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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nicht erhobene Beiträge bei der Bankenabgabe

Geleistete Bankenabgabe 2011 bis 2014, durch Kappungsgrenzen gem. neuer Systematik der EU-Bankenabwicklungs-Richtlinie BRRD nicht erhobene Beiträge, Nacherhebungen, maßgebliches Volumen gedeckter Einlagen, voraussichtliche Höhe der Bankenabgabe für 2015<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/588425.08.2015

Nicht erhobene Beiträge bei der Bankenabgabe

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Roland Claus, Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die seit dem Jahr 2011 in Deutschland erhobene Bankenabgabe wird ab dem Jahr 2015 nach einer neuen Systematik erhoben, die durch die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie BRRD vorgegeben wird. Das Verfahren zur Festsetzung der Abgabe änderte sich dadurch fundamental. Bisher hatten sich die Jahresbeiträge der Bankenabgabe an der Höhe der Passiva und des Volumens der Derivatebestände bemessen. Durch Kappungsgrenzen (die Zumutbarkeitsgrenze und die weniger relevante Belastungsobergrenze) wurde jedoch weniger als die Hälfte der eigentlich fälligen Jahresbeiträge tatsächlich erhoben; statt der ursprünglich prognostizierten 1,3 Mrd. Euro jährlich wurden in den letzten vier Jahren insgesamt lediglich 2,3 Mrd. Euro erhoben. Die Kappung der Beiträge hatte zur Folge, dass Banken, die Verluste oder nur geringe Gewinne auswiesen, sich nur mit symbolischen Beiträgen an der Finanzierung des Bankenrettungsfonds beteiligen mussten.

Die aufgrund der Kappungsgrenzen nicht erhobenen Beiträge wurden bisher jedoch nicht erlassen, sondern sollten in den folgenden Jahren nacherhoben werden. Die Restrukturierungsfonds-Verordnung sah dafür bis zu ihrer Novellierung im Juli 2015 einen Zeitraum von maximal zwei Jahren vor (ab 2020 fünf Jahre). Doch die Nacherhebung wurde wiederum durch die Kappungsgrenzen beschränkt. Der Restrukturierungsfonds müsste demnach noch erhebliche Zahlungsansprüche gegenüber einzelnen Banken haben. Mit der Umstellung auf die neuen europäischen Vorgaben stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß es in den vergangenen vier Jahren zur Nicht-Erhebung von Beiträgen kam und was nun mit den nicht erhobenen Beiträgen passiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe wurde in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 die Bankenabgabe geleistet (bitte jeweils mit Angabe der Anzahl der Banken einmal getrennt nach Bankengruppen ausweisen, dabei Sparkassen und Landesbanken separat ausweisen, und einmal getrennt nach systemrelevanten, potenziell systemgefährdenden und nicht in eine dieser beiden Gruppen fallenden Banken ausweisen, bitte in den Tabellen auch Zeilen- und Spaltensummen angeben)?

2

Wie hoch wäre in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils die Bankenabgabe ausgefallen, wenn es keine Kappung der Beiträge durch die Zumutbarkeitsgrenze und die Belastungsobergrenze gegeben hätte (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

3

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011 bis 2014 Jahresbeiträge aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze nicht erhoben (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

4

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils in den Vorjahren nicht erhobene Jahresbeiträge noch nacherhoben (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

5

In welcher Höhe sind Beiträge aus den Jahren 2011 und 2012 endgültig verfallen, da für die Nacherhebung eine Frist von maximal zwei Jahren angesetzt war (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

6

In welcher Höhe wären im Jahr 2015 noch Beiträge zur Nacherhebung angesetzt worden, wenn es keine Umstellung der Beitragssystematik gegeben hätte (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

7

Wie wirkt sich die Umstellung der Beitragssystematik durch die neuen europäischen Vorgaben auf die Nacherhebung der in den Vorjahren nicht erhobenen Beiträge aus?

8

Wie hoch ist das Volumen der gedeckten Einlagen in Deutschland, das nach den neuen europäischen Vorgaben maßgeblich für die Höhe der zukünftigen Bankenabgabe ist und diesen Sommer erstmals an die Bundesanstalt für Finanzmarkstabilisierung FMSA gemeldet werden musste?

9

Wie hoch wird nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung die Bankenabgabe für das Jahr 2015 ausfallen (bitte getrennt nach Bankengruppen ausweisen)?

Berlin, den 25. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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