutsche waren nicht betroffen. Am 7. März 2015 kam
es in der im Süden des Landes gelegenen Hauptstadt Bamako zu einem Angriff
auf eine Bar, bei dem drei Malier, ein Franzose und ein Belgier getötet wurden.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
ersten Quartal 2015.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA
halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten
angeben)?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell 66 Verbindungsbeamte an 53
Standorten eingesetzt (Stand: 4. August 2015).
Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Land Ort
Anzahl
BKAVB
Afghanistan Kabul 2 Oman Maskat 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
Drucksache 18/5814 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/NDL) sind aktuell fünf
Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein
Verbindungsbeamter der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-
Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei
Nordrhein-Westfalen tätig.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand 30. Juni 2015 waren 45 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 28 Standorten in 20 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz:
China Peking 2 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1
Russische
Föderation
Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2
Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1
Jordanien Amman 1
Tschechische
Republik
Prag 1
Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1
Vereinigte Arabische
Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Niederlande Den Haag 1
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Land Ort
Anzahl
BKAVB
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5814b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand 30. Juni 2015 waren 20 Sicherheitsberater (ehemals
Sicherheitsbeamte) der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz
deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
China Hongkong 1
China Kanton/Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 2
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 3
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland Sankt Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 2
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
Land Einsatzort Anzahl
Drucksache 18/5814 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStand: 30. Juni 2015
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Es sind 20 PVB der Bundespolizei gemäß nachfolgender Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte im Einsatz.
Stand: 30. Juni 2015
Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden elf Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Bosnien und Herzegowina,
Albanien, ejR Mazedonien.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1
Kenia, Nairobi 1 Usbekistan, Taschkent 1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Pakistan, Karachi 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 1 Kosovo 1
Marokko 1 Serbien 1
Tunesien 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Ukraine 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 China 1
Litauen 1 Indien 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5814d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzländer und Einsatzorte
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Mit Stand vom 30. Juni 2015 waren zehn PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA)
bzw. Berater wie folgt im Einsatz.
e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur
Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für
Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die
in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten
nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liasion Officer) gemäß
Verordnung (EG) Nr. 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien,
Bosnien, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien und Türkei teil. Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland
(GUA) nehmen nicht an ILO-Netzwerken gemäß Verordnung (EG) Nr. 377/
2004 teil, da deren Einsatzgebiet sich auf EU-Mitgliedsstaaten beschränkt.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im zweiten Quartal 2015 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland
Flughafenhafen
Heraklion
1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral
Italien Seehafen Ancona 1 Bilateral
Österreich
Gemeinsames Zentrum
Thörl-Maglern
1
Trilateral
Frankreich Flughafen Paris 1 Bilateral
Drucksache 18/5814 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
c) die im Rahmen von Operationen deutsches Gerät aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Im zweiten Quartal 2015 befanden sich drei Streifenfahrzeuge der
Bundespolizei aus dem technischen Zentralregister FRONTEX „Technical Equipment
Pool“ und sechs PVB im Rahmen der Maßnahme „Western Balkans“ an der
ungarisch-serbischen Landgrenze im Einsatz. Die PVB waren dem Profil „Border
Surveillance Officer“ zuzuordnen.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Es wurden keine Polizeivollzugsbeamten zum Screening eingesetzt.
e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf
deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 2
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 2
FRONTEX Joint Operation Western
Balkan
6
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende EU-Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
1 15.04.2015 Nigeria
Niederlande, Finnland, Malta, Spanien,
Luxemburg, Belgien
3
2 21.04.2015 Albanien Schweden, Finnland, Frankreich 15
3 23.04.2015 Georgien Litauen, Italien, Frankreich, Schweden 18
4 19.05.2015 Kosovo Frankreich, Österreich, Ungarn 28
5 20.05.2015
EJR Mazedonien,
Serbien
Schweden 30
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5814Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es vonseiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen
Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 sind
insgesamt 448 Erkenntnismitteilungen bzw. -anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität
bzw. zu Reisedokument bzw. Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten die 440 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
● 34 Fälle Schleusungskriminalität,
● 301 Fälle Urkundendelikte bzw. Ausweismissbrauch/unerlaubte Einreise,
● 33 Fälle Kfz-Kriminalität bzw. Fahren o. Fahrerlaubnis,
● zehn Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität bzw. Verstoß
Waffengesetz bzw. Betrug,
● 15 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt,
● fünf Fälle Verdacht Reise in „Verfolgerstaat“,
6 21.05.2015 Nigeria
Italien, Finnland, Griechenland, Malta,
Norwegen, Schweden
14
7 16.06.2015 Albanien Schweden 8
8 18.06.2015 Kosovo Ungarn 22
9 25.06.2015 Kosovo Belgien, Finnland 30
10 26.06.2015 Albanien Island, Niederlande 16
Land Ort Anzahl Tätigkeit
Ungarn Grenzübergang Röszke 2 First Line Officer
Ungarn Grenzübergang Tompa 1 First Line Officer
Griechenland Grenzübergang Kipi 1 First Line Officer
Bulgarien Grenzübergang Lesovo 1 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Bajakovo 2 First Line Officer
Bulgarien Grenzübergang Kalotina 1 First Line Officer
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende EU-Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
Drucksache 18/5814 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● 41 Personen-/Sachfahndungstreffer,
● ein Sonstiger Fall (Abgabe GÜB).
Zusätzlich wurden acht Erkenntnisanfragen bearbeitet.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die so genannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im zweiten Quartal 2015 teilgenommen?
Im zweiten Quartal 2015 haben Beamte der Bundespolizei an internationalen
Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler
Abkommen teilgenommen.
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Im Zeitraum vom 26. Mai bis 15. Juni 2015 hat Deutschland die
Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen gemäß Artikel 23 ff. des Schengener Grenzkodex
vorübergehend wiedereingeführt. Der Umfang, die Dauer und die Intensität der
Maßnahmen anlässlich der Wiedereinführung der Grenzkontrollen erfolgten
anlassbezogen, örtlich und zeitlich flexibel. Der Schwerpunkt lag an der
deutschösterreichischen Grenze. Im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von
Grenzkontrollen entfalten die Abkommen zur Regelung der Grenzabfertigung
an den Staatsgrenzen wieder ihre inhaltliche Wirkung. Somit fand auch das
deutsch-österreichische Abkommen über die Erleichterung der
Grenzabfertigung im Eisenbahn- Schiffs- und Straßenverkehr vom 14. September 1955,
zuletzt geändert durch das Änderungsabkommen vom 20. Juli 1990, Anwendung.
Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen waren Beamte der Bundespolizei
auch auf österreichischem Hoheitsgebiet eingesetzt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Anlass waren die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit
dem G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juni 2015 in
Elmau.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)?
Über die genaue Anzahl der auf österreichischem Hoheitsgebiet eingesetzten
Bundespolizeibeamten liegen keine Aufzeichnungen vor. Der Einsatz erfolgte
örtlich und zeitlich flexibel und orientierte sich an der jeweiligen Lage.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Die Initiative zur Durchführung von Grenzkontrollmaßnahmen auf
österreichischem Hoheitsgebiet ging von deutscher Seite aus.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Die Bundespolizeibeamten haben bei den auf österreichischem Hoheitsgebiet
durchgeführten Grenzkontrollmaßnahmen keinen unmittelbaren Zwang
angewendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5814f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei führten bei den
grenzpolizeilichen Maßnahmen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel mit sich.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), den
Einsatzstock, das Pfefferspray, Handfesseln, eine Taschenlampe und eine persönliche
Schutzweste. Darüber hinaus wurden lageangepasst auch Dienstkraftfahrzeuge
mitgeführt.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im zweiten Quartal 2015
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
Die Maßnahmen des BKA werden nahezu ausschließlich in den
Empfängerstaaten durchgeführt.
Ausnahmen bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen
Arbeitsweisen und Techniken des BKA oder der Landespolizei besichtigt werden
bzw. Fachgespräche geführt werden. Nicht alle Maßnahmen konnten bislang
abschließend abgerechnet werden.
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Albanien Arbeitsbesuch
Erkundungsreise zu
OK und Korruption
18.06.2015 26.06.2015 0624 68701 1 364,00 €
Äthiopien
Uganda
Multinationaler Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
08.04.2015 16.04.2015 0610 68707 8 780,00 €
Äthiopien
Kenia
Ruanda
Tansania
Uganda
Multinationaler Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und
-methoden
15.06.2015 19.06.2015 0501 68734 13 186,00 €
Bolivien Lehrgang Operative Analyse 31.03.2015 08.04.2015 0624 68701 5 142,00 €
Indonesien Arbeitsbesuch
Informationsaustausch bei ST
11.06.2015 11.06.2015 Selbstzahler 0,00 €
Jordanien Lehrgang Operative Analyse 26.05.2015 03.06.2015 0624 68701 5 000,00 €
Jordanien Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
05.05.2015 13.05.2015 0624 68701 6 613,00 €
Katar Arbeitsbesuch
Informationsaustausch
Terrorismusbekämpfung
(terroristische
Bedrohungslagen und
Konzepte zur
Deradikalisierung)
15.06.2015 16.06.2015 0624 68701 6 000,00 €
Drucksache 18/5814 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKenia Arbeitsbesuch
Einsatz
Langzeitberater im OAFII-
Projekt
23.03.2015 06.06.2015 0501 68734 33 000,00 €
Kenia,
Tansania
Multinationaler Lehrgang
Interkulturelle
Kompetenz und
Kommunikation
04.05.2015 08.05.2015 0610 68707 12 201,00 €
Kosovo Lehrgang
EU-Projekt „Staged
training program in
the area of fighting
corruption and
economic crime,
focused on police
investigation and
close reasoning“
15.06.2015 19.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Twinning Light IMSI
Catcher
30.01.2015 30.07.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Analyse
Schulungsbedarf
13.04.2015 17.04.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Technische Unterstützung/
Back-up beim
Einsatz von IMSI-
Catchern
04.05.2015 15.05.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Vorbereitung
Funktionalitäten für
Datenbanken
18.05.2015 22.05.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Vorbereitung
Funktionalitäten für
Datenbanken für die
Speicherung und Kreuz-
Analyse Daten
01.06.2015 05.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt On the
job Training HRV
08.06.2015 26.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
EU-Projekt
Nachhaltigkeitsworkshop
23.06.2015 25.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
Expertenaustausch
Combatting Drug
Trafficking
02.06.2015 03.06.2015 0624 68701 962,09 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5814Marokko Arbeitsbesuch
Besuch eines MAR
Phantombildzeichners bei der 8.
Fachtagung der
Bundesarbeitsgruppe
Phantombild
11.05.2015 13.05.2015 0624 68701 577,00 €
Mexiko
Multinationaler Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und
-methoden
04.05.2015 08.05.2015 0610 68707 22 187,36 €
Montenegro Arbeitsbesuch
Planungsworkshop
Identifizierung und
Abstimmung der
für 2015
notwendigen Maßnahmen
zur Gewährleistung
der Nachhaltigkeit
28.05.2015 29.05.2015 EU 2 500,00 €
Peru Lehrgang
Risikoanalyse im
Bereich Häfen
07.04.2015 17.04.2015 EU 0,00 €
Saudi-
Arabien
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
31.05.2015 04.06.2015 0624 68701 10 000,00 €
Saudi-
Arabien
Arbeitsbesuch Hospitation KT 19.04.2015 24.04.2015 Selbstzahler 0,00 €
Tunesien Lehrgang
Kriminalitätsbekämpfung
Sprengstoff
18.05.2015 22.05.2015 0610 68707 4 651,95 €
Tunesien Arbeitsbesuch
Schulprojekt
Vermittlung moderner
pädagogischer
Techniken;
Informationsaustausch
21.04.2015 24.04.2015 0501 68734 6 078,95 €
Tunesien Arbeitsbesuch
Schulprojekt
Überarbeitung von
tunesischen
Ausbildungsprogrammen;
Informationsaustausch
11.05.2015 11.05.2015 0501 68734 959,11 €
Tunesien Arbeitsbesuch
Erhebung
Ausbildungsbedarf bei
Personen- und
Fahrzeugkontrollen
18.05.2015 22.05.2015 0501 68734 3 609,17 €
Türkei Arbeitsbesuch
Konsultationen
Politisch motivierte
Kriminalität
20.04.2015 24.04.2015 0624 68701 14 276,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Drucksache 18/5814 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErgänzend wird in der nachfolgenden Tabelle die Stipendiatenausbildung des
BKA für das zweite Quartal aufgeführt.
EU-Projekte mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung, die Ziele und der Zeitraum
der einzelnen Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den
EU-Mitgliedstaaten statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und
Ausbildung. Die Anzahl der DEU Polizeibeamten und -beamtinnen liegt je nach
Maßnahme zwischen zwei bis zehn.
Türkei Arbeitsbesuch
EU-Projekt
Strengthening
Witness Protection
Capacities
03.03.2015 05.03.2015 EU 0,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzie-rung
Kalkulation
in Euro
Albanien STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 452,86
Bolivien STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 185,11
Costa Rica STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 539,66
Ecuador STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 10 437,56
Kenia STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 341,30
Libanon STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 019,40
Mauretanien STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 10 824,59
Mazedonien STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 265,20
Nigeria STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 138,01
Peru STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 616,11
Ruanda STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 8 322,29
Taiwan STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 042,74
Trinidad &
Tobago STI
Stipendiat
(Basismodul) DEU
Durchgeführt 04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 9 529,25
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5814Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen –
der restliche Betrag wurde von DEU (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel
53202)
Bezeichnung
ISEC 2011 GD Home A4 2 600,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection
and identification of organic gunshot residues (OGSR) based
on liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for
routine casework
01.01.2013–31.07.2016
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 2 400,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002506
Research Network on Organised Crime 2013–2016
01.01.2013–31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 45 000,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI
International Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013–31.12.2015
ISEC 2012 GD Home A4 2 600,– € Home/2012/ISEC/FP/C1/4000003826
International Symposium 2013 and 2014 for Bomb
Investigators and Bomb Disposal Experts
01.03.2013–28.02.2015
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 700,– € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC – Scope and manifestations in selected EU-
member states
01.04.2014–31.03.2016
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 9 000,– € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330
Strensgthening fight against Mobile Organised Crime Group
(MOCG) from the Baltic Sea Region
01.01.2014–31.12.2015
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 22 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033
European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT)
01.06.2014–31.05.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 23 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014–01.06.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 26 000,– € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819
Suppression of international trafficking in human beings for
the purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian
females (EMPACT THB – Subproject ETUTU)
01.06.2014–31.05.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 33 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle
Identification Database (EuFID)
01.10.2014–30.09.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 39 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European
Network of National Fugitive Active Search Teams
(ENFAST)
01.01.2015–31.12.2016
Drucksache 18/5814 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundespolizei
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 12 000,– € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and
market development of NPS by forensic analysis of the
composition and of the chemical, metabolic and isotopic
signatures (SPI)
01.04.2015–31.03.2017
EUROPOL 3 000,– € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
09.05.2015–08.05.2016
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Evaluierung 4.–8. Mai 2015
Bilaterales grenzpolizeiliches
Projekt zur inhaltlichen
Konkretisierung der 4 Teilprojekte
9 TLN
14 992,02
0501
TUN
Ägypten
Erfahrungsaustausch 28.–31. Mai 2015
Besuch einer EGY Delegation
Einweisung zur Absicherung von
sportlichen Großveranstaltungen
Fußball anlässlich des DFB-
Pokalfinales am 30. Mai 2015
4 TLN
5 211,89
0610 DEU
Ägypten
Erfahrungsaustausch
15.–17 . Juni 2015
Besuch des Leiters der EGY
Polizeiakademie bei der
Bundespolizeiakademie zur Identifizierung
möglicher
Zusammenarbeitsfelder
6 TLN
4 919,27
0610
DEU
Serbien
Erfahrungsaustausch
6. Mai 2015
Expertenaus-tausch im Rahmen
des Projektes FIMATHU
(Facilitated Illegal Immigration
Affecting Austria an Hungary) zur
Bekämpfung Illegale Migration und
Schleusungskriminalität
3 TLN
ca. 2 000,00
0610
SRB
Serbien
Schulung
1.–5. Juni 2015
praxisbezogene Schulung im
Bereich von operativen
grenzpolizeilichen Maßnahmen
15 TLN
ca. 3 000,00
0610
SRB
Serbien Schulung 15.–19. Juni 2015
fachbezogene Schulung im
Bereich der bilateralen
grenzpolizeilichen Zusammenarbeit (z. B.
Gemeinsame Streifen,
Informationsaustausch, etc.)
15 TLN
ca. 3 000,00
0610
SRB
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel
53202)
Bezeichnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5814Serbien Schulung 18.–22. Mai 2015
Multiplikatorenfortbildung im
Bereich „Bekämpfung der
Schleusungskriminalität“;
insbesondere mit Schwerpunktsetzung
auf Behältnisschleusungen an
Grenzübergängen
19 TLN
ca. 4 500,00
0610
SRB
Kosovo
Erfahrungsaustausch 22.–26. Juni 2015
Fach- und praxisbezogener
Expertenaustausch zur Urkunden-
und Dokumentensicherheit;
Hospitation am Flughafen
Düsseldorf
2 TLN
ca. 1 500,00
0610
DEU
Albanien Schulung 22.–26. Juni 2015
Fach- und praxisnahe Schulung
von albanischen
Grenzpolizeibeamten im Bereich der illegalen
Migration und den damit
einhergehenden
Kriminalitätsphänomenen (Grenzpolizeiliche taktische
Maßnahmen und
Ermittlungstätigkeit)
15-20 TLN
ca. 3 000,00
0610
ALB
Albanien Schulung 18.–22. Mai 2015
Fach und praxisbezogene
Schulung zur Urkunden- und
Dokumentensicherheit von an der
Grünen Grenze eingesetzten Beamten
der albanischen Grenzpolizei
10 TLN
ca. 3 000,00
0610
ALB
Bosnien
und
Herzegowina
Schulung
20.–24. April 2015
Mitarbeiter der Abteilung für
strategische Planung und
Risikoanalyse
7 TLN
1 294,68
0610
BIH
Ukraine
Erfahrungsaustausch
25.–29. Mai 2015
Identifizierung von
Zusammenarbeitsformen zwischen
Nationalakademie des staatlichen
Grenzdienstes der Ukraine sowie der
BPOLAK; 8 TLN
3 743,43
0610
DEU
Ukraine
Schulung 9. Juni 2015
24. Juni 2015
Fach- und praxisbezogene
Schulung zur Urkunden- und
Dokumentensicherheit am Flughafen
Kiew/Boryspol
18/15 TLN
kostenneutral UKR
Ukraine Schulung
23. Juni 2015
30. Juni 2015
Fach- und praxisbezogene
Schulung zur Urkunden- und
Dokumentensicherheit am Flughafen
Kiew/Shuljany
10/10 TLN
kostenneutral UKR
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5814 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIndonesien
Erfahrungsaustausch
7. Mai 2015
Studien- und Dialogprogramm
(Konrad Adenauer Stiftung)
für Leitende Mitarbeiter des
Innenministeriums und anderen mit
der Polizeiausbildung befassten
Personen aus Indonesien
5 TLN
kostenneutral IDN
Singapur
Erfahrungsaustausch
13. Mai 2015
Expertenaustausch zum Thema
Luftsicherheitsbegleitungen
4 TLN
ca. 280,00
0610
DEU
Israel
Erfahrungsaustausch
12.–15. April 2015
Flugsicherheitsbegleiter –
Trainier-Workshop für FSB/
Expertenaustausch mit der Israeli
Security Agency (ISA)
10 971,15
0610
ISR
Palästina
Erfahrungsaustausch
13.–16. April 2015 Informationsbesuch in DEU
4TLN
5 816,41
0610
DEU
Palästina Schulung
10.–14. Mai 2015
(1. von 3 LG)
Objektschutz
Qualifizierungsmaßnahmen im
Bereich der
Objektschutzaufgaben (Multiplikatorenausbildung)
aus 2013 und 2014
Mentoringphase
20 TLN
3 563,58
0610
PSE
Österreich Workshop 14.–15. April 2015
Erfahrungsaustausch „Illegale
Migration“ zwischen dem
GASIM und dem
österreichischen GAF „Gesamtsteuerung
Asyl- und Fremdenwesen“ in
Wien
4 TLN DEU
0625 AUT
Österreich
Fortbildungsveranstaltung
21.–22.05.2015
Vorbereitung des
Bilderbergtreffens/Austausch mit
österreichische Einsatzleitung
2 TLN
0625 N. N.
Österreich Hospitation 16.–18.06.2015
Im Rahmen der kontinuierlichen
Zusammenarbeit der
Flughafendienststellen MUC und Wien-
Schwechat: Einweisung von 2
PVB des Stadtpolizeikommandos
Wien-Schwechat bei der EZ/LEZ
in München.
0625 DEU
Schweiz Expertentreffen 17.06.2015
10. Deutsch-Schweizerische
Sicherheitsanalyse in DEU
9 TLN
0625 DEU
Tschechien Expertentreffen 20.–21.04.2015
Sitzung der erweiterten
deutschtschechischen Lenkungsgruppe
in Prag/CZE
8 TLN
0625 CZE
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5814Tschechien Expertentreffen 04.–06.05.2015
Erstellung des DEU – CZE
Lagebildes 2013 in Pirna
3TLN
0625 DEU
Tschechien Expertentreffen 22.–23.06.2015
Unterarbeitsgruppe (UAG)
„Gemeinsame Fortbildung“ im
Auftrag der Reg. BY/CZ AG in
Schwandorf.
Erarbeitung des FB-Umfangs und
des FB-Bedarfs im Hinblick auf
den neuen Polizeivertrag zw.
DEU und CZE
3TLN
288,84
0625
DEU
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
23.–25.06.2015
Seminar „Gemeinsame
Einsatzformen“ in der BPOLABT BT
unter Leitung der BPOLD M
26 TLN
325,30
0625
DEU
Tschechien Hospitation 29.06.-03.07.2015
Hospitation von CZ-Beamten der
Polizeischule Holesov im
Rahmen der Gemeinsamen Streifen in
DEU
4 TLN
ca. 500,00
0625
DEU
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
29.06.–03.07.2015
Lehrgang für Angehörige
Gemeinsamer Streifen (FBS
Jöhstadt)
16 TLN
0625 DEU
Dänemark Übung 04.–09.05.2015
Teilnahme an Such- und
Rettungsübung „BALTIC SAREX
2015“ in Dänemark
8 TLN
0625 DNK
Finnland Expertentreffen 11.–12.05.2015
Erkenntnis-/
Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der
irregulären Migration und
Entwicklung von
Bekämpfungsansätzen zwischen dem GASIM und
der Arbeitsgruppe zur
Bekämpfung der illegalen Migration der
finnischen National Board of
Police (NBoP) in Helsinki
4 TLN
0625 FIN
Frankreich
Fortbildungsveranstaltung
19.–24.04.2015
Fachtechnischer
Erfahrungsaustausch zur Thematik „Taktische
Maßnahme Höhen und Tiefen
(TMHT)“ mit der französischen
CRS Police Nationale in
Vorbereitung auf den G 7-Gipfel in
FRA
10 TLN BPOL
0625 FRA
Frankreich
Fortbildungsveranstaltung
27.–29.04.2015
Deutsch-Französisches
Sprachseminar 01-2015 in Saarbrücken
12 TLN
0625 DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5814 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFrankreich
Erfahrungsaustausch
04.–05.05.2015
TANDEM 2014 Modul 4 „Retour
à l’expérience“ Berufsaustausch
mit der Police Nationale in DEU
2 TLN
0625 DEU
Frankreich
Fortbildungsveranstaltung
08.–11.06.2015
TANDEM 2015 Modul 2:
Rechtslage und Praxis der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit in DEU
4TLN
0625 DEU
Frankreich
Fortbildungsveranstaltung
09.–10.06.2015
Deutsch-Französisches
Sprachseminar 02-2015 in DEU
12 TLN
0625 DEU
Ungarn Übung 14.–16.04.2015
Teilnahme an der multinationalen
Übung RAILEX IV (Rumänien,
Tschechische Republik,
Slowakei, Deutschland) in Budapest/
HUN
9 TLN
0625 HUN
Italien
Erfahrungsaustausch
20.–21.04.2015
Erfahrungsaustausch bezügl. der
Durchführung trinationaler
Zugstreifen ITA/AUT/DEU in
Bozen/ITA
4 TLN
0625 ITA
Litauen Training 11.–15.05.2015
Pilottraining „Border
Surveillance Officer“
1 TLN
0625 LTU
Litauen Expertentreffen 26.–27.05.2015
I BSRBCC BBC Meeting in
Vilnius, Litauen
1 TLN
N. N. LTU
Malta
Fortbildungsveranstaltung
01.–16.05.2015
Fortbildungslehrgang
Polizeiarbeit International (Joint
European Cross Border Cooperation
Study Module) der Universität
Malta und Frontex auf Malta
2 TLN BPOL
N. N. MLT
Niederlande
Fortbildungsveranstaltung
27.05.2015
Einsatzfahrtraining in Amersfort/
NLD
14 TLN
0625 NLD
Niederlande
Erfahrungsaustausch
27.–28.05.2015
Arbeitsgespräch mit Dienst
Terugkeer en Vertrek (DT&V) in
Koblenz
4 TLN
0625 DEU
Polen Expertentreffen 09.04.2015
Informationsaustausch
Polizeitechnik in Potsdam
1 TLN
0625 DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5814Polen Expertentreffen 13.–17.04.2015
Besprechung zur Neufassung der
deutsch-polnischen
Zusammenarbeitskonzeption in Koszalin/
POL
6 TLN
0625 POL
Polen Expertentreffen 14.–17.04.2015
3. Sitzung der DEU–POL UAG
Zusammenarbeitskonzeption in
Neustrelitz
10 TLN
0625 DEU
Polen Workshop 06.05.2015
1. Maßnahmen polnischer
Grenzschutz gegenüber Personen im
Rahmen des kleinen
Grenzverkehrs nach Einreise Ostgrenze
Polens und Feststellung im
deutsch-polnischen Grenzraum
sowie 2. Aufenthaltsdokumente
für Ausländer in Polen
6 TLN
0625 DEU
Polen Expertentreffen 13.05.2015
Arbeitstreffen – Projektleiter
„Gemeinsame deutsch-polnische
Dienststellen“ in Berlin
6 TLN
0625 DEU
Polen Expertentreffen 20.05.2015
Erkenntnis- bzw.
Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der
irregulären Migration und
Entwicklung von
Bekämpfungsansätzen zwischen dem GASIM
und dem polnischen Grenzschutz
(POSG) in Potsdam
10 TLN
0625 DEU
Polen Expertentreffen 28.–29.05.2015
Besprechung zur Neufassung der
deutsch-polnischen
Zusammenarbeitskonzeption in Warschau/
POL
8 TLN
0625 POL
Polen Expertentreffen 01.–03.06.2015
Besprechung zur Neufassung der
deutsch-polnischen
Zusammenarbeitskonzeption in Warschau/
POL
5 TLN
0625 POL
Polen Expertentreffen 10.–12.06.2015
Konferenz der polnischen Polizei
zum neuen Polizeivertrag in
Serock, OT Jachranka (POL)
25 TLN
0625 POL
Polen
Fortbildungsveranstaltung
18.06.2015
Eingriffsbefugnisse neuer D/PL-
Polizeivertrag;
Festnahmetechniken
6 TLN
0625 DEU
Polen Expertentreffen 24.–25.06.2015
D/PL Führungskräfteseminar in
Neustrelitz
0625 DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5814 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine statistische Erhebung der Gesamtkosten/Teilnehmer für Veranstaltungen
aus dem Titel 0625 wird nicht geführt.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
Es wird auf die Tabellen zu Frage 9 verwiesen.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeivollzugsbeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1b verwiesen.
Nr. Land Thema Ort der
Durchführung
Zeitraum Kosten
1 Kroatien
Seminar Förderung u.
Entwicklung d.
Kriminalprävention u. Opferschutz
bilateral 7 Deutschland
09.–13.03.
2015
ABH 9 319,37 €
2 Kroatien
Arbeitsbesuch
Fachkonferenz
bilateral 7 Deutschland
15.–17.04.
2015
ABH 3 041,32 €
3 Kroatien
Seminar Arbeit in einem
Polizeipräsidium bilateral 7 Deutschland
25.05.–03.06.
2015 ABH 9 863,28 €
4 Kroatien
Internationales Seminar
für Polizeiverhandler
bilateral 4 Kroatien
07.–11. Juni
2015
ABH 1 139,36 €
5 Kroatien
Übergabe und Einweisung
in ASH Präv. Kfz
bilateral 2 Kroatien
02.–04. Juni
2015
ABH 2 557,36 €
6 Kroatien
Seminar und
Einsatzbeobachtung (G7 Elmau)
bilateral 4 Deutschland
06.–08. Juni
2015
ABH 451,20 €
7 Kroatien
Study Visit beim
deutschen Präventionstag
bilateral 4 Deutschland
07.–11. Juni
2015
ABH 4 718,22 €
8 Kroatien
Study Visit
Verkehrssicherheit
bilateral 5 Deutschland
21.–25. Juli
2015
ABH 5 570,40 €
9
Rep.
Moldau
Seminar zur Entwicklung
eines landesweiten
Präventionskonzepts in der
Rep. Moldau
bilateral 3
Rep.
Moldau
02.–05. März
2015
ABH 2 580,57 €
10 Serbien
Study Visit beim
deutschen Präventionstag
bilateral 3 Deutschland
07.–11. Juni
2015
ABH 4 589,68 €
11 Serbien
Study Visit
Verkehrssicherheit bilateral 3 Deutschland
21.–25. Juli
2015 ABH 2 175,00 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/5814e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nicht gesondert
erhoben.
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Auf die Tabellen zu Frage 9 wird verwiesen.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Ägypten Arbeits-besuch
Erfahrungsaustausch
Terrorismusbekämpfung auf
Fachebene
Geplant 01.09.2015 08.09.2015 0610 68707 6 000,00 €
Ägypten Arbeits-besuch
Erfahrungsaustausch
Terrorismusbekämpfung auf
Leitungsebene
Geplant 01.09.2015 30.09.2015 0610 68707 5 000,00 €
Ägypten Arbeits-besuch
Einladung Leiter ägypt.
Polizeiakademie Geplant 01.07.2015 31.12.2015
0610
68707 6 000,00 €
Äthiopien Arbeits-besuch
Expertenaustausch
Ethiopian Police University
College (EPUC) bei der
DHPOL und einer
Fachhochschule
Geplant 21.09.2015 24.09.2015 0610 68707 10 000,00 €
Dominikanische
Republik
Multinationaler
Lehrgang
Operative Analyse Geplant 11.08.2015 19.08.2015 0624 68701 18 000,00 €
Dominikanische
Republik
Multinationaler
Lehrgang
Beweissicherung RG Durch-geführt 20.07.2015 31.07.2015
0624
68701 35 000,00 €
Indonesien Lehrgang BAO-Strukturen Geplant 08.09.2015 10.09.2015
0624
68701 35 000,00 €
Jordanien Lehrgang
Verhandlungen bei
Geiselnahmen und
Entführungen
Geplant 31.08.2015 06.09.2015 0624 68701 10 000,00 €
Kongo,
Demokratische
Republik
Arbeitsbesuch
Informationsaustausch
Im Rahmen AA/GIZ-
Projekt „Stärkung der
Funktionsfähigkeit der
Polizei
Durchgeführt 07.07.2015 07.07.2015
0624
68701 50,00 €
Kroatien Lehrgang EU-Projekt Twinning Light IMSI Catcher
Durchgeführt 30.01.2015 30.07.2015 EU 0,00 €
Drucksache 18/5814 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMarokko Lehrgang Tatortfotografie Geplant 09.09.2015 17.09.2015 0610 68707 10 000,00 €
Moldau Lehrgang Polizeiliche Ermittlungs-taktiken und -methoden Geplant 07.09.2015 11.09.2015
0624
68701
ggf. EU
6 000,00 €
Nigeria Arbeits-besuch
Expertenaustausch
Diensthundeführerwesen
In
Umsetzung 22.08.2015 05.09.2015
0624
68701 6 000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Lehrgang
Grundausbildung nicht
ausgebildeter AFIS-
Mitarbeiter
In
Umsetzung 03.08.2015 21.08.2015
0624
68701 45 000,00 €
Peru Lehrgang Polizeiliche Ermittlungs-taktiken und -methoden
In
Umsetzung 03.08.2015 14.08.2015 EU 0,00 €
Peru Lehrgang Interkulturelle Kompe-tenz und Kommunikation
Durchgeführt 13.07.2015 24.07.2015 EU 0,00 €
Peru Lehrgang
Beratung bei der
Präzisierung seeseitiger
Überwachungsmaßnahmen und
interinstitutionelle
Zusammenarbeit
Geplant 07.09.2015 18.09.2015 EU 0,00 €
Peru Arbeits-besuch
Interkulturelle
Kompetenz und Kommunikation
Durchgeführt 20.07.2015 24.07.2015
0624
68701 10 000,00 €
Tansania Lehrgang Tatortarbeit In Um-setzung 30.07.2015 07.08.2015
0610
68707 40 000,00 €
Tansania
Multinationaler
Lehrgang
Managementseminar Durch-geführt 29.07.2015 29.07.2015
0610
68707 7 608,00 €
Tansania Arbeits-besuch
Teilprojekt VI –
Überarbeitung und Anpassung
der Lehrpläne
Geplant 16.08.2015 20.08.2015 0501 68734 4 000,00 €
Tansania Lehrgang Tatortarbeit In Um-setzung 30.07.2015 07.08.2015
0610
68707 20 000,00 €
Tunesien Lehrgang Kriminalitätsbekämp-fung Sprengstoff Geplant 14.09.2015 18.09.2015
0610
68707 15 000,00 €
Tunesien Arbeits-besuch
Vermittlung moderner
pädagogischer
Techniken, Umsetzung
In
Umsetzung 03.08.2015 07.08.2015
0610
68707 3 700,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/5814Weiterhin begann im Juli 2015 die Sprachausbildung für die Teilnehmer am
Basismodul der Stipendiatenausbildung 2016. Nachfolgende Staaten sind
vertreten:
Tunesien Arbeits-besuch
Schulprojekt
Entwicklung Evaluationskonzept;
Informationsaustausch
Durchgeführt 21.07.2015 23.07.2015
0610
68707 5 198,08 €
Tunesien Arbeits-besuch
Schulprojekt
Entwicklung Evaluationskonzept
Informationsaustausch
In
Umsetzung 03.08.2015 07.08.2015
0610
68707 3 700,00 €
Tunesien Arbeits-besuch
Schulprojekt
Entwicklung Strukturen und
Inhalte fachspezifischer
Fächer;
Informationsaustausch
Geplant 30.09.2015 01.10.2015 0610 68707 8 000,00 €
Tunesien Arbeits-besuch
Erhebungsreise –
Fortbildungsbedarf
Durchgeführt 03.08.2015 05.08.2015
0501
68734 2 000,00 €
Tunesien Arbeits-besuch
Fachtagung Fortbildung
demokratischer
Verfassungsstaat
Durchgeführt 22.07.2015 24.07.2015
0501
68734 3 000,00 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Ort Status Beginn Ende
Finanzierung Kalkulation
Ägypten STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Algerien STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Kenia STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Kolumbien STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Kosovo STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Marokko STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Mexiko STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Drucksache 18/5814 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BKA und die deutsche Zollverwaltung beteiligen sich darüber hinaus unter
der Leitung Spaniens an dem EU-finanzierten Projekt „EU Law Enforcement
Support for the Fight against Drugs in Peru“. Im Konsortium befinden sich die
EU-Staaten Frankreich, Großbritannien, Niederlande und die Tschechische
Republik.
Am 3. Juli 2014 hat das Projekt aufgrund der Zeichnung des Vertrages durch die
spanische FIIAPP (administrative Leitung des Projektes) und die EU-
Delegation in Lima offiziell begonnen. Die Vorbereitung des Projektes vor Ort und
damit auch die Phase der Bedarfserhebung (Inception Phase) starteten mit dem
Einsatz von Langzeitexperten aus Spanien, Frankreich, Großbritannien und
Deutschland in der 32. Kalenderwoche 2014. Die Ausbildungsinhalte für das
Jahr 2015 wurden von der EU-Delegation in Peru genehmigt. Mit deren
Umsetzung wurde im Februar 2015 begonnen. Neben einer Vielzahl von Lehrgängen
mit teilweiser Unterstützung durch das Zollkriminalamt findet im Oktober 2015
ein mehrtägiger Studienbesuch einer peruanischen Delegation in Hamburg und
Bremerhaven statt.
Des Weiteren befindet sich seit Januar 2014 das EU-Projekt „EuroEast Police“
(Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der
östlichen Partnerschaft (ÖP) mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und
einem Budget von 5 Mio. Euro in der Umsetzung. Deutschland beteiligt sich
hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten
Montenegro STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Nigeria STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Philippinen STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Serbien STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Taiwan STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Tansania STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Tunesien STI
Basismodul
Stipendiaten
(Sprachausbildung)
DEU In Um-setzung 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22 000,00 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Ort Status Beginn Ende
Finanzierung Kalkulation
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/5814Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International Centre
for Migration Policy Development (ICMPD), unter der Konsortialführerschaft
von Polen. Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder
wurden gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der
Projektlaufzeit umzusetzenden Aktivitäten für fast alle Staaten erarbeitet. Deutschland
hat diese Aufgabe für Aserbaidschan übernommen. Zudem wird Deutschland
die Organisation etwaiger Projektmaßnahmen zu den Themen
„Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und Korruptionsbekämpfung“
sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des Projekts wahrnehmen,
sofern diese Themen von den begünstigten Staaten als für sie relevant
identifiziert werden.
Zusätzlich setzt das BKA zusammen mit dem kroatischen Innenministerium das
Twinning Projekt „Strengthening capacities of the Ministry of Interior for using
IMSI Catcher (CRO IMSI)“ um. Die Notifizierung des Vertrages erfolgte zum
30. Januar 2015. Die Eröffnungskonferenz – als offizieller Projektstart – fand
am 2. Februar 2015 in Zagreb (Kroatien) statt.
Die Abschlusskonferenz fand am 26. Juni 2015 in Zagreb (Kroatien) statt. Die
sechsmonatige Projektlaufzeit endete zum 30. Juli 2015.
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Evaluierung 14.–17. Juli 2015
Dienstreise zur
Abstimmung der
organisatorischen
Rahmenbedingungen für das Projekt
TUN
ca. 6 000,00
0501
TUN
Serbien Schulung 12.–16. Oktober
2015
Aufbau und
Ablauforganisation GASIM;
Grundlagen der
strategischen Auswertung und
Analyse sowie
Umsetzung der Ergebnisse in
die operative
Aufgabenwahrnehmung
2 TLN
ca. 3 000,00
0610
DEU
Serbien Schulung
14.–18. Dezember
2015
fachbezogene Schulung
zur Urkunden- und
Dokumentensicherheit im
Bereich EU-Standards
und Schengenrecht
15 TLN
ca. 3 000,00
0610
SRB
Serbien Schulung
14.–18. September
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung
15 TLN
ca. 3 000,00
0610
SRB
Drucksache 18/5814 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSerbien Schulung
28. September–
2. Oktober 2015
Bootsführerfortbildung, Anwendung
terrestrischer und
technischer Navigation unter
Beachtung
seeverkehrsrechtlicher Vorschriften,
Durchführung von
Funk- und
Seenotverkehr, seemännische
Manöver und Fertigkeiten,
Personenrettung aus
dem Wasser und
Wissensvertiefung aus dem
Bereich
Schifffahrtsrecht/Binnen.
10 TLN
ca. 3 500,00
0610
SRB
Serbien
Erfahrungsaustausch
28.–30. September
2015
Vorstellung Aufbau und
Ablauforganisation
BPOL See; Darstellung
maritimer
Komponenten, Aufbau GLZ
(gemeinsames
Lagezentrum See, Cuxhaven),
Zusammenarbeit mit
anderen Behörden,
Einweisung in ein
Einsatzschiff.
2 TLN
ca. 2 500,00
0610
DEU
Serbien
Erfahrungsaustausch
9.–11. November
2015
Evaluierung
Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe 2014/2015
ca. 2 500,00
0610
SRB
Kosovo Schulung
23.–27. November
2015
Schulung zur
Urkunden- und
Dokumentensicherheit zu Gunsten
von kosovarischen
Grenzpolizeibeamten
im Bereich der illegalen
Migration und den
damit einhergehenden
Kriminalitätsphänomenen
(Grenzpolizeiliche
taktische Maßnahmen und
Ermittlungstätigkeit)
17 TLN
ca. 3 000,00
0610
KOS
Kosovo Schulung
07.–09. September
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung von
Angehörigen der KOS
Grenzpolizei
16 TLN
ca. 3 000,00
0610
KOS
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/5814Kosovo Schulung
05.–09. Oktober
2015
Grenzpolizei am
Flughafen Pristina zur
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
10 TLN
ca. 100,00
0610
KOS
Kosovo Schulung
21.–25. September
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung von
Angehörigen mobiler
Einheiten der KOS
Grenzpolizei
10 TLN
ca. 3 000,00
0610 KOS
Kosovo
Erfahrungsaustausch
26.–30. Oktober
2015
Fach- und
praxisbezogener
Erfahrungsaustausch im Bereich
strategischer Auswertung
und Analyse sowie
Umsetzung der Ergebnisse
in die operative
Aufgabenwahrnehmung
3 TLN
ca. 3 500,00
0610
DEU
Albanien Schulung 12.–16. Oktober
2015
Grundlagen der
strategischen Auswertung und
Analyse sowie
Umsetzung der Ergebnisse in
die operative
Aufgabenwahrnehmung
10 TLN
ca. 3 000,00
0610
ALB
Albanien Schulung
07.–11. September
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung zur
Urkunden- und
Dokumentensicherheit von an den
Grenzübergängen
eingesetzten Beamten der
albanischen
Grenzpolizei
10 TLN
ca. 3 000,00
0610
ALB
Albanien Schulung
21.–25. September
2015
Schulung zur
Urkunden- und
Dokumentensicherheit der
Grenzpolizei am Flughafen
Tirana
10 TLN
ca. 1 000,00
0610
ALB
Albanien Schulung
02.–06. November
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung von
Angehörigen der ALB
Grenzpolizei
10 TLN
ca. 3 000,00
0610
ALB
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5814 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBosnien und
Herzegowina
Erfahrungsaustausch
13.–17. Juli 2015
Unterstützung der BIH
Grenzpolizei bei der
Erstellung von Aus- und
Fortbildungskonzepten
mit dem Schwerpunkt
Multiplikatorenfortbildung gemäß EU-
Standards
ca. 3 500,00
0610
DEU
Montenegro Schulung
16.–20. November
2015
Fach- und
praxisbezogene
Multiplikatorenschulung zur Urkunden-
und
Dokumentensicherheit;
Nachhaltigkeitsmaßnahme im Rahmen
des beendeten
Twinningprojekts „Train the
Trainer“
10 TLN
ca. 3 000,00
Twinningmittel
MNE
Montenegro Schulung
12.–16. Oktober
2015
Erfahrungsaustausch
zwischen zwei
montenegrinischen
Urkundenspezialisten und
Urkundenfachkräften der
BPOLD STA
2 TLN
ca. 2 000,00
Twinningmittel
DEU
Montenegro Schulung
30. November–
4. Dezember 2015
Erfahrungsaustausch
zwischen zwei
montenegrinischen
Urkundenspezialisten und
Urkundenfachkräften der
BPOLD STA
2 TLN
ca. 2 000,00
Twinningmittel
DEU
Montenegro Schulung
26.–30. Oktober
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung
hinsichtlich der
Grenzüberwachung an der Grünen
Grenze
10 TLN
ca. 2 500,00
0610 MNE
Moldawien Schulung
12.–16. Oktober
2015
Fach und
praxisbezogene Schulung zur
Polizeilichen Auswertung
und Analyse
ca. 1 500,00
0610
DEU
Moldawien Schulung
7.–11. September
2015
Fach- und
praxisbezogene Schulung zur
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
ca. 1 500,00
0610
MDA
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/5814China
Erfahrungsaustausch
1.–6. November 2015
Besuch des Leiters
BPOLD Flughafen
Frankfurt/Main in
Peking
(Flughafenpartnerschaft), Shanghai
und Hong Kong
(Projekt eGate)
ca.13 936,00
0610
CHN/
HKG
China
Erfahrungsaustausch
24.–28. August 2015
Expertenaustausch zu
Entwicklungen im
Bereich der
Urkundenkriminalität sowie
Erfahrungsaustausch zu
Entwicklungen im Bereich
der
Urkundenkriminalität zwischen Experten
vom Flughafen
Shanghai und München
3–5 TLN
ca. 4 000,00
0610
DEU
Türkei Schulung 10.–14. August 2015
Vorstellung Aufbau und
Ablauforganisation
BPOL See; Darstellung
maritimer
Komponenten, Aufbau GLZ
(gemeinsames
Lagezentrum See, Cuxhafen),
Zusammenarbeit mit
anderen Behörden,
Einweisung in ein
Einsatzschiff.
5 TLN
ca. 1 500,00
0610
DEU
Türkei
Erfahrungsaustausch
5.–16. Oktober 2015
Rekrutierung,
Qualifizierung und Betreuung
von Personal für
Internationale polizeiliche
Friedensmissionen
4 bis 5 Teilnehmer
ca. 2 000,00
0610
DEU
Vereinigte
Arabische Emirate
13.–16. September
2015
Luftsicherheitskontrolle
Expertenaustausch zu
Verfahrensweisen und
Technik im Bereich der
Luftsicherheitskontrolle, insbesondere
BAO in
Luftsicherheitslagen
9 TLN
13 465,00
0610
DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5814 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInspekteur der Bereitschaftspolizei
ANPA Kabul
Erfahrungsaustausch
10.–20. August 2015
Hochschulpartnerschaft
der BPOLAK Lübeck
und ANPA Kabul,
Lehr- und
Methodenkompetenz –
Hospitation von – 3 –
afghanischen Fachlehrern/
Fachkoordinatoren
beim AFZ Oerlenbach
und der BPOLAK
Lübeck, Eingesetzte
Kräfte Bundespolizei:
11 TN
15 000
0501 68728 DEU
Afghanistan Schulung
13. August–4.
September 2015
Flughafenpartnerschaft
BPOLI Düsseldorf und
dem Flughafen Mazar-e
Sharif, Grenzkontrolle,
Urkunden- und
Dokumentensicherheit –
Schulung ABP durch
2 Multiplikatoren der
BPOLI Düsseldorf,
Eingesetzte Kräfte
Bundespolizei: 2 TN
9 000
0625 532 04 DEU
Nr. Land Thema
Ort der
Durchführung
1 Rep. Moldau
Fachseminar
„Evaluation und Steuerung von
Präventionsprojekten“
bilateral Rep. Moldau
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 6 500,00 €
2 Rep. Moldau
Einrichtung krim.pol.
Beratungsstelle im
Pol.Bez. Nord
bilateral
Genauer
Termin
steht aus
2015 ASH 15 000,00 €
3 Serbien
Seminar zur Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 6 000,00 €
4 Serbien
Seminar zur Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral Serbien
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 6 000,00 €
5 Serbien
Seminar zur Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 6 000,00 €
6 Bulgarien
Seminar zur EU-
Binnenmigration
bilateral Bulgarien
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/5814Die Kosten der Maßnahmen sollen aus dem Titel 06 10 68770 getragen werden.
7 Bulgarien
Seminar zur EU-
Binnenmigration
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
8 Rumänien
Seminar zur EU-
Binnenmigration
bilateral Rumänien
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
9 Rumänien
Seminar zur EU-
Binnenmigration
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
10 Polen
Seminar
Lagebewältigung Großveranstaltung
bilateral Polen
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
11 Polen
Seminar
Lagebewältigung Großveranstaltung
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
12 Polen
Seminar
Lagebewältigung Großveranstaltung
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
13 Türkei
Informationsveranstaltung zu Möglichkeiten
der Zusammenarbeit
bilateral Türkei
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
14 Türkei
Informationsveranstaltung zu Möglichkeiten
der Zusammenarbeit
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 5 000,00 €
15 Kroatien
Seminar
Kiminalprävention und Opferschutz
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 9 000,00 €
16 Kroatien
Seminar zur Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral Kroatien
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 3 000,00 €
17 Kroatien
Seminar Arbeit in einem
Polizeipräsidium
bilateral Kroatien
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 8 000,00 €
18 Kroatien
Seminar/Hospitation
Präventionstag
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 8 000,00 €
19 Kroatien
Seminar/Hospitation
Landes
Verkehrssicherheitstag
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 8 000,00 €
20 Kroatien
Seminar Arbeit in einem
Polizeipräsidium
bilateral Deutschland
Genauer
Termin
steht aus
2015 ABH 8 000,00 €
Nr. Land Thema
Ort der
Durchführung
Drucksache 18/5814 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt:
Derzeit werden keine weiteren Polizeibeamten des BKA im Ausland eingesetzt.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien:
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder sind derzeit keine weiteren Polizistinnen und Polizisten im Ausland
eingesetzt.
Bundespolizei:
Die Bundespolizei setzt Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte an
Auslandsvertretungen an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein:
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e-Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Kambodscha Phnom Penh Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N’Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina
Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Kroatien Zagreb Tunesien Tunis
Belgien
(NATO)
Brüssel Kuba Havanna Türkei
Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien
Brasilia
Sao Paulo
Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA
Washington
(VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China
Peking
Shanghai
Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan
ejR
Mazedonien Skopje
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/5814Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad
Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt.
Auf Bitte der OSZE hat das BMI einen Angehörigen der BPOL (hD) vom
19. März 2015 bis 15. Juni 2016 zur Beratung der OSZE Special Monitoring
Mission to Ukraine (SMM) an die DEU Botschaft Kiew entsandt.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center
(KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt.
Die Bundespolizei hat an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York (1) und an der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel (1)
Polizeiberater im Einsatz. Diese sind für fachliche Beratung sowie
Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich.
Ferner ist ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und Durchführungsstab
des Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel als so genannter No-Cost
Expert sowie ein Bundespolizist beim Crisis Management and Planning
Directorate (CMPD) eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London
Nord-Korea,
DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan
Islamabad
Karachi
Indonesien Jakarta
Palästinensische Gebiete
Ramallah
Irak
Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland
Moskau
Kaliningrad
St. Petersburg
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinesische Gebiete 1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung
als Course Director in der
Palästinensischen Akademie in Jericho (höherer
Dienst),
Entsendung über BMI
seit September 2013 (Maßnahme
dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert
an)
Vereinigte Arabische
Emirate
1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in
Abu Dhabi
Maßnahme dauert an
Drucksache 18/5814 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundespolizei nimmt zudem auf der Grundlage von § 65 Absatz 2 BPOLG
an täglichen trilateralen Zugstreifen mit Österreich und Ungarn sowie mit
Österreich und Italien zur Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum,
der Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen
sowie zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität teil. An den
Zugstreifen in Italien beteiligt sich ebenfalls die Polizei des Freistaates Bayern. Die
Zugstreifen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet erfolgen auf der
Grundlage gemeinsamer Streifenpläne. Die Polizeivollzugsbeamten der
Bundespolizei führen dabei die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel mit
sich.
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder
Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und
-beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17
Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Niederlande EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA
abgeordnet an EUROPOL)
1 Nationaler Experte im Bereich Serious
and Organised Crime to Focal Point
Checkpoint Department, Operations Department
Business Area
Maßnahme dauert an
Italien Unterstützungseinsatz der Bundespolizei
an den italienischen Fährhäfen Bari,
Brindisi, Ancona, Venedig und Triest
19. bis 26. März 2015 – 2 Beamte –
Fährhäfen Triest und Venedig
21. bis 29. März 2015 – 2 Beamte –
Fährhäfen Bari und Ancona
26. März bis 1. April 2015 – 2
Beamte – Fährhäfen Bari, Brindisi und
Venedig
Serbien Grenzüberwachung und -kontrolle
Entsendung von Polizeibeamten zur
Unterstützung der serbischen
Grenzpolizeiverwaltung an der serbisch-ungarischen Grenze
11. Februar–13. März 2015
10. März–10. April 2015
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/581412. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung/Haushaltstitel
Kalkulation/
Buchung
Algerien
Informationstechnik
(PC, Bildschirme,
USB, Standard-
Software)
Afrikanische Union –
CAERT/ACSRT 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 40 000,00 €
Äthiopien Drug-Wipe-Test
Ethiopian Federal
Police, Anti
Narcotics Unit
13.04.2015 31.12.2015 0610 68707 10 000,00 €
Dominikanische Republik Drug-Wipe-Test DNCD 01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 3 000,00 €
Dominikanische Republik Einsatzausstattung DNCD-DAI 01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 3 000,00 €
Dominikanische Republik Kraftfahrzeug
Nationalpolizei – IP
Santo Domingo 01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 30 000,00 €
Haiti Drug-Wipe-Test RG-Behörde – BLTS 01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 3 000,00 €
Kenia,
Uganda
Tatortarbeit
(transportable Zelte als
Beweismittelsammelstelle,
Forensische
Lichtquellen u. a.)
Kenya National
Police Service,
CSSS (TO-Gruppe)
18.02.2015 31.12.2015 0610 68707 23 264,82 €
Kenia
Mobiliar,
Unterrichtsmedien, IT- und
Bildtechnik, Fachliteratur,
Stromgenerator,
kriminalpolizeiliche
Ausstattungshilfe (z.B.
Tatortmaterial)
CID-Trainingsschule 01.01.2015 31.12.2015 0501 68734 50 000,00 €
Kenia Informationstechnik (Laptop) CID Mombasa 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 5 000,00 €
Kenia Tatortarbeit (Foto-technik) CID Kenia 10.04.2015 31.12.2015 0610 68707 30 000,00 €
Marokko Tatortarbeit (Foto-technik)
DGSN, Gendarmerie
Royale 09.09.2015 17.09.2015 0610 68707 28 440,00 €
Mauretanien Forensische Informa-tionstechnik
DGSN, Gendarmerie
Nationale 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 5 000,00 €
Mazedonien Kraftfahrzeug
Büro für Öffentliche
Sicherheit im
Innenministerium
01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 50 000,00 €
Nigeria Inverter (Strom-speicher)
National Agency for
the Prohibition of
Trafficking in
Persons
01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 15 000,00 €
Ostafrikanische
Länder Tatortkoffer (80 Stück)
Äthiopien, Kenia,
Ruanda, Tansania,
Uganda
01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 80 000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Kriminaltechnik
(Cyanacrylatbedampfungsschrank)
Palestinian Civil
Police 16.06.2015 31.12.2015 0624 68701 15 000,00 €
Drucksache 18/5814 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePeru
Observationstechnik
(Erneuerung von zwei
Ortungsmodulen und
Wartung eines
Observationsserver)
Policia Nacional del
Peru 01.03.2015 31.12.2015 0624 68701 11 000,00 €
Tansania Leichtkrafträder
CID Sansibar, ATU
Dar es Salaam, CID
Arusha
01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 15 000,00 €
Tansania
Mobiliar,
Unterrichtsmedien, IT- und
Bildtechnik, Fachliteratur,
Stromgenerator,
kriminalpolizeiliche
Ausstattungshilfe (z. B.
Tatortmaterial)
Polizeiakademie 16.02.2015 31.12.2015 0501 68734 50 000,00 €
Tunesien Informationstechnik (PC, Drucker)
Police Nationale, IP-
Tunis 25.03.2015 28.04.2015 0610 68707 13 860,73 €
Tunesien Haken- und Leinen-satz
Garde Nationale
Police Nationale 28.05.2015 31.12.2015
0624 68701
0610 68707 80 000,00 €
Tunesien Röntgengenerator Garde Nationale Police Nationale 28.05.2015 31.12.2015
0624 68701
0610 68707 80 000,00 €
Tunesien Wasserdisrupter Garde Nationale Police Nationale 05.06.2015 21.12.2015
0624 68701
0610 68707 80 000,00 €
Tunesien
Informationstechnik
(PC, Drucker,
Beamer), Mobiliar
Garde Nationale 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 20 000,00 €
Tunesien
Informationstechnik
(PC, Drucker,
Beamer), Mobiliar
Garde Nationale 25.03.2015 20.05.2015 0610 68707 15 056,51 €
Tunesien Fernlenkmanipula-toren
Garde Nationale
Police Nationale 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 35 000,00 €
Tunesien Kraftfahrzeug Garde Nationale 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 5 000,00 €
Tunesien Kraftfahrzeug
DGSN, Police
Nationale, Direction de la
Police Technique Et
Scientifique (KT)
24.03.2015 31.12.2015 0624 68701 220 000,00 €
Uganda Kraftfahrzeug
Police Training
School Masindi/
Counter Terr. Dept.
Kampala
27.02.2015 31.12.2015 0610 68707 50 000,00 €
Uganda
Informationstechnik
(PC, Laptops), Drug-
Wipe-Test
Criminal
Intelligence and
Investigation Department
13.04.2015 31.12.2015 0610 68707 5 000,00 €
Uganda
Mobiliar,
Unterrichtsmedien, IT- und
Bildtechnik, Fachliteratur,
Stromgenerator,
kriminalpolizeiliche
Ausstattungshilfe (z. B.
Tatortmaterial)
Polizeischule 01.01.2015 31.12.2015 0501 68734 33 404,51 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung/Haushaltstitel
Kalkulation/
Buchung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/5814Bundespolizei
Uganda
Informationstechnik
(Fotodrucker,
Photoshop-Programm,
Windows-Software, PC
inkl. Monitor, externe
Festplatte)
CID Forensic
Department 01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 7 500,00 €
Ukraine
Kriminaltechnik
(Chemische Substanzen für
forensische
Untersuchung (DNA))
State Forensic and
Research Center des
IM
01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 22 000,00 €
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Urkunden- und Dokumentensicher-heit (Dokumentenprüfgerät)
Übergabe
2. Halbjahr
2015 geplant
Ausstattungshilfe 20 003,74 €0610 TUN
Ägypten Urkunden- und Dokumentensicher-heit (Dokumentenprüfgerät)
Übergabe
3. Quartal
2015 geplant
Ausstattungshilfe 15 741,11 €0610 EGY
Serbien Bootsausrüstung „Sondermaß-nahme Flutschäden“
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
37 733,60 €
0610 SRB
Serbien
Urkunden- und
Dokumentensicherheit (CO2-Messgeräte und/oder
Herzschlagdetektoren)
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 30 800 €
0610 SRB
Kosovo Urkunden- und Dokumentensicher-heit (Dokumentenprüfgerät)
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 20 000 €
0610 KOS
Bosnien und
Herzegowina
Unterstützung des Trilateralen
Zentrums Trebinje mit
Leitstellentechnik: Workstation, Monitore,
Videowand, Beamer,
Installationsmaterial
Übergabe
am
06.05.2015
Ausstattungshilfe 49 314,76 €0610 BIH
Ukraine
Grenzkontrolle, Urkunden- und
Dokumentensicherheit –
Dokumentenprüfgeräte (Fadenzähler,
UV-Licht- und Taschenlampen)
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 3 000 €
0610 UKR
Ukraine Humanitäre Unterstützung des UKR Grenzdienstes
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
1 298 €
0610 UKR
Libanon Urkunden- und Dokumentensicher-heit (Dokumentenprüfgeräte)
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 18 000 €
0610 LBN
Libanon
Installationskosten zur
Implementierung der zehn
Dokumentenprüfgeräte (VISOTEC 600) sowie
Spiegelreflexkamera und
Büroausstattung für Urkundenlabor
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 14 500 €
0610 LBN
Libanon Dokumentenprüfgerät für Urkun-denlabor
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
ca. 30 000 €
0610 LBN
Libanon Ausstattung Dokumententrainings-raum
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
14 438,40 €
0610
LBN am LBN/
SYR
Grenzübergang Masnaa
Libanon 10 Mikroskope und Einrichtung Dokumentenprüfraum
Übergabe
2015 geplant Ausstattungshilfe
35 455,65 €
0610 LBN
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung/Haushaltstitel
Kalkulation/
Buchung
Drucksache 18/5814 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInspekteur der Bereitschaftspolizei
zugesagte Ausstattungshilfe für 2015
Land Ausstattung Wert
Kroatien Beschaffungsfortsetzung Audio-/Video Studio 27 000,00 €
Kroatien Beschaffung Motorroller 12 000,00 €
Kroatien Ausstattung kriminalpolizeiliches Präventionszentrum 30 000,00 €
Rep. Moldau Besch. Fahrzeug zur Verkehrsunfallbekämpfung/-prävention 30 000,00 €
Rep. Moldau Aufbau- u. Ausstattungsmaßnahmen der Jugendverkehrsschule in
Ungeheni
30 000,00 €
Rep. Moldau Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Süd 15 000,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]