BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Teilnahme eines Verbindungsoffiziers der Bundeswehr bei Auswahlprozessen für sogenannte gezielte Tötungen

Zusammenkünfte im CJOC (Combined Joint Operations Center) im NATO-Hauptquartier Resolute Support im afghanischen Kabul, Einladung von Verbindungsoffizieren, deutsche Teilnehmer und deren mögliche Anwesenheit bei Zielauswahlprozessen für Luftangriffe (Targeting), Drohneneinsätze, getötete oder verletzte Personen, Überprüfung der Angriffsfolgen, Weitergabe personenbezogener Daten von deutschen an NATO-Stellen, Sicherstellung des völkerrechtskonformen Datengebrauchs, Zielpersonen &quot;gezielter Tötungen&quot;, Erstellung und &quot;Abarbeitung&quot; von Ziellisten<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.11.2015

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/632205.10.2015

Mögliche Teilnahme eines Verbindungsoffiziers der Bundeswehr bei Auswahlprozessen für sogenannte gezielte Tötungen

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einem Bericht der „New York Times“ haben ein oder mehrere Angehörige der Bundeswehr im Laufe des Jahres 2015 unter der sogenannten Ausbildungsmission Resolute Support – der Nachfolgemission des NATO-Kampfeinsatzes ISAF – an der Zielauswahl für Drohnenangriffe von US-Kräften gegen Aufständische in Afghanistan teilgenommen (www.nytimes.com/2015/09/05/world/asia/ afghanistan-kill-decisions-us-sweden-germany.html?_r=0).

Unter Berufung auf Schilderungen zweier in die Operationen eingebundener „hochrangiger westlicher Offizieller“ meldete die „New York Times“, zumindest noch bis vor einigen Wochen seien deutsche und schwedische Offiziere im sogenannten CJOC (Combined Joint Operations Center), der Operationszentrale im NATO-Hauptquartier in Kabul, anwesend gewesen, während dort Zielpersonen für Drohnenangriffe ausgewählt wurden. In diesem CJOC findet nach Angaben der „New York Times“ der Targeting-Prozess für Luftschläge und Drohnenangriffe statt. Auf Videobildschirmen werden Personen, die nach den von den USA angelegten Grundsätzen für Angriffe als Zielpersonen in Betracht kommen, beobachtet.

Das Völkerrecht verlangt, dass sichergestellt wird, dass bei Angriffen keine Zivilistinnen oder Zivilisten mitgetroffen, getötet oder verletzt werden. US-Kräfte forderten laut der „New York Times“ die gemeinsam mit ihnen vor den Monitoren sitzenden Einsatzkräfte, darunter auch im Hauptquartier eingesetzte Offiziere der Bundeswehr und des schwedischen Militärs, auf, die Hand zu heben, wenn sie Frauen oder Kinder sähen: „They were sitting around there giving thumbs up or down, like gladiators in a stadium“ (www.nytimes.com/2015/09/05/world/ asia/afghanistan-kill-decisions-us-sweden-germany.html?_r=0). Ob der Versuch unternommen wurde, sicherzustellen, dass keine männlichen Zivilisten unter den Opfern waren, wird nicht geschildert.

Umfassende Belege über das bzw. die als „gezielte Tötungen“ bekannt gewordenen außergerichtlichen Exekutionsprogramm(e) der US-Regierung in diversen Regionen der Welt liegen weiterhin nicht vor. Soweit dazu Details als enthüllt gelten können, werden Angriffe überwiegend von Spezialkräften und Geheimdienstangehörigen durchgeführt. In sogenannten personality strikes werden Menschen angegriffen, die in unüberprüfbarer Weise auf Ziellisten, sogenannten Targeting Lists oder Joint Priority Effects Lists, gesetzt wurden. In sogenannten signature strikes werden Menschen angegriffen und getötet, gegen die zuvor noch kein Verdacht vorlag, die aber in der konkreten Beobachtungssituation ein Verhalten an den Tag legen, das die US-Kräfte für verdächtig halten. Als „verdächtig“ kann dabei schon gelten, wenn mehrere Personen an einem Ort zusammentreffen oder wenn Bauern mit Düngemitteln hantieren. Bei beiden Arten von Angriffen kommen häufig Begleitpersonen oder Umstehende mit zu Tode. Beide Varianten von Angriffen verletzen nach Erkenntnis der Fragesteller in der von den USA praktizierten Weise in nennenswertem Ausmaß das Völkerrecht. Immer wieder wird berichtet, dass US-Kräfte nach einem Luftschlag keine Einsatzanalyse (mitunter als Battle Damage Assessment bezeichnet) durchführen, in der zum einen festgestellt werden müsste, welche Folgen ein Angriff hatte, wie viele Menschen dabei zu Tode kamen, wie viele Zivilistinnen und Zivilisten unter den Opfern waren, und die zum anderen auch dazu dienen soll, mögliche Überlebende so schnell wie möglich zu versorgen.

Die Resolute Support Mission ist mandatiert als Ausbildungsmission für die afghanischen Ortskräfte, mit der der ISAF-Kampfeinsatz abgelöst werden sollte. Das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung an der Resolute Support Mission beschränkt die Soldaten der Bundeswehr auf Unterstützung der afghanischen Kräfte. Militärische Gewalt dürfen sie danach nur zum Selbstschutz oder zur Nothilfe anwenden.

Neben Resolute Support als Ausbildungsmission führen die USA jedoch auch ihre „Antiterror-Operationen“ fort. Zudem setzen sie Spezialkräfte ein, die Resolute Support nicht unterfallen. Nach Angaben des britischen Rechercheteams The Bureau of Investigative Journalism kamen von Januar bis September 2015 durch 78 bis 110 Drohnenangriffe der USA in Afghanistan zwischen 496 und 922 Menschen zu Tode, darunter bis zu 20 Kindern (www.thebureauinvestigates.com/ 2015/02/12/us-drone-war-afghanistan-list-american-air-strikes-2015/#AFG079).

Auf Anfrage der „New York Times“ erklärte das Auswärtige Amt zunächst, seit Beginn der Resolute Support Mission gebe es kein deutsches Personal im Hauptquartier in Kabul, zog diese Aussage allerdings kurz darauf zurück mit der Begründung, von „anderen Ministerien“, mutmaßlich dem deutschen Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), unzutreffend informiert worden zu sein. Später teilte das Auswärtige Amt mit, Bundeswehrangehörige seien als Verbindungsoffiziere am Hauptquartier eingesetzt, allerdings nicht mit der Zielauswahl befasst.

Die Präsenz eines im Kontext der Trainingsmission Resolute Support entsandten deutschen Verbindungsoffiziers im Operationscenter, der allerdings „nicht in die Planung von Antiterroroperationen eingebunden“ gewesen sei, wurde vom NATO-Sprecher in Kabul bestätigt. Das BMVg verlautbarte, seit Januar 2015 setze die Bundeswehr kein militärisches Personal im CJOC im Hauptquartier Resolute Support in Kabul ein. Deutschland stelle allerdings dort einen Verbindungsoffizier des Train Assist Advice Center North (TAAC-N) aus Mazar-e Sharif, der aber keine Aufgaben durchführe, die das Targeting-Verfahren beträfen; seine Aufgabe bestehe vielmehr darin, ein gemeinsames Lagebild zwischen dem Hauptquartier Resolute Support in Kabul und dem TAAC-N in Mazar-e Sharif sicherzustellen (www.heise.de/tp/artikel/45/45920/1.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Inwiefern kann die Bundesregierung die wiedergegebenen Recherchen der „New York Times“ zur Anwesenheit deutscher Kräfte bei Zielauswahlprozessen für Luftangriffe bestätigen?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Kräfte an Targeting-Entscheidungen beteiligt waren und an Zusammenkünften teilgenommen haben, in denen Targeting-Entscheidungen getroffen wurden? Falls ja, warum kann dies ausgeschlossen werden? Falls nein, inwiefern?

3

Wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, sind aktuell in das Hauptquartier Resolute Support in Kabul entsandt bzw. dort eingesetzt?

4

Wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, waren seit Beginn der Mission in das Hauptquartier Resolute Support in Kabul entsandt bzw. dort eingesetzt oder befanden sich aus (welchen) anderen Gründen vor Ort (bitte nach Monaten, Dienstgrad und struktureller Zuordnung aufschlüsseln und gegebenenfalls zeitgleiche Anwesenheiten kenntlich machen)?

5

Welcher konkrete Auftrag war damit jeweils verbunden, und inwiefern erfolgt bzw. erfolgte der Einsatz entsprechend des Mandatstextes (Ziffer 5) „zur Verwendung in den mit der Führung von der Resolute Support Mission beauftragten Stäben und Hauptquartieren einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit“?

6

Nehmen derzeit Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, an Zusammenkünften im CJOC im Hauptquartier Resolute Support in Kabul teil (bitte nach Dienstgrad, struktureller Zuordnung und Art der Zusammenkunft aufschlüsseln)?

7

Welche und wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, nahmen seit Beginn der Mission wann an Zusammenkünften im CJOC im Hauptquartier Resolute Support teil (bitte nach Monat, Dienstgrad, struktureller Zuordnung, Art der Zusammenkunft aufschlüsseln und gegebenenfalls zeitgleiche Anwesenheiten kenntlich machen)?

8

Hat der im CJOC anwesende deutsche Offizier ein Vetorecht gegenüber den amerikanischen Verbündeten, wenn es um die Entscheidung hinsichtlich der Durchführung eines Drohnenangriffs gegen eine Zielperson geht?

9

Wie verhält sich der im CJOC anwesende deutsche Offizier, wenn über einen Einsatz entschieden wird, der durch das Mandat gedeckt ist, unter dem die US-Truppen agieren, nicht jedoch durch das Mandat im Rahmen der Mission Resolute Support?

10

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Zusammenkünfte oder Sitzungen im Hauptquartier Resolute Support bzw. NATO-Hauptquartier in Kabul,

a) bei denen u. a. die Zielbestimmung für Luftangriffe – auch (aber nicht nur) mit Drohnen – thematisiert wurde,

b) bei denen u. a. Zielpersonen für Angriffe ausgewählt oder Personen als Zielpersonen ausgeschlossen wurden?

11

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Anzahl und den Zeitpunkt dieser Zusammenkünfte oder Sitzungen?

12

An wie vielen und welchen dieser Sitzungen nahmen Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen einschließlich der Nachrichtendienste teil oder befanden sich im Raum?

13

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über im Jahr 2015 von US-Kräften oder anderen NATO-Staaten in Afghanistan außerhalb der Resolute Support Mission oder im Rahmen der Resolute Support Mission gegen Personen,

a) geplante oder

b) durchgeführte Drohnenangriffe (bitte nach Missionen aufschlüsseln)?

14

Wie viele derartige Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geflogen?

15

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei insgesamt getötet und verletzt?

16

Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung a) „Aufständische“, b) (kriegsvölkerrechtlich) „legitime militärische Ziele“? Wie begründete sich dieser Status jeweils, und auf welcher Tatsachenbasis erfolgte die Einstufung (bitte sowohl die vor einem Angriff vorliegenden als auch die hinterher gesammelten Erkenntnisse mitteilen)?

17

Wie viele Frauen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den im Kontext des Einsatzes Getöteten und Verletzten?

18

Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den im Kontext des Einsatzes Getöteten und Verletzten (bitte unter Angabe des Alters zu jeder einzelnen Person)?

19

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zielauswahl um sogenannte personality strikes oder signature strikes?

20

In wie vielen Fällen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss an den Einsatz ein sogenanntes Battle Damage Assessment oder eine sonstige Analyse bzw. Überprüfung, welche Folgen ein Angriff gezeitigt hatte, und um wen es sich bei den Opfern handelte?

21

Wie erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Battle Damage Assessment bzw. die sonstige Analyse bzw. Überprüfung jeweils?

22

Welche Erkenntnisse traten dabei zutage, und welche vor dem Angriff getroffenen Einschätzungen wurden durch eine nachträgliche Analyse bzw. Überprüfung widerlegt?

23

Inwieweit gab oder gibt es Meinungsunterschiede zwischen US-Kräften und NATO-Partnern, darunter Deutschland, bezüglich der US-Targeting-Praxis in Afghanistan?

24

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch von deutschen Stellen zur Verfügung gestellte Informationen für Targeting-Prozesse im Jahr 2015 genutzt, und um welche Informationen handelte es sich dabei?

25

Inwiefern gehört nach Einschätzung der Bundesregierung das Vorgehen gegen Personen mit Luftangriffen zum Mandat der unter Resolute Support Mission eingesetzten Kräfte der Bundeswehr?

26

Zu welchen Zeitpunkten im Jahr 2015 befanden sich Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, jenseits des Resolute Support Mandats im Hauptquartier Resolute Support in Kabul?

27

In welcher Form wird die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sitzungen oder Zusammenkünften in den Räumlichkeiten des CJOC dokumentiert?

28

Gilt dies in gleicher Weise für die Anwesenheit von Verbindungsoffizieren, oder welche abweichenden Regelungen gibt es hierfür gegebenenfalls?

29

Anhand welcher Kriterien wird von wem entschieden, zu welchem Zweck und ob Verbindungsoffiziere zu Sitzungen oder Zusammenkünften in das CJOC eingeladen werden?

30

In welcher Form werden der Anlass und Zweck von Sitzungen oder Zusammenkünften in den Räumlichkeiten des CJOC dokumentiert?

31

Welche personenbezogenen Daten, z. B. Telefonnummern, übermittelten deutsche Stellen seit dem Jahr 2001 an NATO-Stellen oder Stellen von NATO-Mitgliedstaaten zur oder unter Inkaufnahme einer möglichen Nutzung im Kontext der Erstellung und „Abarbeitung“ von Ziellisten (Targeting Listen, Joint Priority Effects Lists)?

32

Um wie viele Fälle handelte es sich?

33

Um welche Zielpersonen handelte es sich?

34

Welcher Art (konkret) waren die übermittelten Daten?

35

Was war jeweils die übermittelnde und empfangende Stelle?

36

Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Datenübermittlung?

37

Welche Kriterien legten deutsche Stellen an zur Bestimmung von Personen, zu denen personenbezogene Daten übermittelt wurden, oder zur Bestimmung von Zielpersonen?

38

Welche Erkenntnisse besaßen bzw. besitzen deutsche Stellen über die Funktion der Zielpersonen (zu denen sie Daten übermittelten) in einer jeweiligen Gruppe bzw. Organisation, aufgrund derer sie zu Zielpersonen wurden?

39

Wie stellte bzw. stellt die Bundesregierung sicher, dass von deutschen Stellen übermittelte Daten nicht zur Ausführung rechtswidriger „gezielter Tötungen“ genutzt werden konnten bzw. können (bitte unter Angabe der konkreten Mechanismen)?

40

In welcher Form stellte bzw. stellt die Bundesregierung sicher, dass von deutschen Stellen auf Ziellisten gemeldete Personen nicht zu Zielpersonen „gezielter Tötungen“ werden können bzw. konnten, obwohl die Ziellisten (z. B. Joint Priority Effects List, JPEL) bezüglich dieser Person nicht erkennen lassen, dass seitens der nominierenden deutschen Stelle eine Einschränkung dergestalt vorgenommen wurde, dass eine Person nur festgenommen, aber nicht getötet werden dürfe (www.spiegel.de vom 29. Dezember 2014 „Krieg in Afghanistan: Obamas geheime Todeslisten“ mit anonymisierten JPEL Liste)?

41

Inwieweit werden auch im Kontext der ISAF-Nachfolgemission Resolute Support Ziellisten, wie die JPEL, erstellt und „abgearbeitet“?

42

Welche Vorgaben enthalten diese Ziellisten bezüglich eines Umgangs mit den gelisteten Personen (z. B. betreffend Festnahme, Liquidierung etc.)?

43

Inwiefern leisten (welche) deutsche Stellen seit Beginn des Jahres 2015 Beiträge zur Erstellung oder „Abarbeitung“ derartiger Ziellisten?

44

Welche Funktionen kommen Verbindungsoffizieren bei der Erstellung und „Abarbeitung“ von Ziellisten zu?

Berlin, den 2. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen