Stromkosten einkommensarmer Haushalte
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden, Markus Kurth, Bärbel Höhn, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Thomas Gambke, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Lisa Paus, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Steigende Stromkosten treffen Menschen mit niedrigen Einkommen härter als Menschen mit höheren Einkommen. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel sind einkommensarme Haushalte von wichtigen Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch und somit die Stromkosten zu senken, ausgeschlossen. So können sich Menschen mit geringen Einkommen die Anschaffung energiesparender Geräte oftmals nicht leisten. Zwar sind im Regelsatz Mittel für Neuanschaffungen enthalten, der Regelsatz ist jedoch so knapp bemessen, dass ein Ansparen für größere Neuanschaffungen in der Regel nicht möglich ist. Zudem übersteigt die Stromrechnung bereits heute oft das dafür in den Regelsätzen vorgesehene Budget, da die Strompreise schneller steigen als Regelsatzanpassungen vorgenommen werden. Die Probleme sind schon lange bekannt, jedoch hat die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller immer noch keine Abhilfe geschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Stromverbrauch und die durchschnittlichen Ausgaben für Strom der Haushalte, die ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle beziehen, und wie haben sich der Stromverbrauch und die Ausgaben für Strom dieser Haushalte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Nettoeinkommens dieser Haushalte, der durchschnittlich für Strom ausgegeben wird, und wie hat sich der Stromverbrauch dieser Haushalte in den letzten zehn Jahren entwickelt (falls möglich bitte nach Einkommensdezilen aufgliedern)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Regelsatz vorgesehene Erstattung von Stromkosten noch ausreichend ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils die jährliche prozentuale Steigerung der Stromkosten pro Kilowattstunden für private Kunden?
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils die jährliche prozentuale Steigerung der im Regelsatz vorgesehenen Erstattung von Stromkosten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass steigende Stromkosten dazu beitragen können, dass mehr Haushalte auf Leistungen der Grundsicherung oder andere bedarfsgeprüfte Leistungen angewiesen sind, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Regelsatz bezüglich der Stromkosten (BVerfG v. 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 u.a., RN 144), nachdem die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden muss und der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten darf, wenn „eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen“ ist?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer Studie im Auftrag von der CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH, die zu dem Ergebnis kommt, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II pro Monat durchschnittlich knapp 10 Euro – in Ostdeutschland sogar knapp 10,50 Euro – in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Kleidung einsparen müssen, um ihre Stromrechnung bezahlen zu können (www.check24.de/files/p/2015/6/f/1/5074-2015-02-16_check24_pm_stromkosten-hartz-iv.pdf)?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und SGB XII Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, Stromkosten hingegen nur pauschal erstattet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und SGB XII die Stromkosten in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen, wie er von Sozial- und Umweltverbänden im Rahmen der Charta zur sozial gerechten Energiewende gemacht wurde (www.die-klima-allianz.de/charta-zursozial-gerechten-energiewende-vorgestellt/)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Tacheles e.V. eine zum Regelsatz zusätzliche, bedarfsorientierte Haushaltsenergiepauschale einzuführen (tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1756/)?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung bei den Stromkosten der Ansicht, dass die Mehrbedarfe für dezentrale Warmwasserversorgung nach § 21 Absatz 7 SGB II und § 30 Absatz 7 SGB XII noch ausreichend sind, und wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stromverbrauch und die Energieklassen der Elektrogeräte von Haushalten nach Einkommensgruppen, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stromverbrauch und die Energieklassen der Elektrogeräte von Haushalten, die Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld beziehen?
Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 ), nach dem „der Gesetzgeber […] in dem von ihm gewählten Modell sicherzustellen hat, dass Unterdeckungen, die aufgrund des statistisch ermittelten, durch nachträgliche Kürzungen modifizierten monatlichen Pauschalbetrags entstehen, im Wege eines internen Ausgleichs oder Ansparens auch tatsächlich gedeckt werden können“ (Randnummer 147) die sogenannte weiße Ware, wie Kühlschrank und Waschmaschine, aus dem Regelsatz herauszunehmen und die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen diese auf Antrag zu bewilligen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Und welche anderen diesbezüglichen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme von Kosten der Unterkunft, die Energiebilanz des Gebäudes zu berücksichtigen (www.diakonie.de/media/Texte-04_2014__Gewaehrleistung-von-Wohnraum.pdf)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass steigende Energiekosten dazu beitragen können, dass mehr Haushalte auf Leistungen der Grundsicherung oder andere bedarfsgeprüfte Leistungen angewiesen sind, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung von der Grundsicherung unabhängige finanzielle Kompensationsmodelle für Stromkosten bekannt, die dazu beitragen könnten, dass weniger einkommensarme Menschen auf die Grundsicherung oder andere bedarfsgeprüfte Leistungen angewiesen sind, und wenn ja, wie bewertet sie diese jeweils?