Bundeswehreinsatz im Inland und drohende Militarisierung der Innenpolitik zur Fußballweltmeisterschaft
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kersten Naumann, Paul Schäfer (Köln), Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, den Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert. Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz, das die engen verfassungsrechtlichen Grenzen für Einsätze der Bundeswehr im Inland bestätigt hat, sind diese Forderungen nicht verstummt.
Weiterhin fordern der Bundesminister des Innern, aber auch Innenminister der Länder, die Bundeswehr zu Aufgaben der Terrorbekämpfung und des Objektschutzes einzusetzen, unter anderem auch zur Fußballweltmeisterschaft. Diese ist dabei nur der unmittelbare Anlass für eine Grundgesetzänderung, die der Bundesminister des Innern und mehrere Innenminister der Länder unabhängig von der Weltmeisterschaft für notwendig erachten.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/143) weist die Bundesregierung an mehreren Stellen darauf hin, der (verfassungs)rechtliche Regelungsbedarf bezüglich einer etwaigen Ausweitung der Bundeswehrkompetenzen im Inland werde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geprüft. Tatsächlich wurden aber bereits zuvor im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft Maßnahmen getroffen bzw. angekündigt, die einen Militäreinsatz im Inland zum Ziel haben. So berichtete die Zeitung DIE WELT am 10. Februar 2006, Soldaten, die in der Nähe von Spielorten stationiert sind, hätten für die Dauer der WM eine Urlaubssperre erhalten. Der Bundesminister des Innern brachte die Idee in die Diskussion, die verfassungsrechtlichen Vorgaben dadurch zu umgehen, dass Bundeswehrsoldaten für die Dauer der Weltmeisterschaft zur Bundespolizei abkommandiert werden sollten.
Auf scharfe Kritik stoßen die Forderungen nach einer Erweiterung der Kompetenzen auch bei Bundeswehrangehörigen und der Polizei. So weisen sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch der Deutsche Bundeswehrverband darauf hin, dass nicht nur die Rechtslage, sondern auch die mangelnde Ausbildung und Kapazität der Bundeswehr die Übernahme von Sicherungsaufgaben durch diese ausschlössen.
Ohnehin ist bislang völlig ungeklärt, welche reale Grundlage es für den behaupteten Bedarf an militärischer Absicherung der WM überhaupt gibt. In Medien äußern sich Regierungspolitiker zwar immer wieder über angebliche gravierende Sicherheitsrisiken und Terrorgefährdungen, konkrete Erkenntnisse sind bislang aber nicht präsentiert worden. Dies wirft die Frage auf, welche Absichten mit dem wiederholten Ruf nach Inlandseinsätzen der Bundeswehr tatsächlich verbunden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen61
a) Wie viele Bundeswehrsoldaten sollen im Rahmen der technischen Amtshilfe während der Fußballweltmeisterschaft eingesetzt werden?
b) Welche Unterstützungsleistungen sind durch welche Stellen angefordert worden?
c) Welchen davon wird die Bundeswehr nachkommen (bitte einzeln auflisten)?
d) Welchen wird die Bundeswehr nicht nachkommen, und warum nicht (bitte einzeln auflisten)?
e) Welche Kosten entstehen dabei, und wie werden diese aufgeteilt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Bundeswehr müsse anlässlich der Fußballweltmeisterschaft auch für andere Aufgaben als technische Amtshilfe eingesetzt werden, und wenn ja,
a) wie begründet sie diese Ansicht?
b) Welche Aufgaben will sie der Bundeswehr zukommen lassen?
c) An welchen Orten und bei welchen Gelegenheiten erwägt oder beabsichtigt die Bundesregierung, das Militär einzusetzen?
d) Wie viele Soldaten, welche Dienstgradgruppen und Einheiten sollen für diese Aufgaben verwendet werden?
e) Welche Bewaffnung ist dabei vorgesehen?
f) Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen?
Treffen Medienberichte zu (tagesschau.de 27. März 2006), denen zufolge auch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr im Rahmen der Weltmeisterschaft eingesetzt werden soll, und wenn ja,
a) wie viele Angehörige des KSK sollen zum Einsatz kommen oder in Bereitschaft gehalten werden?
b) Zu welchen Aufgaben sollen die KSK-Soldaten eingesetzt oder in Bereitschaft gehalten werden?
c) Welche Bewaffnung sollen die KSK-Soldaten mit sich führen?
d) Welche Ausbildungsmodule befähigen die KSK-Soldaten zu den vorgesehenen Aufgaben?
e) Auf welcher Rechtsgrundlage soll der Einsatz durchgeführt werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, Bundeswehrsoldaten verfügten über die erforderliche Ausbildung und materielle Ausstattung, mit großen Menschenansammlungen, aus denen heraus Straftaten begangen werden (etwa randalierende Hooligans), umzugehen, und wenn ja, wie begründet sie diese Ansicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage zur Fußballweltmeisterschaft?
Welche konkreten Erkenntnisse über terroristische Gefährdungen, insbesondere von öffentlichen Großveranstaltungen (public viewing) und Spielen, liegen der Bundesregierung vor?
Welche Krisenszenarien zu welchen Gefährdungslagen sind von der Bundesregierung erstellt worden, und auf welcher Erkenntnisgrundlage?
a) Gibt es hinsichtlich der Fußballweltmeisterschaft Absprachen zwischen deutschen Stellen und ausländischen Militärbehörden, und wenn ja, welcher Art sind diese?
b) Ist der Einsatz ausländischer Militärvertreter im Rahmen der WM beabsichtigt, wenn ja, zu welchen Zwecken, mit welchen Befugnissen und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie bewertet die Bundesregierung die permanenten Forderungen des Bundesministers des Innern und mehrerer Innenminister der Länder, die Bundeswehr zu Sicherungsaufgaben während der Weltmeisterschaft einzusetzen?
Erwägt oder beabsichtigt die Bundesregierung, Bundeswehreinheiten während der Weltmeisterschaft an den deutschen Außengrenzen einzusetzen, und wenn ja,
a) um welche Einheiten und Dienstgrade und wie viele Soldaten könnte es sich dabei handeln?
b) Über welche Bewaffnung sollen diese verfügen?
c) Unter welchem Kommando könnte ein solcher Einsatz stehen?
d) Welche Grenzabschnitte kommen dafür in Frage?
e) Welcher Bedarf an dieser Maßnahme besteht nach Ansicht der Bundesregierung bzw. welcher Bedarf könnte bis zur Weltmeisterschaft eintreten?
Treffen Medienberichte (Frankfurter Rundschau, 30. März 2006) zu, denen zufolge das Bundesministerium des Innern eine Prüfung vorgenommen hat, ob während der Fußballweltmeisterschaft Bundeswehrsoldaten zum Dienst an die Bundespolizei abkommandiert werden können, und wenn ja,
a) was sind die wesentlichen Schlussfolgerungen, die sich aus der Sicht des Bundesministeriums des Innern aus dieser Prüfung ergeben?
b) Zu welchen Schlussfolgerungen ist das Bundesministerium des Innern hinsichtlich der einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bewertung einer solchen Abkommandierung gekommen?
c) Zu welchen Schlussfolgerungen ist das Bundesministerium des Innern dabei hinsichtlich der bei einer solchen Abkommandierung möglichen Bewaffnung der Bundeswehrangehörigen gekommen?
d) Zu welchen Schlussfolgerungen ist das Bundesministerium des Innern hinsichtlich der Frage gekommen, ob eine solche Abkommandierung bei allen Dienstgraden und Einheiten möglich wäre?
e) Zu welchen Schlussfolgerungen ist das Bundesministerium des Innern hinsichtlich der Frage gekommen, zu welchen Aufgaben Soldaten berechtigt wären, die an die Bundespolizei abkommandiert werden?
f) Beabsichtigt oder erwägt die Bundesregierung, Gesetzesänderungen oder Verfassungsänderungen vorzunehmen, um künftig eine Abkommandierung von Bundeswehrsoldaten zur Bundespolizei zu ermöglichen, und wenn ja, warum und was will die Bundesregierung konkret unternehmen?
a) Treffen Medienberichte (DIE WELT vom 10. Februar 2006) zu, denen zufolge Bundeswehrsoldaten, die in der Umgebung der WM-Spielorte stationiert sind, für die Dauer der Weltmeisterschaft eine Urlaubssperre erhalten haben?
b) Trifft es weiterhin zu, dass davon nicht oder nicht nur Angehörige von Sanitäts- oder ABC-Abwehreinheiten betroffen sind, und wenn ja, warum erhalten Soldaten Urlaubssperren, die nicht für technische Amtshilfe benötigt werden?
c) Wie viele Soldaten, welche Einheiten und Dienstgradgruppen sind von dieser Urlaubssperre betroffen?
d) Für welche Aufgaben sollen die betroffenen Soldaten zur Verfügung stehen?
e) Sollen während der Weltmeisterschaft Soldaten in der Nähe von Spielorten zentral oder dezentral zusammengefasst werden, und wenn ja, welche Überlegungen werden dazu im Einzelnen angestellt, und mit welcher Begründung?
Welche Einsatzszenarien existieren für einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inland, welche Einsatzszenarien will die Bundesregierung erarbeiten lassen, und wie begründet sie dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Bundeswehr zur Übernahme polizeilicher bzw. polizeiähnlicher Tätigkeiten, und auf welche Erfahrungen stützt sie sich dabei?
a) Welche Kooperationen bestehen zwischen Bundes- und Landespolizeistellen und der Bundeswehr für Aufgaben der Aufstandsbekämpfung?
b) Welche Kooperationen bestehen für die Übernahme polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr?
c) Wo finden entsprechende Lehrgänge, Ausbildungen, Schulungen usw. statt, welche Einheiten der Polizei und der Bundeswehr nehmen daran teil, und wer leitet sie?
d) Welchen Bedarf gibt es nach Ansicht der Bundesregierung hierfür?
e) Welche weiteren Kooperationen zwischen Polizei und Bundeswehr strebt die Bundesregierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an, und wie will sie deren Verfassungskonformität sicherstellen?
f) Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Kooperationen auszubauen und zu intensivieren, und wenn ja, warum und in welcher Hinsicht?
Hält die Bundesregierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz daran fest, eine Erweiterung der derzeitigen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland zu prüfen, und wenn ja,
a) strebt sie eine solche Erweiterung noch in diesem Jahr an?
b) An welche Einsätze ist dabei gedacht?
c) Welche Einheiten und Dienstgradgruppen sollen zum Einsatz kommen?
d) Über welche Bewaffnung sollen die Soldaten verfügen?
e) Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung damit?
f) Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf an der Einsatzerweiterung?
g) Wie beurteilt sie den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Regelungsbedarf hierfür?
h) Welche Verfassungs- und Gesetzesänderungen erwägt sie einzuleiten oder ist sie entschlossen einzuleiten?
i) Wie will sie dabei die vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten Vorgaben des Grundgesetzes wahren?