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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Überprüfung der Risse in den Atomkraftwerken Tihange und Doel

Erkenntnisse zu der laufenden Sicherheitsüberprüfung der belgischen Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 und über den aktuellen Status bezüglich des Sicherheitsnachweises (Safety Case), Information deutscher und europäischer Stellen durch belgische Behörden, mögliche deutsche Beteiligung an den Prüfungen, Angaben zu den Rissbildungen, Ergebnisse von Festigkeitsanalysen, Weitergabe der Safety Case, Entscheidung über eine Wiederinbetriebnahme, Recht auf körperliche Unversehrtheit für Bundesbürger<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

07.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603821.09.2015

Stand der Überprüfung der Risse in den Atomkraftwerken Tihange und Doel

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im März 2014 wurden die beiden belgischen Kernreaktoren Doel 3 und Tihange 2 wegen unerwarteter Ergebnisse bei Bestrahlungsversuchen im Forschungsreaktor BR2 in Mol abermals heruntergefahren. Die Reaktordruckbehälter der beiden Atomkraftwerke (AKW) sind mit tausenden bis zu 18 cm großen Fehlstellen beschädigt. Trotzdem versucht der Betreiber Electrabel immer noch, die Sicherheit der beiden Reaktoren nachzuweisen. Der zunächst vom Betreiber für Juli 2015 geplante Neustart wurde Anfang Mai 2015 auf den 1. November 2015 verschoben (http://transparency.gdfsuez.com/UMMDetail.aspx?IsDefault=False&UMMId= 11479&IsUMM=True&CommodityId=3).

Die belgische Atomaufsicht (FANC) verlangt von Electrabel vor einem möglichen Neustart einen Sicherheitsnachweis (Safety Case). Die Schritte die möglicherweise zu einem Wiederanfahren der beiden AKW führen, werden von der FANC wie folgt beschrieben:

Nachdem der Safety Case vom Betreiber an die FANC übergeben wurde, erfolgt eine Überprüfung des Sicherheitsnachweises durch Bel V, einer Tochterfirma der FANC. Bel V wird bei diesem Prozess durch weitere Gremien für die Bereiche Ultraschallverfahren, Materialeigenschaften und bruchmechanische Fragen unterstützt. Die Bewertungen all dieser Gruppen fließen zurück an die FANC, werden von ihr abschließend bewertet und führen zur Entscheidung für oder gegen die Genehmigung für einen Neustart der beiden Reaktoren (http://fanc.fgov.be/nl/news/doel-3/tihange-2-next-steps-of-the-review-process/ 766.aspx).

Tihange ist nicht einmal 60 Kilometer von deutschem Hoheitsgebiet entfernt. Bereits im Jahr 2013 wurden die beiden Reaktoren gegen die Empfehlung der von der FANC selbst beauftragten internationalen Experten wieder angefahren. Diese Experten hatten einen größeren RTNDT-Shift von 100°C empfohlen (http://fanc.fgov.be/GED/00000000/3300/3393.pdf, Seite 17). Dieser Shift hätte zu einer sofortigen und dauerhaften Abschaltung der beiden Reaktoren führen müssen (www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/Report_DE.pdf, Seite 25). Seitdem hat sich herausgestellt, dass der Zustand der beiden Reaktoren noch katastrophaler ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Status bezüglich des Safety Case und insgesamt zu der laufenden Überprüfung der Sicherheit der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2?

2

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Safety Case von Electrabel an die FANC übergeben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Safety Case an das International Review Board übergeben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, wann die endgültige Entscheidung über ein mögliches Wiederanfahren getroffen wird? Wenn ja, was ist der Bundesregierung im Einzelnen dazu bekannt?

5

Sind der Bundesregierung der Safety Case und sein Inhalt bekannt?

6

Ist die Bundesregierung bzw. sind bundesdeutsche Experten in irgendeiner Weise an den Sicherheitsprüfungen beteiligt, und wenn ja, in welcher Weise, und zu welchen Fragestellungen?

7

In welcher Weise wird die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Grenznähe über die laufenden Überprüfungen der belgischen AKW Doel und Tihange durch die belgischen Behörden informiert?

8

In welcher Weise werden die Europäische Kommission oder andere europäischen Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung über die laufenden Überprüfungen der belgischen AKW Doel und Tihange durch die belgischen Behörden informiert?

9

In welcher Weise wird die Bundesregierung aufgrund der Grenznähe des AKW Tihange einwirken, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit für die Menschen im Bundesgebiet sicherzustellen, wenn die FANC das Wiederanfahren genehmigen wird?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung neben den möglichen Längen der Risse zu den Tiefen der Risse vor?

11

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse von Finite-Elemente-Berechnungen und von anderen Festigkeitsanalysen vor, die die Haltbarkeit der Bauteile des Reaktors unter Berücksichtigung der Bauteilschwächung durch die Risse beinhaltet?

12

Wird die Bundesregierung entsprechende Analysen anfordern? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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