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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

Durchführung eines "konsensorientierten Dialogs" zur Stilllegung der Atomanlage in Geesthacht, Einschätzung und Unterstützung konsensorientierter Dialogprozesse auch an anderen Atomstandorten, derzeitige Dialogangebote der Atomanlagenbetreiber oder staatlicher Stellen, Bewertung von Bürgerbeschwerden über unzureichende Informationen im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren, Verbesserung der Informationsweitergabe, sicherheitsorientierte Aktivitäten von Bürgerinitiativen und ehrenamtlichen Aktiven an Atommüll-Standorten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

08.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/581118.08.2015

Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Sabine Leidig, Birgit Menz, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren anerkannt, dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen. Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www.dnr.de/aktuell/dokumentation-tagung-atommuell.html).

Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusammenhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen.

Hinzukommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel).

Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteiligungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neustart im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaftlicher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar.

Drucksache 18/5811 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht.

Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stilllegungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen.

Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden.

Auf der Homepage der Dialogseite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“ (Quelle: www.hzg.de/public_relations _media/hzg_im_dialog/index.php.de#tab-62).

Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine rechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog“.

Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entscheidungsträger des Bundes oder der Länder gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsverfahren an zahlreichen Atomstandorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?

2

In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entgegen gekommen wird?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlichen Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?

4

Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialogprozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen?

Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung vergleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?

8

An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreiber von Atomanlagen?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialogangebote von (privaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereitschaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der jeweiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Informations- und Transparenzangeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten geben kann?

10

In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsensorientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen,

hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe und

zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?

11

Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dialogs in Geesthacht zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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